Cottbuser Ostsee: Warum sich meine Warnungen bewahrheiten

Ein aktueller Beitrag bringt die Realität auf den Punkt

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat am 13. April 2026 einen bemerkenswert kritischen Beitrag zur Entwicklung des Cottbuser Ostsee gesendet. Darin wird deutlich, was politisch über Jahre hinweg beschönigt wurde. Die Flutung des Sees kommt langsamer voran als geplant, Wasser ist knapp und die Rahmenbedingungen haben sich durch klimatische Entwicklungen weiter verschärft. Gleichzeitig wird klar, dass es sich nicht um vorübergehende Schwierigkeiten handelt, sondern um grundlegende strukturelle Probleme. Es geht um die Tragfähigkeit des gesamten Projekts, um die Frage, wie belastbar die Planungen tatsächlich sind und ob ein künstlich geschaffener See dieser Größenordnung unter den gegebenen Bedingungen dauerhaft funktionieren kann.

Genau diese Fragen habe ich bereits 2022 im Wahlkampf um das Amt des Oberbürgermeisters in Cottbus gestellt. Ich habe den Ostsee damals bewusst als „ganz schwieriges Thema“ bezeichnet. Diese Einschätzung beruhte nicht auf politischer Ablehnung, sondern auf Gesprächen mit Fachleuten aus Geologie, Hydrologie und Bergbausanierung. Heute zeigt sich, dass die damals geäußerten Bedenken nicht nur berechtigt waren, sondern inzwischen auch in der öffentlichen Berichterstattung angekommen sind.

Medien haben das Projekt über Jahre begleitet und beschönigt

Was heute auffällt, ist nicht nur die neue kritische Tonlage, sondern auch der Kontrast zur früheren Berichterstattung. Über Jahre hinweg wurde der Cottbuser Ostsee insbesondere von öffentlich-rechtlichen Medien überwiegend als Zukunftsprojekt dargestellt.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtete wiederholt über den Ostsee als „größten künstlichen See Deutschlands“ und stellte ihn als Symbol für den erfolgreichen Strukturwandel dar [4]. In zahlreichen Beiträgen standen touristische Perspektiven, wirtschaftliche Chancen und positive Zukunftsbilder im Mittelpunkt.

Auch andere Medien griffen diese Linie auf. So wurde der Ostsee häufig als „Leuchtturmprojekt“ oder „Jahrhundertchance“ für die Region beschrieben [5].

Die kritischen Aspekte, insbesondere Wasserverfügbarkeit, geologische Risiken und langfristige Unsicherheiten, spielten dagegen oft nur eine untergeordnete Rolle oder wurden als lösbar dargestellt. Erst in den letzten Jahren verschiebt sich die Berichterstattung spürbar. Probleme werden deutlicher benannt, Risiken offener diskutiert. Der aktuelle rbb-Beitrag steht exemplarisch für diese Entwicklung.

Aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundsätzliches Problem. Wenn Medien über Jahre hinweg vor allem positive Narrative verstärken, trägt das dazu bei, dass politische Risiken unterschätzt werden. Eine frühzeitig ausgewogene Berichterstattung hätte dazu beitragen können, die öffentliche Debatte realistischer zu führen.

Ein Projekt gegen die natürlichen Grenzen

Der Cottbuser Ostsee ist kein natürlich gewachsener See, sondern das Ergebnis eines massiven Eingriffs in Landschaft und Wasserhaushalt. Grundlage ist der ehemalige Tagebau Cottbus-Nord, dessen Restloch geflutet wird. Bereits im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, wie komplex dieses Vorhaben ist. Die Flutung basiert maßgeblich auf der Zuleitung von Spreewasser mit bis zu fünf Kubikmetern pro Sekunde [1]. Damit war der Ostsee von Anfang an abhängig von Wasserverfügbarkeit, Wetterlagen und Nutzungskonkurrenzen. Genau diesen Punkt habe ich frühzeitig kritisiert. Heute wissen wir, dass diese Abhängigkeit kein Nebenaspekt ist, sondern das zentrale Risiko darstellt. Selbst nach offizieller Fertigstellung der Flutung muss der Wasserstand weiterhin künstlich stabilisiert werden. [2].

Rutschungen und geologische Risiken werden unterschätzt

Hinzu kommt ein Aspekt, der politisch viel zu lange relativiert wurde und den ich bewusst in den Mittelpunkt meiner Kritik gestellt habe. Es geht um die Rutschungen im Bereich des Sees und in der gesamten Lausitzer Bergbaufolgelandschaft. Diese sind keine theoretische Möglichkeit, sondern real dokumentierte Ereignisse. Genehmigungen mussten aufgrund von Rutschungsrisiken überprüft und angepasst werden [3]. Auch im Planfeststellungsbeschluss wird deutlich, dass umfangreiche Sicherungsmaßnahmen und langfristige Beobachtungen notwendig sind [1]. Die Landschaft befindet sich in einem fortlaufenden Veränderungsprozess, der sich über Jahrzehnte erstrecken wird. Genau diese Problematik habe ich auch im Rahmen parlamentarischer Anfragen thematisiert. Die Antworten haben klar gezeigt, dass Gefahrenzonen bestehen, dass Nutzungen eingeschränkt werden müssen und dass Entwicklungen nicht vollständig prognostizierbar sind. Wer unter diesen Bedingungen von einem stabilen, verlässlichen Großprojekt spricht, blendet wesentliche Teile der Realität aus.

Tourismus bleibt eine politische Hoffnung

Trotz dieser bekannten Risiken wurde der Ostsee politisch als touristisches Leuchtturmprojekt aufgebaut. Die Erwartungen sind hoch und reichen von wirtschaftlichem Aufschwung bis hin zur Imageveränderung der gesamten Region. Ich habe diese Darstellung immer hinterfragt, weil Tourismus auf Verlässlichkeit angewiesen ist. Es braucht stabile Rahmenbedingungen, sichere Nutzungsmöglichkeiten und planbare Entwicklungen. Genau das ist beim Ostsee derzeit nicht gegeben. Stattdessen haben wir ein Projekt, das vom Wasserstand abhängig ist, das geologischen Risiken unterliegt und dessen langfristige Entwicklung offen ist. Unter solchen Voraussetzungen bleibt die touristische Nutzung eine Hoffnung, aber keine belastbare Perspektive.

Energieprojekte ohne gesicherte Grundlage

Parallel dazu werden immer neue Nutzungsideen entwickelt, insbesondere im Bereich der Energiegewinnung. Fernwärme aus dem See und schwimmende Solaranlagen werden als innovative Zukunftslösungen präsentiert. Tatsächlich setzen diese Konzepte jedoch voraus, dass der See selbst stabil funktioniert. Genau das ist nicht gesichert. Aus meiner Sicht wird hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. Es geht nicht um fehlende Innovationsbereitschaft, sondern um die Reihenfolge politischer Entscheidungen. Ohne gesicherte Grundlage bleibt jede Zusatznutzung ein Risiko.

Millioneninvestitionen ins Ungewisse

Besonders kritisch sehe ich die Entwicklung auf kommunaler Ebene in Cottbus. Während die grundlegenden Fragen zum Ostsee weiterhin ungeklärt sind, werden parallel erhebliche finanzielle Mittel in das Hafenquartier investiert. Es geht um Infrastruktur, Bauflächen und langfristige städtebauliche Bindungen. Diese Entscheidungen binden öffentliche Gelder über Jahre hinweg.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass es sich um Steuergeld handelt. Dieses Geld wird von jedem einzelnen Bürger hart erarbeitet und dem Staat anvertraut. Gerade deshalb erwarte ich, dass mit diesen Mitteln besonders verantwortungsvoll und vorausschauend umgegangen wird. Das ist zumindest mein politischer Anspruch.

Wenn sich die bestehenden Probleme weiter verschärfen, drohen Fehlinvestitionen und dauerhafte Belastungen für den Haushalt. Für mich stellt sich daher die Frage, wie verantwortungsvoll es ist, Millionenbeträge in ein Umfeld zu investieren, dessen Entwicklung nicht gesichert ist.

