Damit nicht mehr Millionen Stimmen unter den Tisch fallen
Wenn selbst die einstmals großen (Volks)-Parteien die Abschaffung der Fünfprozenthürde fordern, muss im althergebrachten Parteiensystem einiges im Argen liegen. Startpunkt der nun anlaufenden Diskussion war ein Vorstoß des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Fünfprozenthürde auf drei Prozent abzusenken [1]. Diese Hürde sei bei Bundestags- und Landtagswahlen „nicht mehr zeitgemäß“ [2].
Er begründete dies unter anderem damit, dass bei der zurückliegenden Bundestagswahl von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen 6,8 Millionen „unter den Tisch“ gefallen sind [3]. Der Jurist stellt die entscheidenden Fragen und gibt eine klare Antwort: „Damit war fast jede siebte Zweitstimme wertlos. Ist das zwingend notwendig, um das Parlament funktionsfähig zu erhalten und eine handlungsfähige Regierung zu bilden? Ich meine Nein“ [2]. Auch sehe er die „Gefahr der parteipolitischen Versteinerung“ [1]. Laut Papier tangiere eine Sperrklausel den Grundsatz der Gleichheit der Wahl [2].
SPD macht sich Sorgen – um sich selbst
Der SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, unterstützt den Vorschlag Papiers auf Absenkung der Hürde auf drei Prozent [4]. Dass ausgerechnet die SPD neuerdings ihre Liebe für eine Änderung des Wahlrechts entdeckt hat, dürfte daran liegen, dass sie immer öfter um den Einzug in die Landtage bangen muss. So wird sie bei Umfragen in Sachsen-Anhalt – dort wird am 6. September gewählt – nur noch bei fünf Prozent gesehen [5]. Daher ist es kein Zufall, dass Beobachter in dem SPD-Vorstoß vor allem den Versuch sehen, die eigene Haut zu retten [4].
Auch Vertreter der Linken, die sich bei der letzten Bundestagswahl ebenfalls um ihren Wiedereinzug Sorgen machen musste, sprechen sich für die Abschaffung der Fünfprozenthürde aus. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow sieht eine Gefahr für die Demokratie, wenn Parteien mit etwa 40 Prozent demnächst den Ministerpräsidenten stellen könnten [6]. Dass er dieses Problem nur sieht, weil seine eigene Partei weit weg von dieser Marke ist, darüber spricht er hingegen nicht.
Doch die Linke spricht sich lediglich für eine Absenkung der Fünfprozenthürde auf drei Prozent aus [1]. Wahrscheinlich fühlt man sich dieser Hürde geradeso gewachsen. Auch hier dominiert also das Eigeninteresse.
CDU will neue Parteien verhindern
Seitens der CDU wird die Absenkung oder Abschaffung der Fünfprozenthürde eher kritisch gesehen. Aber auch hier sind die Motive bemerkenswert. So stellt der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, fest, dass „ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden“ würden [5]. Auch sehe er darin einen Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen [5].
Beides lässt auf ein fragwürdiges Demokratieverständnis schließen. Wenn Regierungsbildungen schwieriger werden, weil vermehrt kleinere Parteien gewählt werden, hieße das doch zunächst, dass die einstmals großen Parteien die Wähler nicht mehr an sich binden können. Das liegt aber nicht am Wahlsystem, sondern an der Glaubwürdigkeit der Regierungsparteien. Auch in der Neugründung von Parteien eine Gefahr zu sehen, spricht Bände. Diese findet doch nur dann statt, wenn ein hinreichend großer Teil der Bürger und Wähler sich nicht mehr angemessen repräsentiert fühlt.
Alice Weidel spricht von „Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs“
Alice Weidel machte die Haltung der AfD zur nun laufenden Debatte deutlich: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“ [7]. Sie will Sperrklauseln „gleich ganz abschaffen“ und hält das Argument, dass eine solche Klausel die Zersplitterung des Parlaments verhindere, für „offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben“ [7].
Sie zeigt mit ihrer Forderung nach ersatzloser Streichung der Fünfprozenthürde, dass man das Wahlrecht nicht dazu missbrauchen sollte, sich der Konkurrenz kleinerer Parteien zu entledigen.
Hürde nicht senken, sondern ganz abschaffen!
Für uns ist klar: Hürden, die Millionen Wählerstimmen entwerten, sind undemokratisch. Die Fünfprozenthürde sollte nicht gesenkt, sondern ganz abgeschafft werden. Nur so ist sichergestellt, dass jede Stimme grundsätzlich gleich viel Gewicht hat.
Doch es ist bezeichnend, dass die Kartellparteien erst jetzt die Forderung nach Abschaffung der Fünfprozenthürde stellen, weil sie selbst daran zu scheitern drohen.
Quellenverzeichnis
„Linke und AfD für Abschaffung von Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen“, Stern, 30. Juli 2026 Stern – Artikel aufrufen (Stern)
„Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier für Änderung der Fünf-Prozent-Hürde“, Deutschlandfunk, 28. Juli 2026 Deutschlandfunk – Artikel aufrufen (Deutschlandfunk) Hinweis: In deinem Verzeichnis steht der 30. Juli. Der Deutschlandfunk selbst datiert die Meldung auf den 28. Juli 2026.
„Sollte die Fünf-Prozent-Hürde fallen? In Sachsen-Anhalt könnte jede fünfte Stimme verloren gehen“, RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 31. Juli 2026 RND – Artikel aufrufen (RND.de)
„Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünfprozenthürde“, Der Spiegel, 31. Juli 2026 Der Spiegel blockiert derzeit den automatisierten Direktabruf des Artikels. Die Meldung ist jedoch auffindbar. Als direkt abrufbare Belegquelle für Ramelows Aussagen eignet sich zusätzlich der oben verlinkte RND-Artikel vom 31. Juli, der Ramelow ausführlich zitiert. (RND.de) Spiegel-Suche nach dem Artikel
Wer die Ursachen leugnet, macht sich politisch mitverantwortlich
Wenn es in Deutschland zu einem islamistischen Terroranschlag kommt, gibt es anschließend die immer gleiche Leier. Zunächst wird Betroffenheit geäußert, dann werden eilig halbgare Forderungen für mehr Sicherheit gestellt – ausgerechnet von jenen, die seit Jahren für unsere Sicherheit verantwortlich sind. Und dann wird vor einer Instrumentalisierung des Anschlags von rechts gewarnt. Schließlich wird zur Tagesordnung übergegangen. Bis zum nächsten islamistischen Terroranschlag.
Nach jedem Terroranschlag das gleiche Schauspiel
Das gleiche politische Schauspiel war auch jetzt nach dem Terroranschlag auf den Berliner „Christopher Street Day“ zu beobachten. So führten Vertreter der sogenannten „queeren Community“ Mahnwachen in zahlreichen Städten durch und warnten vor der Instrumentalisierung der Tat – man werde nicht zulassen, dass nun Hass gegen Muslime geschürt oder die Tat gegen Menschen bestimmter Herkunft instrumentalisiert werde [1].
Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, rund 30 Menschen wurden zum Teil schwerverletzt. Der libanesischstämmige Attentäter Abdul Ballout, der mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast war, wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen [2].
Politische Problemverschiebung
Der „Queer-Beauftragte“ des Berliner Senats, Alfonso Pantisano, wandte sich gegen einen „Generalverdacht“ gegen Millionen Muslime, das Problem seien eher die Stimmen aus demokratischen Parteien, die die „queere Community“ nicht unterstützen [1]. Es sei ein deutschlandweites Problem, dass gleichgeschlechtliche Paare in nahezu keiner Straße gefahrlos Hand in Hand gehen können, so Andre Lehmann vom Bundesvorstand „LSVD+ – Verband Queere Vielfalt“ [3].
Systematische Problemverschiebung betreibt auch die Regierungspartei SPD. So sprechen sich die Parteivorsitzenden und Bundesminister Klingbeil und Bas für die Aufnahme eines Diskriminierungsverbots für „Queere“ im Grundgesetz aus [3]. Ob der Islamist Abdul Ballout von einer solchen Regelung im Grundgesetz wirksam abgeschreckt worden wäre, kann zumindest in Frage gestellt werden.
Auch der Parteivorsitzende der Linken Luigi Pantisano (der Bruder des Berliner „Queer-Beauftragten“) fordert eine Änderung des Grundgesetzes, die die sexuelle Identität unter besonderen Schutz stellt [3].
Noch wilder treiben es der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler und der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Fiedler stellt im Zusammenhang mit dem Anschlag fest, dass es bekannt sei, dass Russland eine hybride Kriegsführung gegen Deutschland betreibe, woraufhin Lauterbach ergänzte: „Sehr denkbar, dass ausländische Kräfte hier einwirken. Der Kollege Fiedler hat Recht, dass unsere Dienste hier rechtlich besser aufgestellt werden müssen“ [4].
Wenn man nicht mehr weiterweiß, muss es Putin gewesen sein. Das politische Schattenboxen von SPD und Linken zeugt davon, dass sie der Realität komplett entrückt sind und längst in einer Parallelwelt leben.
Die Gefährlichkeit des Täters war bekannt
Doch das wirkliche Problem und Staatsversagen liegt ganz woanders. Trotz seiner Verurteilung befand sich der islamistische Fanatiker auf freiem Fuß [2]. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde [2]. Auch war bekannt, dass er sich dem IS in Syrien anschließen wollte [5].
