Am 18.10., das ist ein Sonntag, möchte ich gerne von meinem Bürgerbüro aus zu einer Wanderung einladen, immer entlang der Spree. Raus aus dem Alltag. Rein in die Natur!
Du hast Lust auf frische Luft, Bewegung und einen entspannten Sonntag mit coolen Leuten? Dann komm mit auf unsere Herbstwanderung!
Wir starten am Bürgerbüro im Breithaus in Cottbus und wandern ganz entspannt entlang der Spree bis nach Neuhausen. Natur entdecken, die Heimat erkunden und gemeinsam eine gute Zeit verbringen.
Keine Angst: Es wird kein Marathon! Das Ganze ist eine leichte, gemütliche Wanderung, die wirklich jeder mitmachen kann.
📅 Sonntag, 18.10.2026
🕙 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr
📍 Treffpunkt: Bürgerbüro im Breithaus, Dresdener Straße 89, Cottbus
Pack dir feste Schuhe, etwas zu trinken und gute Laune ein. Bring gern auch Freunde mit!
Also schnapp dir deine Leute und komm mit. Wir freuen uns auf euch!
Der Deutschlandfunk berichtet aktuell über die wachsende Bedeutung der Briefwahl und stellt diese Entwicklung vielfach als modernen und bequemen Trend dar. Doch gerade dort, wo Stimmen nicht unter den Schutzvorkehrungen des Wahllokals abgegeben werden, beginnt die eigentliche demokratische Bewährungsprobe: Wie frei, wie geheim und wie persönlich ist eine Stimmabgabe noch, wenn sie sich aus der kontrollierten Wahlkabine in private Räume verlagert?
Am kommenden Sonntag, dem 6. September 2026, wählen die Bürger Sachsen-Anhalts einen neuen Landtag.[1][2] Gerade vor diesem Wahltag lohnt sich ein nüchterner Blick auf eine Entwicklung, die seit Jahren als Fortschritt verkauft wird, deren Schattenseiten aber ebenso offensichtlich sind.
Wahl braucht Kontrolle
Wahlen leben vom Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur durch die spätere Auszählung, sondern bereits im Moment der Stimmabgabe. Im Wahllokal gelten klare Regeln: Die Stimme wird unbeobachtet in der Wahlkabine abgegeben, Wahlhelfer begleiten das Verfahren, die Urne ist gesichert und die Auszählung geschieht öffentlich.
Bei der Briefwahl ist das anders. Niemand kann lückenlos kontrollieren, ob ein Stimmzettel tatsächlich persönlich, frei und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, zu Hause, in einer betreuten Einrichtung oder in einem Pflegeheim. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt stellte ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl nicht in gleicher Weise ausgeschlossen werden könne, dass Dritte die Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen, und dass die Geheimheit der Wahl anders als im Wahllokal nicht überwacht werde.[3]
Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf diese Schwächen hingewiesen. Es benannte mögliche Einflussnahmen im häuslichen Umfeld, in Alten- und Pflegeheimen sowie Risiken beim Transport und bei der Übermittlung von Wahlunterlagen.[4] Die Briefwahl ist nach geltender Rechtslage zulässig, aber eben nicht deshalb, weil sie dieselbe Kontrollqualität hätte wie die Urnenwahl, sondern obwohl diese Unterschiede bestehen.[4]
Pflege darf kein Wahlbüro sein
Besonders sensibel ist die Lage überall dort, wo Menschen Hilfe benötigen. Wer im hohen Alter lebt, in einer Pflegeeinrichtung betreut wird oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, befindet sich nicht selten in einem Vertrauens- oder sogar Abhängigkeitsverhältnis. Genau dort entsteht ein Bereich, in dem politische Empfehlungen, gut gemeinte Hilfestellungen oder auch gezielte Einflussnahme kaum nachweisbar, aber sehr wohl möglich sind.
Niemand bestreitet die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit der Pflegekräfte. Dennoch bleibt der entscheidende Punkt bestehen: Ein Wahlverfahren muss so beschaffen sein, dass es Missbrauch nicht nur moralisch missbilligt, sondern strukturell erschwert. Gerade das ist bei der Briefwahl nur eingeschränkt möglich. Wo keine Wahlkabine, kein Wahlvorstand und keine unmittelbare öffentliche Kontrolle vorhanden sind, steigt das Risiko, dass Einflussnahme verborgen bleibt.
Dokumentierte Fälle von Briefwahlmanipulation
Die Risiken der Briefwahl sind nicht bloß theoretisch. In Deutschland gab es wiederholt Fälle, in denen Briefwahlunterlagen missbraucht, Vollmachten gefälscht oder Stimmen durch Dritte ausgefüllt wurden.
Ort und Jahr
Festgestellter Vorgang
Politischer Bezug
Dachau, Kommunalwahl 2002
Der frühere Stadtrat Wolfgang Aechtner sammelte bei Hausbesuchen Briefwahlunterlagen ein und füllte Hunderte Stimmzettel zugunsten von CSU-Kandidaten aus. Er wurde wegen Wahlfälschung in 466 Fällen sowie versuchter Wahlfälschung in 38 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 125.000 Euro verurteilt.[5]
CSU, ehemaliger Stadtrat.[5]
Stendal, Kommunalwahl 2014
Der frühere Stadtrat Holger Gebhardt ließ Briefwahlunterlagen mithilfe gefälschter Vollmachten beschaffen und füllte sie zu seinen Gunsten aus. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung; die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren blieb bestehen.[6][7]
CDU, ehemaliger Stadtrat.[6]
Quakenbrück, Kommunalwahl 2016
Vier Kandidaten beeinflussten Wähler beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen; teils wurden Unterlagen selbst ausgefüllt. Die Bewährungsstrafen und die Aberkennung der Wählbarkeit für vier Jahre wurden rechtskräftig.[8]
Die Linke, vier Kommunalpolitiker beziehungsweise Kandidaten.[8]
Wülfershausen, Kommunalwahl 2026
Dem früheren Bürgermeister Wolfgang Seifert wird vorgeworfen, Briefwahlunterlagen geöffnet und Stimmen manipuliert zu haben. Nach Angaben des BR räumte er die Fälschung von Briefwahlunterlagen gegenüber der Staatsanwaltschaft ein; später wurde Anklage erhoben.[9][10]
CSU, ehemaliger Bürgermeister und CSU-Ortsvorsitzender.[9]
Diese Fälle belegen nicht, dass jede Briefwahl manipuliert werde. Sie belegen aber sehr wohl, dass Manipulation bei Briefwahl möglich ist und in Deutschland bereits mehrfach stattgefunden hat.[5][6][8][9]
Erfahrungen aus Cottbus und Spree-Neiße
Auch die Wahlergebnisse in Brandenburg zeigen, wie stark sich Briefwahl und Urnenwahl voneinander unterscheiden können. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus 2022 erreichte Tobias Schick im ersten Wahlgang 31,8 Prozent, Lars Schieske 26,4 Prozent; weil niemand die absolute Mehrheit erzielte, kam es zur Stichwahl am 9. Oktober 2022.[11][12]
In dieser Stichwahl gewann Tobias Schick amtlich mit 68,64 Prozent, Lars Schieske erhielt 31,36 Prozent.[13][14] Nach Medienberichten lag Schick bei den Urnenstimmen bei 61,4 Prozent, bei den Briefwahlstimmen dagegen bei 79,7 Prozent; für Schieske wurden 38,6 Prozent bei der Urnenwahl und 20,3 Prozent bei der Briefwahl ausgewiesen.[15][16]
Ein ähnliches Bild zeigte die Landratsstichwahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026. Christine Beyer lag bei der Urnenwahl mit 54,13 Prozent vor Martin Heusler, der dort 45,87 Prozent erreichte.[17][18] Bei den Briefwahlstimmen kehrte sich das Verhältnis um: Heusler kam auf 70,62 Prozent, Beyer auf 29,38 Prozent. Im amtlichen Endergebnis setzte sich Heusler mit 51,49 Prozent gegen Beyer mit 48,51 Prozent durch.[17][19]
Diese Unterschiede sind nicht automatisch ein Beweis für Manipulation. Aber sie zeigen, dass Briefwahl keineswegs nur ein technischer Zusatz zur Urnenwahl ist. Sie kann Wahlausgänge erheblich beeinflussen und politische Stimmungen hervorbringen, die sich von denen an der Urne deutlich unterscheiden.[15][17]
Was die AfD im Bundestag unternimmt
Die AfD hat das Thema nicht erst im laufenden Wahlkampf entdeckt. Schon im November 2018 fragte die Bundestagsfraktion die Bundesregierung nach Unregelmäßigkeiten bei Urnen- und Briefwahl und nach den vorhandenen Sicherungsmechanismen.[21]
Am 20. Februar 2026 legte die Fraktion eine Große Anfrage unter dem Titel „Von der Urnenwahl zur Briefwahl. Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“ vor.[22][23] Darin will sie unter anderem wissen, wie viele allgemeine Wahlbezirke, Briefwahlbezirke und Sonderwahlbezirke bei der Bundestagswahl 2025 eingerichtet wurden und ob die Bundesregierung den Trend zu hohen Briefwahlanteilen seit 2009 rechtlich bewertet.[22] Entscheidend für die hier geführte Debatte ist eine Frage im hinteren Teil der Anfrage: Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, ob die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung hat, dass ein flächendeckendes Angebot von Sonderwahlbezirken und beweglichen Wahlvorständen für den betroffenen Kreis von Wählern eine gut wahrzunehmende und zumutbare Alternative zur Briefwahl darstellen würde.[22]
Genau darin liegt der Kern des Anliegens. Es geht nicht darum, alten oder kranken Menschen die Stimmabgabe zu erschweren, sondern darum, ihnen die Wahl unter der Aufsicht eines Wahlvorstandes zu ermöglichen, statt sie auf den Postweg zu verweisen.