Landespolitik hält am Narrativ fest

Das Land Brandenburg und die Stadt Cottbus halten dennoch am Ostsee fest und betrachten ihn weiterhin als zentrales Symbol des Strukturwandels. Ich halte diesen Umgang für problematisch. Ein Symbol ersetzt keine belastbare Grundlage. Die politischen Erwartungen an das Projekt sind hoch, doch die Realität entwickelt sich in eine andere Richtung. Statt einer ehrlichen Neubewertung erleben wir ein Festhalten an bestehenden Narrativen. Der Ostsee soll funktionieren und deshalb wird daran festgehalten, unabhängig davon, wie sich die Rahmenbedingungen tatsächlich entwickeln.

Realität statt Wunschdenken

Ich sehe mich durch die aktuellen Entwicklungen in meiner damaligen Einschätzung bestätigt. Die Probleme waren absehbar. Die Abhängigkeit vom Spreewasser, die geologischen Risiken und die langfristigen Unsicherheiten sind keine neuen Erkenntnisse. Sie waren von Anfang an Teil dieses Projekts. Meine Kritik war daher keine Blockadehaltung, sondern Ausdruck politischer Verantwortung. Es ging nie darum, ein Projekt grundsätzlich abzulehnen, sondern darum, Risiken realistisch zu bewerten und Entscheidungen daran auszurichten.

Die entscheidende Frage ist heute nicht mehr, wer recht hatte. Die entscheidende Frage ist, ob Politik und Öffentlichkeit bereit sind, die Realität anzuerkennen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

Der Cottbuser Ostsee ist kein gescheitertes Projekt, aber er ist ein Projekt, das an seine Grenzen stößt. Wer das weiterhin ignoriert, riskiert, dass aus einem ambitionierten Vorhaben ein dauerhaftes Problem wird.

Quellenverzeichnis

[1] Planfeststellungsbeschluss „Gewässerausbau Cottbuser See“, Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, 2019

[2] Medienberichte zur Wasserstandsregulierung und Abhängigkeit von Spreewasser, u. a. WELT, 2025

[3] Berichte zu Rutschungen und Anpassung von Genehmigungen im Umfeld des Cottbuser Ostsees, 2024

[4] Berichterstattung des Rundfunk Berlin-Brandenburg zum Cottbuser Ostsee als Strukturwandelprojekt (mehrere Beiträge 2018–2023)

[5] Regionale und überregionale Medienberichte zur touristischen Entwicklung des Cottbuser Ostsees

Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

Klausurtagung in meiner Heimatstadt Cottbus – intensive Arbeit und wertvoller Austausch

Für unsere erste Klausurtagung standen uns damals keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung. Deshalb fand diese noch im Bundestag in Berlin statt. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass wir nun unsere zweite Klausur außerhalb des Bundestages durchführen konnten und das ausgerechnet in meiner Heimatstadt Cottbus.

Diese drei Tage waren für mich weit mehr als nur ein Arbeitstreffen. Natürlich stand die inhaltliche Arbeit im Vordergrund. Wir haben intensiv über die Themen auf unserer Tagesordnung diskutiert, Positionen ausgetauscht, auch kontrovers debattiert und am Ende gemeinsame Lösungen gefunden. Daraus sind zwei Positionspapiere entstanden, hinter denen ich voll und ganz stehe. Diese können Sie sich hier anschauen:

Positionspapier-Neue-Wirtschaftskraft-entfesseln.pdf

Rente-und-Altersvorsorge-und-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende.pdf

Gleichzeitig bot die Klausurtagung aber auch die Gelegenheit, sich abseits des parlamentarischen Alltags persönlich besser kennenzulernen. Gerade in einer anderen Umgebung und Atmosphäre entstehen oft die Gespräche, die im normalen Betrieb zu kurz kommen. Für mich persönlich kann ich sagen, dass diese Tage sehr viel gebracht haben.

Besonders gefreut hat mich, dass unsere Fraktion Cottbus als Veranstaltungsort gewählt hat. Dafür möchte ich mich ausdrücklich beim Vorstand der Bundestagsfraktion bedanken. Auch das Hotel hat uns hervorragend betreut. Der Hoteldirektor, der Eigentümer und der Geschäftsführer waren äußerst zuvorkommend, trotz der teilweise kritischen Zuschriften, die sie im Vorfeld erhalten hatten. Sie haben dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass sie als Geschäftsleute handeln und sich nicht politisch vereinnahmen lassen.

Die Sicherheitslage während der Klausur war angespannt. Es gab eine Gegendemonstration und wir mussten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen arbeiten. Der Zugang war streng kontrolliert, das Gelände vollständig abgesichert. Gäste konnten nicht mitgebracht werden. Diese Maßnahmen waren notwendig, nicht zuletzt aufgrund der teils einseitigen Berichterstattung sowie der Stimmungsmache durch verschiedene Organisationen und Medien. Mein Dank gilt daher ausdrücklich der Polizei Brandenburg und dem BKA, die für unsere Sicherheit gesorgt haben.

Ein persönliches Anliegen war es mir, meinen Kollegen auch meine Heimatstadt näherzubringen. Ich habe ihnen unter anderem den Cottbuser Ostsee gezeigt, um zu verdeutlichen, wie bestehende Energiestrukturen verändert werden. Außerdem haben wir gemeinsam einen Rundgang durch die Altstadt gemacht, den Bürgertreff „Mühle“ besucht, der aus einer Bürgerbewegung heraus entstanden ist, sowie den Branitzer Park. Die Rückmeldungen waren durchweg positiv und viele waren überrascht, wie schön und lebenswert Cottbus ist.

Inhaltlich haben wir uns mit den drängenden Zukunftsfragen unseres Landes beschäftigt. Deutschland befindet sich aus meiner Sicht in einer schweren wirtschaftlichen Krise. Steigende Energiepreise, hohe Steuer und Abgabenlasten, zunehmende Bürokratie und eine aus meiner Sicht fehlgeleitete Wirtschaftspolitik setzen unseren Standort massiv unter Druck. Unternehmen wandern ab, Investitionen bleiben aus und Arbeitsplätze gehen verloren.

Wir haben daher klare Positionen erarbeitet, um Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dazu gehören unter anderem eine Senkung der Staatsquote, bezahlbare und sichere Energie, steuerliche Entlastungen, weniger Bürokratie sowie die Förderung von Innovation und heimischen Fachkräften.

Die Klausurtagung hat für mich deutlich gezeigt, dass unsere Fraktion geschlossen, zielgerichtet und mit klarer inhaltlicher Linie arbeitet. Ich nehme aus diesen Tagen viele wichtige Impulse mit und blicke motiviert auf die kommenden Monate im Bundestag.

Ich freue mich schon auf die nächste Klausurtagung, auch wenn sie sicherlich in einer anderen Stadt stattfinden wird. Umso mehr hoffe ich, dass wir im kommenden Jahr wieder in einer ähnlich intensiven und konstruktiven Form zusammenkommen.

Teurer Rundfunkbeitrag – Das Ausland kann es besser

Sie ist nicht so hoch, dass man wegen ihr arm wird, aber in Zeiten knapper Kassen muss jede Ausgabe auf den Prüfstand. Und sie ist zumindest dann übergriffig, wenn man ihre Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nimmt. Auch ist sie aus der Zeit gefallen, weil mit ihr Leistungen finanziert werden, die man woanders günstiger und (nicht selten) besser haben kann.

Die Rede ist von der Zwangsgebühr namens Rundfunkbeitrag, derzeit liegt der monatlich zu entrichtende Betrag bei 18,36 Euro. Jährlich werden dadurch etwa acht Milliarden Euro eingenommen [1].

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat kürzlich schon wieder eine Erhöhung empfohlen, ab 2027 soll der Rundbeitrag 18,64 Euro betragen [2]. Und das, obwohl die Rundfunkanstalten zum nachhaltigen Sparen aufgefordert wurden. Es hätte noch schlimmer kommen können, ursprünglich war bereits für den 1. Januar 2025 eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgesehen – die niedrigere KEF-Empfehlung resultiert jedoch nicht aus erfolgreichen Sparmaßnahmen, sondern aus höher als geschätzt ausgefallenen Einnahmen [2].

Um den Zahlern das Ganze schmackhaft zu machen, wurden dafür auch schon Begriffe wie „Demokratie-Abgabe“ geprägt [3]. Wer diese nicht entrichten möchte und sich trotz Zahlungsaufforderungen beharrlich weigert, dem drohen sogar Gefängnisstrafen [4]. Ganz demokratisch.

