Volkslieder neu entdecken: Herbstsingen in meinem Bürgerbüro

Wann haben Sie zuletzt mit anderen Menschen zusammen gesungen, einfach so, ohne Bühne und ohne Publikum? Für viele liegt das lange zurück. Deshalb lade ich am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr wieder zum gemeinsamen Volksliedersingen in mein Bürgerbüro ein. Am Keyboard begleitet uns der Pianist Matthias Huth. Vorher möchte ich kurz erklären, warum sich ein Abend mit den alten Liedern lohnt.

Was ein Volkslied eigentlich ist

Gesungen wurde im Volk schon immer. Den Begriff dafür gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert: Johann Gottfried Herder führte das Wort „Volkslied“ 1773 als Erster im deutschen Sprachraum ein [1]. Er beschrieb damit Lieder, die alt und schön waren, mündlich weitergegeben wurden und deren Verfasser niemand mehr kannte [1]. Die Forschung hat später gezeigt, dass das Bild etwas romantisch war: Viele Lieder entstanden nicht im einfachen Volk selbst, sondern kamen aus dem Bürgertum und wurden dann angeeignet und umgesungen [1].

Dass wir heute noch Lieder wie „Wenn ich ein Vöglein wär“ oder „Schlaf, Kindlein, schlaf“ kennen, verdanken wir auch zwei jungen Dichtern. Achim von Arnim und Clemens Brentano trugen vergessene und schwer auffindbare Liedtexte zusammen; der erste Band ihrer Sammlung „Des Knaben Wunderhorn“ erschien 1805, zwei weitere folgten 1808 [2]. Sie widmeten das Werk Goethe, der es begeistert besprach und sich wünschte, es solle „Von Rechts-wegen […] in jedem Hause […] zu finden seyn“ [2].

Lieder für Arbeit, Fest und Feierabend

Volkslieder waren nie Konzertmusik. Sie gehörten in den Alltag. Gesungen wurde bei eintöniger Arbeit, in der Spinnstube nach Feierabend, in der Kirche, draußen auf dem Feld, beim Tanz und im Wirtshaus, und zwar fast immer auswendig [1]. Der Musikwissenschaftler Ernst Klusen nannte das Volkslied deshalb ein Gruppenlied, das Menschen gemeinsam singen und das ihnen als Hilfsmittel dient, ihr Leben zu gestalten [1].

Genau darin liegt für mich der Wert dieser Lieder. Sie haben Generationen eine gemeinsame Sprache für Freude, Liebe, Abschied und Heimweh gegeben. Wer zusammen singt, braucht keine Ausbildung und kein Instrument, nur die Bereitschaft, mitzumachen.

Auch die Lausitz hat ihren eigenen Liederschatz

Bei uns in der Lausitz gehört dazu auch das sorbische und wendische Lied. Jan Arnošt Smoler und Leopold Haupt veröffentlichten 1841 und 1843 eine Sammlung von 531 sorbischen Volksliedern, die bis heute als Enzyklopädie der sorbischen Volkskunde gilt [3]. Smoler organisierte zudem ab 1845 Gesangsfeste [3]. Das gemeinsame Singen hat in unserer Region also eine lange und eigene Geschichte.

Wie steht es heute um das Volkslied?

Ehrlicherweise muss man sagen: Das Volkslied hatte es in den letzten Jahrzehnten schwer. Im Nationalsozialismus wurde es ideologisch vereinnahmt und nach rassistischen Vorstellungen „gesäubert“ [1]. Die Wissenschaft rückt seit den 1970er Jahren weitgehend vom Begriff „Volk“ ab und spricht lieber von populärer Musik [1]. Hinzu kommt der Wandel im Alltag: Die Weitergabe von Generation zu Generation ist vielerorts abgerissen, Hörgewohnheiten haben sich verändert, und Musik kommt heute meist aus der Konserve, sodass das überlieferte Singen eher ein Nischendasein führt [1].

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Das 2009 gestartete Liederprojekt des Carus-Verlags und des SWR hat über 600 Lieder zusammengetragen, darunter viele Volkslieder, mit dem Ziel, diesen Schatz vor dem Vergessen zu bewahren und Kinder wie Erwachsene wieder zum Singen zu bringen [4]. Und die Lust am Musizieren wächst: Laut einer Allensbach-Befragung im Auftrag des Deutschen Musikinformationszentrums machen 21 Prozent der Bevölkerung ab sechs Jahren in ihrer Freizeit Musik, rund 16,3 Millionen Menschen und damit etwa zwei Millionen mehr als vier Jahre zuvor (Stand April 2025) [5]. 41 Prozent von ihnen singen, fast ein Drittel in einem Chor, und besonders beliebt ist das Singen bei älteren Menschen [5].

Die Freude am gemeinsamen Singen ist also da. Was fehlt, sind Gelegenheiten. Ich finde, unsere Volkslieder gehören nicht ins Archiv, sondern in die Mitte der Gesellschaft, an den Küchentisch, ins Vereinsheim und gern auch in ein Bürgerbüro.

Herzliche Einladung zum Herbstsingen

Deshalb lade ich alle Interessierten herzlich ein: Am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr singen wir in meinem Bürgerbüro in der Dresdner Straße 89, 03050 Cottbus, gemeinsam Volkslieder. Am Keyboard begleitet uns wieder Matthias Huth. Sie müssen weder Noten lesen können noch alle Strophen auswendig kennen, Freude am Mitsingen genügt. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, so wie Sie es von meinem Büro kennen.

Bringen Sie gern Familie, Freunde und Nachbarn mit. Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Ihnen!

Quellen

[1] Historisches Lexikon Bayerns: Manfred Seifert, Volksmusik, publiziert am 18.11.2019, aktualisiert am 09.03.2020. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Volksmusik

[2] Freies Deutsches Hochstift, Frankfurter Goethe-Museum: Des Knaben Wunderhorn. Achim von Arnim und Clemens Brentano sammeln Volkslieder (1805 bis 1808), Mediaguide zur Romantik-Ausstellung. https://freies-deutsches-hochstift.de/mediaguide/romantik-ausstellung/2-obergeschoss/wunderhorn/

[3] Deutsche Biographie: Peter Kunze, Smoler (Smolaŕ), Jan Arnošt, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 512 bis 514. https://www.deutsche-biographie.de/sfz78567.html

[4] Carus-Verlag: 10 Jahre LIEDERPROJEKT, 2019. https://www.carus-verlag.com/spotlight/liederprojekt/jubilaeum/

[5] Deutsches Musikinformationszentrum (miz) / Institut für Demoskopie Allensbach: Amateurmusizieren in Deutschland, Stand April 2025. https://miz.org/de/statistiken/amateurmusizieren-in-deutschland

Millionen für Forst und Vetschau

Gut für unsere Bäder, aber keine sportpolitische Erfolgsgeschichte

Für das Freibad in Forst sind 2.231.250 Euro Bundesförderung vorgesehen, für das Sommerbad in Vetschau weitere 1.795.500 Euro. Ich begrüße diese Unterstützung ausdrücklich. Beide Einrichtungen sind wichtig für unsere Region, für Familien, den Schwimmunterricht und das Vereinsleben. Jeder Euro, der ihren Erhalt sichert, geht in die richtige Richtung. [1]

Doch angesichts des gewaltigen Sanierungsstaus bleibt diese Förderung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Während die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein die Entscheidung als starkes Signal feiert, sehe ich darin vor allem eine überfällige Reparatur an den Folgen jahrelang verfehlter Politik.

Der Sanierungsstau verschwindet nicht durch Erfolgsmeldungen

Der bundesweite Sanierungsbedarf bei Sportstätten, zu denen auch Schwimmbäder gehören, wird auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung nannte auch der damalige DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester. Dahinter stehen marode Hallen, verschlissene Anlagen und Bäder, deren Zukunft auf dem Spiel steht. [2]

Wie dramatisch die Lage ist, wurde auch im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages deutlich. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bezifferte den Sanierungsrückstand bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten seines Landes auf rund 3,6 Milliarden Euro. Besonders alarmierend sei die Situation der Schwimmbäder: Nach Angaben des Verbandes wurden zwischen 2000 und 2019 rund 600 Bäder geschlossen. [3]

Wer diese Entwicklung kennt, sollte bei einzelnen Förderzusagen mit politischen Siegesmeldungen zurückhaltender sein.

23-fach überzeichnet: Der Bedarf ist längst bekannt

Schon die erste Förderrunde für kommunale Sportstätten zeigte das Missverhältnis: Für 333 Millionen Euro Fördermittel gingen mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ein. Gemessen am beantragten Geld war das Programm rund 23-fach überzeichnet. [4]

Beim jetzigen Schwimmbadprogramm wiederholt sich das Bild. Rund 960 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro standen einem Fördertopf von 250 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einer rund 13-fachen Überzeichnung. [5] Diese Zahlen zeigen, wie weit die bereitgestellten Mittel hinter den angemeldeten Vorhaben zurückbleiben. Für viele Kommunen geht das Warten weiter.

Die aktuelle Projektauswahl wurde nach Informationen aus unserer Fraktion im Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, also auch mit Zustimmung der AfD. Wir unterstützen konkrete Hilfe vor Ort. Unsere Kritik an der unzureichenden Gesamtpolitik bleibt deshalb genauso berechtigt.

Gemeinden informiert, Cottbus geht leer aus

Auch ich habe die Gemeinden auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die zuständigen Amtsleiter und Bürgermeister angeschrieben. Mir war wichtig, dass die Chancen auf Unterstützung vor Ort bekannt sind und genutzt werden können.

Umso mehr bedauere ich, dass meine Heimatstadt Cottbus von dieser Förderrunde nicht profitiert. Mit unserer Lagune haben wir ebenfalls ein Schwimmbad mit erheblichem Sanierungsstau. Für die Cottbuser ist dieser Bedarf genauso dringend. Während andernorts Förderzusagen gefeiert werden, bleibt bei uns eine wichtige Aufgabe ungelöst. Auch deshalb kann ich in diesem Programm keine ausreichende Antwort auf die Probleme unserer Sportstätten erkennen.

