Neutral oder engagiert? Die LEAG muss sich entscheiden

In der Aktuellen Stunde der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 hat LEAG-Vorstand Jörg Waniek über Werte, Weltoffenheit und arbeitsrechtliche Konsequenzen gesprochen [1]. Ich habe danach in einem Video gefragt, wo die LEAG die Grenze zieht. Herr Waniek hat auf Facebook geantwortet und mir vorgeworfen, Sachverhalte zu verkürzen und Emotionen zu schüren [2]. Ich nehme ihn beim Wort und schaue mir die Fakten an. Sie zeigen einen Widerspruch, den der Vorstand bisher nicht auflöst.

Wo wir uns einig sind

Zuerst das Selbstverständliche: Wer sich gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung des Landes Brandenburg stellt, wer rassistisch hetzt oder den Nationalsozialismus verherrlicht, äußert keine Meinung, die ich verteidige. Da sind Herr Waniek und ich uns einig. Was jemand in seiner Freizeit hört, geht seinen Arbeitgeber dagegen nichts an. Auch wer Rockmusik mit rechten Texten hört, darf das, solange diese Musik nicht strafbar ist und mit Grundgesetz und Landesverfassung im Einklang steht.

Herr Waniek nannte in der Sitzung das Beispiel von Beschäftigten, die sich in Arbeitskleidung zeigen und zugleich Rechtsrock mit Hitler-Reden posten [1]. Ob es einen solchen Fall bei der LEAG tatsächlich gegeben hat, ist öffentlich nicht belegt. Für mich ist das deshalb zunächst eine Aussage. Ich halte mich an Fakten und an Gesetze. Sollte es so gewesen sein, bestreite ich nicht, dass darauf Konsequenzen folgen können. Auch das von ihm geschilderte Hausverbot für einen externen Trainer, der einen Lehrgangsteilnehmer wegen seiner Herkunft herabgewürdigt haben soll, wäre richtig [1].

Meine Frage war aber eine andere: Was gilt für alles dazwischen? Für die zugespitzte Meinung zur Migrationspolitik, für scharfe Kritik an der Energiewende, für das offene Bekenntnis zu einer Partei, die dem Vorstand nicht gefällt? Eine konkrete Grenze hat Herr Waniek dafür bis heute nicht benannt.

Was der Vorstand über die LEAG sagt

In der Sitzung erklärte Herr Waniek nach Angaben von Niederlausitz aktuell, die LEAG sei nicht parteipolitisch aktiv, habe aber klare Werte [1]. In seiner Antwort auf Facebook schrieb er, bei der LEAG werde niemand wegen seiner politischen Meinung, seiner Wahlentscheidung oder seiner Parteizugehörigkeit sanktioniert [2]. Das klingt nach Neutralität. Was die LEAG selbst veröffentlicht, ergibt ein anderes Bild.

Was die LEAG tatsächlich tut

Auf ihrer Internetseite nennt die LEAG ihre Partnerschaften, darunter „Brandenburg zeigt Haltung“, das Landeskonzept „Tolerantes Brandenburg“, „Cottbus ist bunt“ und den „Cottbuser Aufbruch“ [3]. Im Februar 2024 schloss sich das Unternehmen der Kampagne „#Zusammenland“ an, die von großen Zeitungshäusern gestartet wurde und sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus richtet [4]. Im Mai 2024 rief Vorstandschef Thorsten Kramer dazu auf, bei der Europawahl die Stimme „für ein starkes, geeintes und weltoffenes Europa“ abzugeben [5].

„Brandenburg zeigt Haltung“ wendet sich in seinem Aufruf ausdrücklich an alle, egal wo sie politisch stehen [6]. Unter den unterstützenden Organisationen finden sich aber der CDU-Landesverband, die Linke, die Jusos und zahlreiche Gliederungen der Grünen [6]. Auf derselben Seite fordert ein Bündnispartner „klare Kante gegen AfD“, ein anderes Unternehmen erklärt, wen man grundsätzlich nicht wählt, und ein Geschäftsführer bittet vor der Landtagswahl darum, die Stimme den aus seiner Sicht demokratischen Kräften zu geben [6]. Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz im Mai 2025 forderte das Bündnis, demokratische Parteien dürften nicht mit der AfD zusammenarbeiten [7].

Der Cottbuser Aufbruch schreibt über sich, bei ihm gebe es „keine politische Parteinahme“ [8]. Zu seinen Mitgliedern zählt er Stadtverordnete der demokratischen Parteien [8]. Wer damit nicht gemeint ist, kann sich jeder Cottbuser denken. Die eigene Chronik des Vereins verzeichnet eine Aktion gegen eine AfD-Demonstration im Dezember 2021 [9]. Bei einer großen Kundgebung kurz vor der Landtagswahl 2024 in Cottbus stand der Infostand des Cottbuser Aufbruchs neben dem der Initiative „AfD-Verbot-Jetzt!“ [10].

Der Widerspruch

Man kann all das richtig finden. Man kann aber nicht gleichzeitig behaupten, parteipolitisch nicht aktiv zu sein. Wer Bündnisse unterstützt, in denen offen gegen eine bestimmte Partei Stellung bezogen wird, wer vor Wahlen Wahlaufrufe veröffentlicht und wer mit Vereinen auftritt, die Aktionen gegen diese Partei organisieren, der handelt politisch. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er es aber auch so benennen.

Für die Beschäftigten ist das keine Nebensache. Die LEAG bezeichnet sich selbst als größte Arbeitgeberin der Region [3]. Wie frei fühlt sich ein Kraftwerker, der die AfD wählt, wenn in den Bündnissen seines Arbeitgebers erklärt wird, wen man nicht wählt? Diese Frage muss sich ein Personalvorstand gefallen lassen.

Ein Vergleich, der nicht trägt

Herr Waniek stellt meine Kritik in eine Reihe mit den Zeiten von „Ende Gelände“ [2]. Ich bin aber nicht unbefugt in einen Tagebau eingedrungen. Gruppen von Ende Gelände haben genau das im November 2019 in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd getan, die LEAG stoppte daraufhin in Jänschwalde aus Sicherheitsgründen die Kohleförderung [11]. Das Unternehmen erstattete Anzeigen und musste das Kraftwerk Jänschwalde auf ein Minimum herunterfahren, weil die Kohlezufuhr blockiert war [12]. Mit den Vorräten sollte die Fernwärme für Cottbus und Peitz so lange wie möglich gesichert werden [13]. Schon 2016 musste das Kraftwerk Schwarze Pumpe, damals noch unter Vattenfall, wegen Blockaden auf ein Fünftel seiner Leistung gedrosselt werden. Nach einem Bericht des rbb wurde dabei ein Wachmann des Werkschutzes verletzt [14].

Ich habe weder Beschäftigte in Gefahr gebracht noch die Versorgung unserer Stadt. Ich habe eine Frage gestellt.

Was das Recht vorgibt

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 darauf zu achten, dass niemand wegen seiner politischen Betätigung oder Einstellung benachteiligt wird [15]. Die Arbeitsgerichte verlangen für Konsequenzen aus außerdienstlichem Verhalten eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses. Berührt das private Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, darf der Arbeitgeber es nicht mit einer Kündigung missbilligen [16]. Herr Waniek beruft sich selbst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [2]. Sie schützt eben auch die Meinung, die dem Vorstand nicht passt.

Was ich von der LEAG erwarte

Erstens: Benennen Sie schriftlich und konkret, welches Verhalten außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen hat. Zweitens: Erklären Sie verbindlich, dass Mitgliedschaft, Engagement und Stimmabgabe für eine nicht verbotene Partei bei der LEAG keine Rolle spielen. Drittens: Legen Sie offen, in welchem Umfang die LEAG die genannten Bündnisse unterstützt, ob ideell oder finanziell.

„Unsere Werte stehen nicht nur auf Papier“, schreibt Herr Waniek [2]. Dann bringen Sie die Grenze bitte genau dort hin, schwarz auf weiß. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein Arbeitsvertrag darf kein Gesinnungsvertrag sein.

Quellen

[1]      Niederlausitz aktuell: Unternehmen warnen in Cottbus vor Rechtsextremismus als Standortrisiko, 27.09.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/323640/cottbus-stadtverordnete-aktuelle-stunde-rechtsextremismus-standortrisiko-leag-waniek.html

[2]      Jörg Waniek: Beitrag „Null Toleranz für Intoleranz!“ auf Facebook, September 2026. https://www.facebook.com/100000461800302/posts/pfbid0325SGJ1sb98ZEtHwjKVKwpsLfM5VxWit7NkQnyvwQUwydG7SXPsZrovFGmPM5snucl/

[3]      LEAG: Engagement für Vielfalt. https://www.leag.de/de/unternehmen/engagement/

[4]      LEAG: LEAG ist Teil der deutschlandweiten Kampagne #Zusammenland, 15.02.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-ist-teil-der-deutschlandweiten-kampagne-zusammenland-vielfalt-macht-uns-stark/

[5]      LEAG: LEAG beteiligt sich an der „Brandenburg zeigt Haltung“-Kampagne, 16.05.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-beteiligt-sich-an-der-brandenburg-zeigt-haltung-kampagne/

[6]      Brandenburg zeigt Haltung: Aufruf und unterstützende Organisationen. https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/

[7]      Tagesspiegel: Bund stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: Brandenburgs Innenministerin Lange dennoch gegen Verbotsverfahren, Mai 2025. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bund-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-brandenburgs-innenministerin-lange-dennoch-gegen-verbotsverfahren-13630057.html

[8]      Cottbuser Aufbruch: Über uns. https://www.cottbuser-aufbruch.de/cottbuser-aufbruch/ueber-uns.html

