Seit dem schulischen Lockdown am 18. März 2020 wurde der Präsenzunterricht an brandenburgischen Schulen weitestgehend...
Mehr dazuIm Landtag
Meine Aufgaben und die tägliche Arbeit im Landtag Brandenburg
Alle fünf Jahre wählen die Brandenburger ihre Mitglieder eines Parlaments in den Landtag. Zur letzten Landtagswahl 2019 wählten die Brandenburger in 44 Wahlkreisen den 7. Landtag Brandenburg. Dieser besteht zur Zeit aus 88 Abgeordnete bzw. Mitglieder des Landtags, daher auch die Abkürzung “MdL”. Noch etwas zum Hintergrundwissen: Abgeordnete sind Vertreter des gesamten Volkes, nur ihrem Gewissen verpflichtet und an Aufträge und Weisungen grundsätzlich nicht gebunden. Das ermöglicht eine ideale Grundlage einer echten Volksvertretung, für welche ich seither mit Herz und Verstand einstehe.
Gern stehe ich auch Ihren Anfragen, Anregungen oder Hilfeersuchen persönlich zur Verfügung. Hierfür biete ich jedem Bürger die sogenannte BÜRGERSPRECHSTUNDE an. Den nächsten Termin finden Sie hier

Anfragen & Anträge
Zu unseren und auch meinen Aufgaben zählen unter anderem die Erstellung von kleinen oder großen ANFRAGEN. Man muss dazu wissen, das Anfragen Auskunftsbegehren von allen Abgeordneten an die Landesregierung sind und damit eine Möglichkeit, Kontrolle gegenüber der Exekutive auszuüben (Artikel 56 Abs. 2 Landesverfassung), gegeben ist. Sodann stellen wir im Landtag Brandenburg bedeutende Anfragen über soziale und wirtschaftlich bedeutende Themen. All diese Anfragen sind Parlamentsdokumente und können ebenso wie Beratungsvorgänge sowie Informationen zu Mandats- und Amtsträgern seit der 1. Wahlperiode online im HIER nachgelesen werden.
Kleine Anfragen
dürfen sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und müssen in kurzer, gedrängter Form verfasst sein. Sie müssen binnen vier Wochen von der Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Antwortet die Landesregierung nicht in der vorgegebenen Frist, setzt der Präsident die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung, es sei denn, das Einverständnis des Fragestellers oder der Fragestellerin zu einer Fristverlängerung liegt dem Präsidenten vor (§§ 58 und 59 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).
Großen Anfragen
hierbei handelt es sich um ein ganzes Fragenpaket zu einem Sachverhalt. Sie werden von einer Fraktion oder einem Fünftel der Mitglieder des Parlaments schriftlich oder in elektronischer Form über den Präsidenten an die Landesregierung eingereicht und müssen von ihr innerhalb von drei Monaten schriftlich beantwortet werden (§§ 56 und 57 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).
Mündliche Anfragen
sind bis eine Woche vor dem Plenum schriftlich oder in elektronischer Form einzureichen und während einer Plenarsitzung in einer Fragestunde durch die Landesregierung mündlich zu beantworten. Anfragen, die in der jeweiligen Fragestunde nicht beantwortet werden, sind von der Landesregierung binnen eines Tages schriftlich zu beantworten (§ 60 Abs. 1 und Anlage 2 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).
Dringliche Anfragen
beinhalten Fragen von dringendem öffentlichen Interesse. Diese müssen bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung eingereicht werden und werden zu Beginn der Fragestunde aufgerufen. Liegen zum selben Fragenkreis bereits Fragen vor, werden sie ebenfalls vorgezogen und haben Vorrang vor der dringlichen Anfrage (Anlage 2 Nr. 2 zur Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg).
Unsere bisherigen kleinen Anfragen
Gewerkschaft der Polizei Brandenburg weist Darstellungen als falsch zurück
Im Zuge der gewalttätigen Proteste von „Ende Gelände“ im November 2019 existiert ein Gruppenfoto von...
Mehr dazuNachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 7/310
Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 310 – “Förderverein Cottbuser Aufbruch...
Mehr dazuBevölkerungsschutz bei Umweltgiften durch Großbrandlagen
In den letzten Jahren sind immer wieder Großbrandlagen in Brandenburgs Wäldern entstanden.
Mehr dazuAusbildungsbeschränkungen der Freiwilligen Feuerwehren durch die Eindämmungsverordnung
In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in...
Mehr dazuFunktionsbedingtes Zusammenkommen der Feuerwehrangehörigen
In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in...
Mehr dazuProjekt “Energie für Vielfalt und Toleranz” beim FC Energie Cottbus e.V.
Der FC Energie Cottbus e.V. ist ein 1966 gegründeter Fußballverein mit Sitz in der Stadt...
Mehr dazuNachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 217 – Verbindungen und Finanzierung von “Cottbus Nazifrei!”
Wie die Landesregierung in ihrer Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage mitteilte, wurde der...
Mehr dazu