Freiheit und Sicherheit befinden sich oft miteinander im Spannungsverhältnis. Wer 100-prozentige Sicherheit will, wird auf viel Freiheit verzichten müssen. Wer keinerlei Freiheitseinschränkungen akzeptieren will, wird wiederum bei der Sicherheit Abstriche machen müssen. Es gilt, beides miteinander in ein gesellschaftlich tragfähiges Verhältnis zu bringen.

Im Deutschland unserer Tage schafft man das „Kunststück“, zeitgleich beides auf ein Minimum zu reduzieren. Kaum eine sicherheitspolitische Maßnahme der letzten Jahre hat tatsächlich mehr Sicherheit mit sich gebracht, aber pauschal die Freiheitsrechte beschnitten.

Und so scheint es munter weiterzugehen.

Bundesregierung beschließt anlasslose IP-Vorratsdatenspeicherung

So hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, sämtliche Anbieter von Internetzugangsdiensten zu verpflichten, die IP-Adressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern [1]. Darüber hinaus sollen auch die sogenannten Port-Nummern gespeichert werden, also numerische Adressen, die die Identifizierung verschiedener Dienste oder Anwendungen auf einem Gerät und die Zuordnung von Datenpaketen ermöglichen [2].

Dies soll ohne jeglichen konkreten Anfangsverdacht erfolgen [3]. Außerdem soll es den Internetprovidern bei konkretem Verdacht möglich sein, die Aktivitäten eines Internetanschlusses mitzuschneiden [3].

Eigentlich soll das Vorgehen dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus dienen, doch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumt nebenbei ein, dass es auch das Vorgehen gegen „Extremismus“ erleichtern solle [1]. Man muss keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass ein weiteres Instrument für den Kampf gegen missliebige Meinungen geschaffen werden soll.

Experten üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf

Digitalexperten weisen darauf hin, dass es sich auch bei IP-Adressen um sensible Daten handelt, weil dadurch Rückschlüsse auf Internetsuchen und persönliche Interessen möglich seien [4]. Markus Beckedahl vom Zentrum für Digitalrechte und Demokratie hält es vor allem für problematisch, dass Daten heute zusammengeführt werden können, was seiner Ansicht nach einen sorgsameren Umgang mit persönlichen Daten erforderlich mache [4].

Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes sieht die Gefahr detaillierter Nutzungsprofile und merkt auch einen erheblichen Aufwand für die betroffenen Unternehmen an [5]. Dies kann letztlich auch ein Kostentreiber sein, die Mehrkosten würden wohl auf die Verbraucher umgelegt werden.

Weitere Kostenrisiken und in der Praxis auch Datenschutzprobleme könnten sich daraus ergeben, dass die durch die Speicherung entstehenden „Daten-Honeypots“ wiederum gegen Angriffe geschützt werden müssen [5].

Auch bezweifeln viele Fachleute, dass die neue von Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetzesnovelle vor den Gerichten Bestand haben wird [6]. Der Deutsche Anwaltsverein sieht die Schwelle für sehr eingriffsintensive Ermittlungsmaßnahmen gesenkt und warnt vor empfindlichen Grundrechtseingriffen [6].

Ebenfalls sei kritisch zu sehen, dass die Speicherdauer von drei Monaten „deutlich über das erforderliche Maß hinaus“ gehe und dass für die Verwertung der Daten keine richterliche Kontrolle vorgesehen sei [6]. Selbst das Bundeskriminalamt (BKA) hält eine Speicherdauer von zwei bis drei Wochen für ausreichend [5].

Vom Verband der Internetwirtschaft Eco wird moniert, dass es keinen nachweisbaren Mehrwert für die Strafverfolgung geben würde, es handele sich lediglich um „Datenspeicherung auf Verdacht“ [7].

Frühere Überwachungsgesetze scheiterten vor Gericht

Schon früher galt eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsanbieter, diese wurde aber vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 mit Blick auf unverhältnismäßige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit gekippt [1].

Auch spätere Versuche der Massenerfassung digitaler Daten scheiterten an den Gerichten. So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 vorläufig die Umsetzung eines Gesetzes, das die zehnwöchige Speicherung von Verkehrsdaten vorsah [3].

Nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit

Zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz kaum geeignet, lässt sich die Datenverfolgung doch durch die Nutzung von VPN-Verbindungen, Tor-Netzwerken oder des Darknets leicht umgehen. Gleiches gilt für Aktivitäten unter Nutzung ausländischer Anschlüsse.

Wenn man liest, dass unter den „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die es mit der neuen Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen gilt, auch die sogenannte „Hasskriminalität“ ist, dann weiß man, in welche Richtung das Ganze gehen soll [8].

Die von der Bundesregierung geplante Vorratsdatenspeicherung schafft nicht mehr Sicherheit, stellt aber Millionen Bürger unter Generalverdacht. Vor allem deshalb, weil sie anlasslos erfolgt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers und dient der Massenüberwachung unbescholtener Bürger. Kriminelle lachen sich derweil schlapp.

Am Ende bedeutet dieses Gesetz nicht mehr Sicherheit, aber weniger Freiheit.


