Bildungsbericht 2026 und Schulbarometer – Deutsche Schulen auf Abwegen

Aus dem Pisa-Schock nichts gelernt?

Spätestens seit dem sogenannten Pisa-Schock vor rund 25 Jahren weiß man in Deutschland, dass es um unser Bildungswesen nicht mehr allzu gut bestellt ist. Damals schrillten alle Alarmglocken, vor dem Abstieg Deutschlands wurde gewarnt und umfassende Maßnahmen wurden eingefordert. Nun, ein Vierteljahrhundert später, hat man sich an solche Studien und Berichte leider fast gewöhnt.

Deutschland gehört nicht mehr zur internationalen Spitzenklasse, in vielen Bereichen reicht es kaum für einen Platz im Mittelfeld.

Die vielen kleinen Reförmchen haben nichts verbessert, stattdessen unsere Kinder zu bildungspolitischen Versuchskaninchen gemacht. Weil Bildungspolitik einer der wenigen Bereiche ist, der den Ländern noch als Kompetenz geblieben ist, versucht jede neue Landesregierung, hier ihren, meist ideologischen, Stempel aufzudrücken.

Zwei neue Studien zeigen, dass die Probleme in unserem Bildungswesen vielschichtiger sind, als es bloße Leistungsvergleiche zum Ausdruck bringen könnten.

Nationaler Bildungsbericht – die Weichen werden schon früh falsch gestellt

Der sogenannte Nationale Bildungsbericht 2026 hat erneut eine Tatsache bestätigt und mit aktuellen Zahlen unterfüttert, die ebenfalls seit vielen Jahren zur Problembeschreibung des deutschen Bildungswesens gehört. So hängt der Bildungserfolg eines Kindes in Deutschland im internationalen Vergleich besonders stark von der sozialen Herkunft ab [1]. Die hauptsächlichen Risikofaktoren seien Armut, Arbeitslosigkeit und niedrige Bildungsabschlüsse der Eltern [1].

Etwa bei jedem vierten Kind wird mindestens eine Risikolage bzw. ein Risikofaktor festgestellt [2]. Ein Problem wird darin gesehen, dass vor allem Kinder aus Familien mit niedrigerem formalem Bildungsstand, die davon am meisten profitieren würden, häufig nicht in die Kita gehen [3].

Allgemein nehmen die Kompetenzen der Schüler im Schnitt ab, die Zahl der Schulabgänge ohne Abschluss steigt und liegt mittlerweile bei acht Prozent [2]. Große Defizite werden vor allem in den wichtigen Kompetenzbereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften festgestellt [2].

Der Bericht zeigt damit keine Neuigkeiten auf, macht aber auf den sichtbaren Widerspruch zwischen diesen eindeutigen Diagnosen und dem fehlenden politischen Handeln aufmerksam [3]. Die Diskrepanz geht weiter bei fehlenden Fördermaßnahmen. So werden zwar in mehreren Ländern vorschulische Sprachtests vorgeschrieben, darauf folgt aber keine verbindliche Maßnahme.

Einer der Studienautoren, Kai Maaz, bringt es auf den Punkt:

„Stellen Sie sich vor, Sie gehen zum Arzt, kriegen eine Diagnose, dass der Fuß gebrochen ist – aber es passiert nichts. Jede Diagnose macht nur Sinn, wenn daraus etwas folgt“ [3].

Die Ursachen sind bekannt – doch es wird nichts dagegen unternommen

Das Problem liegt vor allem in fehlenden Strukturen. Man mag bemängeln, dass viele Kinder nicht oder zu spät in die Kita geschickt werden. Doch es fehlt nicht am guten Willen der Eltern, sondern vielerorts an freien Plätzen und Personal.

In mehreren Bundesländern geht die Zahl der Einrichtungen trotz des Ziels flächendeckender Betreuung zurück, die Fachkraftquote liegt bundesweit lediglich bei 71 Prozent und in einigen Bundesländern deute die Altersstruktur des Kita-Personals auf eine künftige Personalnachfrage hin [2]. Auch gibt es bislang keine bundesweit gültigen Qualitätsstandards für die Kitas [3].

Hinzu kommt auch hier das Thema Migration. Schon 2024 wurde festgestellt, dass in etwa jedem vierten Elternhaus kaum Deutsch gesprochen wird [4]. Dass sich dieses Problem noch steigern dürfte, zeigen andere Zahlen. So ist die Zahl der Familien ohne Migrationsgeschichte seit 2013 von sechs Millionen auf fünf Millionen gesunken, während die Zahl der Familien mit Einwanderungsgeschichte im gleichen Zeitraum von zwei auf drei Millionen um rund 50 Prozent gestiegen ist [4]. In 38 Prozent der Kindergärten sind Kinder in der Mehrheit, in denen Deutsch nicht die Familiensprache ist [4].

Deutsches Schulbarometer – viele Lehrer fühlen sich überfordert und allein gelassen

Eine weitere aktuelle Studie – das Schulbarometer der Robert-Bosch-Stiftung – macht auf weitere Probleme unseres Bildungssystems aufmerksam. So äußerten 46 Prozent der darin befragten Lehrkräfte, dass der Umgang mit dem Verhalten der Schüler die größte berufliche Belastung sei [5]. Dieser Wert lag vor nur zwei Jahren noch bei 35 Prozent [5].

Zentrale Probleme seien ein schwieriges Sozialverhalten, fehlender Lernwille, psychische Belastungen und Konzentrationsprobleme [6]. Ebenfalls werden häufig Gewalt, Mobbing und problematische Mediennutzung genannt [6].

Erst gestern hatten wir in diesem Zusammenhang auf eine alarmierende Studie zu Gewalt an Berliner Schulen hingewiesen. Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link:

Laut den Autoren der Studie sei abwertendes Verhalten schon „in der Grundschule präsent, insbesondere stereotype Bemerkungen über Frauen und Mädchen oder Menschen anderer Herkunft“ [7].

Etwas verklausuliert, aber dennoch ausreichend deutlich, weist der Präsident des Deutschen Lehrerbandes, Stefan Düll, auf den Kern des Problems hin:

„Das zeitgemäße und moderne Frauenbild, das wir in Deutschland gerne hätten, wird nicht unbedingt von allen Kulturen und sozialen Milieus geteilt, die in Deutschland leben“ [7].

Ein großer Teil der Lehrer schildert, dass ihnen das notwendige Wissen und Können fehlt, um überfachliche Kompetenzen zu vermitteln, viele Lehrkräfte fühlen sich mit den daraus resultierenden Problemen allein gelassen [6].

Ein weiteres Problem scheint auf das Lieblingsprojekt der etablierten Parteien zurückzuführen zu sein, nämlich die gemeinsame Unterrichtung von Schülern mit unterschiedlichsten Leistungsstandards. 34 Prozent der Befragten empfinden die teils großen Leistungsunterschiede der Schüler als belastend [5]. Als weiterer Belastungspunkt wird von 22 Prozent die Bildungspolitik selbst und eine wachsende Bürokratie genannt [6].

Die vielen verschiedenen Problemlagen der Lehrer an unseren Schulen führen in immer mehr Fällen zur inneren Kündigung. 24 Prozent fühlen sich mehrfach pro Woche erschöpft, zwölf Prozent sogar täglich – mehr als ein Viertel würde den Beruf wechseln, wenn sich ihnen die Möglichkeit bietet [6].

Fragwürdige Bildungsexperimente gefährden die Zukunft unserer Kinder

Beide aktuellen Studien zeigen, dass die vielen kleinen Bildungsreformen der letzten Jahre, längeres gemeinsames Lernen, Inklusion und Integration, Reduzierung von schulischen Anforderungen und eine weitgehende Abkehr vom Leistungsprinzip keine Fortschritte und Verbesserungen mit sich gebracht haben. Sie gehen allesamt an der Realität vorbei und verdrängen die wahren Probleme.

