Massive Preissteigerung bei der Schulspeisung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1053 Lars Schieske (AfD) 13.05.2022 Drucksache 7/5547 (S. 9)

Steigende Diesel- und Benzinpreise, zusätzliche Liefergebühren, Marktengpässe bei Obst und Gemüse sowie die höchste Inflationsrate seit 48 Jahren – die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sehen sich zum wiederholten Male erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt. Sie stehen vor der Entscheidung, die Qualität des Essens zu senken oder die zusätzlichen Kosten an die Kinder und Eltern weiterzugeben.

In den Verträgen für Schul- und Kitaessen sind feste Preise pro Essen vereinbart, die auf wirtschaftlichen Annahmen beruhen, die der aktuellen Lage in keiner Weise mehr entsprechen.

Wenn die Verträge erneuert werden, kommt es bei unterschiedlichen Caterern zu Preisneuregelungen. Diese belasten die Eltern, so wie in Cottbus, um bis zu 36 % mehr.

Die Senkung der Essensqualität kann nicht im Sinne der Landesregierung sein, die in ihrem Koalitionsvertrag erklärt hat, sich dafür einzusetzen, dass „das Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen überall in Brandenburg aus gesunden Lebensmitteln mit einem hohen regionalen bzw. ökologischen Anteil besteht“.

Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, damit Eltern weder finanzielle Mehrbelastungen noch eine Absenkung der Qualitätsstandards bei den angebotenen Schulspeisen hinnehmen müssen?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/67-028.pdf

Testpflicht für Schulkinder

Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?  

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Maskenpflicht an Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 706 Lars Schieske (AfD) 18.08.2020 Drucksache 7/1833 (2 S.)

Laut rbb24 plant die Landesregierung am 11.08.2020 per Kabinettsbeschluss eine verbindliche
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonal in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, welche
am 17.08.2020 in Kraft treten soll. Ab dem Schulstart nach den Sommerferien in Brandenburg,
dem 10.08.2020 bis zum Inkrafttreten der Maskenpflicht empfiehlt die Landesregierung den
Schulen freiwillig selbst eine Maskenpflicht einzuführen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum führt die Landesregierung die Maskenpflicht erst eine Woche nach dem Schulstart ein,
    wurde sie vom konkreten Datum des Endes der Sommerferien überrascht oder waren zu viele
    Mitglieder des Kabinetts zuvor nicht zu erreichen?
  2. Warum überlässt die Landesregierung den Schulen die Freiwilligkeit der Einführung einer
    Maskenpflicht nur in der ersten Woche des Schulbeginns und nicht danach?
  3. Welcher wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage des allgemeinen und des speziellen
    Ansteckungsrisikos von Kindern und Jugendlichen entspringt die Maskenpflicht?
  4. Welche positiven Auswirkungen hat die allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV und in
    Ladengeschäften in Brandenburg bisher nach Ansicht der Landesregierung gezeitigt und auf
    welcher Datenlage beruht diese Einschätzung (wurden internationale Vergleiche gezogen)?
  5. Welche Qualitätsstandards müssen die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen,
    sind diese normiert (z. B. nach DIN-Norm), mit Prüfsiegeln zertifiziert oder anderweitig definiert
    und wenn nicht, warum nicht?
  6. Welche arbeitschutzrechtlichen Regelungen gibt es für Masken/Mund-Nasen-Bedeckung und
    wie werden diese bei der Einführung der Maskenpflicht berücksichtigt?
  7. Wie/wo werden die Masken während des Unterrichts und in der Zeit zwischen der Tragepflicht
    gelagert und wie wird das kontrolliert?
  8. Welche konkreten positiven (quantifizierbaren) Auswirkungen verspricht sich die
    Landesregierung mit der Maskenpflicht in/an Schulen und welche Risiken hat die Landesregierung
    einkalkuliert?
  9. Wie stehen die angenommenen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der
    durchschnittlichen Qualität der Masken/Mund-Nasen-Bedeckung, die von den Schülern und
    Lehrkräften getragenen werden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2017.pdf


Nachfrage

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 706 (Drucksache
7/1833) – „Maskenpflicht an Schulen“. Kleine Anfrage 862 Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.10.2020
Drucksache 7/2209 (4 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2209.pdf

Aus der Beantwortung oben genannter Kleinen Anfrage zur Maskenpflicht an Schulen ergeben
sich weitere Fragen. Wir fragen die Landesregierung:

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien und Expertenaussagen stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, mit Beginn des laufenden Schuljahres das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ außerhalb des Unterrichts und in Horteinrichtungen verpflichtend vorzuschreiben? Bitte ausführlich begründen.