Er soll sowohl zu kriminellen als auch zu dschihadistischen Milieus in Kontakt gestanden haben, was Parallelen zum Fall von Anis Amri zeigt, dem Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz [6]. Während seiner Zeit in der Jugendstrafanstalt soll er versucht haben, andere Mithäftlinge zu missionieren, laut Gefährdungsbewertung habe er versucht, „die Rolle eines Vorbeters und Missionars einzunehmen“ [7].
Sogar nach der Haftentlassung habe er seine ehemaligen Mithäftlinge angerufen und die „Rolle eines Mentors“ eingenommen [7]. Auch in den sozialen Medien habe er schon längere Zeit missioniert, nicht von der Scharia geleiteten Gerichten ihre Legitimität abgesprochen und vor einem „Tag des Gerichts“ für die „Sittenlosen“ gewarnt [7].
Noch in den Stunden vor dem Anschlag wurde der Terrorist behördlich überwacht, seit Wochen galt er dem BKA zufolge als „Hochrisikoperson“, mehrfach soll er Thema im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder gewesen sein [7]. Zudem war er wegen Gewaltdelikten wie Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft [6].
Obwohl er von den Behörden als Gefährder eingestuft wurde, obwohl er bekanntermaßen mit dem IS sympathisierte, bis hin zur Bereitschaft, für die Terrormiliz in den Krieg zu ziehen, wurde er auf freien Fuß gesetzt [6].
Nach all diesen Erkenntnissen eine Bewährungsstrafe zu verhängen und eine tickende Zeitbombe auf die Gesellschaft loszulassen, ist der Inbegriff des Staatsversagens.
Trotz Überwachung wurde der Anschlag nicht verhindert
Abdul Ballout musste lediglich für einen festgelegten Zeitraum einige Deradikalisierungsgespräche absolvieren [2]. An zwei Gesprächen im Rahmen des Programms „Violence Prevention Network“ soll er teilgenommen haben, am Montag nach der Terrortat war ein drittes Gespräch geplant [8]. Diese Maßnahme scheint in der Praxis wenig erfolgversprechend zu sein.
Auch der Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King’s College in London stellt fest, dass der Schutz der Öffentlichkeit in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass man in anderen Ländern wie Frankreich und Großbritannien härter durchgreift [6]. Laut Neumann werden Terroristen in Deutschland im Durchschnitt lediglich zu drei Jahren Haft verurteilt [6].
Es muss davon ausgegangen werden, dass mit unzähligen anderen gefährlichen Islamisten ähnlich verfahren wird. Allein für Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von 900 gewaltorientierten Islamisten aus [2]. Bundesweit werden 9.100 Personen im Bereich Islamismus als gewaltorientiert eingestuft [8].
Wenn die Behörden selbst einen polizeibekannten islamistischen Gefährder wie Abdul Ballout nicht von einem Attentat abhalten können, der unter so strenger Beobachtung stand – wen dann?
Islamistischer Terror – eine importierte Gefahr
Abseits von Verharmlosung und Verlagerung der Diskussion auf Nebenkriegsschauplätze hat die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sofort nach dem Anschlag ein Strategiepapier vorgelegt, das echte Lösungen bieten kann. Das Papier enthält auch härtere Auflagen gegen islamistische Gefährder wie elektronische Fußfesseln, Einschränkungen beim Bewegungsradius und in bestimmten Fällen sogar die Anordnung einer Präventivhaft.
Aber es braucht darüber hinaus ein grundlegendes Umdenken: Wer die Ursachen des Terrors leugnet, wer zur Ablenkung lieber Nebenkriegsschauplätze aufmacht, der macht sich politisch mitverantwortlich.
Der islamistische Terror ist eine durch unkontrollierte Zuwanderung importierte Gefahr. Aus dieser Erkenntnis müssen endlich die richtigen politischen Schlüsse gezogen werden.
Für mich steht deshalb fest: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Er ist nicht nur eine persönliche Glaubensüberzeugung, sondern wird bis heute in zahlreichen Ländern ausdrücklich als Staatsreligion verstanden und mit staatlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Ordnung verbunden. Nach einer internationalen Untersuchung war der Islam in 27 der 43 untersuchten Staaten mit einer offiziellen Staatsreligion die staatlich anerkannte Religion [9]. Eine Religion, die in weiten Teilen der islamischen Welt einen politischen und rechtlichen Ordnungsanspruch erhebt, gehört aus meiner Sicht nicht zur historisch gewachsenen Identität Deutschlands.
Er ist weg. Zumindest vorerst. Nachdem er zahlreiche Skandale an sich abperlen ließ, stürzte er über eine von vielen als privat eingestufte Angelegenheit. Doch sie ist nicht privat, wenn sie Zeugnis von politischer Doppelmoral und Hybris ist. Es geht um den früheren Bundesgesundheitsminister und bis vor wenigen Tagen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn. Am 18. Juli ist er nun als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurückgetreten, weil der öffentliche Druck offenbar zu groß wurde [1].
Spahn umgeht Verbot in Deutschland
Kürzlich hatten Spahn und sein Ehemann Daniel Funke bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden seien, eine Leihmutter in den USA brachte das Kind zur Welt [2]. Damit umgingen Spahn und Funke ein in Deutschland geltendes Verbot, für das sich der CDU-Politiker immer wieder ausgesprochen hatte [2]. So hatte er sich im Jahr 2015 deutlich positioniert: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden“ [3]. Das hat ihn nun, als er selbst Vater werden wollte, wohl nicht mehr interessiert.
Dass sich Spahn insbesondere auch in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister immer wieder für ein Verbot der Leihmutterschaft ausgesprochen hatte, machte ihn nun diversen Verlautbarungen zufolge für viele in der Union nicht mehr tragbar [4]. Auch wenn daran ein Fünkchen Wahrheit sein sollte, dürfte der Hauptgrund für den nun plötzlich erklärten Rücktritt sein, dass es sich die CDU in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin nicht leisten kann, dass ihr Wahlkampf durch die Causa Spahn überschattet wird. Zu sehr steht sie dort mit dem Rücken an der Wand.
Doppelmoral von CDU und Bundesregierung
Spahn ist in der CDU-Bundestagsfraktion allerdings kein Einzelfall. Auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hatte mit seinem Ehemann bestätigt, eine Leihmutterschaft in den USA genutzt zu haben, um ein Kind austragen zu lassen [5]. Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung diesen Fall anders bewertet als den des zurückgetretenen Fraktionsvorsitzenden Spahn. So habe Streeck laut einem Regierungssprecher keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, weshalb „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“ sei [5].
Auch das ist angesichts der herausragenden Stellung Streecks zumindest fraglich. Die CDU hatte sich mit einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung der Leihmutterschaft ausgesprochen [5]. Im Februar wurde die Position per Beschluss sogar noch verschärft, indem nicht nur die gewerbliche, sondern auch die altruistische Leihmutterschaft für unvereinbar mit dem Werteverständnis der CDU erklärt wurde. Darin im Falle Streecks nun keine Doppelmoral zu sehen, ist schon selbst ein Fall von Doppelmoral der CDU und damit der gesamten Bundesregierung.
Nicht der erste Skandal von Spahn
Mit Blick auf Spahn ist es auch verwunderlich, dass erst der Skandal um die Inanspruchnahme einer Leihmutter zu seinem Rücktritt führte. Während der Corona-Zeit wurde ihm vorgeworfen, als Bundesgesundheitsminister sogenannte Schutzmasken viel zu teuer eingekauft und damit Steuermittel in gigantischem Ausmaß verschwendet zu haben [6]. Konkret wurden Masken im Wert von 5,9 Milliarden Euro beschafft, wovon ein beträchtlicher Teil ungenutzt blieb und entsorgt werden musste [3]. Danach klagten mehrere Maskenhändler gegen den Bund, bislang mussten 790 Millionen Euro erstattet werden [3]. Über zahlreiche Klagen wurde noch nicht entschieden. Es kann für die Steuerzahler also noch richtig teuer werden.
Ebenfalls direkt mit der Corona-Zeit hat Spahns Spendendinner-Skandal zu tun. Als für alle anderen Bürger noch strenge Corona-Regeln galten, nahm er an einem privaten Abendessen mit Unternehmern teil, bei dem die Teilnehmer zu Spenden in Höhe von 9.999 Euro aufgerufen worden sein sollen – genau einen Euro unter der Grenze, die zur namentlichen Veröffentlichung des Spenders verpflichtet [3].
Auch den Skandal um den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem, deren Finanzierung unter anderem über die Sparkasse Westmünsterland lief, in deren Verwaltungsrat Spahn lange Zeit saß, saß er einfach aus [6]. Noch ein weiteres Immobiliengeschäft hatte ein Geschmäckle. So kaufte er als Parlamentarischer Staatssekretär eine Wohnung für eine Million Euro von einem Pharma-Manager, den das von Spahn geführte Gesundheitsministerium später mit der Geschäftsführung eines Unternehmens betraute, das mehrheitlich dem Bund gehört [3].
Es hätte also schon längst gute Gründe für die Union gegeben, sich von Spahn zu trennen. Dass man jahrelang an ihm festhielt, zeigt einmal mehr die fehlende Glaubwürdigkeit von CDU und CSU.
Der Rücktritt Spahns hat innerhalb der Bundesregierung zu weiteren Turbulenzen geführt. So ergriff Bundeskanzler Merz die Gelegenheit und baute sein Kabinett in großen Teilen um. Der glücklose Kanzleramtschef Frei übernimmt Spahns Posten in der Fraktion, die durch brutale Sparmaßnahmen bekannt gewordene Gesundheitsministerin Warken zieht ins Kanzleramt ein. Sie wird durch den bisherigen CDU-Generalsekretär Linnemann ersetzt.