Wenn Schulen mehr und mehr zu Verwahrungsanstalten werden, wird der Lehrerberuf immer unattraktiver. Und wenn über eines der Hauptprobleme – die Überforderung unserer Schulen durch unkontrollierte Zuwanderung – nicht gesprochen werden darf, dann riskieren wir die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes.

Quellenverzeichnis

[1] „Bildungschancen in Deutschland immer noch stark abhängig von Herkunft“, www.zeit.de, 15. Juni 2026

[2] „Bildungsbericht: Kinderzahl und Kompetenz nehmen ab, Anteil der Schulabbrüche wächst“, www.berliner-zeitung.de, 15. Juni 2026

[3] „Die Bildungsschere öffnet sich schon vor der Schule“, www.tagesschau.de, 15. Juni 2026

[4] „Betreut, aber nicht gebildet“, www.cicero.de, 20. Juni 2026

[5] „Schulbarometer: Schüler-Verhalten belastet Lehrer immer mehr“, www.zdfheute.de, 23. Juni 2026

[6] „Lehrer überlastet: Was in deutschen Klassenzimmern schiefläuft“, www.fr.de, 24. Juni 2026

[7] „Frauenbild unter Migranten-Schülern ist gefährlich!“, www.bild.de, 23. Juni 2026

„Pride Month“ in Cottbus: Wenn aus Akzeptanz Ideologie wird

Es geht nicht um Menschen, sondern um politische Einflussnahme

Jeder Mensch verdient Respekt. Niemand darf wegen seiner privaten Lebensweise bedroht, beleidigt oder benachteiligt werden. Das gilt selbstverständlich auch für homosexuelle Menschen. Daran gibt es nichts zu rütteln.

Aber genau deshalb muss man sauber trennen: Es ist das eine, wenn Menschen in Frieden ihr Leben leben. Es ist etwas völlig anderes, wenn unter dem Schlagwort „Pride“ eine politische Ideologie in Schulen, öffentliche Einrichtungen und städtisch unterstützte Strukturen getragen wird.

Der CSD wird gern als bunte Feier für Toleranz dargestellt. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Es geht längst nicht mehr nur um Akzeptanz homosexueller Menschen. Es geht um politische Botschaften, um eine weltanschauliche Agenda und um die Frage, wie weit der Staat diese Agenda mit Steuergeld unterstützt.

Der CSD in Cottbus ist kein rein privates Fest

Auch in Cottbus und der Niederlausitz findet 2026 wieder der CSD statt. Die Aktionswochen laufen vom 29. Juni bis 11. Juli. Nach Angaben der Veranstalter sollen mehr als 30 Veranstaltungen umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen in Cottbus, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz über 300 Regenbogenfahnen zu sehen sein. Schirmfrau der Aktionswochen ist die Bürgermeisterin der Stadt Cottbus, Doreen Mohaupt. Höhepunkt ist der CSD am 11. Juli. [1]

Damit ist klar: Das Ganze ist nicht einfach nur eine private Veranstaltung einiger Bürger. Es ist eine öffentlich sichtbare, politisch aufgeladene Aktionsreihe, die eng mit Verwaltung, Politik, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen verbunden ist.

Besonders kritisch sehe ich, dass im Programm auch Bildungsformate, Workshops, Fortbildungen, Schulbezüge und Jugendangebote auftauchen. Genannt werden unter anderem Fachkräftefortbildungen zu „Vielfalt“, ein Gesprächsabend „Schule für mehr Demokratie“, ein Workshop „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“, ein „Tag der Vielfalt“ an der Europaschule, ein queerer Jugend-Treff und weitere Formate. [2]

Genau hier liegt der Kern meiner Kritik. Erwachsene können privat leben, wie sie möchten. Aber Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum Experimentierfeld politischer Sexualideologien werden. Kindheit braucht Schutz, Orientierung und Unbeschwertheit. Sexualisierte Weltanschauungen, erwachsene Lifestyle-Themen oder gar Fetischkultur haben im Umfeld von Kindern und Jugendlichen nichts verloren.

Unsere Anfrage hat gezeigt: Steuergeld fließt

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben deshalb bereits eine Anfrage zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus gestellt. Hintergrund war die Frage, welche städtischen oder durch die Stadt mitfinanzierten Einrichtungen sich am CSD beteiligen, ob finanzielle oder personelle Unterstützung geleistet wird und wie die Stadt ihre politische Neutralität sicherstellen will. [3]

Die Antwort der Stadt war aufschlussreich. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Fördermittel für den CSD Cottbus e.V. bereitgestellt. 2022 waren es 8.000 Euro, davon 7.200 Euro aus „Demokratie leben“ und 800 Euro kommunale Eigenmittel. 2023 waren es 6.000 Euro, davon 5.400 Euro aus dem Bundesprogramm und 600 Euro aus kommunalen Eigenmitteln. 2024 waren es 3.590 Euro, davon 3.231 Euro aus dem Bundesprogramm und 359 Euro kommunale Eigenmittel. [4]

Zusätzlich unterstützte die Stadt Cottbus den CSD Cottbus e.V. laut Antwort im Jahr 2022 mit 1.000 Euro, im Jahr 2023 mit 2.200 Euro und im Jahr 2024 mit 1.500 Euro. Außerdem nahm die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [5]

Dazu kommen weitere öffentliche Mittel auf Landesebene. Das Gleichstellungsministerium Brandenburg teilte 2024 mit, dass der CSD Cottbus e.V. 10.000 Euro aus Lottomitteln erhalten sollte. Zusätzlich wurden weitere 14.000 Euro aus Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“ genannt. [6]

Das alles zeigt: Hier geht es nicht nur um bunte Fahnen und private Meinungsäußerung. Hier geht es um öffentliche Förderung, politische Symbolik und die Frage, ob Steuergeld für eine weltanschauliche Agenda eingesetzt werden soll, während an anderer Stelle Geld für Schulen, Sicherheit, Vereine, Feuerwehr, Infrastruktur und Familien fehlt.

Der Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Cottbus argumentiert, der CSD sei keine parteipolitische Veranstaltung, sondern eine Demonstration und ein Kulturfest. Gleichzeitig schreibt die Stadt selbst, der CSD sei „auch ein politisches Zeichen“. [7]

Genau dieser Punkt ist entscheidend. Wenn eine Veranstaltung politisch ist, dann darf sich eine Stadtverwaltung nicht einseitig damit gemeinmachen. Der Staat hat allen Bürgern zu dienen. Er darf nicht zum Werbeträger einer bestimmten gesellschaftspolitischen Ideologie werden.

Wer Regenbogenfahnen an öffentlichen Gebäuden hisst, wer städtische Einrichtungen einbindet, wer Arbeitszeit von Beschäftigten einsetzt und wer Fördermittel bereitstellt, der sendet ein politisches Signal. Dieses Signal wird mit dem Geld aller Bürger finanziert, auch mit dem Geld derjenigen, die diese Ideologie ablehnen.

Schutz vor Diskriminierung ja, Ideologieförderung nein

Natürlich gibt es rechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität. Das ist der rechtliche Rahmen. [8]

Aber Schutz vor Diskriminierung bedeutet nicht, dass jede ideologische Forderung, jede politische Kampagne und jedes öffentliche Symbolprogramm vom Staat gefördert werden muss. Akzeptanz heißt nicht Unterwerfung. Toleranz heißt nicht, dass Kritik verboten ist. Und Gleichberechtigung heißt nicht, dass bestimmte Gruppen oder politische Bewegungen mit Steuergeld auf ein besonderes Podest gestellt werden.

Ich lehne nicht Lebensweisen ab. Ich lehne eine Ideologie ab, die immer tiefer in staatliche Strukturen, Schulen, Jugendangebote und öffentliche Einrichtungen hineingetragen wird.

Das sind keine Einzelfälle: Wenn Sexualpädagogik Grenzen überschreitet

Wer meine Kritik als übertrieben abtun will, sollte sich anschauen, was in den letzten Jahren und Monaten tatsächlich an Schulen und im Umfeld von Bildungsangeboten passiert ist. Es geht nicht um theoretische Befürchtungen. Es gibt konkrete Beispiele, die zeigen, wie schnell aus angeblicher Aufklärung eine Grenzüberschreitung werden kann.

