Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt

Berlin, 05. Juni 2025

Vorstellung des Abschlussberichts der Regierungskommission Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt: Interessante Impulse, kritische Lücken

Gestern hat das Büro Schieske an der offiziellen Präsentation des Abschlussberichtes der Regierungskommission zur Pandemievorsorge Sachsen-Anhalt in Berlin teilgenommen. Die Veranstaltung bot interessante Einblicke in die Lehren, die das Land Sachsen-Anhalt aus der Corona-Pandemie gezogen hat, und stellte verschiedene Handlungsempfehlungen zur besseren Vorbereitung auf zukünftige Gesundheitskrisen vor.

Aus unserer Sicht bleibt jedoch festzuhalten, dass der Vortrag und der Bericht an entscheidenden Stellen kritische Fragen offenlassen. Insbesondere die weitreichenden sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – etwa für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und andere besonders betroffene Gruppen – fanden im Bericht nur unzureichende Berücksichtigung. Damit fehlt eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den tatsächlichen starken Belastungen, die durch die Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland entstanden sind.

Auch in Cottbus wurde auf Antrag der Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/ Zukunftssicheres Cottbus ein Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen eingerichtet. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, denn wir brauchen eine echte Aufarbeitung, klare Benennung von Fehlentscheidungen und daraus resultierende Konsequenzen. Es ist höchste Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen: Viele der Maßnahmen wie gefühlter und tatsächlicher Impfzwang, Maskenpflicht, Polizeigewalt und massive Einschränkungen der Freiheit, erfolgten ohne das eine tatsächliche Gefahr bestand.

Mir ist es ein persönliches Anliegen in diesem Ausschuss mitzuwirken und das Unrecht, dass vielen Cottbuser Bürgern in dieser Zeit widerfahren ist, aufzuklären.

Corona-Politik: politische Manipulation und Fehler

Zeit für eine ehrliche Aufarbeitung und eine wissenschaftlich fundierte Zukunft!

Die Corona-Politik wird weiterhin von Enthüllungen und Diskussionen begleitet, die das Ausmaß der politischen Einflussnahme und Fehler während der Corona-Krise beleuchten. Die jüngsten Berichte zeigen, dass die Verschärfung der Risikobewertung durch das RKI auf politische Anweisung erfolgte, nicht auf fachliche Notwendigkeit. [1]
Diese Entscheidung, die als Grundlage für die weitreichenden Corona-Beschränkungen diente, wirft ein Schlaglicht auf die fragwürdige Rolle von politischen Akteuren und ihre Einflussnahme auf wissenschaftliche Institutionen.

Die Politik hatte offenbar frühzeitig Kenntnis von der verhältnismäßig geringen Bedrohung durch das Virus, während gleichzeitig eine gezielte Medienkampagne begann, die Ängste in der Bevölkerung schürte. Dieser Fehlalarm führte zu drastischen Maßnahmen wie dem Lockdown, der auf fragwürdigen Daten und bewussten Übertreibungen basierte. Die aktuellen Enthüllungen bestätigen den Verdacht, dass die „Plandemie“ von verschiedenen Interessengruppen orchestriert wurde, darunter Politik, Medien und die Pharmaindustrie.[1]

Die Konsequenzen dieser Politik sind gravierend, nicht nur für die Gesellschaft als Ganzes, sondern auch für einzelne Branchen wie unter anderem den Einzelhandel. Die Warenhäuser, die bereits vor der Pandemie mit Herausforderungen konfrontiert waren, wurden durch die unkoordinierten und teilweise willkürlichen Maßnahmen zusätzlich belastet. Die fehlende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen und die mangelnde Unterstützung für betroffene Unternehmen zeigen einen weiteren Aspekt des politischen Versagens in der Corona-Krise.[2]

Auch im Gesundheitsbereich dürfen endlich kritische Stimmen auf Fehler und Versäumnisse hinweisen. Experten wie Dr. Thomas Voshaar weisen darauf hin, dass die Politik von Anfang an auf Angst und Panik setzte, anstatt auf rationale, datenbasierte Entscheidungen. [3]
Die Diskrepanz zwischen der propagierten Wirksamkeit von Maßnahmen und der tatsächlichen wissenschaftlichen Evidenz ist alarmierend. Die mangelnde Transparenz und Aufarbeitung der Pandemiepolitik erschwert die Bewertung von Entscheidungen und die Ableitung von Lehren für die Zukunft.

