Und wieder bröckelt ein Wahlversprechen!

Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, Bürger und Unternehmen zu entlasten. Doch die aktuelle Steuerdebatte zeigt ein anderes Bild. Unter dem Strich drohen zusätzliche Belastungen von bis zu 30 Milliarden Euro jährlich [1].

Im Raum stehen gleich mehrere Maßnahmen. Eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer, neue Abgaben wie eine Zuckersteuer, Anpassungen bei der Erbschaftsteuer sowie weitere Eingriffe wie eine Vermögensabgabe oder Übergewinnsteuer. Hinzu kommen bereits steigende Belastungen durch CO₂-Bepreisung und andere bestehende Abgaben [2]. Jede dieser Maßnahmen wird für sich politisch gerechtfertigt. In der Summe ergibt sich jedoch ein klares Bild. Der Staat organisiert keine Entlastung, sondern eine schleichende Mehrbelastung.

Besonders schwer wiegt dabei die Mehrwertsteuer. Sie trifft alle gleichermaßen unabhängig vom Einkommen und verteuert den Alltag unmittelbar. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten wirkt eine solche Maßnahme nicht nur unsozial, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv, weil sie Konsum und Wachstum zusätzlich ausbremst [3].

Auch andere diskutierte Maßnahmen sind kein Beitrag zur Lösung, sondern verschärfen die Probleme.
Eine höhere Erbschaftsteuer gefährdet Familienunternehmen, eine Vermögensabgabe schwächt Investitionen und eine Übergewinnsteuer schafft Unsicherheit. Gleichzeitig greift der Staat mit immer neuen Verbrauchsteuern gezielt in das Verhalten der Bürger ein [4].

Hinzu kommt, dass die angekündigten Entlastungen deutlich hinter den zusätzlichen Belastungen zurückbleiben. Während Entlastungen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro im Raum stehen, könnten die zusätzlichen Einnahmen durch neue und erhöhte Steuern deutlich darüber liegen [1].

Das Ergebnis ist eindeutig. Unter dem Strich steht keine Entlastung, sondern ein Belastungspaket.

Hohe Spritpreise und das Anreizproblem des Staates

Besonders deutlich wird das strukturelle Problem bei den Kraftstoffpreisen. Steigende Preise für Benzin und Diesel belasten Bürger und Unternehmen massiv. Gleichzeitig führen sie aber automatisch zu höheren Staatseinnahmen. Allein durch den Anstieg der Spritpreise wurden in kurzer Zeit rund 320 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen in einem einzigen Monat erzielt. Hochgerechnet entspricht das bis zu knapp vier Milliarden Euro jährlich [10].

Der Mechanismus dahinter ist simpel. Die Mehrwertsteuer wird prozentual auf den Gesamtpreis erhoben. Steigt der Preis, steigt automatisch auch der Steueranteil. Der Staat verdient also an jeder Preissteigerung direkt mit. Damit entsteht ein klares Anreizproblem. Während Bürger und Unternehmen unter hohen Energiepreisen leiden, profitiert der Staat finanziell von genau dieser Entwicklung.

Das erklärt auch die politische Zurückhaltung bei echten Entlastungen. Wer von hohen Preisen profitiert, hat wenig Anreiz, diese spürbar zu senken.

Die Folge ist ein gefährliches Ungleichgewicht. Die Belastung liegt bei den Bürgern, der finanzielle Vorteil beim Staat.

Die eigentliche Herausforderung bleibt ungelöst

Die eigentlichen Probleme werden dabei nicht angegangen. Deutschlands wirtschaftliche Schwächen sind strukturell. Hohe Energiepreise, überbordende Bürokratie, hohe Steuerlast und sinkende Wettbewerbsfähigkeit. Diese Probleme lassen sich nicht durch immer neue Steuern lösen, sondern nur durch Reformen.

Was es braucht, ist eine klare Priorisierung staatlicher Ausgaben, weniger Bürokratie und echte Entlastungen für Bürger und Wirtschaft. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch ein anderes Muster. Der Staat wächst und die Belastung wächst mit.

Quellenverzeichnis

[1] Politische Debatte über Steuererhöhungen und Haushaltslücken (verschiedene Medienberichte, 2026)
[2] Überblick über geplante Steuermaßnahmen und CO₂-Bepreisung (wirtschaftspolitische Analysen)
[3] Auswirkungen von Mehrwertsteuererhöhungen auf Konsum und Wachstum (ökonomische Studien)
[4] Diskussionen zu Vermögensabgabe, Erbschaftsteuer und Übergewinnsteuer (aktuelle politische Berichte)
[5] Analyse zur Preisentwicklung bei Kraftstoffen, Augsburger Allgemeine
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/mineraloelkonzerne-und-der-staat-wer-verdient-wie-viel-am-spritpreis-113688129
[6] Staatliche Abgaben auf Kraftstoffpreise, Capital
https://www.capital.de/geld-versicherungen/benzinpreis–so-kann-der-staat-die-energiepreise-beeinflussen-37208094.html
[7] Zusätzliche Einnahmen durch steigende Spritpreise, Welt
https://www.welt.de
[8] Steueranteil am Kraftstoffpreis, ADAC
https://www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/
[9] Bundesfinanzministerium zu Spritpreisen, Deutschlandfunk
https://www.deutschlandfunk.de/bundesfinanzministerium-keine-mehreinnahmen-des-bundes-durch-hohe-spritpreise-100.html
[10] Schätzung staatlicher Mehreinnahmen durch gestiegene Spritpreise, WELT / n-tv, 2026

Krankenkassen vor dem Kollaps – Versicherte sollen die Zeche zahlen

Dass das Gesundheitssystem in Deutschland an den Grenzen seiner Belastbarkeit steht, ist keine neue Erkenntnis. Ähnlich wie das Rentensystem leidet es unter der demographischen Entwicklung. Hinzu kommen noch explodierende Kosten in den Kliniken und verursacht durch teure Pharma-Produkte. Alles seit langem bekannt, doch schiebt man die Lösung der Probleme seit vielen Jahren auf.

Nun hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Derzeit wird bereits im Jahr 2030 von einer Finanzierungslücke in Höhe von 40 Milliarden Euro ausgegangen [1]. Für das kommende Jahr wird sie auf 15 Milliarden Euro prognostiziert [2].

Diese Lücke besteht, obwohl die Beitragssätze für die Versicherten einen Rekordwert erreicht haben. Zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent kommt noch der kassenspezifische Zusatzbeitrag, der laut dem Spitzenverband der GKV im Durchschnitt bei 3,13 Prozent liegt [1]. Nach aktuellen Schätzungen gehen Gesundheitsexperten davon aus, dass pro Person ab dem Jahr 2027 im Schnitt mit 260 Euro pro Jahr und ab 2030 gar mit durchschnittlich 680 Euro pro Jahr zusätzlich an Beiträgen zu rechnen ist [3]. Insgesamt beinhaltet das von der Kommission vorgelegte Papier 66 Vorschläge [1]. Das Sparpaket soll einen Umfang von 42 Milliarden Euro haben [2].

