Die nächste Sau wird durchs Dorf getrieben: Jetzt kommen die „Klimatoten“

Wie aus statistischen Schätzungen eine neue politische Drohkulisse entsteht

Fast 10.000 Hitzetote in Deutschland, und das bereits vor dem Ende des Sommers. Diese Zahl beherrscht seit Tagen die Schlagzeilen. Die Tagesschau titelt: „Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben“. Der durchschnittliche Leser muss dadurch den Eindruck gewinnen, es seien 9.800 konkrete Verstorbene erfasst worden, bei denen die Hitze zweifelsfrei als Todesursache festgestellt wurde [1][2].

Genau das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahl beruht auf einer statistischen Modellrechnung. Sie ist keine Auszählung ärztlich festgestellter Todesursachen.

Damit wird wieder einmal eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Nach den Corona-Toten sollen nun offenbar die sogenannten „Klimatoten“ die nächste große gesellschaftliche Bedrohung verkörpern. Es entsteht der Eindruck, dass mit massiver Berichterstattung erneut ein Klima der Angst geschaffen werden soll. Am Ende könnten daraus zusätzliche Steuern, neue Auflagen, Verbote oder andere Eingriffe in das Leben der Bürger abgeleitet werden.

Das Muster kennen wir: Zunächst wird eine möglichst große und erschreckende Zahl verbreitet. Danach folgt die moralische Aufladung. Schließlich werden politische Maßnahmen als alternativlos dargestellt.

Keine Auszählung, sondern eine Modellrechnung

Das Robert Koch-Institut schätzt für den Zeitraum von Anfang April bis zum 19. Juli 2026 insgesamt rund 9.800 hitzebedingte Sterbefälle. Der vom RKI angegebene Schätzbereich liegt allerdings zwischen 8.700 und 10.900 Fällen [1].

Bereits diese Spannbreite von mehr als 2.000 Fällen zeigt, dass es sich nicht um eine exakte Opferzahl handelt.

Das RKI weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass Hitze nur in einzelnen Fällen, beispielsweise bei einem Hitzschlag, unmittelbar zum Tod führt. In den meisten Fällen gehe es um ein Zusammenwirken von hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen. Deshalb werde Hitze auf dem Totenschein normalerweise nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben [1].

Die Zahl wird stattdessen statistisch berechnet. Grundlage sind die Sterbefallzahlen des Statistischen Bundesamtes und die Temperaturdaten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes. Nach Angaben des RKI wird ab einer bundesweiten Wochenmitteltemperatur von ungefähr 20 Grad ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit sichtbar.

Das Modell berechnet einen angenommenen Verlauf der Sterbefälle mit Hitze und einen rechnerischen Verlauf ohne Hitze. Die Differenz zwischen beiden Kurven ergibt die geschätzte Zahl der hitzebedingten Sterbefälle [1].

Es gibt also keine Liste mit 9.800 konkret identifizierten Hitzetoten. Niemand kann benennen, welche einzelnen Verstorbenen Teil dieser Zahl sind. Die 9.800 Fälle entstehen aus der Differenz zweier modellierter Kurven.

Das bedeutet nicht, dass hohe Temperaturen keine gesundheitlichen Auswirkungen haben. Es bedeutet aber sehr wohl, dass Medien und Politik diese Zahl als das bezeichnen müssen, was sie tatsächlich ist: eine statistische Schätzung mit Annahmen und einem erheblichen Unsicherheitsbereich.

Die Schlagzeile ist eindeutiger als die Datengrundlage

Das eigentliche Problem liegt weniger beim RKI als bei der medialen und politischen Vermittlung. Das Institut legt seine Methode offen und nennt den Schätzbereich. In den Schlagzeilen bleibt davon jedoch häufig nur die scheinbar eindeutige Botschaft übrig: Fast 10.000 Menschen seien wegen der Hitze gestorben.

Auch die Tagesschau schreibt zunächst von fast 10.000 Hitzetoten und erklärt erst später, dass es sich um Schätzungen handelt und dass Vorerkrankungen in den meisten Fällen eine wesentliche Rolle spielen [2].