Die Forderung nach einer umfassenden politischen Aufarbeitung der Corona-Politik wird lauter, während die Ampelkoalition noch keinen konkreten Plan dafür vorlegt.[4]

In Deutschland gibt es bislang erst einen Corona-Untersuchungsausschuss. Im Land Brandenburg sollen die Vorgänge in der Corona-Zeit aufgeklärt werden. Die AfD hat den Ausschuss bereits im Jahr 2020 einberufen, um den Umgang der Landesregierung mit der Corona-Pandemie zu untersuchen. Er ist das einzige und wichtigste Mittel derzeit zur Aufarbeitung.

Es ist klar, dass eine gründliche Aufarbeitung der Corona-Politik dringend erforderlich ist. Nur durch eine ehrliche Analyse der Fehler und Versäumnisse können wir besser gerüstet sein, um künftige Herausforderungen zu bewältigen.

Es ist an der Zeit, die Politik wieder auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen und den Fokus auf das Wohl der Bevölkerung zu lenken. Verschiedene Gruppen fühlen sich von der Politik alleingelassen, sei es Personen mit Impfschäden, Sportvereine oder Schulen. Kritisiert wird auch die Ausgrenzung von Ungeimpften aus dem öffentlichen Leben. 

Es wird ein selbstkritischer Rückblick der Politik gefordert, der auch Fehler eingesteht.

Die Diskussion über die Corona-Politik bleibt vor allem im Osten Deutschlands präsent. 

Die politische Debatte sollte jedoch nicht nur zurückblicken, sondern auch Regeln für künftige Pandemien festlegen. Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes wird als notwendig erachtet, um grundlegende Fragen wie den Schutz von Menschenleben und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu klären.

[1] https://journalistenwatch.com/2024/03/19/naechste-corona-bombe-rki-risikoeinschaetzung-von-maessig-auf-hoch-erfolgte-auf-anweisung-von-oben/


[2] https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/corona-pandemie-und-die-warenhauser-warum-wir-eine-grundliche-aufarbeitung-brauchen-11335039.html


[3] https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/corona-impfungen-katastrophale-fehleinschaetzung-auffrischung-lungenarzt-thomas-voshaar-moerser-modell-zr-92880707.html

[4] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus250590838/Corona-Aufklaerung-Ungeimpfte-haette-man-nicht-diffamieren-duerfen-zumal-der-Impfstoff-nicht-perfekt-ist.html

24.06.2023 – Tag des Bevölkerungsschutz

Krisen meistern geht nur mit uns.

Sich für die Krisenvorsorge informieren und sich auch aktiv einbringen, dafür steht der erste Brandenburger Tag des Bevölkerungsschutzes. Doch die Regierung agiert in meinen Augen mit Doppelmoral. Denn während einerseits die Vorsorge und Bevorratung durch Teile der Bevölkerung als „rechte Prepper“ abgestempelt wird und die Menschen während „Corona“ als unmündig erklärt wurden, fordert man an diesem besonderen, und wie ich persönlich finde wichtigen Tag, die selbstständige Vorkehr, um für Krisen und Katastrophen gewappnet zu sein.

Ich habe dazu mal einen Kommentar erstellt, welchen Ihr euch hier anschauen könnt. Zuletzt bleibt nur festzstellen, dass Krisen nur mit uns als politische Kraft zu meistern sind, während sie bisher von den Altparteien provoziert und sogar fahrlässig herbei geführt wurden.

Lauterbach gesteht Fehler ein

Viele getroffene Zwangsmaßnahmen während der Corona-Krise hielten vor Gerichten nicht stand und waren nicht zweckmäßig. Zumal massiv Grundrechte eingeschränkt wurden, hätte es einer besonderen Sorgfalt der Verantwortlichen der Altparteien geben müssen, diese Zwangsmaßnahmen datentechnisch zu begründen und immer wiederkehrend zu begutachten. Das gab es nie!

Daher müssen die Verantwortlichen der Altparteien und jeder der dabei mitgemacht hat, zur Verantwortung gezogen werden.

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Datengrundlage aufgrund der Kontaktnachverfolgung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2228 Lars Hünich (AfD), Dr. Daniela Oeynhausen (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.07.2022 Drucksache 7/5945 (2 S.)

