Pornografische Inhalte im Klassenzimmer – warum wir jetzt handeln müssen

Ein Vorfall, der aufrüttelt

Was sich aktuell an einer Oberschule im sächsischen Schleife abgespielt haben soll, sorgt bundesweit für Entsetzen. Im Rahmen einer Projektwoche wurden Schülern einer 9. Klasse durch externe Akteure Inhalte gezeigt, die nach Aussagen von Eltern und ersten Berichten einen pornografischen Charakter gehabt haben könnten. Mehrere Eltern haben daraufhin Strafanzeige gestellt, das Projekt wurde abgebrochen, und die zuständigen Behörden prüfen den Vorgang [1][2].

Unabhängig davon, wie die juristische Bewertung am Ende ausfällt, offenbart dieser Fall ein grundlegendes Problem: Wenn externe Anbieter Zugang zu Schulen erhalten, ohne dass Inhalte und Methoden ausreichend kontrolliert werden, entsteht ein Raum, in dem Grenzen überschritten werden können. Genau dieser Punkt muss uns zu denken geben – auch über Sachsen hinaus.

Brandenburg ist längst Teil dieser Entwicklung

Wer glaubt, es handele sich um einen isolierten Einzelfall, der mit Brandenburg nichts zu tun hat, der irrt. Im Landtag Brandenburg haben wir uns bereits seit Jahren mit genau diesen Entwicklungen beschäftigt und entsprechende parlamentarische Anfragen gestellt.

Die Antworten der Landesregierung zeigen dabei deutlich, dass es sich um eine strukturelle Entwicklung handelt. So wird ausdrücklich festgehalten, dass neben der bislang als Norm gesetzten Heterosexualität auch weitere Beziehungs- und Lebensformen Eingang in die pädagogische Arbeit von Kindertagesstätten finden sollen [3].

Diese Aussage ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und gesetzlichen Rahmens, der sich in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage hierfür ist insbesondere § 9 SGB VIII, der seit 2021 erweitert wurde und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Identitäten ausdrücklich vorsieht.

Förderprogramme und konkrete Umsetzung

Noch deutlicher wird die Situation, wenn man sich anschaut, welche Projekte tatsächlich gefördert und umgesetzt werden. Unsere Anfragen haben ergeben, dass eine Vielzahl externer Organisationen mit öffentlichen Mitteln unterstützt wird, um Bildungsangebote im Bereich „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ durchzuführen.

Ein besonders prägnantes Beispiel ist das Projekt „Bildung unterm Regenbogen“. Dieses Programm verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche für Themen rund um sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt zu sensibilisieren und wird seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Allein im Jahr 2023 nahmen über 1.500 Schüler an entsprechenden Veranstaltungen teil [4].

Darüber hinaus zeigen weitere parlamentarische Anfragen, dass insgesamt erhebliche Summen an verschiedene Organisationen fließen, die in diesem Bereich tätig sind [5].

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass diese Projekte nicht abstrakt bleiben, sondern ganz konkret vor Ort stattfinden – auch in meiner Heimatstadt Cottbus.

So zeigt die Anlage zur Antwort der Landesregierung, dass entsprechende Angebote unter anderem an folgenden Schulen durchgeführt wurden:

  • Grund- und Oberschule „Mina Witkojc“ Burg (Spreewald)
  • Carl-Blechen-Grundschule Cottbus
  • Evangelische Gottfried-Forck-Grundschule Cottbus
  • Pückler-Gymnasium Cottbus
  • Lausitzer Sportschule Cottbus

Damit wird deutlich: Diese Programme sind längst Teil der konkreten Bildungsrealität vor Ort und erreichen eine Vielzahl von Kindern und Jugendlichen.

Fehlende Transparenz und Kontrolle

Besonders problematisch ist dabei ein Punkt, den die Landesregierung selbst einräumt: Es existiert keine vollständige Übersicht darüber, welche konkreten Angebote in den einzelnen Einrichtungen stattfinden [3].