Beiträge im internationalen Vergleich

Dass es günstiger als in Deutschland geht, zeigt der internationale Vergleich. So ist nur die Schweiz (derzeit noch) teurer als Deutschland [5].

Das liegt vor allem daran, dass andere Länder andere und wohl bessere Lösungen gefunden haben, um ihren öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) zu finanzieren. Selbst Österreich, wo das Finanzierungssystem über eine Haushaltsabgabe fast identisch ist, weist einen um 16 Prozent günstigeren Beitrag auf [5]. Das heißt, dass es auch in einem Land mit vergleichbaren Lohn- und Produktionskosten möglich ist, am Angebot zu sparen.

Interessant ist die Lösung in Italien, dort wird der ÖRR-Beitrag über die Stromrechnung eingezogen, liegt bei rund sechs Euro pro Monat und wurde erst kürzlich drastisch gesenkt [5]. Doch noch bemerkenswerter ist in Italien, dass sich von der Zahlung befreien lassen kann, wer keinen Fernseher hat und das Angebot nicht nutzt [5]. Auch in Polen zahlt man lediglich 6,31 Euro pro Monat, wer nur ein Radio besitzt, muss sogar nur 2,01 Euro entrichten [6]. Unterschiede anhand der konkreten Nutzung sind also möglich. Warum nicht in Deutschland?

Frankreich, Spanien und viele andere Mitgliedstaaten der EU haben gar keine Rundfunkgebühr, dort wird der ÖRR über die Mehrwertsteuer bzw. den Staatshaushalt finanziert [5].

Diese Beispiele aus anderen europäischen Ländern müssen nicht unbedingt besser sein, sie zeigen aber, dass andere Wege möglich sind und eine Zwangsgebühr wie in Deutschland nicht die einzig denkbare Lösung ist.

Zusätzliche Kosten für Steuerzahler

Neben dem eigentlichen Rundfunkbeitrag entstehen weitere Kosten, die letztlich ebenfalls vom Steuerzahler getragen werden. Eine Anfrage der AfD-Stadtfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus hat ergeben, dass die Stadt selbst die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge übernimmt – und dabei ein finanzielles Defizit entsteht.

So wurden allein in den Jahren 2024 und 2025 jeweils mehrere tausend Vollstreckungsersuchen bearbeitet. Für diese Aufgaben fallen erhebliche Personal-, Sach- und IT-Kosten an. Im Jahr 2024 standen Aufwendungen von rund 165.000 Euro lediglich Einnahmen von etwa 100.000 Euro gegenüber – ein Defizit von rund 65.000 Euro. Auch 2025 blieb ein Fehlbetrag von etwa 35.000 Euro bestehen [7].

Besonders brisant: Eine vollständige Refinanzierung durch das Land Brandenburg erfolgt nicht. Die Kommunen bleiben somit auf einem Teil der Kosten sitzen. Das bedeutet im Klartext: Neben dem Rundfunkbeitrag selbst entstehen zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte – und damit indirekt für alle Steuerzahler.

Wo lässt sich sparen?

Dass es in Deutschland teurer als anderswo ist, liegt vor allem an einem Angebot, das deutlich über dem eigentlichen Auftrag des ÖRR liegt. Denn neben Information und Bildung, was tatsächlich die ureigene Aufgabe wäre, leistet man sich ein ausuferndes Angebot an Eigenproduktionen, Unterhaltungsformaten und sonderbaren Nischen-Sendungen, die man eher im Trash-TV zu nächtlicher Sendezeit vermuten würde.

Der Ökonom Justus Haucap wies in einem Streitgespräch zu dem Thema darauf hin, dass die Finanzierung des ÖRR nach dem Krieg eine gute Lösung darstellte, aber mittlerweile ein Eigenleben entwickelt wurde, das sich vom Zweck der Gründung entfernt habe und an einem erheblichen Teil der Bevölkerung vorbei sende [8]. Auch kritisierte er, dass es für ihn kaum spürbare Elemente von Wettbewerb gebe [8].

Dass das zu starren und aufgeblähten Strukturen führt, die kaum hinterfragt werden, weil die Finanzierung durch die Zwangsgebühr gesichert ist, liegt auf der Hand.

So gibt es aktuell fast hundert öffentlich-rechtliche Fernseh-, Radio- und Online-Kanäle. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Fernsehfilm bei ARD oder ZDF pro Minute zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet, während sich die Kosten in den Kernbereichen Politik und Kultur pro Minute auf 2.000 bis 3.000 Euro belaufen [1]. Daraus lässt sich schon ableiten, wie gewaltig das Einsparpotential wäre, wenn man sich auf den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag konzentrieren würde.

Nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Übertragungsrechte bei Sport-Veranstaltungen. Nur ein Beispiel: Für die Übertragungsrechte für jeweils 30 der insgesamt 104 Spiele der in diesem Jahr stattfindenden Fußball-Weltmeisterschaft sollen ARD und ZDF laut Presseberichten 152 Millionen Euro an die Deutsche Telekom bezahlen, die sich die kompletten Übertragungsrechte von der FIFA gesichert hatte [9]. Insgesamt beliefen sich für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die durchschnittlichen jährlichen Gesamtausgaben für Sportrechte bei der ARD auf knapp 240 Millionen Euro und beim ZDF auf rund 243 Millionen Euro [9]. Sport in allen Ehren – aber auch hier stellt sich die Frage, ob dies andere Betreiber nicht günstiger hinbekommen, zumal viele Nutzer ohnehin Leistungen privat buchen, um das zu sehen, was sie wirklich interessiert.

Nicht ganz so kostenintensiv, aber völlig unverhältnismäßig gestalten sich die Bezüge der Intendanten der einzelnen Rundfunkanstalten (davon braucht es selbstredend mehrere, obwohl alle Sender im Prinzip das gleiche präsentieren). Kostprobe gefällig? Spitzenreiter war im Bezugsjahr 2024 Tom Buhrow, Intendant des WDR, mit 427.900 Euro. Beim SWR ließ sich Kai Gniffke mit 392.530 Euro entlohnen, die restlichen Intendanten gruppieren sich darunter ein. Am wenigsten „verdiente“ Ulrike Demmer, Intendantin des RBB, mit 220.000 Euro Jahresbezug. Doch das Ganze hört nicht bei den Intendanten auf, auch die Programmdirektorin der ARD, Christine Strobl, erhielt Jahresbezüge in Höhe von 284.827 Euro, wozu sich noch Sachbezüge und Aufwandsentschädigungen gesellten. Diese Zahlen sind keine „wilden Netzfunde“, sondern lassen sich allesamt auf der Internet-Seite der ARD abrufen.

„Demokratie-Abgabe“ geht nicht ohne demokratische Legitimation

Wenn man sich schon auf Kosten aller Bürger fürstlich entlohnen lässt, auch wenn diese die Leistungen vielfach gar nicht nutzen, dann wäre es doch an der Zeit für eine Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag. Dann könnte sich zeigen, ob der Name „Demokratie-Abgabe“ tatsächlich gerechtfertigt ist – dafür bräuchte es aber eine demokratische Legitimation.

Die Schweiz hat kürzlich über eine Senkung des dortigen Beitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abstimmen lassen, wobei sich die Mehrheit dagegen ausgesprochen hat [10]. Bemerkenswerterweise sinkt der Beitrag dennoch, weil die Regierung die Abgabe für Privathaushalte schrittweise senken will [10]. Auch mehr Unternehmen sollen künftig von der Abgabe gänzlich befreit werden [11].

Ein politischer Wille vorausgesetzt, können also Lösungen gefunden werden.

Allein die oben genannten Beispiele zeigen auf, welche Sparpotentiale bestehen. Man muss den ÖRR nicht abschaffen, aber er sollte endlich auf seine Kernaufgabe – den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag – reduziert und somit spürbar verschlankt werden.

Wenn man schon von „Demokratie-Abgabe“ spricht, sollte man auch die Bürger entscheiden lassen, ob sie das Angebot nutzen und bezahlen wollen.

Oder fürchtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk die mündigen Bürger?