So entsteht öffentliche Stimmung. Die dramatische Zahl beherrscht die Überschrift, während die methodischen Einschränkungen erst weiter unten folgen. Aus einer wissenschaftlichen Schätzung wird in der Wahrnehmung vieler Bürger eine festgestellte Tatsache.

Wenn aber schon die Ausgangszahl eine Modellrechnung ist, muss diese Unsicherheit auch in der Überschrift erkennbar sein.

Vier von fünf Fällen betreffen Menschen ab 75 Jahren

Auch die Altersverteilung wird in vielen Schlagzeilen kaum deutlich. Von den insgesamt 9.800 geschätzten Fällen entfallen nach Berechnungen des RKI rund 5.420 auf Menschen ab 85 Jahren. Weitere 2.460 Fälle betreffen die Altersgruppe zwischen 75 und 84 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen werden 630 Fälle geschätzt [1].

Damit entfallen etwa vier von fünf rechnerisch ermittelten Fälle auf Menschen ab 75 Jahren. Das RKI erklärt außerdem, dass meist erhebliche Vorerkrankungen beteiligt sind [1][2].

Jedes Menschenleben ist schützenswert. Gerade deshalb muss die politische Antwort zielgerichtet sein. Benötigt werden kühlbare Aufenthaltsräume in Pflegeheimen und Krankenhäusern, Außenverschattungen, ausreichend Personal, Trinkpläne, regelmäßige Hausbesuche und eine bessere Betreuung alleinlebender Senioren.

Das wären konkrete Maßnahmen, die gefährdeten Menschen unmittelbar helfen. Neue allgemeine Steuern, Verbote oder Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung kühlen dagegen kein einziges Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim.

Aus Hitzetoten werden plötzlich „Klimatote“

Die nächste Stufe der politischen Erzählung besteht darin, aus geschätzten hitzebedingten Sterbefällen sogenannte „Klimatote“ zu machen. Diesen Schritt nimmt das RKI in seinem Wochenbericht gar nicht vor.

Dafür werden zusätzliche Attributionsmodelle verwendet. Ein Bericht des Imperial College London und der London School of Hygiene and Tropical Medicine schätzte für den Sommer 2025 rund 24.400 hitzebedingte Todesfälle in 854 europäischen Städten. Davon wurden etwa 68 Prozent dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ zugerechnet [3].

Auch hierbei handelt es sich nicht um eine Auszählung. Zunächst wird die erwartete hitzebedingte Sterblichkeit modelliert. Anschließend berechnen die Wissenschaftler eine hypothetische Vergleichswelt, in der die Temperaturen ohne den angenommenen Einfluss des sogenannten „menschengemachten Klimawandels“ niedriger gewesen wären. Die Differenz zwischen beiden Szenarien wird anschließend diesem Einfluss zugerechnet.

Damit wird eine Modellrechnung auf eine weitere Modellrechnung gesetzt.

Man kann solche Verfahren wissenschaftlich verwenden. Man muss sie aber auch ehrlich als Modellrechnungen kennzeichnen. Wer daraus eine scheinbar exakt gezählte Zahl von „Klimatoten“ macht, täuscht eine Realität vor, die es nicht gibt.

Kälte fordert in Deutschland weiterhin mehr Opfer als Hitze

Eine 2026 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Originalarbeit untersuchte die hitze- und kälteassoziierte Sterblichkeit in Deutschland zwischen 2000 und 2023.

Nach den Ergebnissen waren insgesamt etwa vier bis fünf Prozent aller Sterbefälle mit nicht optimalen Temperaturen verbunden. Typischerweise entfielen drei bis vier Prozent auf Kälte und knapp ein Prozent auf Hitze. Gleichzeitig ging die kälteassoziierte Sterblichkeit seit ungefähr 2015 zurück. Dadurch sank die gesamte temperaturassoziierte Sterblichkeit in den vergangenen zehn Jahren leicht [4].

Zur vollständigen Wahrheit gehört allerdings auch die Einschränkung der Autoren: Diese Entwicklung könne nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Sollten sehr heiße Tage häufiger werden, könnten Anpassungsmaßnahmen notwendig sein, um einen Anstieg hitzebedingter Todesfälle zu verhindern [4].