Viele Maßnahmen werden von externen Trägern umgesetzt, die Verantwortung liegt häufig bei Kommunen, und eine zentrale Kontrolle fehlt. Das bedeutet, dass staatlich geförderte Programme vor Ort umgesetzt werden, ohne dass eine umfassende Transparenz über Inhalte und Durchführung besteht.

Genau diese Struktur schafft die Voraussetzungen für Entwicklungen wie im aktuellen Fall aus Sachsen. Denn wo Kontrolle fehlt, entstehen zwangsläufig Grauzonen.

„Original Play“ als warnendes Beispiel

Dass solche Grauzonen reale Risiken bergen, hat bereits ein anderes Projekt gezeigt: „Original Play“.

Dieses Konzept, bei dem fremde Erwachsene körpernah mit Kindern spielen sollten, wurde zunächst als pädagogischer Ansatz dargestellt. Erst nach massiver Kritik und wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit wurde deutlich, welche Risiken damit verbunden sein können. In der Folge wurde das Projekt gestoppt.

Die Lehre daraus ist klar: Nicht jede pädagogische Idee ist unproblematisch – und gerade im sensiblen Bereich der kindlichen Entwicklung müssen klare Grenzen gelten.

Der gesetzliche Rahmen als Ausgangspunkt

Die zentrale Grundlage vieler dieser Entwicklungen liegt im Sozialgesetzbuch. § 9 SGB VIII verpflichtet dazu, unterschiedliche Lebenslagen und Identitäten in der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen und wird von der Landesregierung ausdrücklich als Begründung für entsprechende Programme herangezogen [3].

Damit entsteht eine Dynamik, in der immer mehr externe Inhalte und Konzepte Einzug in Bildungseinrichtungen halten – ohne dass gleichzeitig ausreichende Kontrollmechanismen etabliert wurden.

Fazit und politischer Ausblick

Der aktuelle Fall aus Sachsen ist ein Warnsignal – und er betrifft uns alle.

Die Entwicklungen, die wir dort sehen, sind keine Ausnahme. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, gesetzlicher Vorgaben und fehlender Kontrolle. Und genau diese Strukturen existieren auch bei uns in Brandenburg.

Wir dürfen hier nicht länger wegsehen!

Eltern müssen jetzt genau hinschauen, was an den Schulen ihrer Kinder passiert. Sie müssen Fragen stellen, sich einmischen und sich wehren, wenn Grenzen überschritten werden. Es darf nicht sein, dass sensible Themen ohne Transparenz und ohne echte Mitbestimmung in den Unterricht getragen werden.

Auch gegenüber Schulen und Lehrern braucht es in solchen Fällen klare Rückmeldungen. Wo Inhalte vermittelt werden, die Eltern für unangemessen halten, darf es keinen stillschweigenden Konsens geben – hier ist Widerspruch notwendig.

Für mich steht fest:
Ich werde mich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass solche Programme aus unseren Schulen verschwinden.

Der Schutz unserer Kinder ist nicht verhandelbar. Und genau dafür braucht es jetzt klare politische Entscheidungen – bis hin zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.

Quellenverzeichnis

[1] Junge Freiheit (2026): Bericht zum Vorfall an der Oberschule Schleife
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/eltern-in-aufruhr-vorzeigeschule-praesentiert-kindern-homo-pornos/

[2] Medienberichte zur Prüfung durch Behörden (z. B. Welt.de), 2026

[3] Landtag Brandenburg, Drucksache 7/7190 – Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage zu Maßnahmen „geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ in Kitas

[4] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 – Projekte wie „Bildung unterm Regenbogen“

[5] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/1665 sowie Nachfrage Drucksache 8/2196 – Finanzierung von NGOs durch MBJS und Landeszentrale für politische Bildung