Mitversicherung von Ehegatten soll abgeschafft werden

Sollten die Empfehlungen angenommen werden, wird es für Millionen Bürger abermals teurer. So soll die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenversicherung Mehreinnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr generieren [1]. Laut Angaben der GKV wären davon etwa zweieinhalb Millionen bislang mitversicherte Personen betroffen [4]. Nach aktueller Rechtslage können Ehepartner kostenfrei mitversichert werden, sofern ihr Einkommen 565 Euro nicht übersteigt [5].

Schon im Vorfeld der Veröffentlichung der Vorschläge der Kommission machten Pläne der Bundesregierung die Runde, die kostenfreie Mitversicherung für Ehepartner in der GKV abzuschaffen und einen pauschalen Mindestsatz in Höhe von 225 Euro pro Monat einzuführen [4]. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern profitieren von der derzeit noch bestehenden Regelung. Eine Sprecherin des Sozialverband VdK bezeichnete den Vorschlag als „eine versteckte Beitragserhöhung für Millionen Familien und für Menschen mit kleinen Einkommen“ [6]. Bemerkenswert ist, dass selbst der GKV-Spitzenverband sich kritisch äußerte, obwohl er doch laut Bundesregierung angeblich stark profitieren würde [6].

Mehr Zahlungspflichten, weniger Leistungen

Auch bislang von der Versicherungspflicht ausgenommene Minijobber sollen zur Kasse gebeten werden, was 1,3 Milliarden Euro einbringen soll [1]. Doch damit nicht genug. Höhere Zuzahlungen für Medikamente und therapeutische Maßnahmen sowie die Absenkung des Krankengeldes sollen Mehreinnahmen im Umfang von 4,1 Milliarden Euro ermöglichen [1]. Zuzahlungen in Höhe von 15 Euro sind im Gespräch [2].

Insgesamt sollen Einsparungen bei Leistungserbringern, also Kliniken, Ärzten und Herstellern, in Höhe von 19 Milliarden Euro vorgenommen werden [2]. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hält die Vorschläge der Kommission für nicht patientenfreundlich, da das Vergütungssystem weiterhin den Kontakt, aber nicht die Qualität bezahle, wodurch letztere zu kurz komme [3]. Er geht auch davon aus, dass die Vorschläge schon seit Jahren in den Schubläden der Ministerien liegen [3].

Dass die Vorschläge noch in diesem Jahr Gesetz werden, ist nicht unwahrscheinlich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verabschiedung durch das Kabinett noch im Sommer durchpeitschen. Man wolle sich „im Wesentlichen an das halten, was die Kommission vorschlägt“ [1].

Hohe Kosten für mitversicherte Ausländer

Was die Kommission allerdings gar nicht vorschlägt, ist die Ausgliederung ausländischer Empfänger von Bürgergeld bzw. Grundsicherung aus dem Sozialversicherungssystem. Für diese zahlen die Beitragszahler fleißig mit. Ebenfalls nicht auf der Vorschlagsliste enthalten ist die Überprüfung und gegebenenfalls Aufkündigung von Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Ein prominentes Beispiel ist das bereits im Jahr 1964 abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei, das vorsieht, dass krankenversicherte Türken in Deutschland ihre nahen Angehörigen in der Heimat mitversichern können [7].

Die Mitversicherung gilt für Ehepartner, Kinder und Eltern [7]. Es findet eine Pauschal-Abrechnung pro Familie statt [8]. Vergleichbare Sozialversicherungsabkommen bestehen auch mit anderen Staaten, zum Beispiel Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien [8].

Sozialstaat steht vor dem Ruin

Die Sozialkassen stehen kurz vor dem Ruin, das ist bekannt. Die gesetzliche Rentenversicherung besteht nur noch, weil sie jährlich mit dreistelligen Milliardenbeträgen aus der Steuerkasse bezuschusst wird. Wahrscheinlich wird das Gleiche bald für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten. Doch die Bereitschaft, in diese Kassen einzuzahlen und etwa das halbe Jahr für Steuern und Sozialabgaben zu schuften, wird nicht größer, wenn Leistungen immer mehr zusammengestrichen werden und gleichzeitig die Abgabenlast immer drückender wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie die Krankenversicherung reformiert werden soll“, www.tagesschau.de, 30. März 2026
[2] „Krankenkassen-Kommission schlägt Streichung der Gratis-Mitversicherung von Ehepartnern vor“, www.welt.de, 30. März 2026
[3] „Patientenschützer Brysch kritisiert Vergütung für Kontakt statt für Qualität“, www.mdr.de, 31. März 2026
[4] „Keine beitragsfreie Familienversicherung mehr für Ehepartner?“, www.br.de, 26. März 2026
[5] „Kostenlose Mitversicherung vor dem Aus“, www.t-online.de, 24. März 2026
[6] „Völlig falscher Ansatz: Wird kostenlose Mitversicherung abgeschafft?“, www.infranken.de, 31. März 2026
[7] „Anti-türkische Petition nervt den Bundestag“, www.spiegel.de, 16. Februar 2011
[8] „Was das Versicherungsabkommen tatsächlich beinhaltet“, www.presseportal.de, 19. Juni 2019

Rheinwiesenlager – früher tabuisiert, heute vergessen?

Ein schwieriger Umgang mit der Geschichte

Wenn es um deutsche Opfer im Zweiten Weltkrieg und dessen Nachgang geht, ist man heute von offizieller Seite meist bemüht, die Zahlen nach unten zu „korrigieren“. Oft ist dann von „Täter-Opfer-Umkehr“ die Rede, oder gar von „Relativierung“. Doch ist es wirklich kritikwürdig, die eigene Geschichte möglichst objektiv betrachten zu wollen und eigene Opfer nicht auszusparen?

Das wohl fragwürdigste Schauspiel spielt sich alljährlich im Februar ab, wenn in Dresden der dortigen Bombenangriffe gedacht wird. Wer dort gedenkt, ohne sich gebetsmühlenartig für die deutsche Geschichte zu entschuldigen, wird sofort mit dem Stempel „rechtsextrem“ versehen.

Weniger bekannt, aber vom Prinzip her ähnlich, sind die sogenannten Rheinwiesenlager und der Umgang mit ihren Toten. Gleich vorweg: Wie viele es genau waren, weiß man nicht, was auch den katastrophalen Zuständen dort geschuldet ist. Doch kann man definitiv sagen, ohne „rechtsextrem“ zu sein: Jeder Tote dort ist vermeidbar gewesen und somit einer zu viel.

Rheinwiesenlager – was hatte es damit auf sich?

Es handelte sich um improvisierte Kriegsgefangenenlager der westlichen Alliierten, eingerichtet meist am linken Rheinufer vor allem auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz [1]. Es waren ungefähr 20 Lager, gelegen zwischen Heilbronn und Wesel [2]. Die meisten Lager existierten von April bis September 1945.

Doch einige der Rheinwiesenlager wurden deutlich länger genutzt. Darunter ist das den bezeichnenden Namen „Feld des Jammers“ tragende Lager auf den Gemarkungen der Orte Winzenheim und Bretzenheim in der Nähe von Bad Kreuznach, das erst Ende 1948 geschlossen wurde und wo offiziellen Zahlen zufolge zwischen 3.500 und 4.500 Gefangene starben [3].

