Erinnerungen an den „Veggieday“ werden wach

Manchmal ist die Kommunikation im Zusammenhang mit einer politischen Maßnahme wichtiger und bemerkenswerter als die Maßnahme selbst. In relativ guter Erinnerung ist sicher das Heizungsgesetz des früheren Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, der uns erzählen wollte, wie man künftig mit gutem Gewissen seine eigenen vier Wände heizen darf.

Etwas länger her, aber ebenfalls beispielhaft für den grünen Erziehungsstaat, ist die Forderung nach einem sogenannten „Veggieday“. Darunter haben sich die Grünen vor über zehn Jahren vorgestellt, dass man einen wöchentlichen Aktionstag einführen sollte, an dem in Kantinen, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich vegetarische oder vegane Gerichte angeboten werden. Schließlich wissen Grüne sehr genau, was man als guter Mensch essen darf und was nicht.

Eine nun diskutierte Reform, diesmal aus der ideologischen Küche der SPD, ist die Einführung einer Zuckersteuer.

Aus einer zweckgebundenen Abgabe wird eine Steuer für den Bundeshaushalt

Ursprünglich sollte die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren. Für 2027 sind dafür rund 650 Millionen Euro eingeplant, ab 2028 mindestens 450 Millionen Euro jährlich [1]. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass aus der ursprünglich diskutierten zweckgebundenen Abgabe inzwischen eine allgemeine Steuer zu werden droht, deren Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen und eben nicht für Gesundheitsvorsorge gebunden sind [2].

Wie groß der Appetit tatsächlich ist, zeigt eine Zahl aus dem Regierungsapparat selbst. Nach näherungsweisen Berechnungen des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums würden allein die Einnahmen aus Erfrischungsgetränken bei rund zwei Milliarden Euro im Jahr liegen und damit weit über dem, was zur Stabilisierung der Krankenkassen eingeplant ist [1]. Dem steht ein bemerkenswert kleiner Nutzen gegenüber: Die Getränkewirtschaft verweist in einer beim Lobbyregister des Bundestages hinterlegten Stellungnahme darauf, dass die Finanzkommission Gesundheit in ihrem Bericht vom 30. März 2026 selbst nur von jährlichen Einsparungen zwischen 20 und 170 Millionen Euro ausgeht [3]. Es geht also weniger um Gesundheitsschutz als um die Konsolidierung des Haushalts.

Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker

Wenn eine Steuer nicht nur Einnahmen sichern, sondern auch das Verhalten der Bürger lenken soll, ist in einem freien Land Vorsicht geboten. Das gilt erst recht, wenn sie willkürlich zu werden droht.

Nach dem Eckpunktepapier aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollten neben Limonaden auch Säfte aus Fruchtkonzentrat, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, Eistees, Fertigkaffees, alkoholfreies Bier und pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Reisdrinks erfasst werden [1][4]. Betroffen wären ausdrücklich auch Getränke, die überhaupt keinen Zucker enthalten, sondern mit Süßungsmitteln gesüßt sind [1][4]. Die Steuer soll gestaffelt greifen: ab 4,5 Gramm Zucker je 100 Milliliter 26 Cent pro Liter, ab 7,0 Gramm 32 Cent, ab 10,0 Gramm 38 Cent [1]. Hinzu kommt, worauf der Bund der Steuerzahler hinweist, die Umsatzsteuer auf den erhöhten Verkaufspreis, also eine Steuer auf die Steuer [2].

Klingbeil ist wegen des öffentlichen Drucks mittlerweile zurückgerudert und versicherte, eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke plane er nicht; es habe sich um einen internen Arbeitsstand gehandelt [5][6]. Das mit der Kommunikation übt man also noch.

Auch die Wissenschaft hält von der Ausweitung wenig

Stefan Kabisch von der Charité warnt, bei einer Ausweitung auf natürlich zuckerhaltige Getränke und sogar auf süßstoffgesüßte Produkte entfalle die Lenkungswirkung der Steuer. Ein Umstieg auf gesündere Getränke werde dadurch erschwert, im schlimmsten Fall entstehe sogar ein Anreiz, stattdessen zu zuckerfreiem Bier oder Wein zu greifen [6]. Zu den Süßstoffen selbst stellt er fest, es gebe keinen Grund, deren Konsum stärker zu reglementieren, etwa durch eine Steuer [6]. Romy Ermler, die Präsidentin der Bundeszahnärztekammer, fordert im selben Zusammenhang, die Steuer dürfe kein beliebiges Instrument zur Erhöhung der Staatseinnahmen werden, sondern müsse dort ansetzen, wo hohe Zuckergehalte tatsächlich der Gesundheit schaden [6].

Selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Zuckersteuer ausdrücklich befürwortet, stellt klar, sie sei zur Gesundheitsprävention wichtig und „darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein“ [7]. Wenn schon die Befürworter den Zweck der Steuer gegen die Bundesregierung verteidigen müssen, sagt das einiges über die Motivlage.