[9]      Cottbuser Aufbruch: 25 Jahre Cottbuser Aufbruch, eine kleine Chronik, 2024. https://www.cottbuser-aufbruch.de/kat-aktuelles/25-jahre-cottbuser-aufbruch-eine-kleine-chronik.html

[10]    BTU Cottbus-Senftenberg: Kundgebung „Wir tanzen zusammen. Demokratie verteidigen“, September 2024. https://www.b-tu.de/forschung/aktuelles/ansicht/27243-kundgebung-wir-tanzen-zusammen-demokratie-verteidigen

[11]    LEAG: Ende Gelände besetzt Betriebsanlagen der LEAG, 30.11.2019. https://www.leag.de/de/news/details/ende-gelaende-besetzt-betriebsanlagen-der-leag/

[12]    Radio Lausitz: Kohlegegner verlassen Tagebaue Jänschwalde und Schleenhain, 30.11.2019. https://www.radiolausitz.de/beitrag/heisses-protestwochenende-im-lausitzer-revier-615434/

[13]    Wikipedia: Kraftwerk Jänschwalde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_J%C3%A4nschwalde

[14]    Wikipedia: Ende Gelände 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_Gel%C3%A4nde_2016

[15]    § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html

[16]    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 08.10.2024, 3 SLa 313/24. https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2024/NRWE_LAG_D_sseldorf_3_SLa_313_24_Urteil_20241008.html

Gewalt an Cottbuser Schulen: 278 Anzeigen in einem Schuljahr

Im Schuljahr 2025/2026 hat die Polizei 278 Strafanzeigen wegen Gewalt an Cottbuser Schulen aufgenommen [1]. Das steht in der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage AN-149/26 unserer Fraktion, die zur Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 beantwortet wurde. Die Zahlen bestätigen, wovor ich seit Jahren warne. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass die Stadt auf entscheidende Fragen keine Auskunft gibt.

278 Anzeigen, 27 Schulen, vor allem Sachsendorf

Von den 278 Anzeigen hat die Polizei 257 bereits an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben (Stand 16. September 2026) [1]. 208 Verfahren lassen sich einem Tatort an einer Schule oder in ihrem unmittelbaren Umfeld zuordnen. Betroffen sind 27 Schulen. Fast die Hälfte dieser Fälle entfällt auf nur drei Schulen: 44 auf die Sachsendorfer Oberschule, 37 auf die Regine-Hildebrandt-Grundschule und 20 auf die Theodor-Fontane-Gesamtschule. Weitere 20 Verfahren betreffen die Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz [1].

Es geht dabei nicht um Rangeleien auf dem Pausenhof. Die Polizei zählt 86 Körperverletzungen, 72 gefährliche Körperverletzungen, also Angriffe etwa mit Waffen, gefährlichen Gegenständen oder durch mehrere Täter gemeinsam, dazu 42 Bedrohungen und 39 Beleidigungen. Hinzu kommen 10 Raubtaten, 2 schwere Raubtaten, 6 Erpressungen und 3 räuberische Erpressungen, 3 Verstöße gegen das Waffengesetz sowie mehrere Sexualdelikte, darunter 3 Fälle nach § 177 Strafgesetzbuch (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und 2 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern [1].

Die Tatverdächtigen sind überwiegend selbst sehr jung: 96 Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, 76 Jugendliche, 17 Heranwachsende und 20 Erwachsene [1]. Mehr als 80 Prozent sind also Kinder und Jugendliche. Geschädigt wurden 93 Kinder, 94 Jugendliche, 14 Heranwachsende und 62 Erwachsene [1]. Auch im neuen Schuljahr geht es weiter: Bis Anfang September 2026 kamen bereits 10 neue Anzeigen hinzu, wieder unter anderem an der Sachsendorfer Oberschule und an der Regine-Hildebrandt-Grundschule [1].

Sechs von zehn Tatverdächtigen sind keine Deutschen

Bei 204 Tatverdächtigen nennt die Polizei die Staatsangehörigkeit. 81 von ihnen sind Deutsche, 123 sind Ausländer [1]. Das sind rund 60 Prozent. Allein 52 Tatverdächtige haben die syrische Staatsangehörigkeit, also etwa jeder vierte. Es folgen 22 russische, 11 afghanische und 8 ukrainische Staatsangehörige [1]. Zum Vergleich: In ganz Cottbus liegt der Ausländeranteil bei knapp 15 Prozent der Einwohner (Stand 30. Juni 2026) [2]. Wie hoch der Anteil unter den Schülern ist, veröffentlicht die Stadt nicht. Er dürfte höher liegen als in der Gesamtbevölkerung, weil viele zugewanderte Familien junge Kinder haben. Genau diese Zahl muss die Stadt vorlegen, damit sich der Abstand sauber einordnen lässt [BELEG FEHLT: Ausländeranteil unter Cottbuser Schülern].

Das ist keine Aussage über syrische oder andere ausländische Kinder im Allgemeinen. Die meisten von ihnen gehen friedlich zur Schule und leiden selbst unter der Gewalt. Es ist aber eine Aussage darüber, dass Integration an mehreren Cottbuser Schulen gescheitert ist und dass man darüber offen sprechen muss.

Seit Jahren bekannt, seit Monaten eskaliert

Neu ist das Problem nicht. Bereits im Oktober 2023 habe ich hier berichtet, dass sich die Gewalt an Cottbuser Schulen verdoppelt hatte und dass damals 32 von 73 Tatverdächtigen keine Deutschen waren [3]. Im November 2025 habe ich auf das Meldeportal der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg für Gewalt an Schulen hingewiesen [4]. Im Dezember 2025 haben Eltern der Regine-Hildebrandt-Grundschule in einem Brandbrief Übergriffe, Reizgas auf dem Schulhof, Drohungen und Erpressungen geschildert [5].

Im Januar 2026 berichtete Innenminister René Wilke im Innenausschuss des Landtages von 108 Ermittlungsverfahren im Schulumfeld seit Ende Juni 2025 [6]. Die Polizei richtete eine eigene Ermittlungsgruppe „Schule“ ein [6]. Am 16. Januar 2026 vereinbarten Innenminister Wilke, Bildungsminister Steffen Freiberg und Oberbürgermeister Tobias Schick beim sogenannten Cottbus-Gipfel einen Sicherheitsdienst, mehr Polizei auf Schulhöfen und Schulwegen, Wohnsitzauflagen für zugewiesene Familien und die Sicherung von Präventionsprojekten [7]. Acht Monate später steht die Zahl bei 278 Anzeigen. Zwar sind Ermittlungsverfahren und Anzeigen nicht völlig gleich gezählt, doch die Richtung ist eindeutig.

Was die Stadt nicht beantwortet

Unsere Anfrage enthielt vier Fragen. Beantwortet wurden sie nur zum Teil. Nach dem Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschulung hatten wir ausdrücklich gefragt. Dazu steht in der Antwort kein Wort [1]. Ebenso fehlt der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen, also ob sie etwa geduldet sind, eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren besitzen oder ausreisepflichtig sind. Auch die Zahl der Doppelstaatler nennt die Stadt nicht. Eine Aufschlüsselung der Nationalitäten nach Schulen erfolgt nach eigener Aussage nicht [1].

Bei der Prävention wird es noch dünner. Im Januar 2026 fanden 31 Veranstaltungen mit 577 Teilnehmern statt [1]. Statt der erbetenen Liste aller Kurse nennt die Stadt nur fünf Schulen, eine davon in Spremberg. Die Sachsendorfer Oberschule und die Regine-Hildebrandt-Grundschule, wo sich die meisten Fälle häufen, tauchen in dieser Aufzählung nicht auf [1]. Nach einer Erfolgskontrolle hatten wir gefragt. Die Antwort beschränkt sich darauf, dass Lehrer und Schüler die Veranstaltungen positiv wahrnähmen [1]. Das ist ein Stimmungsbild, keine Wirkungskontrolle.

Auf die Frage nach ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen straffällige Schüler und ihre Sorgeberechtigten nennt die Stadt keinen einzigen konkreten Fall und keine einzige Zahl. Sie verweist auf Zuständigkeiten, auf die Zentrale Ausländerbehörde des Landes und darauf, dass es im vergangenen Jahr Abschiebungen gegeben habe [1]. Wie viele, bleibt offen. Und ob die im Januar angekündigten Wohnsitzauflagen [7] überhaupt umgesetzt wurden, erfahren die Stadtverordneten ebenfalls nicht.

Was jetzt passieren muss

Wer Probleme lösen will, muss sie zuerst vollständig kennen. Ich fordere deshalb, dass die Stadt die fehlenden Angaben nachliefert: den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen, den Ausländeranteil unter den Cottbuser Schülern und die Zahl der Fälle je Schule nach Staatsangehörigkeit, selbstverständlich anonymisiert. Unsere Fraktion wird diese Fragen erneut stellen.

An den am stärksten belasteten Schulen braucht es dauerhaft Sicherheitspersonal, nicht nur für ein paar Monate. Prävention gehört zuerst dorthin, wo die Gewalt stattfindet, und sie muss an ihrer Wirkung gemessen werden, nicht an der Zahl der Vorträge. Die angekündigten Wohnsitzauflagen müssen umgesetzt und öffentlich bilanziert werden. Und wer ausreisepflichtig ist und Straftaten begeht, muss das Land auch tatsächlich verlassen. Dafür will ich Zahlen sehen, keine Textbausteine.

