60 Jahre Energie Cottbus – Herzlichen Glückwunsch, FCE!

60 Jahre Energie Cottbus – das sind nicht einfach nur Jahre. Das sind Kapitel voller Stolz, Schmerzen, Wunder, Aufstiege, Abstürze – und immer wieder dieses Gefühl: Energie ist Heimat.

Ich gratuliere von Herzen zum Jubiläum – mit sportlichen Grüßen und vielen Erinnerungen, die sich eingebrannt haben wie Flutlicht in einer kalten Nacht.

Feiern wie früher: Supermäx, Lollipop – und junge Sieger mittendrin

Wer dabei war, vergisst es nicht: Früher wurden Siege nicht „gepostet“, sondern gelebt. Im Supermäx und im Lollipop war nach gewonnenen Spielen dieses besondere Knistern in der Luft – die jungen Spieler mittendrin, nicht abgehoben, sondern nahbar. Kein PR-Glanz, sondern echte Freude. Diese Nächte haben Energie für mich noch größer gemacht: Weil man gespürt hat, wie sehr dieser Verein mit seiner Stadt verwachsen ist.

Ede Geyer – der Mann, der Cottbus groß gemacht hat

Und dann Ede Geyer: Für mich eine der prägenden Figuren dieser Vereinsgeschichte. Unter ihm wurde aus Cottbus mehr als ein Underdog – Cottbus wurde eine Marke, ein ernstzunehmender Gegner, eine Mannschaft, die sich Respekt erarbeitet hat.

Die Schneeschlacht gegen Karlsruhe: Pokal-Halbfinale 1997

Ein Spiel wie ein Mythos: 15. April 1997, DFB-Pokal-Halbfinale, Energie Cottbus – Karlsruher SC 3:0. Schneetreiben im April, Kampf, Wille – und am Ende Berlin vor Augen. Bei jedem Ballwechsel bewegte sich der Fanblock, unter den damaligen Stadioneichen, vor und zurück. Was für ein Gefühl.

„Plötzlich war’s dunkel“ – das Licht aus: Relegation 1997 gegen Hannover 96

Die Szene mit dem Flutlicht, an die so viele denken, gehört nicht zur Schneeschlacht – sondern zum legendären Relegations-Rückspiel gegen Hannover 96 am 5. Juni 1997. Beim Stand von 1:1 fiel nach rund einer Stunde das Flutlicht aus, und nach der Unterbrechung drehte Energie auf und gewann 3:1.

Und genau solche Abende erzählen bis heute, was Energie ausmacht: Es geht nie nur um Komfort. Es geht um Herz, um Widerstand, um Trotz.

Pokal in Berlin – und bei uns Dorffest, dunkles Zelt, Beamer, Improvisation

Das Pokalfinale im Olympiastadion Berlin am 14. Juni 1997 (VfB Stuttgart – Energie 2:0) bleibt ein Riesenkapitel.
Und ich werde nie vergessen, wie bei uns parallel Dorffest war – und wir mit der damaligen Technik irgendwie eine „Liveübertragung“ in einem dunklen Zelt hinbekommen wollten: Beamer, Kabel, wacklige Lösung, primitives Setup – aber riesige Augen. Weil es nicht um Perfektion ging, sondern um diesen einen Satz: „Energie spielt in Berlin – wir müssen das sehen!“

Der Bayern-Moment: Als Cottbus den Giganten bezwang

Und dann dieser Tag, an dem wir alle kurz stehen geblieben sind: 14. Oktober 2000, Bundesliga, Energie Cottbus schlägt Bayern München 1:0. Das Stadion der Freundschaft hat gebebt. Für viele war das der Beweis: Hier kann jeder kommen – aber hier gewinnt keiner einfach so.