Ein Eingeständnis von Merz, dass die bisherige Zeit unter seiner Kanzlerschaft eine Katastrophe war? Vor wenigen Tagen hatte er noch im großen „Sommerinterview“ verkündet, dass die Regierung nun Tritt gefasst habe. Durch Spahns Rücktritt scheint sie wieder aus dem Tritt geraten zu sein.
Debatte um Leihmutterschaft nimmt an Fahrt auf
Eine eigens eingerichtete Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich mit dem Thema Leihmutterschaft beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die sogenannte altruistische Leihmutterschaft das Risiko für Missbrauch mit sich bringe [2]. Diese erfolgt ohne Bezahlung und findet oft innerhalb verwandtschaftlicher oder freundschaftlicher Verhältnisse statt [4].
Insbesondere an der gewerblichen Leihmutterschaft regt sich deutliche Kritik. So stellt die Ethik-Professorin Sigrid Graumann fest: „Und diejenigen, die hier vor allem dran verdienen, sind aber die Leihmutter-Agenturen. Da geht es um hohe Summen, da geht es um ein ganz großes Geschäft“ [1].
Auch die im letzten Jahr nur knapp als Richterin am Bundesverfassungsgericht verhinderte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf (wir berichteten über ihren Rückzug: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/das-bundesverfassungsgericht/) hat sich mittlerweile in die Debatte eingeschaltet. Wie von ihr nicht anders zu erwarten war, fordert sie eine Legalisierung der Leihmutterschaft, das geltende Verbot sei „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar“ [7].
Dem widerspricht allerdings die Praxis. So ist mit der Leihmutterschaft in vielen Fällen für die betroffenen Frauen ein erheblicher Verlust ihrer Autonomie und Entscheidungsfreiheit verbunden, es gehen damit oft Verpflichtungen zu bestimmten Untersuchungen der Pränataldiagnostik einher, unter bestimmten Umständen soll es sogar Verpflichtungen zum Schwangerschaftsabbruch geben [1].
Das Verbot der Leihmutterschaft sollte bleiben
Dass die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, hat gute Gründe. Zum einen besteht, vor allem bei der gewerblichen Variante, die Gefahr der Ausbeutung der betroffenen Frauen. Um es drastisch auszudrücken: Solvente Kunden mieten den Bauch der sogenannten Leihmutter, um darin ein Kind auszutragen, das sie anschließend für sich beanspruchen. Die Gefahr, dass materielle Notlagen zumindest indirekt ausgenutzt werden, liegt auf der Hand.
Auch ist nicht außer Acht zu lassen, dass eine neunmonatige Schwangerschaft eine starke mentale Bindung zum Kind aufbaut. Die psychosozialen Risiken sind nicht zu unterschätzen.
Und letztlich drängt sich der Eindruck auf, dass Babys zur Geschäftsidee werden, was ethisch und moralisch nicht akzeptiert werden darf. Die bezahlte Leihmutterschaft ist im Ergebnis eine Form des Kinderhandels, der Kinder zu einer Ware macht. Daher sollte künftig auch wirksam verhindert werden, dass das hierzulande geltende Verbot durch Inanspruchnahme von Leihmüttern im Ausland unterlaufen wird.
Quellenverzeichnis
[1] „Zwischen Kinderwunsch und Ausbeutung“, www.deutschlandfunk.de, 18. Juli 2026
[2] „„Das ist ganz furchtbar“, sagt die Bildungsministerin über das Schicksal, das auch Spahn teilt“, www.welt,de, 21. Juli 2026
[3] „Jens Spahn überlebte Spenden- und Masken-Skandal – seine Vaterschaft bringt ihn jetzt zu Fall“, www.merkur.de, 18. Juli 2026
[4] „Bleibt es beim Leihmutter-Verbot?“, www.tagesschau.de, 21. Juli 2026
[5] „Darum bewertet die Regierung die Situation von Streeck anders als von Spahn“, rp-online.de, 22. Juli 2026
[6] „Jens Spahn: Privates, Skandale, Rücktritt – der CDU-Politiker im Steckbrief“, www.morgenpost.de, 20. Juli 2026
[7] „Brosius-Gersdorf gegen Leihmutterschaftsverbot: „Mit Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar““, www.fr.de, 21. Juli 2026
Der Teutoburger Wald ist weit mehr als eine Fläche auf einer Landkarte. Er ist Naturraum, Erholungsgebiet, Heimat und eine der bekanntesten Kulturlandschaften Deutschlands. Mit dem Hermannsdenkmal steht hier zudem ein Wahrzeichen, das untrennbar mit der deutschen Geschichte verbunden ist.
Ausgerechnet in dieser Landschaft werden nun auf der Gauseköte sieben Windenergieanlagen errichtet. Die Anlagen stehen zwar nicht unmittelbar am Hermannsdenkmal. Mit einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 Metern werden sie die Landschaft aber dauerhaft verändern. Jede einzelne Anlage wird mehr als viereinhalbmal so hoch sein wie das 53,46 Meter hohe Hermannsdenkmal [1].
Dabei geht es nicht nur um die sichtbaren Türme und Rotoren. Für Fundamente, Kranstellflächen, Zufahrtswege, Kabeltrassen und die Anlieferung der Bauteile werden Waldflächen beansprucht, Wege verbreitert und Böden verdichtet. Ein Teil dieser Flächen soll später wieder zurückgebaut werden. Doch ein über Jahrzehnte gewachsener Wald lässt sich nicht einfach durch einige Ersatzpflanzungen wiederherstellen.
Erst abgelehnt, dann doch genehmigt
Ursprünglich waren 13 Windenergieanlagen auf der Gauseköte beantragt worden. Nach gerichtlichen Auseinandersetzungen blieben sieben Standorte übrig.
Im Februar 2025 lehnte der Kreis Lippe auch diese sieben Anlagen zunächst ab. Nach Auffassung des Kreises widersprachen die Standorte den damaligen Vorgaben des Regionalplans. Sämtliche Anlagen sollten in Waldbereichen entstehen, für die keine entsprechende kommunale Bauleitplanung vorlag [2].
Nur wenige Wochen später änderte sich die Lage. Nach einem Erörterungstermin vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Kreis Lippe, die Anlagen genehmigen zu müssen. Anderenfalls drohten nach Angaben des Kreises Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe.
Besonders widersprüchlich ist, dass die kurz darauf wirksam gewordene Änderung des Regionalplans einen Windpark an diesen Standorten nach Darstellung des Kreises nicht mehr zugelassen hätte. Entscheidend war jedoch die vorherige Rechtslage [3].
Genau hier zeigt sich das Problem der heutigen Energiepolitik. Die politisch geschaffene Vorrangstellung der Windenergie führt dazu, dass kommunale Planung, Landschaftsschutz und die Interessen der Menschen vor Ort immer häufiger zurücktreten müssen.
Der Eingriff in den Wald hat begonnen
Die Veränderungen sind inzwischen keine bloße Befürchtung mehr. Im Juli 2026 wurde berichtet, dass die Rodungsarbeiten abgeschlossen seien und die Erschließung mehrerer Standorte begonnen habe. Wurzeln werden entfernt, Flächen eingeebnet und geschottert. Einzelne Waldwege müssen für die Schwertransporte auf eine Breite von 4,50 Metern ausgebaut werden [4].
Ein Wald ist jedoch kein gewöhnliches Baugrundstück. Er ist Lebensraum, Wasserspeicher, Erholungsgebiet und Klimaregulator. Verdichtete Böden, beseitigte Wurzelsysteme und zerschnittene Lebensräume lassen sich nicht einfach rückgängig machen.
Auch Naturschutzverbände sehen das Vorhaben kritisch. Der BUND Nordrhein-Westfalen hat gegen die Genehmigung der sieben Anlagen Klage eingereicht. Unterstützt wird das Vorgehen unter anderem vom NABU Lippe, dem Lippischen Heimatbund, dem Förderverein Nationalpark Senne-Eggegebirge und dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck [5].
Wenn selbst Naturschutzverbände gegen einen angeblich dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Windpark vorgehen, sollte das auch die politisch Verantwortlichen nachdenklich machen.
Die AfD hat vor Ort frühzeitig gewarnt
Die AfD im Kreis Lippe hat sich nicht erst zu Wort gemeldet, als die Bauarbeiten begonnen hatten. Bereits 2021 wandte sich der AfD-Kreisverband gegen eine Industrialisierung des Teutoburger Waldes [6].
Im September 2024 brachten die AfD-Kreistagsmitglieder Uwe Detert, Sabine Reinknecht und Viktor Hübner insgesamt zwölf Anträge zur geplanten Windkraftnutzung auf der Gauseköte ein.
Der zentrale Antrag trug den Titel „Schutz unserer Heimat: Keine Windräder im Bereich der Gauseköte“. Darin forderte die AfD, den Bau zu stoppen. Sie verwies auf die Veränderung des Landschaftsbildes, die Eingriffe in den Wald und mögliche Folgen für den Tourismus [7].
Weitere Anträge behandelten unter anderem:
den vorbeugenden Brandschutz,
die Löschwasserversorgung,
mögliche Belastungen durch Betriebsstoffe und Abrieb,
den Schutz von Greifvögeln,
die Wiederaufforstung,
die Absicherung eines späteren Rückbaus,
sowie die Auswirkungen auf Gastronomie und Tourismus.
Besonders wichtig war der Antrag, die geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickrichtungen sichtbar zu machen. Die Verwaltung sollte darstellen, wie die fast 247 Meter hohen Windräder vom Hermannsdenkmal, von den Externsteinen, von der Adlerwarte und von der Falkenburg aus wirken würden [8].