Die Leidtragenden sind die Kinder, deutsche wie ausländische, die sich an ihrer Schule nicht mehr sicher fühlen, und die Lehrer, die allein gelassen werden. Ihnen schulden Stadt und Land keine Stimmungsberichte, sondern sichere Schulen. Dafür setze ich mich weiter ein.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dezernat Ordnung, Sicherheit, Sport, Gesundheit und Bürgerservice: Antwort auf die Anfrage AN-149/26 der AfD-Fraktion „Gewalt an Cottbuser Schulen“ zur Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 SessionNet | Anfrage zu Gewalt an Cottbuser Schulen

[2] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Kommunalstatistik: Bevölkerung, Stand 30.06.2026. https://cottbus.de/kommunalstatistik/bevoelkerung/

[3] Lars Schieske: Die Realität holt Cottbus ein, 26.10.2023, aktualisiert 07.03.2025. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/die-realitaet-holt-cottbus-ein/

[4] Lars Schieske: Gewalt an Schulen in Brandenburg, 08.11.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/gewalt-an-schulen-in-brandenburg/

[5] Lars Schieske: Wenn Schulen kippen, versagt die Politik. Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf, 16.12.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/wenn-schulen-kippen-versagt-die-politik-brandbriefe-aus-cottbus-und-ludwigshafen-sind-der-letzte-warnruf/

[6] Niederlausitz aktuell: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Gewalt an Cottbuser Grundschule, 15.01.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/307898/staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-gewalt-an-cottbuser-grundschule.html

[7] Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: „Cottbus-Gipfel“ gegen Gewalt unter Schülern, Pressemitteilung vom 16.01.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~16-01-2026-cottbus-gipfel-gegen-gewalt-unter-schuelern

Welle der Ungeimpften?

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Volkslieder neu entdecken: Herbstsingen in meinem Bürgerbüro

Wann haben Sie zuletzt mit anderen Menschen zusammen gesungen, einfach so, ohne Bühne und ohne Publikum? Für viele liegt das lange zurück. Deshalb lade ich am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr wieder zum gemeinsamen Volksliedersingen in mein Bürgerbüro ein. Am Keyboard begleitet uns der Pianist Matthias Huth. Vorher möchte ich kurz erklären, warum sich ein Abend mit den alten Liedern lohnt.

Was ein Volkslied eigentlich ist

Gesungen wurde im Volk schon immer. Den Begriff dafür gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert: Johann Gottfried Herder führte das Wort „Volkslied“ 1773 als Erster im deutschen Sprachraum ein [1]. Er beschrieb damit Lieder, die alt und schön waren, mündlich weitergegeben wurden und deren Verfasser niemand mehr kannte [1]. Die Forschung hat später gezeigt, dass das Bild etwas romantisch war: Viele Lieder entstanden nicht im einfachen Volk selbst, sondern kamen aus dem Bürgertum und wurden dann angeeignet und umgesungen [1].

Dass wir heute noch Lieder wie „Wenn ich ein Vöglein wär“ oder „Schlaf, Kindlein, schlaf“ kennen, verdanken wir auch zwei jungen Dichtern. Achim von Arnim und Clemens Brentano trugen vergessene und schwer auffindbare Liedtexte zusammen; der erste Band ihrer Sammlung „Des Knaben Wunderhorn“ erschien 1805, zwei weitere folgten 1808 [2]. Sie widmeten das Werk Goethe, der es begeistert besprach und sich wünschte, es solle „Von Rechts-wegen […] in jedem Hause […] zu finden seyn“ [2].

Lieder für Arbeit, Fest und Feierabend

Volkslieder waren nie Konzertmusik. Sie gehörten in den Alltag. Gesungen wurde bei eintöniger Arbeit, in der Spinnstube nach Feierabend, in der Kirche, draußen auf dem Feld, beim Tanz und im Wirtshaus, und zwar fast immer auswendig [1]. Der Musikwissenschaftler Ernst Klusen nannte das Volkslied deshalb ein Gruppenlied, das Menschen gemeinsam singen und das ihnen als Hilfsmittel dient, ihr Leben zu gestalten [1].

Genau darin liegt für mich der Wert dieser Lieder. Sie haben Generationen eine gemeinsame Sprache für Freude, Liebe, Abschied und Heimweh gegeben. Wer zusammen singt, braucht keine Ausbildung und kein Instrument, nur die Bereitschaft, mitzumachen.

Auch die Lausitz hat ihren eigenen Liederschatz

Bei uns in der Lausitz gehört dazu auch das sorbische und wendische Lied. Jan Arnošt Smoler und Leopold Haupt veröffentlichten 1841 und 1843 eine Sammlung von 531 sorbischen Volksliedern, die bis heute als Enzyklopädie der sorbischen Volkskunde gilt [3]. Smoler organisierte zudem ab 1845 Gesangsfeste [3]. Das gemeinsame Singen hat in unserer Region also eine lange und eigene Geschichte.

Wie steht es heute um das Volkslied?

Ehrlicherweise muss man sagen: Das Volkslied hatte es in den letzten Jahrzehnten schwer. Im Nationalsozialismus wurde es ideologisch vereinnahmt und nach rassistischen Vorstellungen „gesäubert“ [1]. Die Wissenschaft rückt seit den 1970er Jahren weitgehend vom Begriff „Volk“ ab und spricht lieber von populärer Musik [1]. Hinzu kommt der Wandel im Alltag: Die Weitergabe von Generation zu Generation ist vielerorts abgerissen, Hörgewohnheiten haben sich verändert, und Musik kommt heute meist aus der Konserve, sodass das überlieferte Singen eher ein Nischendasein führt [1].

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Das 2009 gestartete Liederprojekt des Carus-Verlags und des SWR hat über 600 Lieder zusammengetragen, darunter viele Volkslieder, mit dem Ziel, diesen Schatz vor dem Vergessen zu bewahren und Kinder wie Erwachsene wieder zum Singen zu bringen [4]. Und die Lust am Musizieren wächst: Laut einer Allensbach-Befragung im Auftrag des Deutschen Musikinformationszentrums machen 21 Prozent der Bevölkerung ab sechs Jahren in ihrer Freizeit Musik, rund 16,3 Millionen Menschen und damit etwa zwei Millionen mehr als vier Jahre zuvor (Stand April 2025) [5]. 41 Prozent von ihnen singen, fast ein Drittel in einem Chor, und besonders beliebt ist das Singen bei älteren Menschen [5].

Die Freude am gemeinsamen Singen ist also da. Was fehlt, sind Gelegenheiten. Ich finde, unsere Volkslieder gehören nicht ins Archiv, sondern in die Mitte der Gesellschaft, an den Küchentisch, ins Vereinsheim und gern auch in ein Bürgerbüro.

Herzliche Einladung zum Herbstsingen

Deshalb lade ich alle Interessierten herzlich ein: Am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr singen wir in meinem Bürgerbüro in der Dresdner Straße 89, 03050 Cottbus, gemeinsam Volkslieder. Am Keyboard begleitet uns wieder Matthias Huth. Sie müssen weder Noten lesen können noch alle Strophen auswendig kennen, Freude am Mitsingen genügt. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, so wie Sie es von meinem Büro kennen.

Bringen Sie gern Familie, Freunde und Nachbarn mit. Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Ihnen!

Quellen

[1] Historisches Lexikon Bayerns: Manfred Seifert, Volksmusik, publiziert am 18.11.2019, aktualisiert am 09.03.2020. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Volksmusik

[2] Freies Deutsches Hochstift, Frankfurter Goethe-Museum: Des Knaben Wunderhorn. Achim von Arnim und Clemens Brentano sammeln Volkslieder (1805 bis 1808), Mediaguide zur Romantik-Ausstellung. https://freies-deutsches-hochstift.de/mediaguide/romantik-ausstellung/2-obergeschoss/wunderhorn/

[3] Deutsche Biographie: Peter Kunze, Smoler (Smolaŕ), Jan Arnošt, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 512 bis 514. https://www.deutsche-biographie.de/sfz78567.html

[4] Carus-Verlag: 10 Jahre LIEDERPROJEKT, 2019. https://www.carus-verlag.com/spotlight/liederprojekt/jubilaeum/

[5] Deutsches Musikinformationszentrum (miz) / Institut für Demoskopie Allensbach: Amateurmusizieren in Deutschland, Stand April 2025. https://miz.org/de/statistiken/amateurmusizieren-in-deutschland

Aktuelle Stunde am 23. September: Die SPD sucht das Standortrisiko bei den Bürgern und übersieht die eigene Bilanz

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Millionen für Forst und Vetschau

Gut für unsere Bäder, aber keine sportpolitische Erfolgsgeschichte

Für das Freibad in Forst sind 2.231.250 Euro Bundesförderung vorgesehen, für das Sommerbad in Vetschau weitere 1.795.500 Euro. Ich begrüße diese Unterstützung ausdrücklich. Beide Einrichtungen sind wichtig für unsere Region, für Familien, den Schwimmunterricht und das Vereinsleben. Jeder Euro, der ihren Erhalt sichert, geht in die richtige Richtung. [1]

Doch angesichts des gewaltigen Sanierungsstaus bleibt diese Förderung ein Tropfen auf dem heißen Stein. Während die SPD-Bundestagsabgeordnete Maja Wallstein die Entscheidung als starkes Signal feiert, sehe ich darin vor allem eine überfällige Reparatur an den Folgen jahrelang verfehlter Politik.

Der Sanierungsstau verschwindet nicht durch Erfolgsmeldungen

Der bundesweite Sanierungsbedarf bei Sportstätten, zu denen auch Schwimmbäder gehören, wird auf rund 40 Milliarden Euro geschätzt. Diese Größenordnung nannte auch der damalige DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester. Dahinter stehen marode Hallen, verschlissene Anlagen und Bäder, deren Zukunft auf dem Spiel steht. [2]

Wie dramatisch die Lage ist, wurde auch im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages deutlich. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bezifferte den Sanierungsrückstand bei kommunalen und vereinseigenen Sportstätten seines Landes auf rund 3,6 Milliarden Euro. Besonders alarmierend sei die Situation der Schwimmbäder: Nach Angaben des Verbandes wurden zwischen 2000 und 2019 rund 600 Bäder geschlossen. [3]

Wer diese Entwicklung kennt, sollte bei einzelnen Förderzusagen mit politischen Siegesmeldungen zurückhaltender sein.