Die Realität holt Cottbus ein

Seit 2015 wird das ruhige Zusammenleben in Cottbus erheblich gestört. Die Sicherheitssituation in unserer Stadt hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert, begleitet von vermehrten Vorfällen wie Messerstechereien, Massenschlägereien und sogar Morden, die mittlerweile bedauerlicherweise keine Seltenheit mehr sind. Die Straftaten, die von Einwanderern begangen werden, wie Bedrohungen, Raubüberfälle, Nötigungen und Körperverletzungen, haben sich in nur zwei Jahren, von 2015 bis 2017, verzehnfacht [1]. Cottbus wird mittlerweile als die Stadt in Brandenburg mit den meisten Gewalttaten angesehen, so wie die Lausitzer Rundschau es im Sommer 2022 betitelt hat. Das Stadtbild hat sich erheblich verändert, und die Gewalt durch Migranten hat weiter zugenommen [2]. Die Feindseligkeit gegenüber Deutschen erreicht in keiner anderen Stadt ein derartiges Ausmaß [3]. In den letzten Jahren hat Cottbus überdurchschnittlich viele Einwanderer aufgenommen. Um zu verhindern, dass wir erneut in die gleiche Situation wie nach der unkontrollierten Grenzöffnung im Jahr 2015 geraten und um letztendlich die Cottbuser zu schützen, müssen unsere Forderungen nach Grenzschließung, konsequenter Abschiebung und Wiederherstellung der inneren Sicherheit erfüllt werden.

Erinnern Ihr Euch noch an die Plakate und Banner während der Oberbürgermeisterwahl? Vor etwas mehr als einem Jahr im Wahlkampf für das Amt des Oberbürgermeisters habe ich bereits darauf hingewiesen und vorhergesagt, dass wir hier in naher Zukunft ähnliche Verhältnisse erleben könnten wie in großen Städten Westdeutschlands. Offensichtlich hatten die Wähler damals eine andere Meinung. Aber jetzt sehen wir uns mit der harten Realität konfrontiert. In Bezug auf die erneuten Vorfälle von Migrantengewalt und die neuen Angriffe von Kulturfremden auf die deutsche Gesellschaft in Cottbus hatte ich einen offenen Brief an Oberbürgermeister Schick verfasst [4].

Nun rücken unsere Schüler in den Fokus. In Schulen, auch in Cottbus, häufen sich wiederholt gewalttätige Vorfälle. Unsere Kinder fühlen sich in der schulischen Umgebung nicht mehr sicher. Die anhaltende Migration mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen hat längst auch unsere Schulen erreicht. Die Statistiken zeigen einen deutlichen Anstieg von Gewalttaten, der sich in den Cottbuser Schulen sogar verdoppelt hat [5]. Alles, was das Bildungsministerium veröffentlicht, ist ein Dokument, in dem nach wie vor Rechtsextremismus als das größte Problem in unseren Schulen identifiziert wird [6].

Schaut Euch mein Video dazu an!

Von den insgesamt 73 Tatverdächtigen sind 32 nicht deutscher Herkunft und davon neun aus Syrien.

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/schule-in-cottbus-schlagen_-treten_-abziehen-_-gewalt-unter-schuelern-nimmt-zu-71834739.html

Ich sehe die hier die kulturfremden Kinder, die falsche Bildungspolitik und das Wegducken vor der Realität als das große Problem. Ich werde nicht wegschauen und dieses Thema erneut im Landtag Brandenburg ansprechen. Zeigt auch ihr jede Gewaltstraftat an, denn wer sich hier nicht in unsere Kultur einbringt, hat hier nichts zu suchen! 

[1] https://web.archive.org/web/20180822184525/https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/01/brandenburg-cottbus-kriminalitaet-fluechtlinge-rechte-gewalt-statistik-zahlen.html

[2] https://www.heimatkurier.at/aslaenderkriminalitaet/gewalthauptstadt-cottbus-eine-einzelfall-chronik/

[3] https://taz.de/Kritik-an-Polizeikategorie/!5946106/

[4] https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/offener-brief-an-den-ob-tobias-schick/

[5] https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/schule-in-cottbus-schlagen_-treten_-abziehen-_-gewalt-unter-schuelern-nimmt-zu-71834739.html

[6] https://mbjs.brandendeburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=brandenburg_06.c.824218.

Rechtsextremismus an Brandenburger Schule?

