„Befreiungs“-Feiern zum 8. Mai?

Vergesst die Verbrechen an den Vertriebenen nicht!

Der 8. Mai liegt hinter uns. Wieder wurde an vielen Orten des Endes des Zweiten Weltkriegs gedacht. Es wurden Kränze niedergelegt, Reden gehalten und Mahnungen ausgesprochen, dass sich ein solcher Krieg niemals wiederholen dürfe. So weit, so gut und grundsätzlich unterstützenswert.

Doch was sich in diesem Jahr rund um den 8. Mai teilweise abspielte, hatte mit würdigem Gedenken kaum noch etwas zu tun. In meiner Heimatstadt Cottbus, aber auch in Berlin vor dem Bundestag, demonstrierten junge Menschen, die offenkundig weder den Tag noch seine historische Bedeutung wirklich zu kennen scheinen. Vor dem Bundestag gab es wilden Sprechgesang, Parolen und eine Darbietung, die eher an eine mäßige Talentshow erinnerte als an einen Streik – geschweige denn an ernsthaftes Gedenken. Wer den 8. Mai für solche Auftritte missbraucht, zeigt vor allem eines: historische Ahnungslosigkeit gepaart mit politischer Selbstinszenierung.

8. Mai 1945 – Tag der Befreiung?

Seit vielen Jahren, ganz prominent wohl erstmals durch die Ansprache des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker im Bundestag so genannt, ist beim 8. Mai 1945 vom „Tag der Befreiung“ die Rede. Nach seiner Rede wurde diese Formulierung eifrig diskutiert, gab es doch noch viele Zeitzeugen und Überlebende, die das Ganze aus einem anderen Blickwinkel betrachteten.

Schon damals, doch erst recht heute, gerät ein großer Teil der Deutschen in der öffentlichen Debatte weitgehend aus dem Blick, die das Kriegsende, wie es sich gestaltete, wohl kaum als „Befreiung“ empfunden haben dürften. Es geht um die vielen Millionen Vertriebenen, die zum Ende des Zweiten Weltkriegs und vor allem in den Wochen und Monaten nach dem 8. Mai 1945 alles an Hab und Gut verloren, nur weil sie Deutsche waren.

Ihr Schicksal ist in der heutigen Berichterstattung, wenn es um den 8. Mai geht, leider meist ein blinder Fleck. Das Ganze gipfelt in Forderungen, den 8. Mai gar zu einem Nationalfeiertag zu machen. So heißt es in einem aktuellen „Spiegel“-Beitrag ausgerechnet von einer Historikerin: „Der 8. Mai ist der beste Nationalfeiertag, den wir nie hatten“ [2].

Der 8. Mai ein Feiertag – ernsthaft?

Vertreibung der Deutschen – von den Westalliierten abgesegnet

Schon vor dem 8. Mai 1945 kam es im deutschen Osten zu brutalen Vertreibungsverbrechen. So führten die neuen polnischen Behörden bereits ab April 1945 systematische Umsiedlungsmaßnahmen durch, selbst auf der Potsdamer Konferenz der Alliierten war von „wilden Vertreibungen“ die Rede [3].

Nach dem Schrecken der alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte folgte nun die Einkreisung durch Bodentruppen, wodurch viele Zivilisten zwischen die Fronten und die an vielen Orten noch andauernden Kampfhandlungen gerieten. Die Vertreibung der Deutschen hatte schon frühzeitig den Segen der Westalliierten erhalten. So sagte der britische Premierminister Winston Churchill bereits 1944 im Unterhaus: „Vertreibung ist, soweit wir in der Lage sind, es zu überschauen, das befriedigendste und dauerhafteste Mittel“ [4].

Gustloff, Swinemünde, Demmin – in der offiziellen Gedenkkultur vergessen

Krampfhaft wurde versucht, möglichst viele Menschen vor der Sowjetarmee in Sicherheit zu bringen. Etwa 1,5 Millionen Zivilisten gelang per Schiff die Flucht über die Ostsee, weil die Landwege durch die voranrückende Rote Armee bereits versperrt waren [3].

Wir hatten vor einigen Monaten bereits das Schicksal der „Wilhelm Gustloff“ in Erinnerung gerufen, der größten Schiffskatastrophe der Geschichte. Den Beitrag dazu finden Sie hier:

Ein bislang wenig aufgearbeitetes Kapitel der Nachkriegsgeschichte ist das Wüten der Geheimdienste. Als Beispiel soll die Hafenstadt Swinemünde auf der Insel Usedom dienen. Nachdem die Stadt bei einem Bombenangriff am 12. März 1945 weitgehend zerstört war, tausende Bewohner ums Leben gekommen waren und viele andere ihre Rettung in Flüchtlings- und Lazarettschiffen gesucht hatten, wurden zahlreiche Deutsche vom polnischen Geheimdienst ermordet [5]. Bemerkenswert ist, dass Untersuchungen zu diesem Vorgang nicht von deutschen Historikern, sondern vom polnischen Institut für Nationales Gedenken durchgeführt wurden [5].