Quellenverzeichnis

[1] „Kabinett bringt Speicherpflicht für IP-Adressen auf den Weg“, www.tagesschau.de, 22. April 2026
[2] „Abgespeckte Vorratsdatenspeicherung kommt“, www.lto.de, 22. April 2026
[3] „Kabinett beschließt Vorratsdatenspeicherung light“, www.spiegel.de, 22. April 2026
[4] „Regierung bringt Speicherung von IP-Adressen auf den Weg“, www.zdfheute.de, 22. April 2026
[5] „IP-Speicherung: Experten warnen vor Kostenfalle und geringem Sicherheitsgewinn“, www.heise.de, 26. April 2926
[6] „Neues Überwachungsgesetz: Deine Daten werden jetzt wieder gesammelt“, www.infranken.de, 27. April 2026
[7] „Rechtliche Bedenken bei dreimonatiger IP-Adressspeicherung“, www.heise.de, 23. April 2026
[8] „Die Bundesregierung will den gläsernen Untertan“, jungefreiheit.de, 24. April 2026

Mit Klavierbegleitung durch einen Abend voller Volkslieder

Am 05. Juni 2026 ab 17:00 Uhr laden wir herzlich zu einem gemeinsamen Liederabend im Bürgerbüro Cottbus ein. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Singen bekannter deutscher Volks- und Frühlingslieder, musikalisch begleitet am Klavier.

Volkslieder gehören zu unserem kulturellen Gedächtnis. Sie erzählen von Heimat, Natur, Jahreszeiten, Freude, Wanderschaft und Gemeinschaft. Viele dieser Lieder begleiten Menschen seit Generationen und sind auch heute noch ein schöner Anlass, zusammenzukommen und miteinander zu singen.

Geplant ist ein abwechslungsreicher Abend mit bekannten Liedern wie „Der Mai ist gekommen“, „Alle Vögel sind schon da“, „Im Märzen der Bauer“, „Geh aus, mein Herz, und suche Freud“, „Kein schöner Land“, „Hoch auf dem gelben Wagen“ und vielen weiteren vertrauten Melodien.

Die Veranstaltung findet bei uns im AfD Bürgerbüro Cottbus gemeinsam mit Lars Schieske in der Dresdener Straße 89, 03050 Cottbus, statt.

Termin: 05. Juni 2026
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Dresdener Straße 89, 03050 Cottbus
Kontakt bei Fragen: buero@lars-schieske.de

Wir freuen uns auf einen geselligen Abend mit Musik, Tradition und gemeinsamer Freude am Singen.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie arbeiten seit Jahren hart und sind sparsam, um sich Ihren lang gehegten Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Bedingungen werden nicht leichter: Zinsen sind gestiegen, die Baukosten sind aufgrund zahlreicher politischer Verfehlungen explodiert. Ob Ihr Arbeitsplatz dauerhaft gesichert ist, wissen Sie nicht. Dennoch wollen Sie den großen Schritt wagen. Und Sie haben ein schönes Haus gefunden, das gerade so in Ihrem Budget liegt. Auch die Bank gibt grünes Licht für die Finanzierung.

Und dann das: Die Kommune, in deren Gebiet Ihre Traumimmobilie belegen ist, weist auf ihr Vorkaufsrecht hin. Kurze Begründung: Sie sind rechts!

Eingriffsrechte für Kommunen geplant

Ja, das Szenario klingt wie aus einem schlechten Film. Es könnte aber schon bald Realität werden, wenn die Bundesregierung Nägel mit Köpfen macht. Sie arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Baugesetzbuchs (BauGB), das Kommunen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten verschaffen soll, um gegen „extremistische“ Akteure im Immobiliensektor vorzugehen [1].

Es geht also um eine Änderung des Vorkaufsrechts, das in § 24 BauGB geregelt ist. Bisher erlaubt es den Kommunen in bestimmten Fällen, in bestehende Kaufverträge einzugreifen, wenn dies dem Allgemeinwohl dient [2]. Kommunen sollen nun auch dann Immobilienkäufe stoppen dürfen, „wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen“ [3].

So heißt es in einem Referentenentwurf zur Reform des Städtebau- und Raumordnungsrechts des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dass Kommunen in Fällen gezielt eingreifen können sollen, wenn dem potenziellen Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ attestiert werden [1]. Auch die Qualität dieser Bestrebungen wird bereits definiert: Sie seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele“ [4]. Es braucht also kein strafbares oder anderweitig illegales Verhalten, um elementarer Grundrechte beraubt zu werden.

Weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts

Doch damit nicht genug: Allein der Verdacht solcher Bestrebungen soll ausreichen, um den Kommunen Eingriffe zu ermöglichen. So sollen einem potenziellen Immobilienkauf dann Steine in den Weg gelegt werden können, „sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“ [2].

Konkret ist angedacht, das Verfassungsschutzgesetz insoweit zu ändern, dass der Verfassungsschutz ermächtigt wird, entsprechende Daten über potenzielle Erwerber weiterzugeben [1]. Die Kommunen selbst werden befugt, Informationen über Kaufinteressenten beim Verfassungsschutz und beim Bundeskriminalamt einzuholen [4].

Der genannte Entwurf aus dem Bauministerium nimmt explizit Bezug auf eine sogenannte „rechtsextreme Raumnahmestrategie“ und angeblich angestrebte „national befreite Zonen“ [2]. Es soll also ein weiteres Werkzeug für den Kampf gegen rechts bereitgestellt werden.

Kritik von Immobilienverband und Juristen

Das Vorhaben aus dem Haus von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stößt auch beim Immobilienverband auf Kritik [2]. Der Branchenverband sieht „die Gefahr, dass ein bodenrechtliches Instrument, das seinem Wesen nach an konkrete städtebauliche Zielsetzungen anknüpft, mit Elementen der Gefahrenabwehr und sicherheitsbehördlichen Bewertung aufgeladen wird“ [2].

