Echte Reformen werden seit Jahren verschlafen
Unsere Gesellschaft wird immer älter, immer mehr Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen. Das ist keine neue Entwicklung, doch ähnlich wie bei der Rente wurden auch in diesem Bereich politische Maßnahmen verschlafen. Das Schlagwort vom demographischen Wandel ist seit Jahrzehnten in aller Munde, um mutige und zukunftssichere Reformen wurde aber stets ein großer Bogen gemacht.
Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) [1]. Innerhalb weniger Jahre hat sich diese Zahl von 3,0 auf 5,7 Millionen nahezu verdoppelt [2]. Bemerkenswert ist dabei, worauf dieser Anstieg zurückgeht: Nur etwa 15 Prozent erklären sich aus der Alterung der Gesellschaft, der größere Teil ist eine Folge der Pflegereform von 2017 und des damals eingeführten weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs [2]. Die Politik hat die Leistungen also kräftig ausgeweitet, ohne die Finanzierung zu klären.
Den Pflegekassen droht die Zahlungsunfähigkeit
Im ersten Halbjahr 2026 hat sich in der sozialen Pflegeversicherung ein Defizit von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um elf Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur um 3,9 Prozent [3]. Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, spricht von „Alarmstufe Rot“ [3]. Voraussichtlich ab Oktober reichen die laufenden Einnahmen nicht mehr aus, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren, bis zum Jahresende fehlen schätzungsweise weitere 500 Millionen Euro [3].
Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der Verband mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Selbst mit dem laufenden Notdarlehen des Bundes über 3,2 Milliarden Euro und dem letzten Geld aus dem Pflege-Ausgleichsfonds lässt sich dieses Loch nicht vollständig schließen [3]. Für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von zehn Milliarden Euro erwartet, der bislang nicht gegenfinanziert ist. Darin stecken ein erwartetes Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro und die notwendige Auffüllung der Betriebsmittel [3]. Die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, beziffert die Lücke für 2027 auf acht Milliarden Euro und damit auf über ein Zehntel des jährlichen Ausgabenvolumens von rund 70 Milliarden Euro [4].
Die Zahlungsunfähigkeit droht nicht zum ersten Mal. Bereits im März 2025 beantragte die erste Pflegekasse Finanzhilfe aus dem Ausgleichsfonds, nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung die Ausgabendeckungsquote von 0,5 auf 0,4 Prozentpunkte abgesenkt hatte. Damit standen den Kassen nur noch 40 Prozent einer Monatsausgabe an Betriebsmitteln zur Verfügung [5]. Und das, obwohl der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 gerade erst um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben worden war [6].
Bezeichnend ist der Umgang des Bundes mit den Kassen. Den Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung hat er bis einschließlich 2027 gestrichen [7]. Aus der Corona-Zeit stehen zudem rund 5,2 Milliarden Euro Schulden des Bundes bei der Pflegeversicherung zu Buche, die bis heute nicht zurückgezahlt sind [3]. Das klaffende Finanzloch beruht also zu einem guten Teil auf der Zweckentfremdung von Beitragsgeldern für Aufgaben, die der Steuerzahler zu tragen hätte.
Explodierender Eigenanteil für Pflegeheimbewohner
Parallel dazu explodieren die Eigenanteile der Heimbewohner. Zum Stichtag 1. Juli 2026 mussten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor [8]. Dieser Wert gilt für das erste Jahr im Heim, weil der Zuschuss der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer steigt, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr [8].
Die Summe setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.775 Euro, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.068 Euro sowie den Investitionskosten von 521 Euro [8]. Zwischen den Ländern liegen Welten: In Sachsen-Anhalt sind es 2.891 Euro, in Bremen 3.761 Euro [8].
Diese Kostensteigerungen haben zur Folge, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet und eingezahlt haben, am Ende in die Sozialhilfe fallen. Die Kommunen müssen dann über die Hilfe zur Pflege einspringen. Deren Nettoausgaben stiegen im Jahr 2025 um 13,3 Prozent auf sechs Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Sozialhilfeausgaben wuchs damit das dritte Jahr in Folge auf 27,8 Prozent, nach 23,6 Prozent im Jahr 2022 [9].