23-fach überzeichnet: Der Bedarf ist längst bekannt

Schon die erste Förderrunde für kommunale Sportstätten zeigte das Missverhältnis: Für 333 Millionen Euro Fördermittel gingen mehr als 3.600 Interessenbekundungen mit einer beantragten Fördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ein. Gemessen am beantragten Geld war das Programm rund 23-fach überzeichnet. [4]

Beim jetzigen Schwimmbadprogramm wiederholt sich das Bild. Rund 960 Projektskizzen mit einem Förderbedarf von etwa 3,2 Milliarden Euro standen einem Fördertopf von 250 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einer rund 13-fachen Überzeichnung. [5] Diese Zahlen zeigen, wie weit die bereitgestellten Mittel hinter den angemeldeten Vorhaben zurückbleiben. Für viele Kommunen geht das Warten weiter.

Die aktuelle Projektauswahl wurde nach Informationen aus unserer Fraktion im Haushaltsausschuss einstimmig beschlossen, also auch mit Zustimmung der AfD. Wir unterstützen konkrete Hilfe vor Ort. Unsere Kritik an der unzureichenden Gesamtpolitik bleibt deshalb genauso berechtigt.

Gemeinden informiert, Cottbus geht leer aus

Auch ich habe die Gemeinden auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam gemacht und die zuständigen Amtsleiter und Bürgermeister angeschrieben. Mir war wichtig, dass die Chancen auf Unterstützung vor Ort bekannt sind und genutzt werden können.

Umso mehr bedauere ich, dass meine Heimatstadt Cottbus von dieser Förderrunde nicht profitiert. Mit unserer Lagune haben wir ebenfalls ein Schwimmbad mit erheblichem Sanierungsstau. Für die Cottbuser ist dieser Bedarf genauso dringend. Während andernorts Förderzusagen gefeiert werden, bleibt bei uns eine wichtige Aufgabe ungelöst. Auch deshalb kann ich in diesem Programm keine ausreichende Antwort auf die Probleme unserer Sportstätten erkennen.

Unsere Vorschläge lagen längst auf dem Tisch

Wir haben als AfD ein Sanierungsprogramm von 40 Milliarden Euro gefordert. Den entsprechenden Antrag 21/2032 haben wir in den Bundestag eingebracht. Im Ausschuss für Sport und Ehrenamt lehnten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke diesen Antrag am 5. November 2025 geschlossen ab. [3]

Zusätzlich haben wir für den Haushalt 2026 einen konkreten Ansatz von vier Milliarden Euro beantragt. Dahinter steht ein Zehnjahresprogramm mit jährlich vier Milliarden Euro, um den Sanierungsstau systematisch abzubauen. [6]

Deshalb überzeugt mich Wallsteins Jubel nicht. Ihre SPD hat im zuständigen Fachausschuss unseren umfassenden Sanierungsvorschlag abgelehnt. Jetzt präsentiert sie einzelne Förderzusagen als Beleg erfolgreicher Politik. Für mich passt das nicht zusammen. Die Menschen brauchen eine verlässliche Perspektive für ihre Sportstätten.

Auch in Potsdam fehlt die finanzielle Verlässlichkeit

Bei meinen Gesprächen am Olympiastützpunkt in Potsdam zu Beginn dieser Woche wurde erneut deutlich, dass die Bundesmittel für die Unterhaltung der Sportstätten aus Sicht meiner Gesprächspartner nicht ausreichen.

Damit endet das Problem auch nicht mit einer sanierten Halle oder einem erneuerten Schwimmbecken. Anlagen müssen dauerhaft unterhalten, technische Einrichtungen gewartet und der laufende Betrieb gesichert werden. Wer nur die Sanierung fördert und die Finanzierung danach offenlässt, schafft die nächste Baustelle gleich mit.

Förderpolitik muss im Alltag funktionieren

In meinem Beitrag „Fördergeld mit Hindernissen“ habe ich bereits beschrieben, wie komplizierte Verfahren, Eigenanteile und knappe Verwaltungskapazitäten den Zugang zu Fördermitteln erschweren. Gerade kleine Kommunen und ehrenamtlich geführte Vereine brauchen einfache Verfahren und Planungssicherheit. [7]

Auch mein Beitrag zur „Sportmilliarde als Rechnung“ griff einen grundlegenden Widerspruch auf: Förderversprechen helfen wenig, wenn Vereine gleichzeitig mit steuerlicher Unsicherheit und zusätzlicher Bürokratie kämpfen. Meine Forderung bleibt, das Ehrenamt finanziell und organisatorisch zu entlasten. [8]

Hinzu kommt: Der Schwimmbadtopf wird aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gespeist. Auch dieses Geld muss am Ende erwirtschaftet und zurückgezahlt werden. Umso wichtiger sind klare Prioritäten und eine dauerhafte Stärkung der kommunalen Finanzen. [9]

Ich freue mich für Forst und Vetschau. Den Mitarbeitern, Vereinen und Besuchern gönne ich diese Unterstützung von Herzen. Eine erfolgreiche Sportpolitik messe ich aber daran, ob der Sanierungsstau dauerhaft sinkt und Sportstätten verlässlich betrieben werden können. Dafür reichen einzelne Förderbescheide und die dazugehörigen Pressemitteilungen nicht aus.

Quellen

[1] Maja Wallstein: Bundesförderung für die Freibäder in Forst und Vetschau, 23. September 2026

[2] Interview mit DOSB-Vorstandsvorsitzendem Torsten Burmester zum Zustand des deutschen Sports

[3] Wortprotokoll des Ausschusses für Sport und Ehrenamt vom 5. November 2025: LSB-Angaben auf Seite 9, Abstimmung auf Seite 32

[4] Carsten Körber: Bundesprogramm zur Sportstättensanierung 23-fach überzeichnet

[5] BBSR: 960 Projektskizzen und rund 3,2 Milliarden Euro beantragte Förderung für Schwimmbäder

[6] AfD-Änderungsanträge zum Haushalt 2026: Vier Milliarden Euro für Sportstättensanierung, Seite 15

[7] Lars Schieske: Fördergeld mit Hindernissen

[8] Lars Schieske: Hey! Die Sportmilliarde kommt! Nur leider als Rechnung.

[9] Bundesregierung: Finanzierung und Durchführung des Sportstättenprogramms, Drucksache 21/5213

Politik raus aus dem Stadion – aber dann bitte für alle

Nach dem Zweitligaspiel des FC Energie Cottbus gegen den FC St. Pauli wird heftig über mehrere Spruchbänder auf der Nordwand diskutiert. Besonders im Mittelpunkt steht der Satz: „Eure Regenbogenutopie endet in Pädophilie.“ Der FC Energie distanzierte sich anschließend deutlich davon und erklärte, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung mit Straftätern gleichzusetzen, sei ein „No-Go“. Das LEAG Energie Stadion sei das Zuhause aller Energiefans, unabhängig unter anderem von politischer Haltung, Weltanschauung und sexueller Orientierung [1].

Diese Haltung kann man vertreten. Dann gehört zur vollständigen Wahrheit aber auch, den Hintergrund des Banners und die Frage nach gleichen Maßstäben zu betrachten.

Warum ausgerechnet „Regenbogenutopie“?

Die Bezugnahme auf den Regenbogen kam nicht zufällig. Der FC St. Pauli positioniert sich seit Jahren ausgesprochen sichtbar in diesem Themenfeld. Bereits seit Jahren weht die Regenbogenfahne über dem Millerntor. Der Verein unterstützt Pride-Veranstaltungen und bezeichnet die gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz der LGBTQ-Community ausdrücklich als eigenes Anliegen [3].

2025 ging St. Pauli noch einen Schritt weiter: Auf dem Dach der Nordtribüne wurde eine große Solaranlage in Regenbogenfarben errichtet. Nach Angaben des Vereins soll sie weithin sichtbar für eine offene Gesellschaft und die Unterstützung der queeren Community stehen [4]. Dass sich das Cottbuser Banner gerade gegen eine „Regenbogenutopie“ richtete, hatte damit einen erkennbaren Bezug zur öffentlichen Selbstdarstellung des Gegners.

Hinzu kam ein ganz aktueller Vorgang innerhalb der St.-Pauli-Fanszene. Ultrà Sankt Pauli hatte am 28. August 2026 selbst öffentlich gemacht, dass Mitglieder der Gruppe übergriffig geworden waren. Genannt wurden Fälle sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch. Die betroffenen Täter seien teilweise lebenslang aus der Gruppe ausgeschlossen worden. Die Ultras sprechen selbst von strukturellen Defiziten und „blinden Flecken“ [2]. Genau auf diese Vorgänge bezog sich nach der Medienberichterstattung das Cottbuser Banner [1].

Auch die niedersächsische Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt hat die politische Debatte über Regenbogensymbolik, Sexualpädagogik und Pädophilie aufgegriffen. Im Niedersächsischen Landtag erläuterte sie 2025 den AfD-Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“ und erklärte unter anderem, darin werde darüber informiert, welche Symbole pädophile Gruppen als Erkennungszeichen verwendeten und welche sexualpädagogischen Konzepte ihre Fraktion kritisiert [8].

Wenn Politik raus soll, dann konsequent

Der eigentlich interessante Punkt liegt für mich deshalb an anderer Stelle: Welche politischen Botschaften lässt der FC Energie in seinem Stadion zu und welche nicht?

