Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Einsetzung des Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutzes in der Coronakrise

Kleine Anfrage 1422

der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD)
16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3900/3922.pdf

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen
zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen
Gefahrenlagen. Zu die- sen zählen insbesondere:
• Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
• Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen
und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
• Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
• Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der
Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die
gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu
gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und
Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der
sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung
des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder
von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und
Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.

Antwort:
Antwort (LReg) 12.08.2021 Drucksache 7/4043 (3 S.) Anlagen (2)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_4000/4043.pdf

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