Diese Einschränkung muss genannt werden. Genauso muss aber genannt werden, dass in Deutschland bislang deutlich mehr Todesfälle mit Kälte als mit Hitze verbunden sind.

Wer nur über Hitzetote berichtet und die erheblich höhere kälteassoziierte Sterblichkeit verschweigt, informiert nicht ausgewogen, sondern betreibt eine einseitige Auswahl von Zahlen.

Die Erinnerung an Corona ist nicht unbegründet

Auch während der Corona-Zeit wurden große Todesfallzahlen genutzt, um weitreichende politische Eingriffe zu begründen. Sicherlich sind Menschen an COVID-19 gestorben. Das bestreitet niemand ernsthaft.

Gleichzeitig war jedoch eine auffällige Entwicklung zu beobachten: Während COVID-19 die gesamte öffentliche Wahrnehmung beherrschte, brach die Influenza-Aktivität massiv ein. Das RKI bestätigt, dass es in den Saisons 2020/21 und 2021/22 keine Grippewellen im herkömmlichen Sinne gab. In der Saison 2020/21 wurden im Sentinel sogar keine Influenzaviren nachgewiesen, in der folgenden Saison nur wenige [5].

Das RKI führt diese Entwicklung vor allem auf Kontaktbeschränkungen, Masken, Reisebeschränkungen, verändertes Verhalten und weitere Maßnahmen während der Corona-Zeit zurück. Diese Maßnahmen hätten auch die Übertragung anderer Atemwegserreger eingeschränkt [5].

Die Influenza war damit nicht als Krankheit verschwunden. Ihre statistische Bedeutung ging aber ausgerechnet in dem Zeitraum massiv zurück, in dem COVID-19-Fälle und COVID-19-Todesfälle stark anstiegen.

Hinzu kommt, dass Influenza, COVID-19 und andere Atemwegserkrankungen allein anhand ihrer Symptome nicht zuverlässig unterschieden werden können. Das RKI weist ausdrücklich darauf hin, dass hierfür ein diagnostischer Erregernachweis erforderlich ist [6].

Das beweist nicht, dass Influenzatote systematisch zu COVID-19-Toten umdeklariert wurden. Für eine solche pauschale Behauptung gibt es keinen belastbaren Beleg. Es zeigt aber, wie wichtig eine saubere diagnostische und statistische Trennung gewesen wäre und wie problematisch es war, in der öffentlichen Kommunikation häufig nur pauschal von „Corona-Toten“ zu sprechen.

Die amtliche Todesursachenstatistik unterschied durchaus. Für 2020 wies das Statistische Bundesamt 39.758 Verstorbene aus, bei denen COVID-19 als Grundleiden und damit als ausschlaggebende Todesursache eingetragen war. Bei weiteren 8.102 Menschen wurde COVID-19 als Begleiterkrankung dokumentiert, während eine andere Erkrankung das Grundleiden darstellte [7].

Diese Differenzierung erreichte die breite Öffentlichkeit jedoch kaum. Meist blieb nur die große Gesamtzahl im Gedächtnis.

Genau dieses Muster droht sich nun bei den Hitzetoten und „Klimatoten“ zu wiederholen. Eine komplexe statistische Schätzung wird auf eine möglichst erschreckende Zahl reduziert. Danach wird sie politisch aufgeladen und mit dem sogenannten „menschengemachten Klimawandel“ verbunden. Wer nach Methode, Vorerkrankungen, Altersstruktur oder Unsicherheitsbereichen fragt, läuft Gefahr, erneut als Leugner abgestempelt zu werden.

Vom Gesundheitsschutz zur politischen Daueraufgabe

Noch gibt es keinen Beleg dafür, dass die aktuelle Zahl von 9.800 geschätzten Hitzetoten unmittelbar zu neuen Steuern oder coronaähnlichen Zwangsmaßnahmen führen wird. Die politischen Strukturen rund um das Thema werden jedoch bereits ausgebaut.