Meine Einsätze im Stadion: Sanitätsdienst und Brandschutz – mittendrin statt nur dabei

Ich war nicht nur Fan. Ich war auch im Einsatz im Sanitätsdienst und Brandschutzdienst. Wer das macht, erlebt das Spiel anders: die Anspannung in den Gängen, die Sekunden, wenn’s ernst wird, das schnelle Handeln – und danach diese Erleichterung, wenn alles gut geht. Und trotzdem: Sobald das Stadion singt, spürt man wieder, warum man da ist. Energie ist eben nicht nur auf dem Rasen – Energie ist in den Menschen.

Spitzenspieltag: Autoschlangen durchs Dorf – und ich mit dem Rad schneller zum ersten Stadionbier

Und dann die Klassiker in meinem Heimatort: Spitzenspiel, und die Autoschlangen schlängeln sich kilometerlang durch die Straßen.
Und ich? Ich steige aufs Fahrrad und bin gefühlt tausendmal schneller im Stadion. Noch bevor andere überhaupt parken, sitze ich mit Freunden da, wo man hingehört: erstes Stadionbier, erstes Grinsen, erste Gänsehaut.

2001: Elf Ausländer in der Startelf – und trotzdem stand die Kurve hinter Energie

Ein Punkt, der mir wichtig ist: Energie schrieb Bundesliga-Geschichte, als am 6. April 2001 gegen Wolfsburg eine Startelf auflief, in der kein deutscher Spieler stand – ein Novum in der Bundesliga.
Und was haben die vielen Fans gemacht? Sie haben nicht gefragt, wo jemand herkommt – sie haben gefragt, ob jemand für Energie brennt. Das war für mich immer ein starkes Zeichen: Hinter dem Wappen zählt Leistung, Haltung, Einsatz.

Und heute? Fans werden zu oft pauschal in eine Ecke gestellt

Ja: Es gab Vorfälle und Bilder, die dem Verein und der Stadt geschadet haben – das kann man nicht wegreden.
Aber genauso wahr ist: Wer Fans pauschal abstempelt, macht es sich zu einfach. Die große Mehrheit kommt wegen Fußball, wegen Familie, wegen Tradition, wegen Gemeinschaft. Energie ist nicht „eine Schlagzeile“. Energie ist ein Verein mit vielen Gesichtern – und die Kurve ist mehr als das, was einzelne kaputtmachen.

Herzlichen Glückwunsch zu 60 Jahren Energie Cottbus – konzentriert euch auf den Sport, auf Einsatz, Leidenschaft und Leistung auf dem Platz, und lasst politische Debatten außerhalb des Stadions, damit Fußball wieder das bleibt, was er für so viele ist: Leidenschaft, Heimat und Zusammenhalt.

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Der Cottbuser Ostsee

Milliardengrab statt Zukunftschance für die Lausitz

Die Landesregierung feiert den Cottbuser Ostsee als „Leuchtturmprojekt“ des Strukturwandels. Doch hinter der schönen Fassade steckt ein Projekt, das die Lausitz nicht stärkt, sondern schwächt. Millionen Steuergelder sind bereits versenkt worden – und die Probleme werden täglich größer.

Verdunstung frisst unsere Zukunft

Der künstliche Ostsee ist mit 19 km² riesig und flach. Genau das sind ideale Bedingungen für extreme Verdunstung: In der Lausitz gehen über offener Wasserfläche im Schnitt 730 mm Wasser pro Jahr verloren – deutlich mehr als über Landflächen (1). Das bedeutet jedes Jahr Millionen Kubikmeter Wasser – einfach in die Luft aufgelöst. Fachberichte warnen schon heute: Die neuen Seen verschärfen die Wassernot in der Region dramatisch (2). Während die Spree zumindest fließt, ist der Ostsee ein gigantischer Verdunstungsapparat – finanziert vom Steuerzahler.

Kein Speicher, keine Sicherheit – nur endlose Nachschubslogistik

Die Politik behauptet, der Ostsee könne den Wasserhaushalt regulieren. In Wahrheit ist er kein funktionierender Speicher. Im Gegenteil: Er muss laufend mit Spreewasser nachgefüllt werden, um nicht auszutrocknen (3). Selbst die Betreiberfirma LEAG gesteht ein: Eine Speicherfunktion wird bestenfalls geprüft – gesichert ist nichts (4).