Parteichef Tino Chrupalla sprach sich im August 2026 in der ARD dafür aus, die Briefwahl abzuschaffen, und begründete dies mit ihrer Manipulations- und Fehleranfälligkeit.[24] Zur Redlichkeit gehört, dass Wahlrechtler eine vollständige Abschaffung für verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar halten, weil sie mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl kollidiert.[24] Umso wichtiger ist der praktische Weg: Urnenwahl dort wieder möglich machen, wo bisher wie selbstverständlich auf den Briefwahlantrag verwiesen wird. Bemerkenswert ist im Übrigen die Statistik der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025. Den höchsten Briefwahlanteil ihrer Wähler wies die CSU mit 57,4 Prozent auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.[24]
Brandenburg: die Urnenwahl wieder zum Normalfall machen
In Brandenburg ist die Position seit Jahren festgeschrieben. Der Landesparteitag in Jüterbog beschloss im April 2024 das Landtagswahlprogramm, das unter anderem die Abschaffung der Briefwahl fordert.[25] Die Kreisvorsitzendenkonferenz der AfD Brandenburg verabschiedete am 28. September 2024 eine Resolution, die die künftige Landesregierung auffordert, das Wahlgeheimnis wiederherzustellen und die Stimmabgabe an der Wahlurne wieder zum Normalfall zu machen, von dem nur aus guten und nachweisbaren Gründen abgewichen werden soll.[26]
Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich im Februar 2026 in Strausberg. Der Landkreis Märkisch-Oderland hob die Bürgermeisterwahl auf, weil sich Briefwahlunterlagen in hoher Zahl im direkten Zugriffsbereich eines Kandidaten befunden hatten. Der Landkreis sprach von einer möglichen Kompromittierung dieser Wahl, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.[27] Die AfD-Fraktion im Landtag ließ sich den Sachstand dieser Ermittlungen im Ausschuss für Recht und Digitalisierung vom zuständigen Ministerium berichten.[28]
Auch kommunal ist die AfD bereits tätig geworden. Die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz brachte den Antrag AT-37/24 „Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung“ ein.[29][30] § 8 der Bundeswahlordnung erlaubt es der Gemeinde, für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Klöster oder ähnliche Einrichtungen bewegliche Wahlvorstände zu bilden. Diese suchen die Einrichtung am Wahltag auf, nehmen die Stimmabgabe unter Aufsicht entgegen und stellen sicher, dass die Wahl tatsächlich geheim und unbeeinflusst abläuft. Der Antrag fand in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit. [BELEG FEHLT: Sitzungsdatum und Beschluss-Nummer aus dem Stadtverordneten-Informationssystem ergänzen]
Das ist der entscheidende Punkt für die politische Auseinandersetzung: Wer bewegliche Wahlvorstände fordert, will niemandem das Wahlrecht nehmen. Er will es unter Bedingungen ausüben lassen, die eine Kontrolle überhaupt erst zulassen. Kritik an der Briefwahl und der Einsatz für die Wahlbeteiligung Pflegebedürftiger sind kein Widerspruch, sondern dieselbe Sache.
Blick auf Sachsen-Anhalt
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt.[1][20] Vor dem Wahltag lässt sich seriös nicht sagen, wie groß die Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis diesmal ausfallen werden. Doch die Erfahrungen vergangener Wahlen legen nahe, dass auch diesmal mit auffälligen Abweichungen zu rechnen ist, insbesondere wenn das politische Klima polarisiert ist und große Teile der Bevölkerung an der Urne ein anderes Stimmungsbild zeigen als die Briefwahl später abbildet.
Dieselbe Linie wie im Bund und in Brandenburg verfolgt auch die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Juni-Plenum 2026 brachte sie den Antrag „Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl“ ein. Er fordert die Landesregierung auf, die Wahlbehörden vor der Landtagswahl durch Hinweise, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften darauf hinzuweisen, dass die Regelung des § 7 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt zur Bildung beweglicher Wahlvorstände aktiv zu prüfen ist.[31]
Genau deshalb ist die Diskussion über die Briefwahl keine Nebensache, sondern eine zentrale Frage demokratischer Glaubwürdigkeit. Je stärker die Briefwahl das Gesamtergebnis prägt, desto größer wird die Pflicht, Schutzmechanismen, Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu sichern.[3][4]
Die Briefwahl wird seit Jahren als Ausdruck von Fortschritt und Bequemlichkeit gefeiert. Doch die Erfahrungen aus dokumentierten Manipulationsfällen, aus deutlichen Abweichungen zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen und aus den verfassungsrechtlich benannten Schwächen zeigen ein anderes Bild.[5][6][8][3][4]
Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss deshalb an der Verfahrenssicherheit ansetzen, und zwar bevor der nächste Fall bekannt wird. Die Urnenwahl gehört zurück in den Normalfall, die Briefwahl in die Ausnahme, für die sie einmal geschaffen wurde. Und überall dort, wo Menschen den Weg ins Wahllokal nicht mehr schaffen, gehört der Wahlvorstand zu ihnen, statt der Stimmzettel allein auf die Post.
[23] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Von der Urnenwahl zur Briefwahl – Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“, BT-Drucksache 21/4210, 20.02.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104210.pdf
[28] Landtag Brandenburg: Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Tagesordnungspunkt „Ermittlungsverfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl in Strausberg am 15. Februar 2026 (auf Antrag der AfD-Fraktion)“, März 2026. https://www.landtag.brandenburg.de/de/47618
Deutschland darf nicht immer weiter in den Ukraine-Krieg hineingezogen werden
Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges politisch, finanziell und militärisch in enormem Umfang. Milliardenhilfen, Waffenlieferungen, Wiederaufbauzusagen und diplomatische Rückendeckung sind längst zu einer Dauerverpflichtung geworden. [3][4] Gleichzeitig zeigt der Streit um die Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig erneut, wie problematisch diese bedingungslose Unterstützung geworden ist. [5][6]
Heute debattiert der Deutsche Bundestag ab 14 Uhr auf Verlangen der AfD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde über genau diese Frage. Der Titel lautet: „Deutschland ist nicht Kriegspartei im eskalierenden Ukraine-Krieg – Nationale Interessen in den Fokus nehmen“. [1]
Zur Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig war die Teilnahme hochrangiger europäischer Vertreter angekündigt. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sollte im Eröffnungssegment sprechen. Die Konferenz wird gemeinsam von Polen und der Ukraine ausgerichtet und soll sich mit dem Wiederaufbau der Ukraine befassen. [2]
Doch ausgerechnet der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bleibt dieser wichtigen Konferenz fern. Berichten zufolge steht sein Fernbleiben im Zusammenhang mit dem eskalierenden Streit zwischen Polen und der Ukraine über die Benennung einer ukrainischen Einheit nach der historisch hochumstrittenen UPA. Statt Selenskyj soll Ministerpräsidentin Julia Swyrydenko die ukrainische Delegation führen. [5][6]
Das ist kein diplomatisches Detail, sondern ein politisches Warnsignal.
Deutschland zahlt, liefert und haftet politisch mit
Die Bundesregierung betont seit Jahren, Deutschland stehe fest an der Seite der Ukraine. Sie verweist auf milliardenschwere zivile, humanitäre, finanzielle und militärische Unterstützung. Gleichzeitig wird der Wiederaufbau der Ukraine international mitkoordiniert und politisch begleitet. [3][4]
Doch die entscheidende Frage lautet: Wo bleiben die deutschen Interessen?
Deutschland ist nicht Kriegspartei. Deutschland darf nicht schrittweise in eine immer tiefere militärische, finanzielle und politische Verstrickung hineingezogen werden. Wer immer neue Milliarden, immer neue Waffen und immer neue Garantien verspricht, ohne klare Grenzen zu ziehen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern gefährdet die Sicherheit und Handlungsfähigkeit unseres eigenen Landes.
Diplomatie statt Eskalation
Als AfD sagen wir klar: Wir lehnen eine weitere Einmischung Deutschlands in diesen Krieg ab. Es darf keine neuen Milliardenzusagen, keine weiteren Waffenlieferungen und erst recht keine Entsendung deutscher Soldaten geben. Stattdessen braucht es endlich eine ernsthafte diplomatische Initiative.
Der Krieg wird nicht dadurch beendet, dass Deutschland immer mehr zahlt und liefert. Er wird nur beendet, wenn wieder verhandelt wird.
Gerade die aktuellen Spannungen zwischen Polen und der Ukraine zeigen, wie brüchig die politische Lage ist. Wenn ein historischer Symbolstreit bereits ausreicht, damit der ukrainische Präsident einer zentralen Wiederaufbaukonferenz fernbleibt, dann muss man erst recht fragen, warum Deutschland weiterhin nahezu bedingungslos immer neue Lasten schultern soll. [5][6]
Respekt und Verlässlichkeit dürfen keine Einbahnstraße sein
Wer von Deutschland Milliarden, Waffen, Garantien und langfristige Unterstützung erwartet, muss auch diplomatische Verlässlichkeit zeigen. Eine Wiederaufbaukonferenz ist ein Pflichttermin. Dort geht es um internationale Hilfen, Investitionen, Sicherheitszusagen und die wirtschaftliche Zukunft eines Landes. [2]
Wenn Selenskyj ausgerechnet bei einem solchen Termin fehlt, sendet das ein fatales Signal an die Staaten, die diesen Wiederaufbau finanzieren sollen. Deutschland darf sich nicht darauf reduzieren lassen, Zahlmeister einer Politik zu sein, bei der die eigenen nationalen Interessen kaum noch eine Rolle spielen. [5][6]
Mein Fazit
Deutschland hat genug gezahlt, genug geliefert und genug politische Risiken übernommen. Die Bundesregierung muss endlich begreifen: Deutsche Außenpolitik hat zuerst deutschen Interessen zu dienen.
