Die Berliner Polizei findet nicht genug geeigneten Nachwuchs. Die entscheidende Hürde ist dabei weder der Sporttest noch das ärztliche Gutachten, sondern die deutsche Sprache. Die Zahlen dazu sind seit Februar 2026 amtlich, sie stehen in der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus. Sie sind ein Armutszeugnis für das Berliner Schulwesen.
4.271 von 10.874 Bewerbern fielen an Rechtschreibung und Grammatik durch
In den Einstellungsjahrgängen 2024 und 2025 bewarben sich 10.874 junge Männer und Frauen bei der Polizei Berlin. 4.271 von ihnen wurden wegen unzureichender Deutschleistung abgelehnt, das sind gut 39 Prozent [1]. Betrachtet man alle Ablehnungen zusammen, hatten 88 Prozent der abgelehnten Bewerber mindestens einen der beiden sprachbezogenen Testteile nicht bestanden [1].
Überzogen sind die Anforderungen nicht. Geprüft wird zum einen mit einem computergestützten Diktat, das über Kopfhörer in langsamer Sprechgeschwindigkeit vorgelesen wird, mit Sprechpausen nach jeweils etwa fünf bis acht Wörtern und anschließender Korrekturzeit. Zum anderen mit einem standardisierten Deutschtest, der vor allem die Anwendung grammatikalischer Strukturen abfragt. Beides sind ausdrücklich Mindestanforderungen für den Einstieg in Ausbildung und Studium [1].
Auch Abiturienten scheitern reihenweise
Die Aufschlüsselung nach Schulabschlüssen ist der eigentliche Befund. Von 336 Bewerbern mit abgeschlossenem Studium scheiterten 48 am Deutschtest, das sind 14 Prozent. Von 5.677 Bewerbern mit Abitur oder Fachhochschulreife fielen 1.764 durch, also 31 Prozent. Beim Mittleren Schulabschluss waren es 1.896 von 4.029 und damit 47 Prozent, bei der erweiterten Berufsbildungsreife 549 von 796 und damit 69 Prozent [1].
Abiturienten schneiden also besser ab als der Durchschnitt. Beruhigend ist das trotzdem nicht: Fast jeder dritte junge Mensch mit Hochschulreife beherrscht Rechtschreibung und Grammatik nicht auf einem Niveau, das für den Polizeidienst als Untergrenze gilt. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung ausstellt, bescheinigt damit offenbar nicht mehr, dass der Inhaber die Amtssprache sicher schreiben kann.
Der Senat räumt die Ursache selbst ein
Bemerkenswert ist, dass der Senat gar nicht erst ausweicht. Er verweist in seiner Antwort auf die anhaltende negative Entwicklung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schüler und auf die am 10. Dezember 2025 veröffentlichte Strategie zur Steigerung der Bildungsqualität, mit der eine Trendumkehr erreicht werden soll [1]. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hatte im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erklärt, sie wolle kein Schulbashing betreiben, es gebe aber ein Problem der Bildungsniveaus, mit denen die jungen Menschen aus den Schulen kämen [2].
Ebenso deutlich ist ein zweiter Befund derselben Senatsantwort, der in der Debatte gern übergangen wird: Bei den Auswertungen der Jahre 2024 und 2025 war hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens kein signifikanter Unterschied zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund feststellbar [1]. Wer das Ergebnis der Deutschtests allein der Zuwanderung zuschreibt, argumentiert an den Daten vorbei. Das Versagen liegt bei den Schulen, und es trifft alle Schüler.
Die Polizei bereitet niemanden vor, sie bessert hinterher nach
Vorkurse zur Kompensation sprachlicher Defizite bietet die Polizei Berlin vor Ausbildung oder Studium ausdrücklich nicht an. Sie erwartet von Bewerbern, dass diese sich eigenständig vorbereiten, und stellt dafür Übungsdiktate auf YouTube bereit [1]. Erst nach der Einstellung greifen Fördermaßnahmen: Deutschunterricht als reguläres Fach im ersten bis dritten Semester, dazu Förderunterricht in Kleingruppen. Zu Ausbildungsbeginn wird bei etwa der Hälfte eines Einstellungsjahrgangs ein temporärer Förderbedarf festgestellt [1].
Man muss sich das vor Augen führen: Der Staat schickt junge Menschen zwölf oder dreizehn Jahre zur Schule und lässt anschließend die Polizei nachholen, was die Schule nicht geleistet hat.