Unsere Vorschläge lagen längst auf dem Tisch

Wir haben als AfD ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro gefordert. Den entsprechenden Antrag 21/2032 haben wir in den Bundestag eingebracht. Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt lehnten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke diesen Antrag am 5. November 2025 geschlossen ab. [3]

Zusätzlich haben wir für den Haushalt 2026 einen konkreten Ansatz von vier Milliarden Euro beantragt. Dahinter steht ein Zehnjahresprogramm mit jährlich vier Milliarden Euro, um den Sanierungsstau systematisch abzubauen. [6]

Deshalb überzeugt mich Wallsteins Jubel nicht. Ihre SPD hat im zuständigen Fachausschuss unseren umfassenden Sanierungsvorschlag abgelehnt. Jetzt präsentiert sie einzelne Förderzusagen als Beleg erfolgreicher Politik. Für mich passt das nicht zusammen. Die Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Sportstätten.

Auch in Potsdam fehlt die finanzielle Verlässlichkeit

Bei meinen Gesprächen am Olympiastützpunkt in Potsdam zu Beginn dieser Woche wurde erneut deutlich, dass die Bundesmittel für die Unterhaltung der Sportstätten aus Sicht meiner Gesprächspartner nicht ausreichen.

Damit endet das Problem auch nicht mit einer sanierten Halle oder einem erneuerten Schwimmbecken. Anlagen müssen dauerhaft unterhalten, technische Einrichtungen gewartet und der laufende Betrieb gesichert werden. Wer nur die Sanierung fördert und die Finanzierung danach offenlässt, schafft die nächste Baustelle gleich mit.

Förderpolitik muss im Alltag funktionieren

In meinem Beitrag „Fördergeld mit Hindernissen“ habe ich bereits beschrieben, wie komplizierte Verfahren, Eigenanteile und knappe Verwaltungskapazitäten den Zugang zu Fördermitteln erschweren. Gerade kleine Kommunen und ehrenamtlich geführte Vereine brauchen einfache Verfahren und Planungssicherheit. [7]

Auch mein Beitrag zur „Sportmilliarde als Rechnung“ griff einen grundlegenden Widerspruch auf: Förderversprechen helfen wenig, wenn Vereine gleichzeitig mit steuerlicher Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie kämpfen. Meine Forderung bleibt, das Ehrenamt finanziell und organisatorisch zu entlasten. [8]

Hinzu kommt: Der Schwimmbadtopf wird aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Auch dieses Geld muss am Ende erwirtschaftet und zurückgezahlt werden. Umso wichtiger sind klare Prioritäten und eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen. [9]

Ich freue mich für Forst und Vetschau. Den Mitarbeitern, Vereinen und Besuchern gönne ich diese Unterstützung von Herzen. Eine erfolgreiche Sportpolitik messe ich aber daran, ob der Sanierungsstau dauerhaft sinkt und Sportstätten verlässlich betrieben werden können. Dafür reichen einzelne Förderbescheide und die dazugehörigen Pressemitteilungen nicht aus.

Quellen

[1] Maja Wallstein: Bundesförderung für die Freibäder in Forst und Vetschau, 23. September 2026

[2] Interview mit DOSB-Vorstandsvorsitzendem Torsten Burmester zum Zustand des deutschen Sports

[3] Wortprotokoll des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 5. November 2025: LSB-Angaben auf Seite 9, Abstimmung auf Seite 32

[4] Carsten Körber: Bundesprogramm zur Sportstättensanierung 23-fach überzeichnet

[5] BBSR: 960 Projektskizzen und rund 3,2 Milliarden Euro beantragte Förderung für Schwimmbäder

[6] AfD-Änderungsanträge zum Haushalt 2026: Vier Milliarden Euro für Sportstättensanierung, Seite 15

[7] Lars Schieske: Fördergeld mit Hindernissen

[8] Lars Schieske: Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

[9] Bundesregierung: Finanzierung und Durchführung des Sportstättenprogramms, Drucksache 21/5213

Sachsen-Anhalt hat gewählt

Jetzt muss der Wählerwille auch etwas gelten!

Am Sonntag haben die Bürger in Sachsen-Anhalt eine klare Ansage gemacht. Die AfD ist mit großem Abstand stärkste Kraft geworden, die alte Regierungspartei CDU ist auf ein historisches Tief abgestürzt. Mein Glückwunsch gilt zuerst den Wählern, die erkannt haben, dass sich Politik in diesem Land ändern muss. Und mein zweiter Satz gilt allen anderen: Ein Wahlergebnis dieser Größe kann man nicht einfach wegorganisieren.

Ein Rekordergebnis bei einer Rekordbeteiligung

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommt die AfD auf 43,8 Prozent der Zweitstimmen, nach 20,8 Prozent im Jahr 2021 [1][2]. Die CDU fällt von 37,1 auf 17,2 Prozent und damit auf ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt [1]. Dahinter folgen die SPD mit 9,3 Prozent, die Grünen mit 8,9 Prozent und die Linke mit 8,6 Prozent. Das BSW zieht mit 5,3 Prozent in den Landtag ein, die FDP scheitert mit 2,6 Prozent an der Fünfprozenthürde [1][2].

Im Landtag mit seinen 83 Sitzen bedeutet das: 39 Mandate für die AfD, 15 für die CDU, je acht für SPD, Grüne und Linke sowie fünf für das BSW [2]. Für eine Mehrheit sind 42 Stimmen nötig [1]. Die AfD hat also genauso viele Sitze wie CDU, SPD, Grüne und Linke zusammen.

Genauso wichtig wie die Prozente ist die Beteiligung. Knapp 78 Prozent der Wahlberechtigten sind zur Wahl gegangen, gegenüber 60,3 Prozent im Jahr 2021, und das ist der höchste Wert in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung [2]. Die Angaben schwanken je nach Auszählungsstand zwischen 77,7 und 77,8 Prozent [2][3]. Wer behauptet, dieses Ergebnis sei ein Zufall von Protest und schlechter Laune, muss erst einmal erklären, warum sich fast achtzehn Prozentpunkte mehr Menschen als vor fünf Jahren aufgemacht haben, um abzustimmen.

Diese Stimmen kommen aus allen Lagern, nicht aus einer Ecke

Im Wahlkampf war ständig zu hören, wer AfD wähle, sei rechtsextrem. Die Wählerwanderung sagt etwas anderes. Infratest dimap hat für die ARD berechnet, aus welchen Lagern die AfD ihre Stimmen bezogen hat. Das Ergebnis nach dem Stand von 18 Uhr am Wahlabend, jeweils als Saldo gegenüber der Landtagswahl 2021 [4]:

Herkunft der StimmenSaldo für die AfD
frühere Nichtwähler+ 157.000
CDU+ 83.000
FDP+ 19.000
Linke+ 11.000
SPD+ 7.000
Grüne+ 2.000
BSW– 2.000

Aus dem Nichtwählerlager und von der CDU allein kommen damit rund 240.000 Stimmen [4]. Im späteren Zwischenstand von 19.35 Uhr weist dasselbe Institut sogar 170.000 Stimmen aus dem Nichtwählerlager und 82.000 von der CDU aus [5]. Es handelt sich um ein Schätzmodell, das die Salden anhand amtlicher Statistiken, Umfragen und der laufenden Auszählung berechnet, und die Zahlen bleiben bis zur Endauswertung vorläufig [4].

Wer diese Aufstellung ernst nimmt, kann die Behauptung von der rechtsextremen Wählerschaft nicht mehr aufrechterhalten. Es sind Menschen, die 2021 die CDU gewählt haben, die die FDP gewählt haben, die Linke, die SPD, die Grünen. Und es sind über 150.000 Menschen, die vor fünf Jahren gar nicht mehr hingegangen sind, weil sie sich von niemandem vertreten fühlten. Wer diesen Bürgern über Nacht Extremismus unterstellt, beleidigt sie nicht nur, er erklärt auch die eigene Niederlage für unerklärlich. Dazu passt, dass nach den Wahltagsbefragungen fast zwei Drittel der Arbeiter die AfD gewählt haben und dass die Befragten der AfD bei den beiden wichtigsten Themen, Wirtschaft und Bildung, mehr Kompetenz zutrauen als der CDU [6]. Das sind keine Motive einer Randgruppe, das sind die Motive von Leuten, die arbeiten, Kinder großziehen und wissen wollen, wie es weitergeht.

Die Brandmauer richtet sich inzwischen gegen fast jeden zweiten Wähler

Noch in der Wahlnacht hat Ministerpräsident Sven Schulze erklärt, er habe nicht vor, mit der AfD zusammenzuarbeiten [7]. Die Union beruft sich dabei auf einen Parteitagsbeschluss von 2018, der eine Zusammenarbeit mit der AfD und ebenso mit der Linken ausschließt, und auf die Einstufung des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz [7]. Das ist ihr gutes Recht als Partei. Es hat nur eine Folge, die niemand mehr wegdiskutieren kann: Der Wille von 43,8 Prozent der Wähler soll im Parlament ohne Wirkung bleiben. Und die 83.000 Bürger, die gerade von der CDU zur AfD gewechselt sind, erfahren nebenbei, dass ihre Stimme nach diesem Wechsel weniger wert sein soll als vorher.

Wie es weitergeht, regelt Artikel 65 der Landesverfassung. Gewählt ist zum Ministerpräsidenten, wer im ersten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtages erhält. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang. Scheitert auch dieser, muss der Landtag binnen 14 Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode entscheiden. Lehnt er das ab, reicht im nächsten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen [8]. Eine Frist, bis wann der erste Wahlgang überhaupt angesetzt werden muss, hat der Landtag 2020 aus der Verfassung gestrichen [8]. Genau hier liegt die Versuchung: den Wahlsieger nicht zu schlagen, sondern die Wahl des Regierungschefs so lange nicht anzusetzen, bis sich das Ergebnis von selbst erledigt hat. Eine Mehrheit, die so verfährt, liefert den Beweis für alles, was ihre Kritiker ihr vorwerfen.

