Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Die Lausitz zahlt den Preis für den Kohleausstieg (4/7)

Wer verstehen will, was Deutschland beim Umbau seiner Energieversorgung verliert, muss in die Lausitz schauen. Das Revier im Süden Brandenburgs und Nordosten Sachsens ist keine bekannte Gegend. In den Abendnachrichten kommt sie vor, wenn über Strukturwandel oder Tagebaue berichtet wird. Was dabei fast nie gesagt wird: Die Region hat jahrzehntelang einen erheblichen Teil des deutschen Stroms geliefert, verlässlich, wetterunabhängig, steuerbar. Das war keine Kleinigkeit. Und es ist nicht einfach zu ersetzen.

Ein Revier, das Deutschland versorgt hat

Die LEAG, der heutige Betreiber der Lausitzer Braunkohlekraftwerke, betreibt vier Standorte mit einer installierten Gesamtleistung von rund 7.500 Megawatt. Das entspricht etwa sieben modernen Kernkraftwerken. Rein rechnerisch reicht diese Leistung aus, um rund zehn Millionen Haushalte durchgängig mit Strom zu versorgen, nicht gelegentlich, nicht bei gutem Wetter, sondern kontinuierlich.

Die vier Standorte – Jänschwalde, Schwarze Pumpe, Boxberg und Lippendorf – stehen in Brandenburg und Sachsen, umgeben von Tagebauen, aus denen der Brennstoff direkt angeliefert wird. Kurze Wege, planbare Mengen, steuerbarer Betrieb. Genau diese Verlässlichkeit machte sie über Jahrzehnte zu einem zentralen Baustein der deutschen Versorgung.

Die vier Kraftwerke im Überblick

Jänschwalde – Der Gigant macht dicht

Jänschwalde war mit 3.000 MW das drittgrößte Kraftwerk Deutschlands. Sechs Blöcke lieferten über 35 Jahre lang zuverlässige Grundlast. Blöcke E und F gingen 2024 endgültig vom Netz, nach einer temporären Rückkehr zur Sicherheitsbereitschaft. Ende 2028 soll die verbleibende Kohleverstromung am Standort enden.

Das Kraftwerk versorgt Cottbus mit Fernwärme. Der Fernwärmevertrag mit der LEAG läuft bis Ende 2032, also vier Jahre über das Ende der Kohleverstromung hinaus. Die Lücke soll eine 120-Megawatt-Power-to-Heat-Anlage am selben Standort schließen, die elektrischen Strom in Wärme umwandelt. Baustart ist für Anfang 2027 geplant, Inbetriebnahme für Ende 2027. Ob das Vorhaben wie geplant realisiert wird, ist noch offen. Zudem betreibt die Fischzucht Jänschwalde GmbH seit über 30 Jahren eine Zucht, die das warme Kühlwasser des Kraftwerks nutzt. Auch das endet 2028.

Boxberg – Kraftwerkslandschaft ohne Zukunft

Boxberg ist mehr als ein Kraftwerk, es ist eine über Jahrzehnte gewachsene Anlage mit 2.575 MW Leistung. Die modernen Blöcke Q und R lieferten gesicherte Grundlast, wetterunabhängig und planbar. Die geplante Nachfolge ist teilweise geplatzt. LEAG wollte hier das größte Wasserstoff- und Batteriespeicherzentrum Ostdeutschlands errichten. Drei Kühltürme wurden am 6. Dezember 2024 gesprengt, um Platz zu schaffen. Dann wurde der Elektrolyseur gestoppt, wegen fehlender Planungssicherheit und ausbleibender Netzanbindung ans Wasserstoff-Kernnetz. Der Batteriespeicher wird weitergebaut. Boxberg steht damit symptomatisch für den schwierigen Wandel weg von 24/7-Grundlast, hin zu einem Standort ohne konkreten Nachfolgeplan.

Lippendorf – Fernwärme im Aus

Das Kraftwerk Lippendorf ist ein Gemeinschaftskraftwerk der LEAG und der MIBRAG Energy Group. Beiden gehört jeweils ein Block der modernen Doppelblockanlage. Am 22. Juni 2000 von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeweiht, stand es als Symbol für die damalige Rolle der Braunkohle. Die Anlage vereinte moderne Technik, 1.840 Megawatt Leistung, Wirkungsgrad von 42,5 Prozent. Und das ausgerechnet in dem Jahr, in dem mit dem EEG der politische Abschied von der Kohle eingeleitet wurde.

Das Kraftwerk versorgt nicht nur das Stromnetz, sondern auch Leipzig mit einem erheblichen Teil seiner Fernwärme. Der Leipziger Stadtrat beschloss bereits im Oktober 2019, aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf auszusteigen. Das Ziel war ein vollständiger Ersatz bis 2023, spätestens bis 2025. Daraus wurde nichts. Die Stadtwerke Leipzig verlängerten Ende 2022 ihre Fernwärmeverträge mit dem Kraftwerk bis Ende 2027, woraufhin die Grünen im Stadtrat eine Anfrage stellten und den Vorgang als Widerspruch zur eigenen Beschlusslage kritisierten.

Was folgt, ist aufschlussreich. Die Lösung, die Leipzig nun verfolgt, ist nicht das ursprünglich geplante Gaskraftwerk allein, sondern ein deutlich aufwendigerer Weg. Ab August 2025 wird eine 19 Kilometer lange Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz bei Leipzig gebaut. Die Stadtwerke wollen Leipzig künftig mit Abwärme aus dem Chemiepark Leuna in Sachsen-Anhalt heizen. Ab voraussichtlich 2028 soll die Fernwärme fließen. Der Bau der Trasse kostet rund 165 Millionen Euro, vom Bund kommen Fördermittel von rund 70 Millionen Euro.

Lippendorf zeigt damit, wie eng Strom- und Wärmenetze verknüpft sind. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist kein rein energiewirtschaftliches Ereignis. Jänschwalde versorgt Cottbus mit Fernwärme bis 2032, Schwarze Pumpe versorgt Spremberg bis 2037. Der Ersatz läuft überall auf Gas, Industrieabwärme und Power-to-Heat hinaus. Diese neuen Ersatzlösungen sind komplexer, teurer und in der Umsetzung langsamer als die alte Grundlastwärme, für die es keine direkte Entsprechung gibt.

Schwarze Pumpe – mehr als ein Kraftwerk

Schwarze Pumpe ist das erste Lausitzer Braunkohlekraftwerk, das nach der Wende auf der Grundlage neuer Technologien errichtet wurde. Grundsteinlegung 1993, erster Dauerbetrieb 1997, Wirkungsgrad 40 Prozent, für ein Braunkohlekraftwerk damals Weltstandard. Zwei Blöcke à 800 Megawatt, zusammen 1.600 Megawatt installierte Leistung.

Was dieses Kraftwerk von einem reinen Stromproduzenten unterscheidet, zeigt sich erst, wenn man alle Nebenleistungen zusammenzählt. Seit 1997 versorgt es Spremberg und Hoyerswerda mit Fernwärme; 2020 bezogen noch rund 60 Prozent der Einwohner Hoyerswerdas ihre Wärme von dort. Das ist keine Randnutzung, das ist die Grundversorgung einer Stadt mit 33.000 Einwohnern. Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, alles aus demselben Prozess, der nebenan Strom erzeugt.

Gleichzeitig beliefert das Kraftwerk seit dem ersten Betriebstag das direkt benachbarte Gipswerk von Knauf. Das Werk verarbeitet 70 Prozent des bei der Rauchgasentschwefelung anfallenden REA-Gipses zu Gipskartonplatten. Die räumliche Nähe macht Transportkosten praktisch obsolet. Dieser REA-Gips ist kein Abfall, sondern ein Industrierohstoff. Bundesweit werden jährlich rund zehn Millionen Tonnen Gips benötigt. 2018 stammten noch 55 Prozent davon aus der Rauchgasentschwefelung von Kohlekraftwerken. Heute sind es noch rund 40 Prozent, Tendenz weiter sinkend mit dem laufenden Kohleausstieg.

Wenn Schwarze Pumpe 2038 vom Netz geht, endet nicht nur die Stromproduktion. Es enden gleichzeitig die Fernwärmelieferung für zwei Städte und die Gipsversorgung eines Werks, das direkt daneben gebaut wurde, weil der Rohstoff kostenlos und ohne Transportweg anfiel.

Hoyerswerda arbeitet bereits an Alternativen für seine Wärmeversorgung. Untersucht werden dabei ein regionales Konzept mit den Nachbarstädten Spremberg und Weißwasser, sowie die Wärmeauskopplung aus der Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta und lokale Erzeugungsanlagen im Stadtgebiet. Welche davon sich rechnet, wer sie baut und wer sie bezahlt, ist alles offen.

Beim Gips ist die Lage ähnlich ungelöst. Recyclinggips kann bisher nur einen Bruchteil des REA-Gipses ersetzen, weshalb die Gipsindustrie zunehmend auf Naturgipsabbau setzt, vor allem im Südharz.

Für den Standort selbst plant die LEAG ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das schrittweise auf Wasserstoff umgerüstet werden kann. Das Gelände ist vorbereitet, die Baugenehmigung beantragt. Die Planungs- und Bauzeit schätzt LEAG auf etwa sechs Jahre, ein Netzbetrieb noch vor 2030 wäre demnach möglich.

Das Gaskraftwerk, das als Nachfolge geplant ist, wäre ohnehin kein gleichwertiger Ersatz. Schwarze Pumpe läuft heute als Grundlastkraftwerk: dauerhaft, planbar, steuerbar. Das geplante Gaskraftwerk ist als Backup konzipiert und es springt ein, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Eine andere Rolle, eine andere Einsatzhäufigkeit, eine andere wirtschaftliche Logik. Und es ist noch nicht einmal sicher, dass es kommt.

870 Megawatt ersetzen auf dem Papier einen Teil der 1.600 Megawatt, die Schwarze Pumpe heute leistet. Was sie nicht ersetzen, ist die Verlässlichkeit, mit der diese Leistung heute rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Das Gaskraftwerk-Versprechen – und wie es gerade zerläuft

Derzeit arbeiten rund 300 Kraftwerker in Schwarze Pumpe. Von ihnen sind nach Angaben des LEAG-Betriebsrats nur etwa 40 alt genug, um bei der Stilllegung in die Regelung zum Altersanpassungsgeld zu kommen, dem sozialen Rettungsschirm des Kohleausstiegs. Die übrigen 260 brauchen neue Arbeitsplätze.