Quellenverzeichnis

[1] „Rundfunkbeitrag – Eine teure Quasisteuer“, www.steuerzahler.de, abgerufen am 14. März 2026
[2] „Rundfunkbeitrag soll um 28 Cent steigen“, www.deutschlandfunk.de, 20. Februar 2026
[3] „Bürger, auf die Barrikaden“, www.spiegel.de, 7. Februar 2013
[4] „Deutschland bei den Rundfunkgebühren fast auf Platz eins – einige Länder zahlen sogar gar nichts“, www.merkur.de, 5. März 2026
[5] „Rundfunkbeitrag in Europa: Deutschland fast an der Spitze – ein Nachbarland ist teurer“, www.fr.de, 3. März 2026
[6] „Zahlen wir zu viele Rundfunkgebühren? Der große Ländervergleich zeigt’s!“, www.berliner-kurier.de, 10. März 2026
[7] „Antwort AN-33/26 zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen und deren Finanzierung“, Stadt Cottbus/Chóśebuz, 25. Februar 2026
[8] „Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?“, www.wiwo.de, 27. Januar 2022
[9] „Irre Summe für WM 2026: Das zahlen ARD und ZDF vom Rundfunkbeitrag“, www.ruhr24.de, 13. Februar 2026
[10] „Von 335 auf 200 Franken – Deutliche Mehrheit der Schweizer lehnt Senkung des Rundfunkbeitrags ab“, www.welt.de, 9. März 2026
[11] „Schweizer stimmen gegen Senkung des Rundfunkbeitrags“, www.zeit.de, 8. März 2026

AfD-Fraktion will Wirkungsstudie für Energie Cottbus

Energie Cottbus und dessen Bedeutung für die Region sichtbar machen

Als Bundestagsabgeordneter und Obmann der AfD im Sportausschuss kann ich diesen Antrag der Cottbuser AfD-Fraktion ausdrücklich nur unterstützen.

Er steht für vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln und zeigt, dass die Entwicklung des FC Energie Cottbus sowie der gesamten Stadt Cottbus strategisch gedacht wird. Wer ernsthaft Politik gestalten will, braucht belastbare Fakten statt ideologischer Scheindebatten. Genau hier setzt dieser Antrag an.

Der FC Energie Cottbus ist weit mehr als ein Fußballverein. Er ist Identifikationsanker, wirtschaftlicher Motor und ein Stück Heimat für viele Menschen in der Lausitz. Umso unverständlicher ist es, dass bislang keine umfassende, unabhängige Analyse über seine tatsächliche Bedeutung vorliegt. Eine solche Wirkungsstudie ist längst überfällig.

Der Antrag zur Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus liegt nun konkret auf dem Tisch und wird in den zuständigen Gremien beraten sowie in der Stadtverordnetenversammlung entschieden.

Besonders hervorzuheben ist, dass auch der Verein selbst bereits wichtige Schritte unternommen hat. Im Rahmen des Bundesförderprogramms STARK wird aktuell eine Konzeptstudie zur Weiterentwicklung des LEAG Energie Stadions vorbereitet, die als fundierte Grundlage für die zukünftige Ausrichtung dienen soll. Das zeigt, dass hier bereits strategisch und mit Blick in die Zukunft gearbeitet wird. Politisch muss dieser Prozess sinnvoll begleitet werden.

Eine regionale Wirkungsstudie schafft Transparenz und ermöglicht es, zentrale Fragen endlich faktenbasiert zu beantworten. Welche wirtschaftlichen Effekte entstehen konkret. Welche Bedeutung hat der Verein für Gastronomie, Hotellerie und regionale Unternehmen. Und welchen Beitrag leistet er für Image, Identität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Beispiele aus anderen Städten zeigen klar, welches Potenzial solche Studien entfalten können. Sie versachlichen Debatten und schaffen eine solide Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Genau darum muss es jetzt auch in Cottbus gehen. Um gesunden Menschenverstand. Um Sachlichkeit. Und um Ergebnisse.

Ich hoffe daher ausdrücklich, dass dieser Antrag nicht aus parteipolitischem Kalkül von den Kartellparteien abgelehnt wird. Es wäre ein fatales Signal, wenn ein sinnvoller und faktenorientierter Ansatz allein aufgrund seiner Herkunft blockiert würde.

Jetzt ist der Moment, im Interesse der Region zu handeln. Cottbus und die Lausitz brauchen eine Politik, die Chancen erkennt, Entwicklungen aktiv gestaltet und Entscheidungen auf eine belastbare Grundlage stellt.

Dieser Antrag liefert genau dafür den richtigen Ansatz.

Hier der Antrag: SessionNet | Beauftragung einer regionalökonomischen Wirkungsstudie zum FC Energie Cottbus

Nichtige Corona-Regeln – Bußgelder zügig zurückzahlen!

Sechs Jahre Corona-Politik – Zeit für Aufarbeitung

Am 16. März 2020 begann in Deutschland eine Phase tiefgreifender staatlicher Eingriffe in das gesellschaftliche Leben. Schulen und Kitas wurden geschlossen, Gastronomie und Kultur mussten dichtmachen, wirtschaftliche Aktivitäten wurden massiv eingeschränkt. Wenige Tage später folgten Kontaktverbote und weitere drastische Maßnahmen.

Ein Blick auf die Tage unmittelbar davor wirkt aus heutiger Perspektive bemerkenswert. Am 14. März 2020 schrieb der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter:

„Achtung Fake News! Es wird behauptet und rasch verbreitet, die Bundesregierung würde bald massive weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen. Das stimmt NICHT!“

Nur zwei Tage später wurden genau solche Einschränkungen beschlossen.

Viele Menschen erinnern sich heute daran, wie schnell sich das gesellschaftliche Klima veränderte. Ausgangsbeschränkungen, Kontaktverbote, Berufsverbote in bestimmten Bereichen, ein massiver sozialer Druck rund um Impfungen sowie eine zunehmend vergiftete öffentliche Debatte führten zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft.

Für zahlreiche Bürger fühlte sich diese Zeit wie ein politischer Feldzug gegen Teile der eigenen Bevölkerung an – eine Phase, in der Grundrechte eingeschränkt, Existenzen zerstört und kritische Stimmen ausgegrenzt wurden.

Sechs Jahre später ist die zentrale Frage deshalb aktueller denn je:

Warum gibt es bis heute keine umfassende politische Aufarbeitung dieser Zeit?

Viele Menschen verloren ihre Arbeit oder standen kurz vor dem wirtschaftlichen Ruin. Andere wurden gesellschaftlich ausgegrenzt, weil sie Maßnahmen kritisierten oder sich gegen bestimmte staatliche Vorgaben entschieden. Freundschaften zerbrachen, Familien wurden gespalten.

Politik und große Teile der Medien haben diese Entwicklung nicht nur begleitet, sondern vielfach aktiv vorangetrieben. Kritik wurde schnell als unsolidarisch, verantwortungslos oder verschwörungstheoretisch abgestempelt. Gerade deshalb darf diese Zeit nicht einfach verdrängt werden.

Von freiwilliger Corona-Aufarbeitung bisher keine Spur

Die seinerzeit verantwortlichen Politiker wollen Corona und die damit verbundenen Maßnahmen gerne vergessen. Zu deutlich wurde mit der Zeit, dass vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Zahlreiche Maßnahmen waren widersprüchlich und objektiv sinnlos.

Insbesondere für diejenigen Bürger, die besonders stark von bestimmten Maßnahmen betroffen waren – bis hin zur Existenzbedrohung – wäre eine echte Aufarbeitung der Corona-Zeit und der getroffenen Maßnahmen eine nachträgliche Genugtuung. Von freiwilliger Aufarbeitung fehlt jedoch bislang jede Spur. Nur dort, wo die Opposition Ausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen durchgesetzt hat, wird begangenes Unrecht nicht einfach unter den Teppich gekehrt.

Hin und Her um Akteneinsicht

Auch in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde ein entsprechender Ausschuss eingerichtet. Ich bin Mitglied dieses Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen. Als Ausschussmitglied stellte ich bereits im Juli des letzten Jahres einen Antrag auf Akteneinsicht und erläuterte die Notwendigkeit eines umfassenden Informationszugangs.

