Am 15. Oktober 2026, stimmte der Bundestag über die Reform der Notfallversorgung ab [1]. Mich betrifft dieses Gesetz doppelt. Ich habe selbst im Rettungsdienst gearbeitet, und ich sitze als Stadtverordneter in Cottbus in dem Gremium, dem am Ende die Rechnung vorgelegt wird. Mein Urteil: Der Grundgedanke der Reform ist richtig, ihre Finanzierung ist es nicht. Und vieles, was jetzt als Fortschritt gefeiert wird, hat meine Fraktion schon vor einem Jahr beantragt.

Endlich mehr als ein Fahrdienst

Bisher bezahlen die Krankenkassen den Rettungsdienst im Kern wie einen Fahrkostenersatz. Bezahlt wird der Transport ins Krankenhaus, nicht die Behandlung am Einsatzort. Das führt dazu, dass Patienten in die Notaufnahme gefahren werden, obwohl sie vor Ort hätten versorgt werden können [2]. Wer im Rettungsdienst gearbeitet hat, kennt diesen Fehlanreiz aus dem Alltag. Künftig wird die medizinische Notfallrettung eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versorgung vor Ort eingeschlossen [2]. Genau das hat meine Fraktion im Oktober 2025 gefordert [3]. Auch dass die Leitstellen der 112 und die Akutleitstellen der 116117 künftig verpflichtend zusammenarbeiten müssen, ist ein Fortschritt [4].

Was wir beantragt haben und warum es abgelehnt wurde

Zusammen mit dem Gesetz hat der Gesundheitsausschuss vier Anträge der AfD-Fraktion beraten. Alle vier wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken abgelehnt [4].

Im ersten Antrag haben wir die flächendeckende Einführung von Ersthelfer-Apps gefordert [5]. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand entscheiden die ersten Minuten über das Überleben. Über eine solche App können freiwillige, geschulte Helfer in der Nähe parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden und mit der Wiederbelebung beginnen, bevor der Rettungswagen da ist. Bisher gibt es dafür einen Flickenteppich aus Systemen, die nicht miteinander sprechen. Wir wollten deshalb bundeseinheitliche technische Mindeststandards, die vollständige Zusammenarbeit aller Systeme, eine Vernetzung mit den Registern der Defibrillatoren und eine gesicherte Finanzierung [5]. Bemerkenswert: Das Gesetz der Koalition schreibt jetzt selbst vor, dass Leitstellen Ersthelfer über digitale Systeme alarmieren, dass diese Systeme untereinander zusammenarbeiten müssen und dass ein bundesweites Verzeichnis der Defibrillatoren entsteht [2]. Unser Antrag wurde trotzdem abgelehnt.

Im zweiten Antrag haben wir eine grundlegende Reform der Notfallversorgung verlangt [3]. Das heutige System funktioniert weder bei der schnellen Erreichbarkeit noch bei der Wirtschaftlichkeit: Warteschleifen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst, lange Wartezeiten auf den Bereitschaftsarzt, stundenlanges Warten in den Rettungsstellen der Krankenhäuser und regional ein überlasteter Rettungsdienst. Wir wollten eine einzige Notrufnummer, die 112, mit gemeinsamen Leitstellen statt zweier getrennter Systeme. An den Krankenhäusern sollten Portalpraxen die Rettungsstellen ergänzen und für alle Notfallpatienten die erste Anlaufstelle sein. Dazu ein gemeinsames Abrechnungssystem für alle ambulanten Notfallleistungen, die Aufnahme des Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch V und das Recht der Leitstellen, statt eines Rettungswagens auch einen Pflegedienst, die kommunale Altenhilfe oder ein Taxi zu schicken [3]. Einiges davon steht jetzt im Gesetz. Die Doppelstruktur aus 112 und 116117 bleibt aber bestehen.

Zwei weitere Anträge wurden im selben Verfahren abgelehnt. Der eine verlangt mehr Medizinstudienplätze und eine ärztliche Weiterbildung, die mit der Verlagerung der Versorgung in die Praxen Schritt hält [6]. Der andere soll den Ländern erlauben, Kliniken im ländlichen Raum von starren Mindestmengen auszunehmen, wenn sonst die Versorgung gefährdet wäre, ohne dass die Krankenkassen zustimmen müssen [7].