Die Antwort darauf soll ein Gaskraftwerk sein. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche besuchte im August 2025 persönlich das Kraftwerk Schwarze Pumpe und versicherte der Region, die Lausitz werde beim Bau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke berücksichtigt. Das Baufeld in Spremberg ist bereits geräumt. In der Schublade liegen fertige Pläne für ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das später auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden kann.

Der LEAG-Betriebsrat sieht das Projekt als wirtschaftliche Notwendigkeit. Das geplante Gaskraftwerk sei kein Luxusprojekt, sondern ein Anker im Sozialplan der LEAG mit rund 50 Arbeitsplätzen direkt vor Ort und weiteren in der Region.

Das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das die rechtliche Grundlage für die Ausschreibungen schaffen soll, enthält von diesem Versprechen nichts. Im Gegenteil, es enthält zwei Mechanismen, die den Standort Schwarze Pumpe strukturell benachteiligen.

Wie Südbonus und Redispatch die Lausitz bestraft

Der erste Mechanismus ist der sogenannte Südbonus. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Kraftwerke in Bayern oder Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen einen finanziellen Bonus erhalten und der Bund zahlt für sie praktisch einen Teil der Investition, nur weil sie im Süden stehen. Für die erwartete Ausschreibung, die am 1. September 2026 beginnen soll, hat die LEAG mit Schwarze Pumpe damit nach eigener Einschätzung derzeit keine Chance.

Der zweite Mechanismus ist struktureller Natur und erklärt, warum der Osten in diesem System seit Jahren benachteiligt ist. Im Osten wird viel Wind- und Kohlestrom produziert, der in den Süden fließen soll. Die Netztrassen nach Bayern sind jedoch oft überlastet oder noch gar nicht fertig gebaut. Um das Netz zu stabilisieren, müssen östliche Kraftwerke gedrosselt werden, weil ihr Strom buchstäblich nicht durchpasst. Im Süden entsteht dadurch Strommangel, den dortige Kraftwerke als Feuerwehr ausgleichen und dieser sogenannte Redispatch wird fürstlich vergütet. Kraftwerke im Süden verdienen also doppelt, einmal aus dem normalen Stromverkauf, einmal als Netzretter. Die Lausitz wird dagegen strukturell benachteiligt, weil die Netze hier stabiler sind. Der Südbonus würde diesen Nachteil nun gesetzlich festschreiben.

Deutschland plant, noch 2026 insgesamt 11 Gigawatt an neuer Kraftwerksleistung auszuschreiben Das Herzstück sind zwei Runden mit jeweils 4,5 Gigawatt für neue H2-ready-Gaskraftwerke. Das entspricht bundesweit nur sieben bis acht Standorten, die überhaupt einen Zuschlag erhalten können. Ministerin Reiche hat der Lausitz und Mitteldeutschland zwei dieser Standorte versprochen. Im aktuellen Gesetzestext steht davon nichts.

Die Lausitz fordert deshalb einen Transformationsbonus. Wenn der Bund den Süden fördert, weil dort Leitungen fehlen, muss er die Lausitz fördern, weil hier mit dem Kohleausstieg ein ganzer Industriezweig aufgegeben wird. Brandenburg geht noch weiter und fordert mit dem sogenannten Nordbonus eine gezielte Förderung für Standorte im Nordosten, die durch den Kohleausstieg industrielle Substanz verlieren und dennoch strukturell benachteiligt bleiben. Die Kraftwerker haben das am 8. Mai 2026 lautstark formuliert. Die Antwort aus Berlin steht noch aus.

Der Ausstiegspfad

Mit dem Kohleausstiegsgesetz von 2020 wurde festgelegt, dass die Braunkohleverstromung in der Lausitz schrittweise endet. Bis Ende 2029 sollen mehrere Gigawatt vom Netz gehen. Spätestens 2038 soll die gesamte grundlastfähige Stromerzeugung der Region verschwunden sein. Damit verschwindet nicht nur ein Energieträger, sondern ein System, das über Jahrzehnte auf kontinuierliche Verfügbarkeit ausgelegt war.

Parallel zum Rückbau entstehen Windparks, Solaranlagen, Batteriespeicher und Wasserstoffvorhaben. Der Unterschied zur abgebauten Struktur bleibt dabei erheblich. Rund 8.000 Megawatt ursprünglicher gesicherter Leistung durch installierte Kapazitäten werden schrittweise stillgelegt. Batteriespeicher können Stunden überbrücken, aber keine tagelangen sogenannte Dunkelflauten abfangen. Der Grundlaststrom aus heimischer Braunkohle wird deshalb nicht einfach ersetzt, sondern durch ein grundlegend anderes System abgelöst, das in Engpasssituationen zunehmend durch Importenergie angewiesen ist.

Kann Geld ersetzen, was mit der Kohle verschwindet?

Zur technischen Frage kommt die wirtschaftliche. Für den Kohleausstieg fließen 1,75 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen an die Betreiber, hinzu kommen Strukturfördermittel in Milliardenhöhe für die Region. Ob diese Mittel die entfallende wirtschaftliche Substanz vollständig ersetzen können, ist offen. Die Lausitz steht deshalb nicht nur für Energiepolitik, sondern auch für die Frage, wie ein industriell geprägter Raum nach dem Rückbau seiner zentralen Wertschöpfung überhaupt neu organisiert werden kann.

Die Lausitz ist das konzentrierteste Beispiel für den Umbau der deutschen Energieversorgung. Hier wird greifbar, was verloren geht, wenn gesicherte Grundlast verschwindet, und wie schwierig es ist, dieselbe Funktion durch ein anderes System zu übernehmen. Genau deshalb ist die Lausitz mehr als eine Region. Sie ist ein Stresstest für die Energiewende.

Quellenverzeichnis

Kraftwerke
https://www.leag.de/de/standorte-technologien/kraftwerke/

Cottbus/Jänschwalde bis 2032
https://www.leag.de/de/news/details/kraftwerk-jaenschwalde-schickt-weiter-fernwaerme-nach-cottbuschosebuz/
und
https://www.zfk.de/energie/waerme/kraftwerke-jaenschwalde-beheizt-cottbus-bis-ende-2032

Cottbus Power-to-Heat-Anlage 120 MW ab 2027
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/312098/leag-baut-120-megawatt-anlage-fuer-cottbuser-fernwaerme-ab-2028.html

Boxberg – Sprengung drei Kühltürme 6. Dezember 2024 (LEAG)
https://www.leag.de/de/news/details/kuehltuerme-des-altkraftwerkes-boxberg-gesprengt-leag-schafft-platz-fuer-gruene-energie/

Boxberg – Elektrolyseur gestoppt, fehlende Planungssicherheit (pv magazine, Juni 2025)
https://www.pv-magazine.de/2025/06/25/leag-stoppt-geplanten-elektrolyseur-in-boxberg/

Kraftwerk Lippendorf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_Lippendorf

Stadtratsbeschluss Leipzig 2019
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020?VOLFDNR=1014100

Grüne Fraktion Leipzig, Juni 2023
https://www.gruene-fraktion-leipzig.de/beitrag/dringliche-anfrage-fernwaermebezug-aus-lippendorf-bis-2027-widerspricht-beschluessen-des-stadtrates.html

dpa-AFX, April 2025
https://www.finanztreff.de/nachrichten/2025-04-17-leipziger-fernwaerme-soll-kuenftig-aus-leuna-kommen-141681

HKW Leipzig Süd
https://www.stadt-und-werk.de/?pdf=1&postid=68088

Spremberg/Schwarze Pumpe bis 2037
https://www.leag.de/de/news/details/stadtwerke-spremberg-und-leag-beschliessen-folgevertrag-fuer-eine-sichere-waermeversorgung/
und
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/spree-neisse/spremberg/310166/stadtwerke-spremberg-leag-schliessen-neuen-fernwaermevertrag-bis-2037.html

REA-Gips Anteil 55 % (2018) und 40 % (aktuell), Gipsbedarf 10 Mio. Tonnen (Staatsanzeiger BW, Oktober 2023)
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/mit-dem-kohle-aus-droht-eine-massive-gipsluecke/

REA-Gips – Rückgang auf 40 % bis 2021 (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/REA-Gips

Kohleausstieg und Gipsknappheit (taz, Oktober 2024)
https://taz.de/Wegen-des-Kohleausstiegs/!6042740/

Schwarze Pumpe – 870 MW Gaskraftwerk geplant (LEAG Pressemitteilung, April 2024)
https://www.leag.de/de/news/details/auf-dem-weg-zum-klimaneutralen-energierevier-leag-plant-bau-eines-h2-ready-gaskraftwerks-im-industr/

Schwarze Pumpe – Besuch Bundeswirtschaftsministerin Reiche, bis zu 850 MW (LEAG, August 2025)
https://www.leag.de/de/news/details/schwarze-pumpe-soll-erstes-lausitzer-h2-ready-gaskraftwerk-bekommen/

Lausitzer Rundschau: Leag-Kumpel proben Aufstand gegen Verrat an Lausitz
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/gaskraftwerk-schwarze-pumpe-leag-kumpel-proben-aufstand-gegen-verrat-an-lausitz-78847625.html

StromVKG – 11 GW Ausschreibungen 2026, Referentenentwurf (BMWE, April 2026)
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20260427-entwurf-eines-gesetzes-zur-sicherung-der-versorgungssicherheit-strom-und-zur-bereitstellung-neuer-kapazitaeten.html

Nordbonus als Antwort auf Südbonus, Brandenburg (MAZ)
https://www.maz-online.de/brandenburg/nordbonus-als-antwort-auf-suedbonus-wie-gaskraftwerke-sicher-auch-im-osten-landen-sollen-CUC7AUDBRFBSFAC4XK6LA5OPKQ.html

IGBCE Lausitz – Transformationsbonus-Forderung (Presseportal, 8. Mai 2026)
https://www.presseportal.de/pm/170498/6271669

LEAG-Entschädigung 1,75 Mrd. Euro, EU-Genehmigung November 2025 (stadt-und-werk.de)
https://www.stadt-und-werk.de/k21-meldungen/eu-genehmigt-entschaedigung-fuer-kohleausstieg/

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift den Wählerwillen an

Bürgerbüro durch linke Faschisten beschmiert - Angriff auf Wählerwillen

Linksextreme Parolen sind kein Protest, sondern ein Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung

Am vergangenen Wochenende wurde mein Bürgerbüro in Cottbus massiv beschmiert. Die Täter hinterließen politische Parolen, die eindeutig dem Antifa-Milieu zuzuordnen sind. Das war kein zufälliger Vandalismus und auch kein übermütiger Streich. Es war der gezielte Versuch, einen gewählten Volksvertreter und seine Mitarbeiter einzuschüchtern.