Entscheidungsprozesse und mögliche Versäumnisse können nur aufgearbeitet werden, wenn sich durch Niederschriften, Protokolle und Schriftwechsel der handelnden Personen und Gremien ein chronologischer Verlauf von Lageeinschätzungen, Risikobewertungen, Ressourcenplanungen und daraus abgeleiteten Maßnahmenentscheidungen herleiten lässt. Nur mit der Verschaffung aller verfügbaren Informationen zu den damaligen Entscheidungsprozessen können wir in dem Ausschuss unserer Aufgabe gerecht werden. Anderenfalls wäre dieser Ausschuss lediglich eine Beruhigungspille für die noch immer erhitzten Gemüter. Seitens des Cottbuser Oberbürgermeisterbüros wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Akteneinsicht abzulehnen sei. Nach weiteren Schreiben an den Oberbürgermeister sowie nach Einschaltung der Kommunalaufsicht im brandenburgischen Innenministerium wurde mir schließlich doch zugesichert, dass die Akteneinsicht gewährt wird.

Zwischenzeitlich konnte ich einen ersten Termin wahrnehmen, bei dem mir zumindest ein Teil der leider stark geschwärzten Akten präsentiert wurde.

Landesverfassungsgericht: Maskenpflicht teilweise rechtswidrig

Eine weitere wichtige Entwicklung in Sachen Corona ergibt sich aus einem Beschluss des Brandenburger Landesverfassungsgerichts vom 19. September 2025.

Die AfD im Brandenburger Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens beantragt, die Rechtmäßigkeit der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 zu überprüfen. Der Antrag wurde bereits am 10. November 2020 gestellt.

Fast fünf Jahre später entschied das Verfassungsgericht Brandenburg, dass Teile dieser Verordnung verfassungswidrig waren. Konkret betraf dies die Maskenpflicht:

  • bei Versammlungen und Veranstaltungen
  • in Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels
  • bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen
  • in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen

Daraus folgt: Auch die für entsprechende Verstöße verhängten Bußgelder waren rechtswidrig. Eigentlich sollte man meinen, dass rechtswidrig verhängte Bußgelder an die Betroffenen anstandslos zurückgezahlt werden. Doch so einfach ist es in Deutschland offenbar nicht.

AfD-Antrag: Rückerstattung rechtswidriger Bußgelder

Daher beantragte die AfD-Fraktion in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung die Rückerstattung sämtlicher in den Jahren 2020 bis 2022 von der Stadt Cottbus vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht, sofern die zugrunde liegenden Maßnahmen durch gerichtliche Entscheidung als verfassungswidrig festgestellt wurden.

Daraufhin teilte das Büro des Oberbürgermeisters in einer juristischen Stellungnahme mit, dass es weder automatisch noch aufgrund des Antrags der AfD-Fraktion eine Rückzahlung der rechtswidrig verhängten Bußgelder geben könne.

Dort heißt es wörtlich:

„Zusammenfassend sind Bußgeldbescheide aufgrund einer durch das Landesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm daher zwar von Beginn an rechtswidrig, können aber aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung in § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht durch die Erlassbehörde zurückgenommen werden.“

Im Ergebnis bedeutet dies: Jeder Betroffene muss selbst den Rechtsweg beschreiten und die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragen.

Stadt reagiert auf politischen Druck

Der politische Druck zeigt inzwischen Wirkung. Nachdem die AfD-Fraktion das Thema in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und entsprechende Anträge gestellt hat, sah sich die Stadt Cottbus veranlasst, eine Pressemitteilung zum weiteren Vorgehen zu veröffentlichen.

Darin informiert die Stadt über das Verfahren zur möglichen Rückzahlung von Corona-Bußgeldern und weist zugleich darauf hin, dass Betroffene selbst den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Wiederaufnahme ihres Verfahrens und damit eine mögliche Rückzahlung zu erreichen. Die Stadt fordert Betroffene nun ausdrücklich auf, sich mit ihrem Anliegen an die zuständigen Gerichte zu wenden und dort die Wiederaufnahme der Verfahren zu beantragen.

Aufarbeitung geht im Corona-Untersuchungsausschuss weiter

Damit bestätigt sich letztlich, dass es ohne politischen Druck aus der Stadtverordnetenversammlung offenbar keinerlei Bewegung gegeben hätte. Umso wichtiger bleibt es, dass wir an diesem Thema weiter dranbleiben.

Auch im Corona-Untersuchungsausschuss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung werden wir unsere Arbeit konsequent fortsetzen. Die inzwischen zugänglichen Akten werden weiter ausgewertet, um Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten während der Corona-Zeit vollständig aufzuklären.

Unser Ziel bleibt eine umfassende Aufarbeitung der damaligen Maßnahmen. Wir hoffen, dass sich im Zuge der weiteren Akteneinsicht auch konkrete Verantwortliche benennen lassen. Wer politische Entscheidungen trifft, die sich später als rechtswidrig oder unverhältnismäßig erweisen, muss dafür am Ende auch Verantwortung übernehmen.


Quellen

  1. Pressemitteilung der Stadt Cottbus:
    https://cottbus.de/pressemitteilung/verfahren-zur-moeglichen-rueckzahlung-von-corona-bussgeld/
  2. Beschluss des Landesverfassungsgerichts Brandenburg vom 19.09.2025 zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

60 Jahre Energie Cottbus – Herzlichen Glückwunsch, FCE!

60 Jahre Energie Cottbus – das sind nicht einfach nur Jahre. Das sind Kapitel voller Stolz, Schmerzen, Wunder, Aufstiege, Abstürze – und immer wieder dieses Gefühl: Energie ist Heimat.

Ich gratuliere von Herzen zum Jubiläum – mit sportlichen Grüßen und vielen Erinnerungen, die sich eingebrannt haben wie Flutlicht in einer kalten Nacht.

Feiern wie früher: Supermäx, Lollipop – und junge Sieger mittendrin

Wer dabei war, vergisst es nicht: Früher wurden Siege nicht „gepostet“, sondern gelebt. Im Supermäx und im Lollipop war nach gewonnenen Spielen dieses besondere Knistern in der Luft – die jungen Spieler mittendrin, nicht abgehoben, sondern nahbar. Kein PR-Glanz, sondern echte Freude. Diese Nächte haben Energie für mich noch größer gemacht: Weil man gespürt hat, wie sehr dieser Verein mit seiner Stadt verwachsen ist.

Ede Geyer – der Mann, der Cottbus groß gemacht hat

Und dann Ede Geyer: Für mich eine der prägenden Figuren dieser Vereinsgeschichte. Unter ihm wurde aus Cottbus mehr als ein Underdog – Cottbus wurde eine Marke, ein ernstzunehmender Gegner, eine Mannschaft, die sich Respekt erarbeitet hat.

Die Schneeschlacht gegen Karlsruhe: Pokal-Halbfinale 1997

Ein Spiel wie ein Mythos: 15. April 1997, DFB-Pokal-Halbfinale, Energie Cottbus – Karlsruher SC 3:0. Schneetreiben im April, Kampf, Wille – und am Ende Berlin vor Augen. Bei jedem Ballwechsel bewegte sich der Fanblock, unter den damaligen Stadioneichen, vor und zurück. Was für ein Gefühl.

„Plötzlich war’s dunkel“ – das Licht aus: Relegation 1997 gegen Hannover 96

Die Szene mit dem Flutlicht, an die so viele denken, gehört nicht zur Schneeschlacht – sondern zum legendären Relegations-Rückspiel gegen Hannover 96 am 5. Juni 1997. Beim Stand von 1:1 fiel nach rund einer Stunde das Flutlicht aus, und nach der Unterbrechung drehte Energie auf und gewann 3:1.

Und genau solche Abende erzählen bis heute, was Energie ausmacht: Es geht nie nur um Komfort. Es geht um Herz, um Widerstand, um Trotz.