Auch von Juristen wird der Gesetzentwurf sehr kritisch gesehen. So stellt beispielsweise der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg fest: „Das verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die schwammigen Formulierungen im Gesetzentwurf führen dazu, dass auch kritische Bürger mit angeblich politisch missliebigen Meinungen betroffen sein können“ [5].

Union ist der SPD ausgeliefert und spielt mit

Dass die Union bei solchen SPD-Vorschlägen mitspielt, zeigt erneut, was passiert, wenn man sich selbst hinter einer Brandmauer einsperrt und dem nach links abdriftenden Koalitionspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist.

Die Politik versagt seit vielen Jahren beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und die Spekulation mit sogenannten Schrottimmobilien. Auch bandenmäßigem Sozialleistungsbetrug mittels solcher Immobilien schaut der Staat tatenlos zu. Auf diesem Auge ist man blind. Um das Versagen in diesem Bereich zu kaschieren, konstruiert man nun ein Problem, das es gar nicht gibt.

Für uns ist klar: Eine politisch weisungsgebundene Behörde wie der Verfassungsschutz darf kein Akteur im Baurecht werden! Wir lehnen den von der Bundesregierung geplanten Gesinnungs-TÜV entschieden ab.


Quellenverzeichnis

[1] „Baugesetzbuch: Kommunales Vorkaufsrecht mit Gesinnungs-TÜV?“, kommunal.de, 10. April 2026
[2] „Wirbel um brisante SPD-Pläne beim Baurecht: Kommt jetzt der Gesinnungs-TÜV?“, www.fr.de, 25. April 2026
[3] „Schwarz-Rot plant Gesinnungs-TÜV für Immobilienkäufe“, jungefreiheit.de, 9. April 2026
[4] „Gesinnungs-TÜV beim Hauskauf: Bundesregierung plant Vorkaufsrecht nach politischer Überprüfung“, www.kettner-edelmetalle.de, 9. April 2026
[5] „Hauskauf nur noch mit Gesinnungs-Check?“, www.bild.de, 10. April 2026

Was uns dieser Sonnenschein wirklich kostet

Ein langes, freies Wochenende, strahlender Sonnenschein und Temperaturen, die eigentlich nur dazu einladen, draußen zu sein und das Leben zu genießen, also alles in allem perfekte Bedingungen, bei denen man sich unweigerlich fragt, was daran überhaupt schlecht sein soll.

Nur leider hat genau dieser Sonnenschein am 1. Mai 2026 eine Rechnung produziert, die sich gewaschen hat, denn der Intraday Strompreis fiel an diesem Feiertag auf minus 855 Euro pro Megawattstunde [1] und markierte damit den tiefsten Wert, den das deutsche Stromsystem jemals gemessen hat. Gleichzeitig lag im regulierten Day Ahead Markt der Preis von 12:45 bis 14:30 Uhr durchgehend am gesetzlichen Preisdeckel von minus 500 Euro pro Megawattstunde [1] und bewegte sich damit permanent am absoluten Anschlag. Während Millionen dezentraler Dachanlagen zur Mittagsspitze einspeisen, ist der Verbrauch an Sonn und Feiertagen traditionell niedrig, das europäische Netz längst gesättigt und am Ende steht die absurde Situation, dass schlicht niemand den Strom haben will. Das Ergebnis ist entsprechend grotesk, denn wir haben nicht nur keinen Cent für unseren Strom bekommen, sondern mussten sogar noch draufzahlen, damit ihn überhaupt jemand abnimmt.

Doppelte Kosten der Energiewende

Parallel dazu laufen die EEG Vergütungen für Bestandsanlagen völlig unbeirrt weiter und garantieren bis zu 125 Euro pro Megawattstunde [6], völlig unabhängig davon, was der Markt in diesem Moment tatsächlich hergibt. Das bedeutet im Klartext, dass doppelt gezahlt wird, und zwar für Strom, den in dieser Situation schlicht niemand braucht, was das Grundproblem der deutschen Energiewende in aller Deutlichkeit auf den Punkt bringt.

Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, denn bereits im Zeitraum von 2019 bis 2025 hat das Abregeln nicht steuerbarer Erneuerbarer Anlagen rund 4 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen verschlungen [3], wobei allein in Mecklenburg Vorpommern ein Anteil von 173 Millionen Euro angefallen ist [3], was die Dimension dieser strukturellen Fehlentwicklung noch einmal besonders deutlich macht.

Exportverluste und Importkosten

Hinzu kommt ein strukturelles Handelsungleichgewicht, das die Situation weiter verschärft, denn während deutscher Exportstrom regelmäßig zu niedrigen Preisen ins Ausland abgegeben wird, kaufen wir im Gegenzug ausländischen Importstrom zu deutlich höheren Preisen zurück [2]. Überspitzt formuliert entsteht dadurch ein Kreislauf, in dem der Ausbau wetterabhängiger und schwer steuerbarer Erzeugung subventioniert wird, der daraus entstehende Überschuss anschließend zu Dumpingpreisen abgegeben wird und am Ende teurer Regelstrom importiert werden muss, den man zuvor im eigenen System bewusst abgeschaltet hat.

Gesetzliche Änderungen mit begrenzter Wirkung

Zwar gilt seit Februar 2025 durch das sogenannte Solarspitzengesetz für Neuanlagen die Regel, dass bei negativen Börsenpreisen keine EEG Vergütung mehr gezahlt wird [7][8], wobei diese Zeiträume stattdessen an das Ende der 20 jährigen Förderlaufzeit angehängt werden, doch für alle Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb gegangen sind, bleibt alles beim Alten. Damit läuft die strukturelle Doppelbelastung aus negativen Exportpreisen und gleichzeitig garantierter EEG Vergütung für den gesamten Altbestand unverändert weiter, was die eigentliche Problematik nur teilweise adressiert und im Kern fortbestehen lässt.

