Ein ironischer Zwischenruf.

Ich sage es seit Langem: Deutschland hat keinen flächendeckenden Fachkräftemangel. Das ist nicht meine private Meinung, das schreibt die Bundesagentur für Arbeit selbst. In ihrer aktuellen Engpassanalyse hält sie fest, dass es derzeit keine Belege für einen allgemeinen Arbeitskräftemangel gibt [1]. Die Agentur bewertet jedes Jahr rund 1.200 Berufe [2]. Für 2025 fand sie nur in 157 davon Engpässe [1]. Selbst das Institut der deutschen Wirtschaft zählte im März 2026 rund 1,3 Millionen arbeitslose Qualifizierte und knapp 1,1 Millionen offene Stellen. Nur rund 357.000 Stellen ließen sich rechnerisch nicht passend besetzen [3]. Die Leute sind also da.

Diese Woche muss ich mich allerdings korrigieren. Es gibt ihn doch, den Fachkräftemangel. Ich habe ihn gefunden, und zwar dort, wo niemand gesucht hat: im Bundesfinanzministerium. Dort fehlt offenbar die Fachkraft fürs Datum.

Ein Gesetzentwurf, zwei Starttermine

Die Tabaksteuer soll steigen, vier Jahre lang, Schritt für Schritt, beginnend am 1. Januar 2027. So steht es gleich auf der ersten Seite des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 7. September 2026. Ein paar Seiten weiter, in Artikel 3, steht allerdings etwas anderes: „Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ [4]

Das Ministerium hat sich also im selben Dokument selbst widersprochen. Vorne der 1. Januar 2027, hinten der Tag nach der Verkündung. Die linke Hand wusste nicht, was die rechte schreibt, und beide saßen am selben Schreibtisch.

Wir haben gewarnt, die Koalition hat durchgewunken

Dann ging der Entwurf auf die Reise. Dem Bundesrat lag er seit dem 14. August vor, dem Bundestag seit dem 7. September [4]. Am 14. Oktober beriet der Finanzausschuss abschließend. Meine Fraktion hat dort deutlich vor den Folgen gewarnt: Dem Zoll fehlen Personal und Ausstattung, um den legalen Markt zu schützen, und am Ende gewinnt der Schwarzmarkt [5]. Die Koalition hat den Entwurf trotzdem durchgewunken und die erwarteten Mehreinnahmen sogar noch einmal erhöht. Dabei legte sie eigens fest, dass die neuen Sätze für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak erst ab dem 1. März 2027 gelten sollen [5]. Ein Datum für Zigarren hatte man also im Blick. Das Datum für das ganze Gesetz nicht.

Am 15. Oktober beschloss der Bundestag die Reform mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Dagegen stimmten meine Fraktion, die Grünen, die Linke und sogar zwei Abgeordnete der Union [6]. Ich habe dieser Steuererhöhung nicht zugestimmt, und nach dieser Woche bin ich darüber erst recht froh. Am 19. Oktober wurde das Gesetz ausgefertigt, am 20. Oktober stand es im Bundesgesetzblatt [8]. Damit gilt es seit dem 21. Oktober 2026 [7]. Gut zwei Monate zu früh.

Gut zwei Monate lag die Zeile offen auf dem Tisch, in der Begründung wurde sie sogar noch einmal wiederholt [4][9]. Im Ministerium hat sie offenbar niemand gelesen. Dabei fehlte nicht einmal ein Datum. Es stand nur das falsche da.

„Ein technischer Fehler“

Das Ministerium erklärt die Panne so: „Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert.“ [9] Schön formuliert. Ich frage mich nur: Welche Technik soll das gewesen sein? Der Kalender hängt in jedem Büro an der Wand und funktioniert seit Jahrhunderten zuverlässig. Und die Unterlagen hat das Ministerium selbst geschrieben.

Wenn eine Behörde von einem technischen Fehler spricht, sitzt die Technik meistens auf einem Bürostuhl. Unter den 157 Engpassberufen der Bundesagentur findet sich bislang keine „Fachkraft für Inkrafttretensklauseln“ [1]. Nach dieser Woche sollte man darüber nachdenken.

Steuersätze aus der Zukunft, Liquids zum Nulltarif

Lustig finden das nicht alle. Die Tabakbranche warnte vor einem Produktionsstopp, denn für die höheren Sätze braucht es neue Steuerzeichen, und die gibt es noch nicht [10][7]. Nach dem Wortlaut würden bei Zigaretten sogar Steuersätze gelten, die erst für 2030 gedacht waren [10]. Ein Blick in den Entwurf zeigt, warum: Der allgemeine Steuersatz, der immer dann greift, wenn kein bestimmter Zeitraum genannt ist, entspricht genau dem Satz für 2030 [4]. Das Ministerium hat also nicht nur den Starttermin verpasst, es ist gleich ein paar Jahre vorausgesprungen. Vorausschauende Finanzpolitik nennt man das wohl.

Bei E-Zigaretten ist es umgekehrt. Für Liquids nennt das Gesetz erst ab 2027 einen Steuersatz [4]. Nach Lesart von Branchenverbänden und Juristen sind sie deshalb derzeit steuerfrei. Das Ministerium widerspricht und wendet einfach weiter die alten Sätze an [11]. Auch die Zollverwaltung erklärte, bis Jahresende gälten die bisherigen Steuersätze unverändert fort [9]. Bis zur Berichtigung gilt also ein Gesetz, das die eigene Verwaltung nicht anwendet.