Startbild für Videokommentar: Vorwurf des Rechtsextremismus an Burger Schule

Wenn ein Finger auf andere zeigt, zeigen mindestens drei Finger auf einen selbst.

Dieses Sprichwort zumindest, trifft den Nagel auf den Kopf. Denn die beiden „Brandbrief-Schreiberlinge“ aus dem schönen Spreewälder Ort Burg, haben eine Diffamierungs-Kampagne gegen die Mitte der Gesellschaft gestartet. Dafür brauchten sie mehr Öffentlichkeitsarbeit, als es die Gesetzmäßigkeit vorsieht. In einer geplanten Inszenierung, von einem angeblichen Rechtsextremismus-Problem an Brandenburger Schulen, will man jetzt den Kampf gegen rechts erweitern, obwohl die Gewaltstraftaten an Schulen um ein 60-faches höher liegen. Da lässt man sich als Behörde und Brandbrief-Schreiberling schon gern mal mit Linksextremisten ein. Warum und Wieso erkläre ich euch in meinem Videokommentar.

Teilen ist gern erwünscht.

Erschreckend!

Ein Drittel der Fünftklässler kann nicht schwimmen – AfD-Fraktion: „Dringender Handlungsbedarf!“

Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ich seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg mitteilt, konnten zum Ende des Schuljahres 2021/2022 knapp ein Drittel aller Fünftklässler im Land Brandenburg nicht schwimmen. Weitere 40,9 Prozent der Kinder wurden als „keine sicheren Schwimmer“ eingestuft.

Hierzu erklärt der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Lars Schieske: „Die Zahlen des Bildungsministeriums über die gravierenden Schwimmdefizite sind alarmierend und bestätigen unsere Vermutung, dass die bisherigen Programme und Projekte, die über das Aktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ finanziert wurden, völlig unzureichend waren. Es ist grob fahrlässig, dass das Ministerium keinerlei Maßnahmen plant, die über den Schwimmunterricht im Rahmen des Schulsports hinausgehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf – zumal die Badesaison vor der Tür steht. Hier ist das Ministerium gefordert, rasch Maßnahmen auf den Tisch zu legen, um die Schwimmfähigkeit und -sicherheit der Kinder zu verbessern.“

Schulanfang in Brandenburg: Zurück zur Normalität!

Das neue Schuljahr hat begonnen und mit ihm ein neuer Lebensabschnitt für 840 Erstklässler unserer Stadt. [1]

Doch obwohl Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) nach den Irrwegen der vergangenen zwei Jahre betonte, dass das neue Schuljahr von „so viel Normalität wie möglich“ geprägt sein soll, beginnt es so irrational wie das alte endete: mit einer euphemistisch genannten „Schutzwoche“. [2]

Sie sieht vor, dass alle Schüler, Lehrkräfte und andere Schulmitarbeiter an drei Schultagen der ersten Woche anlasslose Antigen-Schnelltests durchführen müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Etwa 3,7 Millionen solcher Schnelltests wurden im vergangenen Jahr an Brandenburgs Schulen durchgeführt. Aus ihnen ergaben sich 1600 positive PCR-Tests – was einer Quote von 0,04 Prozent entspricht. [3]

Mittlerweile müsste daher auch im Brandenburger Bildungsministerium klar geworden sein, dass unsere Schulen keine Pandemietreiber sind und die anlasslosen Massentests außer hohe Kosten zu verursachen nur von begrenzten Nutzen sind.

Doch von Evidenz und Vernunft fehlt weiter jede Spur. Mehr noch bleibt von der Testpflicht ausgenommen, wer drei Mal mit einem der verfügbaren COVID-Impfstoffen geimpft worden ist oder einen auf 90 Tage begrenzten Genesenen-Nachweis besitzt.

Dabei kam selbst Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) in einer Bundestagsrede im Juli zu dem Schluss, „dass die Impfstoffe nicht wirklich gut schützen gegen die Infektion“. [4] Und auch das RKI hat seine frühere Behauptung des „Ansteckungsschutzes“ längst zurückgenommen.