Kilometerlang waren hier unzählige Menschen auf engstem Raum eingesperrt, bereits am 8. Mai 1945 befanden sich allein auf dem Bretzenheimer Feld 102.597 Gefangene [4]. Insgesamt wurden bis 1948 zwischen 300.000 und 500.000 Menschen auf dem „Feld des Jammers“ interniert [4].

Katastrophale Lebensbedingungen

Auf Äckern und Wiesenflächen wurden Masten und Stacheldraht errichtet, während die Soldaten gezwungen wurden, ihre Ausrüstung (inklusive ihrer Zelte und Decken) abzugeben. Einige Lager erhielten erst nach mehreren Monaten Latrinen.

Neben Soldaten wurden dort auch „verdächtige Zivilisten“ interniert [5]. Man geht heute offiziell davon aus, dass etwa zwei Millionen Menschen in den Rheinwiesenlagern eingepfercht wurden, wovon die meisten auf der blanken Erde schlafen mussten und viele sich in „Schlaflöchern“ eingruben [6]. Andere Schätzungen gehen von deutlich höheren Zahlen aus.

Die Lager waren geprägt von Hunger, Krankheiten und unzureichenden hygienischen Verhältnissen [5]. Nur mit dem Chloren des Trinkwassers und systematischen Entlausungsmaßnahmen konnte der Ausbruch von Seuchen verhindert werden. Versuche des Internationalen Roten Kreuzes, die Lebensbedingungen der Internierten zu verbessern, wurden von den Alliierten unterbunden. Auch Anwohnern aus der unmittelbaren Umgebung der Lager war es strengstens verboten, Brot oder Kartoffeln über den Zaun zu werfen [4].

Versagen und Verbrechen der Alliierten

Weil zum Ende des Kriegs auf dem europäischen Festland ein eklatanter Mangel an Nahrung herrschte, hatten die westlichen Alliierten eigentlich geplant, die deutschen Kriegsgefangenen in die USA oder nach Großbritannien zu verbringen [1]. Doch von diesem Plan hatte man schnell Abstand genommen, hatten doch allein die USA rund vier Millionen deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft genommen, die Briten etwa 3,7 Millionen und die Franzosen weitere 245.000 Mann [1].

Angeblich war man mit der Versorgung der Gefangenen überfordert [4]. Schon in den Niederlanden hatte eine Hungersnot im Winter 1944/1945 20.000 Tote verursacht [1]. Allerdings betrieb man erheblichen Aufwand für die Bewachung der Lager. Die für die Lager zuständige 106. US-Division wurde nach und nach durch zahlreiche Versetzungen auf eine Stärke von 40.000 Mann erweitert, die bei weitem größte Division der US-Armee [1]. Die Amerikaner hatten die Rheinwiesenlager rechtlich als „Durchgangslager“ eingestuft, wodurch sie sich nicht an die Regeln der Genfer Konvention für Kriegsgefangene gebunden fühlten [7].

Viele Internierte fanden den Tod. Das wechselhafte Wetter tat sein Übriges. Die ersten Monate des Jahres waren sehr trocken, weshalb die Böden austrockneten, doch die Monate, als die Lager errichtet wurden, waren sehr niederschlagsreich, was die trockenen Böden in Schlammwüsten verwandelte [1]. Tausende verhungerten, erlagen Verletzungen oder Infektionen, nicht wenige ertranken sogar in Erdlöchern [6].

Einige Lager wurden zwischenzeitlich von den Franzosen übernommen, was vielerorts zu einer Verschärfung der Lage führte, da oft frühere Widerstandskämpfer und KZ-Häftlinge den Wachdienst übernahmen, was nicht selten zu Übergriffen führte [7]. Für viele Kriegsgefangene ging nach Schließung der Lager das Martyrium als Zwangsarbeiter in Frankreich weiter.

Fragwürdige Zahlen – fehlendes Gedenken

Offizielle Zahlen gehen von 5.000 bis 40.000 Toten aus. Doch allein diese starken Abweichungen in den Schätzungen zeigen schon, dass hier erheblicher Forschungsbedarf besteht. Bereits in den 60er und 70er Jahren gab es intensive Forschungen zu dem Thema, doch politische Entscheidungen führten dazu, dass ihre Ergebnisse nicht in der Öffentlichkeit verbreitet wurden [8]. Die Rheinwiesenlager waren in der Nachkriegszeit ein Tabu, man wollte die „Freunde“ aus Übersee nicht verprellen [4].

Heute, mehr als 80 Jahre später, ist es unser gutes Recht, auch die Bedingungen in Erinnerung zu rufen, unter denen unsere Landsleute nach dem Zweiten Weltkrieg zu (über)leben hatten. Viele Zeitzeugen gibt es nicht mehr, drum ist es Zeit, dass die junge Generation das Andenken der Toten in Ehren hält.

Sie haben es nicht verdient, einfach vergessen zu werden, nur weil sie Deutsche waren.

Quellenverzeichnis

[1] „Mit 7,7 Millionen Kriegsgefangenen hatte niemand gerechnet“, www.welt.de, 7. Mai 2020
[2] „Die Toten der Rheinwiesenlager: Gefangenenlager beschäftigen bis heute“, www.rhein-zeitung.de, 9. November 2016
[3] „Feld des Jammers“, https://de.wikipedia.org/wiki/Feld_des_Jammers, abgerufen am 19. März 2026
[4] „Verfluchte Felder“, www.abendblatt.de, 22. November 2009
[5] „Nachprüfbare Fakten zu Rheinwiesenlagern genannt“, kreis-ahrweiler.de, 10. Juli 2015
[6] „Erinnern mit Fakten, Lernen durch Bildung“, www.volksbund.de, 16. April 2020
[7] „Franz Krämer sprach beim Denkmalverein über den Soldatenfriedhof in Bad Bodendorf“, museum-sinzig.de, Oktober 2015
[8] „Kriegsgefangenschaft in den Rheinwiesenlagern (1945 bis 1948)“, https://www.lpb.rlp.de, abgerufen am 19. März 2026

Noelia Castillo Ramos und eine Gesellschaft, die den Bezug zur Realität verloren hat

Der Fall der Noelia Castillo Ramos ist einer dieser Fälle, die einen nicht mehr loslassen, wenn man sich ernsthaft mit ihnen beschäftigt. Eine junge Frau wird Opfer einer Gruppenvergewaltigung, sie zerbricht an den Folgen dieser Tat, versucht sich das Leben zu nehmen und entscheidet sich am Ende für den assistierten Suizid, weil sie keinen anderen Ausweg mehr sieht¹. Das ist keine abstrakte Debatte, kein politisches Schlagwort und keine theoretische Konstruktion, sondern die brutalste Form von Realität, die man sich vorstellen kann. Eine reale Tat, reale Gewalt und ein zerstörtes Leben.

Über die Täter ist bekannt, dass es mehrere Männer waren. Ihre Nationalität ist öffentlich nicht zugänglich. Und genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Problem, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Denn während wir hier von einer tatsächlichen, physischen Gruppenvergewaltigung sprechen, von einem Verbrechen mit verheerenden Folgen, bleibt der große gesellschaftliche Aufschrei aus. Es gibt keine Massendemonstrationen, keine dauerhafte mediale Empörung, keine breite politische Mobilisierung. Stattdessen wird dieser Fall weitgehend hingenommen, als wäre er nur eine weitere Meldung unter vielen.