Ich nenne das, was es ist: einen politisch motivierten Angriff auf die demokratische Auseinandersetzung.

Dieses Büro steht für Zehntausende Wähler

Ich habe mir meine politischen Mandate nicht selbst verliehen. Bei der Kommunalwahl 2024 erhielt ich allein im Cottbuser Wahlkreis 2 insgesamt 6.382 Kandidatenstimmen und wurde erneut in die Stadtverordnetenversammlung gewählt [1].

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gaben mir im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße 54.980 Bürger ihre Erststimme. Mit 42,0 Prozent gewann ich das Direktmandat deutlich. Die zweitplatzierte Kandidatin erreichte 23,3 Prozent [2].

Wer mein Bürgerbüro beschmiert, greift deshalb nicht nur eine Hauswand an. Er greift einen Ort an, an dem Bürger ihre Anliegen vorbringen können. Er versucht, die Arbeit eines demokratisch gewählten Abgeordneten zu behindern. Und er verhöhnt damit auch den erklärten Willen Zehntausender Wähler.

Man muss weder Mitglied der AfD sein noch meine politischen Positionen teilen, um das zu verstehen. In einer Demokratie werden politische Auseinandersetzungen mit Worten, Argumenten und bei Wahlen geführt. Wer stattdessen Fassaden beschmiert, Fenster einschlägt oder politische Gegner bedroht, hat keine Argumente. Er hat nur Hass und Farbeimer.

Toleranz predigen und Antifa-Parolen schmieren?

Ausgerechnet an diesem Wochenende fanden zwei politische Großveranstaltungen statt. In Berlin wurde am 24. und 25. Juli der Christopher Street Day veranstaltet. Am 25. Juli lief auf dem Zentralcampus der BTU Cottbus-Senftenberg das kostenlose Konzert „Laut gegen Nazis“ [3][4].

Eine direkte Verbindung zwischen den Veranstaltern oder Teilnehmern und der Tat ist bislang nicht bewiesen. Wer für die Schmierereien verantwortlich ist, müssen die Ermittlungen zeigen. Ich werde deshalb niemanden ohne Beweise beschuldigen.

Die hinterlassenen Parolen zeigen jedoch deutlich, welchem politischen Milieu sich die Täter selbst zurechnen. Und genau hier beginnt die gewaltige Doppelmoral: Öffentlich werden Toleranz, Vielfalt, Respekt und Demokratie beschworen. Gleichzeitig glauben offenbar einige selbst ernannte Antifaschisten, Andersdenkende dürften eingeschüchtert und ihr Eigentum beschädigt werden.

Das ist keine Toleranz. Das ist keine Zivilcourage. Und es ist erst recht keine Demokratie.

Für politische Symbolveranstaltungen ist reichlich Geld vorhanden

Hinzu kommt, dass solche Veranstaltungen großzügig öffentlich unterstützt werden. Das Cottbuser „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ erhielt aus dem Festivalförderfonds des Bundes knapp 50.000 Euro und damit nahezu die höchstmögliche Fördersumme [5].

Für den Auftritt des Berliner Senats beim CSD stellte allein die Senatskanzlei rund 140.000 Euro netto bereit. Hinzu kamen Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. Insgesamt belief sich der Aufwand für diesen einen CSD-Wagen damit auf rund 375.000 Euro [6].

Wer mit solchen Summen öffentlich für Demokratie, Toleranz und gegen politischen Hass wirbt, muss sich auch eindeutig gegen Gewalt und Sachbeschädigung von links stellen. Demokratie darf nicht erst dann verteidigt werden, wenn die politische eigene Seite betroffen ist.

Wer rechte Gewalt verurteilt, linksextreme Gewalt aber verschweigt, relativiert oder als verständlichen Protest abtut, verteidigt nicht die Demokratie. Er betreibt politische Doppelmoral.

Keine Opferinszenierung, sondern klare Konsequenzen

Wir werden jetzt keine öffentlich finanzierte Arbeitsgruppe gründen, kein Sonderprogramm beantragen und auch keine Betteltour um zusätzliche Fördermittel beginnen.

Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Schäden wurden dokumentiert. Die Ermittlungen müssen nun zeigen, wer hinter der Tat steckt. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen identifiziert und für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden.

Und die Schaufenster? Die werde ich selbst reinigen.

Selbst ist der Mann.

Die Täter haben vielleicht geglaubt, sie könnten uns einschüchtern. Tatsächlich haben sie nur dafür gesorgt, dass wir noch entschlossener weitermachen. Ich werde mich auf kommunaler Ebene und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, linksextreme Strukturen und ihre Finanzierungswege offenzulegen.

Wo öffentliche Gelder in extremistische Netzwerke fließen oder politische Gewalt verharmlost wird, muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

Die Gespräche mit den Bürgern gehen weiter. Unsere politische Arbeit wird nicht unterbrochen.

Ihr habt eine Fassade beschmiert. Den Wählerwillen könnt ihr damit nicht wegwischen. Jetzt erst recht.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, amtliches Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2024: Lars Schieske, 6.382 gültige Kandidatenstimmen, gewählt. (Stadt Cottbus/Chóśebuz)

[2] Bundeswahlleiterin, endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, 54.980 Erststimmen beziehungsweise 42,0 Prozent. (Bundeswahlleiterin)

[3] rbb24, Berliner Christopher Street Day am 24. und 25. Juli 2026. (rbb24.de)

[4] BTU Cottbus-Senftenberg, „Laut gegen Nazis – Campus Open Air“ am 25. Juli 2026 auf dem Zentralcampus. (BTU Cottbus-Senftenberg)

[5] Förderung des „Laut gegen Nazis – Campus Open Air 2026“ mit knapp 50.000 Euro aus dem Festivalförderfonds des Bundes. (Maja Wallstein)

[6] Aufwendungen für den Berliner Senatswagen beim CSD: 140.000 Euro netto von der Senatskanzlei sowie Sachleistungen von „Berlin Partner“ im Wert von rund 235.000 Euro netto. (bz-berlin.de)

Cottbus verändert sich!

Lange Schlangen vor dem Stadtbüro sind kein Zeichen von Weltoffenheit

Wer dieser Tage das Cottbuser Stadtbüro aufsucht, erlebt keine viel beschworene Erfolgsgeschichte, sondern die Folgen einer Stadtentwicklung, die immer stärker aus dem Ruder läuft. Als ich selbst vor Ort war, stand erneut eine lange Schlange vor dem Einwohnermeldeamt. Bürger mussten warten, um einfache Verwaltungsangelegenheiten erledigen zu können.

Die Stadt weist selbst darauf hin, dass bei offenen Sprechzeiten längere Wartezeiten entstehen und die Ausgabe von Wartemarken vorzeitig beendet werden kann, sobald die Kapazitäten erschöpft sind [1].

Das ist kein Fortschritt. Es ist das sichtbare Ergebnis einer Politik, die immer mehr Menschen in die Stadt holt, ohne Verwaltung, Wohnungsmarkt und Infrastruktur entsprechend vorzubereiten. Die Verantwortlichen feiern Internationalisierung, während die Cottbuser vor überlasteten Behörden warten.

Fast 700 Prozent Wachstum in weniger als zehn Jahren

Die amtlichen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Ende 2016 waren in Cottbus 184 indische, 103 pakistanische und 27 bangladeschische Staatsangehörige gemeldet [2].

Bis April 2026 stieg die Zahl der indischen Staatsangehörigen auf 1.451. Das entspricht einem Anstieg um rund 688,6 Prozent. Die Zahl der pakistanischen Staatsangehörigen erhöhte sich auf 595, ein Plus von rund 477,7 Prozent. Bei den Staatsangehörigen aus Bangladesch stieg die Zahl von 27 auf 360 Personen und damit um rund 1.233,3 Prozent [3].

Ende Juni 2026 waren bereits 1.494 indische, 630 pakistanische und 377 bangladeschische Staatsangehörige in Cottbus gemeldet [4]. Zusammengenommen wuchs die Zahl dieser drei Gruppen innerhalb von weniger als zehn Jahren von 314 auf 2.501 Personen.

Das ist ein Anstieg um fast 700 Prozent.

Wer angesichts solcher Zahlen noch von einer gewöhnlichen Entwicklung spricht, verschließt die Augen vor der Realität. Hier verändert sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt in einem Tempo, über das die Bürger weder ausreichend informiert noch ernsthaft befragt werden.

Cottbus wird verändert, ohne dass offen darüber gesprochen wird

Ende Juni 2026 lebten insgesamt 14.831 ausländische Staatsangehörige in Cottbus. Der Ausländeranteil lag damit bereits bei 14,8 Prozent [4].

Diese Entwicklung bleibt nicht auf statistische Tabellen beschränkt. Sie wirkt sich auf Behörden, Wohnungen, Studentenwohnheime, Schulen, den öffentlichen Raum und langfristig auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus.

Indien, Pakistan und Bangladesch gehören zu einem anderen religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum als Deutschland und Europa. Unterschiede bestehen unter anderem bei Familienstrukturen, Geschlechterrollen, religiösen Traditionen und gesellschaftlichen Normen.

Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Mensch aus diesen Staaten unsere Ordnung ablehnt. Es bedeutet aber sehr wohl, dass eine Zuwanderung in dieser Größenordnung erhebliche Anforderungen an Integration und Zusammenhalt stellt.

Diese Wahrheit darf nicht länger hinter Schlagworten wie Vielfalt, Weltoffenheit und Internationalisierung versteckt werden. Eine Stadt ist kein beliebig austauschbarer Wohnort. Sie besitzt eine Geschichte, eine Sprache, Traditionen und eine gewachsene kulturelle Identität.

Cottbus ist eine deutsche Stadt. Das muss auch in Zukunft sichtbar und erlebbar bleiben.