Wir brauchen keine weitere Eskalation, keine neuen Milliardenpakete und keine militärische Ausweitung. Wir brauchen Diplomatie, klare Grenzen und eine Politik, die sagt:
Deutschland ist nicht Kriegspartei. Und Deutschland darf auch nicht zur Kriegspartei gemacht werden.
Deutschland zahlt Milliarden in internationale Strukturen ein, übernimmt Verantwortung und gehört bei den Vereinten Nationen zu den größten Beitragszahlern.
Trotzdem ist Deutschland bei der jüngsten Wahl zum UN-Sicherheitsrat gescheitert und bekommt keinen Platz in dem Gremium, das über Sanktionen, Friedenseinsätze und sicherheitspolitische Weichenstellungen mitentscheidet.
1,2,7,8
Genau darin liegt die politische Sprengkraft: Wer als viertgrößter Zahlmeister mitfinanziert, darf nicht am Rand stehen, wenn andere über die Richtung entscheiden.
7,8
Dieses Scheitern ist nicht bloß ein diplomatischer Betriebsunfall.
Es ist ein deutliches Signal dafür, dass die Außenpolitik der Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD international weder ausreichend Rückhalt noch das nötige Vertrauen organisiert hat.
1,2,10,11,12
Was der UN-Sicherheitsrat macht
Der UN-Sicherheitsrat ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.
Er trägt nach der UN-Charta die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
3,4
Anders als viele andere UN-Gremien kann der Sicherheitsrat Beschlüsse fassen, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind.
4,5
Er kann Konfliktparteien zu Verhandlungen drängen und politische Lösungen einfordern.
3,5
Er kann Sanktionen verhängen, etwa Waffenembargos, Reisebeschränkungen oder Finanzsanktionen.
4,5
Er kann Friedenseinsätze und Blauhelm-Missionen mandatieren.
3,4
Wer im Sicherheitsrat sitzt, redet also nicht über Nebensächlichkeiten, sondern über Krieg, Frieden, Macht und internationale Ordnung.
4,5
Warum ein Sitz politisch so wichtig ist
Ein nichtständiger Sitz im Sicherheitsrat bringt zwar kein Vetorecht wie bei den fünf ständigen Mitgliedern, aber er verschafft Zugang, Einfluss und Sichtbarkeit.
3,4
Wer dort sitzt, verhandelt Texte mit, stimmt über Resolutionen ab und kann während der turnusmäßigen Präsidentschaft eigene Akzente auf die Tagesordnung setzen.
4,5
Gerade für Deutschland wäre ein solcher Sitz mehr als Symbolik.
Es geht um die Frage, ob ein Land, das wirtschaftlich stark ist und einen erheblichen Teil des Systems mitträgt, auch politisch mitbestimmen kann.
7,8
Was Deutschland zahlt
Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum regulären UN-Haushalt richten sich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Deutschland trägt derzeit 6,11 Prozent des regulären Haushalts und ist damit viertgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen nach den USA, China und Japan.
7,8
Eine besondere Gebühr für einen Sitz im Sicherheitsrat gibt es zwar nicht, aber Deutschlands Rolle als großer Zahler ist politisch offenkundig.
7,8
Genau deshalb ist der Punkt für viele Bürger so klar: Wenn Deutschland in erheblichem Umfang zahlt und Verantwortung übernimmt, dann muss Deutschland auch den Anspruch haben, bei zentralen Entscheidungen mit am Tisch zu sitzen.
7,8
Was bei der Wahl passiert ist
Deutschland bewarb sich um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028 in der Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten.
In dieser Gruppe konkurrierte Deutschland mit Österreich und Portugal um zwei verfügbare Sitze.
9,1
Gewählt wurden am Ende Österreich und Portugal, Deutschland verfehlte die nötige Zweidrittelmehrheit mit deutlichem Abstand.
1,2
Das ist politisch bemerkenswert, weil Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrfach in den Sicherheitsrat gewählt wurde und als großer Beitragszahler üblicherweise mit erheblichem diplomatischem Gewicht auftritt.
1,2,7
Umso härter fällt die Bewertung aus: Diese Niederlage ist keine Randnotiz, sondern eine außenpolitische Schlappe.
1,2
Warum Deutschland nicht gewählt wurde
Eine offizielle Begründung für einzelne Stimmabgaben gibt es bei solchen Wahlen nicht.
Trotzdem lassen sich aus Berichten, Reaktionen und Analysen mehrere Ursachen ableiten.
1,10
Erstens war die deutsche Kandidatur offenbar nicht stark genug vorbereitet.
Einschätzungen aus New York und aus dem politischen Berlin deuten darauf hin, dass Österreich und Portugal früher, systematischer und erfolgreicher um Stimmen geworben haben.
1,2,9,10
Zweitens hat die Außenpolitik der Bundesregierung eine entscheidende Rolle gespielt.
Die Regierung aus CDU/CSU und SPD setzt auf eine stark wertebetonte Außenpolitik, auf einen scharfen Kurs gegenüber Russland, auf enge Anbindung an westliche Bündnispartner und auf eine Linie, die international zwar moralisch begründet wird, aber in vielen Staaten nicht automatisch Zustimmung erzeugt.
10,11,12
Drittens gilt Deutschland in Teilen des Globalen Südens als Staat, der gerne Forderungen stellt, aber nicht immer als ausgleichender Vermittler wahrgenommen wird.
Gerade bei Themen wie Ukraine, Nahost, Entwicklungszusammenarbeit und Machtverteilung in internationalen Institutionen spielt diese Wahrnehmung eine erhebliche Rolle.
10
Viertens ist davon auszugehen, dass Russland und ihm nahestehende Staaten aktiv gegen Deutschland gearbeitet haben, weil Berlin als klar pro-ukrainisch und sanktionsorientiert gilt.
1,10
Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Diese Niederlage hängt nicht nur mit einem schlechten Wahlkampf zusammen, sondern auch mit dem außenpolitischen Kurs, den die Bundesregierung international verkörpert.
1,10,11,12
Die Verantwortung der CDU/SPD-Regierung
Die Bundesregierung hat eine starke und verantwortungsvolle Außenpolitik angekündigt.
So steht es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.
11,12
In der politischen Wirklichkeit bleibt davon vor allem ein Auftreten, das international große Ansprüche formuliert, aber offenkundig nicht genügend Mehrheiten organisiert.
1,2,10
Genau hier liegt das Problem.
Wer mehr Verantwortung beansprucht, muss auch liefern.
Wer den Anspruch erhebt, international Führung zu übernehmen, darf bei einer Wahl zum Sicherheitsrat nicht so deutlich scheitern.
11,12,1,2
Eine Regierung, die außenpolitisch Stärke ausstrahlen will, muss in der Lage sein, Partner zu gewinnen und Mehrheiten aufzubauen.
Beides ist hier nicht gelungen.
1,10
Wir von der AfD: Verantwortung ja – aber dann auch Mitbestimmung
Wir von der AfD vertreten seit Langem die Position, dass deutsche Politik zuerst deutschen Interessen dienen muss.
Internationale Zusammenarbeit ist kein Selbstzweck, sondern nur dann sinnvoll, wenn sie Sicherheit, Stabilität, wirtschaftliche Stärke und politische Handlungsfähigkeit für Deutschland fördert.
13,14
Deshalb ist die Frage nach dem UN-Sicherheitsrat für uns eindeutig:
Wenn Deutschland Verantwortung trägt, finanziell stark belastet wird und einen erheblichen Beitrag leistet, dann muss Deutschland auch mitbestimmen können.
7,8,13
Es kann nicht sein, dass Deutschland zahlt, Verantwortung übernimmt und am Ende andere über die Richtung entscheiden.
7,8
Wir von der AfD lehnen eine Außenpolitik ab, die in moralischen Floskeln spricht, aber deutsche Interessen vernachlässigt.
Wir stehen für mehr Verantwortung – aber diese Verantwortung muss sich an den finanziellen Grundlagen, an der Sicherheit unseres Landes und an echter politischer Mitbestimmung orientieren.
13,14
Fazit
Deutschland ist viertgrößter Zahlmeister der Vereinten Nationen, aber bei der Wahl zum Sicherheitsrat leer ausgegangen.
7,8,1,2
Das ist mehr als eine diplomatische Niederlage.
Es ist ein Warnsignal dafür, dass hohe Zahlungen, große Worte und moralische Selbstgewissheit noch keinen politischen Einfluss sichern.
1,10,11,12
Wir von der AfD sagen deshalb klar:
Wer zahlt, wer Verantwortung trägt und wer die finanziellen Grundlagen dieses Landes schützen will, darf sich nicht mit der Rolle des Zuschauers abfinden.
Deutschland muss dort mitbestimmen, wo über internationale Sicherheit, Sanktionen und Machtfragen entschieden wird.