Pokal in Berlin – und bei uns Dorffest, dunkles Zelt, Beamer, Improvisation

Das Pokalfinale im Olympiastadion Berlin am 14. Juni 1997 (VfB Stuttgart – Energie 2:0) bleibt ein Riesenkapitel.
Und ich werde nie vergessen, wie bei uns parallel Dorffest war – und wir mit der damaligen Technik irgendwie eine „Liveübertragung“ in einem dunklen Zelt hinbekommen wollten: Beamer, Kabel, wacklige Lösung, primitives Setup – aber riesige Augen. Weil es nicht um Perfektion ging, sondern um diesen einen Satz: „Energie spielt in Berlin – wir müssen das sehen!“

Der Bayern-Moment: Als Cottbus den Giganten bezwang

Und dann dieser Tag, an dem wir alle kurz stehen geblieben sind: 14. Oktober 2000, Bundesliga, Energie Cottbus schlägt Bayern München 1:0. Das Stadion der Freundschaft hat gebebt. Für viele war das der Beweis: Hier kann jeder kommen – aber hier gewinnt keiner einfach so.

Meine Einsätze im Stadion: Sanitätsdienst und Brandschutz – mittendrin statt nur dabei

Ich war nicht nur Fan. Ich war auch im Einsatz im Sanitätsdienst und Brandschutzdienst. Wer das macht, erlebt das Spiel anders: die Anspannung in den Gängen, die Sekunden, wenn’s ernst wird, das schnelle Handeln – und danach diese Erleichterung, wenn alles gut geht. Und trotzdem: Sobald das Stadion singt, spürt man wieder, warum man da ist. Energie ist eben nicht nur auf dem Rasen – Energie ist in den Menschen.

Spitzenspieltag: Autoschlangen durchs Dorf – und ich mit dem Rad schneller zum ersten Stadionbier

Und dann die Klassiker in meinem Heimatort: Spitzenspiel, und die Autoschlangen schlängeln sich kilometerlang durch die Straßen.
Und ich? Ich steige aufs Fahrrad und bin gefühlt tausendmal schneller im Stadion. Noch bevor andere überhaupt parken, sitze ich mit Freunden da, wo man hingehört: erstes Stadionbier, erstes Grinsen, erste Gänsehaut.

2001: Elf Ausländer in der Startelf – und trotzdem stand die Kurve hinter Energie

Ein Punkt, der mir wichtig ist: Energie schrieb Bundesliga-Geschichte, als am 6. April 2001 gegen Wolfsburg eine Startelf auflief, in der kein deutscher Spieler stand – ein Novum in der Bundesliga.
Und was haben die vielen Fans gemacht? Sie haben nicht gefragt, wo jemand herkommt – sie haben gefragt, ob jemand für Energie brennt. Das war für mich immer ein starkes Zeichen: Hinter dem Wappen zählt Leistung, Haltung, Einsatz.

Und heute? Fans werden zu oft pauschal in eine Ecke gestellt

Ja: Es gab Vorfälle und Bilder, die dem Verein und der Stadt geschadet haben – das kann man nicht wegreden.
Aber genauso wahr ist: Wer Fans pauschal abstempelt, macht es sich zu einfach. Die große Mehrheit kommt wegen Fußball, wegen Familie, wegen Tradition, wegen Gemeinschaft. Energie ist nicht „eine Schlagzeile“. Energie ist ein Verein mit vielen Gesichtern – und die Kurve ist mehr als das, was einzelne kaputtmachen.

Herzlichen Glückwunsch zu 60 Jahren Energie Cottbus – konzentriert euch auf den Sport, auf Einsatz, Leidenschaft und Leistung auf dem Platz, und lasst politische Debatten außerhalb des Stadions, damit Fußball wieder das bleibt, was er für so viele ist: Leidenschaft, Heimat und Zusammenhalt.

Schluss mit dem Missbrauch der Bezahlkarte für Asylbewerber!

Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in Kraft getreten am 16. Mai 2024, wurde die sogenannte Bezahlkarte als Leistungsform neben Sach- und Geldleistungen aufgenommen. Das Landesaufnahmegesetz sieht vor, dass das Asylbewerberleistungsgesetz durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt wird. Demnach sind die Kommunen auch grundsätzlich für die Einführung und praktische Umsetzung der Bezahlkarte zuständig [1].

Ziel der Bezahlkarte

Das Ziel der Bezahlkarte war bei der Einführung insbesondere, eine Zweckentfremdung von staatlich gewährten Leistungen – etwa für Zahlungen an kriminelle Schlepper oder Überweisungen ins Heimatland – zu verhindern. Zudem sollte der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert werden [2].

Letzteres ist vielerorts bislang nicht erreicht worden, da die zuständigen Mitarbeiter mit zahlreichen rechtlichen Unklarheiten konfrontiert sind [2]. Weitere praktische Probleme ergaben sich in einigen Bundesländern daraus, dass die Kartensysteme erhebliche Sicherheitslücken aufwiesen und Hacker sich in fremde Konten einloggen konnten [3].

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass weiterhin Geldleistungen gewährt werden können, wenn und soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs oder der notwendige persönliche Bedarf nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können [1].

Linke Umgehungsstrategie

In mehreren Bundesländern gab es in den letzten Monaten Berichte darüber, dass linke Gruppierungen, NGOs und sogenannte Hilfsinitiativen gezielt zu einer Umgehungsstrategie aufrufen. Diese funktioniert so, dass Asylbewerber Einkaufsgutscheine mit der Bezahlkarte erwerben und diese anschließend von linken Initiativen in Bargeld umtauschen lassen. Auf diese Weise können sie auf deutlich mehr Bargeld zugreifen als ursprünglich vorgesehen.

Der eigentliche Zweck der Bezahlkarte wird damit vollständig unterlaufen.

Vielerorts sind regelrechte Wechselstuben entstanden, in denen teils bis zu 20.000 Euro pro Monat umverteilt werden [4]. Einige dieser Initiativen verfolgen offen nicht nur das Ziel der Umgehung, sondern die vollständige Abschaffung des Bezahlkartensystems [5].

Auch der Kreisverband Lausitz der Partei Die Linke ruft in Cottbus offen zur Nutzung dieser Umgehungsstrategie auf. Auf einem Plakat des Linken-Kreisverbandes heißt es wörtlich:

„Tauschen gegen die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte für Asylsuchende ist ausgrenzend und diskriminierend. Jeden ersten Dienstag im Monat von 10.00 bis 18.00 Uhr in der Ostrower Straße 3, Cottbus tauschen.“

Die Behauptung, die Bezahlkarte sei diskriminierend, ist sachlich unbegründet. Die Karten werden in neutralem Layout ausgegeben, der rechtliche Status der Nutzer als Asylbewerber oder Flüchtling ist daraus nicht erkennbar [1].

Am Stichtag 31. Mai 2025 hatten in Brandenburg rund 5.000 von etwa 15.000 potenziell Leistungsberechtigten eine Bezahlkarte erhalten [2].

Dass die Bezahlkarte grundsätzlich wirksam sein kann, wenn sie konsequent umgesetzt wird, zeigen Erfahrungen aus Thüringen. Im Landkreis Greiz reisten zahlreiche Leistungsberechtigte wieder ab, nachdem dort frühzeitig eine Bezahlkarte eingeführt wurde – weil Bargeld bevorzugt wurde [3].

Wir klären auf – Anfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Um zu ermitteln, in welchem Umfang in Cottbus Umgehungsstrategien und Missbrauchsformen angewendet werden, stellen wir in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage. Erfragt werden unter anderem:

  • der Kostenaufwand für die Stadt,
  • die Zahl der Nutzer der Bezahlkarte,
  • ob und in welchem Umfang die Bargeldobergrenze erhöht wurde,
  • ob Überweisungen ins Ausland technisch möglich sind,
  • sowie geplante Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung.

In einigen Bundesländern wurden bereits rechtliche Schritte geprüft [4]. Es bleibt abzuwarten, ob der Staat aus diesen Erfahrungen lernt. Andernfalls muss ernsthaft über eine Rückkehr zu reinen Sachleistungen nachgedacht werden.

Über die Antwort der Stadt werden wir an dieser Stelle berichten.

Die Anfrage der Linken – ein bemerkenswerter Widerspruch

Bemerkenswert ist, dass auch die Linke in der Stadtverordnetenversammlung eine Anfrage zur Bezahlkarte gestellt hat. In ihrer Anfrage erkundigt sich die Linke unter anderem:

  • wie viele Personen in Cottbus von der Nutzung einer Bezahlkarte betroffen sind,
  • welche Kosten und welcher Verwaltungsaufwand der Stadt durch die Einführung entstehen,
  • welche praktischen Erfahrungen die Stadt mit der Bezahlkarte für Geflüchtete gemacht hat,
  • sowie welche Probleme bei Bargeldverfügbarkeit, Akzeptanzstellen und Nutzungseinschränkungen auftreten.