Wenn aber alle dem gleichen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, müssten auch alle gleichbehandelt werden. Vorausgesetzt natürlich, der Ministerin geht es tatsächlich um Gesundheitsschutz und nicht lediglich um das Aufrechterhalten eines Narrativs.

Es wird höchste Zeit, dass wir aus den Fehlern der vergangenen zwei Jahre lernen, endlich die logischen Schlüsse ziehen und wieder zur Normalität zurückkehren.

Dazu gehört auch eine Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sie würde bei konsequenter Durchsetzung in Cottbus über 1000 Beschäftigten den Job kosten und die angespannte Personalsituation noch weiter verschärfen.

 — — —

 [1] https://www.cottbus.de/mitteilungen/2022-08/sicherer_schulanfang_in_cottbus_chosebuz.html

 [2] https://www.bz-berlin.de/brandenburg/plaene-von-ernst-unterrichtsverbot-ab-16-grad-in-brandenburg

 [3] https://brandenburgerfreiheit.de/kritik-an-der-schutzwoche-von-brandenburgs-bildungs-und-gesundheitspolitikern

 [4] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-fuer-gesundheit-dr-karl-lauterbach–2060472

Feuerwehrunterricht mehrheitlich abgelehnt – SPD, CDU, FDP, LINKE und Grüne ist der Brandschutz egal!

In der letzten Sitzung [1] vor der Sommerpause stellten wir in der Stadtverordneten-versammlung Cottbus einen Prüfantrag [2], um ein Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ in allen Gesamt- und Oberschulen in Cottbus einzuführen.

Dabei sollte der Oberbürgermeister, als Verantwortlicher des Brandschutzes, in Kooperation mit dem staatlichen Schulamt proaktiv auf die Schulen zugehen und die Möglichkeit zur Einführung des Feuerwehrunterrichtes darstellen. Der Prüfantrag wurde mehrheitlich von SPD, Linke, Grüne und FDP abgelehnt, selbst die CDU stimmte dagegen. Das unsere Anträge ablehnt werden ist ja gang und gäbe dieser ideologisch verblendeten Politikerkaste, doch interessant ist der Fakt, dass SPD, CDU und FDP einen Oberbürgermeisterkandidaten stellen. Der SPD-Kandidat möchte laut Information auf seiner Internetseite: „eine Kultur der Wertschätzung für alle Engagierten im Brandschutz, dem Rettungswesen und im Katastrophenschutz der Stadt fördern.“.

Seine Genossen sehen das offensichtlich anders und somit sind seine „Ziele“ nur Lippen-bekenntnisse. Der Oberbürgermeisterkandidat der FDP, selbst Stadtverordneter, stimmte persönlich dagegen. Auch die CDU stellt einen Oberbürgermeisterkandidaten, welcher laut Internetseite ein Ziel so formuliert: „Für die Stärkung des Ehrenamtes durch eine Ehrenamts-initiative unter dem Motto: „Cottbus braucht Dich“.

Doch nicht nur das. Als CDU-Stadtverordneter hat auch der Stadtfeuerwehrverbands-vorsitzende nicht für unseren Antrag gestimmt. Dabei müsste ihm bekannt sein, dass die Jugendfeuerwehr, aus der die meisten Brandschützer in den aktiven Dienst übergehen, in Cottbus die niedrigste Mitgliederzahl seit 2019 hat. Um dem entgegen-zuwirken bedarf es der Motivation der Kinder und Jugendlichen und da kommt der Feuerwehrunterricht ins Spiel. „Cottbus braucht Dich“ scheinbar nicht, wenn es nach der CDU geht.

Doch was kann man sich unter einem Feuerwehrunterricht vorstellen?

Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg – Ober- und Gesamtschule – werden in jeweils 2 Wochenstunden durch eine Lehrkraft der Schule (wenn die Ausbildungsberechtigung vorliegt) und/oder einem Vertreter der Feuerwehr (mit Ausbildungsberechtigung) bis zur Feuerwehr-Qualifikation Truppmann 1 und Truppmann 2 geführt. Der Feuerwehrunterricht ist während der Unterrichts-zeit und bietet somit eine hohe Motivation bei Jugendlichen. Kameraden der Feuerwehr übernehmen den Transport in das entsprechende Feuerwehrgerätehaus und somit können die Jugendlichen praxisnah lernen. Die Feuerwehruniform wird vom Land Brandenburg gestellt. Im Pilotprojekt in Angermünde zeigte sich, dass mehr als 25% der Jugendlichen dann in den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr wechseln.