Ein anderes Beispiel für den Wahnsinn, der sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs abspielte, ist das kleine Städtchen Demmin im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Aus Angst vor der Roten Armee, die für ihre Verbrechen bekannt war, nahmen sich etwa 1.000 Menschen das Leben, die meisten ertränkten sich im Fluss, noch Wochen später trieben Leichen in der Tollense [6].

Das sind nur drei Beispiele für Schicksale, an die heute in der offiziellen Gedenkkultur kaum erinnert wird.

Für Millionen begann das Leiden am 8. Mai 1945

Wenn der 8. Mai heute als „Tag der Befreiung“ bezeichnet wird, dann blendet man aus, dass für Millionen Deutsche das Martyrium erst begann. Unzählige Vertriebene starben auf ihren Trecks an Kälte und Hunger, viele wurden von sowjetischen Truppen misshandelt und ermordet [3].

Das ganze Ausmaß ist aufgrund der Wirren zum Ende des Kriegs nie lückenlos dokumentiert worden, es wird aber davon ausgegangen, dass zwischen 12 und 18 Millionen Deutsche aus den Ostgebieten von Flucht und Vertreibung betroffen waren [3]. Laut dem 1969 aufgelösten Bundesministerium für Vertriebene kamen davon 2,1 Millionen ums Leben oder galten als vermisst [7].

Die deutschen Ostgebiete wurden durch das Potsdamer Abkommen im August 1945 „bis zur endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag“ unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt, wobei Polen Pommern, Schlesien, das südliche Ostpreußen, Ostbrandenburg und Danzig zugesprochen bekam – die damit einhergehende millionenfache Vertreibung wurde von den USA und Großbritannien ausdrücklich erlaubt [7].

Die Sowjetunion hatte schon am 14. März 1945 Fakten geschaffen und die eroberten deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße an die provisorische Regierung Polens übertragen [4]. Damit wurde nur das umgesetzt, was die Alliierten bereits auf der Konferenz von Teheran im Jahr 1943 besprochen hatten [4].

Die gewaltsame Vertreibung aus dem Sudetenland erfolgte größtenteils mit Güterwaggons, etwa drei Millionen Sudetendeutsche mussten ihre Heimat verlassen [7].

Auch darf nicht vergessen werden, dass für Millionen deutsche Soldaten nach dem 8. Mai 1945 noch Jahre der Marter in Kriegsgefangenenlagern bevorstanden. Viele erlagen den elenden Lebensbedingungen, starben an Hunger, Kälte oder geduldeten Epidemien.

Und Zivilisten, die sich weigerten, ihre jahrhundertealte Heimat zu verlassen, waren fortan massiven Repressalien durch die neuen Herrscher ausgesetzt. Bis heute sind Volksdeutsche, die in ihrer Heimat geblieben sind, oft Bürger zweiter Klasse. Auch sie wurden vom heutigen deutschen Staat weitgehend vergessen.

Die eigenen Opfer nicht vergessen

Der 8. Mai 1945 war keine Stunde null, wie uns heute gerne erklärt wird. Er war der offizielle Beginn der Ermordung, Vertreibung, Verschleppung und Aushungerung großer Teile unseres Volkes.

Es braucht eine andere Erinnerungskultur, eine Gedenkkultur, die auch das millionenfache Leid unserer Landsleute in den Blick nimmt. Wer als Deutscher der Meinung ist, dass man den 8. Mai feiern sollte, der ignoriert das Schicksal von Millionen Landsleuten, für die am 8. Mai 1945 das Leiden erst begann.


Quellenverzeichnis

[1] „Demonstrationen und Gedenken zum Jahrestag des Kriegsendes – unter Auflagen“, www.rbb24.de, 7. Mai 2026

[2] „Sollte der 8. Mai auch in Deutschland Feiertag sein?“, www.spiegel.de, 8. Mai 2026

[3] „Flucht und Vertreibung überschatten 1945 das Kriegsende“, www.ndr.de, 15. Mai 2025

[4] „Nach der Übertragung der Ostgebiete an Polen“, www.deutschlandfunk.de, 14. März 2020

[5] „Polnische Historiker untersuchen Morde an Deutschen kurz nach Kriegsende“, www.deutschlandfunk.de, 24. Januar 2008

[6] „Ein Fluss voller Leichen: Der Mai 1945 in Demmin“, www.mdr.de, 10. Juli 2025

[7] „Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten“,
https://www.welt.de/geschichte/gallery136029805/Die-Vertreibung-der-Deutschen-aus-dem-Osten.html, aufgerufen am 09. Mai 2026

Vorverurteilung statt Aufklärung? Wie politische Narrative Gewaltfälle verzerren

Die aktuellen Vorfälle in Cottbus sowie der Fall des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner zeigen ein grundlegendes Problem im Umgang mit Gewalt in Deutschland. Noch bevor Ermittlungen abgeschlossen sind, entstehen feste politische Deutungen. Diese werden von Initiativen, NGOs und Teilen der Medien verbreitet und anschließend von politischen Akteuren aufgegriffen. So bildet sich früh ein geschlossenes Narrativ. Dieses Narrativ wirkt, lange bevor feststeht, was tatsächlich passiert ist.

