Mit dem Start des neuen Projektaufrufs für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ setzt der Bund ein wichtiges Signal für die Zukunft unserer Sportinfrastruktur. Wie aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums hervorgeht, stehen im Bundeshaushalt 2026 insgesamt 250 Millionen Euro gezielt für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung [1]. Damit wird ein Bereich adressiert, der seit Jahren unter erheblichem Sanierungsstau leidet und zugleich eine zentrale Bedeutung für Gesundheit, Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat.
Schwimmbäder sind weit mehr als nur Orte der Freizeitgestaltung. Sie sichern die Schwimmfähigkeit unserer Kinder, fördern den Breitensport und leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Gleichzeitig sind viele Anlagen in einem Zustand, der dringend Investitionen erforderlich macht. Genau hier setzt das Bundesprogramm an.
Klare Förderbedingungen
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder in unterschiedlichsten Ausprägungen, darunter Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder und Lehrschwimmbecken [1]. Städte, Gemeinden und Landkreise können entsprechende Projekte einreichen und so dringend notwendige Modernisierungen anstoßen.
Diese Maßnahmen greifen zentrale Punkte auf, die auch im Deutschen Bundestag im Rahmen entsprechender Initiativen thematisiert wurden. In meinem Beitrag zur Sanierung von Sportstätten habe ich deutlich gemacht, dass wir es hier nicht mit Einzelfällen, sondern mit einem flächendeckenden Problem zu tun haben.
Kommunen müssen jetzt handeln
Die Antragsfrist läuft bis zum 19. Juni 2026. Städte, Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, ihre Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau, Stadt und Raumforschung einzureichen [1]. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Diese Frist sollte von den Kommunen unbedingt genutzt werden. Wer jetzt nicht handelt, vergibt eine wichtige Chance, dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.
Unsere Forderungen bilden die Realität ab
Die aktuelle Förderung ist ein Schritt in die richtige Richtung, kann aber nur ein Anfang sein. Unsere Forderungen aus der Bundestagsdrucksache bilden die tatsächliche Lage vor Ort ab. Der Sanierungsbedarf ist vielerorts deutlich größer als das aktuell bereitgestellte Fördervolumen.
Es reicht nicht aus, punktuell Mittel bereitzustellen. Notwendig ist eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung, die den realen Investitionsbedarf widerspiegelt. Genau dafür stehen unsere Forderungen. Sie orientieren sich nicht an Wunschvorstellungen, sondern an den konkreten Herausforderungen in den Kommunen.
Jetzt Verantwortung übernehmen
Ich rufe alle Verantwortlichen in den Kommunen ausdrücklich dazu auf, sich aktiv um eine Teilnahme am Förderprogramm zu bemühen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Bringen Sie Ihre Projekte auf den Weg. Sorgen Sie dafür, dass unsere Schwimmbäder erhalten und modernisiert werden.
Gleichzeitig bleibt klar: Dieses Programm kann nur ein erster Schritt sein. Es braucht weitere Maßnahmen, um den bestehenden Sanierungsstau tatsächlich abzubauen.
Es geht um Sicherheit, um Gesundheit und um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Vor allem aber geht es um Verantwortung gegenüber den Kommunen und ihren Bürgern.
Quellenverzeichnis
[1] Pressemittteilung BMWSB Pressemitteilungen – Bund setzt starkes Signal für die Zukunft kommunaler Schwimmbäder – BMWSB, 20.03.2026
[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032, „Sanierung von Sportstätten im Bund“, abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf
[3] Eigener Beitrag: „Rede Antrag zu Sanierung von Sportstätten im Bundestag mit klarer Forderung“, abrufbar unter: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/