Die Grundlohnbindung bremst den Rettungsdienst aus

Das größte Problem der Reform liegt in der Finanzierung. Die Vergütung des Rettungsdienstes wird an die Grundlohnsumme gebunden, also an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen. Der Gesundheitsausschuss nennt das in seiner Begründung selbst eine strenge Ausgabenbegrenzung [4]. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Leistungserbringer mit einer Kosten-Leistungsrechnung nachweist, dass alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft sind [4].

Die Kosten des Rettungsdienstes folgen aber nicht den Löhnen. ASB, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und die Luftrettungsorganisationen haben gemeinsam darauf hingewiesen, dass Personal, Fahrzeuge, Medizintechnik und Energie teurer werden, ohne dass die Organisationen darauf Einfluss haben [8]. Dazu kommt die Vorhaltung. Ein Rettungswagen kostet Geld, auch wenn er an der Wache steht und auf den nächsten Einsatz wartet. Die Ausschussbegründung erkennt diese hohen Vorhaltekosten gerade in dünn besiedelten Gebieten ausdrücklich an [4]. Im Gesetzestext selbst steht das Wort Vorhaltung aber nicht. Das DRK hat gewarnt, dass Schiedsstellen nach dem Wortlaut entscheiden und nicht nach der Begründung [9].

Meine Fraktion hat deshalb im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt: Die Grundlohnbindung sollte für den Rettungsdienst nicht gelten, soweit dies für eine flächendeckende und kostendeckende Versorgung nötig ist. Auch dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt [4].

Bevölkerungsschutz fällt durchs Raster

Nach dem Gesetz dürfen Kosten für öffentliche Aufgaben, die über den Leistungsanspruch der Versicherten hinausgehen, nicht in die Entgelte einfließen [4]. Was nach einer technischen Abgrenzung klingt, hat Folgen. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind in der Praxis eng verzahnt. In Brandenburg betreiben die Landkreise und kreisfreien Städte integrierte Regionalleitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst [11]. Die Johanniter verlangen, dass die Fähigkeit des Rettungsdienstes, bei einem Massenanfall von Verletzten aufzuwachsen, ausdrücklich refinanziert wird [10]. Im beschlossenen Gesetzestext kommen Katastrophenschutz, Zivilschutz und Bevölkerungsschutz kein einziges Mal vor [4].

Die Krankenkassen reden bei kommunaler Planung mit

In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes. Es ist ihre pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, sie stellen die Bedarfspläne für ihren Rettungsdienstbereich auf und erheben Gebühren per Satzung [11]. Das gilt auch für Cottbus.

Der Ausschuss hat nun festgelegt, wann ein Leistungserbringer seine Sparmöglichkeiten als ausgeschöpft nachweisen kann. Ein Kriterium ist eine landesweite oder überregionale Bedarfsplanung, die im Einvernehmen mit den Krankenkassen aufgestellt wurde [4]. In der Begründung heißt es sinngemäß, solange Städte oder Landkreise isoliert planten, seien die Sparpotenziale nicht ausgeschöpft. Das Einvernehmen der Kassen soll schon vor dem Bau einer Rettungswache oder dem Kauf von Fahrzeugen eingeholt werden [4]. Wer als Kommune selbst plant, wie es das Landesrecht vorsieht, hat es damit schwerer, seine Kosten anerkannt zu bekommen.

Die kommunalen Spitzenverbände warnen, dass die erwarteten Einsparungen der Krankenkassen von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr auf Städte und Landkreise abgewälzt werden [12]. Sie hatten außerdem eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Umstellung der Finanzierung gefordert [13]. Beschlossen werden zwölf Monate [4]. Im neuen Fachgremium für den Rettungsdienst, das beim Spitzenverband der Krankenkassen angesiedelt ist und in das die Kassen allein 16 Mitglieder entsenden, haben die Kommunen keinen Sitz [4]. Die Bundesregierung schätzt den zusätzlichen Aufwand für Länder und Kommunen auf rund 160.000 Euro im Jahr [4]. Das halte ich für weltfremd.

Warum wir uns enthalten haben

Meine Fraktion hat sich im Ausschuss enthalten [4], und das aus gutem Grund. Gegen das Gesetz zu stimmen hätte bedeutet, gegen eine Forderung zu stimmen, die wir selbst erhoben haben: die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigene medizinische Leistung. Zustimmen konnten wir aber auch nicht, und das hat vier Gründe, die wir im Ausschuss benannt haben [4].