Bürokratieabbau versprochen, Bürokratie geliefert

Immer wieder ist in Sonntagsreden von Vertretern der Bundesregierung vom Abbau der Bürokratie die Rede. Die Zuckersteuer bewirkt das Gegenteil. In einer beim Lobbyregister hinterlegten Stellungnahme heißt es, die Regierung verspreche Wirtschaftsförderung und Bürokratieabbau und schaffe mit der neuen Steuer „eine finanzielle und bürokratische Belastung für Unternehmen“, insbesondere für kleine und mittlere Betriebe, dazu Verwaltungs- und Vollzugskosten auf staatlicher Seite [8].

Betroffen wären nach Angaben der Getränkeverbände mehr als 300 Unternehmen, überwiegend aus dem regionalen Mittelstand [3]. Diese Betriebe müssten Rezepturen neu entwickeln, Geschmacksproben durchführen, Probeabfüllungen testen, Verpackungen neu gestalten, Preise mit dem Handel neu verhandeln und Meldeprozesse aufbauen, die es bisher weder bei ihnen noch beim Staat gibt [3]. Dass die Einführung zugleich von 2028 auf 2027 vorgezogen wurde, nimmt ihnen genau die Zeit, die eine Reformulierung braucht [9]. Wer den Herstellern die Möglichkeit zur Zuckerreduktion nimmt, verfolgt kein Gesundheitsziel, sondern ein Kassenziel.

Ja zum Gesundheitsschutz, aber ohne Entmündigung der Bürger

Der Staat sollte sich für eine gesunde Ernährung einsetzen. Das darf aber nicht in Form eines übergriffigen Nanny-Staates geschehen. Wir sind keine unmündigen Bürger, denen man die Welt erklären muss. Gesunde Ernährung beginnt in schulischen Lehrplänen, die die Kinder nicht mit weltfremdem Wissen vollstopfen, sondern ihnen das beibringen, was man für das Leben wirklich braucht. Der neue Pisa-Schock lässt grüßen.

Wenn sich bestimmte Nahrungsmittel objektiv als ungesund erweisen, dann sollte der Staat nicht paternalistisch mit Geldscheinen wedeln, um die Bürger zur „guten“ Ernährung anzuleiten, sondern den Herstellern konkrete gesetzliche und wissenschaftlich nachprüfbare Vorgaben machen, was nicht mehr in Umlauf gebracht werden darf.

Dass zumindest zeitweise geplant war, eine Zuckersteuer auf Produkte zu erheben, die gar keinen Zucker enthalten, zeigt mit aller Deutlichkeit: Klingbeil und Co. geht es nicht um die Verbesserung der Volksgesundheit, sondern vor allem um das Erschließen neuer Steuerquellen.

Quellen

[1] Deutsches Ärzteblatt: Politik plant Ausweitung der Zuckersteuer auf andere Getränke, 25.08.2026. https://www.aerzteblatt.de/news/politik-plant-ausweitung-der-zuckersteuer-auf-andere-getranke-8c855bc6-cd1b-48df-9b95-78d3c32dbd26

[2] Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen: Zuckersteuer verteuert Getränke ab 2027, 04.09.2026. https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/zuckersteuer-verteuert-getraenke-ab-2027/

[3] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2607160025 der Getränkewirtschaft, 06.07.2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/5c/814670/Stellungnahme-Gutachten-SG2607160025.pdf

[4] taz: Eckpunkte für Zuckersteuer. Zuckersteuer auch für Light-Getränke, 25.08.2026. https://taz.de/Eckpunkte-fuer-Zuckersteuer/!6207092/

[5] ORF: Gezerre um Zuckersteuer, 26.08.2026. https://orf.at/stories/3440264/

[6] Bild der Wissenschaft (wissenschaft.de): Zuckersteuer. Welches Ausmaß ist sinnvoll?, 28.08.2026. https://wissenschaft.de/artikel/zuckersteuer-welches-ausmass-ist-sinnvoll

[7] Verbraucherzentrale Bundesverband: Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein. Statement von Ramona Pop, 25.08.2026. https://www.vzbv.de/meldungen/zuckersteuer-darf-kein-instrument-zur-haushaltssanierung-sein

[8] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2608210012 zur geplanten Zuckersteuer, August 2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/dd/4a/833922/Stellungnahme-Gutachten-SG2608210012.pdf

[9] Lobbyregister des Deutschen Bundestages: Stellungnahme SG2607090008 zum Vorziehen der Zuckersteuer auf 2027, 06.07.2026. https://www.lobbyregister.bundestag.de/media/17/d5/810012/Stellungnahme-Gutachten-SG2607090008.pdf

Teile Dich mit! Teile es im Web!

Ähnliche Artikel

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonieren und informiert bleiben.