Von der Schweiz lässt sich etwas lernen

Die Schweiz löst dieses Problem seit Jahrzehnten anders. Dort teilen die wählerstärksten Parteien die sieben Sitze der Landesregierung untereinander auf. Seit 1959 gilt dafür die sogenannte Zauberformel, ursprünglich mit dem Schlüssel 2:2:2:1 für die vier größten Parteien [9]. Der Bundesrat ist damit keine Koalition mit gemeinsamem Programm, sondern ein Gremium, in dem alle großen politischen Lager sitzen. Dazu gehört das Kollegialitätsprinzip: Beschlüsse werden gemeinsam gefasst und nach außen von allen vertreten, während die Parteien im Parlament frei bleiben, ihre eigenen Positionen zu vertreten [10]. Festgeschrieben ist das übrigens in keinem Gesetz, es ist eine politische Übereinkunft [9].

Ich will kein Schweizer Modell abschreiben, und ehrlicherweise gehört dazu: Ein solches Verfahren gäbe es in Deutschland nicht ohne Änderung der Verfassungen, denn der Ministerpräsident wird hier vom Parlament gewählt und nicht nach Stimmenanteilen bestimmt. Aber der Grundgedanke ist richtig. Wer eine bestimmte Größe im Wählerwillen erreicht, gehört an den Tisch, an dem regiert wird, und zwar unabhängig davon, ob er den anderen gefällt. Alles andere führt dahin, wo Sachsen-Anhalt jetzt steht: zu einer Arithmetik, in der eine Fünfprozentpartei darüber entscheidet, was mit den Stimmen von 43,8 Prozent geschieht.

Beim Streit um die Schulpflicht wurde mit Zerrbildern gearbeitet

Auch inhaltlich wurde im Wahlkampf mit Zerrbildern gearbeitet. Immer wieder war zu hören, die AfD wolle Kindern die Bildung nehmen. Das ist eine Unterstellung, und sie verdreht eine Position, die wir offen vertreten. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt steht unter der Überschrift „Bildungspflicht statt Schulzwang“ die Forderung, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, die auch häuslichen Unterricht ermöglicht [11].

Diesen Weg haben wir in Brandenburg schon in der 7. Wahlperiode beschritten, und ich habe daran selbst mitgeschrieben. Als Mitglied des Bildungsausschusses und des Arbeitskreises Bildung, Jugend und Sport meiner Fraktion habe ich den Entwurf verfasst, den die Fraktion anschließend vervollständigt und als Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ am 14. März 2023 eingebracht hat (Drucksache 7/7388). Er fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes einzusetzen, durch die die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht auch durch gleichwertiges häusliches Lernen möglich wird, und zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Rechten und Pflichten und mit welchen Kontrollinstrumenten das in Brandenburg umsetzbar wäre [12]. Wer den Antrag liest, findet dort genau das Gegenteil dessen, was uns unterstellt wird: Das häusliche Lernen muss dem Schulunterricht in Inhalt und Ziel gleichwertig sein, es beruht auf den Rahmenlehrplänen, der Lernerfolg wird durch die Schulbehörden überprüft, die Kinder nehmen verpflichtend an zentralen Prüfungen teil, und die Schulpflicht greift wieder, sobald die Leistungen ausbleiben oder Elternpflichten verletzt werden [12]. In der laufenden Wahlperiode hat meine Fraktion dieselbe Forderung erneut eingebracht. SPD, CDU und BSW haben sie am 29. Januar 2026 abgelehnt [13].

Der Unterschied ist nicht klein, und er entscheidet über die ganze Debatte. Eine Bildungspflicht schafft die Pflicht zu lernen nicht ab, sondern die Pflicht, dafür in jedem Fall ein staatliches Schulgebäude zu betreten. Dass dafür eine Grundgesetzänderung nötig wäre, haben wir selbst in den Antrag geschrieben, denn das Bundesverfassungsgericht hat die allgemeine Schulpflicht mehrfach bestätigt und den Hausunterricht nicht als grundrechtlich geboten angesehen [11]. Im Juli 2026 hat der Bundesrat auf Antrag Thüringens eine Entschließung zur Absicherung der Schulpflicht gefasst, der sich unter anderem Sachsen-Anhalt und Brandenburg angeschlossen haben [14]. Man kann das für richtig halten oder für falsch. Nur sollte man dann über den tatsächlichen Vorschlag streiten und nicht über die Behauptung, hier wolle jemand Kinder dumm halten.

Wer den Wähler ernst nimmt, redet mit ihm und über ihn nicht hinweg

Sachsen-Anhalt hat mit einer Beteiligung von fast achtzig Prozent entschieden, und die Stimmen dafür kamen aus allen Lagern. Wer dieses Ergebnis fünf Jahre lang aussitzen will, sagt den Menschen im Land, dass ihre Stimme nur dann zählt, wenn sie das Richtige ankreuzen. Das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist ihr Verschleiß. Und es wird nicht die letzte Wahl gewesen sein, bei der diese Rechnung nicht mehr aufgeht.

Quellen

[1] ZDFheute: Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD liegt klar vor CDU, 06.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-sachsen-anhalt-wahlergebnisse-cdu-afd-schulze-siegmund-100.html

[2] Tages-Anzeiger / dpa: Liveticker zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, vorläufiges Ergebnis mit Sitzverteilung und Wahlbeteiligung, 07.09.2026. https://www.tagesanzeiger.ch/wahl-in-sachsen-anhalt-im-liveticker-zieht-die-afd-erstmals-in-eine-regierung-ein-387468266982

[3] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt / Landeswahlleiterin: Ergebnisse auf Landesebene, Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026. https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26/erg_land.html

[4] Epoch Times: AfD profitierte bei Landtagswahl stark von Stimmen bisheriger Nichtwähler, 06.09.2026, mit den Zahlen der vorläufigen Wählerwanderungsanalyse von Infratest dimap für die ARD. https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/afd-profitierte-bei-landtagswahl-stark-von-stimmen-bisheriger-nichtwaehlender-a5602082.html

[5] t-online: Sachsen-Anhalt: Nur an diese eine Partei gibt die AfD Wähler ab, 06.09.2026, Zwischenstand der Wählerwanderung von Infratest dimap um 19.35 Uhr. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101422938/sachsen-anhalt-nur-an-diese-eine-partei-gibt-die-afd-waehler-ab.html

[6] Tagesspiegel: AfD mobilisiert Nichtwähler, und fast zwei Drittel der Arbeiter in Sachsen-Anhalt wählen AfD, 06.09.2026, mit Daten von Infratest dimap und der Forschungsgruppe Wahlen. https://www.tagesspiegel.de/politik/afd-mobilisiert-nichtwahler-und-fast-zwei-drittel-der-arbeiter-in-sachsen-anhalt-wahlen-afd-16023910.html

[7] Jüdische Allgemeine / dpa: Schulze: „Habe nicht vor, mit AfD zusammenzuarbeiten“, 06.09.2026. https://www.juedische-allgemeine.de/politik/schulze-habe-nicht-vor-mit-afd-zusammenzuarbeiten/

[8] Verfassungsblog: Ohne Frist, ohne Druck? Vorgaben zu den Ministerpräsidentenwahlen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin, 14.07.2026. https://verfassungsblog.de/ministerpraesidentenwahl-fristen/

[9] Historisches Lexikon der Schweiz: Zauberformel. https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010097/

[10] Schweizerisches Nationalmuseum, Blog zur Schweizer Geschichte: Mit der Zauberformel zur Konkordanz, 15.09.2021. https://blog.nationalmuseum.ch/2021/09/mit-der-zauberformel-zur-konkordanz/

[11] GEW Sachsen-Anhalt: Rechtliche Umsetzbarkeitsanalyse des AfD-Regierungsprogramms, 24.08.2026, dort zu Kapitel IV, Nr. 24 „Bildungspflicht statt Schulzwang!“. https://www.gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/detailseite/rechtliche-umsetzbarkeitsanalyse-des-afd-regierungsprogramms

[12] Landtag Brandenburg, 7. Wahlperiode: Antrag der AfD-Fraktion „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus – Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht durch gleichwertiges häusliches Lernen ermöglichen, Bildungschancen sichern, Lehrermangel bekämpfen“, Drucksache 7/7388, eingegangen am 14.03.2023. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/03/7388.pdf

[13] Tagesspiegel / dpa: AfD-Antrag abgelehnt: Brandenburg will Schulpflicht nicht aufweichen, 29.01.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/afd-antrag-abgelehnt-brandenburg-will-schulpflicht-nicht-aufweichen-15198544.html

[14] News4teachers: AfD greift die Schulpflicht an, Bundesländer stellen sich demonstrativ davor, Juli 2026. https://www.news4teachers.de/2026/07/afd-greift-die-schulpflicht-an-bundeslaender-stellen-sich-demonstrativ-davor/

In Magdeburg hat die Basis unser Programm verteidigt

Am vergangenen Samstag hat die Parteijugend Generation Deutschland auf ihrem Bundeskongress in Magdeburg über ein Papier beraten, das die Forderung nach dem Euro-Austritt stillschweigend beerdigt hätte. Dazu kam es nicht. Der Vorsitzende zog den Antrag seines eigenen Bundesvorstands zurück, als klar wurde, dass er dafür keine Mehrheit bekommt [1]. Das war die richtige Entscheidung, denn der Antrag war in der Sache falsch. Er hätte genau die beiden Positionen kassiert, wegen derer ich 2013 in diese Partei eingetreten bin: raus aus dem Euro und raus aus dieser Europäischen Union.

Was in Magdeburg passiert ist

Vor dem Kongress hatte der Vorsitzende der Jugendorganisation, Jean-Pascal Hohm, der BILD gesagt: „Wir wollen keinen deutschen Euro-Austritt, sondern die bestehenden Konstruktionsmängel des Euro-Systems beheben.“ [2] In dem vorbereiteten Papier hieß es, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt, man stehe Reformvorschlägen offen gegenüber. Von einem Ausstieg war keine Rede [1][2].

Im Saal kam Widerstand auf. Ein Delegierter aus Bayern brachte einen Änderungsantrag ein, der stattdessen die Abwicklung des Euro verlangte, und begründete das unter anderem damit, dass der Euro-Austritt für ihn selbst einer der Beweggründe für den Parteieintritt gewesen sei [1]. Hohm hielt dagegen und erklärte am Mikrofon: „Die Bundesrepublik Deutschland wird nicht aus dem Euro austreten.“ [1] Der Applaus für die Gegenseite war deutlich lauter. Am Ende nahm er den Antrag zurück, statt eine Niederlage zu riskieren [1].