Unbesetzte Ausbildungsplätze sind der Preis
Die Folgen sind messbar. Von 1.224 Ausbildungsplätzen wurden im vergangenen Jahr nur 936 besetzt [2]. Ein Viertel der Plätze blieb damit leer. Die Polizeipräsidentin hat es im August 2026 auf den Punkt gebracht: Man stehe in einem harten Wettbewerb um geeignete Bewerber, die Betonung liege auf geeignet, und die hohen Anforderungen könne man nicht senken [3].
Das ist die einzig richtige Haltung. Polizisten nehmen Anzeigen auf, führen Vernehmungen, schreiben Vermerke und erlassen Verwaltungsakte, die vor Gericht Bestand haben müssen. Wer sich nicht präzise ausdrücken kann, kann Recht und Gesetz nicht durchsetzen. Jede Absenkung der sprachlichen Anforderungen wäre keine Lösung des Nachwuchsproblems, sondern seine Verlagerung in den Dienstalltag und damit zu Lasten der Bürger.
Das Partizipationsgesetz gehört unabhängig davon auf den Prüfstand
Ein zweites Problem betrifft nicht die Sprache, sondern das Auswahlverfahren im gesamten öffentlichen Dienst. Nach § 11 Absatz 1 des Berliner Partizipationsgesetzes sind mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation besitzen. Nach § 12 Absatz 1 sollen Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleichwertiger Qualifikation gezielt geworben und bei Einstellungen in besonderem Maße berücksichtigt werden, wobei der Wortlaut den Vorrang des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich benennt [4].
Ob das trägt, ist offen. Ein von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen bei wortlautgetreuer Anwendung gegen den Grundsatz der Bestenauslese und gegen das Bevorzugungsverbot verstoßen; Badenberg hat die entsprechende Praxis in ihrem Geschäftsbereich gestoppt [5]. Bei der Polizei wirkt die Regelung: Berlin ist bei den Neueinstellungen mit Migrationshintergrund bundesweit Spitzenreiter, bei der letzten Erhebung des Mediendienstes Integration lag der Anteil bei 37 Prozent und damit über dem Bevölkerungsanteil [6].
Über eine Herkunftsquote im Staatsdienst muss man streiten, und der Streit ist nach dem Gutachten überfällig. Aber er ist von der Deutschtest-Frage sauber zu trennen. Für den öffentlichen Dienst darf allein Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes gelten: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Nichts anderes.
Was jetzt zu tun ist
Die Anforderungen der Polizei bleiben, wo sie sind. Repariert werden muss die Schule, und zwar bei der Rechtschreibung, der Zeichensetzung und dem schriftlichen Ausdruck, verbindlich und überprüfbar. Und im öffentlichen Dienst muss die Bestenauslese wieder ohne Nebenbedingungen gelten. Solange eine Behörde einem Bewerber erst beibringen muss, was er in der Schule hätte lernen sollen, ist nicht die Polizei das Problem. Sondern die Bildungspolitik, die ihr diese Bewerber schickt.
Quellen
[1] Abgeordnetenhaus von Berlin: Schriftliche Anfrage Nr. 19/25097 des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 2. Februar 2026 „Mangelnde Deutschkenntnisse von Bewerbern für den Polizeidienst“ nebst Antwort des Senats vom 16. Februar 2026, Drucksache 19/25097. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-25097.pdf
[2] Der Tagesspiegel: Viele Ausbildungsplätze nicht besetzt wegen mangelnder Deutschkenntnisse, 26. Januar 2026. https://www.tagesspiegel.de/berlin/viele-ausbildungsplatze-nicht-besetzt–wegen-mangelnder-deutschkenntnisse-berliner-polizei-wirbt-an-brandenburger-schulen-um-nachwuchs-15180801.html
[3] dpa / Volksstimme: Berliner Polizei hat zu wenig geeignete Bewerber, 25. August 2026. https://www.volksstimme.de/panorama/berliner-polizei-hat-zu-wenig-geeignete-bewerber-4307657
[4] Land Berlin: Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz, PartMigG) vom 5. Juli 2021, zuletzt geändert am 9. Februar 2023, §§ 11 und 12. https://lexaris.de/book/version/documentflat/head/1254346
[5] Der Tagesspiegel: Berlins Justizsenatorin hält Quote und Bevorzugung per Gesetz für verfassungswidrig, 16. März 2026. https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorteil-fur-migranten-bei-jobs-in-behorden-berlins-justizsenatorin-halt-praxis-bei-bewerberauswahl-fur-verfassungswidrig-15360244.html
[6] Mediendienst Integration: Wie viele Polizisten haben einen Migrationshintergrund? https://mediendienst-integration.de/diversitaet-und-teilhabe/auslaender-und-migranten-in-polizei-behoerden-unternehmen/wie-viele-polizisten-haben-einen-migrationshintergrund/