Dabei geht es nicht um die Existenz bestimmter Gewaltformen. Rechtsextreme und antisemitische Straftaten sind Realität und müssen verfolgt werden. Doch sie sind nicht die einzigen Formen von Gewalt. Ebenso existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Wer diese Realität selektiv darstellt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Gewichtung.

Der Fall Büttner: Ein Lehrstück über vorschnelle Deutung

Im Januar 2026 wurde ein Brandanschlag auf ein Gebäude auf dem Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner verübt. Ergänzt wurde die Tat durch ein rotes Dreieck sowie einen Drohbrief. Die öffentliche Reaktion folgte sofort. Die Einordnung war eindeutig. Ein antisemitischer Angriff, politisch motiviert, eingebettet in eine größere Bedrohungslage. Doch diese Deutung entstand zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen noch am Anfang standen.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Zwei Tatverdächtige wurden identifiziert. Sie stammen aus dem persönlichen Umfeld Büttners und standen mit ihm sogar in geschäftlicher Verbindung. Büttner selbst erklärte, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, habe die Tat „nichts mit Antisemitismus zu tun“ [1]. Damit bricht die ursprüngliche Erzählung zumindest in Teilen zusammen. Aus einem vermeintlich klar politisch motivierten Angriff wird ein Fall mit offenen Hintergründen. Die schnelle Einordnung erweist sich im Nachhinein als voreilig.

Cottbus: Zwei Versionen, zwei Realitäten

Ein ähnliches Muster zeigt sich aktuell in Cottbus, insbesondere beim Vorfall rund um die Wohnung eines Pfarrers im Umfeld der BTU.

Die Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ beschreibt den Vorfall wie folgt:

„Zwei Neonazis traten die Haustür auf, drangen in das Gebäude ein und gingen bis vor die Wohnungstür.“ [2]

Diese Darstellung ist eindeutig. Sie benennt Täter, Motiv und Ablauf.

Die Polizei kommt zu einer anderen Einschätzung:

„Vor Ort wurden keine Einbruchsspuren festgestellt.“ [2]

Und weiter:

„Derzeit wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, ein politisches Motiv wird geprüft.“ [2]

Hier stehen sich zwei völlig unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite eine abgeschlossene politische Deutung. Auf der anderen Seite ein offenes Ermittlungsverfahren. Dieser Widerspruch ist kein Detail. Er betrifft den Kern der Wahrheitssuche.

Die Rolle von NGOs: Politische Akteure im Gewand der Zivilgesellschaft

Im Zentrum dieser Dynamik stehen Initiativen und NGOs, die sich als zivilgesellschaftliche Stimmen präsentieren, tatsächlich aber politische Narrative produzieren und verbreiten. Der Fall Cottbus zeigt das exemplarisch. Während die Polizei offen von ungeklärten Umständen spricht, liefert die Initiative bereits eine fertige Geschichte. Diese Geschichte wird von Medien aufgegriffen und von politischen Akteuren weitergetragen.

Das ist kein Zufall, sondern ein System.

Viele dieser Organisationen werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Gleichzeitig agieren sie als politische Multiplikatoren. Ihre Aussagen wirken unabhängig, sind aber Teil eines Kreislaufs aus Deutung, medialer Verstärkung und politischer Nutzung. Wer in diesem Moment widerspricht oder auf den Ermittlungsstand verweist, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck. Kritik an vorschnellen Einordnungen wird nicht als sachlicher Einwand behandelt, sondern als politisches Problem.

Hinzu kommt eine klare Selektivität. Bestimmte Gewaltformen werden konsequent hervorgehoben und politisch aufgeladen. Andere werden deutlich seltener thematisiert. So entsteht kein objektives Bild der Sicherheitslage, sondern ein politisch gefiltertes. In der Berichterstattung ist etwa von „rechter Bandenkriminalität“ die Rede, basierend auf Einschätzungen von Initiativen [3].

Damit verschiebt sich die Deutungshoheit. Nicht mehr die Ermittlungsbehörden bestimmen, was gesichert ist, sondern Akteure, die weder zur Neutralität verpflichtet sind noch die Verantwortung für die Folgen ihrer Aussagen tragen. Das ist keine Aufklärung. Das ist politische Einflussnahme.

Medien, Mobilisierung und der Verdacht der Delegitimierung staatlicher Verfahren

Diese Dynamik würde ohne mediale Verstärkung nicht funktionieren. Medien greifen zugespitzte Darstellungen auf, weil sie klar, verständlich und wirksam sind. Aussagen wie „Neonazis treten Tür ein“ prägen die Wahrnehmung stärker als der Hinweis auf laufende Ermittlungen. Formal wird oft ausgewogen berichtet. In der Wirkung dominiert jedoch das Narrativ.

Der Fall Büttner zeigt, wie dauerhaft diese Wirkung ist. Selbst nachdem neue Erkenntnisse vorliegen, bleibt die ursprüngliche Einordnung bestehen. Die Korrektur erreicht die Öffentlichkeit deutlich schwächer als die erste Schlagzeile. In Cottbus lässt sich derzeit beobachten, wie aus solchen Deutungen unmittelbare politische Mobilisierung entsteht. Für Donnerstag (30. April) wurde eine Demonstration angekündigt, die sinngemäß unter dem Motto steht, dass man angesichts der Vorfälle enger zusammensteht.

