Fragestunde Mündliche Anfrage 598 Lars Schieske (AfD) 14.05.2021 Drucksache 7/3569 (S. 5)
Wie durch Eltern an mich herangetragen wurde und aus eigener Erfahrung bestätigt werden kann, werden Selbsttestkits für Schüler teilweise in einfachen Briefumschlägen oder selbst in Frühstückstüten überreicht. In der Packungsbeilage des LYHER-Antigen-Testkits finden sich unter anderem folgende Hinweise:
„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist.[…]
Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren.
Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaftenErgebnissen kommen.
“Für die Verwendung des SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests der Firma Nano Repro wird darüber hinaus auf Folgendes hingewiesen:
„Nutzen Sie den Test nicht, wenn die Verpackung oder die Testkomponenten beschädigt sind.“
Ich frage die Landesregierung:
Wie verträgt sich die derzeitige Praxis an Schulen, Testkits zu vereinzeln und in unversiegelten Tüten u.ä. an die Schüler herauszugeben, mit den oben angeführten Herstellerhinweisen und dem Vereinzelungsverbot?
Antwort
der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 598 des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)
Verteilung von SARS-CoV2-Testkits im Land Brandenburg
Die Verfahrensweise zur Aushändigung von Selbsttests ist im Testkonzept vom 20,04.2021 geregelt. Im Abschnitt IIINr. 8 wird dazu Folgendes ausgeführt:
„Für das Selbsttesten zu Hause werden den Schüler/innen
— für mehrere Schulwochen, in denen die Schüler/innen in der Schule zur Teilnahme am Präsenzunterricht, an Prüfungen oder der Notbetreuung anwesend sein werden,
— jeweils zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule
— entweder den minderjährigen Schüler/innen in einem verschlossenen
Umschlag mit nach Hause gegeben,
oder den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler/innen ausgehändigt.“
Die derzeitige Praxis der Ausgabe von Antigen-Schnelltests an Schülerinnen und Schülern ist zulässig.
Die Formulierung in der Gebrauchsanleitung:
„Nicht verwenden, wenn der Beutel offen oder beschädigt ist. [ … ] Die Testvorrichtungen sind in Folienbeutel verpackt, die während der Lagerung keine Feuchtigkeit heranlassen. Jeder Folienbeutel ist vor dem Öffnen zu inspizieren. Keine Geräte verwenden, die Löcher in der Folie haben oder bei denen der Beutel nicht vollständig versiegelt wurde. Bei unsachgemäßer Lagerung von Testreagenzien oder Komponenten kann es zu fehlerhaften Ergebnissen kommen.“
bezieht sich auf die Primärverpackungen der Testbestandteile (Abstrichtupfer, Testkassette etc.).
Eine Beschädigung (i. S. v. Einreißen) der Sekundärverpackung (= Umkarton oder Transportverpackung) beeinflusst die Testeigenschaften iA R. nicht.