Wann wurden mit welchen Experten und medizinischen Fachgesellschaften Anhörungen bzw. Fachgespräche bzgl. der Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zweck der Reduzierung der Ausbreitung der Infektionskrankheit Covid-19 durchgeführt? Bitte ausführlich begründen.

Inwieweit wurden bei der Vorbereitung der Maskenpflicht die Gesundheitsämter bzw. die den Gesundheitsämtern angeschlossenen Kinder- und Jugendgesundheitlichen Dienste (KJGD) einbezogen?

Gemäß § 2 Absatz 2 KJGDV beraten die KJGD „Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindereinrichtungen und Schulen jederzeit bedarfsgerecht und Zielgruppen orientiert in allen Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Sie initiieren und koordinieren Gesundheitsprojekte und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung“. In wie vielen Fällen haben die Gesundheitsämter bzw. die KJGD die Hygienekonzepte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich evaluiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet und auf wessen Geheiß? Bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Gesundheitsämtern und Schulen aufschlüsseln.

Welche Aufgaben liegen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht jeweils im Verantwortungsbereich
(1) des MBJS,
(2) der Schulämter,
(3) der jeweils zuständigen Gesundheitsämter,
(4) der KJGD,
(5) der Jugendämter,
(6) der Schulträger
(7) der Schul- bzw. Hortleitungen,
(8) der Lehrer sowie
(9) der Sorgeberechtigten?

In wie vielen Fällen haben Schulämter, Schulleiter, Gesundheitsämter sowie alle weiteren unter Frage 5 aufgelisteten Institutionen Bedenken gegen die Maskenpflicht aus- gesprochen, wann war das und welcher Art waren die Bedenken?

Welche Informationen liegen dem MBJS bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken bei unsachgemäßer Verwendung und Handhabung der „Mund-Nase-Bedeckung“ vor und seit wann? Bitte ausführlich darstellen.

Laut Antwort auf Frage 5 handele es sich bei der „Mund-Nasen-Bedeckung“ „um textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfs deutlich zu
reduzieren“ mit dem Ziel, der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken. Die herkömmlichen und weit verbreiteten „Mund-Nase-Bedeckungen“, darunter Behelfsmasken aus Baumwolle oder medizinische Masken, sind Einwegartikel und eignen sich keinesfalls für eine Mehrfachverwendung, da sie bei Durchfeuchtung rasch unbrauchbar und bei mehrmaligem Aufund Absetzen durch Pilze/Pilzsporen, Keime und Bakterienkulturen aller Art kontaminiert werden.
8.1 Welche maximale Tragedauer ist für welchen der infrage kommenden Maskentypen unter welchen Umständen vertretbar?
8.2 Gingen den Schulen des Landes sowie den Eltern seit der Einführung der Maskenpflicht entsprechende Informationen zu, welche maximale Tragedauer pro Maskentyp empfohlen wird? Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Inhalt und wer hat dafür Sorge zu tragen, dass die „Mund-Nase-Bedeckung“ regelmäßig gewechselt wird? Wenn nein, weshalb nicht?
8.3 Wurden die Schulen und Eltern sowie Schüler ausführlich über die hygienisch korrekte Anwendung der „Mund-Nase-Bedeckung“ ebenso informiert wie über die möglichen Gesundheitsrisiken bei inkorrekter Handhabung und Anwendung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, in wessen Verantwortungsbereich fällt diese Aufklärungsarbeit?
8.4 Schüler „sollten“ laut Antwort auf Frage 7 „Masken in einer Schutzhülle bei sich aufbewahren“. Wann und durch wen wurden die Eltern über die Bereitstellung einer solchen „Schutzhülle“ informiert und welche Merkmale muss diese aufweisen, um ihren Zweck trotz
mehrmaliger Verwendung pro Schultag zu erfüllen?
8.5 Haben sich die Schüler nach dem Absetzen und vor jedem erneuten Aufsetzen der Maske die Hände zu waschen und zu desinfizieren? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wenn nicht, weshalb nicht?
8.6 Wie viele Schulen verfügen nach gegenwärtigem Stand über eine – gemessen an der Zahl von Schülern und Schulpersonal – hinreichenden Anzahl an Handdesinfektionsmittelspender, wer war/ ist für deren Beschaffung sowie für die Begleichung der dafür anfallenden Kosten verantwortlich?