Ein besonders deutlicher Fall ereignete sich an der Deutsch-Sorbischen Oberschule in Schleife im Landkreis Görlitz. Dort sollen Schüler einer neunten Klasse im Rahmen einer Projektwoche mit pornografischem Material konfrontiert worden sein. Das sächsische Kultusministerium, die Schulaufsicht und die Polizei befassten sich mit dem Vorgang. Mehrere Eltern erstatteten Strafanzeige. Nach MDR-Recherchen handelte es sich bei dem Material um ein Magazin mit dem Titel „Queer sex – Whatever The Fuck You Want!“, das als Mischung aus Pornoheft, Aufklärungsbroschüre und Kurzgeschichtensammlung beschrieben wurde. Die Schule brach das Projekt noch am ersten Tag ab. [9]

Genau das ist der Punkt: Pornografische Inhalte gehören nicht in die Schule. Auch nicht unter dem Deckmantel von Vielfalt, Mut, Aufklärung oder Antidiskriminierung. Wenn Minderjährige im Klassenzimmer mit solchem Material konfrontiert werden, dann ist eine Grenze überschritten.

Ein weiteres Beispiel stammt aus Nordrhein-Westfalen. Am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Kevelaer sollten Schüler einer achten Klasse im Rahmen des Unterrichts eine Aufgabe mit dem Titel „Der neue Puff für alle“ bearbeiten. Die Schüler sollten ein bestehendes Bordell modernisieren und ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen. Dabei ging es unter anderem um Angebote, Räume, dort arbeitende Personen, Werbung und Preislisten. Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen stellte in einer offiziellen Antwort auf eine Kleine Anfrage klar, dass dieses Material den Anforderungen an eine altersgerechte Sexualerziehung eindeutig nicht genügt. [10]

Auch hier zeigt sich: Das hat mit normaler Aufklärung nichts mehr zu tun. Wenn 13- bis 15-Jährige über ein fiktives Bordell, sexuelle Vorlieben und die Gestaltung entsprechender Räume nachdenken sollen, dann ist das keine verantwortungsvolle Bildung, sondern aus meiner Sicht eine pädagogische Entgleisung. [11]

Und auch in Brandenburg beziehungsweise in Cottbus gibt es Beispiele, die zeigen, wie tief solche Themen inzwischen in Schule und Jugendarbeit hineingetragen werden. Der CSD Cottbus e.V. beziehungsweise das Regenbogenkombinat Cottbus bietet nach eigenen Angaben Dragqueen-Workshops an, auch im Rahmen von Schulprojekten und Projekttagen. Dabei werden Menschen geschminkt, umgekleidet und frisiert, Geschlechterrollen sollen bewusst irritiert und überzeichnet werden. [12]

Noch deutlicher wird es bei den „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“. Dort wird offen beschrieben, dass Bildungsarbeit an Schulen, Jugendeinrichtungen und Wohngruppen stattfindet. Als Zielgruppe werden unter anderem Schüler ab der vierten Klasse genannt. Als Themen tauchen unter anderem Pubertät, Identitätsfragen, Pornografie, sexuelle Anziehung, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität, Heteronormativität, Gendern, queere Community und CSD auf. Besonders bemerkenswert ist, dass auf der Seite sogar ausgeführt wird, im Raum seien keine Erwachsenen wie Lehrkräfte oder Sozialarbeiter, weil die Themen persönlich werden könnten. [13]

Genau hier stellt sich doch die entscheidende Frage: Warum sollen Kinder ab der vierten Klasse ohne Anwesenheit ihrer Lehrer mit externen Aktivisten über solche Themen sprechen? Warum müssen Begriffe, Identitätsfragen, Pornografie und sexuelle Anziehung in dieser Form in den schulischen Raum getragen werden? Und warum werden solche Angebote politisch, institutionell und teilweise auch finanziell unterstützt?

Wir als AfD-Fraktion Cottbus haben bereits mit unserer Anfrage AN-90/25 deutlich gemacht, dass wir wissen wollen, welche städtischen oder steuerfinanzierten Einrichtungen den CSD Cottbus unterstützen. Die Antwort der Stadt hat bestätigt, dass öffentliche Mittel geflossen sind und dass sich städtische Strukturen in unterschiedlicher Weise beteiligen. Unter anderem wurden Fördermittel über „Demokratie leben“ und kommunale Eigenmittel genannt, dazu weitere Unterstützungen der Stadt Cottbus in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nahm in den Jahren 2023 und 2024 während ihrer Arbeitszeit am CSD teil. [14]

Das alles zeigt: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen homosexuelle Menschen. Unsere Kritik richtet sich gegen eine Ideologie, die unter dem Deckmantel von Vielfalt immer weiter in Schulen, Jugendeinrichtungen und öffentliche Strukturen eindringt. Erwachsene können ihr Leben privat so gestalten, wie sie möchten. Aber Kinder brauchen Schutzräume. Schulen brauchen Bildung, Ordnung und klare Grenzen. Und der Staat hat neutral zu bleiben, statt mit Steuergeld weltanschauliche Kampagnen zu fördern.

Kinder schützen, Steuergeld verantwortungsvoll einsetzen

Gerade als Vater, Stadtverordneter und Bundestagsabgeordneter ist für mich klar: Kinder müssen geschützt werden. Sie brauchen Bildung, Sicherheit, stabile Familien, gute Schulen und verlässliche Erwachsene. Sie brauchen keine politische Sexualerziehung durch Aktivisten. Sie brauchen keine Frühsexualisierung. Sie brauchen keine öffentlichen Programme, die ihnen ständig Fragen von Identität, Geschlecht und Sexualität aufdrängen.

Wer erwachsene sexuelle Vorlieben, Fetische oder Lifestyle-Fragen ausleben möchte, soll das im privaten Rahmen tun. Aber der öffentliche Raum, Schulen, Jugendeinrichtungen und steuerfinanzierte Bildungsangebote dürfen nicht zur Bühne dafür werden.

Unsere Forderung: Transparenz, Neutralität und klare Prioritäten

Wir werden weiter genau hinschauen. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Steuergeld in solche Projekte fließt. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, welche städtischen Einrichtungen beteiligt sind. Und sie haben ein Recht darauf, dass der Staat weltanschaulich neutral bleibt.

Cottbus braucht keine immer weiter ausgedehnten ideologischen Aktionswochen. Cottbus braucht sichere Schulen, eine funktionierende Verwaltung, intakte Infrastruktur, Unterstützung für Familien, Vereine und Ehrenamt.

Deshalb bleibt meine Position klar: Keine staatliche Bevorzugung politischer Pride-Ideologie. Keine Sexualisierung von Kindern. Keine Steuergeldverschwendung für weltanschauliche Kampagnen. Respekt vor jedem Menschen ja. Ideologische Einflussnahme mit öffentlichen Mitteln nein.