Das ist mehr als nur ein Zeichen von Solidarität. Es ist eine politische Reaktion, die auf einer bereits feststehenden Interpretation der Ereignisse basiert und nicht auf abgeschlossenen Ermittlungen. Hier liegt der kritische Punkt. Wenn Vorfälle öffentlich bewertet, politisch aufgeladen und zur Mobilisierung genutzt werden, bevor die zuständigen Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, entsteht ein strukturelles Problem. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Deutung bereits feststeht, unabhängig davon, was Ermittlungen später ergeben.

Daraus ergibt sich ein begründeter Verdacht. Eine solche Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Verfahren zu untergraben. Denn wenn öffentliche Narrative schneller und wirkungsmächtiger sind als die Ergebnisse von Polizei und Justiz, verschiebt sich die Wahrnehmung. Nicht mehr das rechtsstaatliche Verfahren bestimmt, was als gesichert gilt, sondern die frühzeitige politische Interpretation.

Das ist kein neutraler Vorgang. Es ist eine Form der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass staatliche Institutionen als nachrangig oder verzögert wahrgenommen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, solche Prozesse kritisch zu hinterfragen. Es geht nicht darum, legitimen Protest zu delegitimieren. Es geht darum zu verhindern, dass sich eine Praxis etabliert, in der politische Deutung systematisch vor staatlicher Aufklärung steht. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Verfahren akzeptiert werden. Werden diese Verfahren durch vorweggenommene Narrative unter Druck gesetzt, entsteht ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht.

Gewalt ist vielfältig – die Debatte ist es nicht

Ein zentraler Punkt wird systematisch ausgeblendet. Gewalt hat kein politisches Monopol. Neben rechtsextremer Gewalt existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Diese Realität ist bekannt, wird aber in der öffentlichen Debatte unterschiedlich gewichtet. Wer Gewalt selektiv thematisiert, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Steuerung der Wahrnehmung. Die Folge ist eine verzerrte Debatte, in der nicht die tatsächliche Lage entscheidend ist, sondern ihre Interpretation.

Die gesellschaftliche Dimension: Spaltung durch Deutung

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich. Wenn sich frühe Deutungen später relativieren oder als falsch herausstellen, entsteht Misstrauen. Bürger verlieren Vertrauen in Medien, Institutionen und politische Akteure.

Gleichzeitig verhärten sich die Fronten. Die einen sehen eine klare Bedrohung durch bestimmte Gewaltformen. Die anderen erkennen darin eine politische Überzeichnung und wenden sich grundsätzlich gegen solche Einordnungen. Die Gesellschaft spaltet sich nicht nur durch Ereignisse, sondern durch deren Interpretation.

Der Verlust der Reihenfolge

Die Beispiele aus Cottbus und der Fall Büttner zeigen ein klares Muster. Zuerst kommt die Deutung, dann die Aufmerksamkeit und erst danach die Ermittlungen. Damit wird die eigentliche Reihenfolge umgekehrt. In einem funktionierenden Rechtsstaat steht am Anfang die Aufklärung. Erst wenn Fakten vorliegen, folgt die Bewertung. Wird diese Reihenfolge aufgegeben, entsteht kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politisches Narrativ.

Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht in der Benennung von Gewalt, sondern in ihrer vorschnellen, selektiven und politisch aufgeladenen Interpretation.


Quellenverzeichnis

[1] Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/article/anschlag-bei-brandenburgs-antisemitismusbeauftragtem-bekannte-als-verdaechtige-ermittelt-10033415

[2] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rechtsextremismus-ermittelung-nach-randale-vor-wohnung-von-pfarrer-in-cottbus-15501983.html

[3] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/initiativen-gegen-rechts-in-cottbus-neue-vorfalle-sorgen-fur-beunruhigung-15495108.html

Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Cottbuser Ostsee: Warum sich meine Warnungen bewahrheiten

Ein aktueller Beitrag bringt die Realität auf den Punkt

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat am 13. April 2026 einen bemerkenswert kritischen Beitrag zur Entwicklung des Cottbuser Ostsee gesendet. Darin wird deutlich, was politisch über Jahre hinweg beschönigt wurde. Die Flutung des Sees kommt langsamer voran als geplant, Wasser ist knapp und die Rahmenbedingungen haben sich durch klimatische Entwicklungen weiter verschärft. Gleichzeitig wird klar, dass es sich nicht um vorübergehende Schwierigkeiten handelt, sondern um grundlegende strukturelle Probleme. Es geht um die Tragfähigkeit des gesamten Projekts, um die Frage, wie belastbar die Planungen tatsächlich sind und ob ein künstlich geschaffener See dieser Größenordnung unter den gegebenen Bedingungen dauerhaft funktionieren kann.

Genau diese Fragen habe ich bereits 2022 im Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters in Cottbus gestellt. Ich habe den Ostsee damals bewusst als „ganz schwieriges Thema“ bezeichnet. Diese Einschätzung beruhte nicht auf politischer Ablehnung, sondern auf Gesprächen mit Fachleuten aus Geologie, Hydrologie und Bergbausanierung. Heute zeigt sich, dass die damals geäußerten Bedenken nicht nur berechtigt waren, sondern inzwischen auch in der öffentlichen Berichterstattung angekommen sind.