Der Spree-Neiße-Kreis agiert bei diesem Thema vorbildlich. So wird der Feuerwehrunterricht demnächst an der BOS Spremberg angeboten. Weitere Schulen sollen in den nächsten 2 Jahren dazukommen.

Die Cottbuser Verantwortlichen erkennen mal wieder nicht, welcher Impuls für dieses wichtige Thema gesetzt werden muss, denn ohne aktive Einsatzkräfte gibt es keine Hilfe!

Wer genaueres zum Feuerwehrunterricht erfahren will klicke hier.

[1] Livestream SVV ab 1:24:10, https://www.cottbus.de/politik/streams/archiv_mitschnitte_stvv/2022/30_sitzung_der_stadtverordnetenversammlung_cottbus_chosebuz_am_29_juni_2022_mitschnitt.html

[2] https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antraege/austauschantrag-feuerwehrunterricht-at18-22/

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1110 Lars Schieske (AfD) 21.06.2022 Drucksache 7/5701 Neudruck (S. 7)

Am 31. Mai 2022 wurde bei einem Bürgerdialog in Cottbus auf die Frage, weshalb die Stadtverwaltung im November 2020 die Entscheidung getroffen hatte, die damals geltenden Bestimmungen der Eindämmungsverordnung zur Maskenpflicht an Schulen auf Grundschulkinder auszuweiten, seitens der anwesenden Vertreter der Stadtverwaltung geantwortet, diese Entscheidung sei mit Bildungsministerin Ernst so abgestimmt worden.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen hatte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Erlaubnis erteilt, über die damals geltenden Bestimmungen der Eindämmungsverordnung bezüglich der Maskenpflicht an Schulen hinauszugehen?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/69-029.pdf

Offene und ehrliche Kommunikation ist das nicht!

Beim Bürgerdialog am 31.5.22 fragte ich (Video ab 1h40min) den Oberbürgermeister, wie er zu der Entscheidung kam die Maskenpflicht an Schulen laut Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg mit einer Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus im November 2020 auf die Grundschulen zu erweitern.

Denn diese Allgemeinverfügung beruhte unter anderem auf der folgenden Aussage: „Durch das Infektionsgeschehen an den Schulen kommt es zu einer zunehmend unkontrollierten Ausbreitung des Krankheitserregers SARS- CoV-2 in der gesamten Stadt Cottbus bzw. ist dies mit den derzeitigen Erkenntnissen zu vermuten“. 

Dieser eigenen Begründung hat die Stadt öffentlich mit der Aussage in der Ausgabe der Lausitzer Rundschau vom 25. November 2020, im Artikel „Cottbuser Schüler wollen freiwilligen Distanzunterricht“, selbst widersprochen: 

„Die Stadt Cottbus betont am Mittwoch zumindest, dass es nach aktuellem Stand keine Erkenntnisse dafür gebe, Schulen vor Ort als Treiber der Corona-Pandemie zu benennen.“ 

Die Behauptung des Oberbürgermeisters beim Bürgerdialog (Video ab 1h47min47sec), dass es einen Konsens zur Allgemeinverfügung über die erweiterte Maskenpflicht im Schul- und Hortbetrieb mit dem Kreiselternrat Cottbus gäbe, läuft diametral zu der Tatsache, dass der Kreiselternrat in Widerspruch zu dieser Allgemeinverfügung ging, laut eines Artikel der Lausitzer Rundschau.

In einem offenen Brief vom 10.12.2020 forderte ich den Oberbürgermeister auf die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus unverzüglich ausser Kraft zu setzen.

