Bericht aus der SVV Cottbus

Bericht aus der SVV Cottbus

20. November 2024

In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung standen zwei unserer Anträge zur Abstimmung, die trotz ihrer sachlichen und rechtsstaatlichen Zielsetzungen abgelehnt wurden: ein Antrag zum Schutz nachtaktiver Tiere (AT-21/24) und ein Antrag zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern (AT-30/24).

Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

SessionNet | Nachtfahrverbot für Mährobotersession.cottbus.de

Der erste Antrag zielte auf ein Nachtfahrverbot für automatisierte Mähroboter im Stadtgebiet ab, um nachtaktive Tiere wie Igel, Lurche und Insekten zu schützen. Der Hintergrund: Immer häufiger werden verletzte Igel, oft mit schweren Verstümmelungen durch Mähroboter, in Tierheime gebracht. Im Jahr 2023 waren es allein im Tierschutzzentrum Leuthen 240 Fälle.

Obwohl der Antrag wissenschaftlich und mit Beispielen aus Belgien und Deutschland untermauert wurde, wo solche Regelungen bereits erfolgreich umgesetzt sind, erhielt er keine Mehrheit. Kritiker argumentierten mit bürokratischen Hürden und möglicher Eingriffe in die Privatsphäre.

Die ablehnende Entscheidung wurde von uns als unverständlich empfunden, da hier nicht nur Tierschutz, sondern auch die Bewahrung der Artenvielfalt im Fokus standen.

Antrag: Zielvereinbarung zur Verbesserung des Rückführungsvollzugs

SessionNet | Antrag auf Unterzeichnung der Zielvereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Cottbus und der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur „Verbesserung des Rückführungsvollzugs“session.cottbus.de

Der zweite Antrag forderte die Unterzeichnung einer Zielvereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) zur Einführung sogenannter „Tischfestnahmen“. Diese Methode, bei der ausreisepflichtige Personen in Ämtern festgenommen werden, wurde als wirksames Mittel zur konsequenten Umsetzung der Rechtslage beschrieben.

Trotz eindeutiger rechtlicher Grundlage und positiver Erfahrungen in anderen Landkreisen Brandenburgs wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt – auch durch die CDU, die auf Landesebene dieselbe Praxis unterstützt. Diese Ablehnung überraschte besonders, da es hier um die schlichte Umsetzung deutschen Rechts ging.

Die Ergebnisse der Abstimmungen zeigen, dass sachliche Anliegen zunehmend ideologisch bewertet werden.  

Beide Anträge hatten das Ziel, bestehendes Recht durchzusetzen – sei es der Schutz der Tierwelt oder die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Weder die Ablehnung des Mähroboter-Antrags noch die Verweigerung der Tischfestnahmen stärkt das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und Politik.

Unsere Politik ist weder ideologisch noch menschenfeindlich. Wir stehen für die konsequente Anwendung deutschen Rechts und die Förderung praktischer Lösungen, die sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Natur gewährleisten.

Die gestrigen Entscheidungen sind ein Rückschritt für Cottbus. Wir bleiben jedoch weiterhin aktiv, um sachpolitische Lösungen voranzutreiben, die allen Cottbusern zugutekommen.

Teile Dich mit! Teile es im Web!

Ähnliche Artikel