Von den zwölf Anträgen wurden jedoch elf von der Tagesordnung genommen und gar nicht inhaltlich beraten. Lediglich der Antrag zur Untersuchung der Folgen für Natur und Tourismus wurde abgestimmt. Er scheiterte mit drei Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen [9].
Die AfD hat damit nachweislich versucht, das Vorhaben zu stoppen, Risiken untersuchen zu lassen und die Auswirkungen auf Wald, Heimat und Kulturlandschaft sichtbar zu machen. Dafür fehlten ihr jedoch die politischen Mehrheiten.
Unsere Haltung im Bundestag ist eindeutig
Auch auf Bundesebene stellt sich die AfD gegen Windenergieanlagen in Wäldern und gegen die Bevorzugung der Windindustrie.
Bereits 2022 forderte die AfD-Bundestagsfraktion, auf Regelungen hinzuwirken, die einen weiteren Ausbau von Windindustrieanlagen im Wald verhindern. In der parlamentarischen Beratung wurde ausdrücklich klargestellt, dass Windkraftanlagen in Wäldern nichts zu suchen haben [10].
Im Antrag „Deutsche Kulturlandschaften verteidigen – Flächenfraß und visuelle Raumnahme der Wind- und Solarindustrie bekämpfen“ forderte die AfD unter anderem:
die Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
das Ende der bevorzugten Genehmigung von Windenergieanlagen,
eine verbindliche Landschaftsbildanalyse,
sowie stärkere Mitwirkungsrechte der betroffenen Bürger [11].
Diese Forderungen passen unmittelbar zur Gauseköte. Hätte das Landschaftsbild bei der Planung das notwendige Gewicht erhalten, hätten die Sichtbeziehungen zum Hermannsdenkmal und zu anderen bedeutenden Orten nicht als Nebensache behandelt werden können.
Auch in der laufenden Wahlperiode setzt sich die AfD für einen Kurswechsel ein. Im Antrag „Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen“ fordert die Fraktion ein Moratorium beim weiteren Ausbau und die Aufhebung des gesetzlich festgelegten sogenannten überragenden öffentlichen Interesses der Windenergie.
Mit dem Antrag für ein bundesweites Moratorium des Windindustrieausbaus fordert die AfD außerdem:
das verbindliche Einvernehmen der betroffenen Gemeinden,
eine vollständige Entfernung von Fundamenten und Infrastruktur nach dem Betriebsende,
ausreichende finanzielle Rückstellungen der Betreiber,
sowie umfassende Untersuchungen zu Schall, Abrieb, Havarien und den Folgen für das Landschaftsbild [12].
Der Fall Gauseköte zeigt, weshalb solche Regeln notwendig sind. Die dauerhafte Veränderung einer Heimatregion darf nicht durch Bundesgesetze, Vorrangregelungen, mögliche Schadensersatzforderungen und gerichtlichen Druck praktisch erzwungen werden.
Alice Weidel hatte recht
Alice Weidel sprach auf dem AfD-Bundesparteitag im Januar 2025 von den „Windmühlen der Schande“. Die Aussage bezog sich insbesondere auf Windkraftanlagen in sensiblen Waldlandschaften wie dem Reinhardswald.
Auch auf die Gauseköte passt diese Beschreibung.
Wenn im Namen des Umweltschutzes Wald gerodet, Boden verdichtet, Lebensraum zerschnitten und eine historische Kulturlandschaft industrialisiert wird, dann ist das keine nachhaltige Politik. Es ist ein sichtbarer Widerspruch.
Die Anlagen werden damit zum Symbol einer Energiewende, bei der Ausbauzahlen und politische Vorgaben mehr zählen als die Natur, die Heimat und die Menschen vor Ort.
Geschichte, Heimat und Erinnerung
Das Hermannsdenkmal erinnert an die Varusschlacht des Jahres 9 nach Christus. Unter Führung des Cheruskers Arminius besiegten germanische Stammesverbände drei römische Legionen. Der genaue Ort der Schlacht ist bis heute nicht abschließend geklärt. Das Denkmal selbst wurde erst im 19. Jahrhundert errichtet und 1875 eingeweiht.
Es steht damit nicht nur für die Erinnerung an die Antike, sondern auch für das damalige Streben nach deutscher Einheit.
Wenn ich an die Schlacht im Teutoburger Wald denke, fällt mir immer eine Geschichte meines Vaters ein. Er wusste damals in der Schule offenbar nicht, wann die Schlacht stattgefunden hatte. Als Strafarbeit musste er hundertmal in sein Heft schreiben:
„Die Schlacht im Teutoburger Wald war im Jahre 9 nach Christus.“
Mein Vater ist heute über 72 Jahre alt. Fragt man ihn nach dem Jahr der Schlacht, kann er die Antwort noch immer ohne Zögern geben.
Natürlich besteht guter Geschichtsunterricht nicht nur aus Jahreszahlen. Aber historisches Wissen braucht eine Grundlage. Heute erleben wir immer häufiger Geschichtsvergessenheit. Viele Menschen wissen kaum noch etwas über die Geschichte der eigenen Region und des eigenen Landes.
Ein Volk muss seine Geschichte nicht verklären. Es darf aber auch nicht seine Wurzeln verlieren. Wer nicht mehr weiß, woher er kommt, wird irgendwann auch nicht mehr wissen, was er bewahren und an die nächste Generation weitergeben möchte.
Unsere Heimat ist keine Industriefläche
Der Teutoburger Wald und das Hermannsdenkmal sind keine beliebig austauschbare Kulisse. Sie gehören zu einer über Generationen gewachsenen Landschaft und zu unserer kulturellen Erinnerung.
Unsere Heimat braucht eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Sie braucht aber ebenso Wälder, Natur, Geschichte und Identität.
Eine Energiepolitik, die im Namen des Umweltschutzes Wälder rodet und Kulturlandschaften dauerhaft industrialisiert, ist weder vernünftig noch nachhaltig.
Die AfD hat auf Kreisebene frühzeitig gewarnt. Im Bundestag kämpfen wir seit Jahren dafür, Windenergieanlagen aus Wäldern herauszuhalten, die Sonderrechte der Windindustrie abzuschaffen und die Entscheidungshoheit der betroffenen Gemeinden zu stärken.
Die Entwicklung auf der Gauseköte zeigt, wie notwendig dieser politische Kurswechsel ist.
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Sportfördergesetz beschlossen. Ich habe in der Debatte dazu gesprochen, weil es bei diesem Gesetz um nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Meine Rede [1] ist hier abrufbar:
Das Sportfördergesetz soll erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes schaffen. Kern des Gesetzes ist die Errichtung einer neuen Spitzensport-Agentur als Stiftung des öffentlichen Rechts. Diese Agentur soll künftig Förderung und sportfachliche Steuerung des Spitzensports bündeln, Förderentscheidungen transparenter machen, Bürokratie abbauen und Deutschland im internationalen Wettbewerb wieder erfolgreicher machen. [2] [3]
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung angenommen. 519 Abgeordnete stimmten dafür, 43 dagegen, 68 gaben keine Stimme ab. Auch die AfD-Fraktion hat dem Gesetz zugestimmt, weil ein gesetzlicher Rahmen für die Spitzensportförderung längst überfällig war. Aber Zustimmung bedeutet nicht, dass dieses Gesetz ein großer Wurf ist. Es ist ein Anfang. Mehr nicht. [4]
Zehn Jahre Arbeit und dann parlamentarisches Chaos
Seit über zehn Jahren wird an diesem Sportfördergesetz gearbeitet. Und was erlebten wir in der Sitzungswoche? Am Anfang der Woche stand es weder im Ausschuss noch im Plenum auf der Tagesordnung. Dann kam es drauf. Dann wieder runter. Dann wieder drauf. Dieses Hin und Her ist kein Zeichen guter Regierungsarbeit. Es ist ein Offenbarungseid.
In meiner Rede habe ich deshalb deutlich gemacht: Wer ein Gesetz nach jahrelanger Vorbereitung am Ende so hektisch durch das Parlament jagt, zeigt keine Führungsstärke, sondern Unsicherheit. Herr Mayer sprach im Ausschuss von einem „historischen Tag“ für den Spitzensport, Frau Dr. Schenderlein sogar von einer „historischen Woche“. Historisch war hier aber vor allem das Durcheinander der Koalition.
Dabei geht es nicht um irgendein Verwaltungsprojekt. Es geht um die Zukunft des deutschen Spitzensports. Es geht um Athleten, die jeden Tag verzichten. Um Eltern, die ihre Kinder zum Training fahren. Um Vereine, die sich aufopfern. Und es geht um Trainer, ohne die es keine einzige Medaille gibt.
Ohne Trainer kein Spitzensport
Ohne Trainer kein Spitzensport. Ohne Trainer keine Medaillen. Ohne Trainer keine internationale Spitze. Genau hier aber bleibt das Gesetz viel zu schwach.