Das Bundesgesundheitsministerium verfügt über einen Hitzeschutzplan und unterstützt spezielle Schutzpläne für Pflegebedürftige, Wohnungslose, Sportler, Apotheken und weitere Bereiche. Im November 2026 soll eine außergewöhnliche Hitzewelle sogar als Szenario einer länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung dienen [8].

Das Bundesumweltministerium prüft außerdem, wie ein nationaler Hitzeaktionsplan ausgestaltet werden könnte. Parallel wird an einer dauerhaften gemeinsamen Finanzierung kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen gearbeitet [9].

Viele konkrete Schutzmaßnahmen können sinnvoll sein. Problematisch wird es dort, wo aus dem notwendigen Schutz alter und kranker Menschen eine allgemeine politische Agenda entsteht, die immer neue Vorschriften, Kontrollen, Ausgabenprogramme oder Belastungen für Bürger und Unternehmen rechtfertigen soll.

Spätestens wenn unter Berufung auf „Klimatote“ neue Abgaben, Verbote, verpflichtende Sanierungen, Einschränkungen für Autofahrer, Hauseigentümer, Arbeitnehmer oder Veranstalter gefordert werden, muss genau hingesehen werden.

Wir dürfen nicht wieder zulassen, dass Angst zur politischen Währung wird. Erst kommt die große Zahl. Dann folgt die moralische Aufladung. Schließlich wird erklärt, die vorgesehenen Eingriffe seien alternativlos.

Hitzeschutz ja, Panikpolitik nein

Hitze kann gefährlich sein. Besonders alte, kranke und pflegebedürftige Menschen benötigen Schutz. Darüber muss nicht gestritten werden.

Genauso selbstverständlich muss aber sein, dass eine Modellrechnung als Modellrechnung bezeichnet wird. Ein Schätzbereich darf nicht zu einer exakten Opferzahl umgedeutet werden. Aus einem statistischen Zusammenhang darf nicht ohne weitere Prüfung eine individuelle Todesursache werden. Und aus „hitzebedingt“ darf nicht automatisch „durch den sogenannten ‚menschengemachten Klimawandel‘ getötet“ werden.

Wer mit Hitzetoten argumentiert, muss die Berechnungsmethode, den Unsicherheitsbereich, die Altersstruktur und die Rolle bestehender Erkrankungen klar benennen. Wer daraus neue Steuern, Verbote oder Verpflichtungen ableiten will, muss deren konkreten Nutzen belegen und sich einer offenen parlamentarischen Debatte stellen.

Schützen wir die Menschen, die tatsächlich gefährdet sind. Investieren wir in Pflegeheime, Krankenhäuser, Verschattung, Kühlung und eine funktionierende Betreuung alter Menschen.

Aber lassen wir nicht zu, dass mit hochgerechneten „Klimatoten“ die nächste große Angstkampagne aufgebaut wird, um immer tiefer in das Leben der Bürger einzugreifen.

Quellenverzeichnis

[1] Robert Koch-Institut: RKI-Wochenbericht zur hitzebedingten Mortalität, Kalenderwoche 29/2026, 30. Juli 2026

[2] Tagesschau: Fast 10.000 Menschen wegen Hitze gestorben, 30. Juli 2026

[3] Imperial College London und London School of Hygiene and Tropical Medicine: Summer heat deaths in 854 European cities more than tripled due to climate change, September 2025

[4] Rau, Dietrich und Köppen: Heat and Cold-Associated Mortality in Germany, 2000–2023, Deutsches Ärzteblatt International 2026

[5] Robert Koch-Institut: Virologische Analysen in der COVID-19-Pandemie 2020 bis 2022

[6] Robert Koch-Institut: Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Influenza

[7] Statistisches Bundesamt: Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland, 9. Dezember 2021

[8] Bundesministerium für Gesundheit: Gesundheitsrisiko Hitze und Maßnahmen des gesundheitlichen Hitzeschutzes

[9] Bundesumweltministerium: Hitzewelle in Deutschland – Maßnahmen und Planungen des Bundes, 26. Juni 2026

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt

Berlin, 05. Juni 2025

Vorstellung des Abschlussberichts der Regierungskommission Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt: Interessante Impulse, kritische Lücken

Gestern hat das Büro Schieske an der offiziellen Präsentation des Abschlussberichtes der Regierungskommission zur Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt in Berlin teilgenommen. Die Veranstaltung bot interessante Einblicke in die Lehren, die das Land Sachsen-Anhalt aus der Corona-Pandemie gezogen hat, und stellte verschiedene Handlungsempfehlungen zur besseren Vorbereitung auf zukünftige Gesundheitskrisen vor.

