Kleine Anfrage 1422
der Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD), Lars Schieske (AfD) 16.07.2021 Drucksache 7/3922 (2 S.)
Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz beinhaltet die Gesamtheit der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei unmittelbaren und erheblichen Gefahrenlagen. Zu diesen zählen insbesondere:
- Schadenslagen mit einem Massenanfall Verletzter oder Erkrankter (MANV-Lagen),
- Schadenslagen bei Freisetzung von Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Gefahrstoffen (CBRN-Lagen),
- Epidemien oder Pandemien durch gefährliche Infektionserreger,
- Naturkatastrophen und Extremwetterlagen.
Der Gesundheitliche Bevölkerungsschutz hat zum Ziel, durch Maßnahmen der Notfallvorsorge die Gesundheit der Menschen zu schützen und im Schadensfall die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen in möglichst großem Umfang zu gewährleisten. Hierzu werden in erster Linie die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen der regulären gesundheitlichen Versorgung genutzt. Während der sogenannten Coronakrise wurde als Argumentation unter anderem die Überlastung des Gesundheitssystems angeführt. Auch sprach die Landesregierung immer wieder von einer Pandemie, welche als Gefahrenlage den Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutz zum Einsatz bringen müsste.