Deutsche Trainerkompetenz ist im Ausland gefragt. Namen wie Georg Hackl, Harry Wolff, Stefan Cramer, Wolfgang Pichler, Robin Salzwedel, Jürgen Gröbler, Uwe Hohn oder Klaus Bartonietz stehen beispielhaft dafür, dass deutsches Fachwissen weltweit geschätzt wird. Gleichzeitig zeigen Studien und Berichte seit Jahren, warum Trainer Deutschland verlassen oder dem Beruf den Rücken kehren: bessere Bezahlung, längere Vertragslaufzeiten, mehr Planungssicherheit, bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Trainingsumfelder im Ausland oder in anderen Berufen. [5] [6]
Auch in der Anhörung wurde das deutlich. Holger Hasse, Präsident von Trainer Deutschland, sagte auf die Frage, ob Deutschland die richtigen Rahmenbedingungen für gute Trainer habe, sinngemäß klar: Nein. In der Stellungnahme von Trainer Deutschland wird beschrieben, dass Bundestrainer regelmäßig 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeiten, Überstunden oft ohne entsprechenden Ausgleich leisten, viele Verträge befristet sind und die Bezahlung angesichts der Belastung nicht ausreicht. Mehr noch: Die schlechten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Trainer ins Ausland oder in andere Berufe abwandern. Genau das ist der Kern des Problems. [6] [7]
Die Koalition hat zwar nachträglich das Ziel einer „angemessenen Vergütung“ in den Gesetzestext aufgenommen. Aber ein echter Trainertarif, verlässliche Vertragslaufzeiten, Planungssicherheit über olympische Zyklen hinaus und ein stimmberechtigter Sitz der Trainer im Stiftungsrat fehlen weiterhin. Trainer dürfen beraten, aber nicht entscheiden. Sie sollen liefern, aber nicht mitbestimmen. Genau das ist die Schwäche dieses Gesetzes: Diejenigen, die den Erfolg jeden Tag erarbeiten, bleiben draußen vor der Tür.
Sachverständige gehört, aber nicht erhört
Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Sport und Ehrenamt war umfangreich. Eingeladen waren unter anderem Vertreter von Athleten Deutschland, des DOSB, des Deutschen Behindertensportverbandes, der Konferenz der Spitzenverbände, der Landessportbünde, der Trainervertretung und der PotAS-Kommission. [8]
Die Sachverständigen haben zahlreiche konkrete Nachbesserungen gefordert. Vieles davon wurde aber entweder nur halbherzig, verspätet oder gar nicht umgesetzt.
Athleten Deutschland forderte einen eigenen stimmberechtigten Sitz im Stiftungsrat der Spitzensport-Agentur, die verbindliche Umsetzung des Safe Sport Codes, den Anschluss der Spitzenverbände an das Zentrum für Safe Sport als Fördervoraussetzung, die Verankerung von Good Governance und eine wirksame Athletenbeteiligung. [9]
Auch der Spielerrat der Basketball-Nationalmannschaft unterstützte diese Forderung ausdrücklich. Dennis Schröder, Franz Wagner, Louis Olinde und Johannes Voigtmann machten deutlich, dass die Stimme der Athleten dort vertreten sein muss, wo künftig richtungsweisende Entscheidungen getroffen werden. Ihr Satz bringt es auf den Punkt: „Wir sind Profis und wollen von Profis vertreten werden.“ [10]
Umgesetzt wurde das nicht in der geforderten Form. Der Stiftungsrat wurde zwar verändert. Künftig soll es zehn Mitglieder geben, darunter fünf Vertreter des Bundes und vier Vertreter des DOSB, wobei ein DOSB-Mitglied der Athletenkommission angehören soll. Einen unabhängigen stimmberechtigten Sitz für Athleten Deutschland gibt es aber nicht. Auch die Trainer erhalten keinen eigenen stimmberechtigten Sitz. [11]
Beim Thema Safe Sport bleibt ebenfalls ein Problem. Athleten Deutschland und der Basketball-Spielerrat forderten verbindliche Schutzstandards. Der Änderungsantrag der Koalition sieht zwar den Safe Sport Code vor, lässt zentrale Punkte aber erst zum 1. Januar 2029 in Kraft treten. Außerdem wird der freiwillige Beitritt zum Zentrum für Safe Sport lediglich evaluiert. Das ist zu wenig, wenn man Schutz vor Gewalt und Machtmissbrauch wirklich ernst nimmt. [9] [10] [11]
Planungssicherheit, Bürokratieabbau und Nachwuchs bleiben Baustellen
Auch die Spitzenverbände forderten klare Nachbesserungen. Dazu gehörten eine ausdrückliche Finanzierungsverantwortung des Bundes, mehrjährige Förderung im Zielwettkampfzyklus, eine stärkere Festbetragsfinanzierung zur Entbürokratisierung, eine sportartspezifische Betrachtung statt starrer PotAS-Bindung und eine Governance-Struktur, die die Autonomie des Sports tatsächlich abbildet. [12]
Gerade die Forderung nach mehrjähriger Förderung ist entscheidend. Spitzensport funktioniert nicht in Haushaltsjahren, sondern in Zielwettkampfzyklen. Wer Trainer, Athleten, Stützpunkte und Verbände ernst nimmt, muss ihnen Planungssicherheit geben. Ein Trainer kann keine Spitzensportkarriere aufbauen, wenn sein eigener Vertrag unsicher ist. Ein Verband kann keine nachhaltige Entwicklung planen, wenn die Finanzierung jedes Jahr neu auf Kante genäht wird.
Die Landessportbünde machten deutlich, dass eine Reform des Spitzensports ohne Nachwuchsleistungssport nicht funktionieren kann. Die Basis leistungssportlicher Karrieren liegt überwiegend in den Sportvereinen. Dort beginnen Kinder mit dem Sport. Dort entstehen Talente. Dort entscheidet sich, ob aus jungen Sportlern später Spitzenathleten werden. Die Landessportbünde forderten deshalb eine stärkere Einbindung der Vereine, der Schulen, der Landesfachverbände, der Olympiastützpunkte und der Landesstrukturen. Auch die Olympiastützpunkte sollten als regionale Schnittstellen zwischen Bund, Ländern, Vereinen und Nachwuchsleistungssport gestärkt werden. [13]
Das Gesetz konzentriert sich aber stark auf neue Strukturen an der Spitze. Eine neue Agentur, neue Gremien, neue Verfahren. Doch wer die Basis vernachlässigt, wird an der Spitze keine dauerhaften Erfolge feiern.
Unsere Haushaltsanträge hätten dem Spitzensport konkret geholfen
Dass wir nicht nur kritisieren, sondern seit Jahren konkrete Vorschläge für eine bessere Sportförderung vorlegen, zeigen unsere Änderungsanträge in den Haushaltsberatungen.
Bereits 2024 beantragte die AfD-Fraktion im Sportausschuss zum Bundeshaushalt 2025, die „Zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 45,324 Millionen Euro auf insgesamt 251,010 Millionen Euro zu erhöhen. Begründet wurde dies ausdrücklich mit einer besseren Finanzierung des Leistungs- und Spitzensports, einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Sportler, einer besseren Bezahlung und arbeitsrechtlichen Absicherung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern. Zudem sollten Olympiastützpunkte und Bundesleistungszentren gestärkt, Trainergehälter angehoben und zusätzliche Nachwuchstrainer ermöglicht werden. [14]
Darüber hinaus forderten wir 2024 eine Erhöhung der Projektförderung für Sporteinrichtungen um 3,25 Millionen Euro, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports um 14,19 Millionen Euro auf 33 Millionen Euro, einen Liquiditätsfonds in Höhe von 11 Millionen Euro für Reisekosten und Anzahlungen sowie einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport in Höhe von 3 Millionen Euro. Auch der nichtolympische Sport sollte besser ausgestattet werden. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. [14] [15]
Auch 2025 haben wir diese Linie fortgesetzt. Zum Bundeshaushalt 2025 beantragten wir erneut eine deutliche Erhöhung der zentralen Sportmittel um 46,434 Millionen Euro auf 247,702 Millionen Euro. Wieder ging es um mehr Geld für Sportler, bessere Bezahlung und arbeitsrechtliche Absicherung von Trainern, dringend nötige Investitionen in Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren und Nachwuchstrainer sowie um höhere Olympia-, Paralympics- und Deaflympicsprämien. [16]
Zusätzlich forderten wir 2025 unter anderem einen Notfallfonds für die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2026, erneut einen Sonderfonds für Mütter im Leistungssport, eine bessere Finanzierung der Sportwissenschaft, höhere Mittel für die Dopingbekämpfung, eine bessere Ausstattung des nichtolympischen Sports, eine Erhöhung der Mittel für Sportstätten des Hochleistungssports auf 33 Millionen Euro und eine Stärkung der Projektförderung für Sporteinrichtungen. Auch diese Anträge wurden im Ausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt. [16] [17]
In den Beratungen zum Bundeshaushalt 2026 legten wir erneut nach: Die zentralen Sportmittel sollten um 44,516 Millionen Euro auf 267,075 Millionen Euro steigen. Vorgesehen waren unter anderem mehr Mittel für Leistungssportpersonal, Olympiastützpunkte, Bundesleistungszentren, Athletenförderung, höhere Olympia- und Paralympicsprämien und die gezielte Stärkung der Spitzensportstrukturen. [18]
Genau das wäre echte Sportförderung gewesen: mehr Geld für Athleten, bessere Rahmenbedingungen für Trainer, Investitionen in Stützpunkte, moderne Sportstätten, Hilfe für Sportlerinnen mit Kindern und eine konkrete Stärkung der Menschen, die jeden Tag Leistung bringen. Die Koalition dagegen schafft neue Gremien, neue Agenturstrukturen und neue Bürokratie, statt die Praxis endlich konsequent zu stärken.