Aus unserer Sicht bleibt jedoch festzuhalten, dass der Vortrag und der Bericht an entscheidenden Stellen kritische Fragen offenlassen. Insbesondere die weitreichenden sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – etwa für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und andere besonders betroffene Gruppen – fanden im Bericht nur unzureichende Berücksichtigung. Damit fehlt eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen starken Belastungen, die durch die Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland entstanden sind.

Auch in Cottbus wurde auf Antrag der Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/ Zukunftssicheres Cottbus ein Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen eingerichtet. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn wir brauchen eine echte Aufarbeitung, klare Benennung von Fehlentscheidungen und daraus resultierende Konsequenzen. Es ist höchste Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen: Viele der Maßnahmen wie gefühlter und tatsächlicher Impfzwang, Maskenpflicht, Polizeigewalt und massive Einschränkungen der Freiheit, erfolgten ohne das eine tatsächliche Gefahr bestand.

Mir ist es ein persönliches Anliegen in diesem Ausschuss mitzuwirken und das Unrecht, dass vielen Cottbuser Bürgern in dieser Zeit widerfahren ist, aufzuklären.

Corona-Politik: politische Manipulation und Fehler

Zeit für eine ehrliche Aufarbeitung und eine wissenschaftlich fundierte Zukunft!

Die Corona-Politik wird weiterhin von Enthüllungen und Diskussionen begleitet, die das Ausmaß der politischen Einflussnahme und Fehler während der Corona-Krise beleuchten. Die jüngsten Berichte zeigen, dass die Verschärfung der Risikobewertung durch das RKI auf politische Anweisung erfolgte, nicht auf fachliche Notwendigkeit. [1]
Diese Entscheidung, die als Grundlage für die weitreichenden Corona-Beschränkungen diente, wirft ein Schlaglicht auf die fragwürdige Rolle von politischen Akteuren und ihre Einflussnahme auf wissenschaftliche Institutionen.

Die Politik hatte offenbar frühzeitig Kenntnis von der verhältnismäßig geringen Bedrohung durch das Virus, während gleichzeitig eine gezielte Medienkampagne begann, die Ängste in der Bevölkerung schürte. Dieser Fehlalarm führte zu drastischen Maßnahmen wie dem Lockdown, der auf fragwürdigen Daten und bewussten Übertreibungen basierte. Die aktuellen Enthüllungen bestätigen den Verdacht, dass die „Plandemie“ von verschiedenen Interessengruppen orchestriert wurde, darunter Politik, Medien und die Pharmaindustrie.[1]

Die Konsequenzen dieser Politik sind gravierend, nicht nur für die Gesellschaft als Ganzes, sondern auch für einzelne Branchen wie unter anderem den Einzelhandel. Die Warenhäuser, die bereits vor der Pandemie mit Herausforderungen konfrontiert waren, wurden durch die unkoordinierten und teilweise willkürlichen Maßnahmen zusätzlich belastet. Die fehlende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen und die mangelnde Unterstützung für betroffene Unternehmen zeigen einen weiteren Aspekt des politischen Versagens in der Corona-Krise.[2]

Auch im Gesundheitsbereich dürfen endlich kritische Stimmen auf Fehler und Versäumnisse hinweisen. Experten wie Dr. Thomas Voshaar weisen darauf hin, dass die Politik von Anfang an auf Angst und Panik setzte, anstatt auf rationale, datenbasierte Entscheidungen. [3]
Die Diskrepanz zwischen der propagierten Wirksamkeit von Maßnahmen und der tatsächlichen wissenschaftlichen Evidenz ist alarmierend. Die mangelnde Transparenz und Aufarbeitung der Pandemiepolitik erschwert die Bewertung von Entscheidungen und die Ableitung von Lehren für die Zukunft.

