Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

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Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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