Unser Antrag zur dualen Karriere
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die duale Karriere. Spitzensportler opfern Jahre ihres Lebens für Training, Wettkampf und internationale Erfolge. Gleichzeitig dürfen sie nach ihrer aktiven Laufbahn nicht ins Nichts fallen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag „Spitzensportförderung – Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ gefordert, die berufliche, schulische und akademische Absicherung von Spitzensportlern endlich ernst zu nehmen. [19]
Wer von Athleten Leistung verlangt, muss ihnen auch eine Perspektive bieten. Leistungssport darf nicht bedeuten, dass junge Menschen zwischen sportlichem Erfolg und beruflicher Zukunft zerrieben werden. Ein starkes Spitzensportsystem braucht Athleten, die sich auf ihren Sport konzentrieren können, ohne ihre Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Anfang ja, großer Wurf nein
Das Sportfördergesetz kann ein Anfang sein. Aber es ist kein großer Wurf. Es bleibt zu bürokratisch, zu politisch geprägt und zu wenig an den Menschen orientiert, die im Alltag den Spitzensport tragen: Athleten, Trainer, Vereine, Stützpunkte und die Nachwuchsstrukturen vor Ort.
Wenn Deutschland wieder Spitzensportnation werden soll, braucht es mehr als neue Behördenlogik. Es braucht echte Trainerkompetenz, verlässliche Finanzierung, weniger Bürokratie, starke Vereine, funktionierende Stützpunkte, sichere Sportstrukturen und echte Mitbestimmung derjenigen, die Leistung bringen.
Wir als AfD werden weiter dafür kämpfen, dass der Spitzensport nicht in Gremien verwaltet, sondern aus der Praxis heraus gestärkt wird. Mit unseren Anträgen haben wir bereits gezeigt, wo angesetzt werden muss: bei der dualen Karriere, bei den Trainern, bei der Nachwuchsförderung, bei Planungssicherheit, bei modernen Sportstätten und bei der echten Beteiligung der Sportler und Trainer.
Spitzensport braucht keine Selbstbeweihräucherung der Koalition. Spitzensport braucht Leistung, Verlässlichkeit, Trainerkompetenz und den Mut, endlich die Richtigen entscheiden zu lassen.
[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5921: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur: https://dserver.bundestag.de/btd/21/059/2105921.pdf (Bundestag DServer)
Deutschland darf nicht immer weiter in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden
Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch in enormem Umfang. Milliardenhilfen, Waffenlieferungen, Wiederaufbauzusagen und diplomatische Rückendeckung sind längst zu einer Dauerverpflichtung geworden. [3][4] Gleichzeitig zeigt der Streit um die Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig erneut, wie problematisch diese bedingungslose Unterstützung geworden ist. [5][6]
Heute debattiert der Deutsche Bundestag ab 14 Uhr auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über genau diese Frage. Der Titel lautet: „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“. [1]
Zur Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig war die Teilnahme hochrangiger europäischer Vertreter angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sollte im Eröffnungssegment sprechen. Die Konferenz wird gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet und soll sich mit dem Wiederaufbau der Ukraine befassen. [2]
Doch ausgerechnet der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bleibt dieser wichtigen Konferenz fern. Berichten zufolge steht sein Fernbleiben im Zusammenhang mit dem eskalierenden Streit zwischen Polen und der Ukraine über die Benennung einer ukrainischen Einheit nach der historisch hochumstrittenen UPA. Statt Selenskyj soll Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko die ukrainische Delegation führen. [5][6]
Das ist kein diplomatisches Detail, sondern ein politisches Warnsignal.
Deutschland zahlt, liefert und haftet politisch mit
Die Bundesregierung betont seit Jahren, Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine. Sie verweist auf milliardenschwere zivile, humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung. Gleichzeitig wird der Wiederaufbau der Ukraine international mitkoordiniert und politisch begleitet. [3][4]
Doch die entscheidende Frage lautet: Wo bleiben die deutschen Interessen?
Deutschland ist nicht Kriegspartei. Deutschland darf nicht schrittweise in eine immer tiefere militärische, finanzielle und politische Verstrickung hineingezogen werden. Wer immer neue Milliarden, immer neue Waffen und immer neue Garantien verspricht, ohne klare Grenzen zu ziehen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern gefährdet die Sicherheit und Handlungsfähigkeit unseres eigenen Landes.
Diplomatie statt Eskalation
Als AfD sagen wir klar: Wir lehnen eine weitere Einmischung Deutschlands in diesen Krieg ab. Es darf keine neuen Milliardenzusagen, keine weiteren Waffenlieferungen und erst recht keine Entsendung deutscher Soldaten geben. Stattdessen braucht es endlich eine ernsthafte diplomatische Initiative.
Der Krieg wird nicht dadurch beendet, dass Deutschland immer mehr zahlt und liefert. Er wird nur beendet, wenn wieder verhandelt wird.
Gerade die aktuellen Spannungen zwischen Polen und der Ukraine zeigen, wie brüchig die politische Lage ist. Wenn ein historischer Symbolstreit bereits ausreicht, damit der ukrainische Präsident einer zentralen Wiederaufbaukonferenz fernbleibt, dann muss man erst recht fragen, warum Deutschland weiterhin nahezu bedingungslos immer neue Lasten schultern soll. [5][6]
Respekt und Verlässlichkeit dürfen keine Einbahnstraße sein
Wer von Deutschland Milliarden, Waffen, Garantien und langfristige Unterstützung erwartet, muss auch diplomatische Verlässlichkeit zeigen. Eine Wiederaufbaukonferenz ist ein Pflichttermin. Dort geht es um internationale Hilfen, Investitionen, Sicherheitszusagen und die wirtschaftliche Zukunft eines Landes. [2]
Wenn Selenskyj ausgerechnet bei einem solchen Termin fehlt, sendet das ein fatales Signal an die Staaten, die diesen Wiederaufbau finanzieren sollen. Deutschland darf sich nicht darauf reduzieren lassen, Zahlmeister einer Politik zu sein, bei der die eigenen nationalen Interessen kaum noch eine Rolle spielen. [5][6]
Mein Fazit
Deutschland hat genug gezahlt, genug geliefert und genug politische Risiken übernommen. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Deutsche Außenpolitik hat zuerst deutschen Interessen zu dienen.
Wir brauchen keine weitere Eskalation, keine neuen Milliardenpakete und keine militärische Ausweitung. Wir brauchen Diplomatie, klare Grenzen und eine Politik, die sagt:
Deutschland ist nicht Kriegspartei. Und Deutschland darf auch nicht zur Kriegspartei gemacht werden.
Unser Land hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Sogar Bundeskanzler Friedrich Merz scheint das aufgefallen zu sein, hatte er doch vor einiger Zeit auf Probleme im Stadtbild aufmerksam gemacht. Deutschland sieht vielerorts nicht mehr nach Deutschland aus.
Das mag subjektiv sein, jeder Mensch hat diesbezüglich ein anderes Problembewusstsein. Oder vielleicht auch gar keins. Aber Zahlen lügen nicht, Zahlen sind objektiv. Und neueste Zahlen zeigen, in welchem Tempo sich unser Land wandelt.
Explodierende Einbürgerungszahlen – so viele wie noch nie
Im vergangenen Jahr sind so viele Ausländer in Deutschland eingebürgert worden wie noch nie in der deutschen Geschichte [1]. Die Zahl der Einbürgerungen im Jahr 2025 belief sich dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 332.500 Menschen [2]. Das bedeutet einen nochmaligen Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr [1]. Viele Einbürgerungsbehörden arbeiten laut eigenen Angaben bereits am Limit [2]. Schon im Jahr 2024 betrug der Anstieg 46 Prozent im Vergleich zu 2023 [3].
Die Zahl der Einbürgerungen stieg damit zum fünften Mal in Folge [1]. In der Region Berlin-Brandenburg war der Anstieg der Zahlen noch signifikanter. Während er sich in Brandenburg auf 22 Prozent belief, stieg die Zahl der Einbürgerungen in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um fast 80 Prozent [4].
Am häufigsten ließen sich Syrer einbürgern, ihr Anteil an den Eingebürgerten betrug etwa 20 Prozent [2]. Die hohe Zahl von eingebürgerten Syrern wird damit erklärt, dass ein beträchtlicher Teil der zwischen 2014 und 2016 Zugewanderten mittlerweile die notwendigen Voraussetzungen (vor allem die erforderliche Aufenthaltsdauer) für eine Einbürgerung erfülle [5].
Damit wird einmal mehr deutlich, dass das Asylticket nicht nur zeitweiligen Schutz bieten soll, sondern der dauerhaften Einwanderung nach Deutschland dient. Für hellsichtige Menschen war dies von Anfang an klar, auch wenn von höchster Stelle stets das Gegenteil behauptet wurde.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als Ursache
Zum Einbürgerungs-Turbo hat maßgeblich die letzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts noch unter der Ampelregierung beigetragen. Neben deutlich schneller möglichen Einbürgerungen (statt acht Jahren sind nun fünf Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichend) ist seit dem Jahr 2024 generell und nicht nur in Ausnahmefällen möglich, neben der neuen deutschen Staatsbürgerschaft auch die alte zu behalten [1]. Der sogenannte Doppelpass ist damit zum gesetzlichen Standard geworden [2].
Der überwiegende Teil der im letzten Jahr Eingebürgerten hat von dieser Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht. In den Städten, die diesbezüglich Daten erfasst haben, haben sich zwischen 85 und 98 Prozent für die doppelte Staatsbürgerschaft entschieden [6].
Man kann darin durchaus einen Beleg dafür sehen, dass die Loyalität zum deutschen Staat nur sehr eingeschränkt vorhanden ist. Ein vollumfassendes Bekenntnis zu Deutschland sieht anders aus. Die sich aus der deutschen Staatsangehörigkeit ergebenden Vorteile nimmt man allerdings gerne in Anspruch.