Im Bundestag liegen unsere Vorschläge seit Jahren auf dem Tisch
In der vergangenen Wahlperiode hat die AfD-Fraktion am 29. November 2022 den Antrag „Pflegeversicherung – Bürokratie abbauen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten“ (Drucksache 20/4669) eingebracht. Gefordert wurde darin, die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wieder ohne zwingenden Hausbesuch nach Aktenlage zu ermöglichen, die Beratungseinsätze nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI, also die verpflichtenden Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehern, wieder telefonisch, digital oder per Videokonferenz zuzulassen und ihre Häufigkeit zu verringern [10]. Der Bundestag hat diesen Antrag am 26. Mai 2023 im Zuge der Beratung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und Linken [11]. Alle anderen Fraktionen stimmten also geschlossen gegen einen Antrag, der nichts anderes wollte als weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
In dieser Wahlperiode haben wir nachgelegt. Am 9. September 2025 hat die AfD-Fraktion den Antrag „Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten“ (Drucksache 21/1549) vorgelegt. Ich habe diesen Antrag mit eingebracht [12]. Er verlangt in achtzehn Punkten unter anderem, die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung auf der heutigen Höhe festzuschreiben, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung organisatorisch zusammenzuführen, die Pflegekammern abzuschaffen, Dokumentationspflichten und doppelte Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst zu streichen, die versicherungsfremden Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und die häusliche Pflege durch Privatpersonen statt durch Pflegedienste finanziell aufzuwerten [12].
Der Antrag benennt auch eine Zahl, die in der öffentlichen Debatte meist untergeht: Allein die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Privatpersonen haben die Pflegeversicherung im Jahr 2023 mit 3,7 Milliarden Euro belastet, obwohl das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist [12]. Und er greift einen Punkt auf, den sonst niemand anfasst: Der starke Anstieg der als pflegebedürftig eingestuften Menschen lässt sich weder demografisch noch mit einem sich verschlechternden Gesundheitszustand allein erklären, und die regional sehr unterschiedliche Verteilung deutet auf ein systematisches Problem bei den Einstufungskriterien oder ihrer Umsetzung hin. Wir fordern deshalb, diese Kriterien und die Einstufungspraxis zu überprüfen und Fehlentwicklungen schnell zu korrigieren [12].
Daneben kontrollieren wir die Regierung mit parlamentarischen Anfragen. Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion hat die Bundesregierung am 10. Juli 2026 bestätigt, dass bereits Ende 2024 rund 5,64 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bezogen und die Ausgaben schon im Jahr 2024 über den Einnahmen lagen [13]. Die Regierung wusste also, was auf sie zukommt.
Der Bund muss zuerst seine eigenen Schulden bezahlen
Bislang erschöpfen sich die Ideen der Bundesregierung darin, entweder die Leistungen für Pflegebedürftige zu kürzen oder die Beiträge der Versicherten weiter zu erhöhen. Beides ist der falsche Weg, denn die Beitragszahler haben das Problem nicht verursacht.
Zuerst muss die Zweckentfremdung der Sozialversicherungen enden. Versicherungsfremde Leistungen gehören nicht in die Beitragskasse, sondern in den Bundeshaushalt. Genau das fordert die AfD in ihrem Bundestagswahlprogramm und benennt dort die Finanzierung von Corona-Maßnahmen aus der Pflegekasse ausdrücklich als Missbrauch anvertrauter Beiträge [14]. Konkret heißt das: Der Bund zahlt die 5,2 Milliarden Euro Corona-Schulden zurück und übernimmt die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die die Pflegeversicherung jedes Jahr rund 5,3 Milliarden Euro kosten. Allein diese beiden Maßnahmen brächten im kommenden Jahr über zehn Milliarden Euro und würden stabile Beiträge ohne Leistungskürzungen ermöglichen [3].
Zweitens müssen die Länder ihre Pflichten erfüllen. Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Heime sind Ländersache, werden aber zu einem großen Teil auf die Bewohner abgewälzt. Würden die Länder Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen, zahlten Heimbewohner sofort durchschnittlich 649 Euro im Monat weniger [8]. Das ist nichts anderes als die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips aus Artikel 104a des Grundgesetzes, wonach derjenige bezahlt, der bestellt. Auch dessen Einhaltung fordert die AfD in ihrem Programm [14].
