Im Landtag

Meine Aufgaben und die tägliche Arbeit im Landtag Brandenburg

Alle fünf Jahre wählen die Brandenburger ihre Mitglieder eines Parlaments in den Landtag. Zur letzten Landtagswahl 2019 wählten die Brandenburger in 44 Wahlkreisen den 7. Landtag Brandenburg. Dieser besteht zur Zeit aus 88 Abgeordnete bzw. Mitglieder des Landtags, daher auch die Abkürzung „MdL“. Noch etwas zum Hintergrundwissen: Abgeordnete sind Vertreter des gesamten Volkes, nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen grundsätzlich nicht gebunden. Das ermöglicht eine ideale Grundlage einer echten Volksvertretung, für welche ich seither mit Herz und Verstand einstehe.

Gern stehe ich auch Ihren Anfragen, Anregungen oder Hilfeersuchen persönlich zur Verfügung. Hierfür biete ich jedem Bürger die sogenannte BÜRGERSPRECHSTUNDE an. Den nächsten Termin finden Sie hier

Anfragen & Anträge

Zu unseren und auch meinen Aufgaben zählen unter anderem die Erstellung von kleinen oder großen ANFRAGEN. Man muss dazu wissen, das Anfragen Auskunftsbegehren von allen Abgeordneten an die Landesregierung sind und damit eine Möglichkeit, Kontrolle gegenüber der Exekutive auszuüben (Artikel 56 Abs. 2 Landesverfassung), gegeben ist. Sodann stellen wir im Landtag Brandenburg bedeutende Anfragen über soziale und wirtschaftlich bedeutende Themen. All diese Anfragen sind Parlamentsdokumente und können ebenso wie Beratungsvorgänge sowie Informationen zu Mandats- und Amtsträgern seit der 1. Wahlperiode online im  HIER nachgelesen werden.

Kleine Anfragen 

dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen in kurzer, gedrängter Form verfasst sein. Sie müssen binnen vier Wochen von der Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Antwortet die Landesregierung nicht in der vorgegebenen Frist, setzt der Präsident die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung, es sei denn, das Einverständnis des Fragestellers oder der Fragestellerin zu einer Fristverlängerung liegt dem Präsidenten vor (§§ 58 und 59 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Großen Anfragen

hierbei handelt es sich um ein ganzes Fragenpaket zu einem Sachverhalt. Sie werden von einer Fraktion oder einem Fünftel der Mitglieder des Parlaments schriftlich oder in elektronischer Form über den Präsidenten an die Landesregierung eingereicht und müssen von ihr innerhalb von drei Monaten schriftlich beantwortet werden (§§ 56 und 57 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Mündliche Anfragen

sind bis eine Woche vor dem Plenum schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen und während einer Plenarsitzung in einer Fragestunde durch die Landesregierung mündlich zu beantworten. Anfragen, die in der jeweiligen Fragestunde nicht beantwortet werden, sind von der Landesregierung binnen eines Tages schriftlich zu beantworten (§ 60 Abs. 1 und Anlage 2 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Dringliche Anfragen

beinhalten Fragen von dringendem öffentlichen Interesse. Diese müssen bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung eingereicht werden und werden zu Beginn der Fragestunde aufgerufen. Liegen zum selben Fragenkreis bereits Fragen vor, werden sie ebenfalls vorgezogen und haben Vorrang vor der dringlichen Anfrage (Anlage 2 Nr. 2 zur Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).

Unsere bisherigen kleinen Anfragen