Auch in den nächsten Jahren wird mit steigenden Zahlen gerechnet
Die zuständigen Behörden gehen auch für die kommenden Jahre weiterhin von hohen Antragszahlen aus [3]. Es wird zudem erwartet, dass im kommenden Jahr viele Ukrainer einen Antrag auf Einbürgerung stellen werden, weil nach aktuell geltender Rechtslage im März 2027 der von der EU gewährte kollektive Schutzstatus wegfällt [3]. Derzeit leben etwa 1,3 Millionen Ukrainer in Deutschland [2].
Hinzu kommt, dass die erste große Fluchtwelle nach dem 24. Februar 2022 einsetzte und ein großer Teil der Ukrainer im kommenden Jahr die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit aufweisen wird [5]. Daher wird erneut mit einem sprunghaften Anstieg der Zahlen gerechnet [5].
Die Union blinkt gerne rechts, weil sie befürchtet, weitere Wähler an die AfD zu verlieren. Und so werden aus CDU und CSU immer wieder Stimmen laut, angesichts der explodierenden Einbürgerungszahlen auf die Bremse zu treten und die von der Ampel vorgenommenen Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz rückgängig zu machen [7]. Da die SPD sich aber beharrlich weigert und die Union keinen weiteren Koalitionskrach riskieren will, wird sich an den dramatisch steigenden Einbürgerungszahlen vorerst nichts ändern. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht daher auch nichts von Verschärfungen des Staatsbürgerschaftsrechts [7].
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf keine Ramschware sein
Wenn die Einbürgerungszahlen auf diesem hohen Niveau verbleiben und rechnerisch pro Jahr eine Großstadt mit mehreren hunderttausend Einwohnern hinzukommt, werden wir unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiedererkennen.
Mit der deutschen Staatsbürgerschaft geht auch das Wahlrecht einher. Darin dürfte auch der Hauptgrund liegen, warum vor allem SPD, Grüne und Linke mehr Einwanderung und schnellere Einbürgerungen fordern. Sie brauchen neue Wähler, weil die Deutschen ihnen davonlaufen.
Es ist nicht akzeptabel, dass die deutsche Staatsangehörigkeit zunehmend zum Ramschartikel wird. Statt Einbürgerungs-Turbo braucht es einen sofortigen Einbürgerungs-Stopp. Die Tatsache, dass fast alle „Neubürger“ ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, zeigt in aller Deutlichkeit, dass die sogenannte Integrationspolitik kaum Früchte getragen hat.
Quellenverzeichnis
[1] „Einbürgerungen in Deutschland erreichen 2025 ein Rekordhoch“, www.br.de, 3. Juni 2026 [2] „Rekord-Einbürgerungen und ab 2027 könnten die Ukrainer hinzukommen“, de.euronews.com, 4. Juni 2026 [3] „Neuer Höchststand bei Einbürgerungen in Deutschland“, www.zeit.de, 23. Mai 2026 [4] „Einbürgerungen auf Rekordhoch“, www.statistik-berlin-brandenburg.de, 3. Juni 2026 [5] „Einbürgerungen steigen auf neuen Rekordwert“, www.welt.de, 5. Juni 2026 [6] „Deutschland meldet Rekordzahl von Einbürgerungen – Grüne sieht „Erfolgsgeschichte“, AfD empört“, www.welt.de, 3. Juni 2026 [7] „Mehr Einbürgerungen – Unionspolitiker für strengere Regeln“, www.handelsblatt.com, 25. Mai 2026
Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]
Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage
Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]
Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger
Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]
Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt
Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]
Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben
Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]
Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen
Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]
Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.
Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht
Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]
Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.
Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung
Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.
Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]
Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]
Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]
Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]
Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so
Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]
Erst die Pflicht, dann die Kür
Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.
Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.
[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027. https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956
Die deutsche Fankultur ist ein wichtiger Teil unseres gesellschaftlichen Lebens. Woche für Woche füllen tausende Menschen die Stadien und Sportplätze – von der Bundesliga bis in die unteren Ligen. Sie unterstützen ihre Vereine mit Leidenschaft, organisieren Choreografien, begleiten ihre Mannschaften auswärts, engagieren sich ehrenamtlich, sammeln Spenden und tragen vielerorts das Vereinsleben mit. Fußball ist damit weit mehr als Sport. Er ist Heimat, Gemeinschaft und Ehrenamt.
Gleichzeitig stehen Fußballfans immer wieder im Mittelpunkt politischer Debatten. Es geht um Polizeieinsätze, Stadionverbote, personalisierte Tickets, Videoüberwachung, Kollektivstrafen und die Datei „Gewalttäter Sport“. Nicht selten entsteht dabei der Eindruck, dass ganze Kurven oder Fangruppen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl die große Mehrheit der Fans friedlich ist. Auch die Zahlen der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zeigen, dass die Lage keineswegs die immer neue Dramatisierung rechtfertigt: Für die Saison 2024/2025 wurden rückläufige Zahlen bei Verletzten und eingeleiteten Strafverfahren gemeldet [1].
Vor diesem Hintergrund haben Grüne und Linke nun Anträge in den Bundestag eingebracht, in denen sie sich als Verteidiger der Fankultur präsentieren. Die Grünen fordern in ihrem Antrag „Fanrechte im Fußball stärken“ mehr Beteiligung von Fans, bessere Finanzierung von Fanprojekten, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, die Ablehnung von personalisiertem Ticketing und keine flächendeckende intelligente Videoüberwachung im Stadionumfeld [2]. Die Linke fordert in ihrem Antrag „Fankultur schützen“ Deeskalation, Dialog statt Repression, eine Reform der Datei „Gewalttäter Sport“, Einschränkungen bei Stadionverboten, eine Pyrotechnik-Kommission und mehr Mitsprache für Fans [3].
Auf den ersten Blick klingt das wie ein klares Bekenntnis zur Fankultur. Doch genau hier beginnt die Doppelmoral. Denn ausgerechnet Grüne und Linke haben über Jahre selbst dazu beigetragen, Teile der Fanszene politisch in eine Ecke zu stellen. Wer heute beklagt, Fans würden stigmatisiert, sollte nicht verschweigen, dass er selbst jahrelang mit Anträgen, Kleinen Anfragen und Kampagnen genau solche Zuschreibungen befördert hat.
Die Grünen brachten bereits 2015 im Bundestag den Antrag „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“ ein. Darin war ausdrücklich von rechten Netzwerken im Sport, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Verbindungen einzelner Fußballfans zur rechtsextremen Szene die Rede [4]. Die Linke stellte 2011 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Fußball und Rechtsextremismus“, in der behauptet wurde, Neonazis versuchten immer wieder, über Fußballvereine Anhänger zu werben [5]. 2017 folgte eine weitere Kleine Anfrage der Linken zu „rechtsextremen Tendenzen in der Hooligan-Szene“ [6]. Ebenfalls 2017 thematisierte die Linke „aktuelle rechtsextremistische Entwicklungen im Umfeld des Fußballs“ [7]. 2023 fragte die Linke erneut nach „rechtsextremer Gewalt bei Fußballspielen und der Datei Gewalttäter Sport“ und sprach von Einflussversuchen rechter und rechtsextremer Akteure im Fußball [8].
Auch auf Landesebene finden sich entsprechende Beispiele. Im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die Linke 2013 zu politisch motivierter Gewalt von rechts; in der Antwort tauchten auch Vorgänge im Zusammenhang mit einem Fußballstadion auf [9]. In Brandenburg unterstützte die Linke zudem die Kampagne „Nazis raus aus den Stadien“ im Zusammenhang mit den Vorfällen zwischen Babelsberg und Energie Cottbus [10]. Man muss diese Kampagne politisch nicht gutheißen oder ablehnen, um festzustellen: Wer solche Kampagnen unterstützt und Fangruppen in einem politischen Deutungsrahmen von „Nazis im Stadion“ behandelt, sollte später nicht so tun, als habe er mit Stigmatisierung von Fanszenen nie etwas zu tun gehabt.
Natürlich gilt: Gewalt, Straftaten und Extremismus haben im Stadion nichts verloren. Wer Straftaten begeht, muss konsequent verfolgt werden. Aber der Rechtsstaat verfolgt Täter – nicht ganze Kurven, nicht ganze Vereine und nicht ganze Regionen. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wer heute Generalverdacht beklagt, darf ihn gestern nicht selbst betrieben haben.
Besonders kritisch ist zudem der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit. Ausgangspunkt ist zwar eine Debatte um Sozialarbeiter in Fanprojekten. Der Entwurf geht aber deutlich darüber hinaus: Er will ein Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in öffentlich anerkannten Einrichtungen oder Diensten sowie für bestimmte ehrenamtlich Rechtsberatende einführen [11]. Nach meinem Eindruck geht es hier nicht nur um Fanprojekte. Hier soll ein ganzer Bereich linker Projekt- und Beratungsstrukturen mit zusätzlichen Privilegien gegenüber der Strafverfolgung ausgestattet werden. Das wirft rechtsstaatliche Fragen auf. Denn wenn Personen im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von Straftaten erhalten, darf der Staat nicht leichtfertig auf Aufklärung verzichten. Vertrauen in Sozialarbeit ist wichtig. Aber Vertrauen darf nicht dazu führen, dass eine politisch nahestehende Projektlandschaft faktisch aus der normalen Zeugenpflicht herausgenommen wird.