Diese Fragen stehen jedoch in einem offensichtlichen Widerspruch zum tatsächlichen Handeln der Linken vor Ort. Während sie in der Stadtverordnetenversammlung nach möglichen Problemen der Bezahlkarte fragt, organisiert sie gleichzeitig aktiv deren Umgehung, indem Bezahlkartenleistungen gegen Bargeld getauscht werden.

Wer eine Regelung politisch bekämpfen will, sollte dies ehrlich tun – nicht einerseits Aufklärung fordern und andererseits gezielt zur Missachtung geltenden Rechts aufrufen.

Ein weiterer Randaspekt bleibt nicht unerwähnt: Selbst in offiziellen Anfragen an die Stadtverwaltung zeigt die Linke ihre Geringschätzung gegenüber der deutschen Rechtschreibung, indem sie durchgängig gendert. Wer von anderen Rechtsklarheit und Ordnung verlangt, sollte zumindest die Grundlagen der deutschen Sprache beherrschen. [6]


Fazit

Die Bezahlkarte kann – wenn sie konsequent und missbrauchssicher umgesetzt wird – den finanziellen Anreiz für Wirtschaftsmigranten und sogenannte Wohlstandsflüchtlinge deutlich reduzieren.

Deshalb fordern wir weiterhin klar:
Bett, Essen und Seife statt Bargeld – und eine zügige Remigration, wenn Menschen hier kein Bleiberecht haben.


Quellen

[1] „Bezahlkarte bei Asylleistungen: Vorbereitungen in Brandenburg abgeschlossen“,
mgs.brandenburg.de, 24. Oktober 2024
[2] „Fünf Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Asylsuchende“, www.rbb24.de, 3.
August 2025
[3] „Miese Masche mit der Bezahlkarte – Wie Flüchtlinge zum Bezahlkarten-Betrug
angestiftet werden“, www.kommunal.de, 19. Juli 2024
[4] „Bezahlkarte wird ausgehebelt – „Demokratisch getroffene Regelung wird
umgangen““, www.welt.de, 8. November 2024
[5] „Wie die Bezahlkarte für Geflüchtete umgangen wird“, www.n-tv.de, 20. November 2024
[6] SessionNet | Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger:innen – Auswirkungen auf die Stadt Cottbus/Chósebuz

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Nein zu einem internationalen Gesundheits-Regime!

Bei vielen Menschen verblasst die Erinnerung an die Zumutungen, die uns die sogenannten Corona-Schutzmaßnahmen beschert haben. Viele wollen nicht mehr daran erinnert werden und einfach ihr Leben leben, in der Hoffnung, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Andere fordern die Aufarbeitung der Corona-Politik, weil sie befürchten, dass sich Derartiges unter gleichen oder ähnlichen Vorzeichen eben doch wiederholen könnte.

Dass es bislang abgesehen von einer Enquete-Kommission im Bundestag keine echte Aufarbeitung gibt, lässt diese Befürchtung nicht als gänzlich unrealistisch erscheinen. Ebenfalls deuten Vorhaben in diese Richtung, gesundheitspolitische Handlungskompetenzen der Nationalstaaten an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu übertragen. Internationale Gesundheitsvorschriften (IGV) und WHO-Pandemieabkommen sind Schritte zur Umsetzung eines internationalen Gesundheits-Regimes.

Internationale Gesundheitsvorschriften im Bundestag

Im Bundestag fand nun die Abstimmung über ein Gesetz zu Änderungen der IGV statt. Diese Änderungen basieren auf Beschlüssen der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO vom 1. Juni 2024 und mussten nun in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

In der Problembeschreibung und Zielbestimmung des Gesetzesentwurfs ist wenig verklausuliert von einer „globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur“ die Rede. Darüber hinaus wird der Begriff der „pandemischen Notlage“ in die IGV eingeführt. Zudem soll eine nationale Koordinierungsstelle für die Durchführung der IGV eingesetzt werden.

Bislang war in den Vorschriften von der bloßen Möglichkeit die Rede, sich bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit mit der WHO abzustimmen. Diese Möglichkeit wurde nun zu einem Gebot umgewandelt.

Man fürchtet die Debatte

Geschichte wiederholt sich. Wieder einmal wird ohne breite gesellschaftliche Debatte ein möglicherweise folgenschweres Gesetz durch den Bundestag gepeitscht. In der Hochzeit der Corona-Krise meinte man mit Eilbedürftigkeit argumentieren zu können. Aber warum wird nun schon wieder im Schweinsgalopp eine Gesetzesänderung vollzogen, ohne eine echte Aufarbeitung der Corona-Politik zu ermöglichen und Lehren daraus zu ziehen? Die Antwort ist einfach: Man fürchtet die öffentliche Debatte.

In der Debatte am vergangenen Donnerstag, in der es um die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO ging, zeigte sich dieses Muster erneut. Die Redner der Kartellparteien – gleich welcher Couleur – unterstellten der AfD wieder einmal, sie würde Angst schüren und die Menschen mit Verschwörungstheorien überziehen. Doch die Corona-Zeit hat deutlich gezeigt: Am Ende hat sich bestätigt, dass unsere Warnungen und unsere Kritik berechtigt waren.

Angeblich keine Kosten – die erste Lüge

Auch wenn der Gesetzesentwurf formal keine Kosten vorsieht, dürfte das schon die erste handfeste Lüge sein. So soll ein koordinierender Finanzierungsmechanismus errichtet werden. Ebenfalls ist von einer „Ergänzung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander zur Stärkung einer nachhaltigen Finanzierung zur Förderung der Durchführung der IGV“ die Rede. Solche Begrifflichkeiten kennt man noch aus den Jahren der Euro- und Bankenkrise, als immer neue Pakete auf Kosten der Steuerzahler geschnürt wurden.

Damit steht fest: Deutschland wird zu Gesundheitsausgaben für das Ausland verpflichtet.

Weitere Einschränkung der Souveränität

Wenn von Koordinierung und Abstimmung mit der WHO die Rede ist, dann heißt das übersetzt in unbürokratisches Deutsch, dass die WHO Vorschriften darüber erlassen wird, wann von einer „pandemischen Notlage“ auszugehen ist, welche gesundheitliche Infrastruktur aufgebaut wird und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Spahns und Lauterbachs der Zukunft werden es damit leichter haben – sie können auf die WHO verweisen, wenn mal wieder Schulen geschlossen, Ausgangsverbote verhängt oder Grundrechte beschnitten werden.

Die Vorschriften schränken die Unabhängigkeit der Nationalstaaten massiv ein. Das Bundesgesundheitsministerium gibt zwar Entwarnung, Deutschlands Souveränität bleibe dadurch unberührt [1]. Ein solcher Satz aus einem Bundesministerium ist aber alles andere als beruhigend.

Mit der Feststellung bzw. Ausrufung einer wie auch immer gearteten „pandemischen Notlage“ werden erhebliche Folgen verbunden sein. Die Corona-Notstandsregelungen sollten noch in guter Erinnerung sein.

Meinungsfreiheit wieder in Gefahr

Auch die Formulierung in Anlage 1, Punkt A. (2) c) vi) lässt hellhörig werden. Dort steht, dass die Vertragsstaaten Kernkapazitäten für die „Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ bereithalten sollen. So wird von den Staaten die Fähigkeit gefordert, „mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen“ [1].

Was die richtige Meinung ist, dürfte dann wieder von einer Behörde und den angeschlossenen Rundfunkanstalten verkündet werden. Das Ganze ist ein Freifahrtschein für die Zensur alternativer Medien.

Die Gefahr besteht, dass Online-Plattformen im Zuge des sogenannten Digital Services Act der EU zur Löschung kritischer Inhalte herangezogen werden [2].

WHO im Würgegriff von Big Pharma

Ein weiterer Aspekt, der bei der Bewertung sämtlicher Maßnahmen der WHO immer im Hinterkopf sein muss, ist die Tatsache, dass sie von privaten, zweckgebundenen Zuwendungen abhängig ist, wobei die konkreten vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Höhe und Zweckbindung weitgehend unter Verschluss bleiben [2].