Medien haben das Projekt über Jahre begleitet und beschönigt

Was heute auffällt, ist nicht nur die neue kritische Tonlage, sondern auch der Kontrast zur früheren Berichterstattung. Über Jahre hinweg wurde der Cottbuser Ostsee insbesondere von öffentlich-rechtlichen Medien überwiegend als Zukunftsprojekt dargestellt.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtete wiederholt über den Ostsee als „größten künstlichen See Deutschlands“ und stellte ihn als Symbol für den erfolgreichen Strukturwandel dar [4]. In zahlreichen Beiträgen standen touristische Perspektiven, wirtschaftliche Chancen und positive Zukunftsbilder im Mittelpunkt.

Auch andere Medien griffen diese Linie auf. So wurde der Ostsee häufig als „Leuchtturmprojekt“ oder „Jahrhundertchance“ für die Region beschrieben [5].

Die kritischen Aspekte, insbesondere Wasserverfügbarkeit, geologische Risiken und langfristige Unsicherheiten, spielten dagegen oft nur eine untergeordnete Rolle oder wurden als lösbar dargestellt. Erst in den letzten Jahren verschiebt sich die Berichterstattung spürbar. Probleme werden deutlicher benannt, Risiken offener diskutiert. Der aktuelle rbb-Beitrag steht exemplarisch für diese Entwicklung.

Aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem. Wenn Medien über Jahre hinweg vor allem positive Narrative verstärken, trägt das dazu bei, dass politische Risiken unterschätzt werden. Eine frühzeitig ausgewogene Berichterstattung hätte dazu beitragen können, die öffentliche Debatte realistischer zu führen.

Ein Projekt gegen die natürlichen Grenzen

Der Cottbuser Ostsee ist kein natürlich gewachsener See, sondern das Ergebnis eines massiven Eingriffs in Landschaft und Wasserhaushalt. Grundlage ist der ehemalige Tagebau Cottbus-Nord, dessen Restloch geflutet wird. Bereits im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, wie komplex dieses Vorhaben ist. Die Flutung basiert maßgeblich auf der Zuleitung von Spreewasser mit bis zu fünf Kubikmetern pro Sekunde [1]. Damit war der Ostsee von Anfang an abhängig von Wasserverfügbarkeit, Wetterlagen und Nutzungskonkurrenzen. Genau diesen Punkt habe ich frühzeitig kritisiert. Heute wissen wir, dass diese Abhängigkeit kein Nebenaspekt ist, sondern das zentrale Risiko darstellt. Selbst nach offizieller Fertigstellung der Flutung muss der Wasserstand weiterhin künstlich stabilisiert werden. [2].

Rutschungen und geologische Risiken werden unterschätzt

Hinzu kommt ein Aspekt, der politisch viel zu lange relativiert wurde und den ich bewusst in den Mittelpunkt meiner Kritik gestellt habe. Es geht um die Rutschungen im Bereich des Sees und in der gesamten Lausitzer Bergbaufolgelandschaft. Diese sind keine theoretische Möglichkeit, sondern real dokumentierte Ereignisse. Genehmigungen mussten aufgrund von Rutschungsrisiken überprüft und angepasst werden [3]. Auch im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, dass umfangreiche Sicherungsmaßnahmen und langfristige Beobachtungen notwendig sind [1]. Die Landschaft befindet sich in einem fortlaufenden Veränderungsprozess, der sich über Jahrzehnte erstrecken wird. Genau diese Problematik habe ich auch im Rahmen parlamentarischer Anfragen thematisiert. Die Antworten haben klar gezeigt, dass Gefahrenzonen bestehen, dass Nutzungen eingeschränkt werden müssen und dass Entwicklungen nicht vollständig prognostizierbar sind. Wer unter diesen Bedingungen von einem stabilen, verlässlichen Großprojekt spricht, blendet wesentliche Teile der Realität aus.

Tourismus bleibt eine politische Hoffnung

Trotz dieser bekannten Risiken wurde der Ostsee politisch als touristisches Leuchtturmprojekt aufgebaut. Die Erwartungen sind hoch und reichen von wirtschaftlichem Aufschwung bis hin zur Imageveränderung der gesamten Region. Ich habe diese Darstellung immer hinterfragt, weil Tourismus auf Verlässlichkeit angewiesen ist. Es braucht stabile Rahmenbedingungen, sichere Nutzungsmöglichkeiten und planbare Entwicklungen. Genau das ist beim Ostsee derzeit nicht gegeben. Stattdessen haben wir ein Projekt, das vom Wasserstand abhängig ist, das geologischen Risiken unterliegt und dessen langfristige Entwicklung offen ist. Unter solchen Voraussetzungen bleibt die touristische Nutzung eine Hoffnung, aber keine belastbare Perspektive.