Bildquelle: Bild online, https://www.bild.de/news/ausland/vergewaltigungsopfer-nahm-sterbehilfe-in-anspruch-der-fall-von-noelia-castillo-25-spaltet-spanien-69c58d0f8f57616717160b67

Die große Erzählung und ihre Wirkung

In meinem Beitrag „Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt“ habe ich beschrieben, wie sich unsere Gesellschaft zunehmend von der Wirklichkeit entfernt und stattdessen einer Erzählung folgt, die selektiv entscheidet, was Aufmerksamkeit bekommt und was nicht³. Genau dieses Muster zeigt sich hier in aller Deutlichkeit. Es geht längst nicht mehr nur darum, was tatsächlich passiert ist, sondern darum, wie ein Fall eingeordnet werden kann, ob er in bestehende Narrative passt und ob er sich medial und politisch verwerten lässt.

Während der Fall Noelia kaum nachhaltige Aufmerksamkeit erfährt, sehen wir gleichzeitig eine völlig andere Dynamik bei Fällen aus dem medialen Umfeld. Die Debatte um Collien Fernandes und Christian Ulmen hat innerhalb kürzester Zeit eine enorme öffentliche Empörung ausgelöst. Vorwürfe stehen im Raum, deren strafrechtliche Einordnung umstritten ist und die in dieser Form von deutschen Gerichten so nicht verfolgt werden. Dennoch entsteht eine Welle der Empörung, die Menschen mobilisiert, die auf die Straße treibt und eine breite gesellschaftliche Diskussion auslöst.

Und genau hier wird die Schieflage sichtbar. Auf der einen Seite eine Frau, die nach einer realen Gruppenvergewaltigung keinen Ausweg mehr sieht und ihr Leben beendet. Auf der anderen Seite eine mediale Debatte über Vorwürfe, deren tatsächliche und rechtliche Einordnung wesentlich komplexer ist. Und trotzdem ist es der zweite Fall, der die größere Aufmerksamkeit erhält.

Deutschland ist längst Teil dieser Realität

Wer glaubt, dass es sich beim Fall Noelia um ein isoliertes Ereignis handelt, der täuscht sich. Auch in Deutschland gibt es Gruppenvergewaltigungen, und die Zahlen zeigen klar, dass diese Taten seit Jahren auf einem hohen Niveau stattfinden. Für das Jahr 2024 werden 788 Fälle ausgewiesen². Diese Entwicklung ist kein kurzfristiger Ausschlag, sondern Ausdruck eines Trends, der sich über Jahre hinweg verfestigt hat.

Gleichzeitig zeigen die offiziellen Zahlen einen weiteren Befund, der in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird. Nichtdeutsche Tatverdächtige sind bei diesen Delikten überproportional vertreten². Das ist keine Interpretation, sondern das Ergebnis offizieller statistischer Auswertungen. Und hinzu kommt ein weiterer Punkt, der oft unterschlagen wird. Bei deutschen Tatverdächtigen wird nicht erfasst, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Das bedeutet, dass ein Teil der tatsächlichen Hintergründe statistisch gar nicht sichtbar wird.

Wer diese Aspekte ausblendet, verweigert sich einer ehrlichen Analyse. Wer sie anspricht, stößt hingegen schnell an politische und gesellschaftliche Grenzen. Genau das ist Teil des Problems.

Eine Gesellschaft setzt falsche Maßstäbe

Was sich hier zeigt, ist mehr als nur eine unterschiedliche mediale Gewichtung einzelner Fälle. Es ist ein grundlegender Verlust von Maßstäben. Wenn reale, physische Gewalt nicht mehr automatisch zu einer breiten gesellschaftlichen Reaktion führt, während andere Themen eine enorme Empörung auslösen, dann stimmt etwas nicht mehr.

Dann wird nicht mehr nach der Schwere einer Tat bewertet, sondern nach ihrer Anschlussfähigkeit an bestimmte Narrative. Dann entscheidet nicht mehr die Realität über die Aufmerksamkeit, sondern ihre Deutung. Und genau das führt dazu, dass die wirklich gravierenden Probleme in den Hintergrund treten.

Diese Entwicklung ist gefährlich, weil sie den Blick auf das Wesentliche verstellt. Wer nicht mehr klar zwischen tatsächlicher Gewalt und medialer Inszenierung unterscheiden kann, wird auch keine wirksamen Lösungen finden.

Verantwortung beginnt bei jedem Einzelnen

Der Fall Noelia Castillo Ramos darf nicht einfach als tragischer Einzelfall stehen bleiben. Er zwingt uns dazu, genauer hinzusehen und unbequeme Fragen zu stellen. Warum bleibt die große Empörung hier aus. Warum werden andere Fälle in den Mittelpunkt gestellt. Und warum fällt es so schwer, die Realität in ihrer ganzen Härte anzuerkennen.

Diese Fragen richten sich nicht nur an Politik und Medien, sondern an jeden Einzelnen. Eine Gesellschaft verändert sich nicht von allein. Sie verändert sich durch die Haltung ihrer Bürger. Wer wegschaut, trägt dazu bei, dass sich nichts ändert. Wer Probleme nicht benennt, wird sie auch nicht lösen.

Fazit

Noelia Castillo Ramos ist tot. Und ihr Schicksal zeigt in aller Deutlichkeit, dass wir es nicht nur mit einem Problem von Gewalt zu tun haben, sondern mit einem Problem der Wahrnehmung.

Wenn wir weiterhin zulassen, dass Aufmerksamkeit nach ideologischen Mustern verteilt wird, während reale Gewalt in den Hintergrund tritt, dann verlieren wir nicht nur den Blick für die Realität. Dann verlieren wir auch den Maßstab dafür, was wirklich zählt.

Und genau das ist der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Jetzt.


Quellenverzeichnis

¹ BZ Berlin: „Sterbehilfe-Fall von Noelia Castillo spaltet Spanien“
https://www.bz-berlin.de/welt/sterbehilfe-fall-von-noelia-castillo-%e2%80%a025-spaltet-spanien

² Deutscher Bundestag: Polizeiliche Kriminalstatistik, Auswertung zu Gruppenvergewaltigungen

³ Lars Schieske Blog: „Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt“
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/die-grosse-erzaehlung-und-was-am-ende-uebrig-bleibt/

Von der Leyen träumt von Renaissance der Atomkraft – in der EU

Zeitgleich wird Deutschland deindustrialisiert

Als aufmerksamer Beobachter der politischen Geschehnisse in Deutschland kann man seinen Augen und Ohren oft selbst nicht trauen. Eine Partei, die entgegen aller politischen und auch naturwissenschaftlichen Vernunft den Atomausstieg auf den Weg gebracht hat (während in unmittelbarer Nachbarschaft immer weitere Atomkraftwerke geplant werden), ohne grundlastfähige Alternativen in ausreichendem Umfang vorweisen zu können, spielt nun mit dem Wiedereinstieg in die Atomenergie.

So machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), die als enge Vertraute der früheren Bundeskanzlerin und Atomkraft-Aussteigerin Angela Merkel gilt, kürzlich mit einer energiepolitischen Kehrtwende auf sich aufmerksam. So sei laut von der Leyen die Abkehr von der Atomkraft ein „strategischer Fehler“ gewesen [1]. Europa hätte dieser bezahlbaren Energiequelle nicht den Rücken kehren sollen [2]. Ganz Europa? Frankreich zum Beispiel plant aktuell den Bau sechs weiterer Reaktoren [2].

Von der Leyen will es nicht bei markigen Worten belassen. Daher kündigte sie an, aus Mitteln des Emissionshandels Risikoabsicherungen für private Geldgeber finanzieren zu wollen, die in neue Atomtechnologien investieren [1]. Europa solle so die Entwicklung von Mini-Atomkraftwerken vorantreiben und damit an der „weltweiten Renaissance der Kernenergie“ teilhaben [3].

Die CDU weiß nicht, was sie will – und darf

Bundeskanzler Friedrich Merz weiß wohl nicht so recht, was er von dem Vorstoß seiner Parteifreundin halten soll. So sagte er, dass er die Einschätzung von der Leyens teile, der Beschluss zum Atomausstieg aber irreversibel sei [4]. Warum ein politischer Beschluss unumkehrbar sein soll, obwohl zahlreiche Länder in Europa und anderen Regionen jedes Jahr neue Atomkraftwerke ans Netz bringen, bleibt aber das Geheimnis des Kanzlers. Insbesondere die sogenannten Mini-Atomkraftwerke, auch als Small Modular Reactors (SMR) bekannt, sind vergleichsweise einfach und schnell zu bauen und wären eine kostengünstige Alternative [5].

Wahrscheinlich will er keinen neuen Koalitionskrach mit der SPD riskieren, gilt sie doch spätestens seit den desaströsen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz als angeschlagen. Merz befürchtet wohl, dass die SPD nun jede sich bietende Chance nutzen wird, um sich selbst auf seine Kosten zu profilieren. Um dieses Risiko nicht einzugehen, wirft er lieber alte CDU-Positionen über Bord. Unter Merkel nannte man diese Strategie asymmetrische Demobilisierung.

Dass die Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, zeigt die Reaktion seines Umweltministers Carsten Schneider (SPD). Er lehnt es ab, neue Mittel in die Entwicklung moderner Atomkraftwerke zu investieren und hält derartige Förderungen für eine rückwärtsgewandte Strategie [2].

Söder hängt sein Fähnchen wieder in den Wind

Doch nicht alle in der Union nehmen so viel Rücksicht auf die Gefühle des Koalitionspartners. So spricht sich Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder für eine Abkehr vom Atomausstieg und den Bau von Mini-Atomkraftwerken aus [6].

Ist das glaubwürdig? Söder ist ein von Umfragen und Emotionen getriebener PR-Politiker, der sein Fähnchen immer in den Wind hängt. Im Jahr 2011, als Atomkraftwerke keinen guten Ruf genossen, wollten er (damals bayerischer Umweltminister) und seine Parteiführung die CSU zur „Speerspitze des Atomausstiegs“ machen [7].

Auch sein Vorstoß wurde nun vom Koalitionspartner SPD bereits heftig kritisiert. So bezeichnete die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer stellvertretend für ihre Fraktion das Ansinnen Söders als „Geisterfahrt-Gesetzesänderung“, an der man nicht mitwirken werde [5].

Deshalb ist von der Union bis auf Weiteres keine klare Linie zu erwarten. Während einige Abgeordnete offenbar befürchten, dass die Wähler ihnen angesichts explodierender Energiekosten davonlaufen könnten, halten ganze Landesverbände an ihrem Nein zur Atomenergie fest [8].

Deutschlands Nachbarn setzen auf Atomkraft

Insbesondere aus Frankreich wächst der Druck, die Bedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten für neue Atomreaktoren zu verbessern [1]. So war es Anfang März auch Frankreichs Präsident Macron, der zur Internationalen Konferenz zur Zukunft der Atomenergie nach Boulogne-Billancourt bei Paris geladen hatte [2].

Bemerkenswert ist, dass Deutschland an der Konferenz nicht teilgenommen hat, während 30 Staaten der Einladung gefolgt sind [2].

15 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Mitglied eines von Frankreich geführten Atomkraft-Bündnisses, der Nachbar im Westen Deutschlands bezieht 65 Prozent seines Strombedarfs aus Kernkraft [9]. Mit Belgien plant ein weiterer direkter Nachbar die Errichtung neuer Atomkraftwerke, das Parlament hat im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit für das Ende des Atomausstiegs gestimmt [10].

Selbst Japan, wo es am 11. März 2011 durch einen Tsunami zur Nuklearkatastrophe von Fukushima kam, hat man bereits im Jahr 2014 den zwischenzeitlich beschlossenen Atomausstieg revidiert und setzt wieder auf eine Zukunft mit Atomenergie [11].

AfD drängt auf Rückkehr zur Kernenergie

Auch die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag positioniert sich klar für einen Wiedereinstieg in die Kernenergie und setzt damit einen bewussten Gegenpol zur aktuellen Energiepolitik der Bundesregierung. In der laufenden Legislaturperiode hat sie mehrere konkrete Anträge eingebracht, die auf eine Rückkehr zur Atomkraft abzielen. Dazu zählen unter anderem die Drucksachen 21/4460 zum Wiedereinstieg in die Kernenergie sowie 21/4461, in der Atomkraft ausdrücklich als „saubere“ Energieform anerkannt werden soll [13][14]. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung, den Neubau von Gaskraftwerken zugunsten eines verstärkten Einsatzes der Kernenergie zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hatte die Fraktion entsprechende Initiativen gestartet. So zielten die Anträge 20/13230 auf einen energiepolitischen „Neuanfang“ mit Kernenergie sowie 20/13231 auf einen Stopp des Rückbaus bestehender Kernkraftwerke ab. Ziel war unter anderem, die Laufzeiten zu verlängern, den Rückbau auszusetzen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme zu schaffen [15].

Die AfD verfolgt damit kontinuierlich eine energiepolitische Linie, die auf Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und eine stärkere Nutzung bestehender Infrastruktur ausgerichtet ist und sich deutlich von der derzeitigen Ausrichtung der Energiewende unterscheidet.

„Energiewende“ ohne Plan und Strategie

Das Hin und Her der deutschen Politik zeigt, dass die sogenannte „Energiewende“ ohne jeglichen langfristigen Plan erfolgt. Man lässt sich von vermeintlichen Stimmungen leiten und treibt vor jeder Wahl eine neue ideologische Sau durchs Dorf.

Es fehlt eine Strategie, die die drei wesentlichen Ziele einer vernünftigen Energiepolitik vereint: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Vor allem angesichts der nun aufgrund des Iran-Kriegs heraufziehenden Energiekrise ist Deutschlands Kurs brandgefährlich. Der Chef der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol, stellt ernüchtert fest: „Die Situation wäre heute nicht so schlimm, wenn Deutschland die Kraftwerke noch hätte“ [12]. Traurig und bezeichnend, dass Deutschlands Lage im Ausland oft realistischer betrachtet wird als von den politischen Entscheidern in Berlin.

Setzt sich der energiepolitische Schlingerkurs fort, werden die Strompreise hoch bleiben und wird den deutschen Unternehmen weiterhin jegliche Planungssicherheit genommen. Die logischen Folgen sind Arbeitsplatzabbau und Verlagerung von Produktionsstätten dorthin, wo es bezahlbare Preise und Planungssicherheit gibt.