Eine Universität ist keine Einwanderungsagentur

Ein erheblicher Teil dieser Entwicklung dürfte mit der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zusammenhängen. Die BTU zählt rund 7.500 Studenten. Etwa 45 Prozent kommen aus dem Ausland [5].

Bereits 2024 gehörten Indien, Pakistan und Bangladesch neben dem Iran zu den am stärksten vertretenen Herkunftsländern der internationalen Studenten [6]. Auch die Stadt berücksichtigt diese Gruppen in ihrer Bevölkerungsvorausschätzung gesondert, weil bei ihnen ein hoher Studentenanteil angenommen wird [7].

Die BTU setzt damit massiv auf Internationalisierung. Doch die Aufgabe einer deutschen Universität besteht nicht darin, möglichst hohe Ausländerquoten zu produzieren. Ihre Aufgabe besteht in Forschung, Lehre und der Ausbildung qualifizierter Absolventen für die Region und unser Land.

Eine hohe Zahl ausländischer Studenten ist kein Erfolg an sich. Entscheidend ist, wie viele ihr Studium tatsächlich aufnehmen, ordnungsgemäß betreiben und erfolgreich abschließen. Ebenso entscheidend ist, ob sie anschließend als benötigte Fachkräfte arbeiten und einen nachweisbaren Beitrag für Cottbus und die Lausitz leisten.

Sollte das Studium dagegen vor allem als Eintrittskarte nach Deutschland dienen, hätte das mit sinnvoller Hochschulpolitik nichts mehr zu tun. Eine Universität darf nicht zum unkontrollierten Einfallstor für dauerhafte Einwanderung werden.

Steuergeld verlangt Kontrolle

Auch öffentlich finanzierte Studien-, Austausch- und Förderprogramme müssen kritisch geprüft werden. Der Deutsche Akademische Austauschdienst wies für die BTU im Jahr 2023 projektbezogene Förderausgaben von knapp zwei Millionen Euro aus [8].

Dabei bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unklar, wer konkret gefördert wird, wie viele Studenten ihr Studium erfolgreich abschließen und welchen nachhaltigen Nutzen die eingesetzten Steuermittel haben.

Ein systematischer Missbrauch lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben bislang nicht belegen. Gerade deshalb sind Transparenz und Kontrolle erforderlich.

Der Staat darf sich nicht damit begnügen, Visa zu erteilen, Einschreibungen zu registrieren und Fördermittel auszuzahlen. Er muss kontrollieren, ob der angegebene Aufenthaltszweck eingehalten wird. Dazu gehören auch konsequente Prüfungen bei fehlenden Studienleistungen, Studienabbrüchen, Scheinimmatrikulationen oder anderen Unregelmäßigkeiten.

Wer ernsthaft studiert, hat solche Kontrollen nicht zu fürchten. Wer das Studium nur als Mittel zum Aufenthalt nutzt, darf damit keinen Erfolg haben.

Aus Studienmigration wird dauerhafte Einwanderung

Nach § 16b Aufenthaltsgesetz kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium erteilt werden [9]. Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung für bis zu 18 Monate folgen [10].

Anschließend ist ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte oder in eine Blaue Karte EU möglich [11]. Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren qualifizierter Beschäftigung eine Niederlassungserlaubnis erhalten [12].

Damit ist klar: Was als befristeter Studienaufenthalt beginnt, kann innerhalb weniger Jahre in einen dauerhaften Aufenthalt übergehen. Später können weitere Angehörige hinzukommen.

Wer immer mehr internationale Studenten nach Cottbus holt, entscheidet daher nicht nur über die Zusammensetzung der Universität. Er verändert langfristig die Zusammensetzung der gesamten Stadt.

Diese Entwicklung geschieht schrittweise, aber keineswegs folgenlos. Aus einigen Semestern werden dauerhafte Aufenthalte, aus Studenten werden Einwanderer und aus einer Hochschulstrategie wird eine grundlegende Veränderung der Stadtgesellschaft.

Integration bedeutet Anpassung an unsere Gesellschaft

Wer dauerhaft in Cottbus leben will, muss unsere Sprache beherrschen, unsere Gesetze einhalten und unsere Kultur respektieren. Das ist keine unzumutbare Forderung, sondern die Grundlage eines funktionierenden Gemeinwesens.

Integration bedeutet nicht, dass sich die einheimische Bevölkerung immer weiter an neue religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Vorstellungen anpassen muss. Integration bedeutet, dass sich Zuwanderer in die bestehende Gesellschaft einfügen.

Unsere Kultur ist keine Verhandlungsmasse. Unsere Lebensweise, unsere Sprache und unsere gesellschaftlichen Grundwerte dürfen nicht schrittweise relativiert werden, nur weil politische Entscheidungsträger jede Form der Zuwanderung grundsätzlich als Bereicherung darstellen.

Zuwanderung ist nur dann im Interesse unserer Stadt, wenn sie begrenzt, kontrolliert und am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet ist. Sie muss einen erkennbaren Nutzen für Cottbus haben und darf den sozialen und kulturellen Zusammenhalt nicht gefährden.

Die Cottbuser tragen die Folgen

Die verantwortlichen Politiker sprechen von Fachkräften, Vielfalt und einer internationalen Universität. Die praktischen Folgen tragen dagegen die Bürger.

Sie stehen vor überlasteten Behörden. Sie konkurrieren um bezahlbaren Wohnraum. Sie finanzieren zusätzliche Verwaltungs-, Integrations- und Infrastrukturkosten. Und sie müssen erleben, wie sich ihre Stadt verändert, ohne dass diese Entwicklung offen diskutiert wird.

Die Frage lautet deshalb nicht, ob einzelne ausländische Studenten freundlich, fleißig oder erfolgreich sind. Die entscheidende politische Frage lautet, ob eine Zunahme bestimmter ausländischer Bevölkerungsgruppen um fast 700 Prozent innerhalb weniger Jahre im Interesse von Cottbus liegt.

Aus meiner Sicht ist diese Entwicklung in ihrer gegenwärtigen Größenordnung und Geschwindigkeit nicht förderlich für unsere Stadt.

Wir bringen das Thema in die Stadtverordnetenversammlung

Die AfD-Fraktion wird diese Entwicklung in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus aufgreifen und die entsprechenden Fragen an die Stadtverwaltung richten.

Wir werden nicht hinnehmen, dass sich die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt grundlegend verändert, während Politik, Universität und Verwaltung die Öffentlichkeit mit allgemeinen Formulierungen abspeisen.

Die Bürger haben ein Recht auf vollständige Transparenz. Sie müssen erfahren, wodurch diese Entwicklung verursacht wird, welche Folgen sie für Cottbus hat und welchen konkreten Nutzen sie der Stadt bringen soll.

Lange Warteschlangen vor dem Einwohnermeldeamt sind nur das sichtbare Symptom. Das eigentliche Problem ist eine Politik, die Zuwanderung organisiert und ausweitet, ohne die Grenzen der Verwaltung, der Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts ernst zu nehmen.

Cottbus darf nicht zum Experimentierfeld einer grenzenlosen Internationalisierung werden. Die Interessen der einheimischen Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit unserer Stadt und der Erhalt unserer deutschen kulturellen Identität müssen wieder an erster Stelle stehen.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus: Stadtbüro – Öffnungszeiten, Terminvergabe und Hinweise zu Wartezeiten
[2] Stadt Cottbus: Statistisches Jahrbuch 2016
[3] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, April 2026
[4] Stadt Cottbus: Monatliche statistische Informationen, Juni 2026
[5] Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg: Die BTU in Zahlen
[6] BTU Cottbus-Senftenberg: Studierendenzahlen und Herkunftsländer der internationalen Studenten
[7] Stadt Cottbus: Bevölkerungsvorausschätzung Cottbus 2040
[8] Deutscher Akademischer Austauschdienst: Projektförderung an deutschen Hochschulen 2023
[9] § 16b Aufenthaltsgesetz – Studium
[10] § 20 Aufenthaltsgesetz – Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss
[11] § 18b Aufenthaltsgesetz – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
[12] § 18c Aufenthaltsgesetz – Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

GKV-Gesetz beschlossen: Ich habe mit Nein gestimmt

Union und SPD setzen Kürzungsgesetz gegen massive Widerstände durch

Am 10. Juli 2026 haben CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. In der namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein. Vier Abgeordnete enthielten sich, 24 gaben keine Stimme ab.

Die Bundesregierung verkauft das Gesetz als notwendige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich werden erhebliche finanzielle Lasten auf Versicherte, Patienten, Arztpraxen, Therapeuten, Krankenhäuser und letztlich auch auf die Kommunen verlagert. Statt die strukturellen Probleme des Gesundheitssystems anzugehen, wird erneut bei denjenigen gekürzt, die das System finanzieren oder jeden Tag am Laufen halten.[1]

Ich habe diesem Gesetz deshalb in der namentlichen Abstimmung mit Nein meine Zustimmung verweigert.

Die vollständige Abstimmung ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich einsehbar:

Zur namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag

Dort kann jeder Bürger nach Namen, Fraktion und Bundesland suchen und überprüfen, wie sein Bundestagsabgeordneter tatsächlich abgestimmt hat.

Ein Angriff auf die medizinische Versorgung

Der Name „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll Sicherheit vermitteln. Doch hinter diesem Begriff verbergen sich Kürzungen, Begrenzungen und zusätzliche Belastungen.

Vergütungen medizinischer Leistungserbringer werden gedeckelt, Kliniken verlieren dringend benötigte Einnahmen und Versicherte müssen mit höheren Eigenanteilen sowie Einschränkungen bei Leistungen rechnen. Besonders für den ländlichen Raum kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Bereits in der Anhörung des Gesundheitsausschusses warnten zahlreiche Verbände vor einer Überforderung der Versicherten, einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung und einer weiteren wirtschaftlichen Gefährdung der Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, dass perspektivisch jeder zweite Krankenhausstandort von einer Insolvenz bedroht sein könnte. Auch Ärztevertreter warnten vor weniger verfügbaren Terminen und einem Abbau medizinischer Leistungen.[2][3]

Für eine Region wie Cottbus und Spree-Neiße ist das keine abstrakte Debatte. Wenn Arztpraxen keine Nachfolger finden, Therapieangebote verschwinden oder Krankenhäuser Leistungen einschränken müssen, verlängern sich die Wege und Wartezeiten für die Menschen vor Ort.