Energieprojekte ohne gesicherte Grundlage

Parallel dazu werden immer neue Nutzungsideen entwickelt, insbesondere im Bereich der Energiegewinnung. Fernwärme aus dem See und schwimmende Solaranlagen werden als innovative Zukunftslösungen präsentiert. Tatsächlich setzen diese Konzepte jedoch voraus, dass der See selbst stabil funktioniert. Genau das ist nicht gesichert. Aus meiner Sicht wird hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es geht nicht um fehlende Innovationsbereitschaft, sondern um die Reihenfolge politischer Entscheidungen. Ohne gesicherte Grundlage bleibt jede Zusatznutzung ein Risiko.

Millioneninvestitionen ins Ungewisse

Besonders kritisch sehe ich die Entwicklung auf kommunaler Ebene in Cottbus. Während die grundlegenden Fragen zum Ostsee weiterhin ungeklärt sind, werden parallel erhebliche finanzielle Mittel in das Hafenquartier investiert. Es geht um Infrastruktur, Bauflächen und langfristige städtebauliche Bindungen. Diese Entscheidungen binden öffentliche Gelder über Jahre hinweg.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass es sich um Steuergeld handelt. Dieses Geld wird von jedem einzelnen Bürger hart erarbeitet und dem Staat anvertraut. Gerade deshalb erwarte ich, dass mit diesen Mitteln besonders verantwortungsvoll und vorausschauend umgegangen wird. Das ist zumindest mein politischer Anspruch.

Wenn sich die bestehenden Probleme weiter verschärfen, drohen Fehlinvestitionen und dauerhafte Belastungen für den Haushalt. Für mich stellt sich daher die Frage, wie verantwortungsvoll es ist, Millionenbeträge in ein Umfeld zu investieren, dessen Entwicklung nicht gesichert ist.

Landespolitik hält am Narrativ fest

Das Land Brandenburg und die Stadt Cottbus halten dennoch am Ostsee fest und betrachten ihn weiterhin als zentrales Symbol des Strukturwandels. Ich halte diesen Umgang für problematisch. Ein Symbol ersetzt keine belastbare Grundlage. Die politischen Erwartungen an das Projekt sind hoch, doch die Realität entwickelt sich in eine andere Richtung. Statt einer ehrlichen Neubewertung erleben wir ein Festhalten an bestehenden Narrativen. Der Ostsee soll funktionieren und deshalb wird daran festgehalten, unabhängig davon, wie sich die Rahmenbedingungen tatsächlich entwickeln.

Realität statt Wunschdenken

Ich sehe mich durch die aktuellen Entwicklungen in meiner damaligen Einschätzung bestätigt. Die Probleme waren absehbar. Die Abhängigkeit vom Spreewasser, die geologischen Risiken und die langfristigen Unsicherheiten sind keine neuen Erkenntnisse. Sie waren von Anfang an Teil dieses Projekts. Meine Kritik war daher keine Blockadehaltung, sondern Ausdruck politischer Verantwortung. Es ging nie darum, ein Projekt grundsätzlich abzulehnen, sondern darum, Risiken realistisch zu bewerten und Entscheidungen daran auszurichten.

Die entscheidende Frage ist heute nicht mehr, wer recht hatte. Die entscheidende Frage ist, ob Politik und Öffentlichkeit bereit sind, die Realität anzuerkennen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

Der Cottbuser Ostsee ist kein gescheitertes Projekt, aber er ist ein Projekt, das an seine Grenzen stößt. Wer das weiterhin ignoriert, riskiert, dass aus einem ambitionierten Vorhaben ein dauerhaftes Problem wird.

Quellenverzeichnis

[1] Planfeststellungsbeschluss „Gewässerausbau Cottbuser See“, Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, 2019
https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/PFB_Endfassung%20schwarz%20gez.pdf

[2] Wasserstand des Cottbuser Ostsees um 30 Zentimeter gesunken
https://www.welt.de/regionales/berlin/article68a345ba6c3c814930b73420/Wasserstand-des-Cottbuser-Ostsees-um-30-Zentimeter-gesunken.html

[3] Genehmigungen zum Cottbuser Ostsee wegen Rutschungen überarbeitet
https://www.kein-tagebau.de/index.php/de/tagebaue-alt/cottbus-nord/919-genehmigungen-zum-cottbuser-ostsee-werden-wegen-rutschungen-ueberarbeitet

[4] Brandenburg aktuell / rbb zum Cottbuser Ostsee, offizieller Beitrag auf der Brandenburg-aktuell-Seite
https://www.facebook.com/brandenburgaktuell.rbb/posts/nach-nur-sieben-jahren-ist-der-cottbuser-ostsee-voll-jetzt-kommen-die-probleme-u/1425442826262044/

[5] Offizielle Projektseite Cottbuser Ostsee
https://cottbuser-ostsee.de

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

Klausurtagung in meiner Heimatstadt Cottbus – intensive Arbeit und wertvoller Austausch

Für unsere erste Klausurtagung standen uns damals keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung. Deshalb fand diese noch im Bundestag in Berlin statt. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass wir nun unsere zweite Klausur außerhalb des Bundestages durchführen konnten und das ausgerechnet in meiner Heimatstadt Cottbus.