Das Ergebnis würde die Deindustrialisierung unseres Landes sein.

Quellenverzeichnis

[1] „Abkehr von Atomkraft ein „strategischer Fehler““, www.tagesschau.de, 10. März 2026
[2] „Widerstand aus Deutschland gegen Atomkraft-Pläne der EU-Kommission“, www.deutschlandfunk.de, 10. März 2026
[3] „Von der Leyen bezeichnet Abkehr von Atomkraft als strategischen Fehler“, www.spiegel.de, 10. März 2026
[4] „Plädiert für „Renaissance der Kernenergie“: Von der Leyen bereut Abkehr von Atomkraft – doch Merz nennt sie „unumkehrbar““, www.tagesspiegel.de, 10. März 2026
[5] „„Absurd“ – SPD und Grüne lehnen Söders Pläne für Mini-Atomkraftwerke ab“, www.welt.de, 16. März 2026
[6] „Söder will Mini-Atomkraftwerke in Bayern“, www.zdfheute.de, 15. März 2026
[7] „Die CSU will die Speerspitze des Atomausstiegs sein“, www.zeit.de, 14. Juni 2012
[8] „Atomkraft, ja bitte? Diskussion über Wiedereinstieg mit kleinen Kraftwerken“, www.mdr.de, 13. März 2026
[9] „Atomkraft – nein danke?! So teuer ist der Atomausstieg für Deutschland“, www.merkur.de, 17. März 2026
[10] „Angst vor Blackout: Belgien beendet Atomausstieg“, jungefreiheit.de, 16. Mai 2025
[11] „15 Jahre nach dem Super-GAU von Fukushima – Gedenken und neue Atomkraftwerke“, www.deutschlandfunk.de, 11. März 2026
[12] „Ohne Deutschlands Atomausstieg wären wir nicht so nahe am Abgrund“, jungefreiheit.de, 23. März 2026
[13] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4460 „Wiedereinstieg in die Kernenergie“, 2026
[14] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4461 „Kernenergie als saubere Energie anerkennen“, 2026
[15] Deutscher Bundestag, Drucksachen 20/13230 und 20/13231 „Neuanfang mit Kernenergie / Rückbau stoppen“, 2024

Nein zu weiteren Migrationsmagneten!

Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

Bundesprogramm zur Sanierung von Schwimmbädern gestartet

Mit dem Start des neuen Projektaufrufs für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzt der Bund ein wichtiges Signal für die Zukunft unserer Sportinfrastruktur. Wie aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums hervorgeht, stehen im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung [1]. Damit wird ein Bereich adressiert, der seit Jahren unter erheblichem Sanierungsstau leidet und zugleich eine zentrale Bedeutung für Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat.

Schwimmbäder sind weit mehr als nur Orte der Freizeitgestaltung. Sie sichern die Schwimmfähigkeit unserer Kinder, fördern den Breitensport und leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Gleichzeitig sind viele Anlagen in einem Zustand, der dringend Investitionen erforderlich macht. Genau hier setzt das Bundesprogramm an.

Klare Förderbedingungen

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder in unterschiedlichsten Ausprägungen, darunter Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken [1]. Städte, Gemeinden und Landkreise können entsprechende Projekte einreichen und so dringend notwendige Modernisierungen anstoßen.

Diese Maßnahmen greifen zentrale Punkte auf, die auch im Deutschen Bundestag im Rahmen entsprechender Initiativen thematisiert wurden. In meinem Beitrag zur Sanierung von Sportstätten habe ich deutlich gemacht, dass wir es hier nicht mit Einzelfällen, sondern mit einem flächendeckenden Problem zu tun haben.

Kommunen müssen jetzt handeln

Die Antragsfrist läuft bis zum 19. Juni 2026. Städte, Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, ihre Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung einzureichen [1]. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

Diese Frist sollte von den Kommunen unbedingt genutzt werden. Wer jetzt nicht handelt, vergibt eine wichtige Chance, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

Unsere Forderungen bilden die Realität ab

Die aktuelle Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur ein Anfang sein. Unsere Forderungen aus der Bundestagsdrucksache bilden die tatsächliche Lage vor Ort ab. Der Sanierungsbedarf ist vielerorts deutlich größer als das aktuell bereitgestellte Fördervolumen.

Es reicht nicht aus, punktuell Mittel bereitzustellen. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung, die den realen Investitionsbedarf widerspiegelt. Genau dafür stehen unsere Forderungen. Sie orientieren sich nicht an Wunschvorstellungen, sondern an den konkreten Herausforderungen in den Kommunen.

Jetzt Verantwortung übernehmen

Ich rufe alle Verantwortlichen in den Kommunen ausdrücklich dazu auf, sich aktiv um eine Teilnahme am Förderprogramm zu bemühen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Bringen Sie Ihre Projekte auf den Weg. Sorgen Sie dafür, dass unsere Schwimmbäder erhalten und modernisiert werden.

Gleichzeitig bleibt klar: Dieses Programm kann nur ein erster Schritt sein. Es braucht weitere Maßnahmen, um den bestehenden Sanierungsstau tatsächlich abzubauen.

Es geht um Sicherheit, um Gesundheit und um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor allem aber geht es um Verantwortung gegenüber den Kommunen und ihren Bürgern.


Quellenverzeichnis

[1] Pressemittteilung BMWSB Pressemitteilungen – Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder – BMWSB, 20.03.2026

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032, „Sanierung von Sportstätten im Bund“, abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Eigener Beitrag: „Rede Antrag zu Sanierung von Sportstätten im Bundestag mit klarer Forderung“, abrufbar unter: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

Die große Erzählung und was am Ende übrig bleibt

Es ist mittlerweile ein bekanntes Muster

Ein Thema taucht auf, plötzlich, laut und moralisch aufgeladen. Die Schlagzeilen überschlagen sich, die sozialen Netzwerke explodieren, Politiker springen auf, Experten werden herumgereicht wie Requisiten in einem schlecht geschriebenen Theaterstück.

Und immer ist die Botschaft klar. Hier passiert etwas Großes. Etwas Gefährliches. Etwas, das sofortiges Handeln verlangt. Corona, Klimawandel, Dürre in Deutschland, Fachkräftemangel, Rechtsextremismus. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Vom Einzelfall zum gesellschaftlichen Symbol

Und jetzt also der nächste Fall, über den berichtet wird. Schwere Vorwürfe stehen im Raum. Von „virtueller Vergewaltigung“ ist die Rede, ein Begriff, der maximal emotionalisiert und maximale Aufmerksamkeit erzeugt. Medien greifen das dankbar auf, berichten breit, Diskussionen entstehen, Forderungen werden laut.

Innerhalb kurzer Zeit wird aus einer Anschuldigung ein gesellschaftliches Thema. Aus einem Einzelfall ein Symbol. Aus einer Geschichte eine vermeintliche Wahrheit.

Wenn die Realität leiser zurückkehrt

Doch dann kommt die Realität zurück, deutlich leiser. Die Ermittlungen werden eingestellt. Nicht, weil alles vollständig geklärt wäre, sondern weil es keine ausreichenden Belege gibt und konkrete Ansatzpunkte fehlen. Das Verfahren verläuft im Sande, während die vorherige Empörung bereits ihre Wirkung entfaltet hat. Und genau hier wird es interessant.