Versäumnisse beim Netzausbau

Noch problematischer wird die Lage, wenn man den Blick auf die zuständigen Behörden richtet, denn von der Bundesnetzagentur gab es weder eine Einordnung noch eine Kommunikation an Anlagenbetreiber, während auch die 851 Verteilnetzbetreiber in Deutschland keinerlei öffentliche Reaktion auf diesen Rekord Negativpreis gezeigt haben. Die zentrale Ursache liegt dabei unter anderem im massiven Rückstand beim Smart Meter Ausbau, der nach 17 Jahren politischer Ankündigungen gerade einmal eine Quote von 5,5 Prozent erreicht hat [2], während Länder wie Frankreich, Italien oder die Staaten Skandinaviens längst bei über 90 Prozent liegen. Der ursprüngliche Beschluss stammt bereits aus dem Jahr 2009, wurde jedoch durch überkomplexe Zertifizierungsanforderungen blockiert, politisch verschleppt und letztlich nie konsequent umgesetzt.

Brownouts als letztes Mittel

Wenn das System sich unter diesen Bedingungen nicht mehr selbst ausgleichen kann, bleibt als letztes Mittel der sogenannte Brownout, also die gezielte und rollierende Abschaltung ganzer Regionen [4][5], die keineswegs eine theoretische Drohkulisse darstellt, sondern ein offiziell bestätigtes Instrument der Netzbetreiber ist, das ausdrücklich auch für den Fall von Erzeugungsüberschuss vorgesehen ist. Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass zwar niemand Brownouts will, das Netz jedoch dazu zwingt, diese Option zumindest bereitzuhalten [4], was insbesondere für Haushalte mit medizinisch notwendiger Versorgung wie Beatmungsgeräten oder Sauerstoffsystemen eine ganz konkrete und keineswegs abstrakte Problematik darstellt.

Ein System ohne Balance

Am Ende zeigt sich das Ergebnis dieses politischen Versagens unmittelbar auf dem Preiszettel, denn für das Jahr 2026 werden zwischen 700 und 900 Stunden mit negativen Strompreisen prognostiziert [2], und mit Blick auf kommende Feiertage und sonnige Wochenenden ist absehbar, dass sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Die extreme Spreizung von bis zu 87 Cent pro Kilowattstunde innerhalb eines einzigen Tages, bei der Strom morgens teuer ist, mittags zur Belastung wird und abends wieder teuer ist, verdeutlicht, wie weit dieses System von einer intelligenten Steuerung entfernt ist.

Schönes Wetter hatten wir also ohne Zweifel, doch die Rechnung dafür zahlen am Ende wir alle.


Quellenverzeichnis

[1] Cleanthinking – 1. Mai 2026, Rekord –855 €/MWh, Hirth & Schröder: https://www.cleanthinking.de/pv-anlagen-abschalten-strompreis-1-mai-2026/

[2] Bundesnetzagentur – Strommarktdaten 2025 (573 Stunden negative Preise, Export Import Zahlen): https://www.bundesnetzagentur.de/1087156

[3] Nordkurier – Negative Strompreise & 4 Milliarden Abregelungskosten (Bundesregierung Zahlen 2019 bis 2025): https://www.nordkurier.de/politik/wahnsinnenergiewende-so-verscherbelt-deutschland-seinen-strom-ins-ausland-4518653

[4] Das Parlament / BDEW – Brownout Warnung: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/energie/stromueberschuss-sorgt-fuer-probleme-im-netz

[5] EnBW – Was ist ein Brownout: https://www.enbw.com/unternehmen/themen/netze/brownout.html

[6] Bundesnetzagentur – aktuelle EEG Fördersätze: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

[7] Enpal – Solarspitzengesetz & EEG Änderung ab Feb. 2025 (keine Vergütung bei negativen Preisen für Neuanlagen): https://www.enpal.de/photovoltaik/einspeiseverguetung

[8] seit 25. Februar 2025 geltende Solarspitzengesetz: https://www.solarwatt.de/ratgeber/einspeiseverguetung

[9] Solar Zeitung – Strukturanalyse Solarstrom & Brownout: https://solar-zeitung.de/wennsolarstrom-wertlos-wird-droht-deutschland-der-brownout/

Prüfantrag abgelehnt: Chance für belastbare Fakten vertan

Am Mittwoch wollten wir in der StVV einen Prüfantrag auf den Weg bringen: eine regionalökonomische Wirkungsstudie für den FC Energie Cottbus.

Der Sinn dahinter ist klar: Wir brauchen belastbare Zahlen darüber, welchen Wert der FCE für Cottbus und die Region wirklich hat. Für Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Gastronomie, Hotellerie, Stadtmarketing, Infrastruktur und künftige Investitionsprogramme.

Andere Städte machen genau das bereits. Dresden hat für Dynamo Dresden untersuchen lassen, welchen wirtschaftlichen Effekt der Verein für Stadt und Region hat. Ergebnis: mindestens 86 Mio. Euro pro Jahr regionalökonomischer Mehrwert. Zusätzlich müsste die Stadt laut Studie rund 35 Mio. Euro investieren, um vergleichbare Werbeeffekte zu erzielen.

Genau so eine Grundlage wollten wir auch für Energie Cottbus schaffen.

Denn wer den FCE politisch ernst nehmen will, braucht mehr als Sympathie. Er braucht Zahlen, Argumente und eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Nur damit können wir bei Fördermitteln, Infrastrukturprojekten und Investitionen überzeugend auftreten.