Dem Lobbyismus von Pharmakonzernen und anderen Profiteuren einer neuen Pandemie sind damit Tür und Tor geöffnet.

Immer wieder ist in den IGV von „Gesundheitsprodukten“ die Rede. Die WHO könnte damit „zu einer Art globalen Beschaffungs- und Verteilungsagentur für Pandemieprodukte“ werden [2]. Damit dürften insbesondere Impfstoffe, Testverfahren und Masken gemeint sein.

In Artikel 1 der im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzesvorlage fand sich unter den Begriffsbestimmungen auch eine Definition für „Maßgebliche Gesundheitsprodukte“. Die Definition umfasst ganze vier Zeilen, wer bis zum Ende liest, findet dort als Beispiele „Zell- und Gentherapien und sonstige Gesundheitstechnologien“. Es soll am Ende keiner sagen, man habe von nichts gewusst.

Karlsruhe wird uns nicht helfen

Auch von deutschen Gerichten, allen voran dem Bundesverfassungsgericht, ist wohl keine Abhilfe zu erwarten. So ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 1279/25) gegen die IGV bereits gescheitert. Zwar traf das Gericht in der Sache gar keine Entscheidung, es hielt die Verfassungsbeschwerde schon deshalb für unzulässig, weil es das Gesetz zu dem Zeitpunkt noch nicht gab [3].

Es ist aber damit zu rechnen, dass jede Pandemiepolitik inklusive weitreichender Grundrechtsbeschränkungen auch in Zukunft Schützenhilfe aus Karlsruhe erhalten wird.

Eigene Erfahrungen in den Untersuchungsausschüssen

Als Landtagsabgeordneter war ich selbst im Untersuchungsausschuss Corona 1 und 2 als stellvertretendes Mitglied tätig. Zudem habe ich in Cottbus die Corona-Demonstrationen zu den überzogenen und kritischen Maßnahmen organisiert. Auch auf kommunaler Ebene wurde in der Cottbusser Stadtverordnetenversammlung – mit den Stimmen der AfD – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die damaligen Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

In diesen Untersuchungsausschüssen kamen durchaus Informationen ans Licht, die einige Verantwortliche veranlassten, ihre damaligen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Diese Form der Aufarbeitung war jedoch nur möglich, weil der Druck aus der Bevölkerung groß blieb und viele Bürger nicht bereit waren, das Geschehene einfach zu vergessen.

Aufarbeitung, damit sich die Katastrophe nicht wiederholt

Weil es keine nennenswerte öffentliche Debatte gab, die nun aktualisierten Internationalen Gesundheitsvorschriften so weitreichend sind und selbst vom Bundesverfassungsgericht kein Veto zu erwarten ist, kann die Lösung nur darin liegen, die Corona-Politik auf allen Ebenen schonungslos aufzuarbeiten.

Nur das Benennen von Verantwortlichen, das Aufzeigen offensichtlicher Fehlentscheidungen und die juristische Geltendmachung von Rechtsverletzungen können verhindern, dass sich die Katastrophe wiederholt.

Das Drehbuch für die nächste Pandemie wurde nun am 6. November 2025 mit großer Mehrheit geschrieben. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete mit Ja, 131 mit Nein. 130 Nein-Stimmen kamen von der AfD-Fraktion [4].

Quellenverzeichnis

[1] „WHO-Mitgliedstaaten stärken Vorsorgeregelungen für Pandemien“, www.zeit.de, 19. September 2025

[2] „Statt Corona-Aufarbeitung kommt ein globales Gesundheitsregime“, www.cicero.de, 9. September 2025

[3] „Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert“, www.stern.de, 5. September 2025

[4] „Ja zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften“, www.bundestag.de

Der Cottbuser Ostsee

Milliardengrab statt Zukunftschance für die Lausitz

Die Landesregierung feiert den Cottbuser Ostsee als „Leuchtturmprojekt“ des Strukturwandels. Doch hinter der schönen Fassade steckt ein Projekt, das die Lausitz nicht stärkt, sondern schwächt. Millionen Steuergelder sind bereits versenkt worden – und die Probleme werden täglich größer.

Verdunstung frisst unsere Zukunft

Der künstliche Ostsee ist mit 19 km² riesig und flach. Genau das sind ideale Bedingungen für extreme Verdunstung: In der Lausitz gehen über offener Wasserfläche im Schnitt 730 mm Wasser pro Jahr verloren – deutlich mehr als über Landflächen (1). Das bedeutet jedes Jahr Millionen Kubikmeter Wasser – einfach in die Luft aufgelöst. Fachberichte warnen schon heute: Die neuen Seen verschärfen die Wassernot in der Region dramatisch (2). Während die Spree zumindest fließt, ist der Ostsee ein gigantischer Verdunstungsapparat – finanziert vom Steuerzahler.

Kein Speicher, keine Sicherheit – nur endlose Nachschubslogistik

Die Politik behauptet, der Ostsee könne den Wasserhaushalt regulieren. In Wahrheit ist er kein funktionierender Speicher. Im Gegenteil: Er muss laufend mit Spreewasser nachgefüllt werden, um nicht auszutrocknen (3). Selbst die Betreiberfirma LEAG gesteht ein: Eine Speicherfunktion wird bestenfalls geprüft – gesichert ist nichts (4).

Das Wasserkonzept der Stadt Cottbus betont stets, Grundwasser und Fließgewässer seien in Balance zu halten. Stattdessen entzieht der Ostsee der Region Wasser, das andernorts dringend gebraucht wird – ein eklatanter Widerspruch zu nachhaltiger Wassermanagement-Politik.

Kohleausstieg gefährdet die Spree: Wassermangel bedroht Flussökosystem

Der wahre Hammer: Mit dem Kohleausstieg fällt das Grubenwasser weg – und genau dieses Wasser speist heute bis zu 50–60  Prozent der Spree bei Cottbus, in trockenen Sommern sogar bis zu 75 Prozent (5)(6). Ohne dieses Sümpfungswasser drohen massive Wasserlücken im Spree-Verlauf – während der Ostsee weiter kostspielige Verdunstungsverluste produziert. Die Zukunft der Spree steht auf dem Spiel!

Rutschungen bedrohen Tourismus und Sicherheit

Als ob das nicht reicht: Am Ostseeufer zeigen sich immer wieder gefährliche Rutschungen. Fachleute warnen, dass die Stabilität des Geländes auf Jahre hinaus unsicher bleibt. Der hochgelobte Tourismus steht damit auf wackeligen Füßen (7). Wer investiert schon in einen See, dessen Ufer abrutschen und dessen Wasserstand sinkt?

Prestigeprojekt auf Kosten der Lausitz

Der Cottbuser Ostsee ist kein Hoffnungsträger, sondern ein Milliardengrab:

*            Steuergeldverschwendung für einen See, der mehr verdunstet, als er nützt.

*            Keine Speicherfunktion, sondern dauerhafte Belastung für Spree und Grundwasser.

*            Gefahr durch Rutschungen, die versprochenen touristischen Impulse zur Farce machen.

*            Grubenwasser-Rückzug durch den Kohleausstieg gefährdet die Spree strukturell.

Schluss mit grüner Luftschloss-Politik! Schluss mit teuren Illusionen! Die Lausitz braucht keine Prestigeprojekte, sondern ein ehrliches Wasserkonzept, das die Region wirklich schützt – statt sie auszutrocknen.

Quellen & Links

1.           Seeverdunstung in der Lausitz: ca. 730 mm/Jahr – Brandenburg (Wasser-Cluster Lausitz)

2.           LR-Online: „Verschärfen gigantische neue Seen die Wassernot?“

3.           Alles-Lausitz.de: „Flutung mit Spreewasser vorerst ausgesetzt“

4.           Cottbuser-Ostsee.de: Betreiberangaben zur Speicher-Nutzung (2025)

5.           LEAG: Spree führt beim Eintritt in den Spreewald über 60 % Grubenwasser

6.           UBA & Umweltbundesamt Studie: ca. 50 % Sümpfungswasser, in heißen Sommern bis zu 75 %

7.           LR-Online: „Cottbuser Ostsee – Wasserstand sinkt, drohen jetzt neue Probleme“

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