Diese drei Tage waren für mich weit mehr als nur ein Arbeitstreffen. Natürlich stand die inhaltliche Arbeit im Vordergrund. Wir haben intensiv über die Themen auf unserer Tagesordnung diskutiert, Positionen ausgetauscht, auch kontrovers debattiert und am Ende gemeinsame Lösungen gefunden. Daraus sind zwei Positionspapiere entstanden, hinter denen ich voll und ganz stehe. Diese können Sie sich hier anschauen:

Positionspapier-Neue-Wirtschaftskraft-entfesseln.pdf

Rente-und-Altersvorsorge-und-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende.pdf

Gleichzeitig bot die Klausurtagung aber auch die Gelegenheit, sich abseits des parlamentarischen Alltags persönlich besser kennenzulernen. Gerade in einer anderen Umgebung und Atmosphäre entstehen oft die Gespräche, die im normalen Betrieb zu kurz kommen. Für mich persönlich kann ich sagen, dass diese Tage sehr viel gebracht haben.

Besonders gefreut hat mich, dass unsere Fraktion Cottbus als Veranstaltungsort gewählt hat. Dafür möchte ich mich ausdrücklich beim Vorstand der Bundestagsfraktion bedanken. Auch das Hotel hat uns hervorragend betreut. Der Hoteldirektor, der Eigentümer und der Geschäftsführer waren äußerst zuvorkommend, trotz der teilweise kritischen Zuschriften, die sie im Vorfeld erhalten hatten. Sie haben dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass sie als Geschäftsleute handeln und sich nicht politisch vereinnahmen lassen.

Die Sicherheitslage während der Klausur war angespannt. Es gab eine Gegendemonstration und wir mussten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen arbeiten. Der Zugang war streng kontrolliert, das Gelände vollständig abgesichert. Gäste konnten nicht mitgebracht werden. Diese Maßnahmen waren notwendig, nicht zuletzt aufgrund der teils einseitigen Berichterstattung sowie der Stimmungsmache durch verschiedene Organisationen und Medien. Mein Dank gilt daher ausdrücklich der Polizei Brandenburg und dem BKA, die für unsere Sicherheit gesorgt haben.

Ein persönliches Anliegen war es mir, meinen Kollegen auch meine Heimatstadt näherzubringen. Ich habe ihnen unter anderem den Cottbuser Ostsee gezeigt, um zu verdeutlichen, wie bestehende Energiestrukturen verändert werden. Außerdem haben wir gemeinsam einen Rundgang durch die Altstadt gemacht, den Bürgertreff „Mühle“ besucht, der aus einer Bürgerbewegung heraus entstanden ist, sowie den Branitzer Park. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv und viele waren überrascht, wie schön und lebenswert Cottbus ist.

Inhaltlich haben wir uns mit den drängenden Zukunftsfragen unseres Landes beschäftigt. Deutschland befindet sich aus meiner Sicht in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Steigende Energiepreise, hohe Steuer und Abgabenlasten, zunehmende Bürokratie und eine aus meiner Sicht fehlgeleitete Wirtschaftspolitik setzen unseren Standort massiv unter Druck. Unternehmen wandern ab, Investitionen bleiben aus und Arbeitsplätze gehen verloren.

Wir haben daher klare Positionen erarbeitet, um Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dazu gehören unter anderem eine Senkung der Staatsquote, bezahlbare und sichere Energie, steuerliche Entlastungen, weniger Bürokratie sowie die Förderung von Innovation und heimischen Fachkräften.

Die Klausurtagung hat für mich deutlich gezeigt, dass unsere Fraktion geschlossen, zielgerichtet und mit klarer inhaltlicher Linie arbeitet. Ich nehme aus diesen Tagen viele wichtige Impulse mit und blicke motiviert auf die kommenden Monate im Bundestag.

Ich freue mich schon auf die nächste Klausurtagung, auch wenn sie sicherlich in einer anderen Stadt stattfinden wird. Umso mehr hoffe ich, dass wir im kommenden Jahr wieder in einer ähnlich intensiven und konstruktiven Form zusammenkommen.

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

60 Jahre Energie Cottbus – Herzlichen Glückwunsch, FCE!

60 Jahre Energie Cottbus – das sind nicht einfach nur Jahre. Das sind Kapitel voller Stolz, Schmerzen, Wunder, Aufstiege, Abstürze – und immer wieder dieses Gefühl: Energie ist Heimat.

Ich gratuliere von Herzen zum Jubiläum – mit sportlichen Grüßen und vielen Erinnerungen, die sich eingebrannt haben wie Flutlicht in einer kalten Nacht.

Feiern wie früher: Supermäx, Lollipop – und junge Sieger mittendrin

Wer dabei war, vergisst es nicht: Früher wurden Siege nicht „gepostet“, sondern gelebt. Im Supermäx und im Lollipop war nach gewonnenen Spielen dieses besondere Knistern in der Luft – die jungen Spieler mittendrin, nicht abgehoben, sondern nahbar. Kein PR-Glanz, sondern echte Freude. Diese Nächte haben Energie für mich noch größer gemacht: Weil man gespürt hat, wie sehr dieser Verein mit seiner Stadt verwachsen ist.