Leider wurde der Prüfantrag abgelehnt.

❌ Keine Studie.
❌ Keine belastbaren Zahlen.
❌ Kein klares Fundament für künftige Entscheidungen.

Stattdessen bleibt es beim Bauchgefühl und politischen Blindflug.

Wer den FC Energie Cottbus wirklich stärken will, sollte wissen wollen, welchen Wert dieser Verein für unsere Stadt und Region hat. Genau darum ging es.

Am Infostand in 03159 Döbern haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit dem Bundestagsabgeordneten Lars Schieske, Ingo Bochmann, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden der StVV Forst (Lausitz), sowie Bernd Schilensky, Mitglied der AfD-Fraktion in der StVV Forst (Lausitz), ins Gespräch zu kommen.

Informieren Sie sich über aktuelle Themen aus dem Bundestag und der kommunalen Politik im Landkreis. Gleichzeitig bietet der Infostand Raum für Fragen, persönliche Anliegen und den direkten Austausch über die Themen, die die Menschen vor Ort bewegen.

Kommen Sie gern vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit zum offenen Gespräch.

Die aktuellen Vorfälle in Cottbus sowie der Fall des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner zeigen ein grundlegendes Problem im Umgang mit Gewalt in Deutschland. Noch bevor Ermittlungen abgeschlossen sind, entstehen feste politische Deutungen. Diese werden von Initiativen, NGOs und Teilen der Medien verbreitet und anschließend von politischen Akteuren aufgegriffen. So bildet sich früh ein geschlossenes Narrativ. Dieses Narrativ wirkt, lange bevor feststeht, was tatsächlich passiert ist.

Dabei geht es nicht um die Existenz bestimmter Gewaltformen. Rechtsextreme und antisemitische Straftaten sind Realität und müssen verfolgt werden. Doch sie sind nicht die einzigen Formen von Gewalt. Ebenso existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Wer diese Realität selektiv darstellt, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Gewichtung.

Der Fall Büttner: Ein Lehrstück über vorschnelle Deutung

Im Januar 2026 wurde ein Brandanschlag auf ein Gebäude auf dem Grundstück des Brandenburger Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner verübt. Ergänzt wurde die Tat durch ein rotes Dreieck sowie einen Drohbrief. Die öffentliche Reaktion folgte sofort. Die Einordnung war eindeutig. Ein antisemitischer Angriff, politisch motiviert, eingebettet in eine größere Bedrohungslage. Doch diese Deutung entstand zu einem Zeitpunkt, als die Ermittlungen noch am Anfang standen.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Zwei Tatverdächtige wurden identifiziert. Sie stammen aus dem persönlichen Umfeld Büttners und standen mit ihm sogar in geschäftlicher Verbindung. Büttner selbst erklärte, sollte sich dieser Verdacht bestätigen, habe die Tat „nichts mit Antisemitismus zu tun“ [1]. Damit bricht die ursprüngliche Erzählung zumindest in Teilen zusammen. Aus einem vermeintlich klar politisch motivierten Angriff wird ein Fall mit offenen Hintergründen. Die schnelle Einordnung erweist sich im Nachhinein als voreilig.

Cottbus: Zwei Versionen, zwei Realitäten

Ein ähnliches Muster zeigt sich aktuell in Cottbus, insbesondere beim Vorfall rund um die Wohnung eines Pfarrers im Umfeld der BTU.

Die Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ beschreibt den Vorfall wie folgt:

„Zwei Neonazis traten die Haustür auf, drangen in das Gebäude ein und gingen bis vor die Wohnungstür.“ [2]

Diese Darstellung ist eindeutig. Sie benennt Täter, Motiv und Ablauf.

Die Polizei kommt zu einer anderen Einschätzung:

„Vor Ort wurden keine Einbruchsspuren festgestellt.“ [2]

Und weiter:

„Derzeit wird wegen Hausfriedensbruchs ermittelt, ein politisches Motiv wird geprüft.“ [2]

Hier stehen sich zwei völlig unterschiedliche Darstellungen gegenüber. Auf der einen Seite eine abgeschlossene politische Deutung. Auf der anderen Seite ein offenes Ermittlungsverfahren. Dieser Widerspruch ist kein Detail. Er betrifft den Kern der Wahrheitssuche.

Die Rolle von NGOs: Politische Akteure im Gewand der Zivilgesellschaft

Im Zentrum dieser Dynamik stehen Initiativen und NGOs, die sich als zivilgesellschaftliche Stimmen präsentieren, tatsächlich aber politische Narrative produzieren und verbreiten. Der Fall Cottbus zeigt das exemplarisch. Während die Polizei offen von ungeklärten Umständen spricht, liefert die Initiative bereits eine fertige Geschichte. Diese Geschichte wird von Medien aufgegriffen und von politischen Akteuren weitergetragen.

Das ist kein Zufall, sondern ein System.

Viele dieser Organisationen werden mit öffentlichen Geldern finanziert. Gleichzeitig agieren sie als politische Multiplikatoren. Ihre Aussagen wirken unabhängig, sind aber Teil eines Kreislaufs aus Deutung, medialer Verstärkung und politischer Nutzung. Wer in diesem Moment widerspricht oder auf den Ermittlungsstand verweist, gerät schnell unter Rechtfertigungsdruck. Kritik an vorschnellen Einordnungen wird nicht als sachlicher Einwand behandelt, sondern als politisches Problem.