Die Stadionordnung ist erstaunlich deutlich. Verboten sind grundsätzlich „politische oder religiöse Gegenstände aller Art“, darunter Banner, Schilder und Symbole. Nicht spielbezogene politische Kundgebungen durch Transparente, Fahnen oder andere Medien benötigen die Erlaubnis des Vereins [5]. Gleichzeitig untersagt Energie bestimmte Bekleidungsmarken ausdrücklich. Auf der offiziellen Informationsseite für Gästefans werden etwa Thor Steinar, Consdaple, Black Legion, Greifvogel und Masterrace genannt [5]. Der Verein nimmt damit für sich das Recht in Anspruch, nicht nur strafrechtlich verbotene Kennzeichen, sondern auch bestimmte Kleidung aufgrund der damit verbundenen politischen Aussage aus seinem Stadion herauszuhalten.

Das kann der Verein aufgrund seines Hausrechts tun. Aber dann muss man sich die Frage gefallen lassen, wie konsequent der selbst formulierte Anspruch umgesetzt wird. Denn politische oder zumindest gesellschaftspolitische Symbolik findet durchaus Eingang ins Stadion. Beim Energie-Heimspiel am 25. Oktober 2025 wurde beispielsweise nach einem zeitgenössischen Bericht im Stadion selbst eine Queerflagge gehisst [6].

Genau hier sehe ich einen Widerspruch: Auf der einen Seite wird Kleidung wegen ihrer zugeschriebenen politischen Bedeutung verboten. Auf der anderen Seite werden Symbole zugelassen oder vom Verein selbst gezeigt, die längst Bestandteil gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen sind.

Die Regenbogenfahne ist längst Gegenstand politischer Auseinandersetzungen

Wie politisch aufgeladen dieses Symbol inzwischen ist, zeigt auch der Umgang der Sicherheitsbehörden mit Angriffen darauf. In Brandenburg wurde im Juni 2026 eine vor dem Rathaus Templin gehisste Regenbogenfahne gestohlen. Die Polizei teilte ausdrücklich mit, dass anschließend der Polizeiliche Staatsschutz zu den Tätern und deren Motivation ermittelte [7].

Das bedeutet nicht, dass jeder Diebstahl oder jede Beschädigung einer Regenbogenfahne automatisch eine politisch motivierte Straftat ist. Die Motivation des Täters ist entscheidend. Die brandenburgische Definition der Hasskriminalität ordnet jedoch Straftaten der politisch motivierten Kriminalität zu, wenn sie aufgrund von Vorurteilen beispielsweise wegen der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität begangen werden [7].

Damit ist zumindest eines schwer von der Hand zu weisen: Die Regenbogenfahne ist heute nicht nur irgendein buntes Stück Stoff. Sie wird von Verbänden, Vereinen und staatlichen Institutionen bewusst als gesellschaftliches Zeichen verwendet und ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.

Gleiche Regeln für alle

Ich wünsche mir Fußball als Fußball. Im Stadion sollten Herkunft, Parteibuch oder politische Weltanschauung nebensächlich sein. Dort stehen Menschen zusammen, weil sie ihren Verein unterstützen.

Wer deshalb politische Botschaften aus dem Stadion heraushalten möchte, sollte diesen Grundsatz konsequent anwenden. Dann darf es aber nicht davon abhängen, welche politische oder gesellschaftspolitische Botschaft gerade als richtig und welche als falsch angesehen wird. Der FC Energie hat selbstverständlich das Hausrecht und kann Regeln festlegen. Aber Glaubwürdigkeit entsteht nur durch nachvollziehbare und möglichst gleiche Maßstäbe. Wenn bestimmte Kleidungsstücke aufgrund ihrer politischen Konnotation unerwünscht sind, gleichzeitig aber andere gesellschaftspolitische Symbole demonstrativ ihren Platz im Stadion finden, darf man diesen Unterschied kritisieren. Aus meiner Sicht entsteht genau dort der Eindruck von Doppelmoral.

Mein Maßstab wäre wesentlich einfacher: Politik raus aus dem Stadion. Und wenn dieser Grundsatz gelten soll, dann bitte für alle Seiten gleichermaßen.

Quellenverzeichnis

[1] Lausitzer Rundschau / rbb24: Berichte über die Banner beim Spiel Energie Cottbus gegen St. Pauli, den Hintergrund und die Stellungnahme des FC Energie.
Lausitzer Rundschau – Banner gegen St. Pauli
rbb24 – Banner-Eklat in Cottbus

[2] Ultrà Sankt Pauli: Eigene Erklärung vom 28. August 2026 zu sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt sowie Machtmissbrauch innerhalb der Gruppe.
Ultrà Sankt Pauli – Aufarbeitungsprozess Übergriffe

[3] FC St. Pauli: Unterstützung der Pride Week, Regenbogenfahne am Millerntor und Engagement für die LGBTQ-Community.
FC St. Pauli – Unterstützung der Pride Week

[4] Bundesliga / FC St. Pauli: Regenbogen-Solaranlage auf der Nordtribüne des Millerntor-Stadions als sichtbares Symbol für Vielfalt und die queere Community.
Bundesliga – St. Paulis Solaranlage in Regenbogenfarben

[5] FC Energie Cottbus: Stadionordnung und Gästeinformationen zu politischen Gegenständen, Kundgebungen und ausdrücklich ausgeschlossenen Bekleidungsmarken.
FC Energie Cottbus – Stadionordnung
FC Energie Cottbus – Informationen für Gästefans

[6] taz: Bericht über den CSD in Cottbus vom 26. Oktober 2025; darin wird erwähnt, dass der FC Energie beim Spiel am Vortag eine Queerflagge im Stadion gehisst hatte.
taz – Der größte Cottbuser CSD aller Zeiten

[7] Polizei Brandenburg / Land Brandenburg: Staatsschutzermittlungen nach dem Diebstahl einer Regenbogenfahne in Templin sowie Definition von Hasskriminalität als Teil der politisch motivierten Kriminalität bei entsprechender Tatmotivation.
Polizei Brandenburg – Staatsschutz ermittelt nach Diebstahl der Regenbogenfahne
Land Brandenburg – Definition Hasskriminalität

[8] Niedersächsischer Landtag: Plenarrede von Vanessa Behrendt vom 26. März 2025 zum Flyer „Kindheit unterm Regenbogen“.
Niedersächsischer Landtag – Plenarprotokoll 26.03.2025

Wer Militär in zivile Infrastruktur legt, macht Bürger zur Zielscheibe

Seit dem Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wird über hybride Angriffe geredet, über Abwehrsysteme und über Vergeltungsmaßnahmen. Über eine Frage wird kaum geredet: Warum steht militärische Logistik überhaupt dort, wo Passagiere einchecken und Paketfahrer arbeiten? Ich halte diese Vermischung für den eigentlichen Skandal. Und ich sage das als Cottbuser, dessen Stadt am 15. Februar 1945 erfahren hat, was passiert, wenn Militärtransporte und Zivilisten am selben Ort stehen.

Was in Leipzig belegt ist, und was bislang nur behauptet wird

Der belegte Kern ist ernst genug. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 6. August 2026 übernommen und ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Am Abend des 4. August sollte auf dem Flughafengelände mit einer Drohne eine Explosion ausgelöst werden, an der Drohne waren professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht. Eine Frachtmaschine, die durchstarten musste, kollidierte im erweiterten Flughafenbereich mit einem Gegenstand, mutmaßlich einer weiteren Drohne [1].

Was daneben tagelang durch die Medien lief, war eine Heldengeschichte: Ein Busfahrer habe die Drohne mit einem Fußtritt aus der Luft geholt. Belegt ist das nicht. Nach Recherchen der „Zeit“ zeigen Kameraaufnahmen, dass die Drohne bereits am Boden lag, als der Mitarbeiter hinzukam. Das Foto und das Video, die den angeblichen Tritt zeigen, sind KI-erzeugt und tragen sichtbar ein Gemini-Wasserzeichen [2].

Am 1. September hat die Bundesregierung den Angriff offiziell Russland zugeschrieben und Maßnahmen angekündigt, unter anderem die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September und die Kündigung des Vertrags über das Russische Haus in Berlin [3]. Einen Tag später wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt zwei Tatverdächtige mit Russlandbezug identifiziert hat, einen Belarussen mit russischem Pass und einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass. Beide sind untergetaucht beziehungsweise vor der Tat ausgereist [4].

Zwei Dinge müssen auseinandergehalten werden: eine Bewertung der Bundesregierung ist kein Gerichtsurteil. Es gibt keine Festnahme, keine Anklage und keine öffentlich vorgelegte Beweiskette. Wer daraus außenpolitische Konsequenzen zieht, muss dem Parlament die Belege vorlegen. Und wer erlebt hat, wie schnell sich eine Erzählung verselbständigt, die später still korrigiert wird, sollte bei der nächsten Zuschreibung zurückhaltender sein.

Leipzig/Halle ist längst kein normaler Zivilflughafen mehr

Der Flughafen ist seit 2006 Basis des NATO-Programms SALIS. Die Bundeswehr kann dort rund um die Uhr auf zwei Transportflugzeuge vom Typ Antonow An-124 zugreifen, der Vertrag wurde von zehn Nationen der NATO und der EU mit einem zivilen Auftragnehmer geschlossen [5]. Die Sprengstoffdrohne lag genau dort: neben ukrainischen Antonow-Maschinen.