Quellverzeichnis

[1] Offizielle CSD-Seite 2026 mit Zeitraum, Motto, Fahnen, Schirmfrau und CSD am 11. Juli:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/csd/csd-2026

[2] Programm der CSD-Aktionswochen 2026 mit Workshops, Schul- und Jugendangeboten:
https://www.csd-cottbus.info/index.php/de/programm-csd-aktionswochen-2026

[3] Anfrage AN-90/25 der AfD-Fraktion Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do

[4] Antwort der Stadt Cottbus mit Förderbeträgen 2022 bis 2024:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[5] Zusätzliche städtische Unterstützung und Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten während der Arbeitszeit:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[6] Brandenburgisches Ministerium: Förderung von CSD-Veranstaltungen aus Lottomitteln und Mitteln des Aktionsplans „Queeres Brandenburg“:
https://masgz.brandenburg.de/masgz/de/presse/pressemitteilungen/detail/~16-06-2024-gleichstellungsministerium-foerdert-csd-veranstaltungen

[7] Stadt Cottbus zur Einordnung des CSD als politisches Zeichen:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

[8] Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum AGG und sexueller Identität:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/sexuelle-identitaet/sexuelle-identitaet.html

[9] MDR Sachsen zum Fall an der Oberschule Schleife:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/goerlitz-weisswasser-zittau/oberschule-schleife-projektwoche-pornografie-theater-vorwurf-100.html

[10] Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/20102, Antwort der Landesregierung zur Aufgabe „Der neue Puff für alle“ am Kevelaerer Gymnasium:
https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20102.pdf

[11] WDR zum Fall Kevelaer:
https://www1.wdr.de/nrw/niederrhein/kreis-kleve/kevelaer-prostitution-schulaufgabe-ministerium-ruegen-100.html

[12] Regenbogenkombinat Cottbus, Dragqueen-Workshop:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/veranstaltungen/dragqueen-workshop

[13] Regenbogenkombinat Cottbus, „Schul-Workshops und Projekttage unterm Regenbogen“:
https://regenbogenkombinat-cottbus.de/index.php/bildung/bildung-2

[14] AfD-Anfrage AN-90/25 und Antwort der Stadt Cottbus zur Beteiligung städtischer und steuerfinanzierter Institutionen am CSD Cottbus:
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=29028&type=do
https://session.cottbus.de/buerger/getfile.asp?id=30712&type=do

Kommunen am Limit: Cottbus zeigt, wohin falsche Politik führt

Ein Rekorddefizit mit Ansage

Am vergangenen Freitag legte die Bertelsmann Stiftung ihren Kommunalen Finanzreport 2026 vor. Das Ergebnis ist ein Alarmsignal: Die deutschen Kommunen haben 2025 ein Rekorddefizit von fast 32 Milliarden Euro angehäuft, ihre Gesamtverschuldung stieg auf fast 200 Milliarden Euro. Gleichzeitig wächst der kommunale Investitionsrückstand weiter. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert ihn bundesweit auf 231,2 Milliarden Euro. Die größten Rückstände liegen bei Schulen mit 68,9 Milliarden Euro und bei Straßen mit 53,7 Milliarden Euro. Das ist keine abstrakte Statistik. Das ist der Zustand unseres Landes vor der Haustür: marode Schulen, kaputte Straßen, überlastete Verwaltungen, zu wenig Spielraum für Kitas, Sport, Feuerwehr, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit. [1] [2]

Cottbus steht beispielhaft für die kommunale Schieflage

Cottbus ist ein konkretes Beispiel dafür, wie die falschen Entscheidungen von Bund und Land in den Kommunen ankommen. Im Bericht des Oberbürgermeisters vor der Stadtverordnetenversammlung am 19. November 2025 heißt es unmissverständlich: Das Geld reicht „vorn und hinten nicht“. Der OB verweist auf einen deutschlandweiten Aufschrei der Kommunen, weil Brücken zusammenbrechen, Schulen, Kitas und Sporthallen verschleißen, Straßen und Wege nicht ausreichend repariert oder neu gebaut werden und die Kosten für in Not geratene Familien aus dem Ruder laufen. Dann folgt der entscheidende Satz für Cottbus: Man müsse nur den eigenen „Invest-Stau von ca. 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur“ dagegenhalten, um zu wissen, wie weit die angekündigten Mittel reichen. [3]

Eine Milliarde Euro Investitionsstau betrifft jeden Bürger

Diese Milliarde ist mehr als nur eine Haushaltszahl. Sie zeigt, dass die Wähler bei Landtags- und Bundestagswahlen immer auch über die Zukunft ihrer Städte entscheiden. Denn Cottbus kann Straßen, Brücken, Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge nicht aus eigener Kraft in Ordnung bringen, wenn Bund und Land ständig neue Aufgaben übertragen, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne die Kommunen vollständig auszufinanzieren. Der Oberbürgermeister spricht ausdrücklich von einem Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro in sozialer und verkehrlicher, also insgesamt baulicher Infrastruktur. Direkt im selben Zusammenhang verweist er auf Brücken, Schulen, Kitas, Sporthallen, Straßen und Wege. Dahinter stehen ganz konkrete Lebensbereiche der Bürger: die Kita, in die Eltern ihre Kinder bringen; die Schule, in der Unterricht stattfinden soll; die Straße, über die Handwerker, Rettungsdienste und Familien jeden Tag fahren; die Brücke, die sicher sein muss; und die Sporthalle, die Vereine, Schulen und Ehrenamt dringend brauchen. [3]

Der Haushalt 2026 zeigt die Grenzen der Stadt

Gleichzeitig zeigt der Haushaltsplan 2026 der Stadt Cottbus, wie eng der finanzielle Spielraum vor Ort geworden ist. Für 2026 werden Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit von 520,686 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 570,048 Millionen Euro gegenüber. Allein die Transferaufwendungen liegen bei 260,052 Millionen Euro. Das Jahresergebnis 2026 wird mit minus 34,621 Millionen Euro ausgewiesen. Während Cottbus also ein deutliches Minus plant und gleichzeitig einen Investitionsstau von rund 1 Milliarde Euro vor sich herschiebt, entscheidet die Bundespolitik an anderer Stelle über Milliardenbeträge, die nicht in unseren Kommunen ankommen. [4]

Sinkende Zuweisungen, steigende Pflichtausgaben

Noch klarer wird es bei den Abweichungen gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung. Die Stadt rechnet für 2026 mit 25,1 Millionen Euro weniger Zuwendungen und Umlagen als zuvor geplant. Hauptgrund sind um 28,1 Millionen Euro geringer ausfallende Schlüsselzuweisungen des Landes. Gleichzeitig steigen die Kostenerstattungen und Kostenumlagen vor allem deshalb, weil höhere Transferleistungen von Bund und Land erwartet werden; Ursache sind gestiegene Aufwendungen für Grundsicherungen und Hilfen zum Lebensunterhalt. Auch die Transferaufwendungen selbst steigen um 11,9 Millionen Euro gegenüber der Vorjahresannahme, vor allem wegen steigender sozialer Leistungen, Eingliederungshilfe, Pflege und Grundsicherung. Kurz gesagt: Die Pflichtausgaben drücken, die Landeszuweisungen sinken, der Investitionsstau bleibt. [5]

Die Schuldenlage ist nicht zu beschönigen

Die Schuldenlage ist ebenfalls nicht zu beschönigen. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen lagen zum 31.12.2024 bei 22,227 Millionen Euro, steigen zum 31.12.2025 planmäßig auf 38,965 Millionen Euro und sollen zum 31.12.2026 nach Tilgung bei 33,995 Millionen Euro liegen. Hinzu kommen für 2026 geplante Kassenkredite von 1,307 Millionen Euro sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte von 4,024 Millionen Euro. Die Stadt plant für 2026 keine neuen Investitionskredite, muss aber 4,971 Millionen Euro tilgen. [6]

Das ist wichtig: Cottbus ist nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil vor Ort zu wenig über „Sparsamkeit“ geredet wird. Cottbus ist in Schwierigkeiten, weil Bund und Land über Jahre Aufgaben ausweiten, Standards erhöhen und Kosten auslösen, ohne den Kommunen dauerhaft die nötigen Mittel mitzugeben. Das Konnexitätsprinzip muss wieder gelten: Wer bestellt, bezahlt. Genau das fordert die AfD auf allen Ebenen.