👉Telegram: https://t.me/larsschieske

Nein zur Maskenpflicht in unseren Schulen

Als 3-facher Vater setze ich mich dafür ein, dass Kinder ideologiefrei und unabhängig aufwachsen und lernen dürfen. Mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird Kindern unterbewusst impliziert, dass sie krank wären, Ängste geschürt und nur mit solch einem sichtbaren „Schutz“ andere vor sich schützen könnten.

Allerdings kann man sich vor Viren nicht effektiv schützen, weder durch einen Mund-Nasen-Schutz [1], noch durch eine Impfung, bei der unbekannte Gefahren bestehen [2]. Ich appelliere an alle Eltern, ihre Kinder nicht der Demütigung einer „Maskierung“ auszusetzen. Was kommt als nächstes? Werden Kinder, so wie es in Mecklenburg-Vorpommern war [3], privilegiert, die sich einem Test oder gar einer Impfung unterziehen? Gibt es dann eine Zweiklassenbildung?

Wir sollten endlich erkennen, dass Viren, Bakterien, Pilze und andere Keime zu unserem Leben gehören und eine entsprechende Hygiene, wie regelmäßiges Händewaschen, eine eventuelle Erkrankung minimieren. Auch ein gestärktes Immunsystem, durch regelmäßige Bewegung, gesunde Ernährung und viel Aufenthalt an der frischen Luft, minimiert das Risiko einer Erkrankung.

Eine immer wieder beschriebene Übersterblichkeit gibt es nicht [4]. Die allgemeine Maskenpflicht wirkt einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 Virus nicht entgegen.  Auch eine sogenannte Alltagsmaske, Schal oder Tuch (Mund-Nasen-Bedeckung jeder Art) minimiert weder, noch schließt sie eine Ansteckung aus. Selbst der Virologe Dr. Drosten geht davon aus: „[…]das Virus wird wohl in jedem Fall harmloser werden“. [5]

Liebe Eltern, lassen Sie uns aus diesem Panikmodus austreten und stattdessen Versprechen und Anweisungen kritisch hinterfragen. Denn nur wer in Angst gefangen ist, kann glauben, dass soziale Distanzierung und Maskenzwang irgendeine hilfreiche Wirkung zur Vermeidung von Ansteckung und Todesfällen haben könnte. Selbst die Veröffentlichungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) weisen regelmäßig auf die Nutzlosigkeit, auf bevölkerungsweite Distanzierungen, als auch des Maskenzwangs hin. [6]

[1] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

[2] https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/impfungen/

[3] https://www.focus.de/familie/eltern/gymnasium-in-mecklenburg-vorpommern-ein-gruener-punkt-bedeutet-nicht-infiziert-schule-testet-jeden-auf-corona_id_11983642.html

[4] https://countrymeters.info/de/Germany

[5] https://www.oe24.at/coronavirus/drosten-corona-koennte-zu-einem-harmlosen-schnupfen-werden/433411424

[6] https://orbisnjus.com/2020/07/06/who-ueber-corona-masken-schuetzen-nicht-vor-infektion-und-asymptomatische-traeger-infizieren-ihre-mitmenschen-nicht-video/

Auswahlkriterien für das Bund-Länder-Förderprogramm “Leistung macht Schule” (LemaS)

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Durch die „Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler“ vom 10. November 2016 werden seit Ende Januar 2018 im Rahmen des Projekts „Leistung macht Schule“/LemaS Förderstrategien und -konzepte entwickelt, um die Begabungs- und Begabten- förderung zu optimieren. 16 brandenburgische Schulen bewarben sich für die Teilnahme an LemaS, gemäß Königsteiner Schlüssel entfielen neun auf Brandenburg. Deutschlandweit nehmen insgesamt 300 Schulen aus dem Primar- und Sekundarbereich teil. Zuvor hatten die Bewerberschulen ein kriteriengestütztes Auswahlverfahren zu durchlaufen, um sich für die Projekt-Teilnahme zu qualifizieren.

  • Kleine Anfrage 96 von Sabine Barthel (AfD) , Dennis Hohloch (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 14.11.2019 Drucksache 7/162 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 09.12.2019 Drucksache 7/338 (3 S.)

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