Ob diese Maschinen Munition geladen hatten, ist öffentlich ungeklärt. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR meldeten unter Berufung auf einen vertraulichen Polizeibericht, das mutmaßliche Ziel sei mit militärischer Munition beladen gewesen. Das Bundesinnenministerium stellte in der Obleute-Runde des Bundestages klar, es habe sich keine Munition in der Maschine befunden, und die Flughafengesellschaft erklärte, die Flugzeuge seien leer gewesen [6]. Dieser Widerspruch ist bis heute nicht aufgelöst, und genau deshalb gehört er ins Parlament und nicht in Hintergrundgespräche.

Der Operationsplan Deutschland macht die Vermischung zum Regelfall

Das ist keine Spekulation, das steht bei der Bundeswehr selbst. Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim. Im Bündnisfall sollen binnen sechs Monaten bis zu 800.000 alliierte Soldaten und 200.000 Fahrzeuge durch Deutschland verlegt werden. Der sogenannte Host Nation Support, also die Unterstützung durch das Gastgeberland, umfasst ausdrücklich Transport und Umschlag auf Straße, Schiene sowie in See- und Flughäfen. Die Bundeswehr schreibt selbst, der Betrieb der Drehscheibe Deutschland bringe Einschränkungen für die Bevölkerung mit sich, und nennt als Ziel des Plans, die Kaltstartfähigkeit, die Kriegstüchtigkeit und die Durchhaltefähigkeit zu steigern. Für vereinfachte Militärtransporte auf festgelegten Straßen wurden Verwaltungsvereinbarungen geschlossen, unter anderem mit Brandenburg [7]. Hierzu hatte ich bereits berichtet:

Zivile Häfen, zivile Bahnknoten, zivile Flughäfen und Autobahnen in Brandenburg werden also planmäßig zu Bestandteilen militärischer Logistik. Wer das tut, verwandelt sie im Ernstfall in legitime militärische Ziele. Das ist keine Meinung, das ist die Logik des Kriegsvölkerrechts. Das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen verlangt von den Konfliktparteien, es zu vermeiden, militärische Ziele innerhalb oder in der Nähe dicht bevölkerter Gebiete anzulegen, und, wo das nicht zu umgehen ist, die Zivilbevölkerung aus dieser Umgebung zu entfernen (Artikel 58 ZP I) [8].

Cottbus, 15. Februar 1945: Munitionszug neben Flüchtlingswaggon

Am Mittag des 15. Februar 1945 erreichte ein amerikanischer Bomberverband mit mehr als 400 Maschinen vom Typ B-17 die Stadt und warf rund 1.000 Tonnen Bomben ab. Zielpunkt war der Eisenbahnknoten mit seinen Werkstätten. Der Verband war ursprünglich auf das Hydrierwerk Schwarzheide/Ruhland angesetzt und wich wegen der Wetterlage auf Cottbus aus [9].

Auf dem Bahnhof stand an diesem Tag, weil fahrbereite Lokomotiven fehlten, ein Munitionszug unmittelbar neben Lazarettzügen und Waggons mit Tausenden Flüchtlingen aus Schlesien und Ostbrandenburg. Der Munitionszug explodierte [9][10]. Etwa 1.000 Menschen starben, rund 13.000 wurden obdachlos [11]. Die tatsächliche Zahl kennt niemand, weil die Toten unter den Flüchtlingen und Verwundeten in den Zügen kaum erfasst wurden [10].

Die Verantwortung dafür, dass in Cottbus Munition, Verwundete und Vertriebene auf denselben Gleisen standen, lag bei der damaligen deutschen Führung. Genau darin liegt die Lehre. Wer militärische Transporte dorthin legt, wo Zivilisten sind, entscheidet, dass Zivilisten das Risiko mittragen. Diese Entscheidung fällt nicht der Angreifer, sie fällt die eigene Seite.

Viel Geld für Kriegstüchtigkeit, ein Busfahrer als letzte Verteidigungslinie

Für 2026 stehen 108,2 Milliarden Euro für Verteidigung bereit, 82,69 Milliarden im Einzelplan 14 und 25,51 Milliarden aus dem Sondervermögen Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium verzeichnet damit den größten Zuwachs aller Ressorts [12]. Gleichzeitig warten laut Flughafenverband ADV die Flughäfen Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Leipzig/Halle und Köln/Bonn noch immer auf die vom Bundesinnenministerium zugesagte Ausstattung zur Drohnendetektion und Drohnenabwehr [13].

Das ist die Bilanz: Milliarden für Aufrüstung und markige Reden über Kriegstüchtigkeit, aber am Ende steht ein Flughafenmitarbeiter im Nachtdienst neben einem scharfen Sprengsatz. Wer das Land rhetorisch in einen Vorkriegszustand redet, ohne die Menschen tatsächlich zu schützen, betreibt Symbolpolitik auf Kosten der Sicherheit.

Ich fordere deshalb dreierlei. Erstens legt die Bundesregierung dem Bundestag die Beweiskette offen, bevor sie weitere Eskalationsschritte beschließt. Zweitens beantwortet sie öffentlich, welche zivilen Flughäfen und Bahnknoten in Brandenburg und bundesweit für Militärtransporte genutzt werden und welches Schutzkonzept dafür existiert. Drittens wird militärische Logistik, wo immer es geht, von zivilem Passagier- und Frachtbetrieb getrennt und auf militärisches Gelände verlegt.

Und viertens, weil es dazugehört: weniger Säbelrasseln. Abschreckung ersetzt keine Diplomatie. Cottbus weiß, wie ein Bahnhof aussieht, an dem Militär und Zivilisten nebeneinanderstehen. Diese Erfahrung sollte uns vorsichtiger machen, nicht mutiger.

Quellen

[1] Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle, 06.08.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html

[2] dpa-Faktencheck: Bilder von Fußtritt bei Drohnenfall in Leipzig sind KI-erstellt. https://dpa-factchecking.com/germany/260807-99-276463/

[3] Bayerische Staatszeitung: Bundesregierung: Russland für Leipziger Drohnen-Angriff verantwortlich. https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bundesregierung-russland-fuer-leipziger-drohnen-angriff-verantwortlich.html

[4] ZDFheute: Drohnen-Fall: Zwei Verdächtige mit Russland-Bezug identifiziert, 02.09.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/drohne-leipzig-russland-bezug-verdaechtige-spur-100.html

[5] Bundeswehr: Strategischer Transport (SALIS). https://www.bundeswehr.de/de/organisation/unterstuetzungsbereich/logistik/strategischer-transport

[6] t-online: Drohne in Leipzig: Ukrainisches Flugzeug trug wohl militärische Munition, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101377388/drohne-in-leipzig-ukrainisches-flugzeug-trug-wohl-militaerische-munition.html

[7] Bundeswehr: Operationsplan Deutschland: Deutschland gemeinsam verteidigen, 10.10.2025. https://www.bundeswehr.de/de/organisation/operatives-fuehrungskommando-der-bundeswehr/auftrag-und-aufgaben/operationsplan-deutschland

[8] Deutsches Rotes Kreuz: Genfer Abkommen, Schutz der Kombattanten sowie Mittel und Methoden der Kriegsführung. https://www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/humanitaeres-voelkerrecht-im-kontext-des-drk/genfer-abkommen/

[9] Stadtmuseum Cottbus: Chronik 1945. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/chronik-detail/1945.html

[10] Stadtmuseum Cottbus: Bombardierung von Cottbus. https://www.stadtmuseum-cottbus.de/cottbus-lexikon-detail/bombardierung-von-cottbus.html

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Cottbus/Chóśebuz gedenkt der Bombardierung 1945. https://cottbus.de/allgemein/cottbus-chosebuz-gedenkt-der-bombardierung-1945/

[12] esut.de: Haushaltsgesetz 2026 tritt zum 1. Januar in Kraft. https://esut.de/2025/12/meldungen/66604/haushaltsgesetz-2026-tritt-zum-1-januar-in-kraft/

[13] t-online: Leipzig: Busfahrer soll Drohne mit Fußtritt gestoppt haben, 06.08.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101376382/leipzig-busfahrer-soll-drohne-mit-fusstritt-gestoppt-haben.html

Geschwärzte Protokolle dienen nicht der Aufarbeitung

Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.

Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht

Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.

Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.

Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.

Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format

Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].

Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.

Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis

Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].

Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].

Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].

Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.

Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.

Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].

Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt

Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.

Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.

Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.

Quellen

[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766

[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf

[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf

[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380

[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024

[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01

[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868

[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164

[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176

[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/

[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss

[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/

Die Lausitz zahlt den Preis für den Kohleausstieg (4/7)

Wer verstehen will, was Deutschland beim Umbau seiner Energieversorgung verliert, muss in die Lausitz schauen. Das Revier im Süden Brandenburgs und Nordosten Sachsens ist keine bekannte Gegend. In den Abendnachrichten kommt sie vor, wenn über Strukturwandel oder Tagebaue berichtet wird. Was dabei fast nie gesagt wird: Die Region hat jahrzehntelang einen erheblichen Teil des deutschen Stroms geliefert, verlässlich, wetterunabhängig, steuerbar. Das war keine Kleinigkeit. Und es ist nicht einfach zu ersetzen.

Ein Revier, das Deutschland versorgt hat

Die LEAG, der heutige Betreiber der Lausitzer Braunkohlekraftwerke, betreibt vier Standorte mit einer installierten Gesamtleistung von rund 7.500 Megawatt. Das entspricht etwa sieben modernen Kernkraftwerken. Rein rechnerisch reicht diese Leistung aus, um rund zehn Millionen Haushalte durchgängig mit Strom zu versorgen, nicht gelegentlich, nicht bei gutem Wetter, sondern kontinuierlich.

Die vier Standorte – Jänschwalde, Schwarze Pumpe, Boxberg und Lippendorf – stehen in Brandenburg und Sachsen, umgeben von Tagebauen, aus denen der Brennstoff direkt angeliefert wird. Kurze Wege, planbare Mengen, steuerbarer Betrieb. Genau diese Verlässlichkeit machte sie über Jahrzehnte zu einem zentralen Baustein der deutschen Versorgung.