Beschlossen wurde also nichts. Aber die Botschaft ist eindeutig: Die Mitglieder wollen sich ihr Gründungsthema nicht wegverhandeln lassen.

Warum ich 2013 eingetreten bin

Ich bin nicht in die AfD eingetreten, weil mir langweilig war. Ich bin 2013 eingetreten, weil damals keine andere Partei bereit war, die beiden Fragen zu stellen, die über die Zukunft unseres Landes entscheiden: Was macht diese Einheitswährung mit unserem Wohlstand, und was macht diese Europäische Union mit unserer Souveränität?

Damals wurden wir dafür belächelt. Man hat uns Professorenpartei genannt und uns unterstellt, wir hätten die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Heute weiß jeder, der seine Stromrechnung und seinen Kontoauszug ansieht, wer damals recht hatte. Die Rettungsschirme sind nie wieder eingeklappt worden, die Haftung für fremde Schulden ist Dauerzustand geworden, und aus der versprochenen Stabilitätsunion ist eine Transferunion geworden.

Ich habe diese Positionen seither in Cottbus und im Landtag vertreten, in Zeiten, in denen das weder bequem noch populär war. Sie waren nie Verhandlungsmasse, sondern der Grund, überhaupt anzufangen. Wer sie heute weichspült, nimmt Tausenden Mitgliedern der ersten Stunde den Anlass, warum sie ihr Parteibuch genommen haben.

Warum der Antrag falsch war

Ich sage das ohne Umschweife: Der Antrag des Jugendvorstands war in beiden Kernpunkten falsch, und er wäre auch dann falsch gewesen, wenn er eine Mehrheit gefunden hätte.

Falsch war erstens der Satz, der Euro habe den Binnenmarkt gestärkt [1][2]. Der Binnenmarkt bestand vor dem Euro und funktionierte ohne ihn. Was der Euro geschaffen hat, ist etwas anderes: eine Haftungsgemeinschaft, in der Deutschland für die Schulden anderer geradesteht, ohne über deren Haushalte mitzuentscheiden. Wer den Euro reformieren will, statt ihn zu beenden, akzeptiert diese Haftung dauerhaft. Genau das ist der Kern des Problems, und er lässt sich nicht durch Nachbesserungen an den Regeln beheben, weil die Fehlkonstruktion in der Sache liegt und nicht in ihrer Ausführung.

Falsch war zweitens die Grundannahme, man könne innerhalb dieser Europäischen Union zum Ziel kommen. Unsere Partei hat 2023 aus guten Gründen festgestellt, dass diese Union nicht reformierbar ist [3]. Ein Papier, das den Umbau der bestehenden EU zum Ziel erklärt, fällt hinter diesen Erkenntnisstand zurück. Es beschreibt Brüssel als Werkstatt, in der man mit dem richtigen Werkzeug alles richten kann. Wer dort einmal genauer hingesehen hat, weiß, dass jede Krise dieser Union bisher in mehr Zentralisierung gemündet ist und in keinem einzigen Fall in weniger.

Der dritte Fehler war der handwerkliche. Eine Jugendorganisation kann die Programmatik der Partei nicht ändern, sie kann sie nur öffentlich beschädigen. Wenn eine Gliederung öffentlich das Gegenteil dessen erklärt, was zwei beschlossene Wahlprogramme und ein geltendes Grundsatzprogramm sagen, dann liest der Wähler daraus nicht Modernisierung, sondern Beliebigkeit. Und Beliebigkeit ist das Einzige, was uns von unseren politischen Gegnern wirklich unterscheidet, solange wir sie uns nicht leisten.

Die EU ist nicht reformierbar, und das steht so im Programm

Unser Europawahlprogramm stellt in der Präambel fest: „Wir halten die EU für nicht reformierbar und sehen sie als gescheitertes Projekt“ [3]. Daraus folgt die Neugründung einer europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft, des Bundes europäischer Nationen. Das Bundestagswahlprogramm von 2025 führt diese Linie unter der Überschrift „Von der EU zu einem Bund Europäischer Nationen“ fort [4]. Und das Grundsatzprogramm von 2016 hält für den Fall, dass sich unsere Reformansätze im bestehenden System nicht verwirklichen lassen, ausdrücklich den Austritt Deutschlands oder die Auflösung der Union fest [5].

Dieser Fall ist längst eingetreten. Dreizehn Jahre Erfahrung mit Brüssel haben gezeigt, dass sich diese Union nicht umbauen lässt, weil sie von innen heraus auf Zentralisierung angelegt ist. Deshalb bleibt meine Forderung: raus aus dieser Europäischen Union, hin zu einem Bund souveräner Nationen, und zwar über eine Volksabstimmung, wie unser Programm es zwingend vorsieht [3][4]. Wer die EU wieder als reformierbares Gefäß beschreibt, führt uns zurück auf eine Position, die wir aus guten Gründen verlassen haben.

Der Euro ist eine Fehlkonstruktion, kein Reformobjekt

Im Bundestagswahlprogramm steht es in einer Kapitelüberschrift, unmissverständlich: „Deutschland muss aus dem Euro-System austreten“ [4]. Das ist kein Ausrutscher, sondern das Ergebnis einer nüchternen Analyse. Eine Einheitswährung für zwanzig völlig unterschiedliche Volkswirtschaften kann ökonomisch nicht funktionieren. Die Staaten haben ihre Wechselkurse verloren und damit das Mittel, mit dem sie Produktivitätsunterschiede früher ausgeglichen haben. Was übrig bleibt, sind Dauerrettung, Haftung für fremde Schulden und Target-Salden in Billionenhöhe zulasten des deutschen Steuerzahlers [4].

Der Euro hat nicht die Völker Europas zusammengeführt, er hat sie gegeneinander in Stellung gebracht. Wer ihn jetzt reparieren will, verlängert genau die Umverteilung, gegen die wir angetreten sind. Ich halte an der Rückkehr zu einer eigenen nationalen Währung fest.

Offene Binnengrenzen sind das Gegenteil von Grenzschutz

Der zweite Punkt, an dem in Magdeburg ein anderer Ton angeschlagen wurde, betrifft den Grenzschutz. Hohm hatte vorab erklärt, Deutschland solle Teil des Schengen-Raums bleiben, während die Parteivorsitzende zuletzt einen Ausstieg aus Schengen in Aussicht gestellt hatte [2].

Ein Außengrenzschutz, den andere für uns erledigen sollen, ist kein Schutz, sondern eine Hoffnung. Unser Grundsatzprogramm bezeichnet den bloßen Schutz der europäischen Außengrenzen ausdrücklich als unzureichend und fordert einen flächendeckenden deutschen Grenzschutz unter dem Dach der Bundespolizei [5]. Das Bundestagswahlprogramm verlangt dauerhafte nationale Grenzkontrollen und den Austritt aus der gemeinsamen europäischen Asylpolitik nach dänischem Vorbild [4]. Wer sein Vaterland verteidigen will, muss dessen Grenzen kontrollieren können, jeden Tag und ohne Erlaubnis aus Brüssel. Offene Binnengrenzen sind mit dieser Verantwortung nicht vereinbar.

Raus aus der WHO, raus aus der NATO

Die Corona-Jahre haben gezeigt, was passiert, wenn nationale Parlamente Entscheidungen an internationale Organisationen abgeben. Unser Wahlprogramm fordert deshalb eine grundlegende Reform der Weltgesundheitsorganisation und, falls diese nicht gelingt, den Austritt Deutschlands [4]. Nach allem, was seit 2020 vorgefallen ist, halte ich die Reformfrage für beantwortet. Deutschland gehört aus der WHO heraus.

Dasselbe gilt für die NATO. Ein Bündnis, das sich längst nicht mehr auf Landesverteidigung beschränkt, zieht uns in Konflikte hinein, die nicht die unseren sind. Ich weiß, dass das Grundsatzprogramm von 2016 hier noch anders klingt und die Mitgliedschaft an die Beschränkung auf ein reines Verteidigungsbündnis knüpft [5]. Ich sage offen, dass ich über diesen Stand hinausgehe und für eine programmatische Fortschreibung werbe: Deutschlands Sicherheit gehört in deutsche Hände, mit einer voll einsatzfähigen Bundeswehr und ohne fremde Truppen und Atomwaffen auf unserem Boden.

Die eigentliche Entscheidung fällt beim neuen Grundsatzprogramm

Magdeburg war nur die Vorrunde. Das Grundsatzprogramm von 2016 gilt weiter, im kommenden Jahr soll ein neues beschlossen werden, und in diese Beratungen werden auch Vertreter der Jugendorganisation eingebunden [1]. Dort wird sich entscheiden, ob der Euro-Austritt Programm bleibt oder ob er verschwindet, ohne dass ihn jemals ein Parteitag ausdrücklich abgeräumt hat.

Genau davor warne ich. Programme sind kein Angebot, über das man nachverhandelt, sobald der Gegenwind unangenehm wird. Unsere Wähler haben uns gewählt, weil wir Dinge aussprechen, die andere verschweigen. Wer heute den Euro-Ausstieg kassiert, kassiert morgen den Grenzschutz und übermorgen den Rest.

Ich bin vor dreizehn Jahren wegen dieser Fragen angetreten, und ich beantworte sie heute genauso wie damals. Ich werbe dafür, dass wir bei dem bleiben, was beschlossen ist, und dass wir es umsetzen, sobald wir dazu die Gelegenheit haben.

Quellen

[1] t-online: Bericht vom zweiten Bundeskongress der Generation Deutschland in Magdeburg, 30.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101411418/generation-deutschland-und-die-afd-raus-aus-dem-euro-.html

[2] t-online (dpa): Weidel will raus aus dem Euro, AfD-Jugend widerspricht klar, 28.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101410602/afd-weidel-will-raus-aus-dem-euro-afd-jugend-widerspricht-deutlich.html

[3] Alternative für Deutschland: Europawahlprogramm 2024, beschlossen in Magdeburg 2023, Präambel. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2023/12/AfD_EW_Programm_2024.pdf

[4] Alternative für Deutschland: Zeit für Deutschland. Programm zur Bundestagswahl 2025, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11. und 12. Januar 2025. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf

[5] Alternative für Deutschland: Programm für Deutschland. Grundsatzprogramm, beschlossen auf dem Bundesparteitag in Stuttgart am 30. April und 1. Mai 2016. https://www.afd.de/wp-content/uploads/2017/01/2016-06-27_afd-grundsatzprogramm_web-version.pdf

Zusammenarbeit von CDU und Linken als letzte Bastion gegen die AfD?