Das Wasserkonzept der Stadt Cottbus betont stets, Grundwasser und Fließgewässer seien in Balance zu halten. Stattdessen entzieht der Ostsee der Region Wasser, das andernorts dringend gebraucht wird – ein eklatanter Widerspruch zu nachhaltiger Wassermanagement-Politik.

Kohleausstieg gefährdet die Spree: Wassermangel bedroht Flussökosystem

Der wahre Hammer: Mit dem Kohleausstieg fällt das Grubenwasser weg – und genau dieses Wasser speist heute bis zu 50–60  Prozent der Spree bei Cottbus, in trockenen Sommern sogar bis zu 75 Prozent (5)(6). Ohne dieses Sümpfungswasser drohen massive Wasserlücken im Spree-Verlauf – während der Ostsee weiter kostspielige Verdunstungsverluste produziert. Die Zukunft der Spree steht auf dem Spiel!

Rutschungen bedrohen Tourismus und Sicherheit

Als ob das nicht reicht: Am Ostseeufer zeigen sich immer wieder gefährliche Rutschungen. Fachleute warnen, dass die Stabilität des Geländes auf Jahre hinaus unsicher bleibt. Der hochgelobte Tourismus steht damit auf wackeligen Füßen (7). Wer investiert schon in einen See, dessen Ufer abrutschen und dessen Wasserstand sinkt?

Prestigeprojekt auf Kosten der Lausitz

Der Cottbuser Ostsee ist kein Hoffnungsträger, sondern ein Milliardengrab:

*            Steuergeldverschwendung für einen See, der mehr verdunstet, als er nützt.

*            Keine Speicherfunktion, sondern dauerhafte Belastung für Spree und Grundwasser.

*            Gefahr durch Rutschungen, die versprochenen touristischen Impulse zur Farce machen.

*            Grubenwasser-Rückzug durch den Kohleausstieg gefährdet die Spree strukturell.

Schluss mit grüner Luftschloss-Politik! Schluss mit teuren Illusionen! Die Lausitz braucht keine Prestigeprojekte, sondern ein ehrliches Wasserkonzept, das die Region wirklich schützt – statt sie auszutrocknen.

Quellen & Links

1.           Seeverdunstung in der Lausitz: ca. 730 mm/Jahr – Brandenburg (Wasser-Cluster Lausitz)

2.           LR-Online: „Verschärfen gigantische neue Seen die Wassernot?“

3.           Alles-Lausitz.de: „Flutung mit Spreewasser vorerst ausgesetzt“

4.           Cottbuser-Ostsee.de: Betreiberangaben zur Speicher-Nutzung (2025)

5.           LEAG: Spree führt beim Eintritt in den Spreewald über 60 % Grubenwasser

6.           UBA & Umweltbundesamt Studie: ca. 50 % Sümpfungswasser, in heißen Sommern bis zu 75 %

7.           LR-Online: „Cottbuser Ostsee – Wasserstand sinkt, drohen jetzt neue Probleme“

Multikulturalismus ist ein Sicherheitsrisiko

Der Fall Gerda K. zeigt das ganze Versagen der Migrationspolitik

Am 8. Dezember 2016 wurde die 82-jährige Gerda K. in ihrer Wohnung in Cottbus brutal ermordet. Gefesselt, gequält, mit gebrochenen Rippen und schließlich mit einer Plastiktüte erstickt – ein Raubmord, der nur 80 Euro Beute einbrachte. Bis heute steht dieser Fall sinnbildlich für das vollständige Versagen deutscher Sicherheits- und Migrationspolitik – eingeleitet durch die illegale Grenzöffnung von Frau Dr. Angela Merkel (CDU) im Jahr 2015.