Wer medizinische Leistungen deckelt, darf sich später nicht darüber wundern, wenn Ärzte weniger Patienten behandeln können, Therapeuten ihre Praxen aufgeben und Krankenhäuser ihre Angebote reduzieren.

Parlamentarisches Hauruck-Verfahren statt sorgfältiger Beratung

Nicht nur der Inhalt des Gesetzes ist problematisch. Auch das parlamentarische Verfahren war dem Thema nicht angemessen.

Noch während der Beratungen wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Der Opposition und den beteiligten Fachverbänden blieb kaum Zeit, die Konsequenzen vollständig zu bewerten. Selbst aus den Reihen der Regierungsfraktionen und der Kommunalpolitik kam erhebliche Kritik.[1]

Ein Gesetz, das Millionen Versicherte, Tausende Arztpraxen, Therapeuten, Kliniken, Rettungsdienste und Kommunen betrifft, darf nicht im Hauruck-Verfahren durch das Parlament gedrückt werden.

Unsere Fraktion hat deshalb eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Bürger sollen sehen können, wer trotz der zahlreichen Warnungen für dieses Gesetz gestimmt hat und wer bereit war, Verantwortung zu übernehmen und mit Nein zu stimmen.

So stimmten die Abgeordneten aus Cottbus und Spree-Neiße

Auch für unseren Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße lässt sich das Abstimmungsverhalten eindeutig nachvollziehen. Die drei dem Wahlkreis zugeordneten Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich gehandelt.[4]

Ich habe mit Nein gestimmt.

Maja Wallstein von der SPD hat mit Ja gestimmt und damit das Gesetz unterstützt.

Christian Görke von der Linkspartei hat keine Stimme abgegeben.

Gerade bei einer namentlichen Abstimmung über ein Gesetz mit derart weitreichenden Folgen sollte jeder Abgeordnete den Bürgern erklären können, warum er zugestimmt, abgelehnt oder sich gar nicht beteiligt hat.

Die Gefahren waren lange bekannt

Die jetzt beschlossenen Belastungen kommen nicht überraschend. Bereits in meinem Beitrag „Gesundheitsversorgung sichern statt Versicherte weiter belasten“ hatte ich vor den Folgen der Regierungspläne gewarnt.

Schon damals war absehbar, dass weitere Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und wirtschaftlicher Druck auf Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer drohen. Zahlreiche Zuschriften aus medizinischen Einrichtungen hatten deutlich gemacht, wie angespannt die Lage bereits vor diesem Gesetz war.

Unsere Forderung war deshalb klar: Nicht die Versicherten und medizinischen Leistungserbringer dürfen erneut zur Kasse gebeten werden. Notwendig sind echte Strukturreformen.

Dazu gehören die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln, weniger Krankenkassen und Verwaltungsstrukturen, ein konsequenter Bürokratieabbau, effizientere Abläufe sowie eine Überprüfung von Erstattungsregelungen und Sozialversicherungsabkommen. Allein dadurch könnten nach unseren Berechnungen Einsparungen in Milliardenhöhe erreicht werden, ohne Patienten, Beitragszahler und medizinisches Personal zusätzlich zu belasten.

Der öffentliche Druck wirkte nur vorübergehend

In meinem späteren Beitrag „Gesundheitsreform: Der Druck wirkt – Debatte vorerst von der Tagesordnung verschwunden“ hatte ich darüber berichtet, dass die zweite und dritte Beratung zunächst von der Tagesordnung des Bundestages verschwunden war.

Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Patienten und Beitragszahler hatten sich in großer Zahl an die Abgeordneten gewandt. Der Widerstand aus der Bevölkerung und aus den medizinischen Berufen zeigte zunächst Wirkung.

Ich hatte damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentlicher Druck etwas verändern kann. Leider nutzte die Bundesregierung den Aufschub nicht für eine grundlegende Überarbeitung. Statt die zahlreichen Warnungen ernst zu nehmen, wurde das Gesetz nun mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen.

Gesetz zurückziehen und grundlegend neu beraten

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte gefordert, das Gesetz auf Eis zu legen, gründlich zu überarbeiten und nach einer ordentlichen parlamentarischen sowie fachlichen Beratung einen neuen Anlauf zu unternehmen.

Bis dahin muss die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine andere Prioritätensetzung im Bundeshaushalt gesichert werden. Dazu gehört für uns auch, weitere Zahlungen für die Ukraine und zusätzliche Ausgaben für Waffenbeschaffungen auszusetzen.

Die medizinische Versorgung der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben. Wir brauchen unser Geld in unserem Land für unsere Leute.

Abstimmungen sind aussagekräftiger als Wahlversprechen

Jeder Bürger kann sich nun selbst ein Urteil bilden. Die Abstimmung ist öffentlich. Niemand muss sich auf Pressemitteilungen, Wahlplakate oder Sonntagsreden verlassen.

Entscheidend ist, wie ein Abgeordneter im Deutschen Bundestag tatsächlich handelt, wenn es darauf ankommt.

Schauen Sie deshalb genau hin, wer für höhere Belastungen und Kürzungen gestimmt hat, wer sich dagegenstellte und wer keine Stimme abgab. Und wählen Sie bei der nächsten Wahl einen Volksvertreter, der die Interessen der Menschen tatsächlich im Deutschen Bundestag vertritt.

Quellenverzeichnis

[1] Deutscher Bundestag: Nach hitziger Debatte verabschiedet der Bundestag die GKV-Finanzreform

[2] Deutscher Bundestag: Fachverbände üben heftige Kritik an der GKV-Reform

[3] Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz gefährdet die ambulante Versorgung

[4] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenprofile für den Wahlkreis 64 Cottbus – Spree-Neiße: Lars Schieske, Maja Wallstein und Christian Görke

„Pride Month“ in Cottbus: Wenn aus Akzeptanz Ideologie wird

Es geht nicht um Menschen, sondern um politische Einflussnahme

Jeder Mensch verdient Respekt. Niemand darf wegen seiner privaten Lebensweise bedroht, beleidigt oder benachteiligt werden. Das gilt selbstverständlich auch für homosexuelle Menschen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber genau deshalb muss man sauber trennen: Es ist das eine, wenn Menschen in Frieden ihr Leben leben. Es ist etwas völlig anderes, wenn unter dem Schlagwort „Pride“ eine politische Ideologie in Schulen, öffentliche Einrichtungen und städtisch unterstützte Strukturen getragen wird.

Der CSD wird gern als bunte Feier für Toleranz dargestellt. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Es geht längst nicht mehr nur um Akzeptanz homosexueller Menschen. Es geht um politische Botschaften, um eine weltanschauliche Agenda und um die Frage, wie weit der Staat diese Agenda mit Steuergeld unterstützt.

Der CSD in Cottbus ist kein rein privates Fest

Auch in Cottbus und der Niederlausitz findet 2026 wieder der CSD statt. Die Aktionswochen laufen vom 29. Juni bis 11. Juli. Nach Angaben der Veranstalter sollen mehr als 30 Veranstaltungen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz über 300 Regenbogenfahnen zu sehen sein. Schirmfrau der Aktionswochen ist die Bürgermeisterin der Stadt Cottbus, Doreen Mohaupt. Höhepunkt ist der CSD am 11. Juli. [1]

Damit ist klar: Das Ganze ist nicht einfach nur eine private Veranstaltung einiger Bürger. Es ist eine öffentlich sichtbare, politisch aufgeladene Aktionsreihe, die eng mit Verwaltung, Politik, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen verbunden ist.

Besonders kritisch sehe ich, dass im Programm auch Bildungsformate, Workshops, Fortbildungen, Schulbezüge und Jugendangebote auftauchen. Genannt werden unter anderem Fachkräftefortbildungen zu „Vielfalt“, ein Gesprächsabend „Schule für mehr Demokratie“, ein Workshop „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, ein „Tag der Vielfalt“ an der Europaschule, ein queerer Jugend-Treff und weitere Formate. [2]

Genau hier liegt der Kern meiner Kritik. Erwachsene können privat leben, wie sie möchten. Aber Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Experimentierfeld politischer Sexualideologien werden. Kindheit braucht Schutz, Orientierung und Unbeschwertheit. Sexualisierte Weltanschauungen, erwachsene Lifestyle-Themen oder gar Fetischkultur haben im Umfeld von Kindern und Jugendlichen nichts verloren.

Unsere Anfrage hat gezeigt: Steuergeld fließt

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben deshalb bereits eine Anfrage zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus gestellt. Hintergrund war die Frage, welche städtischen oder durch die Stadt mitfinanzierten Einrichtungen sich am CSD beteiligen, ob finanzielle oder personelle Unterstützung geleistet wird und wie die Stadt ihre politische Neutralität sicherstellen will. [3]

Die Antwort der Stadt war aufschlussreich. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Fördermittel für den CSD Cottbus e.V. bereitgestellt. 2022 waren es 8.000 Euro, davon 7.200 Euro aus „Demokratie leben“ und 800 Euro kommunale Eigenmittel. 2023 waren es 6.000 Euro, davon 5.400 Euro aus dem Bundesprogramm und 600 Euro aus kommunalen Eigenmitteln. 2024 waren es 3.590 Euro, davon 3.231 Euro aus dem Bundesprogramm und 359 Euro kommunale Eigenmittel. [4]

Zusätzlich unterstützte die Stadt Cottbus den CSD Cottbus e.V. laut Antwort im Jahr 2022 mit 1.000 Euro, im Jahr 2023 mit 2.200 Euro und im Jahr 2024 mit 1.500 Euro. Außerdem nahm die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [5]

Dazu kommen weitere öffentliche Mittel auf Landesebene. Das Gleichstellungsministerium Brandenburg teilte 2024 mit, dass der CSD Cottbus e.V. 10.000 Euro aus Lottomitteln erhalten sollte. Zusätzlich wurden weitere 14.000 Euro aus Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ genannt. [6]

Das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um bunte Fahnen und private Meinungsäußerung. Hier geht es um öffentliche Förderung, politische Symbolik und die Frage, ob Steuergeld für eine weltanschauliche Agenda eingesetzt werden soll, während an anderer Stelle Geld für Schulen, Sicherheit, Vereine, Feuerwehr, Infrastruktur und Familien fehlt.

Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Cottbus argumentiert, der CSD sei keine parteipolitische Veranstaltung, sondern eine Demonstration und ein Kulturfest. Gleichzeitig schreibt die Stadt selbst, der CSD sei „auch ein politisches Zeichen“. [7]

Genau dieser Punkt ist entscheidend. Wenn eine Veranstaltung politisch ist, dann darf sich eine Stadtverwaltung nicht einseitig damit gemeinmachen. Der Staat hat allen Bürgern zu dienen. Er darf nicht zum Werbeträger einer bestimmten gesellschaftspolitischen Ideologie werden.

Wer Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden hisst, wer städtische Einrichtungen einbindet, wer Arbeitszeit von Beschäftigten einsetzt und wer Fördermittel bereitstellt, der sendet ein politisches Signal. Dieses Signal wird mit dem Geld aller Bürger finanziert, auch mit dem Geld derjenigen, die diese Ideologie ablehnen.

Schutz vor Diskriminierung ja, Ideologieförderung nein

Natürlich gibt es rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Das ist der rechtliche Rahmen. [8]

Aber Schutz vor Diskriminierung bedeutet nicht, dass jede ideologische Forderung, jede politische Kampagne und jedes öffentliche Symbolprogramm vom Staat gefördert werden muss. Akzeptanz heißt nicht Unterwerfung. Toleranz heißt nicht, dass Kritik verboten ist. Und Gleichberechtigung heißt nicht, dass bestimmte Gruppen oder politische Bewegungen mit Steuergeld auf ein besonderes Podest gestellt werden.

Ich lehne nicht Lebensweisen ab. Ich lehne eine Ideologie ab, die immer tiefer in staatliche Strukturen, Schulen, Jugendangebote und öffentliche Einrichtungen hineingetragen wird.

Das sind keine Einzelfälle: Wenn Sexualpädagogik Grenzen überschreitet

Wer meine Kritik als übertrieben abtun will, sollte sich anschauen, was in den letzten Jahren und Monaten tatsächlich an Schulen und im Umfeld von Bildungsangeboten passiert ist. Es geht nicht um theoretische Befürchtungen. Es gibt konkrete Beispiele, die zeigen, wie schnell aus angeblicher Aufklärung eine Grenzüberschreitung werden kann.

Ein besonders deutlicher Fall ereignete sich an der Deutsch-Sorbischen Oberschule in Schleife im Landkreis Görlitz. Dort sollen Schüler einer neunten Klasse im Rahmen einer Projektwoche mit pornografischem Material konfrontiert worden sein. Das sächsische Kultusministerium, die Schulaufsicht und die Polizei befassten sich mit dem Vorgang. Mehrere Eltern erstatteten Strafanzeige. Nach MDR-Recherchen handelte es sich bei dem Material um ein Magazin mit dem Titel „Queer sex – Whatever The Fuck You Want!“, das als Mischung aus Pornoheft, Aufklärungsbroschüre und Kurzgeschichtensammlung beschrieben wurde. Die Schule brach das Projekt noch am ersten Tag ab. [9]

Genau das ist der Punkt: Pornografische Inhalte gehören nicht in die Schule. Auch nicht unter dem Deckmantel von Vielfalt, Mut, Aufklärung oder Antidiskriminierung. Wenn Minderjährige im Klassenzimmer mit solchem Material konfrontiert werden, dann ist eine Grenze überschritten.

Ein weiteres Beispiel stammt aus Nordrhein-Westfalen. Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Kevelaer sollten Schüler einer achten Klasse im Rahmen des Unterrichts eine Aufgabe mit dem Titel „Der neue Puff für alle“ bearbeiten. Die Schüler sollten ein bestehendes Bordell modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen. Dabei ging es unter anderem um Angebote, Räume, dort arbeitende Personen, Werbung und Preislisten. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen stellte in einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass dieses Material den Anforderungen an eine altersgerechte Sexualerziehung eindeutig nicht genügt. [10]

Auch hier zeigt sich: Das hat mit normaler Aufklärung nichts mehr zu tun. Wenn 13- bis 15-Jährige über ein fiktives Bordell, sexuelle Vorlieben und die Gestaltung entsprechender Räume nachdenken sollen, dann ist das keine verantwortungsvolle Bildung, sondern aus meiner Sicht eine pädagogische Entgleisung. [11]

Und auch in Brandenburg beziehungsweise in Cottbus gibt es Beispiele, die zeigen, wie tief solche Themen inzwischen in Schule und Jugendarbeit hineingetragen werden. Der CSD Cottbus e.V. beziehungsweise das Regenbogenkombinat Cottbus bietet nach eigenen Angaben Dragqueen-Workshops an, auch im Rahmen von Schulprojekten und Projekttagen. Dabei werden Menschen geschminkt, umgekleidet und frisiert, Geschlechterrollen sollen bewusst irritiert und überzeichnet werden. [12]

Noch deutlicher wird es bei den „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“. Dort wird offen beschrieben, dass Bildungsarbeit an Schulen, Jugendeinrichtungen und Wohngruppen stattfindet. Als Zielgruppe werden unter anderem Schüler ab der vierten Klasse genannt. Als Themen tauchen unter anderem Pubertät, Identitätsfragen, Pornografie, sexuelle Anziehung, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Heteronormativität, Gendern, queere Community und CSD auf. Besonders bemerkenswert ist, dass auf der Seite sogar ausgeführt wird, im Raum seien keine Erwachsenen wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter, weil die Themen persönlich werden könnten. [13]

Genau hier stellt sich doch die entscheidende Frage: Warum sollen Kinder ab der vierten Klasse ohne Anwesenheit ihrer Lehrer mit externen Aktivisten über solche Themen sprechen? Warum müssen Begriffe, Identitätsfragen, Pornografie und sexuelle Anziehung in dieser Form in den schulischen Raum getragen werden? Und warum werden solche Angebote politisch, institutionell und teilweise auch finanziell unterstützt?

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben bereits mit unserer Anfrage AN-90/25 deutlich gemacht, dass wir wissen wollen, welche städtischen oder steuerfinanzierten Einrichtungen den CSD Cottbus unterstützen. Die Antwort der Stadt hat bestätigt, dass öffentliche Mittel geflossen sind und dass sich städtische Strukturen in unterschiedlicher Weise beteiligen. Unter anderem wurden Fördermittel über „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel genannt, dazu weitere Unterstützungen der Stadt Cottbus in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nahm in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [14]

Das alles zeigt: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen homosexuelle Menschen. Unsere Kritik richtet sich gegen eine Ideologie, die unter dem Deckmantel von Vielfalt immer weiter in Schulen, Jugendeinrichtungen und öffentliche Strukturen eindringt. Erwachsene können ihr Leben privat so gestalten, wie sie möchten. Aber Kinder brauchen Schutzräume. Schulen brauchen Bildung, Ordnung und klare Grenzen. Und der Staat hat neutral zu bleiben, statt mit Steuergeld weltanschauliche Kampagnen zu fördern.

Kinder schützen, Steuergeld verantwortungsvoll einsetzen

Gerade als Vater, Stadtverordneter und Bundestagsabgeordneter ist für mich klar: Kinder müssen geschützt werden. Sie brauchen Bildung, Sicherheit, stabile Familien, gute Schulen und verlässliche Erwachsene. Sie brauchen keine politische Sexualerziehung durch Aktivisten. Sie brauchen keine Frühsexualisierung. Sie brauchen keine öffentlichen Programme, die ihnen ständig Fragen von Identität, Geschlecht und Sexualität aufdrängen.

Wer erwachsene sexuelle Vorlieben, Fetische oder Lifestyle-Fragen ausleben möchte, soll das im privaten Rahmen tun. Aber der öffentliche Raum, Schulen, Jugendeinrichtungen und steuerfinanzierte Bildungsangebote dürfen nicht zur Bühne dafür werden.

Unsere Forderung: Transparenz, Neutralität und klare Prioritäten

Wir werden weiter genau hinschauen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Steuergeld in solche Projekte fließt. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, welche städtischen Einrichtungen beteiligt sind. Und sie haben ein Recht darauf, dass der Staat weltanschaulich neutral bleibt.

Cottbus braucht keine immer weiter ausgedehnten ideologischen Aktionswochen. Cottbus braucht sichere Schulen, eine funktionierende Verwaltung, intakte Infrastruktur, Unterstützung für Familien, Vereine und Ehrenamt.

Deshalb bleibt meine Position klar: Keine staatliche Bevorzugung politischer Pride-Ideologie. Keine Sexualisierung von Kindern. Keine Steuergeldverschwendung für weltanschauliche Kampagnen. Respekt vor jedem Menschen ja. Ideologische Einflussnahme mit öffentlichen Mitteln nein.

Quellverzeichnis

[1] Offizielle CSD-Seite 2026 mit Zeitraum, Motto, Fahnen, Schirmfrau und CSD am 11. Juli:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/csd/csd-2026

[2] Programm der CSD-Aktionswochen 2026 mit Workshops, Schul- und Jugendangeboten:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/programm-csd-aktionswochen-2026

[3] Anfrage AN-90/25 der AfD-Fraktion Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do

[4] Antwort der Stadt Cottbus mit Förderbeträgen 2022 bis 2024:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[5] Zusätzliche städtische Unterstützung und Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten während der Arbeitszeit:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[6] Brandenburgisches Ministerium: Förderung von CSD-Veranstaltungen aus Lottomitteln und Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“:
https://masgz.brandenburg.de/masgz/de/presse/pressemitteilungen/detail/~16-06-2024-gleichstellungsministerium-foerdert-csd-veranstaltungen

[7] Stadt Cottbus zur Einordnung des CSD als politisches Zeichen:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG und sexueller Identität:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/sexuelle-identitaet.html

[9] MDR Sachsen zum Fall an der Oberschule Schleife:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/oberschule-schleife-projektwoche-pornografie-theater-vorwurf-100.html

[10] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/20102, Antwort der Landesregierung zur Aufgabe „Der neue Puff für alle“ am Kevelaerer Gymnasium:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20102.pdf

[11] WDR zum Fall Kevelaer:
https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/kreis-kleve/kevelaer-prostitution-schulaufgabe-ministerium-ruegen-100.html

[12] Regenbogenkombinat Cottbus, Dragqueen-Workshop:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/veranstaltungen/dragqueen-workshop

[13] Regenbogenkombinat Cottbus, „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/bildung/bildung-2

[14] AfD-Anfrage AN-90/25 und Antwort der Stadt Cottbus zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Einladung zum Sommerfest am 03.07.2026 um 16:00

Herzliche Einladung zum Sommerfest im Bürgerbüro Cottbus

Seit einem Jahr gibt es nun mein Bürgerbüro in Cottbus. Das wollen wir gemeinsam anständig feiern!