Die CDU hat sich selbst eingemauert

Ältere Jahrgänge werden sich möglicherweise daran erinnern, dass es noch in den 70er Jahren Kampagnen der CDU unter dem Motto „Freiheit statt Sozialismus“ gab. Es ging seinerzeit darum, eine sozialliberale Koalition aus SPD und FDP zu verhindern. Selbst in den 90er Jahren wurde in der CDU noch gegen „rote Socken“ gewettert, um eine mögliche Zusammenarbeit von SPD und Grünen mit der damaligen PDS zu bekämpfen.

Die Zeiten und die CDU haben sich geändert. Weil man sich vor allem in der Ära Merkel inhaltlich komplett entkernt hat, politische Werte beliebig geworden sind und Konservative in der CDU mit der Lupe gesucht werden müssen, erscheint heute alles möglich – bis hin zur Zusammenarbeit der CDU mit der Linken. Doch offiziell gibt es noch immer einen Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit folgendem Inhalt: „Die CDU Deutschlands lehnt Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit sowohl mit der Linkspartei als auch mit der Alternative für Deutschland ab“ [1].

Unvereinbarkeitsbeschluss zur Linken längst brüchig

In Thüringen gibt es eine Kooperation von CDU und Linken bereits seit Jahren [2]. Diese Zusammenarbeit kam zustande, weil man nicht mit der AfD regieren will, aber anders auch nicht mehr gegen sie regieren kann. Auch in Sachsen, wo die einstmals Große Koalition aus CDU und SPD nicht mehr über eine eigene Mehrheit verfügt, ist man nicht selten auf Stimmen der Linken angewiesen, um überhaupt noch Gesetze auf den Weg zu bringen [1].

Was man in Thüringen bereits erprobt hat, empfiehlt der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow nun auch für Sachsen-Anhalt [2]. Nur so sei eine handlungsfähige Regierung ohne „das Erpressungspotenzial der AfD“ möglich [3]. Dass SPD, Grüne und Linke die Stärke der AfD seit langem als Erpressungsinstrument nutzen, um die CDU am Nasenring durch die Manege zu führen, verschweigt Ramelow wohlwissend.

Auch in Sachsen-Anhalt fehlt der CDU ohne eine Zusammenarbeit mit der Linken die Machtperspektive [1]. In Umfragen liegt die CDU weit abgeschlagen hinter der AfD. Laut dem bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Sven Schulze, gebe es andere Möglichkeiten einer Zusammenarbeit abseits der Koalition [1]. Auch in der CDU Sachsen-Anhalts scheint man eine Kooperation mit der Linken also bereits in die eigenen Planspiele miteinzubeziehen.

CDU macht sich abhängig von der Linken

Man würde dann mit einer Partei zusammenarbeiten, deren Vorsitzender Luigi Pantisano die CDU noch vor wenigen Wochen kurz nach seinem Amtsantritt mit Faschisten gleichgesetzt hatte [1]. Pantisano sagte damals wörtlich: „Letztlich gibt es auch gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD und den Faschisten selbst“ [4]. Das Selbstwertgefühl der CDU scheint an einem Tiefpunkt angekommen zu sein. Doch auch Pantisano selbst sagt heute das und morgen etwas anderes. So hat er nun im ZDF-Sommerinterview nicht ausgeschlossen, dass seine Partei Sven Schulze zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt wählen könnte [4].

Bundeskanzler Merz hat diesen Niedergang bereits am eigenen Leib zu spüren bekommen. Auch er brauchte die Stimmen der Linken, um am selben Tag noch einen weiteren Wahlgang durchführen zu können, nachdem er im Bundestag im ersten Wahlgang noch als Bundeskanzler durchgefallen war [1].

BSW zerlegt sich selbst, um an der Macht zu bleiben

Anderswo ist die CDU wiederum abhängig vom zerstrittenen BSW. Der Bundesvorstand des BSW hatte die eigene Fraktion im Thüringer Landtag aufgefordert, den bisherigen CDU-Ministerpräsidenten Mario Voigt nicht weiter zu stützen, nachdem ihm der Doktortitel entzogen wurde [5]. Doch das Thüringer BSW hat sich mittlerweile ebenfalls wohlig an den Futtertrögen der Macht eingerichtet, weshalb man dem Wunsch vom Bundesvorstand nicht entsprechen wollte.

Man hält weiterhin zu Voigt, schließlich will man die eigenen Ministersessel nicht gefährden. Dennoch gilt das brüchige Brombeer-Konstrukt in Thüringen nun als gefährdeter denn je – immerhin sind zwei BSW-Abgeordnete dem Ansinnen des Bundesvorstands gefolgt und soll nun ein Sonderparteitag folgen [6].

Eingemauert hinter der eigenen Brandmauer

Über Jahre hinweg glaubte die CDU, die Spielregeln selbst bestimmen zu können. Sie konnte sich die Koalitionspartner meist aussuchen und so die potentiellen Partner gegeneinander ausspielen. Diese Situation hat sich ins Gegenteil verkehrt.

Mit dem Festhalten an ihrer Brandmauer gegen die AfD hat sich die CDU selbst eingemauert und auf Gedeih und Verderb den linken Parteien ausgeliefert. Um überhaupt noch eine Regierungsoption zu haben, muss sie politische Inhalte mittragen, die dem eigenen Programm komplett widersprechen.

Das führt dazu, dass die eigene Basis und Wählerschaft die Flucht ergreifen. Der Niedergang der CDU wird so nicht aufzuhalten sein.

Wahrscheinlich gut für Deutschland.

Quellenverzeichnis

[1] „Unvereinbarkeit mit der Linken: Kann die CDU daran festhalten?“, BR24, 15. August 2026
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[2] „Ramelow für Zusammenarbeit von Linkspartei und CDU in Sachsen-Anhalt“, tagesschau.de, 11. August 2026
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[3] „Ramelow für Kooperation der CDU mit Linken in Sachsen-Anhalt“, DIE ZEIT, 11. August 2026
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[4] „Pantisano schließt Wahl von CDU-Ministerpräsident nicht aus“, ZDFheute, 9. August 2026
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[5] „Gegen Wunsch von Wagenknecht und Bundesspitze: Thüringer BSW will Regierungskoalition mit CDU beibehalten“, Tagesspiegel, 17. August 2026
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[6] „Voigt will Koalition von BSW-Machtkampf ‚nicht auseinandertreiben‘ lassen“, n-tv, 18. August 2026
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Ja zur Abschaffung der undemokratischen Fünfprozenthürde

Damit nicht mehr Millionen Stimmen unter den Tisch fallen

Wenn selbst die einstmals großen (Volks)-Parteien die Abschaffung der Fünfprozenthürde fordern, muss im althergebrachten Parteiensystem einiges im Argen liegen. Startpunkt der nun anlaufenden Diskussion war ein Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünfprozenthürde auf drei Prozent abzusenken [1]. Diese Hürde sei bei Bundestags- und Landtagswahlen „nicht mehr zeitgemäß“ [2].

Er begründete dies unter anderem damit, dass bei der zurückliegenden Bundestagswahl von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen 6,8 Millionen „unter den Tisch“ gefallen sind [3]. Der Jurist stellt die entscheidenden Fragen und gibt eine klare Antwort: „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“ [2]. Auch sehe er die „Gefahr der parteipolitischen Versteinerung“ [1]. Laut Papier tangiere eine Sperrklausel den Grundsatz der Gleichheit der Wahl [2].

SPD macht sich Sorgen – um sich selbst

Der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt den Vorschlag Papiers auf Absenkung der Hürde auf drei Prozent [4]. Dass ausgerechnet die SPD neuerdings ihre Liebe für eine Änderung des Wahlrechts entdeckt hat, dürfte daran liegen, dass sie immer öfter um den Einzug in die Landtage bangen muss. So wird sie bei Umfragen in Sachsen-Anhalt – dort wird am 6. September gewählt – nur noch bei fünf Prozent gesehen [5]. Daher ist es kein Zufall, dass Beobachter in dem SPD-Vorstoß vor allem den Versuch sehen, die eigene Haut zu retten [4].

Auch Vertreter der Linken, die sich bei der letzten Bundestagswahl ebenfalls um ihren Wiedereinzug Sorgen machen musste, sprechen sich für die Abschaffung der Fünfprozenthürde aus. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sieht eine Gefahr für die Demokratie, wenn Parteien mit etwa 40 Prozent demnächst den Ministerpräsidenten stellen könnten [6]. Dass er dieses Problem nur sieht, weil seine eigene Partei weit weg von dieser Marke ist, darüber spricht er hingegen nicht.

Doch die Linke spricht sich lediglich für eine Absenkung der Fünfprozenthürde auf drei Prozent aus [1]. Wahrscheinlich fühlt man sich dieser Hürde geradeso gewachsen. Auch hier dominiert also das Eigeninteresse.

CDU will neue Parteien verhindern

Seitens der CDU wird die Absenkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde eher kritisch gesehen. Aber auch hier sind die Motive bemerkenswert. So stellt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fest, dass „ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden“ würden [5]. Auch sehe er darin einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen [5].

Beides lässt auf ein fragwürdiges Demokratieverständnis schließen. Wenn Regierungsbildungen schwieriger werden, weil vermehrt kleinere Parteien gewählt werden, hieße das doch zunächst, dass die einstmals großen Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können. Das liegt aber nicht am Wahlsystem, sondern an der Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien. Auch in der Neugründung von Parteien eine Gefahr zu sehen, spricht Bände. Diese findet doch nur dann statt, wenn ein hinreichend großer Teil der Bürger und Wähler sich nicht mehr angemessen repräsentiert fühlt.

Alice Weidel spricht von „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“

Alice Weidel machte die Haltung der AfD zur nun laufenden Debatte deutlich: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“ [7]. Sie will Sperrklauseln „gleich ganz abschaffen“ und hält das Argument, dass eine solche Klausel die Zersplitterung des Parlaments verhindere, für „offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben“ [7].