Denn der Hauptverdächtige und nun rechtskräftig verurteilte Täter, Ahmed A., ist genau einer jener Menschen, die damals „unkontrolliert, unregistriert und unüberprüft“ in unser Land einreisen konnten. Als angeblich minderjähriger syrischer Flüchtling kam er 2015 mit seinem Bruder nach Deutschland – und nur ein Jahr später lag eine deutsche Rentnerin tot in ihrer Wohnung.

Ein Justizdrama in mehreren Akten – und ein Täter auf freiem Fuß

Trotz DNA-Spuren an Hose und Oberkörper des Opfers, trotz Sachverständigengutachten, das die Übereinstimmung der Spuren mit Ahmed A. mit einer Wahrscheinlichkeit von 257 Trilliarden bestätigte [2], wurde er im Mai 2020 vom Landgericht Cottbus freigesprochen.

Warum? Weil er im selben Haus lebte – die Spuren könnten ja auch „zufällig“ an den Tatort gelangt sein. Diese absurde Argumentation hielt jedoch nicht stand: Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf. Das Cottbuser Urteil habe „eine umfassende Beweiswürdigung vermissen lassen“ [2].

Doch bis zur Neuverhandlung passierte – nichts. Ahmed A. blieb auf freiem Fuß.

Weitere Taten – und erneut kein Urteil

Während die Justiz sich Zeit ließ, kam es zum nächsten Vorfall: Im Jahr 2022 wurde Ahmed A. in Halle wegen eines schweren sexuellen Übergriffs auf eine Prostituierte angeklagt – inklusive Gewalt und Messerbedrohung. [1] Doch auch hier: Freispruch, weil das Opfer nicht mehr zur Verhandlung erschien.

Zugleich war er bereits verurteilt – wegen eines Raubüberfalls mit einem Messer auf ein Geschäft in Cottbus. Nur neun Tage nach seinem ersten Mord-Freispruch bedrohte er eine Verkäuferin, raubte 110 Euro, griff später die Polizei an. Ergebnis: 1 Jahr und 10 Monate Haft auf Bewährung – und 200 Sozialstunden. [3] Für ein Verbrechen, bei dem in anderen Ländern die Abschiebung unmittelbar folgt.

Endlich verurteilt – nach fast neun Jahren

Nun – im Jahr 2025 – endlich ein Abschluss: 8 Jahre Jugendstrafe wegen Mordes an Gerda K. Der BGH wies die Revision als „offensichtlich unbegründet“ ab. Das Urteil ist rechtskräftig. [6]

Doch was bleibt? Fast neun Jahre, in denen Ahmed A. sich frei bewegen, erneut zuschlagen und wiederholt vor Gericht stehen konnte. Eine Rentnerin ist tot. Weitere Opfer wären fast dazugekommen. Die Justiz hat zu lange gebraucht. Die Politik hat versagt.

Fazit: Ohne Merkels Grenzöffnung wäre Gerda Krüger vielleicht noch am Leben

Wer 2015 ohne Kontrolle ins Land gelassen wurde, durfte sich ungestört in unserem System bewegen – mit all seinen Rechten, aber kaum Pflichten. Ein Mann wie Ahmed A. hätte nach jedem dieser Vorfälle längst abgeschoben werden müssen. Doch Brandenburgs hochgelobte „Task Force Abschiebung“ [4] war ein Papiertiger. 2021 wurden gerade einmal 177 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Brandenburg abgeschoben – bei über 4500 registrierten Fällen. [5]

Diese Politik hat einen hohen Preis. Gerda K. und viele andere mussten ihn zahlen.

Quellen:

[1] Freispruch im Fall Halle:

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/angriff-auf-prostituierte-in-halle-naechster-freispruch-fuer-den-mordverdaechtigen-im-fall-gerda-k.-66585141.html

[2] BGH rügt Freispruch – Details zur Tat:

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/mord-an-gerda-k.-so-kam-die-cottbuser-rentnerin-zu-tode-_-erstmals-details-zu-brisantem-fall-veroeffentlicht-64821481.html

[3] Raub nach Mordfreispruch:

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/mord-an-gerda-k.-mann-ueberfaellt-mit-messer-geschaeft-in-cottbus-nach-freispruch-58189641.html

[4] Task Force Abschiebung:

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/07/brandenburg-task-force-abschiebung-fluechtlinge-asylbewerber.html

[5] Abschiebezahlen Brandenburg:

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wieder-mehr-abschiebungen-aus-brandenburg-li.252596

[6] Rechtskräftiges Urteil 2025:

https://www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/mord-an-gerda-k-in-cottbus-jetzt-gibt-es-endlich-ein-endgueltiges-urteil-78199065.html

Der Wald brennt – wir brauchen Hilfe!