Ein Ziel der Kontaktnachverfolgung gemäß Pandemieplan sollte die Informationsgewinnung über die Ausbreitung des Coronavirus sein. Bis Februar 2021 konnte die Landesregierung jedoch keine datenbasierte Auskunft über Schwerpunkte des Infektionsgeschehens geben (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 7/2946), u. a. aufgrund fehlender Eingabemöglichkeiten in der verwendeten Software. Demgegenüber konnte für denselben Zeitraum die Landesregierung von Sachsen-Anhalt (vgl. Landtag Sachsen-Anhalt, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drucksache LSA 7/6991) zumindest ansatzweise Fallzahlen nach Branchen bzw. Infektionsorten aufschlüsseln.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5900/5945.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6100/6143.pdf

Handeln gemäß Pandemieplan

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 2229 Lars Hünich (AfD), Dr. Daniela Oeynhausen (AfD), Lars Schieske (AfD) 28.07.2022 Drucksache 7/5946 (2 S.)

Der Pandemieplan für das Land Brandenburg vom 6. März 2020 definiert Strategien in drei verschiedenen Pandemiephasen, und zwar je nach Ausbreitungsgrad: Eindämmungsstrategie, Schutzstrategie, Folgenminderungsstrategie.

Zentrale Elemente des Pandemieplans sind die Meldepflicht, der Kontakt zwischen Betroffenen und Gesundheitsämtern sowie die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Zu diesem Zweck wurde das Personal in den Gesundheitsämtern erheblich aufgestockt und Amtshilfe durch andere Behörden geleistet.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf diesen Pandemieplan, und zwar auf die Umsetzung und den Erfolg der dort vorgesehenen Maßnahmen mit Schwerpunkt auf der Effizienz der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5900/5946.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6100/6144.pdf

Sachstand der Planung der am 16. April 2020 im AIK angesprochenen analog zur Heinsberg-Studie geplanten brandenburgischen Studie

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1106 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5701 Neudruck (S. 5)

Frage:

In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 16. April 2020 führte Herr Staatssekretär Schüler unter anderem etwas zur Heinsberg-Studie aus Nordrhein-Westfalen aus. Auf die Frage der Abgeordneten Lützow und Schieske, inwieweit es Überlegungen gebe, eine eigene Studie für das Land Brandenburg in Auftrag zu geben, antwortete der Staatssekretär sinngemäß, dies sei in Planung, und es gebe bereits entsprechende Absprachen zwischen dem MSGIV und dem MWFK. Zum Stand der Vereinbarungen konnte er zum damaligen Zeitpunkt jedoch nicht näher ausführen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand bezüglich der analog zur Heinsberg- Studie geplanten und am 16. April 2020 in der Sitzung des AIK von Herrn Staatssekretär Schüler erwähnten brandenburgischen Studie?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/69-010.pdf

Offene und ehrliche Kommunikation ist das nicht!

Beim Bürgerdialog am 31.5.22 fragte ich (Video ab 1h40min) den Oberbürgermeister, wie er zu der Entscheidung kam die Maskenpflicht an Schulen laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus im November 2020 auf die Grundschulen zu erweitern.

Denn diese Allgemeinverfügung beruhte unter anderem auf der folgenden Aussage: „Durch das Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus bzw. ist dies mit den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“. 

Dieser eigenen Begründung hat die Stadt öffentlich mit der Aussage in der Ausgabe der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“, selbst widersprochen: 

„Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ 

Die Behauptung des Oberbürgermeisters beim Bürgerdialog (Video ab 1h47min47sec), dass es einen Konsens zur Allgemeinverfügung über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb mit dem Kreiselternrat Cottbus gäbe, läuft diametral zu der Tatsache, dass der Kreiselternrat in Widerspruch zu dieser Allgemeinverfügung ging, laut eines Artikel der Lausitzer Rundschau.

In einem offenen Brief vom 10.12.2020 forderte ich den Oberbürgermeister auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.

👉Telegram: https://t.me/larsschieske

Regelungen zu (FFP2-)Masken im Rahmen der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmen-verordnung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 1979 Sabine Barthel (AfD), Lars Schieske (AfD) 11.04.2022 Drucksache 7/5405 (2 S.)

Laut neuer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung müssen in bestimmten Bereichen FFP2-Masken getragen werden. Hierüber informiert die Landesregierung im Rahmen ihrer Internetpräsenz unter anderem folgendermaßen:

„In geschlossenen Räumen von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen in diesen Einrichtungen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. […] Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Alle Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.

Anfrage:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5400/5405.pdf

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5500/5551.pdf

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