Ich lade alle Interessierten herzlich ein, am Freitag, den 3. Juli, ab 16 Uhr zu unserem Sommerfest im Wahlkreisbüro in Cottbus vorbeizukommen.

📍 Wahlkreisbüro Cottbus
Dresdener Straße 89
im Breithaus
03050 Cottbus

Wir möchten den ersten Geburtstag des Bürgerbüros zum Anlass nehmen, um miteinander ins Gespräch zu kommen, zurückzublicken, nach vorn zu schauen und gemeinsam einen schönen Sommernachmittag zu verbringen.

Neben einem kleinen politischen Beitrag erwartet die Gäste auch ein kultureller Programmpunkt. Besonders freue ich mich dabei auf unseren besonderen Gast Esteban Cortez, der diesen kulturellen Teil übernehmen wird.

Für Begegnung, Austausch und eine gute Atmosphäre ist gesorgt.

Ob Nachbarn, Unterstützer, politisch Interessierte oder einfach neugierige Cottbuser, alle sind herzlich willkommen.

Ich freue mich auf viele Gäste und gute Gespräche!

Freitag, 3. Juli, ab 16 Uhr
Dresdener Straße 89, Cottbus

„Befreiungs“-Feiern zum 8. Mai?

Vergesst die Verbrechen an den Vertriebenen nicht!

Der 8. Mai liegt hinter uns. Wieder wurde an vielen Orten des Endes des Zweiten Weltkriegs gedacht. Es wurden Kränze niedergelegt, Reden gehalten und Mahnungen ausgesprochen, dass sich ein solcher Krieg niemals wiederholen dürfe. So weit, so gut und grundsätzlich unterstützenswert.

Doch was sich in diesem Jahr rund um den 8. Mai teilweise abspielte, hatte mit würdigem Gedenken kaum noch etwas zu tun. In meiner Heimatstadt Cottbus, aber auch in Berlin vor dem Bundestag, demonstrierten junge Menschen, die offenkundig weder den Tag noch seine historische Bedeutung wirklich zu kennen scheinen. Vor dem Bundestag gab es wilden Sprechgesang, Parolen und eine Darbietung, die eher an eine mäßige Talentshow erinnerte als an einen Streik – geschweige denn an ernsthaftes Gedenken. Wer den 8. Mai für solche Auftritte missbraucht, zeigt vor allem eines: historische Ahnungslosigkeit gepaart mit politischer Selbstinszenierung.

8. Mai 1945 – Tag der Befreiung?

Seit vielen Jahren, ganz prominent wohl erstmals durch die Ansprache des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker im Bundestag so genannt, ist beim 8. Mai 1945 vom „Tag der Befreiung“ die Rede. Nach seiner Rede wurde diese Formulierung eifrig diskutiert, gab es doch noch viele Zeitzeugen und Überlebende, die das Ganze aus einem anderen Blickwinkel betrachteten.

Schon damals, doch erst recht heute, gerät ein großer Teil der Deutschen in der öffentlichen Debatte weitgehend aus dem Blick, die das Kriegsende, wie es sich gestaltete, wohl kaum als „Befreiung“ empfunden haben dürften. Es geht um die vielen Millionen Vertriebenen, die zum Ende des Zweiten Weltkriegs und vor allem in den Wochen und Monaten nach dem 8. Mai 1945 alles an Hab und Gut verloren, nur weil sie Deutsche waren.

Ihr Schicksal ist in der heutigen Berichterstattung, wenn es um den 8. Mai geht, leider meist ein blinder Fleck. Das Ganze gipfelt in Forderungen, den 8. Mai gar zu einem Nationalfeiertag zu machen. So heißt es in einem aktuellen „Spiegel“-Beitrag ausgerechnet von einer Historikerin: „Der 8. Mai ist der beste Nationalfeiertag, den wir nie hatten“ [2].

Der 8. Mai ein Feiertag – ernsthaft?

Vertreibung der Deutschen – von den Westalliierten abgesegnet

Schon vor dem 8. Mai 1945 kam es im deutschen Osten zu brutalen Vertreibungsverbrechen. So führten die neuen polnischen Behörden bereits ab April 1945 systematische Umsiedlungsmaßnahmen durch, selbst auf der Potsdamer Konferenz der Alliierten war von „wilden Vertreibungen“ die Rede [3].

Nach dem Schrecken der alliierten Bombenangriffe auf deutsche Städte folgte nun die Einkreisung durch Bodentruppen, wodurch viele Zivilisten zwischen die Fronten und die an vielen Orten noch andauernden Kampfhandlungen gerieten. Die Vertreibung der Deutschen hatte schon frühzeitig den Segen der Westalliierten erhalten. So sagte der britische Premierminister Winston Churchill bereits 1944 im Unterhaus: „Vertreibung ist, soweit wir in der Lage sind, es zu überschauen, das befriedigendste und dauerhafteste Mittel“ [4].

Gustloff, Swinemünde, Demmin – in der offiziellen Gedenkkultur vergessen

Krampfhaft wurde versucht, möglichst viele Menschen vor der Sowjetarmee in Sicherheit zu bringen. Etwa 1,5 Millionen Zivilisten gelang per Schiff die Flucht über die Ostsee, weil die Landwege durch die voranrückende Rote Armee bereits versperrt waren [3].

Wir hatten vor einigen Monaten bereits das Schicksal der „Wilhelm Gustloff“ in Erinnerung gerufen, der größten Schiffskatastrophe der Geschichte. Den Beitrag dazu finden Sie hier:

Ein bislang wenig aufgearbeitetes Kapitel der Nachkriegsgeschichte ist das Wüten der Geheimdienste. Als Beispiel soll die Hafenstadt Swinemünde auf der Insel Usedom dienen. Nachdem die Stadt bei einem Bombenangriff am 12. März 1945 weitgehend zerstört war, tausende Bewohner ums Leben gekommen waren und viele andere ihre Rettung in Flüchtlings- und Lazarettschiffen gesucht hatten, wurden zahlreiche Deutsche vom polnischen Geheimdienst ermordet [5]. Bemerkenswert ist, dass Untersuchungen zu diesem Vorgang nicht von deutschen Historikern, sondern vom polnischen Institut für Nationales Gedenken durchgeführt wurden [5].

Ein anderes Beispiel für den Wahnsinn, der sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs abspielte, ist das kleine Städtchen Demmin im heutigen Mecklenburg-Vorpommern. Aus Angst vor der Roten Armee, die für ihre Verbrechen bekannt war, nahmen sich etwa 1.000 Menschen das Leben, die meisten ertränkten sich im Fluss, noch Wochen später trieben Leichen in der Tollense [6].

Das sind nur drei Beispiele für Schicksale, an die heute in der offiziellen Gedenkkultur kaum erinnert wird.

Für Millionen begann das Leiden am 8. Mai 1945

Wenn der 8. Mai heute als „Tag der Befreiung“ bezeichnet wird, dann blendet man aus, dass für Millionen Deutsche das Martyrium erst begann. Unzählige Vertriebene starben auf ihren Trecks an Kälte und Hunger, viele wurden von sowjetischen Truppen misshandelt und ermordet [3].

Das ganze Ausmaß ist aufgrund der Wirren zum Ende des Kriegs nie lückenlos dokumentiert worden, es wird aber davon ausgegangen, dass zwischen 12 und 18 Millionen Deutsche aus den Ostgebieten von Flucht und Vertreibung betroffen waren [3]. Laut dem 1969 aufgelösten Bundesministerium für Vertriebene kamen davon 2,1 Millionen ums Leben oder galten als vermisst [7].

Die deutschen Ostgebiete wurden durch das Potsdamer Abkommen im August 1945 „bis zur endgültigen Regelung durch einen Friedensvertrag“ unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellt, wobei Polen Pommern, Schlesien, das südliche Ostpreußen, Ostbrandenburg und Danzig zugesprochen bekam – die damit einhergehende millionenfache Vertreibung wurde von den USA und Großbritannien ausdrücklich erlaubt [7].

Die Sowjetunion hatte schon am 14. März 1945 Fakten geschaffen und die eroberten deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße an die provisorische Regierung Polens übertragen [4]. Damit wurde nur das umgesetzt, was die Alliierten bereits auf der Konferenz von Teheran im Jahr 1943 besprochen hatten [4].

Die gewaltsame Vertreibung aus dem Sudetenland erfolgte größtenteils mit Güterwaggons, etwa drei Millionen Sudetendeutsche mussten ihre Heimat verlassen [7].

Auch darf nicht vergessen werden, dass für Millionen deutsche Soldaten nach dem 8. Mai 1945 noch Jahre der Marter in Kriegsgefangenenlagern bevorstanden. Viele erlagen den elenden Lebensbedingungen, starben an Hunger, Kälte oder geduldeten Epidemien.

Und Zivilisten, die sich weigerten, ihre jahrhundertealte Heimat zu verlassen, waren fortan massiven Repressalien durch die neuen Herrscher ausgesetzt. Bis heute sind Volksdeutsche, die in ihrer Heimat geblieben sind, oft Bürger zweiter Klasse. Auch sie wurden vom heutigen deutschen Staat weitgehend vergessen.

Die eigenen Opfer nicht vergessen

Der 8. Mai 1945 war keine Stunde null, wie uns heute gerne erklärt wird. Er war der offizielle Beginn der Ermordung, Vertreibung, Verschleppung und Aushungerung großer Teile unseres Volkes.

Es braucht eine andere Erinnerungskultur, eine Gedenkkultur, die auch das millionenfache Leid unserer Landsleute in den Blick nimmt. Wer als Deutscher der Meinung ist, dass man den 8. Mai feiern sollte, der ignoriert das Schicksal von Millionen Landsleuten, für die am 8. Mai 1945 das Leiden erst begann.