Hinzu kommt eine klare Selektivität. Bestimmte Gewaltformen werden konsequent hervorgehoben und politisch aufgeladen. Andere werden deutlich seltener thematisiert. So entsteht kein objektives Bild der Sicherheitslage, sondern ein politisch gefiltertes. In der Berichterstattung ist etwa von „rechter Bandenkriminalität“ die Rede, basierend auf Einschätzungen von Initiativen [3].

Damit verschiebt sich die Deutungshoheit. Nicht mehr die Ermittlungsbehörden bestimmen, was gesichert ist, sondern Akteure, die weder zur Neutralität verpflichtet sind noch die Verantwortung für die Folgen ihrer Aussagen tragen. Das ist keine Aufklärung. Das ist politische Einflussnahme.

Medien, Mobilisierung und der Verdacht der Delegitimierung staatlicher Verfahren

Diese Dynamik würde ohne mediale Verstärkung nicht funktionieren. Medien greifen zugespitzte Darstellungen auf, weil sie klar, verständlich und wirksam sind. Aussagen wie „Neonazis treten Tür ein“ prägen die Wahrnehmung stärker als der Hinweis auf laufende Ermittlungen. Formal wird oft ausgewogen berichtet. In der Wirkung dominiert jedoch das Narrativ.

Der Fall Büttner zeigt, wie dauerhaft diese Wirkung ist. Selbst nachdem neue Erkenntnisse vorliegen, bleibt die ursprüngliche Einordnung bestehen. Die Korrektur erreicht die Öffentlichkeit deutlich schwächer als die erste Schlagzeile. In Cottbus lässt sich derzeit beobachten, wie aus solchen Deutungen unmittelbare politische Mobilisierung entsteht. Für Donnerstag (30. April) wurde eine Demonstration angekündigt, die sinngemäß unter dem Motto steht, dass man angesichts der Vorfälle enger zusammensteht.

Das ist mehr als nur ein Zeichen von Solidarität. Es ist eine politische Reaktion, die auf einer bereits feststehenden Interpretation der Ereignisse basiert und nicht auf abgeschlossenen Ermittlungen. Hier liegt der kritische Punkt. Wenn Vorfälle öffentlich bewertet, politisch aufgeladen und zur Mobilisierung genutzt werden, bevor die zuständigen Behörden ihre Arbeit abgeschlossen haben, entsteht ein strukturelles Problem. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Deutung bereits feststeht, unabhängig davon, was Ermittlungen später ergeben.

Daraus ergibt sich ein begründeter Verdacht. Eine solche Praxis kann dazu beitragen, das Vertrauen in staatliche Verfahren zu untergraben. Denn wenn öffentliche Narrative schneller und wirkungsmächtiger sind als die Ergebnisse von Polizei und Justiz, verschiebt sich die Wahrnehmung. Nicht mehr das rechtsstaatliche Verfahren bestimmt, was als gesichert gilt, sondern die frühzeitige politische Interpretation.

Das ist kein neutraler Vorgang. Es ist eine Form der Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass staatliche Institutionen als nachrangig oder verzögert wahrgenommen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, solche Prozesse kritisch zu hinterfragen. Es geht nicht darum, legitimen Protest zu delegitimieren. Es geht darum zu verhindern, dass sich eine Praxis etabliert, in der politische Deutung systematisch vor staatlicher Aufklärung steht. Ein Rechtsstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn seine Verfahren akzeptiert werden. Werden diese Verfahren durch vorweggenommene Narrative unter Druck gesetzt, entsteht ein Problem, das weit über den Einzelfall hinausgeht.

Gewalt ist vielfältig – die Debatte ist es nicht

Ein zentraler Punkt wird systematisch ausgeblendet. Gewalt hat kein politisches Monopol. Neben rechtsextremer Gewalt existieren linksextremistische Angriffe, religiös motivierte Straftaten und Gewalt durch Täter mit Migrationshintergrund. Diese Realität ist bekannt, wird aber in der öffentlichen Debatte unterschiedlich gewichtet. Wer Gewalt selektiv thematisiert, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Steuerung der Wahrnehmung. Die Folge ist eine verzerrte Debatte, in der nicht die tatsächliche Lage entscheidend ist, sondern ihre Interpretation.

Die gesellschaftliche Dimension: Spaltung durch Deutung

Die Folgen dieser Entwicklung sind erheblich. Wenn sich frühe Deutungen später relativieren oder als falsch herausstellen, entsteht Misstrauen. Bürger verlieren Vertrauen in Medien, Institutionen und politische Akteure.

Gleichzeitig verhärten sich die Fronten. Die einen sehen eine klare Bedrohung durch bestimmte Gewaltformen. Die anderen erkennen darin eine politische Überzeichnung und wenden sich grundsätzlich gegen solche Einordnungen. Die Gesellschaft spaltet sich nicht nur durch Ereignisse, sondern durch deren Interpretation.

Der Verlust der Reihenfolge

Die Beispiele aus Cottbus und der Fall Büttner zeigen ein klares Muster. Zuerst kommt die Deutung, dann die Aufmerksamkeit und erst danach die Ermittlungen. Damit wird die eigentliche Reihenfolge umgekehrt. In einem funktionierenden Rechtsstaat steht am Anfang die Aufklärung. Erst wenn Fakten vorliegen, folgt die Bewertung. Wird diese Reihenfolge aufgegeben, entsteht kein Erkenntnisgewinn, sondern ein politisches Narrativ.

Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Nicht in der Benennung von Gewalt, sondern in ihrer vorschnellen, selektiven und politisch aufgeladenen Interpretation.


