Am Montag haben wir, die AfD-Abgeordneten der Fraktion im Landtag Brandenburg, einen Antrag zu einer Sondersitzung gestellt.

Der Titel des Antrages lautet wie folgt: Beratungsgegenstand – Grundrechte und Freiheit schützen: Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Bundesrat durch das Bundesland Brandenburg

Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen. 

Die im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgesehenen drastischen Eingriffe sind derzeit in keiner Weise gerechtfertigt. Die von der WHO ausgerufene Corona-Pandemie hat in Deutschland zu keiner Übersterblichkeit geführt; die Fallsterblichkeit der COVID-19-Erkrankung liegt unter 0,1 Prozent.  In Deutschland und in Brandenburg waren das Gesundheitssystem und die öffentliche Ordnung durch diese Pandemie zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Erkennbar zielt die Novellierung des IfSG darauf ab, rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen nachträglich zu legitimieren.

Von den 65 Abgeordneten der SPD, CDU, Linke, Grüne und BVB/ Freie Wähler waren nur 43 zur Sondersitzung anwesend.

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