Geld für die Ukraine ist da, für die Kommunen angeblich nicht

Besonders deutlich wird diese Schieflage am Beispiel Ukraine. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundeshaushalt 2026 rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine vorgesehen. Das Auswärtige Amt beziffert die deutsche Unterstützung seit Kriegsbeginn auf rund 41 Milliarden Euro zivile Unterstützung sowie rund 55,5 Milliarden Euro militärische Unterstützung, die geleistet beziehungsweise für die kommenden Jahre bereitgestellt wurde. Hinzu kommen deutsche Beiträge über europäische Instrumente: Für die Europäische Friedensfazilität wurden deutsche Pflichtbeiträge in Höhe von 645 Millionen Euro bereits gezahlt; außerdem hat Deutschland Waffenlieferungen aus US-Beständen über den NATO-PURL-Mechanismus mit bislang 700 Millionen US-Dollar finanziert. Zusätzlich einigten sich die europäischen Regierungschefs im Dezember 2025 darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 ein EU-Darlehen von 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. [16] [17]

Genau hier liegt der politische Kern: Geld ist offenbar vorhanden, wenn es um Ausgaben in alle Welt und speziell um die Ukraine geht. Wenn aber Cottbus, Spree-Neiße und andere Kommunen ihre Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sportstätten und Verwaltungen sanieren müssen, heißt es plötzlich, die Mittel seien knapp. Diese Prioritätensetzung ist falsch. Wer vor Ort marode Infrastruktur, steigende Gebühren, überlastete Verwaltungen und fehlende Investitionen erlebt, muss wissen: Diese Entwicklung wird nicht nur im Rathaus entschieden. Sie wird auch im Landtag und im Bundestag entschieden. Dort wird festgelegt, ob Steuergeld zuerst den eigenen Bürgern, den Kommunen und der Daseinsvorsorge dient – oder ob es für fremde Interessen, ideologische Projekte und internationale Verpflichtungen gebunden wird.

Falsche Förderpolitik: Große Ankündigung, geringe Wirkung

Auf diese falsche Förderpolitik habe ich bereits vor einiger Zeit hingewiesen. In meinem Beitrag „Ein Programm mit großer Ankündigung, aber geringer Wirkung“ habe ich am Beispiel des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gezeigt, wie groß die Lücke zwischen politischer Ankündigung und tatsächlicher Wirkung ist. Bundesweit standen 3.684 Interessenbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro lediglich 333 Millionen Euro Programmmitteln gegenüber. Das Programm war damit um das 23-fache überzeichnet. Für unsere Region war das besonders bitter: In Cottbus und im Spree-Neiße-Kreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Genau so entsteht das Gefühl, dass vor Ort gespart wird, während an anderer Stelle Milliarden bereitstehen.

Die AfD in Cottbus setzt andere Prioritäten

Auf kommunaler Ebene hat die AfD-Fraktion Cottbus mit AT-07/25 beantragt, finanzielle Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas einzusetzen. Das ist genau der richtige Schwerpunkt: Geld aus dem Strukturwandel muss zuerst dort wirken, wo Familien, Kinder und die kommunale Infrastruktur unmittelbar betroffen sind. Außerdem hat die AfD-Fraktion mit AT-12/25 eine Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“ beantragt. Denn eine Kommune braucht eine leistungsfähige Verwaltung, aber eben keine ausufernde Bürokratie ohne Prioritätensetzung. Bereits im Antrag AT-038/23 hatte die AfD-Fraktion auf die Überlastung der Kommune durch Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen hingewiesen und ausdrücklich auf knappen Wohnraum, ausgeschöpfte Kapazitäten in Kitas und Schulen, eine angespannte ärztliche Versorgung und den Investitionsstau verwiesen. Auch der Änderungsantrag AT-42/24 zur Ukraine-Resolution stellte die kommunalen Belastungsgrenzen bei Aufnahme und Versorgung in den Mittelpunkt. [7] [8] [9] [10]

Brandenburgs Kommunen brauchen Konnexität statt leere Versprechen

Auf Landesebene hat die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg im Dezember 2025 zwei zentrale Anträge eingebracht. Drucksache 8/2152 fordert eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch eine Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen. Der Antrag verweist darauf, dass die allgemeine Verschuldung der Brandenburger Gemeinden und Gemeindeverbände 2024 gegenüber 2023 um 3,4 Prozent auf rund 1,1 Milliarden Euro gestiegen ist und die Investitionskredite zusätzlich bei 1,04 Milliarden Euro lagen. Der Antrag fordert, dass die Kommunen stärker an der Einkommensteuer beteiligt werden, statt bei steigenden Sozial- und Personalkosten weiter auf der Stelle zu treten. [11]

Drucksache 8/2154 geht noch direkter an die Ursache: „Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen“. Die AfD-Fraktion fordert darin, dass die Landesregierung bei der Übertragung von Aufgaben an Kommunen von Anfang an die vollständige Finanzierung sicherstellt und sich auf Bundesebene für eine vollständige Kompensation kommunaler Belastungen durch Bundesgesetze einsetzt. In der Begründung wird das Rekorddefizit der Brandenburger Kommunen von 355 Millionen Euro im Jahr 2024 genannt. Außerdem wird beschrieben, dass Brandenburgs Kommunen in einer Konnexitätsfalle stecken: Pflichtaufgaben werden übertragen, die vollständige Kostendeckung bleibt aber aus. [12]

Auch beim Landeshaushalt hat die AfD nicht geschwiegen. Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 ein Normenkontrollverfahren eingeleitet und parallel einen Eilantrag gestellt. Das Verfassungsgericht hat den Eilantrag zwar abgelehnt, aber zugleich festgehalten, dass damit keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Politisch bleibt der Punkt bestehen: Neue Schulden, geänderte Berechnungsregeln und haushaltspolitische Tricks lösen nicht das Strukturproblem, sondern verschieben es. [13]

Auch im Bund: Kommunales Nothilfeprogramm statt Weiter-so

Auf Bundesebene hat die AfD-Fraktion im Bundestag mit ihrem Gegenentwurf zum Bundeshaushalt 2026 ebenfalls konkrete Antworten vorgelegt. In Drucksache 21/2908 wird ein kommunales Nothilfeprogramm in Höhe von 5 Milliarden Euro vorgeschlagen, um die unmittelbare Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu verbessern. Der Antrag benennt ausdrücklich Straßen, Schulen, Kitas, Daseinsvorsorge und Wohnrauminfrastruktur als kommunale Investitionsfelder. Gleichzeitig setzt die AfD auf Haushaltsklarheit: kreditfinanzierte Sondervermögen sollen – mit Ausnahme des Sondervermögens Bundeswehr – aufgelöst und Aufgaben in den Kernhaushalt zurückgeführt werden. Außerdem sieht der Entwurf ein Entlastungsprogramm von 54,7 Milliarden Euro für Bürger und Wirtschaft vor, unter anderem durch niedrigere Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Stromsteuer und die Abschaffung nationaler CO2-Belastungen. [14]

Erst die Pflicht, dann die Kür

Damit wird der Unterschied klar: Die derzeitige Politik verteilt Geld für ideologische Projekte, neue Bürokratie, Migration, Klimatransformation und internationale Programme, während die Kommunen vor Ort erklären müssen, warum die Turnhalle undicht ist, die Kita saniert werden muss, die Straße kaputt bleibt oder die Verwaltung kaum noch hinterherkommt. Die AfD sagt: Erst die Pflicht, dann die Kür. Erst Schulen, Kitas, Straßen, Brücken, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Erst die Kommunen, dann Prestigeprojekte.

Cottbus braucht keinen weiteren politischen Nebel. Cottbus braucht eine klare Priorität: kommunale Infrastruktur statt ideologischer Ausgabenpolitik. Wenn der Investitionsstau in Cottbus bei rund einer Milliarde Euro liegt, während der Haushalt 2026 ein Jahresminus von 34,6 Millionen Euro ausweist, dann ist das kein Randproblem. Es ist ein Beleg dafür, dass die Kommunen ausbluten. Bund und Land müssen endlich vollständig bezahlen, was sie bestellen. Und vor Ort muss jeder Euro zuerst dorthin fließen, wo er den Bürgern unmittelbar dient: in Kitas, Schulen, Horte, Sporthallen, Straßen, Wege, Brücken, Feuerwehr, Katastrophenschutz und eine funktionierende Verwaltung.