Sie zeigt mit ihrer Forderung nach ersatzloser Streichung der Fünfprozenthürde, dass man das Wahlrecht nicht dazu missbrauchen sollte, sich der Konkurrenz kleinerer Parteien zu entledigen.

Hürde nicht senken, sondern ganz abschaffen!

Für uns ist klar: Hürden, die Millionen Wählerstimmen entwerten, sind undemokratisch. Die Fünfprozenthürde sollte nicht gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Nur so ist sichergestellt, dass jede Stimme grundsätzlich gleich viel Gewicht hat.

Doch es ist bezeichnend, dass die Kartellparteien erst jetzt die Forderung nach Abschaffung der Fünfprozenthürde stellen, weil sie selbst daran zu scheitern drohen.

Quellenverzeichnis

  1. „Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen“, Stern, 30. Juli 2026
    Stern – Artikel aufrufen (Stern)
  2. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: ‚Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß‘“, Tagesspiegel, 28. Juli 2026
    Tagesspiegel – Artikel aufrufen (Tagesspiegel)
  3. „Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier für Änderung der Fünf-Prozent-Hürde“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026
    Deutschlandfunk – Artikel aufrufen (Deutschlandfunk)
    Hinweis: In deinem Verzeichnis steht der 30. Juli. Der Deutschlandfunk selbst datiert die Meldung auf den 28. Juli 2026.
  4. „Sollte die Fünf-Prozent-Hürde fallen? In Sachsen-Anhalt könnte jede fünfte Stimme verloren gehen“, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 31. Juli 2026
    RND – Artikel aufrufen (RND.de)
  5. „Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen senken? Union widerspricht“, ZDFheute, 30. Juli 2026
    ZDFheute – Artikel aufrufen (ZDFheute)
  6. „Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünfprozenthürde“, Der Spiegel, 31. Juli 2026
    Der Spiegel blockiert derzeit den automatisierten Direktabruf des Artikels. Die Meldung ist jedoch auffindbar. Als direkt abrufbare Belegquelle für Ramelows Aussagen eignet sich zusätzlich der oben verlinkte RND-Artikel vom 31. Juli, der Ramelow ausführlich zitiert. (RND.de)
    Spiegel-Suche nach dem Artikel
  7. „Weidel will Fünf-Prozent-Hürde ersatzlos streichen“, Junge Freiheit, 30. Juli 2026
    Junge Freiheit – Artikel aufrufen (Junge Freiheit)

Staatsversagen beim Terroranschlag auf CSD in Berlin

Wer die Ursachen leugnet, macht sich politisch mitverantwortlich

Wenn es in Deutschland zu einem islamistischen Terroranschlag kommt, gibt es anschließend die immer gleiche Leier. Zunächst wird Betroffenheit geäußert, dann werden eilig halbgare Forderungen für mehr Sicherheit gestellt – ausgerechnet von jenen, die seit Jahren für unsere Sicherheit verantwortlich sind. Und dann wird vor einer Instrumentalisierung des Anschlags von rechts gewarnt. Schließlich wird zur Tagesordnung übergegangen. Bis zum nächsten islamistischen Terroranschlag.

Nach jedem Terroranschlag das gleiche Schauspiel

Das gleiche politische Schauspiel war auch jetzt nach dem Terroranschlag auf den Berliner „Christopher Street Day“ zu beobachten. So führten Vertreter der sogenannten „queeren Community“ Mahnwachen in zahlreichen Städten durch und warnten vor der Instrumentalisierung der Tat – man werde nicht zulassen, dass nun Hass gegen Muslime geschürt oder die Tat gegen Menschen bestimmter Herkunft instrumentalisiert werde [1].

Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, rund 30 Menschen wurden zum Teil schwerverletzt. Der libanesischstämmige Attentäter Abdul Ballout, der mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast war, wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen [2].

Politische Problemverschiebung

Der „Queer-Beauftragte“ des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, wandte sich gegen einen „Generalverdacht“ gegen Millionen Muslime, das Problem seien eher die Stimmen aus demokratischen Parteien, die die „queere Community“ nicht unterstützen [1]. Es sei ein deutschlandweites Problem, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können, so Andre Lehmann vom Bundesvorstand „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ [3].

Systematische Problemverschiebung betreibt auch die Regierungspartei SPD. So sprechen sich die Parteivorsitzenden und Bundesminister Klingbeil und Bas für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für „Queere“ im Grundgesetz aus [3]. Ob der Islamist Abdul Ballout von einer solchen Regelung im Grundgesetz wirksam abgeschreckt worden wäre, kann zumindest in Frage gestellt werden.

Auch der Parteivorsitzende der Linken Luigi Pantisano (der Bruder des Berliner „Queer-Beauftragten“) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, die die sexuelle Identität unter besonderen Schutz stellt [3].

Noch wilder treiben es der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Fiedler stellt im Zusammenhang mit dem Anschlag fest, dass es bekannt sei, dass Russland eine hybride Kriegsführung gegen Deutschland betreibe, woraufhin Lauterbach ergänzte: „Sehr denkbar, dass ausländische Kräfte hier einwirken. Der Kollege Fiedler hat Recht, dass unsere Dienste hier rechtlich besser aufgestellt werden müssen“ [4].

Wenn man nicht mehr weiterweiß, muss es Putin gewesen sein. Das politische Schattenboxen von SPD und Linken zeugt davon, dass sie der Realität komplett entrückt sind und längst in einer Parallelwelt leben.

Die Gefährlichkeit des Täters war bekannt

Doch das wirkliche Problem und Staatsversagen liegt ganz woanders. Trotz seiner Verurteilung befand sich der islamistische Fanatiker auf freiem Fuß [2]. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde [2]. Auch war bekannt, dass er sich dem IS in Syrien anschließen wollte [5].

Er soll sowohl zu kriminellen als auch zu dschihadistischen Milieus in Kontakt gestanden haben, was Parallelen zum Fall von Anis Amri zeigt, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz [6]. Während seiner Zeit in der Jugendstrafanstalt soll er versucht haben, andere Mithäftlinge zu missionieren, laut Gefährdungsbewertung habe er versucht, „die Rolle eines Vorbeters und Missionars einzunehmen“ [7].

Sogar nach der Haftentlassung habe er seine ehemaligen Mithäftlinge angerufen und die „Rolle eines Mentors“ eingenommen [7]. Auch in den sozialen Medien habe er schon längere Zeit missioniert, nicht von der Scharia geleiteten Gerichten ihre Legitimität abgesprochen und vor einem „Tag des Gerichts“ für die „Sittenlosen“ gewarnt [7].

Noch in den Stunden vor dem Anschlag wurde der Terrorist behördlich überwacht, seit Wochen galt er dem BKA zufolge als „Hochrisikoperson“, mehrfach soll er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder gewesen sein [7]. Zudem war er wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft [6].

Obwohl er von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, obwohl er bekanntermaßen mit dem IS sympathisierte, bis hin zur Bereitschaft, für die Terrormiliz in den Krieg zu ziehen, wurde er auf freien Fuß gesetzt [6].

Nach all diesen Erkenntnissen eine Bewährungsstrafe zu verhängen und eine tickende Zeitbombe auf die Gesellschaft loszulassen, ist der Inbegriff des Staatsversagens.

Trotz Überwachung wurde der Anschlag nicht verhindert

Abdul Ballout musste lediglich für einen festgelegten Zeitraum einige Deradikalisierungsgespräche absolvieren [2]. An zwei Gesprächen im Rahmen des Programms „Violence Prevention Network“ soll er teilgenommen haben, am Montag nach der Terrortat war ein drittes Gespräch geplant [8]. Diese Maßnahme scheint in der Praxis wenig erfolgversprechend zu sein.

Auch der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London stellt fest, dass der Schutz der Öffentlichkeit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass man in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien härter durchgreift [6]. Laut Neumann werden Terroristen in Deutschland im Durchschnitt lediglich zu drei Jahren Haft verurteilt [6].

Es muss davon ausgegangen werden, dass mit unzähligen anderen gefährlichen Islamisten ähnlich verfahren wird. Allein für Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von 900 gewaltorientierten Islamisten aus [2]. Bundesweit werden 9.100 Personen im Bereich Islamismus als gewaltorientiert eingestuft [8].

Wenn die Behörden selbst einen polizeibekannten islamistischen Gefährder wie Abdul Ballout nicht von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?

Islamistischer Terror – eine importierte Gefahr

Abseits von Verharmlosung und Verlagerung der Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sofort nach dem Anschlag ein Strategiepapier vorgelegt, das echte Lösungen bieten kann. Das Papier enthält auch härtere Auflagen gegen islamistische Gefährder wie elektronische Fußfesseln, Einschränkungen beim Bewegungsradius und in bestimmten Fällen sogar die Anordnung einer Präventivhaft.

Aber es braucht darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken: Wer die Ursachen des Terrors leugnet, wer zur Ablenkung lieber Nebenkriegsschauplätze aufmacht, der macht sich politisch mitverantwortlich.

Der islamistische Terror ist eine durch unkontrollierte Zuwanderung importierte Gefahr. Aus dieser Erkenntnis müssen endlich die richtigen politischen Schlüsse gezogen werden.

Für mich steht deshalb fest: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Er ist nicht nur eine persönliche Glaubensüberzeugung, sondern wird bis heute in zahlreichen Ländern ausdrücklich als Staatsreligion verstanden und mit staatlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Ordnung verbunden. Nach einer internationalen Untersuchung war der Islam in 27 der 43 untersuchten Staaten mit einer offiziellen Staatsreligion die staatlich anerkannte Religion [9]. Eine Religion, die in weiten Teilen der islamischen Welt einen politischen und rechtlichen Ordnungsanspruch erhebt, gehört aus meiner Sicht nicht zur historisch gewachsenen Identität Deutschlands.