Quellenverzeichnis

[1] Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/article/anschlag-bei-brandenburgs-antisemitismusbeauftragtem-bekannte-als-verdaechtige-ermittelt-10033415

[2] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/rechtsextremismus-ermittelung-nach-randale-vor-wohnung-von-pfarrer-in-cottbus-15501983.html

[3] Der Tagesspiegel
https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/initiativen-gegen-rechts-in-cottbus-neue-vorfalle-sorgen-fur-beunruhigung-15495108.html

Die Generation Deutschland ist die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland. Sie richtet sich an junge Menschen, die sich politisch informieren, engagieren und an gesellschaftlichen Entwicklungen mitwirken möchten. Ziel ist es, politische Themen aus Sicht der jüngeren Generation zu behandeln und Möglichkeiten zur Beteiligung zu schaffen. Die Organisation wurde ins Leben gerufen, um Nachwuchsarbeit zu leisten und jungen Mitgliedern eine Plattform für Austausch und politische Mitwirkung zu bieten.

Deine Zukunft. Dein Land. Deine Entscheidung.

Was hat Politik mit dem eigenen Leben zu tun? Mehr als oft angenommen wird. Schule, Ausbildung, Sicherheit und persönliche Chancen werden maßgeblich durch politische Entscheidungen beeinflusst. Die zentrale Frage lautet daher, ob aktiv gestaltet oder lediglich beobachtet werden soll. Politik betrifft den Alltag unmittelbar. Daher ist es sinnvoll, sich mit Themen auseinanderzusetzen, unterschiedliche Positionen zu prüfen und eine eigene Haltung zu entwickeln.

Bildung, die weiterbringt

Ein funktionierendes Bildungssystem gilt als wichtige Grundlage für individuelle Entwicklung. In der politischen Diskussion werden häufig klare Strukturen, nachvollziehbare Leistungsanforderungen und praxisnahe Inhalte gefordert. Neben schulischer Bildung wird auch die Bedeutung von Ausbildung, Handwerk und Meisterberufen hervorgehoben. Gleichzeitig wird eine stärkere Praxisorientierung im Studium angestrebt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Wissen und Fähigkeiten so vermittelt werden können, dass sie langfristig nutzbar sind.

Zukunftsperspektiven in Arbeit und Leben

Berufliche Perspektiven und wirtschaftliche Stabilität spielen eine zentrale Rolle für die Lebensplanung. In diesem Zusammenhang wird häufig diskutiert, wie Arbeit angemessen entlohnt werden kann und welche Rahmenbedingungen jungen Menschen den Einstieg erleichtern.

Auch Themen wie Wohneigentum, finanzielle Eigenständigkeit und unternehmerische Möglichkeiten werden betrachtet. Bürokratische Hürden werden dabei oft als ein Faktor gesehen, der Entwicklungen erschweren kann. Ziel ist es, Bedingungen zu schaffen, die individuelle Entwicklung und eigenständige Lebensführung ermöglichen.

Familie und persönliche Entscheidungen

Die Gestaltung des eigenen Lebenswegs umfasst unterschiedliche Aspekte, darunter Familie, Beruf und persönliche Ziele. In politischen Konzepten wird häufig die Unterstützung junger Eltern sowie die Vereinbarkeit verschiedener Lebensbereiche thematisiert.

Maßnahmen wie Anpassungen bei Fördermöglichkeiten oder die Anerkennung von Erziehungsleistung stehen dabei im Fokus. Im Kern geht es um die Frage, wie individuelle Entscheidungen ermöglicht und unterstützt werden können.

Sicherheit im Alltag

Sicherheit wird als Voraussetzung für gesellschaftliche Stabilität betrachtet. Diskussionen betreffen unter anderem die Ausstattung von Sicherheitsbehörden, die Durchsetzung von Gesetzen und den Schutz im öffentlichen Raum. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie ein Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit hergestellt werden kann.

Identität, Sprache und gesellschaftlicher Zusammenhalt

Themen wie kulturelle Identität, Sprache und gesellschaftliche Werte werden unterschiedlich bewertet und diskutiert. In diesem Zusammenhang geht es um den Umgang mit Traditionen, kulturellem Erbe und gesellschaftlichen Veränderungen. Ein zentraler Punkt ist die Frage, wie Orientierung und Zugehörigkeit in einer sich wandelnden Gesellschaft definiert werden können.

Beteiligung und Mitwirkung

Demokratische Systeme leben von Beteiligung. Möglichkeiten zur Mitbestimmung, etwa durch Wahlen oder andere Formen politischer Teilhabe, sind ein wesentlicher Bestandteil. Dabei wird auch diskutiert, inwiefern direkte Beteiligungsformate eine stärkere Einbindung der Bevölkerung ermöglichen können.

Jetzt informieren und eigene Position entwickeln

Die Auseinandersetzung mit politischen Themen bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen und eigene Standpunkte zu entwickeln.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link verfügbar
https://generationdeutschland.de/

Mitgliedschaft in der Generation Deutschland

Die Generation Deutschland ist die Jugendorganisation der AfD. Mitglieder können Personen werden, die zugleich Mitglied der AfD sind und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Interessierte im Alter zwischen 16 und 35 Jahren ist daher zunächst eine Mitgliedschaft in der AfD erforderlich.

Bereits bestehende AfD-Mitglieder können ihren Beitritt zur Jugendorganisation per E Mail an jugend@afd.de erklären.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren haben ebenfalls die Möglichkeit, Mitglied der Generation Deutschland zu werden, auch ohne Mitgliedschaft in der AfD.