Quellenverzeichnis

[1] Bertelsmann Stiftung: „Rekorddefizit der Kommunen von 32 Milliarden Euro: Expertenrat macht Reformvorschläge“, 19.06.2026.
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2026/rekorddefizit-der-kommunen-von-32-milliarden-euro-expertenrat-macht-reformvorschlaege

[2] KfW: KfW-Kommunalpanel 2026, Investitionsrückstand 231,2 Milliarden Euro; Schulen 68,9 Milliarden Euro; Straßen 53,7 Milliarden Euro.
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpanel.html

[3] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Bericht des Oberbürgermeisters Tobias Schick vor der 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2025.
https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/berichte-des-oberbuergermeister-vor-der-stadtverordnetenversammlung/bericht-des-oberburgermeisters-tobias-schick-vor-der-15-sitzung-der-stadtverordnetenversammlung-am-19-november-2025/

[4] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Ergebnisplan 2026.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[5] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Darstellung Ergebnishaushalt 2026 gegenüber Mittelfristplanung.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[6] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Haushaltsplan 2026, Teil II, Verbindlichkeitenübersicht und Finanzhaushalt.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/a/00035890.pdf

[7] AfD Cottbus: Antrag AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-07-25-einsatz-von-finanziellen-mitteln-aus-dem-strukturstaerkungsgesetz-fuer-die-sanierung-von-kitas/

[8] Stadt Cottbus SessionNet: AT-07/25 – Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Sanierung von Kitas.
https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=4319

[9] AfD Cottbus: Antrag AT-12/25 – Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Personalentwicklung in der Verwaltung der Stadt Cottbus“.
https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-12-25-einsetzung-einer-arbeitsgruppe-personalentwicklung-in-der-verwaltung-der-stadt-cottbus/

[10] Stadt Cottbus: Antrag AT-038/23 – Aufhebung des Beschlusses A-06-18/21; Begründung zu kommunalen Belastungsgrenzen, Kita-/Schulkapazitäten und Investitionsstau.
https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00009045.pdf

[11] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2152, Antrag der AfD-Fraktion: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Finanzen der Kommunen durch Neuverteilung der Einkommensteuereinnahmen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2152.pdf

[12] Landtag Brandenburg, Drucksache 8/2154, Antrag der AfD-Fraktion: Konnexität auf Landes- und Bundesebene sicherstellen.
https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2025/12/2154-1.pdf

[13] Verfassungsgericht Brandenburg: Pressemitteilung zum Eilantrag gegen Doppelhaushalt 2025/2026, 19.12.2025.
https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/presse-statistik/pressemitteilungen/detail/~19-12-2025-pressemitteilung

[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2908, Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Bundeshaushalt 2026.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102908.pdf

[15] AfD-Bundestagsfraktion: „AfD-Fraktion beantragt kommunales Notfallprogramm“, 28.11.2025.
https://afdbundestag.de/afd-fraktion-beantragt-kommunales-notfallprogramm/

[16] Bundesregierung: „Bundeshaushalt 2026: Investitionen für die Zukunft“, Angabe zu rund 11,5 Milliarden Euro Militärhilfe für die Ukraine im Jahr 2026.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeshaushalt-2026-2374030

[17] Auswärtiges Amt: „Deutschland steht fest an der Seite der Menschen in der Ukraine“, Angaben zu 41 Milliarden Euro ziviler Unterstützung, 55,5 Milliarden Euro militärischer Unterstützung, 645 Millionen Euro deutschen Pflichtbeiträgen zur Europäischen Friedensfazilität, 700 Millionen US-Dollar PURL-Finanzierung und 90 Milliarden Euro EU-Darlehen für 2026/2027.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukraine-solidaritaet-2513956

Gewalt an Schulen in Brandenburg

Wegsehen darf keine Option sein

Die jüngsten Gewalttaten unter ausländischen Jugendlichen in Cottbus zeigen erneut, wie angespannt die Situation an manchen Schulen in Brandenburg ist. Viele Eltern, Lehrer und Schüler berichten seit Jahren von zunehmenden Konflikten, Aggressionen und einem schwindenden Sicherheitsgefühl im Schulalltag.

Unabhängig von Herkunft oder Hintergrund gilt: Gewalt darf an keiner Schule toleriert werden. Schüler, die bedroht oder angegriffen werden, brauchen Anlaufstellen, um Vorfälle sicher und anonym melden zu können. Nur so können Missstände aufgedeckt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Ein entsprechendes Meldeportal für Gewalt an Schulen ist bereits eingerichtet. Es bietet Schülern die Möglichkeit, Vorfälle vertraulich zu melden – ein wichtiger Schritt, um das Schweigen zu brechen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Gewaltprävention beginnt dort, wo Zivilcourage, Ehrlichkeit und Verantwortung aufeinandertreffen. Jeder Schüler, der Zeuge oder Opfer von Übergriffen wird, sollte die Gelegenheit nutzen, das zu melden. Nur gemeinsam lässt sich dafür sorgen, dass Schulen wieder Orte des Lernens, nicht des Schreckens sind.

Die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat diesbezüglich ein Meldeportal eingerichtet.

🔗 Zum Meldeportal Gewalt an Schulen

Massive Preissteigerung bei der Schulspeisung

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 1053 Lars Schieske (AfD) 13.05.2022 Drucksache 7/5547 (S. 9)

Steigende Diesel- und Benzinpreise, zusätzliche Liefergebühren, Marktengpässe bei Obst und Gemüse sowie die höchste Inflationsrate seit 48 Jahren – die Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sehen sich zum wiederholten Male erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt. Sie stehen vor der Entscheidung, die Qualität des Essens zu senken oder die zusätzlichen Kosten an die Kinder und Eltern weiterzugeben.

In den Verträgen für Schul- und Kitaessen sind feste Preise pro Essen vereinbart, die auf wirtschaftlichen Annahmen beruhen, die der aktuellen Lage in keiner Weise mehr entsprechen.

Wenn die Verträge erneuert werden, kommt es bei unterschiedlichen Caterern zu Preisneuregelungen. Diese belasten die Eltern, so wie in Cottbus, um bis zu 36 % mehr.

Die Senkung der Essensqualität kann nicht im Sinne der Landesregierung sein, die in ihrem Koalitionsvertrag erklärt hat, sich dafür einzusetzen, dass „das Mittagessen in den Kindertagesstätten und Schulen überall in Brandenburg aus gesunden Lebensmitteln mit einem hohen regionalen bzw. ökologischen Anteil besteht“.

Ich frage die Landesregierung: Was gedenkt sie zu tun, damit Eltern weder finanzielle Mehrbelastungen noch eine Absenkung der Qualitätsstandards bei den angebotenen Schulspeisen hinnehmen müssen?

Antwort:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/67-028.pdf

Testpflicht für Schulkinder

Seit heute dürfen sich Schüler einmal pro Woche – jeweils am Montag zum Schulwochenstart – selbsttesten, so die Aussage der Ministerin Ernst in der Ausschusssitzung am 11.03.21. Trotz dem Wissen das die Fehlerquoten – bis zu 50 % Fehlerquote – dieser Tests hoch seien, will man diese Teststrategie auf den Weg bringen. Bei einem positiven Selbsttest soll dieser durch einen PCR-Test bestätigt werden. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium dies nicht verlangt und es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, muss man laut Ministerin Ernst einen PCR-Test machen. Sie appelliert an die Vernunft der Eltern. Ich auch! Liebe Eltern, bitte machen sie bei dieser Panikmache nicht mit. Warum sollte man sein Kind, welches gesund ist, testen lassen?  

Maskenpflicht im Unterricht

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Fragestunde Mündliche Anfrage 292

Lars Schieske (AfD) 06.11.2020 Drucksache 7/2325 (S. 6)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2300/2325-0292.pdf

In Nordrhein-Westfalen war bereits lange vor den Herbstferien eine Maskenpflicht im Unter- richt verbindlich. Diese wurde aber aus verständlichen Gründen Ende August abgeschafft. Der Verband „lehrer nrw“ wertete das als „wichtigen Schritt in Richtung Normalität“. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht gravierende Probleme: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Unterricht ist nicht sinnvoll. Ein längeres Maskentragen beeinträchtigt bei Schülern die Leistungsfähigkeit“, sagt der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme, an der unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene beteiligt waren, geht eine Empfehlung hervor, dass die Maske im Unterricht am Platz allerdings nicht getragen werden muss.