Die vier Kraftwerke im Überblick

Jänschwalde – Der Gigant macht dicht

Jänschwalde war mit 3.000 MW das drittgrößte Kraftwerk Deutschlands. Sechs Blöcke lieferten über 35 Jahre lang zuverlässige Grundlast. Blöcke E und F gingen 2024 endgültig vom Netz, nach einer temporären Rückkehr zur Sicherheitsbereitschaft. Ende 2028 soll die verbleibende Kohleverstromung am Standort enden.

Das Kraftwerk versorgt Cottbus mit Fernwärme. Der Fernwärmevertrag mit der LEAG läuft bis Ende 2032, also vier Jahre über das Ende der Kohleverstromung hinaus. Die Lücke soll eine 120-Megawatt-Power-to-Heat-Anlage am selben Standort schließen, die elektrischen Strom in Wärme umwandelt. Baustart ist für Anfang 2027 geplant, Inbetriebnahme für Ende 2027. Ob das Vorhaben wie geplant realisiert wird, ist noch offen. Zudem betreibt die Fischzucht Jänschwalde GmbH seit über 30 Jahren eine Zucht, die das warme Kühlwasser des Kraftwerks nutzt. Auch das endet 2028.

Boxberg – Kraftwerkslandschaft ohne Zukunft

Boxberg ist mehr als ein Kraftwerk, es ist eine über Jahrzehnte gewachsene Anlage mit 2.575 MW Leistung. Die modernen Blöcke Q und R lieferten gesicherte Grundlast, wetterunabhängig und planbar. Die geplante Nachfolge ist teilweise geplatzt. LEAG wollte hier das größte Wasserstoff- und Batteriespeicherzentrum Ostdeutschlands errichten. Drei Kühltürme wurden am 6. Dezember 2024 gesprengt, um Platz zu schaffen. Dann wurde der Elektrolyseur gestoppt, wegen fehlender Planungssicherheit und ausbleibender Netzanbindung ans Wasserstoff-Kernnetz. Der Batteriespeicher wird weitergebaut. Boxberg steht damit symptomatisch für den schwierigen Wandel weg von 24/7-Grundlast, hin zu einem Standort ohne konkreten Nachfolgeplan.

Lippendorf – Fernwärme im Aus

Das Kraftwerk Lippendorf ist ein Gemeinschaftskraftwerk der LEAG und der MIBRAG Energy Group. Beiden gehört jeweils ein Block der modernen Doppelblockanlage. Am 22. Juni 2000 von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeweiht, stand es als Symbol für die damalige Rolle der Braunkohle. Die Anlage vereinte moderne Technik, 1.840 Megawatt Leistung, Wirkungsgrad von 42,5 Prozent. Und das ausgerechnet in dem Jahr, in dem mit dem EEG der politische Abschied von der Kohle eingeleitet wurde.

Das Kraftwerk versorgt nicht nur das Stromnetz, sondern auch Leipzig mit einem erheblichen Teil seiner Fernwärme. Der Leipziger Stadtrat beschloss bereits im Oktober 2019, aus dem Fernwärmebezug aus Lippendorf auszusteigen. Das Ziel war ein vollständiger Ersatz bis 2023, spätestens bis 2025. Daraus wurde nichts. Die Stadtwerke Leipzig verlängerten Ende 2022 ihre Fernwärmeverträge mit dem Kraftwerk bis Ende 2027, woraufhin die Grünen im Stadtrat eine Anfrage stellten und den Vorgang als Widerspruch zur eigenen Beschlusslage kritisierten.

Was folgt, ist aufschlussreich. Die Lösung, die Leipzig nun verfolgt, ist nicht das ursprünglich geplante Gaskraftwerk allein, sondern ein deutlich aufwendigerer Weg. Ab August 2025 wird eine 19 Kilometer lange Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz bei Leipzig gebaut. Die Stadtwerke wollen Leipzig künftig mit Abwärme aus dem Chemiepark Leuna in Sachsen-Anhalt heizen. Ab voraussichtlich 2028 soll die Fernwärme fließen. Der Bau der Trasse kostet rund 165 Millionen Euro, vom Bund kommen Fördermittel von rund 70 Millionen Euro.

Lippendorf zeigt damit, wie eng Strom- und Wärmenetze verknüpft sind. Der Ausstieg aus der Braunkohle ist kein rein energiewirtschaftliches Ereignis. Jänschwalde versorgt Cottbus mit Fernwärme bis 2032, Schwarze Pumpe versorgt Spremberg bis 2037. Der Ersatz läuft überall auf Gas, Industrieabwärme und Power-to-Heat hinaus. Diese neuen Ersatzlösungen sind komplexer, teurer und in der Umsetzung langsamer als die alte Grundlastwärme, für die es keine direkte Entsprechung gibt.

Schwarze Pumpe – mehr als ein Kraftwerk

Schwarze Pumpe ist das erste Lausitzer Braunkohlekraftwerk, das nach der Wende auf der Grundlage neuer Technologien errichtet wurde. Grundsteinlegung 1993, erster Dauerbetrieb 1997, Wirkungsgrad 40 Prozent, für ein Braunkohlekraftwerk damals Weltstandard. Zwei Blöcke à 800 Megawatt, zusammen 1.600 Megawatt installierte Leistung.

Was dieses Kraftwerk von einem reinen Stromproduzenten unterscheidet, zeigt sich erst, wenn man alle Nebenleistungen zusammenzählt. Seit 1997 versorgt es Spremberg und Hoyerswerda mit Fernwärme; 2020 bezogen noch rund 60 Prozent der Einwohner Hoyerswerdas ihre Wärme von dort. Das ist keine Randnutzung, das ist die Grundversorgung einer Stadt mit 33.000 Einwohnern. Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser, alles aus demselben Prozess, der nebenan Strom erzeugt.

Gleichzeitig beliefert das Kraftwerk seit dem ersten Betriebstag das direkt benachbarte Gipswerk von Knauf. Das Werk verarbeitet 70 Prozent des bei der Rauchgasentschwefelung anfallenden REA-Gipses zu Gipskartonplatten. Die räumliche Nähe macht Transportkosten praktisch obsolet. Dieser REA-Gips ist kein Abfall, sondern ein Industrierohstoff. Bundesweit werden jährlich rund zehn Millionen Tonnen Gips benötigt. 2018 stammten noch 55 Prozent davon aus der Rauchgasentschwefelung von Kohlekraftwerken. Heute sind es noch rund 40 Prozent, Tendenz weiter sinkend mit dem laufenden Kohleausstieg.

Wenn Schwarze Pumpe 2038 vom Netz geht, endet nicht nur die Stromproduktion. Es enden gleichzeitig die Fernwärmelieferung für zwei Städte und die Gipsversorgung eines Werks, das direkt daneben gebaut wurde, weil der Rohstoff kostenlos und ohne Transportweg anfiel.

Hoyerswerda arbeitet bereits an Alternativen für seine Wärmeversorgung. Untersucht werden dabei ein regionales Konzept mit den Nachbarstädten Spremberg und Weißwasser, sowie die Wärmeauskopplung aus der Thermischen Abfallbehandlungsanlage Lauta und lokale Erzeugungsanlagen im Stadtgebiet. Welche davon sich rechnet, wer sie baut und wer sie bezahlt, ist alles offen.

Beim Gips ist die Lage ähnlich ungelöst. Recyclinggips kann bisher nur einen Bruchteil des REA-Gipses ersetzen, weshalb die Gipsindustrie zunehmend auf Naturgipsabbau setzt, vor allem im Südharz.

Für den Standort selbst plant die LEAG ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das schrittweise auf Wasserstoff umgerüstet werden kann. Das Gelände ist vorbereitet, die Baugenehmigung beantragt. Die Planungs- und Bauzeit schätzt LEAG auf etwa sechs Jahre, ein Netzbetrieb noch vor 2030 wäre demnach möglich.

Das Gaskraftwerk, das als Nachfolge geplant ist, wäre ohnehin kein gleichwertiger Ersatz. Schwarze Pumpe läuft heute als Grundlastkraftwerk: dauerhaft, planbar, steuerbar. Das geplante Gaskraftwerk ist als Backup konzipiert und es springt ein, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Eine andere Rolle, eine andere Einsatzhäufigkeit, eine andere wirtschaftliche Logik. Und es ist noch nicht einmal sicher, dass es kommt.

870 Megawatt ersetzen auf dem Papier einen Teil der 1.600 Megawatt, die Schwarze Pumpe heute leistet. Was sie nicht ersetzen, ist die Verlässlichkeit, mit der diese Leistung heute rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Das Gaskraftwerk-Versprechen – und wie es gerade zerläuft

Derzeit arbeiten rund 300 Kraftwerker in Schwarze Pumpe. Von ihnen sind nach Angaben des LEAG-Betriebsrats nur etwa 40 alt genug, um bei der Stilllegung in die Regelung zum Altersanpassungsgeld zu kommen, dem sozialen Rettungsschirm des Kohleausstiegs. Die übrigen 260 brauchen neue Arbeitsplätze.

Die Antwort darauf soll ein Gaskraftwerk sein. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche besuchte im August 2025 persönlich das Kraftwerk Schwarze Pumpe und versicherte der Region, die Lausitz werde beim Bau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke berücksichtigt. Das Baufeld in Spremberg ist bereits geräumt. In der Schublade liegen fertige Pläne für ein 870-Megawatt-Gas- und Dampfturbinenkraftwerk, das später auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden kann.