Löschflugzeuge – eine wirtschaftlich sinnvolle Investition für den Bund

Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands fordert aktuell den Aufbau einer Bundesflotte von Löschhubschraubern.

➡️ Feuerwehrpräsident fordert Bundesflotte von Löschhubschraubern – Presseportal, Juli 2025 <https://www.presseportal.de/pm/58964/6069585>

Diese Forderung ist richtig – aber nicht ausreichend. Wer wirtschaftlich denkt, darf sich nicht allein auf Hubschrauber verlassen. Löschflugzeuge sind eine kosteneffiziente, einsatztaktisch wirksame und langfristig rentable Ergänzung, die der Bund jetzt mitdenken muss.

Waldbrandschäden vermeiden kostet weniger als sie zu beheben

In Brandenburg, aber auch in Sachsen und Thüringen, entstehen durch jährliche Waldbrände immense Schäden – direkt, indirekt und durch aufwändige Nachlöscharbeiten.

Frühzeitiges Eingreifen aus der Luft spart Folgekosten – und Leben. Löschflugzeuge sind dafür deutlich wirtschaftlicher als Hubschrauber, wenn es gilt, großflächig und schnell zu löschen.

Kommunales Beispiel: Harz setzt Maßstab

Der Landkreis Harz nutzt seit 2023 ein eigenes Löschflugzeug – ein einmotoriger Air-Tanker – mit erheblichem Nutzen und wirtschaftlichem Mehrwert:

*            Stationiert vom 1. April bis 30. September jährlich in Ballenstedt

*            Bereits mehrfach schnell im Einsatz bei Wald- und Vegetationsbränden

*            Vertrag bis 2028 verlängert, Jahreskosten rund 267 000 € 

➡️ Offizielle Presseinfo des Landkreises Harz zur Ausschreibung eines Löschflugzeugs:

„Kreistag beschließt Ausschreibung eines Löschflugzeuges im Landkreis Harz bis 2028“ – Kreis Harz, September 2024 <https://www.kreis-hz.de/de/aktuellesdetails/kreistag-beschliesst-ausschreibung-eines-loeschflugzeuges-im-landkreis-harz-bis-2028.html

Das zeigt: Kommunen handeln, wenn der Bund und das Land zögern – mit praxisorientiertem, wirtschaftlichem Erfolg.

DDR-Agrarflieger – bwirtschaftliche Tradition weitergeführt

Schon die DDR setzte Agrarflugzeuge flächendeckend ein – ein bewährtes Prinzip, das sich modernisiert als Löschflugzeuge nahtlos übertragen lässt. Brandenburg mit seinen vielen Gewässern und Forsteignung bietet dafür beste Voraussetzungen.

Hubschrauber sind gefragt – aber nicht allein ausreichend

Natürlich benötigen wir Hubschrauber – für punktuelle Einsätze und Logistik. Aber:

*            Begrenzte Löschmenge

*            Hohe Kosten pro Flugstunde

*            Logistisch aufwendig

Im Vergleich dazu bieten Löschflugzeuge:

*            Direktes Wasseraufnahme aus Seen

*            Größere Löschvolumen

*            Weniger Bodenlogistik

*            Höhere Effizienz bei weiträumigen Einsätzen

Forderung an den Bund:

✅ Einrichtung einer Löschflugzeug-Flotte auf Bundesebene

✅ Einsatz kosteneffizienter, kleinerer Flugzeuge (analog zum Harz-Modell)

✅ Förderung kommunaler und Landesinitiativen

✅ Prüfung Brandenburgs als Luftstützpunkt – wegen hoher Waldbrandgefährdung

📌 Mehr zu meinem Einsatz für Löschflugzeuge:

➡️ https://lars‑schieske.de/newsblog/allgemeines/loeschflugzeuge‑fuer‑brandenburg/

Waldbrände sind teuer – vorbeugen mit Löschflugzeugen ist deutlich günstiger.