Wer ist während des Unterrichtstages dazu befugt, von Kindern und Jugendlichen, die im Schulhaus oder Horteinrichtungen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, die Herausgabe des dafür gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 SARS-CoV-2-UmgV notwendigen ärztlichen Zeugnisses zu verlangen?

Welche „gesundheitlichen Gründe“ müssen zwingend vorliegen, damit das Tragen ei-ner „Mund-Nase-Bedeckung“ als „unzumutbar“ gilt?

Welche Handlungsempfehlungen sind durch wen und wann an die Schulen bzw. das Schulpersonal ergangen, um trotz des momentan angenommenen Infektionsrisikos mit COVID-19 Erste-Hilfe-Maßnahmen in vollem Umfang sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf etwaig notwendige Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmungen?

Sind im Falle von Reanimationsmaßnahmen ausreichend Beatmungsmasken nach DIN 13154 bzw. vergleichbare Beatmungsmasken in den Schulen vorhanden? Wenn ja, welche, wie viele pro 100 Schüler und wer kam für deren Anschaffungskosten auf? Falls nicht, weshalb nicht?

Wie viele Schüler sind gegenwärtig durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung befreit? Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben.

Wie viele ärztliche Zeugnisse wurden zurückgewiesen, von wem, mit welcher Begründung und wie wurde daraufhin weiter verfahren?

Wer ist rechtlich haftbar und welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen muss, aber dennoch zum Tragen derselben gezwungen wird?

Seit Beginn der Einführung der Maskenpflicht gibt es zahlreiche bestätigte Berichte, wonach Kinder und Jugendliche an Brandenburger Schulen bei vergessenen oder verloren gegangenen „Mund-Nase-Bedeckungen“ mit teils unangemessenen Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wurden.

Wenn die Landesregierung tatsächlich und ohne jeden Zweifel von der Schutzwirkung der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ überzeugt ist, so wird sie zeitnah, d.h. unmittelbar vor oder nach Einführung der Maskenpflicht, die Ausstattung aller Schulen mit einer hinreichenden Anzahl an kostenlosen Ersatzmasken angeordnet haben.
16.1 Wann erfolgte die Bestellung der Masken?
16.2 Welcher Maskentyp wurde bestellt und weshalb gerade dieser Typ?
16.3 Wie viele Masken wurden insgesamt bestellt?
16.4 Wer ist für die Verteilung der angeforderten Masken zuständig?
16.5 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.6 Welche finanziellen Ausgaben waren mit der Bestellung verbunden und wie hoch werden die Kosten für eine fortlaufende Auffüllung der Bestände gerechnet p.a.?
16.7 Sind alle Schulen mittlerweile ausgestattet? Wenn ja, wie viele Masken sind pro 100 Schüler fortan vorhanden? Wenn nicht, weshalb nicht?
16.8 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.9 Ist die Lagerung der Masken in sterilem Umfeld an allen Schulen sichergestellt? Wenn ja, wer hat die Bedingungen vor Ort kontrolliert? Wenn nein, welche Lösungen werden angedacht und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2400/2467.pdf

„Original Play” auch an brandenburgischen KiTas und Schulen?

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Laut aktuellen Berichten österreichischer und deutscher Medien gab es im vergangenen Jahr an sechs KiTas in Berlin und Hamburg Ermittlungen wegen mutmaßlichen Kindesmissbrauchs im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept des „Original Play“ (auch: „Ursprüngliches Spiel“). In der RBB-Abendschau vom 24.10.2019 erklärten Eltern, ihre Kinder hätten von „sexueller Gewalt“ beim „Original Play“ berichtet. Die Methode „Original Play“ wird den Medienberichten zufolge seit Jahren an deutschen Kindertagesstätten praktiziert. Das dem Spiel zugrundeliegende Konzept beinhaltet den engen, raufähnlichen Körperkontakt zwischen Erwachsenem und Kind und soll laut Internetpräsenz des in Österreich registrierten Vereins gleichen Namens vom natürlichen Spieltrieb kleiner Kinder und freilebender Tiere abgeleitet sein.