Die Konsequenzen bleiben

Denn während die öffentliche Aufmerksamkeit weiterzieht, bleiben die Konsequenzen bestehen. Plötzlich ist mehr Geld für Projekte und Organisationen verfügbar, die sich genau diesem zuvor skandalisierten Problem widmen. Programme werden aufgelegt, Förderstrukturen ausgebaut, neue Zuständigkeiten geschaffen.

An anderer Stelle führen ähnliche Dynamiken zu ganz konkreten Eingriffen in den Alltag. Man erinnert sich an weitreichende Einschränkungen während der Corona-Zeit, die als alternativlos dargestellt wurden. Oder an zusätzliche Abgaben und Kostensteigerungen im Namen des Klimaschutzes. Und auch in aktuellen Fällen wird schnell der Ruf nach schärferen Gesetzen laut, nach mehr Regulierung, nach mehr Kontrolle. Die ursprüngliche Geschichte mag später an Substanz verlieren oder sich relativieren. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen jedoch bleiben bestehen.

Die eigentliche Verschiebung

Und genau darin liegt die eigentliche Verschiebung. Denn die erste Welle ist laut, emotional und prägend. Sie schafft den Rahmen, in dem politische und gesellschaftliche Entscheidungen plötzlich plausibel erscheinen. Die zweite Welle, die Einordnung, die Relativierung, erreicht oft nur noch wenige. Sie hat kaum noch Einfluss auf das, was bereits beschlossen oder in Gang gesetzt wurde.

Ein System der Aufmerksamkeit

So entsteht ein System, in dem nicht mehr nur Ereignisse zählen, sondern vor allem ihre Inszenierung. Ein System, in dem Aufmerksamkeit zur entscheidenden Ressource wird. Das bedeutet nicht, dass es keine realen Probleme gibt. Natürlich existieren Krisen, Missstände und auch echte Opfer. Aber es bedeutet, dass die Dynamik der öffentlichen Debatte zunehmend eigene Folgen produziert. Folgen, die oft bestehen bleiben, selbst wenn die ursprüngliche Grundlage brüchig wird.

Die entscheidende Frage

Und wer das einmal erkennt, beginnt anders hinzuschauen. Denn die entscheidende Frage ist längst nicht mehr nur, was passiert. Sondern was daraus gemacht wird.

Bildquelle: Screenshot jf-online

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/ermittlungen-im-fall-collien-fernandes-eingestellt

AfD und Otto Wels – Das Bollwerk gegen die Zensur

Gedenken an Otto Wels und das Ermächtigungsgesetz 

Heute, am 23. März 2026, jährt sich zum 93. Mal die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933. (1) An diesem Tag gedenken wir Otto Wels, der als SPD-Vorsitzender und Reichstagsabgeordneter gemeinsam mit seiner Fraktion den einzigen offenen Widerstand gegen dieses Gesetz leistete. Das Ermächtigungsgesetz ermächtigte die NSDAP-Regierung, ohne Beteiligung des Parlaments zu regieren und die Grundrechte der Bürger auszusetzen, was den Weg zur Diktatur ebnete. In der von SA-Männern umstellten Krolloper hielt Wels seine historische Rede und erklärte: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht!“ (2) 

Otto Wels: Vom Arbeiter zum Symbol des Widerstands 

Otto Wels wurde am 15. September 1873 in Berlin als Sohn eines Gastwirts geboren. Als Tapeziererlehrling trat er 1891 der SPD bei und engagierte sich in der Gewerkschaftsbewegung. 1912 wurde er Reichstagsabgeordneter, 1919 übernahm er den SPD-Vorsitz. Er leitete den Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 1920 und floh nach seiner Rede gegen das Ermächtigungsgesetz 1933 ins Exil und starb am 16. September 1939 in Paris. Sein Vermächtnis symbolisiert Mut in der Verteidigung von Demokratie, Freiheit und Arbeiterrechten. (3)(4) 

Die Abkehr der SPD von ihren Wurzeln 

Die aktuelle SPD hat jedoch wenig mit Wels‘ arbeiterfreundlichen Wurzeln gemein. Sie priorisiert Eliteninteressen, symbolische Ideologiefragen wie Gender und Klimahysterie vor einer fairen Lohn- und Verteilungspolitik, was ihre Abkehr von den sozialdemokratischen Grundwerten verdeutlicht. (5) 

Der Skandal um den Otto-Wels-Saal 

Der Streit um den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude offenbart die doppelte Moral der Kartellparteien. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde die AfD mit 151 Abgeordneten zur zweitstärksten Fraktion vor der SPD mit 120 Sitzen. (6) Logisch forderte die AfD den zweitgrößten Fraktionssaal, den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat des Bundestags, dominiert von der Kartellmehrheit, entschied jedoch im Mai 2025 gegen die AfD: Die SPD behält den Saal, die AfD erhält den kleineren ehemaligen FDP-Saal. (7) Die SPD begründete dies damit, dass sie als Regierungspartei in der schwarz-roten Koalition Platz für Ministeriumsmitarbeiter und Nähe zum CDU/CSU-Saal benötige. Symbolisch argumentierte sie, der nach Wels‘ 1933er-Rede benannte Saal sei mit der „gesichert rechtsextremen“ AfD unvereinbar. SPD-Geschäftsführer Dirk Wiese nannte die Vorstellung „unerträglich“ für Fraktion und Wels-Familie und sprach von AfD-„Hysterie“. (8) (9) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 2026 (Az. 2 BvE 14/25), veröffentlicht am 5. Februar, jubelte er: „Gut, dass der Spuk nun ein Ende hat.“ Das Gericht wies die Organklage der AfD ab und stellte klar: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen spezifischen Saal gemäß Art. 38 GG, solange der zugeteilte ausreichend groß ist – keine „Erfolgsprämien“ für Wahlerfolge. (10)   

Die doppelte Moral der SPD im Otto-Wels-Haus 

Diese Haltung der SPD wirkt hochgradig schizophren, da sie die gleiche Symbolik im Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50) toleriert. Dieses nach Wels benannte Bundestagsgebäude beherbergt seit Jahren Büros zahlreicher AfD-Abgeordneter neben SPD- und Grünen-Mitgliedern. Der Kontrast zeigt: Die Blockade des Fraktionssaals ist pure Machtpolitik, um Kartell-Privilegien zu wahren. (11) (12) 

Die AfD – wahre Partei der Arbeiter 

Die AfD ist hingegen die wahre Volkspartei und Partei der Arbeiter. Wahlanalysen zur Bundestagswahl 2025 belegen: Die AfD erreichte bis zu 38 Prozent Zustimmung unter Arbeitern– weit vor der SPD mit unter 20 Prozent. (13) (14) 

Dies ergibt sich aus dem konsequenten Kampf für Familien, Arbeiter und Mittelstand. Die AfD kämpft für steuerliche Entlastungen für Arbeiter und Familien, steht für bezahlbare Energie und den Erhalt von Arbeitsplätzen, sowie den Schutz heimischer Arbeitsplätze. Außerdem setzt sich die AfD für einen gerechten Sozialstaat ohne Missbrauch staatlicher Leistungen ein. 