Im Bildungsausschuss des Landtages Brandenburg hatte die Ministerin Ernst immer wieder betont, es gebe mit ihr keine Maskenpflicht im Unterricht; und noch in der Sitzung des Kreiselternrats am 5. Oktober 2020 in Cottbus wiederholte sie diese Aussage.

Ich frage die Landesregierung: Auf welcher medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage wurde die Maskenpflicht in der Sekundarstufe 2 bei Schülern, aber nicht bei Lehrern, nun doch eingeführt?

Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Ernst die Mündliche Anfrage wie folgt:

Wir wollen, dass die Schulen geöffnet bleiben können und der Unterricht nach Stundentafel durchgeführt werden kann. Das ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung, und darauf haben sich Bund und Länder in Deutschland am 28. Oktober 2020 verständigt.

Mit den Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die mit § 17 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und der Oberstufenzentren eingeführt wurden, hat die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, was nach Abwägung der Empfehlungen und Erkenntnisse der Wissenschaft einerseits, der Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft als Ganzes und die Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen andererseits schließlich als das politisch verantwortete Notwendige und zugleich Verhältnismäßige erachtet wurde, um den Präsenzbetrieb in den Schulen weiterführen zu können.

In der gymnasialen Oberstufe und den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren ist durch die Bildung von und die Unterrichtung in Kursen Konstanz bei der Zusammensetzung der Lerngruppen anders als in den niedrigen Jahrgangsstufen aus organisatorischen Gründen naturgemäß nicht möglich. Bei den in den Oberstufenzentren ansonsten zusammengefassten Bildungsgängen ist aufgrund des überregionalen Einzugsbereichs die Zusammensetzung der Schülerschaft inhomogen; hinzu kommen bildungsgangspezifisch vielfältige Sozialkontakte in der Arbeitswelt einschließlich Praktika.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung verringert das Übertragungsrisiko, und zwar auch und insbesondere für das Gegenüber, dies ist inzwischen wissenschaftlichen belegt. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im öffentlichen Raum als einen Baustein, um den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt. Das Tragen einer MNB wird insbesondere in Situationen empfohlen, in denen mehrere Menschen im öffentlichen Raum für längere Zeit zusammentreffen oder die Abstandsregeln nicht zuverlässig einhalten können. Die WHO hatte eine Meta-Studie auf Grundlage von 172 Studien in Auftrag gegeben, die unter anderem zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz das Ansteckungsrisiko um 85 % senke.

Da die in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren unterrichtenden Lehrkräfte durch die von den Schülerinnen und Schülern getragene Mund-Nasen-Bedeckung geschützt sind, wurde entschieden, die Lehrkräfte vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung freizuhalten. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler wenigstens die Mimik der Lehrkräfte und deren Ausführungen deutlich wahrnehmen. Dass verbale und nonverbale Kommunikation für den Lernprozess von herausgehobener Bedeutung sind, gehört zum Allgemeingut und bedarf keiner weiteren wissenschaftlichen Herleitung. Hier wurde ebenfalls abgewogen.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/plpr/24-037.pdf

Maskenpflicht an Schulen

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Kleine Anfrage 706 Lars Schieske (AfD) 18.08.2020 Drucksache 7/1833 (2 S.)

Laut rbb24 plant die Landesregierung am 11.08.2020 per Kabinettsbeschluss eine verbindliche
Maskenpflicht für Schüler und Lehrpersonal in die neue Corona-Verordnung aufzunehmen, welche
am 17.08.2020 in Kraft treten soll. Ab dem Schulstart nach den Sommerferien in Brandenburg,
dem 10.08.2020 bis zum Inkrafttreten der Maskenpflicht empfiehlt die Landesregierung den
Schulen freiwillig selbst eine Maskenpflicht einzuführen.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum führt die Landesregierung die Maskenpflicht erst eine Woche nach dem Schulstart ein,
    wurde sie vom konkreten Datum des Endes der Sommerferien überrascht oder waren zu viele
    Mitglieder des Kabinetts zuvor nicht zu erreichen?
  2. Warum überlässt die Landesregierung den Schulen die Freiwilligkeit der Einführung einer
    Maskenpflicht nur in der ersten Woche des Schulbeginns und nicht danach?
  3. Welcher wissenschaftlichen Bewertungsgrundlage des allgemeinen und des speziellen
    Ansteckungsrisikos von Kindern und Jugendlichen entspringt die Maskenpflicht?
  4. Welche positiven Auswirkungen hat die allgemeine Maskenpflicht im ÖPNV und in
    Ladengeschäften in Brandenburg bisher nach Ansicht der Landesregierung gezeitigt und auf
    welcher Datenlage beruht diese Einschätzung (wurden internationale Vergleiche gezogen)?
  5. Welche Qualitätsstandards müssen die vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen erfüllen,
    sind diese normiert (z. B. nach DIN-Norm), mit Prüfsiegeln zertifiziert oder anderweitig definiert
    und wenn nicht, warum nicht?
  6. Welche arbeitschutzrechtlichen Regelungen gibt es für Masken/Mund-Nasen-Bedeckung und
    wie werden diese bei der Einführung der Maskenpflicht berücksichtigt?
  7. Wie/wo werden die Masken während des Unterrichts und in der Zeit zwischen der Tragepflicht
    gelagert und wie wird das kontrolliert?
  8. Welche konkreten positiven (quantifizierbaren) Auswirkungen verspricht sich die
    Landesregierung mit der Maskenpflicht in/an Schulen und welche Risiken hat die Landesregierung
    einkalkuliert?
  9. Wie stehen die angenommenen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der
    durchschnittlichen Qualität der Masken/Mund-Nasen-Bedeckung, die von den Schülern und
    Lehrkräften getragenen werden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2000/2017.pdf


Nachfrage

zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 706 (Drucksache
7/1833) – „Maskenpflicht an Schulen“. Kleine Anfrage 862 Dennis Hohloch (AfD), Volker Nothing (AfD), Lars Schieske (AfD) 22.10.2020
Drucksache 7/2209 (4 S.): https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2200/2209.pdf

Aus der Beantwortung oben genannter Kleinen Anfrage zur Maskenpflicht an Schulen ergeben
sich weitere Fragen. Wir fragen die Landesregierung:

Auf welche konkreten wissenschaftlichen Studien und Expertenaussagen stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung, mit Beginn des laufenden Schuljahres das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ außerhalb des Unterrichts und in Horteinrichtungen verpflichtend vorzuschreiben? Bitte ausführlich begründen.

Wann wurden mit welchen Experten und medizinischen Fachgesellschaften Anhörungen bzw. Fachgespräche bzgl. der Sinnhaftigkeit des verpflichtenden Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung zum Zweck der Reduzierung der Ausbreitung der Infektionskrankheit Covid-19 durchgeführt? Bitte ausführlich begründen.

Inwieweit wurden bei der Vorbereitung der Maskenpflicht die Gesundheitsämter bzw. die den Gesundheitsämtern angeschlossenen Kinder- und Jugendgesundheitlichen Dienste (KJGD) einbezogen?

Gemäß § 2 Absatz 2 KJGDV beraten die KJGD „Kinder und Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Träger von Kindereinrichtungen und Schulen jederzeit bedarfsgerecht und Zielgruppen orientiert in allen Fragen des
Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Sie initiieren und koordinieren Gesundheitsprojekte und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung“. In wie vielen Fällen haben die Gesundheitsämter bzw. die KJGD die Hygienekonzepte der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich evaluiert und Optimierungsvorschläge unterbreitet und auf wessen Geheiß? Bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Gesundheitsämtern und Schulen aufschlüsseln.