Erstens fehlt die Ausnahme von der Grundlohnbindung. Ohne sie sind die Vorhaltekosten für Rettungswagen, Wachen und Personal gerade im ländlichen Raum nicht abgesichert, denn diese Kosten fallen auch an, wenn kein Einsatz läuft. Zweitens hat die Koalition der Notfallreform kurz vor der Abstimmung eine ganze Reihe von Änderungen angehängt, die mit Notfallversorgung nichts zu tun haben. Die CDU/CSU spricht im Ausschussbericht selbst von fachfremden Änderungen [4]. Dazu gehören ein pauschaler Abschlag von drei Prozent auf Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028, die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und die Rückführung ärztlicher Leistungen, die bisher außerhalb des Budgets bezahlt wurden, in die Budgetierung [4]. Das gefährdet die wohnortnahe Versorgung und bringt kleinere Anbieter wie Sanitätshäuser in Existenznot. Drittens ändert die Koalition die Vergütung von Eingriffen ohne Übernachtung im Krankenhaus so, dass sie den eigenen Bemühungen widerspricht, mehr Behandlungen ambulant zu ermöglichen [4]. Viertens zahlen die Patienten mehr. Für Notfallversorgung und Notfalltransport werden künftig jeweils 15 Euro Zuzahlung fällig [4], im Regierungsentwurf waren es noch 10 Euro [2].

In der Summe ist dieses Gesetz ein Paket, in dem eine überfällige Reform mit Sparmaßnahmen verschnürt wurde und in dem Berufsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Dem richtigen Kern verweigern wir uns nicht. Für die Finanzierungsbremse und die sachfremden Anhängsel geben wir unsere Stimme nicht her.

Was jetzt nötig ist

Der Rettungsdienst braucht eine echte Ausnahme von der Grundlohnbindung. Vorhaltung und Aufwuchsfähigkeit für Krisenlagen gehören ausdrücklich ins Gesetz und nicht nur in die Begründung. Die Planungshoheit der Landkreise und kreisfreien Städte darf nicht über die Hintertür der Entgeltverhandlungen ausgehöhlt werden, und die kommunalen Träger gehören mit eigenen Sitzen in das Fachgremium. Ersthelfer-Apps brauchen verbindliche Standards und eine gesicherte Finanzierung, damit sie überall funktionieren. Und für Cottbus muss geklärt werden, welche Kosten unseres Rettungsdienstes künftig nicht mehr gegenüber den Kassen abgerechnet werden können und wer sie dann trägt.

Eine gute Notfallversorgung entscheidet sich nicht in Gremien beim Kassenverband, sondern auf der Straße, wenn der Rettungswagen rechtzeitig kommt. Dafür muss er bezahlt sein, auch an den Tagen, an denen er an der Wache steht.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: Textarchiv, Reform der Notfallversorgung, Beratung am 15. Oktober 2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578
[2] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 21/6808, 01.07.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106808.pdf
[3] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten, Drucksache 21/2228, 14.10.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102228.pdf
[4] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 21/8629, 14.10.2026 (Vorabfassung). https://dserver.bundestag.de/btd/21/086/2108629.pdf
[5] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen, Drucksache 21/1752, 22.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101752.pdf
[6] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln, Drucksache 21/1748, 22.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101748.pdf
[7] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen, Kliniken im ländlichen Raum erhalten, Drucksache 21/6355, 09.06.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/063/2106355.pdf
[8] ADAC Luftrettung, ASB, DLRG, DRF Luftrettung, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst: Gemeinsamer Appell der Hilfsorganisationen, Stand 08.07.2026. https://www.drf-luftrettung.de/hubfs/260709_Gemeinsamer%20Appell%20der%20Hilfsorganisationen.pdf
[9] Deutsches Rotes Kreuz: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(35), 2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1210860/21-14-00102-35-DRK-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf
[10] Johanniter-Unfall-Hilfe: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(25), 2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1210838/21-14-00102-25-Johanniter-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf
[11] Land Brandenburg: Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG), §§ 6, 8, 9 und 17, zuletzt geändert am 20.06.2024. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgrettg
[12] Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund: Notfallreform, Rettungsdienst nicht schwächen und Kommunen nicht zur Kasse bitten, Pressemitteilung, 09.09.2026. https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/notfallreform-rettungsdienst-nicht-schwaechen-und-kommunen-nicht-zur-kasse-bitten/260909-pm-bv-notfallreform.pdf?cid=1eha
[13] Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(3), 31.08.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1209496/21-14-00102-3-Bundesvereinigung-der-kommunalen-Spitzenverbaende-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf

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Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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