Der LEAG-Betriebsrat sieht das Projekt als wirtschaftliche Notwendigkeit. Das geplante Gaskraftwerk sei kein Luxusprojekt, sondern ein Anker im Sozialplan der LEAG mit rund 50 Arbeitsplätzen direkt vor Ort und weiteren in der Region.

Das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG), das die rechtliche Grundlage für die Ausschreibungen schaffen soll, enthält von diesem Versprechen nichts. Im Gegenteil, es enthält zwei Mechanismen, die den Standort Schwarze Pumpe strukturell benachteiligen.

Wie Südbonus und Redispatch die Lausitz bestraft

Der erste Mechanismus ist der sogenannte Südbonus. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Kraftwerke in Bayern oder Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen einen finanziellen Bonus erhalten und der Bund zahlt für sie praktisch einen Teil der Investition, nur weil sie im Süden stehen. Für die erwartete Ausschreibung, die am 1. September 2026 beginnen soll, hat die LEAG mit Schwarze Pumpe damit nach eigener Einschätzung derzeit keine Chance.

Der zweite Mechanismus ist struktureller Natur und erklärt, warum der Osten in diesem System seit Jahren benachteiligt ist. Im Osten wird viel Wind- und Kohlestrom produziert, der in den Süden fließen soll. Die Netztrassen nach Bayern sind jedoch oft überlastet oder noch gar nicht fertig gebaut. Um das Netz zu stabilisieren, müssen östliche Kraftwerke gedrosselt werden, weil ihr Strom buchstäblich nicht durchpasst. Im Süden entsteht dadurch Strommangel, den dortige Kraftwerke als Feuerwehr ausgleichen und dieser sogenannte Redispatch wird fürstlich vergütet. Kraftwerke im Süden verdienen also doppelt, einmal aus dem normalen Stromverkauf, einmal als Netzretter. Die Lausitz wird dagegen strukturell benachteiligt, weil die Netze hier stabiler sind. Der Südbonus würde diesen Nachteil nun gesetzlich festschreiben.

Deutschland plant, noch 2026 insgesamt 11 Gigawatt an neuer Kraftwerksleistung auszuschreiben Das Herzstück sind zwei Runden mit jeweils 4,5 Gigawatt für neue H2-ready-Gaskraftwerke. Das entspricht bundesweit nur sieben bis acht Standorten, die überhaupt einen Zuschlag erhalten können. Ministerin Reiche hat der Lausitz und Mitteldeutschland zwei dieser Standorte versprochen. Im aktuellen Gesetzestext steht davon nichts.

Die Lausitz fordert deshalb einen Transformationsbonus. Wenn der Bund den Süden fördert, weil dort Leitungen fehlen, muss er die Lausitz fördern, weil hier mit dem Kohleausstieg ein ganzer Industriezweig aufgegeben wird. Brandenburg geht noch weiter und fordert mit dem sogenannten Nordbonus eine gezielte Förderung für Standorte im Nordosten, die durch den Kohleausstieg industrielle Substanz verlieren und dennoch strukturell benachteiligt bleiben. Die Kraftwerker haben das am 8. Mai 2026 lautstark formuliert. Die Antwort aus Berlin steht noch aus.

Der Ausstiegspfad

Mit dem Kohleausstiegsgesetz von 2020 wurde festgelegt, dass die Braunkohleverstromung in der Lausitz schrittweise endet. Bis Ende 2029 sollen mehrere Gigawatt vom Netz gehen. Spätestens 2038 soll die gesamte grundlastfähige Stromerzeugung der Region verschwunden sein. Damit verschwindet nicht nur ein Energieträger, sondern ein System, das über Jahrzehnte auf kontinuierliche Verfügbarkeit ausgelegt war.

Parallel zum Rückbau entstehen Windparks, Solaranlagen, Batteriespeicher und Wasserstoffvorhaben. Der Unterschied zur abgebauten Struktur bleibt dabei erheblich. Rund 8.000 Megawatt ursprünglicher gesicherter Leistung durch installierte Kapazitäten werden schrittweise stillgelegt. Batteriespeicher können Stunden überbrücken, aber keine tagelangen sogenannte Dunkelflauten abfangen. Der Grundlaststrom aus heimischer Braunkohle wird deshalb nicht einfach ersetzt, sondern durch ein grundlegend anderes System abgelöst, das in Engpasssituationen zunehmend durch Importenergie angewiesen ist.

Kann Geld ersetzen, was mit der Kohle verschwindet?

Zur technischen Frage kommt die wirtschaftliche. Für den Kohleausstieg fließen 1,75 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen an die Betreiber, hinzu kommen Strukturfördermittel in Milliardenhöhe für die Region. Ob diese Mittel die entfallende wirtschaftliche Substanz vollständig ersetzen können, ist offen. Die Lausitz steht deshalb nicht nur für Energiepolitik, sondern auch für die Frage, wie ein industriell geprägter Raum nach dem Rückbau seiner zentralen Wertschöpfung überhaupt neu organisiert werden kann.

Die Lausitz ist das konzentrierteste Beispiel für den Umbau der deutschen Energieversorgung. Hier wird greifbar, was verloren geht, wenn gesicherte Grundlast verschwindet, und wie schwierig es ist, dieselbe Funktion durch ein anderes System zu übernehmen. Genau deshalb ist die Lausitz mehr als eine Region. Sie ist ein Stresstest für die Energiewende.

Quellenverzeichnis

Kraftwerke
https://www.leag.de/de/standorte-technologien/kraftwerke/

Cottbus/Jänschwalde bis 2032
https://www.leag.de/de/news/details/kraftwerk-jaenschwalde-schickt-weiter-fernwaerme-nach-cottbuschosebuz/
und
https://www.zfk.de/energie/waerme/kraftwerke-jaenschwalde-beheizt-cottbus-bis-ende-2032

Cottbus Power-to-Heat-Anlage 120 MW ab 2027
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/312098/leag-baut-120-megawatt-anlage-fuer-cottbuser-fernwaerme-ab-2028.html

Boxberg – Sprengung drei Kühltürme 6. Dezember 2024 (LEAG)
https://www.leag.de/de/news/details/kuehltuerme-des-altkraftwerkes-boxberg-gesprengt-leag-schafft-platz-fuer-gruene-energie/

Boxberg – Elektrolyseur gestoppt, fehlende Planungssicherheit (pv magazine, Juni 2025)
https://www.pv-magazine.de/2025/06/25/leag-stoppt-geplanten-elektrolyseur-in-boxberg/

Kraftwerk Lippendorf
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_Lippendorf

Stadtratsbeschluss Leipzig 2019
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020?VOLFDNR=1014100

Grüne Fraktion Leipzig, Juni 2023
https://www.gruene-fraktion-leipzig.de/beitrag/dringliche-anfrage-fernwaermebezug-aus-lippendorf-bis-2027-widerspricht-beschluessen-des-stadtrates.html

dpa-AFX, April 2025
https://www.finanztreff.de/nachrichten/2025-04-17-leipziger-fernwaerme-soll-kuenftig-aus-leuna-kommen-141681

HKW Leipzig Süd
https://www.stadt-und-werk.de/?pdf=1&postid=68088

Spremberg/Schwarze Pumpe bis 2037
https://www.leag.de/de/news/details/stadtwerke-spremberg-und-leag-beschliessen-folgevertrag-fuer-eine-sichere-waermeversorgung/
und
https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/spree-neisse/spremberg/310166/stadtwerke-spremberg-leag-schliessen-neuen-fernwaermevertrag-bis-2037.html

REA-Gips Anteil 55 % (2018) und 40 % (aktuell), Gipsbedarf 10 Mio. Tonnen (Staatsanzeiger BW, Oktober 2023)
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/mit-dem-kohle-aus-droht-eine-massive-gipsluecke/

REA-Gips – Rückgang auf 40 % bis 2021 (Wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/REA-Gips

Kohleausstieg und Gipsknappheit (taz, Oktober 2024)
https://taz.de/Wegen-des-Kohleausstiegs/!6042740/

Schwarze Pumpe – 870 MW Gaskraftwerk geplant (LEAG Pressemitteilung, April 2024)
https://www.leag.de/de/news/details/auf-dem-weg-zum-klimaneutralen-energierevier-leag-plant-bau-eines-h2-ready-gaskraftwerks-im-industr/

Schwarze Pumpe – Besuch Bundeswirtschaftsministerin Reiche, bis zu 850 MW (LEAG, August 2025)
https://www.leag.de/de/news/details/schwarze-pumpe-soll-erstes-lausitzer-h2-ready-gaskraftwerk-bekommen/

Lausitzer Rundschau: Leag-Kumpel proben Aufstand gegen Verrat an Lausitz
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/gaskraftwerk-schwarze-pumpe-leag-kumpel-proben-aufstand-gegen-verrat-an-lausitz-78847625.html

StromVKG – 11 GW Ausschreibungen 2026, Referentenentwurf (BMWE, April 2026)
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20260427-entwurf-eines-gesetzes-zur-sicherung-der-versorgungssicherheit-strom-und-zur-bereitstellung-neuer-kapazitaeten.html

Nordbonus als Antwort auf Südbonus, Brandenburg (MAZ)
https://www.maz-online.de/brandenburg/nordbonus-als-antwort-auf-suedbonus-wie-gaskraftwerke-sicher-auch-im-osten-landen-sollen-CUC7AUDBRFBSFAC4XK6LA5OPKQ.html

IGBCE Lausitz – Transformationsbonus-Forderung (Presseportal, 8. Mai 2026)
https://www.presseportal.de/pm/170498/6271669

LEAG-Entschädigung 1,75 Mrd. Euro, EU-Genehmigung November 2025 (stadt-und-werk.de)
https://www.stadt-und-werk.de/k21-meldungen/eu-genehmigt-entschaedigung-fuer-kohleausstieg/

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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