Genau deshalb ist die aktuelle Inszenierung von Grünen und Linken so unglaubwürdig. Heute präsentieren sie sich als Schutzmacht der Fankultur. Gestern haben sie selbst immer wieder politische Etiketten auf Teile dieser Fanszene geklebt. Heute warnen sie vor Spaltung und Stigmatisierung. Gestern haben sie selbst mit Anfragen, Anträgen und Kampagnen genau diese Spaltung befördert. Das ist keine glaubwürdige Fanpolitik. Das ist politische Doppelmoral.
Eine ehrliche Politik für die Fans muss anders aussehen. Sie muss anerkennen, was die Fankultur für unser Land leistet. Sie muss zwischen friedlichen Fans und tatsächlichen Straftätern unterscheiden. Sie muss Sicherheitsinteressen ernst nehmen, ohne ganze Fangruppen unter Verdacht zu stellen. Und sie muss Dialog ermöglichen, statt moralische Schubladen zu bedienen.
Die Debatte im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2026 hat diese Widersprüche deutlich gemacht. Dort wurden der grüne Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht sowie die Anträge von Grünen und Linken zur Fankultur beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen [12].
Für mich ist klar: Die deutsche Fankultur verdient Respekt. Friedliche Fans dürfen weder durch überzogene Sicherheitsmaßnahmen noch durch politische Etikettierungen unter Generalverdacht gestellt werden. Schluss mit der Doppelmoral. Schluss mit der Stigmatisierung.
[4] Grüner Antrag 2015: Rechte Netzwerke im Sport aufdecken Deutscher Bundestag, Drucksache 18/6232, Antrag Bündnis 90/Die Grünen: „Für eine weltoffene und vielfältige Sport- und Fankultur – Bürgerrechte schützen, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit effektiv bekämpfen, rechte Netzwerke aufdecken“. https://dserver.bundestag.de/btd/18/062/1806232.pdf
[5] Linke Kleine Anfrage 2011: Fußball und Rechtsextremismus Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7729, Kleine Anfrage Die Linke: „Fußball und Rechtsextremismus“. https://dserver.bundestag.de/btd/17/077/1707729.pdf
[11] Grüner Gesetzentwurf 2026: Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4290, Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung“. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104290.pdf
Den Bürgern wird immer wieder erzählt, die AfD gefährde mit ihren bildungspolitischen Reformvorschlägen angeblich die Anerkennung von Schulabschlüssen. Doch die Realität holt diese politische Panikmache gerade ein: In Brandenburg steht nicht wegen der AfD, sondern wegen des akuten Lehrermangels und einer über Jahre verfehlten Bildungspolitik die Frage im Raum, ob Schulabschlüsse aus Brandenburg künftig bundesweit uneingeschränkt anerkannt bleiben können. Das ist keine AfD-Behauptung, sondern geht aus aktuellen Berichten über Aussagen des Bildungsministeriums hervor. Dort ist von „Bauchschmerzen“ die Rede, weil die Kultusministerkonferenz für die Anerkennung von Abschlüssen strikte Kriterien wie Mindeststundenzahlen vorgibt. [1]
Abschlüsse geraten schon heute unter Druck
Damit ist die zentrale politische Pointe klar: Was den Bürgern als angebliche Gefahr einer AfD-Regierung verkauft wird, passiert in der Realpolitik der Kartellparteien bereits jetzt. Nicht ein AfD-Antrag, nicht ein Reformvorschlag zur Bildungspflicht, nicht der Wunsch nach mehr Elternverantwortung hat Brandenburg an diesen Punkt gebracht, sondern ein heruntergewirtschaftetes Bildungssystem, in dem der reguläre Unterricht nicht mehr überall gesichert werden kann. Wenn Stundentafeln nicht mehr zuverlässig erfüllt werden, dann geraten zwangsläufig auch die Voraussetzungen unter Druck, auf denen die bundesweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen beruht. [1] [2]
Jahrzehntelange SPD-Verantwortung in Brandenburg
Besonders bemerkenswert ist dabei die politische Verantwortung. Brandenburg wurde über Jahrzehnte von SPD-geführten Landesregierungen geprägt. Das Bildungsministerium wurde seit 1994 bis März 2026 durchgehend von SPD-Politikern geführt. In diese Zeit fallen zentrale Weichenstellungen, Personalpolitik, Unterrichtsorganisation und die zunehmende Verschärfung des Lehrermangels. Wer heute so tut, als beginne das Problem erst mit AfD-Reformideen, verschweigt diese jahrzehntelange Verantwortung. [6]
Die AfD warnte bereits 2023 vor dem Bildungsnotstand
Im März 2023 hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg mit der Drucksache 7/7388 genau vor dieser Entwicklung gewarnt. Der Antrag „Für eine bildungspolitische Debatte ohne Tabus“ stellte fest, dass Brandenburg sich in einem dramatischen Bildungsnotstand befinde und dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung ungeeignet seien, die quantitativen und qualitativen Missstände im Schul- und Bildungssystem abzustellen. Die AfD forderte damals keine Abschaffung von Bildungsstandards, sondern eine ergebnisoffene Prüfung, unter welchen Voraussetzungen gleichwertiges häusliches Lernen ermöglicht werden kann. Dazu gehörten ausdrücklich klare Rechte und Pflichten, Kontroll- und Prüfinstrumente, die Einhaltung von Bildungszielen und die Teilnahme an zentralen Prüfungsformaten. [3]
Bildungspflicht heißt nicht Bildungschaos
Genau das unterscheidet den AfD-Vorschlag von der politischen Karikatur, die Gegner daraus machen. Es ging nicht darum, Bildung dem Zufall zu überlassen. Es ging darum, die starre Schulbesuchspflicht weiterzuentwickeln, ohne das Bildungsziel aufzugeben. Der Antrag verwies darauf, dass in zahlreichen Staaten und Regionen häusliches Lernen unter staatlicher Aufsicht bereits möglich ist, etwa in Teilen der Schweiz, in Dänemark, Irland, Neuseeland oder Australien. Dort gilt: Bildung ist Pflicht – nicht zwingend der Schulbesuch in genau einer staatlich vorgegebenen Form. [3]
Sachsen-Anhalt: Warnung als politische Drohkulisse
Auch in Sachsen-Anhalt wird diese Debatte nun geführt. Ulrich Siegmund und die AfD Sachsen-Anhalt haben angekündigt, die bisherige Schulpflicht in Richtung einer Bildungspflicht weiterentwickeln zu wollen. Nach den öffentlich berichteten Vorschlägen soll es dabei nicht um unkontrolliertes Homeschooling gehen, sondern um Modelle mit staatlicher Aufsicht, genehmigten Lehrplänen und regelmäßigen Leistungsüberprüfungen. Juristen und politische Gegner bewerten das unterschiedlich, aber gerade deshalb ist es unseriös, daraus pauschal eine Gefahr für Schulabschlüsse zu konstruieren. [4]
Die eigentliche Warnung, die politisch ausgeschlachtet wurde, kam von Reiner Haseloff, dem früheren CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt. Er brachte laut Bericht die Möglichkeit ins Spiel, dass Abiturzeugnisse und andere Qualifikationen aus einem AfD-regierten Bundesland anderswo nicht mehr selbstverständlich akzeptiert würden. Das ist eine politische Drohkulisse – keine bewiesene Folge des AfD-Vorschlags. Denn die AfD-Vorschläge zielen gerade auf Bildungspflicht, Standards, Prüfungen und staatliche Kontrolle, nicht auf die Abschaffung von Abschlüssen oder Qualitätsanforderungen. [5]
Brandenburg entlarvt die Doppelmoral
Der Vergleich mit Brandenburg entlarvt die Doppelmoral. Dort regiert nicht die AfD. Dort hat keine AfD-Bildungspflicht die Stundentafeln ausgedünnt. Dort hat keine AfD-Regierung den Lehrermangel verschärft. Trotzdem sagt der amtierende Bildungsminister, dass der Kernunterricht ab August nicht überall abgesichert werden könne und dass die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse wegen KMK-Vorgaben ein zentrales Ziel bleiben müsse. Genau das ist die Realität nach jahrzehntelanger Bildungspolitik der Kartellparteien. [1]
Der AfD-Vorschlag: Kontrolle, Standards und neue Wege
Die AfD hat dagegen bereits 2023 gefordert, neue Wege zu prüfen: Entlastung der Lehrer, Stärkung der Elternrechte, häusliches Lernen nur unter klaren Bedingungen, Kontrolle des Lernerfolgs, zentrale Prüfungsformate und Rückkehr in die Schule, wenn Leistungen nicht erbracht werden. Wer daraus eine Gefahr für Abschlüsse macht, verdreht den Antrag. Eine Gefahr für Abschlüsse entsteht nicht durch kontrollierte Bildungsfreiheit, sondern durch Unterrichtsausfall, Lehrermangel, abgesenkte Standards und politische Untätigkeit. [3]
Es braucht einen Kurswechsel in der Bildungspolitik
Es kann also nicht schlimmer werden, weil die gegenwärtige Entwicklung längst zeigt, wie schlimm es unter den etablierten Parteien geworden ist. Die AfD steht für einen Kurswechsel: Bildung statt Ideologie, Leistung statt Verwaltung des Mangels, Wahlfreiheit statt Bevormundung, klare Standards statt chaotischer Notmaßnahmen. Brandenburg zeigt heute, dass das alte System an seine Grenzen gekommen ist. Wer echte Bildungschancen sichern will, darf die Debatte über neue Wege nicht länger tabuisieren.
Die Frage lautet deshalb nicht: Gefährdet die AfD die Anerkennung von Schulabschlüssen? Die Frage lautet: Wie lange wollen wir noch zusehen, wie die Kartellparteien ein Bildungssystem verwalten, das diese Anerkennung schon heute unter Druck setzt?
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