Brandenburg ist bereit – der Bund und das Land muss endlich liefern.

Schieske, Schick und die Medien

Meine Gedanken zur aktuellen Berichterstattung zu den Ermittlungen gegen den OB Schick

Am gestrigen Tag wurde öffentlich, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren gegen den amtierenden Oberbürgermeister Tobias Schick eingeleitet hat. Der Vorwurf: Verstoß gegen § 132a Strafgesetzbuch – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Konkret geht es darum, dass Herr Schick sich in seiner Vita als „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ bezeichnet haben soll, obwohl die Technische Akademie Wuppertal weder eine Hochschule ist noch zur Vergabe eines Diploms berechtigt ist. Es besteht also der Verdacht, dass damit fälschlich ein akademischer Abschluss suggeriert wurde.

Diese Darstellung wurde inzwischen auf der offiziellen Internetseite der Stadt Cottbus korrigiert.

Als damaliger Mitbewerber von Tobias Schick bei der Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl 2022 nehme ich die aktuellen Entwicklungen mit einem gewissen Maß an Deutlichkeit zur Kenntnis – jedoch ohne Häme. Es steht mir nicht zu, die Schuldfrage vorwegzunehmen. Das ist Aufgabe der Justiz, nicht der Politik. Allerdings muss man sich der Frage stellen: Wie hätte sich der öffentliche Eindruck vor der Wahl verändert, wenn diese Information bereits damals bekannt gewesen wäre?

Fakt ist: Der Titel „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ vermittelt ein höheres Maß an akademischer Qualifikation und Seriosität. In einem engen Wahlkampf kann ein solcher Eindruck durchaus wahlentscheidend sein – insbesondere wenn das Gegenüber, in diesem Fall ich als AfD-Kandidat, medial ohnehin mit Vorurteilen konfrontiert wird. Ich unterstelle Herrn Schick keine Absicht. Dennoch hat diese unzutreffende Darstellung seine Außendarstellung als besonders kompetent und qualifiziert begünstigt.

In seiner Stellungnahme führt Herr Schick sinngemäß an, er habe lediglich „drei Buchstaben vergessen“. Das klingt banal, doch Sprache ist in der Politik nicht nur Mittel, sondern auch Wirkung. Lassen Sie mich das mit zwei Beispielen verdeutlichen:

  • Der Unterschied zwischen „ehrenwert“ und „ehrenert“ (wenn man das „w“ vergisst) zeigt, wie ein bedeutungsvolles Wort inhaltsleer wird.
  • Oder: Aus „glaubwürdig“ wird durch den Wegfall eines Buchstabens schnell „laubwürdig“ – ein Begriff, der in der politischen Realität kaum noch Substanz trägt.

Solche „Kleinigkeiten“ verändern die Wahrnehmung massiv – und das ist entscheidend, wenn es um öffentliche Ämter und Vertrauen geht.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die sehr unterschiedliche mediale und politische Bewertung von Personen und Verfahren hinweisen: Während bei Herrn Schick abgewartet und abgewogen wird – zu Recht, wohlgemerkt – wurde in meinem Fall nach der politisch motivierten Einstufung des Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextrem“ sofort medial geurteilt, ohne dass je Beweise vorgelegt wurden. Dass ich am 17. Januar 2025 in meinen Beamtenstatus bei der Stadt Cottbus zurückversetzt wurde, zeigt klar: Hätte es tragfähige rechtliche Grundlagen für diese Einstufung gegeben, wäre dies unmöglich gewesen.