Deutschland steckt in einer tiefen Krise und gerade Brandenburg bekommt das immer stärker zu

spüren. Steigende Spritpreise, hohe Energiekosten und eine Politik, die den Bürgern mehr und mehr abverlangt. Während der Staat durch höhere Steuereinnahmen kräftig abkassiert, bleibt bei Familien, Rentnern und dem Mittelstand am Ende immer weniger übrig.

Gerade in Brandenburg und der Lausitz braucht es endlich wieder eine Politik, die sich an den Interessen der Bürger orientiert: für bezahlbare Energie, niedrigere Steuern und Abgaben, sichere Arbeitsplätze und eine starke wirtschaftliche Zukunft.

Am Freitag, den 1. Mai gehen wir auf die Straße – für soziale Gerechtigkeit, spürbare Entlastung und Politik mit gesundem Menschenverstand!

Los geht’s um 11:00 Uhr auf dem Oberkirchplatz in Cottbus.

Kommt vorbei, bringt Familie und Freunde mit und setzt gemeinsam ein Zeichen für ein Land, in dem sich Leistung wieder lohnt!

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sollte ein starkes Signal sein: Investitionen in die Infrastruktur, in Vereine, in den Schulsport, kurz gesagt in das Rückgrat unserer Gesellschaft. Die Realität sieht jedoch anders aus. Während bundesweit tausende Kommunen auf Unterstützung hoffen, bleibt am Ende nur ein Bruchteil der Projekte übrig, die tatsächlich gefördert werden.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 3.684 Interessensbekundungen mit einem Förderbedarf von über 7,5 Milliarden Euro stehen lediglich 333 Millionen Euro gegenüber. Das Programm ist damit um das 23-fache überzeichnet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass unzählige dringend notwendige Sanierungen auf der Strecke bleiben. [1]

Unsere Region geht leer aus

Besonders bitter ist das für Regionen wie Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis. In meinem Wahlkreis wurde kein einziges Projekt berücksichtigt. Kein Sportplatz, keine Halle, keine Anlage.

Dabei ist der Investitionsstau hier seit Jahren offensichtlich. Vereine kämpfen mit maroden Einrichtungen, Schulen mit unzureichenden Bedingungen für den Sportunterricht. Für mich persönlich, auch als Sportler, ist das mehr als nur eine politische Entscheidung. Es ist ein klares Signal, welchen Stellenwert Sport aktuell hat.

Der tatsächliche Investitionsstau

Die Probleme sind längst bekannt und auch belegt. Laut Bundestagsdrucksache stehen viele Sportanlagen kurz vor dem Aus. Vier von zehn Kommunen befürchten bereits Einschränkungen im Sportbetrieb, weil Hallen und Schwimmbäder marode sind. [2]

Der Investitionsstau geht in die Milliarden. Schätzungen gehen von mindestens 40 Milliarden Euro aus, Tendenz steigend. [2] Das zeigt: Die aktuell bereitgestellten Mittel reichen bei weitem nicht aus. Sie decken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfs.

Unsere Forderungen sind klar

Deshalb haben wir im Bundestag einen eigenen Antrag eingebracht. Die Forderungen sind eindeutig und orientieren sich an der Realität vor Ort:

  • Ein bundesweites Förderprogramm in Höhe von 40 Milliarden Euro über einen Zeitraum von fünf bis acht Jahren. [2]
  • Eine klare Beteiligung des Bundes von 90 Prozent, damit auch finanzschwache Kommunen profitieren können. [2]
  • Eine deutliche Entbürokratisierung der Verfahren, damit Mittel schnell und unbürokratisch vor Ort ankommen. [2]

Diese Forderungen habe ich auch in meiner Rede im Bundestag deutlich gemacht. Es reicht nicht, punktuell Programme aufzulegen. Es braucht eine langfristige und verlässliche Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. [3]

Sport ist keine Nebensache

Dabei wissen wir alle: Sport ist weit mehr als Freizeitbeschäftigung. Er ist Gesundheitsvorsorge, Integration, Gemeinschaft und Nachwuchsförderung zugleich. Gerade im ländlichen Raum sind Sportvereine oft das soziale Zentrum. Wenn hier nicht investiert wird, trifft das nicht nur Gebäude, es trifft Menschen.

Falsche Prioritäten der Bundesregierung

Umso unverständlicher ist es, dass an anderer Stelle Milliardenbeträge bereitgestellt werden, während es für die grundlegende Infrastruktur vor Ort nicht reicht. Die Frage drängt sich auf: Sind die Prioritäten der Bundesregierung richtig gesetzt?

Ein Programm, bei dem nur jedes 23. Projekt überhaupt eine Chance hat, kann kaum als Erfolg gewertet werden. Es wirkt eher wie Symbolpolitik ohne echte Wirkung in der Fläche.

Fazit

Dass Kommunen sich überhaupt auf solche Programme verlassen müssen, zeigt ein grundlegendes Problem. Statt strukturell zu stärken, wird punktuell verteilt. Statt langfristig zu planen, wird kurzfristig reagiert.

Für die Menschen in unserer Region bleibt am Ende vor allem eines: Enttäuschung. Wenn wir wollen, dass Deutschland auch in Zukunft ein Land des Breitensports, der Vereine und der aktiven Gemeinschaft bleibt, dann müssen wir umdenken. Es braucht verlässliche Investitionen, klare Prioritäten und endlich den politischen Willen, den Investitionsstau wirklich anzugehen.

Quellenverzeichnis

[1] Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Pressemitteilung

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/2032:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/020/2102032.pdf

[3] Rede zum Antrag „Sanierung von Sportstätten“:
https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/rede-antrag-zu-sanierung-von-sportstaetten-im-bundestag-mit-klarer-forderung/

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