Quellenverzeichnis

[1] „Demonstrationen und Gedenken zum Jahrestag des Kriegsendes – unter Auflagen“, www.rbb24.de, 7. Mai 2026

[2] „Sollte der 8. Mai auch in Deutschland Feiertag sein?“, www.spiegel.de, 8. Mai 2026

[3] „Flucht und Vertreibung überschatten 1945 das Kriegsende“, www.ndr.de, 15. Mai 2025

[4] „Nach der Übertragung der Ostgebiete an Polen“, www.deutschlandfunk.de, 14. März 2020

[5] „Polnische Historiker untersuchen Morde an Deutschen kurz nach Kriegsende“, www.deutschlandfunk.de, 24. Januar 2008

[6] „Ein Fluss voller Leichen: Der Mai 1945 in Demmin“, www.mdr.de, 10. Juli 2025

[7] „Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten“,
https://www.welt.de/geschichte/gallery136029805/Die-Vertreibung-der-Deutschen-aus-dem-Osten.html, aufgerufen am 09. Mai 2026

Vorverurteilung statt Aufklärung? Wie politische Narrative Gewaltfälle verzerren

Die aktuellen Vorfälle in Cottbus sowie der Fall des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner zeigen ein grundlegendes Problem im Umgang mit Gewalt in Deutschland. Noch bevor Ermittlungen abgeschlossen sind, entstehen feste politische Deutungen. Diese werden von Initiativen, NGOs und Teilen der Medien verbreitet und anschließend von politischen Akteuren aufgegriffen. So bildet sich früh ein geschlossenes Narrativ. Dieses Narrativ wirkt, lange bevor feststeht, was tatsächlich passiert ist.

Dabei geht es nicht um die Existenz bestimmter Gewaltformen. Rechtsextreme und antisemitische Straftaten sind Realität und müssen verfolgt werden. Doch sie sind nicht die einzigen Formen von Gewalt. Ebenso existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Wer diese Realität selektiv darstellt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Gewichtung.

Der Fall Büttner: Ein Lehrstück über vorschnelle Deutung

Im Januar 2026 wurde ein Brandanschlag auf ein Gebäude auf dem Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner verübt. Ergänzt wurde die Tat durch ein rotes Dreieck sowie einen Drohbrief. Die öffentliche Reaktion folgte sofort. Die Einordnung war eindeutig. Ein antisemitischer Angriff, politisch motiviert, eingebettet in eine größere Bedrohungslage. Doch diese Deutung entstand zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen noch am Anfang standen.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Zwei Tatverdächtige wurden identifiziert. Sie stammen aus dem persönlichen Umfeld Büttners und standen mit ihm sogar in geschäftlicher Verbindung. Büttner selbst erklärte, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, habe die Tat „nichts mit Antisemitismus zu tun“ [1]. Damit bricht die ursprüngliche Erzählung zumindest in Teilen zusammen. Aus einem vermeintlich klar politisch motivierten Angriff wird ein Fall mit offenen Hintergründen. Die schnelle Einordnung erweist sich im Nachhinein als voreilig.

Cottbus: Zwei Versionen, zwei Realitäten

Ein ähnliches Muster zeigt sich aktuell in Cottbus, insbesondere beim Vorfall rund um die Wohnung eines Pfarrers im Umfeld der BTU.

Die Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ beschreibt den Vorfall wie folgt:

„Zwei Neonazis traten die Haustür auf, drangen in das Gebäude ein und gingen bis vor die Wohnungstür.“ [2]

Diese Darstellung ist eindeutig. Sie benennt Täter, Motiv und Ablauf.

Die Polizei kommt zu einer anderen Einschätzung:

„Vor Ort wurden keine Einbruchsspuren festgestellt.“ [2]

Und weiter:

„Derzeit wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, ein politisches Motiv wird geprüft.“ [2]

Hier stehen sich zwei völlig unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite eine abgeschlossene politische Deutung. Auf der anderen Seite ein offenes Ermittlungsverfahren. Dieser Widerspruch ist kein Detail. Er betrifft den Kern der Wahrheitssuche.

Die Rolle von NGOs: Politische Akteure im Gewand der Zivilgesellschaft

Im Zentrum dieser Dynamik stehen Initiativen und NGOs, die sich als zivilgesellschaftliche Stimmen präsentieren, tatsächlich aber politische Narrative produzieren und verbreiten. Der Fall Cottbus zeigt das exemplarisch. Während die Polizei offen von ungeklärten Umständen spricht, liefert die Initiative bereits eine fertige Geschichte. Diese Geschichte wird von Medien aufgegriffen und von politischen Akteuren weitergetragen.

Das ist kein Zufall, sondern ein System.

Viele dieser Organisationen werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Gleichzeitig agieren sie als politische Multiplikatoren. Ihre Aussagen wirken unabhängig, sind aber Teil eines Kreislaufs aus Deutung, medialer Verstärkung und politischer Nutzung. Wer in diesem Moment widerspricht oder auf den Ermittlungsstand verweist, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck. Kritik an vorschnellen Einordnungen wird nicht als sachlicher Einwand behandelt, sondern als politisches Problem.

Hinzu kommt eine klare Selektivität. Bestimmte Gewaltformen werden konsequent hervorgehoben und politisch aufgeladen. Andere werden deutlich seltener thematisiert. So entsteht kein objektives Bild der Sicherheitslage, sondern ein politisch gefiltertes. In der Berichterstattung ist etwa von „rechter Bandenkriminalität“ die Rede, basierend auf Einschätzungen von Initiativen [3].

Damit verschiebt sich die Deutungshoheit. Nicht mehr die Ermittlungsbehörden bestimmen, was gesichert ist, sondern Akteure, die weder zur Neutralität verpflichtet sind noch die Verantwortung für die Folgen ihrer Aussagen tragen. Das ist keine Aufklärung. Das ist politische Einflussnahme.

Medien, Mobilisierung und der Verdacht der Delegitimierung staatlicher Verfahren

Diese Dynamik würde ohne mediale Verstärkung nicht funktionieren. Medien greifen zugespitzte Darstellungen auf, weil sie klar, verständlich und wirksam sind. Aussagen wie „Neonazis treten Tür ein“ prägen die Wahrnehmung stärker als der Hinweis auf laufende Ermittlungen. Formal wird oft ausgewogen berichtet. In der Wirkung dominiert jedoch das Narrativ.

Der Fall Büttner zeigt, wie dauerhaft diese Wirkung ist. Selbst nachdem neue Erkenntnisse vorliegen, bleibt die ursprüngliche Einordnung bestehen. Die Korrektur erreicht die Öffentlichkeit deutlich schwächer als die erste Schlagzeile. In Cottbus lässt sich derzeit beobachten, wie aus solchen Deutungen unmittelbare politische Mobilisierung entsteht. Für Donnerstag (30. April) wurde eine Demonstration angekündigt, die sinngemäß unter dem Motto steht, dass man angesichts der Vorfälle enger zusammensteht.

Das ist mehr als nur ein Zeichen von Solidarität. Es ist eine politische Reaktion, die auf einer bereits feststehenden Interpretation der Ereignisse basiert und nicht auf abgeschlossenen Ermittlungen. Hier liegt der kritische Punkt. Wenn Vorfälle öffentlich bewertet, politisch aufgeladen und zur Mobilisierung genutzt werden, bevor die zuständigen Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, entsteht ein strukturelles Problem. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Deutung bereits feststeht, unabhängig davon, was Ermittlungen später ergeben.

Daraus ergibt sich ein begründeter Verdacht. Eine solche Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Verfahren zu untergraben. Denn wenn öffentliche Narrative schneller und wirkungsmächtiger sind als die Ergebnisse von Polizei und Justiz, verschiebt sich die Wahrnehmung. Nicht mehr das rechtsstaatliche Verfahren bestimmt, was als gesichert gilt, sondern die frühzeitige politische Interpretation.

Das ist kein neutraler Vorgang. Es ist eine Form der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass staatliche Institutionen als nachrangig oder verzögert wahrgenommen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, solche Prozesse kritisch zu hinterfragen. Es geht nicht darum, legitimen Protest zu delegitimieren. Es geht darum zu verhindern, dass sich eine Praxis etabliert, in der politische Deutung systematisch vor staatlicher Aufklärung steht. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Verfahren akzeptiert werden. Werden diese Verfahren durch vorweggenommene Narrative unter Druck gesetzt, entsteht ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht.

Gewalt ist vielfältig – die Debatte ist es nicht

Ein zentraler Punkt wird systematisch ausgeblendet. Gewalt hat kein politisches Monopol. Neben rechtsextremer Gewalt existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Diese Realität ist bekannt, wird aber in der öffentlichen Debatte unterschiedlich gewichtet. Wer Gewalt selektiv thematisiert, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Steuerung der Wahrnehmung. Die Folge ist eine verzerrte Debatte, in der nicht die tatsächliche Lage entscheidend ist, sondern ihre Interpretation.

Die gesellschaftliche Dimension: Spaltung durch Deutung

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich. Wenn sich frühe Deutungen später relativieren oder als falsch herausstellen, entsteht Misstrauen. Bürger verlieren Vertrauen in Medien, Institutionen und politische Akteure.

Gleichzeitig verhärten sich die Fronten. Die einen sehen eine klare Bedrohung durch bestimmte Gewaltformen. Die anderen erkennen darin eine politische Überzeichnung und wenden sich grundsätzlich gegen solche Einordnungen. Die Gesellschaft spaltet sich nicht nur durch Ereignisse, sondern durch deren Interpretation.

Der Verlust der Reihenfolge

Die Beispiele aus Cottbus und der Fall Büttner zeigen ein klares Muster. Zuerst kommt die Deutung, dann die Aufmerksamkeit und erst danach die Ermittlungen. Damit wird die eigentliche Reihenfolge umgekehrt. In einem funktionierenden Rechtsstaat steht am Anfang die Aufklärung. Erst wenn Fakten vorliegen, folgt die Bewertung. Wird diese Reihenfolge aufgegeben, entsteht kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politisches Narrativ.

Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht in der Benennung von Gewalt, sondern in ihrer vorschnellen, selektiven und politisch aufgeladenen Interpretation.


Quellenverzeichnis

[1] Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/article/anschlag-bei-brandenburgs-antisemitismusbeauftragtem-bekannte-als-verdaechtige-ermittelt-10033415

[2] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rechtsextremismus-ermittelung-nach-randale-vor-wohnung-von-pfarrer-in-cottbus-15501983.html

[3] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/initiativen-gegen-rechts-in-cottbus-neue-vorfalle-sorgen-fur-beunruhigung-15495108.html

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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