Weil sie hier weiterhin einen Sonderstatus genießen
Es ist schön in Deutschland, keine Frage. Das haben in den letzten Jahren auch Millionen Menschen erkannt, die unter dem Label „Asylbewerber“, „Schutzsuchende“ oder „Flüchtlinge“ eingereist sind. Viele kamen, ohne tatsächlich verfolgt zu werden. Fast keiner ging, als die potentielle Gefahr im Heimatland vorüber war. Der Eindruck bleibt, dass das vor allem wirtschaftliche und finanzielle Gründe hat.
Man wird es wohl nie erfahren. Bestenfalls dann, wenn die finanziellen Leistungen zusammengestrichen und auf das Allernötigste beschränkt werden. Spätestens dann werden wohl viele entweder zurückkehren oder in Länder weiterwandern, die noch immer üppig Sozialleistungen ausschütten.
Man kann Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sicher nicht mit Wirtschaftsflüchtlingen aus anderen Ländern gleichsetzen. Dennoch lassen auch in Bezug auf ukrainische Flüchtlinge gewisse Entwicklungen aufhorchen.
Polen streicht Privilegien für Ukrainer
So hatten ukrainische Geflüchtete seit Beginn des Kriegs mit Russland auch in Polen zahlreiche Privilegien [1]. Zwischenzeitlich lebten etwa 960.000 Ukrainer in Polen [2]. Insgesamt kamen zwischen Februar 2022 und Dezember 2024 laut dem polnischen Innenministerium 1,6 Millionen Ukrainer nach Polen [3].
Die bislang gewährten Privilegien werden nun Schritt für Schritt abgebaut. Polens Präsident Karol Nawrocki zu seiner diesbezüglichen Entscheidung wörtlich: „Ich habe versprochen, die Ära der bedingungslosen Privilegien zu beenden, heute löse ich das ein. Das neue Gesetz beendet die Interventionshilfe und führt im System verankerte Regeln ein. Unterstützung ja, Privilegien auf Kosten der Polen nein“ [1].
Die polnische Regierung begründet ihr Vorgehen damit, dass die Lage nach vier Jahren Krieg als stabiler einzuschätzen sei [3].
Ziel der neuen polnischen Politik ist es, die Leistungen für Ukrainer auf das Niveau zurückzufahren, das für andere Nicht-EU-Bürger gilt [1]. Zuschüsse für Wohnung, Ernährung und besondere Gesundheitsleistungen soll es nur noch für „besonders Schutzbedürftige“ geben [2]. Dazu zählen Minderjährige und Opfer von Folter oder Vergewaltigung [3].
So soll die kostenlose medizinische Versorgung nur noch in bestimmten Fällen gewährt werden, auch Kindergeldbezug wird nun an Berufstätigkeit geknüpft [1]. Bereits im vergangenen Jahr hatte Polen die Leistungen für arbeitslose Ukrainer massiv eingeschränkt.
Polnische Entscheidung erhöht Druck auf deutschen Sozialstaat
Die Entscheidung der polnischen Regierung ist aus Polens Sicht absolut nachvollziehbar, hat aber aufgrund Deutschlands offener Grenzen direkte Auswirkungen auf uns. So wurde bereits im Mai über Geheimpapiere der deutschen Sicherheitsbehörden berichtet, denen zufolge befürchtet wird, dass sich viele ukrainische Kriegsflüchtlinge auf den Weg nach Deutschland machen werden [4].
Und so dürfte die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainer, derzeit etwa 1,35 Millionen [2], noch deutlich steigen. Sie genießen hierzulande den Sonderstatus, dass sie nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen und entsprechend niedrigere Leistungen beziehen, sondern sofort den Bezug von Grundsicherung plus Miet-, Heiz- und Gesundheitskosten gewährt bekommen [2].
Schon jetzt machen ukrainische Staatsbürger laut dem oben erwähnten Geheimdossier bei illegalen Schleusungen die „statistisch relevanteste Gruppe“ aus [2]. Bemerkenswert ist, dass es sich mittlerweile vor allem um Männer im wehrfähigen Alter handelt, die ihr Land derzeit eigentlich gar nicht verlassen dürfen [2]. Aktuell unterliegen Männer zwischen 23 und 60 Jahren in der Ukraine einem strikten Ausreiseverbot [5]. Doch so strikt scheint es in der Praxis nicht angewendet zu werden.
Auch von der EU sind keine Entscheidungen zu erwarten, die die Zuwanderung aus der Ukraine begrenzen könnten. So empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten seit langem, die langfristige Integration zu erleichtern und den Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge zu verlängern [6]. Derzeit gilt noch bis 4. März 2027 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie, nach der ukrainische Flüchtlinge ohne individuelles Asylverfahren aufgenommen werden [5].
Sonderstatus muss auf den Prüfstand
Auch in Deutschland gehört der Sonderstatus für ukrainische Flüchtlinge auf den Prüfstand. Ebenfalls ist nicht einzusehen, dass die noch immer geltenden Regeln des sogenannten Dublin-Systems nicht eingehalten werden. Wer über einen anderen sicheren Drittstaat einreist, hat laut „Dublin“ in diesem Land sein Asylverfahren abzuwarten. Eine Weiterreise nach Deutschland, weil hier der Sozialstaat vergleichsweise am großzügigsten ist, muss unterbunden werden.
Ansonsten werden wir irgendwann feststellen müssen, dass der Sozialstaat als Sicherungsnetz nur noch eine schöne Erinnerung an die Vergangenheit ist. Denn die Äußerung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, dass niemand in unsere Sozialsysteme einwandert, ist ein Märchen aus dem Willy-Brandt-Haus.
Quellenverzeichnis
[1] „Ukrainer in Polen verlieren Sonderstatus“, www.tagesschau.de, 5. März 2026
[2] „Nach Leistungskürzung: Polens Ukrainer ziehen weiter nach Deutschland“, jungefreiheit.de, 28. Mai 2026
[3] „„Lage stabiler“ – Polen schränkt Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge deutlich ein“, www.welt.de, 5. März 2026
[4] „Kommen die Ukrainer aus Polen jetzt zu uns?“, www.bild.de, 28. Mai 2026
[5] „Schutz für Ukrainer: Dobrindt für Ende der Regel bei Männern“, www.zdfheute.de, 4. Juni 2026
[6] „EU will Sonderstatus für ukrainische Geflüchtete verlängern“, www.handelsblatt.com, 4. Juni 2025