Die Medien haben in beiden Fällen ihre Rolle zu spielen – und sie sollten das mit gleicher Gründlichkeit, Skepsis und Fairness tun. Es ist kein Zeichen von Stärke, jemanden sofort öffentlich zu verurteilen. Ebenso wenig ist es ein Zeichen von Schwäche, zuzugeben, dass Fehler gemacht wurden – solange daraus Konsequenzen gezogen werden.

Abschließend wünsche ich Herrn Schick persönlich das nötige Durchhaltevermögen, sich der Aufklärung zu stellen und die Situation mit der gebotenen Transparenz zu behandeln. Denn Cottbus braucht Klarheit – über die Vergangenheit und über die Menschen, die diese Stadt repräsentieren.

Sommersonnenwende

Sommersonnenwende: Bräuche pflegen – Gemeinschaft leben!

Habt ihr euch schon mal gefragt, wie unsere Vorfahren die Sommersonnenwende gefeiert haben? Gerade hier bei uns in Brandenburg – und natürlich in der wunderschönen Stadt Cottbus? Das ist nämlich viel mehr als nur der längste Tag des Jahres.

Damals, als das Leben noch im Einklang mit der Natur stattfand, war die Sommersonnenwende ein richtiger Höhepunkt. Überall in Brandenburg, zwischen Seen und Feldern, wurde ausgiebig gefeiert. Kein Wunder: Am Tag der Sonnenwende steht die Sonne am höchsten, spendet uns maximales Licht und Energie, und das musste natürlich gefeiert werden! Der Höhepunkt: das große Sonnenwendfeuer. Das ist nicht irgendein Lagerfeuer – das ist ein echtes Spektakel, weithin sichtbar und Symbol für die Kraft der Sonne. So wird aus einem alten Brauch ein echtes Erlebnis für Groß und Klein.

Ein besonders schöner Brauch rund um die Sommersonnenwende ist das Sammeln von Johanniskräutern. Diese Pflanzen, die um den 21. Juni blühen, galten schon immer als Glücksbringer und Schutz gegen Unheil.

Alte Bräuche, neue Begeisterung

Schon in vorchristlicher Zeit war die Sommersonnenwende ein zentrales Fest. Die Germanen und Kelten feierten die „Mittsommernacht“ mit großen Feuern, Tänzen und rituellen Handlungen, um die Sonne zu ehren und böse Geister fernzuhalten. Auch slawische Völker feierten die Sommersonnenwende mit Wasser-, Blumen- und Feuerritualen. Mit der Christianisierung Europas wurde die Sommersonnenwende ins Johannisfest integriert (Geburtstag von Johannes dem Täufer). So entstanden Traditionen wie das Johannisfeuer. Auch in der Lausitz, in Brandenburg und in Cottbus lassen sich viele Bräuche auf die alten Feierlichkeiten des sorbischen, deutschen oder slawischen Volkes zurückführen – etwa das Johannisreiten, Kräutersammeln oder das Entzünden großer Feuer.

In Cottbus hat sich diese Tradition bis heute gehalten. Eingebettet ins jährliche Stadtfest steht die Stadt ganz im Zeichen von Musik, Kunst, und Lebensfreude. Bis heute gibt es im Dorf Casel bei Drebkau das sogenannte Johannisreiten: Ein Junge wird mit Kornblumen und selbstgemachter Blumenkrone festlich geschmückt und führt die Tradition an – Heimatgefühl pur!

Mich begeistert, wie lebendig solche Traditionen bei uns noch sind – genau das macht unsere Region so besonders! Hier gehen Tradition und Moderne Hand in Hand und bieten den perfekten Anlass, den Sommer im Kreise besonderer Menschen einzuläuten.

Lasst uns das gemeinsam erleben: Essen, lachen, tanzen, und am Abend am Sonnenwendfeuer die Magie des Sommers spüren und alte Traditionen mit neuem Leben füllen!