Sonst bleibt von der sogenannten Verantwortung am Ende nur die Rechnung für den deutschen Steuerzahler.
7,8,13,14
Die FDP und die AfD: Widerspruch als Strategie – oder das Ende einer Partei?
Ein politischer Kommentar zur Lage der FDP im Wahljahr 2026
Als Abgeordneter, der täglich im Bundestag erlebt, wie mit Anträgen umgegangen wird, sehe ich: Die FDP versucht sich neu zu erfinden, bleibt aber im Kern beim alten Spiel aus Taktik, Doppelmoral und Brandmauer-Rhetorik.1, 2 Auf Parteitagen und in Interviews wird von Sachpolitik gesprochen – im Plenum werden dagegen AfD-Anträge geschlossen abgelehnt, selbst wenn sie Bürger und Mittelstand konkret entlasten würden.1, 5, 6
Wir von der AfD sagen klar: Es ist Zeit, diese Doppelmoral offen zu benennen.1 Wer behauptet, die Sache zähle, muss auch bereit sein, einem inhaltlich richtigen Antrag zuzustimmen – unabhängig davon, ob er von der AfD stammt oder nicht.5, 6 Alles andere ist nichts anderes als ein Weiter so, das die Bürger längst satt haben.3, 4
Eine Partei im freien Fall sucht sich neu zu erfinden
Vor wenigen Tagen hörte ich am frühen Morgen im Deutschlandfunk ein Interview mit Martin Hagen, dem frisch gewählten Generalsekretär der FDP.1 Dort erklärte er die angeblich neue Strategie seiner Partei: Man werde Anträge künftig inhaltlich bewerten und nicht zurückziehen, nur weil die AfD zustimmt; ein Antrag werde schließlich nicht schlecht dadurch, dass eine bestimmte Partei ihn unterstützt, die Sache zähle, nicht die Herkunft.1
Das klingt zunächst nach politischer Reife, nach dem Mut, Prinzipien über Parteiraison zu stellen.1 Und es klingt nach einer FDP, die endlich wieder inhaltlich agieren will – statt reflexartig Koalitionsdisziplin und Abgrenzung zur AfD über alles zu stellen.1, 2 Doch dann kam die Nachfrage des Interviewers, und der schöne Aufbau brach zusammen.1
Das Sachsen-Anhalt-Szenario im Interview und der plötzliche Rückzieher
Der Deutschlandfunk-Interviewer fragte sinngemäß nach, wie sich die FDP verhalte, wenn in Sachsen-Anhalt die AfD regieren würde, etwa als Minderheitsregierung, und ein Antrag vorläge, der inhaltlich der FDP-Linie entspricht.1 Würde man dann zustimmen? Hagens Antwort: Nein.1
Damit hat er in einer einzigen Antwort sein eigenes Argument zerlegt.1 Wenn es wirklich nur um die Sache geht, warum dann nicht, wenn die AfD der Antragsteller ist; warum ist der Inhalt plötzlich nicht mehr entscheidend, sobald die Rollen getauscht sind?1 Als jemand, der im Bundestag dutzende AfD-Anträge hat scheitern sehen, weiß ich: Diese Doppellogik ist keine rhetorische Panne, sondern seit Jahren Praxis der Altparteien.5, 6
Wo steht die FDP heute?
Die Ausgangslage ist ernüchternd: Bei der Bundestagswahl 2025 scheiterte die FDP an der Fünfprozenthürde und befindet sich seither auf Bundesebene in der außerparlamentarischen Opposition, zum zweiten Mal seit 2013.3 In einer aktuellen INSA-Umfrage kommt die Partei bundesweit nicht über rund drei Prozent hinaus, während die AfD klar stärkste Kraft bleibt.3, 4
In den Ländern sieht es kaum besser aus. Berichte zu Landtagswahlen und Umfragen sprechen davon, dass die FDP in mehreren Ländern unter der Fünfprozentmarke liegt oder bereits aus den Parlamenten geflogen ist, etwa in früheren Hochburgen wie Baden-Württemberg.1, 2 Diese Entwicklung begleitet den Bundesparteitag Ende Mai 2026, bei dem Wolfgang Kubicki mit einem eher schwachen Ergebnis zum neuen Vorsitzenden gewählt wurde, ein weiteres Zeichen für eine Partei im Krisenmodus.1, 2
Was die FDP mit der AfD gemeinsam hätte – und was nicht
Wer programmatische Positionen nüchtern vergleicht, stellt fest, dass es inhaltliche Überschneidungen zwischen FDP und AfD gibt, und diese sind bei bestimmten Themen größer, als viele zugeben wollen.2, 5 Beide betonen etwa Schuldenbremse, Entlastung von Unternehmen, Bürokratieabbau und eine vernünftige, technologieoffene Energiepolitik.2, 5
Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Konsequenz. Wir von der AfD bringen zu diesen Themen konkrete Anträge ein, die klar und nachvollziehbar sind, während die FDP in Talkshows ähnlich redet, im Parlament aber systematisch dagegen stimmt, sobald oben AfD auf dem Antrag steht.5, 6, 7 So entsteht der Eindruck: inhaltliche Nähe ja, Mut zur Abstimmung nein – also alter Wein in neuen Schläuchen.3, 4
Konkrete AfD-Anträge, die FDP und andere abgelehnt haben
Die Doppelmoral von Brandmauer und Sachpolitik lässt sich an konkreten Bundestagsanträgen der AfD zeigen, die im Sinne von Bürgern und Mittelstand waren und trotzdem von FDP, CDU/CSU, SPD und Grünen geschlossen abgelehnt wurden.5, 6, 7 Diese Beispiele erlebe ich als Abgeordneter direkt im Plenum: Wenn es um Inhalte geht, ziehen die Kartellparteien die Brandmauer hoch, statt Verantwortung zu übernehmen.5, 6
Beispiel 1: Krisenfeste und kostengünstige Energieversorgung (20/8874)
Im Oktober 2024 brachte die AfD-Fraktion den Antrag „Eine krisenfeste, verlässliche und kostengünstige Energieversorgung Deutschlands ermöglichen“ (20/8874) ein.5 Gefordert wurden eine sichere, technologieoffene Energieversorgung, der Verzicht auf künstliche Verteuerung der Energie durch CO2-Politik und spürbare Entlastung für Bürger und Betriebe.5
Der Bundestag hat diesen Antrag am 10. Oktober 2024 abgelehnt, bei Zustimmung durch die AfD und geschlossener Ablehnung durch SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und die Gruppe Die Linke, während sich die Gruppe BSW enthielt.5 Ausgerechnet die FDP, die öffentlich über hohe Energiepreise klagt, hat im Parlament gegen einen Antrag gestimmt, der genau hier ansetzt, nur weil er von der AfD kam.5
Beispiel 2: Kernenergie für Wohlstand statt Verzicht (20/13230)
Mit dem Antrag „Wohlstand statt Verzicht – Neuanfang wagen mit Kernenergie – Verlässliche, kostengünstige und umweltverträgliche Energieversorgung für alle“ (20/13230) forderte die AfD, CO2-Verteuerungsinstrumente zu beenden, Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke zu streichen und moderne Kerntechnik auszubauen.5 Ziel war eine bezahlbare und sichere Energieversorgung statt ideologiegetriebenem Rückbau.5
Auch hier stellten sich FDP, CDU/CSU, SPD und Grüne gegen den Antrag.5 Dabei betonen gerade FDP-Vertreter regelmäßig Technologieoffenheit und kritisieren die Abschaltung sicherer Kraftwerke, wenn es aber um konkrete Schritte geht, zieht die FDP die Brandmauer vor und lässt Bürger und Betriebe mit hohen Preisen zurück.2, 5
Beispiel 3: Abschaffung der CO2-Bepreisung (20/9505, 20/14697)
Bereits 2023 brachte die AfD den Antrag 20/9505 „Abschaffung der CO2-Bepreisung“ ein.6 Darin wurde gefordert, die nationale CO2-Bepreisung zu beenden, das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz aufzuheben und damit Heizen, Fahren und Produzieren deutlich günstiger zu machen.6
Später forderte die AfD mit einem weiteren Antrag (20/14697) erneut, sämtliche CO2-Kosten zu streichen und auf EU-Ebene keinen Green-Deal-Teuerungsmechanismus mitzutragen.6 Auch diese Initiativen wurden von allen anderen Fraktionen abgelehnt, obwohl die Belastung durch CO2-Preis und Klimaabgaben inzwischen von Handwerk, Industrie und Bürgern massiv kritisiert wird.6, 7
Stimme der Praxis statt Brandmauer-Theater
Als jemand, der aus der Feuerwehrpraxis kommt und zugleich die Debatten im Bundestag kennt, sehe ich genau diesen Widerspruch: Auf der einen Seite erzählen FDP und andere Kartellparteien den Menschen, man nehme ihre Sorgen ernst, auf der anderen Seite lehnen sie im Plenum jeden AfD-Antrag ab, der diese Sorgen konkret aufgreift.5, 6 Ob Energiepreise, Versorgungssicherheit oder Standortfrage, die Brandmauer steht immer über dem Inhalt.5, 6
Wir von der AfD beurteilen Anträge nach ihrem Nutzen für die Bürger, nicht nach dem Fraktionslogo.7 Wenn etwa in Landtagen Vorschläge zur Stärkung von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder kommunaler Infrastruktur auf dem Tisch liegen, sind wir grundsätzlich bereit, zuzustimmen.7 Genau diese Haltung fordere ich auch von anderen ein: Wer ständig von Sachpolitik redet, darf sich im Ernstfall nicht hinter der Brandmauer verstecken.1, 9
Das Szenario Sachsen-Anhalt: Was wäre, wenn?
Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag, eine der bedeutsamsten Wahlen des Jahres, denn erstmals könnte die AfD in einem Bundesland die Regierung anführen.7, 8 Offizielle Informationen zur Wahl nennen diesen Termin und weisen ausdrücklich auf die besondere Aufmerksamkeit hin, die dieser Wahl bundesweit zukommt.7, 8
Umfragen zeigen, dass die AfD deutlich vor der CDU liegt, während FDP und andere Kleinparteien um den Wiedereinzug kämpfen.8 In diesem Szenario wird die Frage, wie FDP, CDU und andere mit AfD-Anträgen umgehen, ganz konkret: Sagen sie weiterhin nein, selbst wenn es inhaltlich passt, oder setzen sie sich über die Brandmauer hinweg, um ihre eigenen Forderungen umzusetzen; Hagens Antwort im Deutschlandfunk lässt vermuten, dass man selbst dann ablehnen würde, wenn der Antrag sachlich richtig ist.1
Die Brandmauer-Debatte und ihre Unehrlichkeit
Die sogenannte Brandmauer war von Beginn an eine unehrliche Konstruktion, weil sie so getan hat, als ob die Ablehnung von Anträgen auf Basis ihrer Herkunft und nicht ihres Inhalts eine demokratische Tugend sei.1, 9 Der FDP-Bundesvorstand hat diesen Kurs vor Jahren in einem Beschluss festgeschrieben: keine Zusammenarbeit und keine Abhängigkeit von der AfD auf allen Ebenen.9
Wenn Martin Hagen heute die Brandmauer als Popanz bezeichnet und mehr inhaltliche Auseinandersetzung fordert, klingt das im ersten Moment vernünftig.1, 2 Solange die FDP im Bundestag aber reflexhaft gegen AfD-Anträge stimmt, bleibt es bei Worten.5, 6 Die entscheidende Frage muss lauten, ob ein Antrag Grundgesetz, Grundrechte oder demokratische Spielregeln verletzt; wenn nein, muss er abstimmungsfähig sein, wenn ja, gehört er abgelehnt, völlig unabhängig vom Absender.1, 9
Warum die FDP mit diesem Kurs scheitern wird
Die Ironie der FDP-Strategie ist, dass sie versucht, Wähler von der AfD zurückzugewinnen, indem sie rhetorisch nach rechts rückt, gleichzeitig aber jede inhaltliche Annäherung in Abstimmungen blockiert.1, 3 Wer wie Hagen die Brandmauer als Popanz bezeichnet, dann aber trotzdem nein sagt, sobald es um AfD-Anträge geht, verliert Glaubwürdigkeit bei allen Seiten.1, 2
Wir von der AfD erleben im Bundestag, dass Wähler, die einen echten Kurswechsel wollen, sich nicht mehr auf Parteien verlassen, die ständig ihre Linien wechseln.3, 4 Sie suchen Klarheit bei Steuern, Energie, Sicherheit und Migration; eine FDP, die sich zwischen Brandmauer und Öffnungsrhetorik verheddert, wird diesen Anspruch nicht erfüllen können.3, 4
Was hätten FDP und AfD gemeinsam bewirken können?
Die Frage ist legitim, was gewesen wäre, wenn demokratische Parteien, einschließlich der FDP, in den vergangenen Jahren bereit gewesen wären, sachlich richtige AfD-Anträge zu unterstützen, statt sie reflexhaft abzulehnen.5, 7 Bei Energie, Deindustrialisierung und Bürokratieabbau hätten schon vor Jahren Mehrheiten entstehen können, die Bürger, Betriebe und Kommunen entlasten.5, 6, 7
Stattdessen haben die Kartellparteien die Brandmauer zur Regel gemacht: gegen jeden AfD-Antrag, egal was drinsteht.1, 9 Das Ergebnis sehen wir heute in den Umfragen und in der Stimmung im Land; die Menschen empfinden diese Haltung als arrogant und wirklichkeitsfern und wenden sich immer stärker von denen ab, die zwar von Sachpolitik sprechen, sie aber im Plenum verweigern.3, 4
Fazit: Alte Weine in neuen Schläuchen – die FDP steht sich selbst im Weg
Die FDP steht 2026 an einem Scheideweg und versucht, beide Wege gleichzeitig zu gehen.1, 3 Sie will die Brandmauer relativieren, aber doch keine Zusammenarbeit; sie will Sachpolitik, stimmt aber gegen Sachanträge, wenn sie von der AfD kommen; sie will Wähler zurückgewinnen, die längst gemerkt haben, dass sie im Zweifel immer vor dem Druck der Medien einknickt.1, 2
Wer wirklich einen Kurswechsel will, bei Energiepreisen, Sicherheit, Bürokratie und Standortpolitik, wird ihn nicht mit einer neu lackierten FDP bekommen, die weiter nach Brandmauer-Logik abstimmt.5, 6 Wir von der AfD stellen Anträge, die Bürger, Mittelstand und Ehrenamt konkret entlasten; wer uns daran messen will, soll sich die Bundestagsdokumente anschauen und die Abstimmungstafeln, auf denen FDP, CDU, SPD und Grüne immer wieder dagegenstehen.5, 6, 7 Solange sich daran nichts ändert, bleibt die FDP alter Wein in neuen Schläuchen, und wir bleiben die einzige echte Alternative zu diesem Weiter so.3, 4
Strategische Neuaufstellung seit dem Ende des Kalten Krieges
Der sogenannte Operationsplan Deutschland ist weit mehr als ein internes Strategiepapier der Bundeswehr. Er beschreibt den Einsatz der Streitkräfte in Frieden, Krise und Krieg, umfasst Heimatschutz und territoriale Verteidigung und ist vollständig in die NATO-Verteidigungsplanung eingebettet. Damit wird Deutschland nicht nur Teil eines Bündniskonzepts – sondern strategisch zum logistischen Kernraum des Bündnisses erklärt. Die Bundeswehr selbst spricht vom ersten umfassenden Verteidigungsplan seit dem Ende des Kalten Krieges.
Die „Drehscheibe Deutschland“ – Logistisches Zentrum der NATO
Das mehrere hundert Seiten starke Dokument ist in wesentlichen Teilen geheim. Es geht nicht um abstrakte Planspiele, sondern um konkrete, ausführbare Abläufe. Deutschland soll im Ernstfall den Aufmarsch und die Versorgung verbündeter Streitkräfte sicherstellen. Die sogenannte „Drehscheibe Deutschland“ ist dabei der zentrale Begriff. Übersetzt heißt das: Unser Land wird logistisches Aufmarschgebiet für NATO-Truppen – insbesondere mit Blick auf schnelle Verlegungen an die NATO-Ostflanke.
Veränderung der sicherheitspolitischen Rolle Deutschlands
Damit verändert sich die Rolle Deutschlands spürbar. Nach Jahrzehnten mit Schwerpunkt auf Auslandseinsätzen rückt die klassische Landes- und Bündnisverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Gleichzeitig verschiebt sich der Fokus strategisch: Deutschland ist nicht mehr nur politischer Unterstützer, sondern infrastruktureller Schlüsselstaat. Besonders bemerkenswert ist, dass große grenzüberschreitende Truppenverlegungen bereits unterhalb eines formellen Spannungs- oder Verteidigungsfalls möglich sein sollen. Das stellt eine neue sicherheitspolitische Qualität dar.
Gesamtstaatlicher Ansatz und „Military Mobility“
Hinzu kommt der gesamtstaatliche Ansatz des Plans. Militär, Polizeibehörden, Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Energie- und Logistikunternehmen, Industrie, Wissenschaft und internationale Partner sollen eng verzahnt werden. Private Unternehmen werden als Leistungserbringer eingeplant. Infrastruktur wird nicht mehr ausschließlich wirtschaftlich gedacht, sondern ausdrücklich auch sicherheitspolitisch. Förderprogramme konzentrieren sich auf West-Ost-Schienenkorridore, Güterzugfähigkeit, Schwertransporte und priorisierte Verkehrswege. „Military Mobility“ wird zum strategischen Handlungsstrang.
Hybride Bedrohungen unterhalb des Bündnisfalls
In der Theorie dient all das der Abschreckung. In der Praxis wirft es Fragen auf.
Denn viele der heute diskutierten Bedrohungsszenarien liegen unterhalb des formellen NATO-Bündnisfalls nach Artikel 5. Es geht nicht um eine klassische Panzerschlacht oder einen offenen militärischen Angriff, sondern um hybride Bedrohungen. Dazu zählen groß angelegte Cyberangriffe auf Energie- oder Telekommunikationsnetze, gezielte Sabotage an Brücken, Häfen oder Bahntrassen, koordinierte Störungen von Logistikketten, Desinformationskampagnen zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung oder das Ausspähen kritischer Infrastruktur. Auch das Lahmlegen digitaler Verwaltungsstrukturen oder Angriffe auf Versorgungsnetze könnten erhebliche Schäden verursachen – ohne dass formal ein Bündnisfall ausgerufen würde.