Welche Aufgaben liegen bei der Durchsetzung der Maskenpflicht jeweils im Verantwortungsbereich
(1) des MBJS,
(2) der Schulämter,
(3) der jeweils zuständigen Gesundheitsämter,
(4) der KJGD,
(5) der Jugendämter,
(6) der Schulträger
(7) der Schul- bzw. Hortleitungen,
(8) der Lehrer sowie
(9) der Sorgeberechtigten?

In wie vielen Fällen haben Schulämter, Schulleiter, Gesundheitsämter sowie alle weiteren unter Frage 5 aufgelisteten Institutionen Bedenken gegen die Maskenpflicht aus- gesprochen, wann war das und welcher Art waren die Bedenken?

Welche Informationen liegen dem MBJS bezüglich möglicher gesundheitlicher Risiken bei unsachgemäßer Verwendung und Handhabung der „Mund-Nase-Bedeckung“ vor und seit wann? Bitte ausführlich darstellen.

Laut Antwort auf Frage 5 handele es sich bei der „Mund-Nasen-Bedeckung“ „um textile Bekleidungsgegenstände, die mindestens Nase und Mund bedecken und geeignet sind, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-/Tröpfchenauswurfs deutlich zu
reduzieren“ mit dem Ziel, der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entgegenzuwirken. Die herkömmlichen und weit verbreiteten „Mund-Nase-Bedeckungen“, darunter Behelfsmasken aus Baumwolle oder medizinische Masken, sind Einwegartikel und eignen sich keinesfalls für eine Mehrfachverwendung, da sie bei Durchfeuchtung rasch unbrauchbar und bei mehrmaligem Aufund Absetzen durch Pilze/Pilzsporen, Keime und Bakterienkulturen aller Art kontaminiert werden.
8.1 Welche maximale Tragedauer ist für welchen der infrage kommenden Maskentypen unter welchen Umständen vertretbar?
8.2 Gingen den Schulen des Landes sowie den Eltern seit der Einführung der Maskenpflicht entsprechende Informationen zu, welche maximale Tragedauer pro Maskentyp empfohlen wird? Wenn ja, wann, von wem, mit welchem Inhalt und wer hat dafür Sorge zu tragen, dass die „Mund-Nase-Bedeckung“ regelmäßig gewechselt wird? Wenn nein, weshalb nicht?
8.3 Wurden die Schulen und Eltern sowie Schüler ausführlich über die hygienisch korrekte Anwendung der „Mund-Nase-Bedeckung“ ebenso informiert wie über die möglichen Gesundheitsrisiken bei inkorrekter Handhabung und Anwendung? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Inhalt? Wenn nein, in wessen Verantwortungsbereich fällt diese Aufklärungsarbeit?
8.4 Schüler „sollten“ laut Antwort auf Frage 7 „Masken in einer Schutzhülle bei sich aufbewahren“. Wann und durch wen wurden die Eltern über die Bereitstellung einer solchen „Schutzhülle“ informiert und welche Merkmale muss diese aufweisen, um ihren Zweck trotz
mehrmaliger Verwendung pro Schultag zu erfüllen?
8.5 Haben sich die Schüler nach dem Absetzen und vor jedem erneuten Aufsetzen der Maske die Hände zu waschen und zu desinfizieren? Wenn ja, wer kontrolliert das? Wenn nicht, weshalb nicht?
8.6 Wie viele Schulen verfügen nach gegenwärtigem Stand über eine – gemessen an der Zahl von Schülern und Schulpersonal – hinreichenden Anzahl an Handdesinfektionsmittelspender, wer war/ ist für deren Beschaffung sowie für die Begleichung der dafür anfallenden Kosten verantwortlich?

Wer ist während des Unterrichtstages dazu befugt, von Kindern und Jugendlichen, die im Schulhaus oder Horteinrichtungen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, die Herausgabe des dafür gemäß § 2 Absatz 3 Satz 3 SARS-CoV-2-UmgV notwendigen ärztlichen Zeugnisses zu verlangen?

Welche „gesundheitlichen Gründe“ müssen zwingend vorliegen, damit das Tragen ei-ner „Mund-Nase-Bedeckung“ als „unzumutbar“ gilt?

Welche Handlungsempfehlungen sind durch wen und wann an die Schulen bzw. das Schulpersonal ergangen, um trotz des momentan angenommenen Infektionsrisikos mit COVID-19 Erste-Hilfe-Maßnahmen in vollem Umfang sicherzustellen, insbesondere in Hinblick auf etwaig notwendige Mund-zu-Mund- bzw. Mund-zu-Nase-Beatmungen?

Sind im Falle von Reanimationsmaßnahmen ausreichend Beatmungsmasken nach DIN 13154 bzw. vergleichbare Beatmungsmasken in den Schulen vorhanden? Wenn ja, welche, wie viele pro 100 Schüler und wer kam für deren Anschaffungskosten auf? Falls nicht, weshalb nicht?

Wie viele Schüler sind gegenwärtig durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung befreit? Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben.

Wie viele ärztliche Zeugnisse wurden zurückgewiesen, von wem, mit welcher Begründung und wie wurde daraufhin weiter verfahren?

Wer ist rechtlich haftbar und welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn ein Schüler aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine „Mund-Nasen-Bedeckung“ tragen muss, aber dennoch zum Tragen derselben gezwungen wird?

Seit Beginn der Einführung der Maskenpflicht gibt es zahlreiche bestätigte Berichte, wonach Kinder und Jugendliche an Brandenburger Schulen bei vergessenen oder verloren gegangenen „Mund-Nase-Bedeckungen“ mit teils unangemessenen Erziehungsmaßnahmen sanktioniert wurden.

Wenn die Landesregierung tatsächlich und ohne jeden Zweifel von der Schutzwirkung der „Mund-Nasen-Bedeckungen“ überzeugt ist, so wird sie zeitnah, d.h. unmittelbar vor oder nach Einführung der Maskenpflicht, die Ausstattung aller Schulen mit einer hinreichenden Anzahl an kostenlosen Ersatzmasken angeordnet haben.
16.1 Wann erfolgte die Bestellung der Masken?
16.2 Welcher Maskentyp wurde bestellt und weshalb gerade dieser Typ?
16.3 Wie viele Masken wurden insgesamt bestellt?
16.4 Wer ist für die Verteilung der angeforderten Masken zuständig?
16.5 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.6 Welche finanziellen Ausgaben waren mit der Bestellung verbunden und wie hoch werden die Kosten für eine fortlaufende Auffüllung der Bestände gerechnet p.a.?
16.7 Sind alle Schulen mittlerweile ausgestattet? Wenn ja, wie viele Masken sind pro 100 Schüler fortan vorhanden? Wenn nicht, weshalb nicht?
16.8 Ist eine fortlaufende Auffüllung der Bestände garantiert?
16.9 Ist die Lagerung der Masken in sterilem Umfeld an allen Schulen sichergestellt? Wenn ja, wer hat die Bedingungen vor Ort kontrolliert? Wenn nein, welche Lösungen werden angedacht und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/
ab_2400/2467.pdf

„Original Play” auch an brandenburgischen KiTas und Schulen?

Anfragen an den Landtag Brandenburg von Lars Schieske veröffentlicht

Laut aktuellen Berichten österreichischer und deutscher Medien gab es im vergangenen Jahr an sechs KiTas in Berlin und Hamburg Ermittlungen wegen mutmaßlichen Kindesmissbrauchs im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept des „Original Play“ (auch: „Ursprüngliches Spiel“). In der RBB-Abendschau vom 24.10.2019 erklärten Eltern, ihre Kinder hätten von „sexueller Gewalt“ beim „Original Play“ berichtet. Die Methode „Original Play“ wird den Medienberichten zufolge seit Jahren an deutschen Kindertagesstätten praktiziert. Das dem Spiel zugrundeliegende Konzept beinhaltet den engen, raufähnlichen Körperkontakt zwischen Erwachsenem und Kind und soll laut Internetpräsenz des in Österreich registrierten Vereins gleichen Namens vom natürlichen Spieltrieb kleiner Kinder und freilebender Tiere abgeleitet sein.

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