Quellenverzeichnis

[1] „CSD-Verein warnt vor Spaltung – Besonnenheit statt Hetze“, tagesschau.de, 27. Juli 2026

[2] „CSD-Anschlag: Ist das Strafrecht bei Gefährdern zu milde?“, ZDFheute, 27. Juli 2026

[3] „SPD fordert Diskriminierungsverbot für Queere im Grundgesetz – Queer-Verband spricht von ‚Staatsversagen‘“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026

[4] „Lauterbach verbreitet Verschwörungstheorie über CSD-Attentat“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[5] „AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder“, Stern, 29. Juli 2026

[6] „Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen“, t-online, 27. Juli 2026

[7] „Vor dem CSD-Anschlag bekennt sich Abdul Ballout zum IS“, Junge Freiheit, 28. Juli 2026

[8] „Questions arise over suspect’s freedom after deadly Berlin Pride festival attack“, Associated Press, 27. Juli 2026; ergänzend: „Islamismus und islamistischer Terrorismus“, Bundesamt für Verfassungsschutz, 30. Juni 2026

[9] „Many Countries Favor Specific Religions, Officially or Unofficially“, Pew Research Center, 3. Oktober 2017

Spahns Rücktritt zeigt die Doppelmoral der Union

Warum Leihmutterschaft verboten bleiben sollte

Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].

Spahn umgeht Verbot in Deutschland

Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.

Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.

Doppelmoral von CDU und Bundesregierung

Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].

Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.

Nicht der erste Skandal von Spahn

Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.

Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].

Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].

Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.

Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.

Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.

Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf

Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].

Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].

Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].

Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].

Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben

Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.

Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.

Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.

Quellenverzeichnis

[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026

[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026

[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026

[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026

[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026

[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026

[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026

Windkraft am Hermannsdenkmal: Wenn Ideologie über Heimat und Kulturlandschaft gestellt wird

Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.

Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].

Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.

Erst abgelehnt, dann doch genehmigt

Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.

Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].

Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.

Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].

Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.

Der Eingriff in den Wald hat begonnen

Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].

Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.

Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].

Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.

Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt

Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].

Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.

Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].

Weitere Anträge behandelten unter anderem:

  • den vorbeugenden Brandschutz,
  • die Löschwasserversorgung,
  • mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
  • den Schutz von Greifvögeln,
  • die Wiederaufforstung,
  • die Absicherung eines späteren Rückbaus,
  • sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.

Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].

Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].

Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.

Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig

Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.

Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].

Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:

  • die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
  • das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
  • eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
  • sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].

Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.

Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.

Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:

  • das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
  • eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
  • ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
  • sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].

Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.

Alice Weidel hatte recht

Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.

Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.

Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.

Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.

Geschichte, Heimat und Erinnerung

Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.

Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.

Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:

„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“

Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.

Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.

Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.

Unsere Heimat ist keine Industriefläche

Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.

Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.

Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.

Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.

Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.

Quellenverzeichnis

[1] Kreis Lippe: Genehmigungsbescheid zur Änderung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 3. März 2026; Landesverband Lippe: Zahlen und Fakten zum Hermannsdenkmal.

[2] Kreis Lippe: Gauseköte: Kreis Lippe lehnt Antrag zum Bau von sieben Windrädern ab, 27. Februar 2025.

[3] Kreis Lippe: Kreis Lippe muss Windräder auf der Gauseköte genehmigen, 26. März 2025.

[4] Lemgo Radio: Startschuss für Windpark an der Gauseköte, 7. Juli 2026.

[5] BUND Kreisgruppe Lippe: Klage gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen auf der Gauseköte, 16. Mai 2025.

[6] AfD-Kreisverband Lippe: Kampfjets oder Windkraft an der Gauseköte?, 5. Oktober 2021.

[7] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Schutz unserer Heimat – Keine Windräder im Bereich der Gauseköte, 22. September 2024.

[8] AfD-Kreistagsfraktion Lippe: Antrag zur Visualisierung der geplanten Windkraftanlagen, 22. September 2024.

[9] Kreis Lippe: Niederschrift über die Kreistagssitzung vom 7. Oktober 2024.

[10] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zum Antrag „Heimische Holzenergie mobilisieren“, Drucksache 20/4785, 2. Dezember 2022.

[11] Deutscher Bundestag: Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen, Drucksache 20/9799, 14. Dezember 2023.

[12] Deutscher Bundestag: Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen, Drucksache 21/3598, 13. Januar 2026; Bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus, Drucksache 21/5058, 27. März 2026.

Sportfördergesetz: Ein Anfang, aber kein großer Wurf

www.lars-schieske.de - sportfördergesetz

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Sportfördergesetz beschlossen. Ich habe in der Debatte dazu gesprochen, weil es bei diesem Gesetz um nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Meine Rede [1] ist hier abrufbar:

Das Sportfördergesetz soll erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes schaffen. Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer neuen Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Agentur soll künftig Förderung und sportfachliche Steuerung des Spitzensports bündeln, Förderentscheidungen transparenter machen, Bürokratie abbauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder erfolgreicher machen. [2] [3]

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen. 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, 68 gaben keine Stimme ab. Auch die AfD-Fraktion hat dem Gesetz zugestimmt, weil ein gesetzlicher Rahmen für die Spitzensportförderung längst überfällig war. Aber Zustimmung bedeutet nicht, dass dieses Gesetz ein großer Wurf ist. Es ist ein Anfang. Mehr nicht. [4]

Zehn Jahre Arbeit und dann parlamentarisches Chaos

Seit über zehn Jahren wird an diesem Sportfördergesetz gearbeitet. Und was erlebten wir in der Sitzungswoche? Am Anfang der Woche stand es weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Dann kam es drauf. Dann wieder runter. Dann wieder drauf. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen guter Regierungsarbeit. Es ist ein Offenbarungseid.

In meiner Rede habe ich deshalb deutlich gemacht: Wer ein Gesetz nach jahrelanger Vorbereitung am Ende so hektisch durch das Parlament jagt, zeigt keine Führungsstärke, sondern Unsicherheit. Herr Mayer sprach im Ausschuss von einem „historischen Tag“ für den Spitzensport, Frau Dr. Schenderlein sogar von einer „historischen Woche“. Historisch war hier aber vor allem das Durcheinander der Koalition.

Dabei geht es nicht um irgendein Verwaltungsprojekt. Es geht um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Es geht um Athleten, die jeden Tag verzichten. Um Eltern, die ihre Kinder zum Training fahren. Um Vereine, die sich aufopfern. Und es geht um Trainer, ohne die es keine einzige Medaille gibt.

Ohne Trainer kein Spitzensport

Ohne Trainer kein Spitzensport. Ohne Trainer keine Medaillen. Ohne Trainer keine internationale Spitze. Genau hier aber bleibt das Gesetz viel zu schwach.

Deutsche Trainerkompetenz ist im Ausland gefragt. Namen wie Georg Hackl, Harry Wolff, Stefan Cramer, Wolfgang Pichler, Robin Salzwedel, Jürgen Gröbler, Uwe Hohn oder Klaus Bartonietz stehen beispielhaft dafür, dass deutsches Fachwissen weltweit geschätzt wird. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte seit Jahren, warum Trainer Deutschland verlassen oder dem Beruf den Rücken kehren: bessere Bezahlung, längere Vertragslaufzeiten, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Trainingsumfelder im Ausland oder in anderen Berufen. [5] [6]

Auch in der Anhörung wurde das deutlich. Holger Hasse, Präsident von Trainer Deutschland, sagte auf die Frage, ob Deutschland die richtigen Rahmenbedingungen für gute Trainer habe, sinngemäß klar: Nein. In der Stellungnahme von Trainer Deutschland wird beschrieben, dass Bundestrainer regelmäßig 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden oft ohne entsprechenden Ausgleich leisten, viele Verträge befristet sind und die Bezahlung angesichts der Belastung nicht ausreicht. Mehr noch: Die schlechten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Trainer ins Ausland oder in andere Berufe abwandern. Genau das ist der Kern des Problems. [6] [7]

Die Koalition hat zwar nachträglich das Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in den Gesetzestext aufgenommen. Aber ein echter Trainertarif, verlässliche Vertragslaufzeiten, Planungssicherheit über olympische Zyklen hinaus und ein stimmberechtigter Sitz der Trainer im Stiftungsrat fehlen weiterhin. Trainer dürfen beraten, aber nicht entscheiden. Sie sollen liefern, aber nicht mitbestimmen. Genau das ist die Schwäche dieses Gesetzes: Diejenigen, die den Erfolg jeden Tag erarbeiten, bleiben draußen vor der Tür.

Sachverständige gehört, aber nicht erhört

Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt war umfangreich. Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Athleten Deutschland, des DOSB, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Konferenz der Spitzenverbände, der Landessportbünde, der Trainervertretung und der PotAS-Kommission. [8]

Die Sachverständigen haben zahlreiche konkrete Nachbesserungen gefordert. Vieles davon wurde aber entweder nur halbherzig, verspätet oder gar nicht umgesetzt.

Athleten Deutschland forderte einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, die verbindliche Umsetzung des Safe Sport Codes, den Anschluss der Spitzenverbände an das Zentrum für Safe Sport als Fördervoraussetzung, die Verankerung von Good Governance und eine wirksame Athletenbeteiligung. [9]

Auch der Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft unterstützte diese Forderung ausdrücklich. Dennis Schröder, Franz Wagner, Louis Olinde und Johannes Voigtmann machten deutlich, dass die Stimme der Athleten dort vertreten sein muss, wo künftig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Ihr Satz bringt es auf den Punkt: „Wir sind Profis und wollen von Profis vertreten werden.“ [10]

Umgesetzt wurde das nicht in der geforderten Form. Der Stiftungsrat wurde zwar verändert. Künftig soll es zehn Mitglieder geben, darunter fünf Vertreter des Bundes und vier Vertreter des DOSB, wobei ein DOSB-Mitglied der Athletenkommission angehören soll. Einen unabhängigen stimmberechtigten Sitz für Athleten Deutschland gibt es aber nicht. Auch die Trainer erhalten keinen eigenen stimmberechtigten Sitz. [11]

Beim Thema Safe Sport bleibt ebenfalls ein Problem. Athleten Deutschland und der Basketball-Spielerrat forderten verbindliche Schutzstandards. Der Änderungsantrag der Koalition sieht zwar den Safe Sport Code vor, lässt zentrale Punkte aber erst zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Außerdem wird der freiwillige Beitritt zum Zentrum für Safe Sport lediglich evaluiert. Das ist zu wenig, wenn man Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch wirklich ernst nimmt. [9] [10] [11]

Planungssicherheit, Bürokratieabbau und Nachwuchs bleiben Baustellen

Auch die Spitzenverbände forderten klare Nachbesserungen. Dazu gehörten eine ausdrückliche Finanzierungsverantwortung des Bundes, mehrjährige Förderung im Zielwettkampfzyklus, eine stärkere Festbetragsfinanzierung zur Entbürokratisierung, eine sportartspezifische Betrachtung statt starrer PotAS-Bindung und eine Governance-Struktur, die die Autonomie des Sports tatsächlich abbildet. [12]

Gerade die Forderung nach mehrjähriger Förderung ist entscheidend. Spitzensport funktioniert nicht in Haushaltsjahren, sondern in Zielwettkampfzyklen. Wer Trainer, Athleten, Stützpunkte und Verbände ernst nimmt, muss ihnen Planungssicherheit geben. Ein Trainer kann keine Spitzensportkarriere aufbauen, wenn sein eigener Vertrag unsicher ist. Ein Verband kann keine nachhaltige Entwicklung planen, wenn die Finanzierung jedes Jahr neu auf Kante genäht wird.