Drittens muss die häusliche Pflege endlich deutlich besser honoriert werden. Wer seine Angehörigen zu Hause betreut, entlastet die Pflegekasse, weil weniger und kürzere Heimaufenthalte anfallen. Dazu gehören bessere ambulante Angebote und eine verlässliche Vertretung bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Angehörigen [14]. Die Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung und die Vereinfachung der zersplitterten Selbstverwaltungsstrukturen senken zusätzlich die Verwaltungskosten [14].
Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt hat, darf im Alter nicht zum Sozialfall werden. Bevor der Staat den Beitragszahlern erneut in die Tasche greift, muss er seine eigenen Schulden bei der Pflegeversicherung begleichen.
Quellen
[1] Statistisches Bundesamt: 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023, Pressemitteilung Nr. 478, 18.12.2024. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html
[2] BARMER: Pressemappe zum BARMER-Pflegereport 2025, Statement Christoph Straub, 20.11.2025. https://www.bifg.de/media/dl/Reporte/Pflegereporte/2025/dl-pressemappe-pflegereport-2025-data.pdf
[3] GKV-Spitzenverband: Alarmstufe Rot in der Pflege!, Pressemitteilung zur Pressekonferenz vom 31.08.2026. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2026_3/20260831_pk_pflege_not/01_20260831_PM_Alarmstufe_Rot_in_der_Pflege.pdf . Übersichtsseite mit Statement, Kurzpräsentation und Faktenblatt: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressekonferenzen_gespraeche/2026/20260831_pk_pflege_in_not.jsp
[4] ZDFheute: AOK-Chefin warnt vor Milliardenloch in Pflegeversicherung, 25.08.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-versicherung-defizit-aok-carola-reimann-100.html (abgerufen am 14.09.2026)
[5] AOK-Bundesverband: Hoyer: Antrag einer ersten Pflegekasse auf Finanzhilfe ist ein Alarmzeichen, Pressestatement, 07.03.2025. https://www.aok.de/pp/fileadmin/bereiche/unternehmenskommunikation/Presse/Statements/2025/20250307_Hoyer_zur_Finanzlage_der_Pflegeversicherung.pdf
[6] Verband der Ersatzkassen (vdek): Dynamisierung der Pflegeleistungen wichtig, Beitragserhöhung 2025 keine nachhaltige Lösung, Pressemitteilung, 11.11.2024. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2024/pflegeversicherung-leistungsbeitraege-beitragserhoehung-2025/_jcr_content/par/download/file.res/vdek-pm_20241111_Dynamisierung_Pflegeleistungen.pdf
[7] AOK-Bundesverband: Reimann: Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung bis 2027 ist böse Überraschung, Pressestatement, 11.08.2023. https://www.aok.de/pp/fileadmin/bereiche/unternehmenskommunikation/Presse/Statements/bf_20230811_Reimann_zu_Streichung_Bundeszuschuss_Pflegeversicherung.pdf
[8] Verband der Ersatzkassen (vdek): Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, Pressemitteilung, 14.07.2026. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/stationaere-pflege-eigenanteile-juli-2026.html
[9] Statistisches Bundesamt: Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen, Pressemitteilung Nr. 300, 21.08.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_300_221.html
[10] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucksache 20/6983, 24.05.2023 (enthält Inhalt und Ablehnung des AfD-Antrags Drucksache 20/4669). https://dserver.bundestag.de/btd/20/069/2006983.pdf
[11] Deutscher Bundestag, Textarchiv: Bundestag stimmt für Entlastung in der Pflege, 26.05.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw21-de-pflegeentlastung-freitag-947958
[12] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen – Qualität sichern und bezahlbar gestalten, Drucksache 21/1549, 09.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/015/2101549.pdf. Zusammenfassung in „heute im bundestag“ Nr. 412/2025: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1108338
[13] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drucksache 21/7125, 10.07.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107125.pdf
[14] Alternative für Deutschland: Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, beschlossen auf dem 16. Bundesparteitag in Riesa am 11./12.01.2025, S. 17 (Zweckentfremdung der Sozialversicherungen beenden), S. 21 (Kranken- und Pflegeversicherung), S. 28 (Häusliche Pflege stärken), S. 55 (Konnexitätsprinzip). https://www.afd.de/wp-content/uploads/2025/02/AfD_Bundestagswahlprogramm2025_web.pdf