Die Forderung nach einer umfassenden politischen Aufarbeitung der Corona-Politik wird lauter, während die Ampelkoalition noch keinen konkreten Plan dafür vorlegt.[4]

In Deutschland gibt es bislang erst einen Corona-Untersuchungsausschuss. Im Land Brandenburg sollen die Vorgänge in der Corona-Zeit aufgeklärt werden. Die AfD hat den Ausschuss bereits im Jahr 2020 einberufen, um den Umgang der Landesregierung mit der Corona-Pandemie zu untersuchen. Er ist das einzige und wichtigste Mittel derzeit zur Aufarbeitung.

Es ist klar, dass eine gründliche Aufarbeitung der Corona-Politik dringend erforderlich ist. Nur durch eine ehrliche Analyse der Fehler und Versäumnisse können wir besser gerüstet sein, um künftige Herausforderungen zu bewältigen.

Es ist an der Zeit, die Politik wieder auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen und den Fokus auf das Wohl der Bevölkerung zu lenken. Verschiedene Gruppen fühlen sich von der Politik alleingelassen, sei es Personen mit Impfschäden, Sportvereine oder Schulen. Kritisiert wird auch die Ausgrenzung von Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben. 

Es wird ein selbstkritischer Rückblick der Politik gefordert, der auch Fehler eingesteht.

Die Diskussion über die Corona-Politik bleibt vor allem im Osten Deutschlands präsent. 

Die politische Debatte sollte jedoch nicht nur zurückblicken, sondern auch Regeln für künftige Pandemien festlegen. Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes wird als notwendig erachtet, um grundlegende Fragen wie den Schutz von Menschenleben und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu klären.

[1] https://journalistenwatch.com/2024/03/19/naechste-corona-bombe-rki-risikoeinschaetzung-von-maessig-auf-hoch-erfolgte-auf-anweisung-von-oben/


[2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/corona-pandemie-und-die-warenhauser-warum-wir-eine-grundliche-aufarbeitung-brauchen-11335039.html


[3] https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/corona-impfungen-katastrophale-fehleinschaetzung-auffrischung-lungenarzt-thomas-voshaar-moerser-modell-zr-92880707.html

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus250590838/Corona-Aufklaerung-Ungeimpfte-haette-man-nicht-diffamieren-duerfen-zumal-der-Impfstoff-nicht-perfekt-ist.html

24.06.2023 – Tag des Bevölkerungsschutz

Krisen meistern geht nur mit uns.

Sich für die Krisenvorsorge informieren und sich auch aktiv einbringen, dafür steht der erste Brandenburger Tag des Bevölkerungsschutzes. Doch die Regierung agiert in meinen Augen mit Doppelmoral. Denn während einerseits die Vorsorge und Bevorratung durch Teile der Bevölkerung als „rechte Prepper“ abgestempelt wird und die Menschen während „Corona“ als unmündig erklärt wurden, fordert man an diesem besonderen, und wie ich persönlich finde wichtigen Tag, die selbstständige Vorkehr, um für Krisen und Katastrophen gewappnet zu sein.

Ich habe dazu mal einen Kommentar erstellt, welchen Ihr euch hier anschauen könnt. Zuletzt bleibt nur festzstellen, dass Krisen nur mit uns als politische Kraft zu meistern sind, während sie bisher von den Altparteien provoziert und sogar fahrlässig herbei geführt wurden.

Lauterbach gesteht Fehler ein

Viele getroffene Zwangsmaßnahmen während der Corona-Krise hielten vor Gerichten nicht stand und waren nicht zweckmäßig. Zumal massiv Grundrechte eingeschränkt wurden, hätte es einer besonderen Sorgfalt der Verantwortlichen der Altparteien geben müssen, diese Zwangsmaßnahmen datentechnisch zu begründen und immer wiederkehrend zu begutachten. Das gab es nie!