Ede Geyer – der Mann, der Cottbus groß gemacht hat

Und dann Ede Geyer: Für mich eine der prägenden Figuren dieser Vereinsgeschichte. Unter ihm wurde aus Cottbus mehr als ein Underdog – Cottbus wurde eine Marke, ein ernstzunehmender Gegner, eine Mannschaft, die sich Respekt erarbeitet hat.

Die Schneeschlacht gegen Karlsruhe: Pokal-Halbfinale 1997

Ein Spiel wie ein Mythos: 15. April 1997, DFB-Pokal-Halbfinale, Energie Cottbus – Karlsruher SC 3:0. Schneetreiben im April, Kampf, Wille – und am Ende Berlin vor Augen. Bei jedem Ballwechsel bewegte sich der Fanblock, unter den damaligen Stadioneichen, vor und zurück. Was für ein Gefühl.

„Plötzlich war’s dunkel“ – das Licht aus: Relegation 1997 gegen Hannover 96

Die Szene mit dem Flutlicht, an die so viele denken, gehört nicht zur Schneeschlacht – sondern zum legendären Relegations-Rückspiel gegen Hannover 96 am 5. Juni 1997. Beim Stand von 1:1 fiel nach rund einer Stunde das Flutlicht aus, und nach der Unterbrechung drehte Energie auf und gewann 3:1.

Und genau solche Abende erzählen bis heute, was Energie ausmacht: Es geht nie nur um Komfort. Es geht um Herz, um Widerstand, um Trotz.

Pokal in Berlin – und bei uns Dorffest, dunkles Zelt, Beamer, Improvisation

Das Pokalfinale im Olympiastadion Berlin am 14. Juni 1997 (VfB Stuttgart – Energie 2:0) bleibt ein Riesenkapitel.
Und ich werde nie vergessen, wie bei uns parallel Dorffest war – und wir mit der damaligen Technik irgendwie eine „Liveübertragung“ in einem dunklen Zelt hinbekommen wollten: Beamer, Kabel, wacklige Lösung, primitives Setup – aber riesige Augen. Weil es nicht um Perfektion ging, sondern um diesen einen Satz: „Energie spielt in Berlin – wir müssen das sehen!“

Der Bayern-Moment: Als Cottbus den Giganten bezwang

Und dann dieser Tag, an dem wir alle kurz stehen geblieben sind: 14. Oktober 2000, Bundesliga, Energie Cottbus schlägt Bayern München 1:0. Das Stadion der Freundschaft hat gebebt. Für viele war das der Beweis: Hier kann jeder kommen – aber hier gewinnt keiner einfach so.

Meine Einsätze im Stadion: Sanitätsdienst und Brandschutz – mittendrin statt nur dabei

Ich war nicht nur Fan. Ich war auch im Einsatz im Sanitätsdienst und Brandschutzdienst. Wer das macht, erlebt das Spiel anders: die Anspannung in den Gängen, die Sekunden, wenn’s ernst wird, das schnelle Handeln – und danach diese Erleichterung, wenn alles gut geht. Und trotzdem: Sobald das Stadion singt, spürt man wieder, warum man da ist. Energie ist eben nicht nur auf dem Rasen – Energie ist in den Menschen.

Spitzenspieltag: Autoschlangen durchs Dorf – und ich mit dem Rad schneller zum ersten Stadionbier

Und dann die Klassiker in meinem Heimatort: Spitzenspiel, und die Autoschlangen schlängeln sich kilometerlang durch die Straßen.
Und ich? Ich steige aufs Fahrrad und bin gefühlt tausendmal schneller im Stadion. Noch bevor andere überhaupt parken, sitze ich mit Freunden da, wo man hingehört: erstes Stadionbier, erstes Grinsen, erste Gänsehaut.

2001: Elf Ausländer in der Startelf – und trotzdem stand die Kurve hinter Energie

Ein Punkt, der mir wichtig ist: Energie schrieb Bundesliga-Geschichte, als am 6. April 2001 gegen Wolfsburg eine Startelf auflief, in der kein deutscher Spieler stand – ein Novum in der Bundesliga.
Und was haben die vielen Fans gemacht? Sie haben nicht gefragt, wo jemand herkommt – sie haben gefragt, ob jemand für Energie brennt. Das war für mich immer ein starkes Zeichen: Hinter dem Wappen zählt Leistung, Haltung, Einsatz.

Und heute? Fans werden zu oft pauschal in eine Ecke gestellt

Ja: Es gab Vorfälle und Bilder, die dem Verein und der Stadt geschadet haben – das kann man nicht wegreden.
Aber genauso wahr ist: Wer Fans pauschal abstempelt, macht es sich zu einfach. Die große Mehrheit kommt wegen Fußball, wegen Familie, wegen Tradition, wegen Gemeinschaft. Energie ist nicht „eine Schlagzeile“. Energie ist ein Verein mit vielen Gesichtern – und die Kurve ist mehr als das, was einzelne kaputtmachen.

Herzlichen Glückwunsch zu 60 Jahren Energie Cottbus – konzentriert euch auf den Sport, auf Einsatz, Leidenschaft und Leistung auf dem Platz, und lasst politische Debatten außerhalb des Stadions, damit Fußball wieder das bleibt, was er für so viele ist: Leidenschaft, Heimat und Zusammenhalt.

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