Die Landessportbünde machten deutlich, dass eine Reform des Spitzensports ohne Nachwuchsleistungssport nicht funktionieren kann. Die Basis leistungssportlicher Karrieren liegt überwiegend in den Sportvereinen. Dort beginnen Kinder mit dem Sport. Dort entstehen Talente. Dort entscheidet sich, ob aus jungen Sportlern später Spitzenathleten werden. Die Landessportbünde forderten deshalb eine stärkere Einbindung der Vereine, der Schulen, der Landesfachverbände, der Olympiastützpunkte und der Landesstrukturen. Auch die Olympiastützpunkte sollten als regionale Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Vereinen und Nachwuchsleistungssport gestärkt werden. [13]

Das Gesetz konzentriert sich aber stark auf neue Strukturen an der Spitze. Eine neue Agentur, neue Gremien, neue Verfahren. Doch wer die Basis vernachlässigt, wird an der Spitze keine dauerhaften Erfolge feiern.

Unsere Haushaltsanträge hätten dem Spitzensport konkret geholfen

Dass wir nicht nur kritisieren, sondern seit Jahren konkrete Vorschläge für eine bessere Sportförderung vorlegen, zeigen unsere Änderungsanträge in den Haushaltsberatungen.

Bereits 2024 beantragte die AfD-Fraktion im Sportausschuss zum Bundeshaushalt 2025, die „Zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 45,324 Millionen Euro auf insgesamt 251,010 Millionen Euro zu erhöhen. Begründet wurde dies ausdrücklich mit einer besseren Finanzierung des Leistungs- und Spitzensports, einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Sportler, einer besseren Bezahlung und arbeitsrechtlichen Absicherung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern. Zudem sollten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren gestärkt, Trainergehälter angehoben und zusätzliche Nachwuchstrainer ermöglicht werden. [14]

Darüber hinaus forderten wir 2024 eine Erhöhung der Projektförderung für Sporteinrichtungen um 3,25 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um 14,19 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro, einen Liquiditätsfonds in Höhe von 11 Millionen Euro für Reisekosten und Anzahlungen sowie einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport in Höhe von 3 Millionen Euro. Auch der nichtolympische Sport sollte besser ausgestattet werden. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. [14] [15]

Auch 2025 haben wir diese Linie fortgesetzt. Zum Bundeshaushalt 2025 beantragten wir erneut eine deutliche Erhöhung der zentralen Sportmittel um 46,434 Millionen Euro auf 247,702 Millionen Euro. Wieder ging es um mehr Geld für Sportler, bessere Bezahlung und arbeitsrechtliche Absicherung von Trainern, dringend nötige Investitionen in Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Nachwuchstrainer sowie um höhere Olympia-, Paralympics- und Deaflympicsprämien. [16]

Zusätzlich forderten wir 2025 unter anderem einen Notfallfonds für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2026, erneut einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport, eine bessere Finanzierung der Sportwissenschaft, höhere Mittel für die Dopingbekämpfung, eine bessere Ausstattung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports auf 33 Millionen Euro und eine Stärkung der Projektförderung für Sporteinrichtungen. Auch diese Anträge wurden im Ausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. [16] [17]

In den Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 legten wir erneut nach: Die zentralen Sportmittel sollten um 44,516 Millionen Euro auf 267,075 Millionen Euro steigen. Vorgesehen waren unter anderem mehr Mittel für Leistungssportpersonal, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Athletenförderung, höhere Olympia- und Paralympicsprämien und die gezielte Stärkung der Spitzensportstrukturen. [18]

Genau das wäre echte Sportförderung gewesen: mehr Geld für Athleten, bessere Rahmenbedingungen für Trainer, Investitionen in Stützpunkte, moderne Sportstätten, Hilfe für Sportlerinnen mit Kindern und eine konkrete Stärkung der Menschen, die jeden Tag Leistung bringen. Die Koalition dagegen schafft neue Gremien, neue Agenturstrukturen und neue Bürokratie, statt die Praxis endlich konsequent zu stärken.

Unser Antrag zur dualen Karriere

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die duale Karriere. Spitzensportler opfern Jahre ihres Lebens für Training, Wettkampf und internationale Erfolge. Gleichzeitig dürfen sie nach ihrer aktiven Laufbahn nicht ins Nichts fallen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ gefordert, die berufliche, schulische und akademische Absicherung von Spitzensportlern endlich ernst zu nehmen. [19]

Wer von Athleten Leistung verlangt, muss ihnen auch eine Perspektive bieten. Leistungssport darf nicht bedeuten, dass junge Menschen zwischen sportlichem Erfolg und beruflicher Zukunft zerrieben werden. Ein starkes Spitzensportsystem braucht Athleten, die sich auf ihren Sport konzentrieren können, ohne ihre Zukunft aufs Spiel zu setzen.

Anfang ja, großer Wurf nein

Das Sportfördergesetz kann ein Anfang sein. Aber es ist kein großer Wurf. Es bleibt zu bürokratisch, zu politisch geprägt und zu wenig an den Menschen orientiert, die im Alltag den Spitzensport tragen: Athleten, Trainer, Vereine, Stützpunkte und die Nachwuchsstrukturen vor Ort.

Wenn Deutschland wieder Spitzensportnation werden soll, braucht es mehr als neue Behördenlogik. Es braucht echte Trainerkompetenz, verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie, starke Vereine, funktionierende Stützpunkte, sichere Sportstrukturen und echte Mitbestimmung derjenigen, die Leistung bringen.

Wir als AfD werden weiter dafür kämpfen, dass der Spitzensport nicht in Gremien verwaltet, sondern aus der Praxis heraus gestärkt wird. Mit unseren Anträgen haben wir bereits gezeigt, wo angesetzt werden muss: bei der dualen Karriere, bei den Trainern, bei der Nachwuchsförderung, bei Planungssicherheit, bei modernen Sportstätten und bei der echten Beteiligung der Sportler und Trainer.

Spitzensport braucht keine Selbstbeweihräucherung der Koalition. Spitzensport braucht Leistung, Verlässlichkeit, Trainerkompetenz und den Mut, endlich die Richtigen entscheiden zu lassen.


Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag, Mediathek: Rede von Lars Schieske zum Sportfördergesetz, 90. Sitzung vom 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7655846
(Deutscher Bundestag)

[2] Deutscher Bundestag: Bundestag billigt Sportfördergesetz der Bundesregierung:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-spitzensport-1194376
(Deutscher Bundestag)

[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5921: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105921.pdf
(Bundestag DServer)

[4] Deutscher Bundestag: Namentliche Abstimmung zum Sportfördergesetz der Bundesregierung, 10.07.2026:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=1020
(Deutscher Bundestag)

[5] Deutsche Sporthochschule Köln: Breuer, Wicker, Orlowski, Bundes- und mischfinanzierte Trainer im deutschen Spitzensport, Standortbedingungen und Migrationsanalyse:
https://fis.dshs-koeln.de/en/publications/bundes-und-mischfinanzierte-trainer-im-deutschen-spitzensport-sta/
(Deutsche Sporthochschule Köln)

[6] Trainer Deutschland e.V.: Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Sportfördergesetz, 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1192094/060624_bvtds.pdf
(Deutscher Bundestag)

[7] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 26. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 24.06.2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1193944/260624_wortprotokoll_26.pdf
(Deutscher Bundestag)

[8] Deutscher Bundestag: 26. Sitzung, Anhörung zum Sportfördergesetz, Sachverständige und Stellungnahmen:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

[9] Athleten Deutschland: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz, „Für Medaillen, mit Sicherheit und Mitbestimmung“:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190628/260624_ad.pdf
(Deutscher Bundestag)

[10] Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft: Stellungnahme zum Sportfördergesetz, Juni 2026:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191354/260624_spielerrat_basketball.pdf
(Deutscher Bundestag)

[11] Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Sportfördergesetz, Stand Juli 2026:
siehe Beschlussempfehlung Drucksache 21/7006:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107006.pdf
(Bundestag DServer)

[12] Dr. Alfons Hölzl, Konferenz der Spitzenverbände im DOSB: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1191350/260624_hoelzl.pdf
(Deutscher Bundestag)

[13] Jürgen Scholz, Konferenz der Landessportbünde: Stellungnahme zur Anhörung zum Sportfördergesetz:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1190638/260624_klsb.pdf
(Deutscher Bundestag)

[14] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 01.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1024418/241016_aeae_afd_epl06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[15] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 59. Sitzung des Sportausschusses vom 16.10.2024:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1032190/241016_wortprotokoll_59.pdf
(Deutscher Bundestag)

[16] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 06, Haushaltsgesetz 2025, 15.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1105396/250827_aenderungsantraege_afd_epl_06.pdf
(Deutscher Bundestag)

[17] Deutscher Bundestag: Wortprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 27.08.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1127022/250827_wortprotokoll_6.pdf
(Deutscher Bundestag)

[18] Deutscher Bundestag: Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Einzelplan 04, Haushaltsgesetz 2026, 07.10.2025:
https://www.bundestag.de/resource/blob/1113452/251008_aenderungsantraege_afd_epl_04.pdf
(Deutscher Bundestag)

[19] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6358: Antrag der AfD-Fraktion „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“:
abrufbar über die Dokumentenliste zur Debatte und Anhörung:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/sport_und_ehrenamt/anhoerungen/1183944-1183944
(Deutscher Bundestag)

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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