Daher müssen die Verantwortlichen der Altparteien und jeder der dabei mitgemacht hat, zur Verantwortung gezogen werden.

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Datengrundlage aufgrund der Kontaktnachverfolgung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2228 Lars Hünich (AfD), Dr. Daniela Oeynhausen (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.07.2022 Drucksache 7/5945 (2 S.)

Ein Ziel der Kontaktnachverfolgung gemäß Pandemieplan sollte die Informationsgewinnung über die Ausbreitung des Coronavirus sein. Bis Februar 2021 konnte die Landesregierung jedoch keine datenbasierte Auskunft über Schwerpunkte des Infektionsgeschehens geben (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2946), u. a. aufgrund fehlender Eingabemöglichkeiten in der verwendeten Software. Demgegenüber konnte für denselben Zeitraum die Landesregierung von Sachsen-Anhalt (vgl. Landtag Sachsen-Anhalt, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache LSA 7/6991) zumindest ansatzweise Fallzahlen nach Branchen bzw. Infektionsorten aufschlüsseln.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5900/5945.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6100/6143.pdf

Handeln gemäß Pandemieplan

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2229 Lars Hünich (AfD), Dr. Daniela Oeynhausen (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.07.2022 Drucksache 7/5946 (2 S.)

Der Pandemieplan für das Land Brandenburg vom 6. März 2020 definiert Strategien in drei verschiedenen Pandemiephasen, und zwar je nach Ausbreitungsgrad: Eindämmungsstrategie, Schutzstrategie, Folgenminderungsstrategie.

Zentrale Elemente des Pandemieplans sind die Meldepflicht, der Kontakt zwischen Betroffenen und Gesundheitsämtern sowie die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Zu diesem Zweck wurde das Personal in den Gesundheitsämtern erheblich aufgestockt und Amtshilfe durch andere Behörden geleistet.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf diesen Pandemieplan, und zwar auf die Umsetzung und den Erfolg der dort vorgesehenen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Effizienz der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5900/5946.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6100/6144.pdf

Sachstand der Planung der am 16. April 2020 im AIK angesprochenen analog zur Heinsberg-Studie geplanten brandenburgischen Studie

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1106 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5701 Neudruck (S. 5)

Frage:

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 16. April 2020 führte Herr Staatssekretär Schüler unter anderem etwas zur Heinsberg-Studie aus Nordrhein-Westfalen aus. Auf die Frage der Abgeordneten Lützow und Schieske, inwieweit es Überlegungen gebe, eine eigene Studie für das Land Brandenburg in Auftrag zu geben, antwortete der Staatssekretär sinngemäß, dies sei in Planung, und es gebe bereits entsprechende Absprachen zwischen dem MSGIV und dem MWFK. Zum Stand der Vereinbarungen konnte er zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht näher ausführen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand bezüglich der analog zur Heinsberg- Studie geplanten und am 16. April 2020 in der Sitzung des AIK von Herrn Staatssekretär Schüler erwähnten brandenburgischen Studie?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/69-010.pdf

Offene und ehrliche Kommunikation ist das nicht!

Beim Bürgerdialog am 31.5.22 fragte ich (Video ab 1h40min) den Oberbürgermeister, wie er zu der Entscheidung kam die Maskenpflicht an Schulen laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus im November 2020 auf die Grundschulen zu erweitern.

Denn diese Allgemeinverfügung beruhte unter anderem auf der folgenden Aussage: „Durch das Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus bzw. ist dies mit den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“. 

Dieser eigenen Begründung hat die Stadt öffentlich mit der Aussage in der Ausgabe der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“, selbst widersprochen: 

„Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ 

Die Behauptung des Oberbürgermeisters beim Bürgerdialog (Video ab 1h47min47sec), dass es einen Konsens zur Allgemeinverfügung über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb mit dem Kreiselternrat Cottbus gäbe, läuft diametral zu der Tatsache, dass der Kreiselternrat in Widerspruch zu dieser Allgemeinverfügung ging, laut eines Artikel der Lausitzer Rundschau.

In einem offenen Brief vom 10.12.2020 forderte ich den Oberbürgermeister auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.

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