Darüber hinaus ist die AfD der konsequenteste Verteidiger der Grundrechte. Sie hat zahlreiche Parlamentsinitiativen und auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichten eingereicht, um Freiheitsrechte zu wahren: 

  • Gegen Corona-Maßnahmen: Klagen gegen Lockdowns, Versammlungsverbote und 2G-Regeln schützten Versammlungs- und Bewegungsfreiheit. Viele Urteile bestätigten unverhältnismäßige Einschränkungen. (15) (16) (17) (18) 
  • Gegen Klimapolitik: Widerspruch gegen das Klimaschutzgesetz, das durch hohe Energiepreise Eigentums- und Berufsfreiheit Arbeiter trifft. (19) (20) 
  • Gegen Verfassungsschutz und Zensur: Erfolgreiche Eilanträge gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“, die Vereins- und Meinungsfreiheit bedrohen. (21) (22) (23)  
  • Migrationspolitik: Klagen für innere Sicherheit und Sozialrechte, da Masseneinwanderung Grundrechte wie Eigentum und Persönlichkeitsrechte belastet. (24) (25) (26) 

Und was macht die SPD? Vorschläge, den Bürger weiter zu schröpfen, z.B. in Form der Gesundheitsabgabe, die Leistung und Erfolg bestraft. Da stellt sich doch zurecht die Frage: Wer braucht die SPD eigentlich noch? (27) 

Parallelen zur Weimarer Republik 

Es gibt Parallelen zur Weimarer Republik: Das Ermächtigungsgesetz setzte unter dem Vorwand einer „Krise“ Grundrechte außer Kraft. Heute warnen wir vor ähnlicher Machtkonzentration bei Pandemie-Maßnahmen, Klimapolitik oder Migrationskrisen, wo die Kartellparteien ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle agieren. Die AfD war und ist der einzige konsequente Verteidiger der Demokratie.  

Die AfD als Bollwerk gegen Zensur 

Wie Wels gegen SA-Einschüchterung kämpfte, steht die AfD dem heutigen engstirnigen Meinungskorridor der Kartellparteien entgegen. Die AfD kämpft einsam gegen das Bollwerk der Kartellparteien, die gestützt auf Medien und Staatsapparat – die öffentliche Meinung als Monopol diktieren. In gezielt geschürter Hysterie hagelt es tätliche Übergriffe von Antifa und Linksextremisten auf AfD-Anhänger: Brandstiftungen und Vandalismus als Mittel, um andere Meinungen zu ersticken. (28) 

Doch Otto Wels’ unerschrockener Mut lebt in der AfD fort: Wie er gegen die herrschende Mehrheit ankämpfte, verkörpert die AfD allein die wahren Werte von Demokratie, Freiheit, Widerstand und dem Kampf zum Wohle des Volkes. Die SPD pervertiert indes seinen Namen zum Bollwerk gegen uns – ein zynischer Verrat an ihrer eigenen Geschichte und dem Volk. 

Quellen:

(1) 23. März 1933: Reichstag billigt „Ermächtigungsgesetz“  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1933-03-23-ermaechtigungsgesetz-938540

(2) Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz 

(3) Otto Wels  https://www.dhm.de/lemo/biografie/otto-wels

(4) People in the Resistance: Otto Wels  https://www.gdw-berlin.de/en/recess/biographies/complete-index/biographie-detail/view-bio/otto-wels

(5) SPD verliert fast unumkehrbar an gesellschaftlicher Verankerung  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(6) Das sind die Fraktionen im 21. Deutschen Bundestag  https://www.das-parlament.de/inland/bundestag/das-sind-die-fraktionen-im-21-deutschen-bundestag

(7) Beschluss vom 27. Januar 2026  https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252796018/Misere-der-Sozialdemokraten-SPD-verliert-fast-unumkehrbar-an-gesellschaftlicher-Verankerung.html

(8) SPD-Fraktion bleibt im Otto-Wels-Saal  https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-spd-otto-wels-saal-bundestag-li.3253310

(9) AfD scheitert mit Klage zu Otto-Wels-Saal: „Gut, dass der Spuk ein Ende hat“  https://www.vorwaerts.de/inland/afd-scheitert-mit-klage-zu-otto-wels-saal-gut-dass-der-spuk-ein-ende-hat

(10) Erfolglose Organklage der AfD-Fraktion wegen Zuteilung des Otto-Wels-Saals  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-009.html

(11) Otto-Wels-Haus (Unter den Linden 50)  https://www.bundestag.de/besuche/architektur/gebaeude/udl50

(12) Platz machen für die Blauen  https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundestag-abgeordnete-afd-berlin/seite-2

(13) AfD-Stimmanteile nach Tätigkeit im Vergleich zu 2021  https://www.tagesschau.de/wahl/archiv/2025-02-23-BT-DE/charts/umfrage-afd/chart_1874759.shtml

(14) Wahlverhalten bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nach beruflicher Tätigkeiten  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1558462/umfrage/wahlverhalten-bei-der-bundestagswahl-2025-nach-taetigkeiten

(15) Verfassungsrichter: Zweiwöchige Corona-Ausgangssperre für Nichtgeimpfte war rechtswidrig  https://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsgericht–corona-ausgangssperre-war-rechtswidrig-34829328.html

(16) Gericht bestätigt Maskenpflicht – Versammlungsverbot war jedoch verfassungswidrig  https://www.welt.de/politik/deutschland/article256306202/Corona-Gericht-bestaetigt-Maskenpflicht-Versammlungsverbot-war-verfassungswidrig.html

(17) Recht auf effektive Opposition“: AfD Fraktion klagt gegen 2G-Plus im Bundestag  https://www.stern.de/politik/deutschland/corona-regeln–afd-fraktion-klagt-gegen-2g-plus-im-bundestag-31555256.html

(18) AfD reicht Klage gegen Lockdown ein  https://afd-fraktion-hessen.de/afd-reicht-klage-gegen-lockdown-ein/ 

(19) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h – Klimaschutzfolgenbereinigung)  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100575.pdf

(20) Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen https://afdbundestag.de/eigentum-vor-willkuer-in-der-energiepolitik-schuetzen/ 

(21) Was die Gerichtsentscheidung zur AfD bedeutet  https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

(22) Eilantrag der AfD gegen Bekanntgabe ihrer Einstufung als Verdachtsfall erfolgreich  https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-der-afd-gegen-bekanntgabe-ihrer-einstufung-als-verdachtsfall-erfolgreich

(23) Der Compact-Sieg bestätigt auch unsere Politik! 

(24) Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html

(25) Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte  https://dserver.bundestag.de/btd/21/005/2100574.pdf

(26) Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen  https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf

(27) Neid, Stillstand, Umverteilung: Wer braucht die SPD eigentlich noch?  https://www.focus.de/politik/meinung/neid-stillstand-umverteilung-wer-braucht-die-spd-eigentlich-noch_ba1383d9-6406-4a3a-87c5-46b00fb0b483.html

(28) Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im ersten Halbjahr 2025  https://dserver.bundestag.de/btd/21/011/2101171.pdf

Mein Kommentar

Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

Newsletter abonieren und informiert bleiben.