Vorbeugender Brandschutz im Land Brandenburg

Vorbeugender Brandschutz im Land Brandenburg
Während der verheerenden Wald- und Flächenbrände in den Jahren 2018 und 2019 ist von den Einsatzkräften der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) vielfach festgestellt worden, dass zu wenige Löschwasserentnahmestellen in den Waldrand- und in den Waldgebieten selbst vorgehalten werden. Außerdem wurde auch festgestellt, dass unzureichendes Kartenmaterial über die extrem munitionsbelasteten Gebiete vorhanden ist und weitere gravierende andere Mängel wie z.B. das Nichtvorhandensein einer eigenen Analytischen Task Force zur Durchführung von Messungen hinsichtlich befürchteter Gesundheitsgefahren (vgl. Kleine Anfrage AfD-Fraktion Nr. 4656; Antwort Landesregierung zur Drucksache 6/11808). Dem hohen Grad der Einsatzbereitschaft unserer ehrenamtlichen Kameraden von der Feuerwehr und dem THW sowie den anderen Hilfsorganisationen ist es zu verdanken, dass es zu keinen noch gravierenderen Katastrophen gekommen ist (siehe u.a. Großwaldbrände in Treuenbrietzen und Jüterbog). Der Katastrophenschutz ist zurzeit bei den Landräten angesiedelt oder vielmehr vertreten die Landräte das Land im Katastrophenfall. Allerdings ist das bis jetzt nur gut gegangen durch viel zusätzlichen ehrenamtlichen Einsatzgeist. Gerade in Treuenbrietzen und in Jüterbog kam es des Öfteren vor, dass Einsatzkräfte unwissentlich in Roten Zonen (besonders munitionsbelastetes Gebiet) zum Einsatz kamen und gerade noch rechtzeitig vor Betreten der Gebiete gewarnt wurden. Somit ist es für die Zukunft notwendig genau dort anzusetzen, denn viele Gemeinden können es sich monetär nicht leisten, die eigentlich dem Land zufallenden Aufgaben allein zu realisieren.
  • Kleine Anfrage 72 von Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Lars Schieske (AfD) vom 31.10.2019, hier Drucksache 7/99 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 28.11.2019 Drucksache 7/255 (3 S.)

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