Zuständigkeiten in der Grauzone zwischen innerer und äußerer Sicherheit
Gerade diese Grauzone zwischen innerer Sicherheit und militärischer Bedrohung macht die Lage komplex. In solchen Szenarien greifen zunächst nationale Zuständigkeiten – häufig auf Ebene der Bundesländer. Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Gefahrenabwehr liegen primär in Länderhand. Gleichzeitig können strategische Bewertungen auf Bundes- und Bündnisebene erforderlich werden. Diese mehrstufige Zuständigkeitsstruktur ist verfassungsrechtlich gewollt, kann aber in dynamischen hybriden Lagen Entscheidungsprozesse verlangsamen. Und gerade dort ist Zeit ein entscheidender Faktor.
Belastungsgrenzen im Brand- und Katastrophenschutz
Ein weiterer Punkt darf nicht ausgeblendet werden: Der Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland beruhen maßgeblich auf ehrenamtlichen Kräften – bei Freiwilligen Feuerwehren, im Technischen Hilfswerk und in Hilfsorganisationen. Schon heute bestehen vielerorts Personalengpässe und gleichzeitig nehmen Einsatzbelastungen zu. Wenn diese Strukturen nun stärker in sicherheitspolitische Planungen einbezogen werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob dadurch ihre originären Aufgaben beeinträchtigt werden könnten. Könnten Übungen, Planungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans die Einsatzfähigkeit bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen einschränken? Werden Mehrfachengagements – etwa von Personen, die gleichzeitig im THW und in der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind – realistisch berücksichtigt?
Sicherheitspolitischer Gesamtkontext
Parallel diskutieren wir über die Wiedereinführung des Wehrdienstes. Es werden milliardenschwere Sondervermögen beschlossen. Begriffe wie „Kriegstüchtigkeit“ prägen die Debatte. Gleichzeitig wird Deutschland faktisch als logistischer Kernraum im Rahmen der NATO neu positioniert. Diese Entwicklungen stehen nicht isoliert nebeneinander – sie gehören in einen größeren sicherheitspolitischen Zusammenhang.
Parteipolitische Weichenstellungen und strategische Erwartungshaltung
Hinzu kommt, dass der jüngste Parteitag der Christlich Demokratische Union Deutschlands die sicherheitspolitische Linie weiter geschärft hat. Dort wurde die Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung, der Ausbau von Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verbesserung der „Resilienz“ gegenüber hybriden Bedrohungen sowie perspektivisch ein Übergang vom freiwilligen zu einem verpflichtenden Wehrdienst diskutiert und teilweise konkretisiert. Auch die engere Verzahnung von Bundeswehr, Katastrophenschutz und gesamtstaatlicher Sicherheitsarchitektur wurde als politische Zielrichtung benannt.
Diese Beschlüsse und Debatten fügen sich in die Logik des Operationsplans ein. Wenn Deutschland seine Rolle als „Drehscheibe“ strategisch ausbaut, Zivilschutzstrukturen stärkt und personelle Aufwuchspfade für die Streitkräfte definiert, dann geschieht das erkennbar unter der Annahme, dass Vorsorge nicht nur theoretisch bleiben darf. Politisch wird damit zumindest die Möglichkeit mitgedacht, dass von einem Plan wie dem Operationsplan Deutschland im Krisen- oder Spannungsfall tatsächlich Gebrauch gemacht werden könnte. Das unterstreicht die Tragweite der aktuellen Weichenstellungen.
Offene Fragen und langfristige Konsequenzen
Der Operationsplan Deutschland markiert ohne Zweifel eine strategische Neuorientierung. Mehr Verteidigungsbereitschaft, stärkere Bündnisintegration, engere Verzahnung von Militär und zivilen Strukturen. Das mag aus sicherheitspolitischer Sicht nachvollziehbar erscheinen. Doch jede strategische Entscheidung bringt auch Risiken mit sich.
Welche Konsequenzen hat es langfristig, wenn Deutschland logistisches Drehkreuz für militärische Verlegungen wird? Rückt unser Land damit stärker ins strategische Visier? Werden Prioritäten in Infrastruktur und Haushaltsplanung dauerhaft verschoben? Und ist die Bevölkerung ausreichend informiert, wenn wesentliche Teile der Planungen geheim bleiben?
Debatte im Brandenburger Landtag
Auch im Brandenburger Landtag habe ich das Thema bereits aufgegriffen. In der 107. Sitzung des Landtags Brandenburg stellte ich im Rahmen einer mündlichen Anfrage die Frage, welche Rolle insbesondere die ehrenamtlichen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Operationsplan Deutschland im Ernstfall einnehmen sollen. Der damalige Innenminister konnte hierzu keine konkreten Auskünfte geben. Insbesondere blieb offen, welche Aufgaben auf Freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk und weitere ehrenamtlich getragene Strukturen im Spannungs- oder Verteidigungsfall tatsächlich zukommen würden. Das unterstreicht die Notwendigkeit größerer Transparenz und klarer Zuständigkeitsregelungen, damit ehrenamtliche Kräfte wissen, welche Verpflichtungen im Rahmen sicherheitspolitischer Planungen auf sie zukommen können.
Parlamentarische Initiative für Transparenz
Aus diesem Grund werden wir eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag einbringen. Ziel ist es, Transparenz darüber zu schaffen, in welchem Umfang ehrenamtliche Kräfte des Brand- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes in die Planungen einbezogen werden, welche rechtlichen Grundlagen greifen, wie Zuständigkeiten im hybriden Szenario klar geregelt sind und ob die reguläre Gefahrenabwehr in ihrer Leistungsfähigkeit uneingeschränkt erhalten bleibt.
Sicherheit ist notwendig. Verteidigungsfähigkeit ist legitim. Aber Transparenz, parlamentarische Kontrolle und eine offene Debatte über die strategische Rolle Deutschlands sind ebenso unverzichtbar. Nur wenn wir Risiken ehrlich benennen und Zuständigkeiten klar regeln, vermeiden wir, dass aus Abschreckung schleichend eine Dynamik entsteht, die wir am Ende selbst nicht mehr kontrollieren.
Ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit – das „Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz“
Wenn es um die Beschränkung politisch unbequemer Meinungen geht, wird man in Brüssel und Berlin immer kreativer. Zum einen verklausuliert man den leicht durchschaubaren und milliardenschwer mit Steuermitteln geförderten Kampf gegen rechts als Bekämpfung von Hasskriminalität, obwohl das Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Paragraphen kennt, die eigentlich ausreichend Schutz vor verbalen Rechtsverletzungen bieten sollten. Zum anderen nimmt man die Plattformbetreiber der sozialen Medien immer fester an die Kandare.
Eine gar nicht so neue, aber nun nach und nach umgesetzte Idee ist es, politische Werbung schärfer zu regulieren. Man scheint den mündigen Bürgern echte Mündigkeit nicht zuzutrauen.
Neues Bürokratie-Monster
So liegt nun seit einigen Wochen ein Entwurf der Bundesregierung für das Wortungetüm namens Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) vor, der eine entsprechende EU-Verordnung in deutsches Recht überführen soll, obwohl sie bereits unmittelbar auch hierzulande gilt [1]. Das Gesetz stellt ausdrücklich eine Ergänzung des „Digital Services Act“ (DSA) der EU dar, der sich dem Kampf gegen sogenannte Desinformation verschrieben hatte [2]. Welche Auswirkungen allein schon dieser DSA mit sich bringt, zeigte die Hausdurchsuchung gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz aufgrund eines sarkastischen Beitrags, die auf die Denunziation durch eine „Meldestelle“ folgte [2]. Diese beauftragten „Meldestellen“ sind meist nichts anderes als linke NGOs. Der Bock wird somit zum Gärtner gemacht.
Die EU hatte im Jahr 2023 die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung auf den Weg gebracht, die seit dem 10. Oktober 2025 gilt [3]. Unter anderem ist eine sogenannte Transparenzdatenbank vorgesehen, in der Werbeanzeigen von Politikern, Parteien und sonstigen politischen Akteuren dokumentiert werden sollen [3]. Schon die EU-Verordnung enthält 44 Seiten mit inhaltlichen Details, die aber so komplex sind, dass man sie noch meinte mit 54 Seiten an Leitlinien konkretisieren zu müssen [4]. Wie war das noch mit dem Bürokratie-Abbau?
Das Targeting, also das zielgerichtete Platzieren von Werbebotschaften anhand bestimmter Nutzermerkmale, soll massiv eingeschränkt werden, indem bestimmte Eigenschaften (z. B. politische oder religiöse Überzeugungen) nicht mehr erfasst werden dürfen [3]. Damit fällt für viele Plattformen ein wesentlicher Nutzen weg, die passgenaue Ansprache der Adressaten. Es geht hier nicht um Überwachung oder Big Data, denn die meisten Nutzer geben ihre Daten freiwillig preis, um auf sie zugeschnittene Angebote zu erhalten.
Beschneidung unserer Grundrechte
Was auf den ersten Blick wie schnödes Verwaltungsrecht daherkommt, hat es in sich. So enthält der Entwurf zahlreiche Eingriffsrechte, die zur Beschränkung wesentlicher Grundrechte führen können. Ein Beispiel: Wer die Transparenzpflichten bei der Kennzeichnung politischer Werbung, Sponsoren-Erkennbarkeit und der Dokumentation von Anzeigen nicht einhält, soll nicht nur sanktioniert werden können, sondern dem drohen bei „Gefahr in Verzug“ (ein beliebter Begriff, um beinahe alles zu rechtfertigen) Durchsuchungen von Geschäfts- und Betriebsräumen [1]. Im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass „das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt“ werde. Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen sollen sogar ohne richterlichen Beschluss möglich sein [5].