Absage der Feuerwehr-Wettkämpfe 2026

Absage der Feuerwehr-Wettkämpfe 2026 – politisches Versagen auf dem Rücken der Ehrenamtlichen? 🚒

Die Absage der Internationalen Feuerwehrwettkämpfe 2026 ist mehr als nur ein organisatorisches Problem – sie ist ein Schlag ins Gesicht für tausende engagierte Feuerwehrfrauen und -männer in Deutschland.

Was lief schief? Wer trägt die Verantwortung? Und was bedeutet das für die Zukunft des Feuerwehrsports? 🧯

👉 Jetzt die ganze Pressemitteilung lesen:

Absage der internationalen Feuerwehrwettkämpfe 2026 ist eine Blamage für die Politik – AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

17. Juni – Tag der Patrioten

Erinnern. Einordnen. Verantwortung übernehmen.

Am 17. Juni gedenken wir des Volksaufstandes von 1953 – eines der mutigsten Kapitel deutscher Geschichte. Damals erhoben sich über eine Million Menschen in der DDR gegen Unterdrückung, Zwang und politische Bevormundung. Ihr Protest richtete sich gegen eine abgehobene Elite, die den Staat zur Beute gemacht hatte.

Der Aufstand wurde blutig niedergeschlagen. Und doch: Der Geist von 1953 lebte weiter – bis zum 9. November 1989, als die Mauer fiel. Es war das Volk, das den Wandel brachte.

Der 17. Juni 1953 war mehr als ein Aufstand in der DDR – er war ein frühes Zeichen für den Widerstand der Menschen gegen eine selbstherrliche Elite.

Noch bevor es in Ungarn 1956, in der Tschechoslowakei 1968 oder in Polen ab 1980 zu Massenprotesten kam, setzten mutige Arbeiter in Ostdeutschland ein starkes Signal: Gegen Bevormundung, gegen Unterdrückung, gegen ein System, das sich vom Volk entfernt hatte.

Der 17. Juni wurde damit zur historischen Grundlage für viele Freiheitsbewegungen im Ostblock – und zum Symbol für den Mut der Bürger, sich gegen eine überhebliche Machtelite zu stellen.

👉 Diese Erinnerung verpflichtet. Auch heute.

Denn auch heute erleben wir eine Politik, die immer öfter gegen die Bürger statt für sie arbeitet. Entscheidungen werden über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen, Kritik wird diffamiert, Medien gleichgeschaltet, Meinungen unterdrückt.

Doch wir wissen: Veränderung ist möglich – wenn Menschen den Mut haben, aufzustehen.

Und wie reagierte die CDU? Rückblick auf 2024:

Noch im Februar des vergangenen Jahres brachte die AfD im Brandenburger Landtag einen Antrag ein, um den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag zu erklären – als Zeichen des Respekts gegenüber den Patrioten von 1953.

SPD, Grüne, Linke – und auch die CDU – lehnten ab. [1]

Und nur wenige Monate später sprach CDU-Landeschef Redmann öffentlich davon, der 17. Juni „verdiene mehr Aufmerksamkeit“ und „sollte ein gesamtdeutscher Feiertag sein“. [2]

Scheinheiliger geht es kaum.

Die CDU hoffte auf Stimmen – und glaubte, der Bürger merke sich nicht, wie sie wenige Monate zuvor im Parlament stimmte. Doch: Wir vergessen nicht.

Was im Wahlkampf beteuert, aber im Parlament abgelehnt wird, ist nichts als politisches Kalkül.

📢 Der 17. Juni ist kein PR-Gag. Er ist Mahnung und Auftrag.

▶️ Für Meinungsfreiheit.

▶️ Für politische Ehrlichkeit.

▶️ Für ein Deutschland, das seinen Bürgern dient – nicht umgekehrt.

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Ehre den Mut von damals – handle mit Klarheit heute!

Für Deutschland. Für unsere Freiheit. Für die Wahrheit.

[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-350174

[2] https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/brandenburgs-cdu-chef-redmann-der-17-juni-sollte-ein-gesamtdeutscher-feiertag-sein-9979747.html

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