Selbst die im medialen Mainstream angesiedelte Zeitung „Welt“ überschrieb einen Beitrag zu dem Thema mit dem Titel „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“ [6]. Der bekannte Journalist Uwe Vorkötter fragt provokant: „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“ [4].
Auch wenn sich das Gesetz nicht explizit an oder vielmehr gegen Redaktionen und Verlage wendet, muss bedacht werden, dass viele von ihnen auch Plattformbetreiber und Vermarkter sind [1]. Jeder hat schon einmal politische Werbung auf den Online-Präsenzen der bekannten Tageszeitungen gesehen. Wo zieht man dann die Grenze? Lässt man sich Mitarbeiterlisten mit Stellenbeschreibungen vorlegen, um festzustellen, welche Büros man durchsuchen darf?
Die entsprechenden Branchenverbände haben im Rahmen der Debatte auf EU-Ebene auf diese Gefahr hingewiesen, weshalb sie dort gebannt wurde [1]. Da Deutschland dazu neigt, Richtlinien aus Brüssel noch zu verschärfen, besteht die Gefahr, dass dieser Schutz für normale Redaktionen wegfällt, jetzt erneut.
Branchen-Experten und Juristen warnen vor diesem Gesetz
Für die großen Plattformbetreiber, oft internationale Milliardenkonzerne, mag das Ganze kaum ein Problem sein. Sie haben viele Möglichkeiten, sich der Haftung zu entziehen, im Zweifel bezahlen sie mögliche Strafen aus der Portokasse. Der Entwurf trifft vor allem kleine Akteure ins Mark, weil nicht nur noch mehr Bürokratie auf sie zukommt, sondern das Haftungsrisiko für viele finanziell kaum zu stemmen ist. Folglich verzichtet man dann lieber auf politisch anmutende Werbung, um gar nicht erst ins Visier der Behörden zu geraten. Der Chef des Verbands der Internetwirtschaft „eco“, Alexander Rabe, sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „de facto ein Verbot politischer Werbung“ [5].
Der bekannte Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bemängelt darüber hinaus, dass der Begriff der politischen Werbung in dem Gesetzentwurf wohl absichtlich vage gehalten wird und dass die für die Umsetzung des Gesetzes zuständige Behörde die Bundesnetzagentur sein soll, deren Chef mit Klaus Müller ein früherer Politiker der Grünen ist [5].
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zieht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in Zweifel, was er vor allem an der fehlenden Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen festmacht: „Daß der richterliche Beschluß nach dem Gesetzesentwurf nicht zwingend eingeholt werden muß, ist klar verfassungswidrig und verstößt unter anderem gegen das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum“ [7]. Auch kritisiert er, dass die Maßnahmen nicht von den sonst zuständigen Ermittlungsbehörden vorgenommen werden sollen, sondern im Auftrag von Aufsichtsbehörden, was „eine völlig unverhältnismäßige Ausweitung von staatlichen Ermittlungskompetenzen“ sei [7].
Der politische Diskurs wird zerstört
Ja, Werbung kann nervig sein. Auch politische Werbung kommt oft deplatziert und unpassend daher. Aber sollten nicht die Bürger und Nutzer der Plattformen selbst entscheiden dürfen, was sie sehen wollen? Warum meint der Staat, die Bürger schützen zu müssen? Oder geht es doch nur um Kontrolle?
Man darf auch nicht vergessen, dass kleinere politische Akteure oft nicht die finanziellen Kapazitäten haben, eine gewaltige Materialschlacht mit Millionen Plakaten und Flugblättern zu stemmen. Für sie ist bzw. (bald) war das Internet die einzige Möglichkeit, dies zu kompensieren.
Und die Regelungen machen bei Parteien nicht Halt. Auch kleinen lokalen Gruppen, die auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen wollen, Bürgerinitiativen oder zivilgesellschaftlichen Kampagnen könnte damit die Möglichkeit entzogen werden, ihre Themen sichtbar zu machen, was einem breiten politischen Diskurs schaden würde [8]. Im Ergebnis werden die massiven Auflagen und die bei Fehlern drohenden Sanktionen letztlich dazu führen, dass politische Werbung vermieden wird – ein explizites Verbot ist dann gar nicht mehr nötig [2].
Entmündigung der Bürger
Es ist richtig, dass es hohe Transparenzstandards für politische Einflussnahmen geben muss. Wer sich von Lobbyisten gleich welcher Couleur finanzieren lässt, soll dies öffentlich einsehbar dokumentieren müssen. Auch Manipulationen von außen müssen abgewehrt werden. Doch es ist weit über das Ziel hinausgeschossen, wenn man dafür Grundrechte für eigene Bürger und Unternehmen bis zur Unkenntlichkeit beschneidet. Wenn die Bundesregierung ihren Zensur-Entwurf durchbringt, dann ist das ein weiterer Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in unserem Land.
Man schützt die Bürger nicht, indem man sie entmündigt.
Quellenverzeichnis
[1] „Transparenzgesetz: Wenn Werbe-Labels zur Hausdurchsuchung führen“, www.telepolis.de, 31. Januar 2026 [2] „Deutschland vollstreckt EU-Verordnung für politische Zensur“, www.achgut.com, 7. Januar 2026 [3] „Bald greifen die neuen EU-Regeln für politische Online-Werbung“, www.netzpolitik.org, 31. Juli 2025 [4] „Sind Parteien schädlich wie Zigaretten?“, www-t-online.de, 13. Januar 2026 [5] „Politische Werbung sorgt für Diskussionen – jetzt soll ein neues Gesetz kommen“, www.rtl.de, 7. Januar 2026 [6] „Hausdurchsuchung für die Demokratie?“, www.welt.de, 7. Januar 2026 [7] „Bundesregierung ermöglicht Durchsuchungen von Redaktionen ohne Richter“, jungefreiheit.de, 5. Januar 2026 [8] „Hier könnte keine politische Werbung stehen“, www.zeit.de, 28. Juli 2025
Bürde für Bürger: Krankenkassenbeiträge bald auch auf Kapitaleinkommen?
Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems steht erneut im Mittelpunkt der politischen Debatte. Ausgelöst wurde diese durch einen Vorstoß aus der SPD. Unter anderem brachte Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ins Gespräch, künftig auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen bei der Berechnung von Krankenkassenbeiträgen heranzuziehen (1). Ziel sei es, die Beitragslast breiter zu verteilen und die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu stabilisieren.
Was auf den ersten Blick nach mehr Gerechtigkeit klingt, bedeutet in der Praxis jedoch vor allem eines: eine weitere finanzielle Belastung für Bürger, die bereits heute einen erheblichen Teil ihres Einkommens an Steuern und Abgaben abführen. Statt strukturelle Probleme zu lösen, soll erneut auf zusätzliche Einnahmen zugegriffen werden (2).
Die wachsende Finanzierungslücke im Gesundheitssystem
Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Behandlungskosten, demografische Entwicklungen und immer neue Aufgaben führen regelmäßig zu Defiziten. Die SPD schlägt vor, diese Lücke durch die Einbeziehung weiterer Einkommensarten zu schließen (1).
Kritiker bemängeln jedoch, dass damit nicht die Ursachen der Finanzierungskrise angegangen werden. Denn anstatt Ausgaben kritisch zu überprüfen und Reformen umzusetzen, wird der Weg der Beitragserhöhung und Ausweitung der Bemessungsgrundlagen beschritten (3).
Die tatsächlichen Kostenfaktoren
Ein wesentlicher Kostenfaktor im Gesundheitssystem sind sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsausgaben im Zusammenhang mit der Versorgung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sowie von Asylbewerbern. Für diese Leistungen werden jährlich Milliardenbeträge aufgewendet, die das System zusätzlich belasten (4).
Nach Angaben aus Fachkreisen haben diese Ausgaben spürbare Auswirkungen auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen, obwohl es sich um gesamtstaatliche Aufgaben handelt, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären (5). Die Konsequenz: Die Beitragszahler werden zunehmend zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen.
Bessere Alternativen wären möglich
Anstatt immer neue Einnahmequellen zu erschließen, gäbe es zahlreiche Möglichkeiten, das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten. Experten verweisen seit Jahren auf Einsparpotenziale durch Digitalisierung, bessere Vernetzung medizinischer Daten sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Bürokratie (6).
Solche Reformen könnten nicht nur Kosten senken, sondern gleichzeitig die Versorgungsqualität verbessern – ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.
Umfragen zeigen: Vertrauen in den Sozialstaat schwindet
Die Debatte um Krankenkassenbeiträge ist Teil einer grundsätzlichen Diskussion über den Zustand des Sozialstaats. Laut repräsentativen Umfragen hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen den Sozialstaat in seiner heutigen Form für nicht mehr dauerhaft finanzierbar (7).
Zugleich zeigen Studien, dass zwar eine breite Zustimmung zum Prinzip des Sozialstaats besteht, das Vertrauen in seine Leistungsfähigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit jedoch stark gesunken ist (8). Eine weitere Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Bürger nicht daran glauben, dass die bisherigen Regierungsparteien in der Lage sind, die sozialen Sicherungssysteme grundlegend zu reformieren (9).
Politik der Kartellparteien und ihre Folgen
Diese Entwicklung ist aus Sicht vieler Bürger das Ergebnis jahrzehntelanger Politik der Kartellparteien. Der Sozialstaat wurde kontinuierlich ausgeweitet, ohne ihn gleichzeitig effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Die Folge sind steigende Kosten, wachsende Bürokratie und eine zunehmende Belastung der Leistungsträger.
Fazit
Die Forderung, Krankenkassenbeiträge künftig auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen zu erheben, steht exemplarisch für eine Politik, die finanzielle Probleme nicht an der Wurzel packt, sondern immer neue Belastungen für die Bürger schafft. Statt strukturelle Reformen umzusetzen, wird der einfachste Weg gewählt: höhere Abgaben, breitere Bemessungsgrundlagen und immer neue Zugriffe auf private Vorsorge.
Aus Sicht der Alternative für Deutschland braucht Deutschland jedoch einen grundlegend anderen Ansatz. Das Gesundheitssystem muss von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden, die vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Gleichzeitig sind konsequenter Bürokratieabbau, eine echte Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie die Vermeidung von Ineffizienz und Doppelstrukturen notwendig, um Kosten nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus setzt die AfD auf eine klare Begrenzung ungeregelter Migration, eine stärkere Ausrichtung des Sozialstaats auf Bedürftigkeit und Leistungsgerechtigkeit sowie auf eine Entlastung von Arbeitnehmern, Familien und mittelständischen Betrieben durch niedrigere Steuern und Abgaben. Nur wenn Leistung wieder anerkannt, Eigenverantwortung gestärkt und staatliche Aufgaben klar priorisiert werden, kann der Sozialstaat dauerhaft funktionsfähig bleiben.
Deutschland wieder fit zu machen bedeutet nicht, immer neue Einnahmequellen zu erschließen, sondern Strukturen zu reformieren, Verantwortung einzufordern und den Staat auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Dafür stehen wir von der AfD – und dafür stehe ich persönlich.
Quellenverzeichnis
SPD-Vorschlag zur Finanzierung des Gesundheitssystems durch Einbeziehung aller Einkommensarten – WirtschaftsWoche
Bericht über Sozialabgaben auf Kapitalerträge – stern.de
Analyse zur Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung – WirtschaftsWoche
Gesundheitsausgaben für ukrainische Geflüchtete – Deutsches Ärzteblatt
Asyl- und fluchtbedingte Kosten im Gesundheitswesen – Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Einsparpotenziale und Effizienz im Gesundheitssystem – Handelsblatt
Repräsentative Forsa-Umfrage: Sozialstaat nicht mehr finanzierbar – WELT
Studie zum Vertrauen in den Sozialstaat – Universität Konstanz / Sozialverband VdK
Die Sprengung der Abraumförderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde war kein bloßer technischer Rückbau, sondern ein energiepolitisches Symbol. Öffentlich per Livestream konnten Bürger verfolgen, wie eine zentrale Infrastruktur zur Gewinnung grundlastfähiger Energie endgültig beseitigt wurde – in einer Zeit, in der der Energiebedarf in Deutschland weiter steigt und die Versorgungssicherheit zunehmend unter Druck gerät [1].
Ein ähnliches Bild bot sich bereits im Oktober 2025 bei der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Gundremmingen. Auch dort wurde leistungsfähige Energieinfrastruktur nicht deshalb überflüssig, weil gleichwertiger Ersatz bereitstand, sondern weil politische Entscheidungen den endgültigen Rückbau erzwangen [2]. Beide Ereignisse stehen sinnbildlich für eine Energiepolitik, die ideologisch motiviert ist und physikalische sowie wirtschaftliche Realitäten ausblendet.
Der Abschied von sicherer, grundlastfähiger Energie
Mit dem nahezu zeitgleichen Ausstieg aus Kernenergie und Kohleverstromung verabschiedet sich Deutschland von zwei Energieformen, die entscheidende Eigenschaften gemeinsam haben: Sie sind grundlastfähig, wetterunabhängig und dauerhaft verfügbar. Genau diese Eigenschaften sind für ein Industrieland unverzichtbar.
Der Kohleausstieg trifft insbesondere Regionen wie die Lausitz hart. Über Jahrzehnte gewachsene industrielle Strukturen, Arbeitsplätze und eine stabile Energieversorgung werden aufgegeben, ohne dass zum Zeitpunkt des Rückbaus ein belastbarer Ersatz existiert [3]. Trotz hoher installierter Leistungen bei Wind- und Solarenergie kommt es immer wieder zu Situationen, in denen nur ein sehr geringer Teil des tatsächlichen Strombedarfs aus wetterabhängigen Energien gedeckt werden kann [3].
Anstatt zunächst Versorgungssicherheit herzustellen, werden funktionierende Anlagen abgeschaltet, gesprengt und unwiederbringlich zerstört. Es wird nicht der erste Schritt vor dem dritten getan – sondern der dritte vor dem ersten.
Fernwärme: Ein unterschätztes Opfer der Energiepolitik
Was in der öffentlichen Debatte häufig ausgeblendet wird: Mit dem Ende von Kohle- und Kernkraftwerken verschwindet auch eine tragende Säule der Fernwärmeversorgung. Diese wurde bislang vielfach als Nebenprodukt der Stromerzeugung gewonnen – effizient, zuverlässig und vergleichsweise kostengünstig.
Fallen diese Kraftwerke weg, muss Fernwärme neu erzeugt werden. Das ist technisch möglich, jedoch deutlich energieintensiver, teurer und abhängig von zusätzlichem Strombedarf. Für Bürger und Kommunen bedeutet das steigende Preise bei gleichzeitig sinkender Versorgungssicherheit.
Die Seewasserwärmepumpe in Cottbus: Ersatz mit erheblichen Risiken
Ein zentrales Beispiel für diese Entwicklung ist die geplante Seewasserwärmepumpe in Cottbus. Das Projekt wird als Zukunftslösung beworben, ist jedoch mit Investitionskosten von nahezu 100 Millionen Euro verbunden – Kosten, die am Ende von den Bürgern zu tragen sein werden [4].
Hinzu kommt eine grundlegende Frage: Woher soll der zusätzliche Strom kommen, der für den Betrieb einer solchen Großwärmepumpe notwendig ist, wenn gleichzeitig sichere Stromerzeugungskapazitäten abgeschaltet werden? Ohne stabile Stromversorgung wird aus einer Wärmepumpe keine Lösung, sondern ein zusätzliches Risiko für das Gesamtsystem.
Zugefrorener See – ökologische und technische Realität
Heute konnte man sich selbst ein Bild davon machen, wie fragil diese Konzepte sind: Der betreffende See war bei den aktuellen winterlichen Temperaturen vollständig zugefroren. Das zeigt, wie begrenzt die verfügbare Umweltenergie in solchen Gewässern in kalten Perioden tatsächlich ist.
Eine großtechnische Seewasserwärmepumpe entzieht dem See kontinuierlich Wärme. Wird einem Gewässer unter solchen Bedingungen zusätzlich Energie entzogen, sind ökologische Folgen absehbar. Sinkende Wassertemperaturen können Wasserlebewesen, Mikroorganismen und das ökologische Gleichgewicht massiv beeinträchtigen. Veränderungen der Sauerstoffverhältnisse, Stress für Flora und Fauna sowie langfristige Schäden am Ökosystem sind reale Risiken.
Auch technisch ergeben sich Probleme: Je kälter das Ausgangswasser, desto ineffizienter arbeitet eine Wärmepumpe. Vereisung, höherer Stromverbrauch und steigende Betriebskosten sind zu erwarten. Wenn ein See bereits ohne zusätzliche Nutzung zufriert, muss ernsthaft hinterfragt werden, ob er dauerhaft als Energiequelle im industriellen Maßstab geeignet ist. Gerade im Winter, wenn der Energiebedarf am höchsten ist, droht eine zusätzliche Schwächung des Systems.
Energieoffen, technologieoffen, realistisch
Die AfD lehnt diesen energiepolitischen Kurs entschieden ab. In ihrem Programm steht klar: Energiepolitik muss technologieoffen, bedarfsgerecht und auf Versorgungssicherheit ausgerichtet sein. Sichere Energiequellen dürfen nicht aus ideologischen Gründen abgeschaltet werden, solange kein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht [5].
Ein Industrieland kann nicht zuerst Kraftwerke sprengen, Brücken abbrechen und Kühltürme niederreißen – und anschließend hoffen, dass Speicher, Wärmepumpen und Importe die entstehenden Lücken irgendwann schließen. Vernünftige Politik bedeutet, zuerst Alternativen aufzubauen und zu testen, bevor bewährte Strukturen aufgegeben werden.
Fazit
Die Sprengung der Förderbrücke F60 und der Abriss der AKW-Kühltürme sind keine Einzelfälle. Sie stehen exemplarisch für eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und ökologische Verantwortung dem politischen Zeitgeist unterordnet. Während der Energiebedarf steigt, wird die Grundlage unserer sicheren Energieversorgung zerstört – öffentlich, unumkehrbar und ohne tragfähigen Ersatz.
Deutschland braucht keinen weiteren symbolischen Rückbau, sondern einen ideologiefreien Energiemix, der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbindet. Alles andere wird uns wirtschaftlich, sozial und energiepolitisch teuer zu stehen kommen.
Quellenverzeichnis
Niederlausitz Aktuell: Livestream – Förderbrücke F60 im Tagebau Jänschwalde wird gesprengt
RWE Presse: Kühltürme der Rückbauanlage Gundremmingen erfolgreich zu Boden gebracht, 25.10.2025
rbb24: Bislang kein konkreter Plan für die Zukunft der Lausitz ohne Kohle, 13.05.2025
AfD-Bundesprogramm / Wahlprogramm: Abschnitt Energiepolitik (Technologie- und Energieoffenheit)
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.