Besonders bitter finde ich: Das Ministerium wusste es schon einmal besser. Bei der letzten Tabaksteuerreform 2021 nannte das Gesetz ausdrücklich den 1. Januar 2022 als Datum des Inkrafttretens [10]. Die Vorlage lag also im eigenen Haus. Man hätte nur das alte Gesetz aufschlagen und die Jahreszahl ändern müssen. In der Schule gilt Abschreiben als Schummeln. Im Ministerium wäre es diesmal Qualitätssicherung gewesen.

Sorgfalt verlangt der Staat nur vom Bürger

Reparieren lässt sich der Fehler wohl. Das Ministerium strebt eine Berichtigung nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien an, der Vorschrift für Druckfehler und offenbare Unrichtigkeiten [11]. Verfassungsrechtler halten das für machbar [9]. Die Branche spricht trotzdem von einer wochenlangen Grauzone, die von den Behörden geduldet werden soll [9].

Man stelle sich das umgekehrt vor. Wer als Bürger seine Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt einen Verspätungszuschlag. Wer als Handwerker ein Formular falsch ausfüllt, bekommt Post vom Amt. Vom Bürger verlangt der Staat Sorgfalt bis zur letzten Zeile und bis zum letzten Tag. Vergisst der Staat selbst die letzte Zeile, heißt das „technischer Fehler“, und alle sollen Geduld haben. Eine Regierung, die ständig Bürokratieabbau und Verlässlichkeit verspricht, liefert hier das Gegenteil, und zwar zwei Monate zu früh.

Ein Blick in die Personalakte des Chefs

Federführend für das Gesetz war das Bundesministerium der Finanzen [8]. Natürlich tippt kein Minister seine Gesetzentwürfe selbst. Aber er trägt die Verantwortung für sein Haus. Und damit lohnt ein kurzer Blick in den Lebenslauf von Lars Klingbeil, denn der erklärt einiges.

Nach Abitur und Zivildienst studierte Klingbeil Politikwissenschaft, Soziologie und Geschichte und schloss mit dem Magister ab [12]. Eine Berufsausbildung steht nicht im Lebenslauf. Schon während des Studiums arbeitete er im Wahlkreisbüro von Gerhard Schröder. Danach war er Jugendbildungsreferent der SPD in Nordrhein-Westfalen und anschließend Büroleiter eines SPD-Landesvorsitzenden. Seit 2009 sitzt er im Bundestag, war Generalsekretär seiner Partei, ist seit 2021 ihr Vorsitzender und seit Mai 2025 Bundesfinanzminister [12]. Eine Station in der Finanzverwaltung, in der Steuerberatung oder überhaupt außerhalb der Politik sucht man in dieser Vita vergeblich [12].

Die Bundesagentur für Arbeit ordnet Berufe eng nach formalen Abschlüssen in Helfer, Fachkräfte, Spezialisten und Experten ein [13]. Mit seinem Magister wäre der Minister nach dieser Logik wohl eher Experte als Fachkraft. Experte wofür, verrät die Vita ziemlich eindeutig: für Parteiarbeit. Wer sein ganzes Berufsleben zwischen Wahlkreisbüro, Parteizentrale und Plenarsaal verbracht hat, kennt Fristen vor allem aus Wahlkämpfen. Da ist es vielleicht kein Wunder, dass im Ministerium niemand weiß, wann ein Gesetz eigentlich in Kraft treten soll. Hauptsache, es ist erst einmal beschlossen.

Wer mit Milliarden plant, sollte den Kalender kennen

Die gute Nachricht für Raucher: Mit Preissprüngen allein wegen der Panne ist nicht zu rechnen [7]. Dabei geht es um viel Geld. Nach den Beschlüssen des Finanzausschusses soll die Reform dem Bund 2027 rund 1,5 Milliarden Euro zusätzlich bringen und 2030 sogar 4,461 Milliarden Euro [5]. Ein Ministerium, das Steuern auf die Million genau berechnet und dann den Starttermin vergisst, hat kein Fachkräfteproblem. Es hat ein Sorgfaltsproblem, und das beginnt an der Spitze.

Mein Vorschlag zur Abhilfe

Damit es nicht wieder passiert, habe ich die nächste Stellenanzeige schon einmal entworfen:

Das Bundesministerium der Finanzen sucht ab sofort eine sorgfältige Fachkraft für die Schlusskontrolle von Gesetzestexten. Ihre Aufgabe: Sie lesen Gesetze bis zur letzten Zeile. Ihr Profil: Sie kennen den Unterschied zwischen „morgen“ und „1. Januar 2027“. Sie haben Erfahrung mit Kalendern, ein Wandkalender genügt. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ausdrücklich erwünscht, Erfahrung außerhalb der Politik ebenfalls. Wir bieten: einen sicheren Arbeitsplatz. Ab wann, steht im Gesetz. Oder auch nicht.

Quellen

[1] Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2025. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Fachkraeftebedarf/Fachkraefteengpassanalyse/Fachkraefteengpassanalyse.html

[2] Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierte Fachkräfte weiterhin gesucht, Presseinfo Nr. 25/2025. https://www.arbeitsagentur.de/presse/2025-25-qualifizierte-fachkraefte-weiterhin-gesucht

[3] Institut der deutschen Wirtschaft: KOFA Kompakt 5/2026, Fachkräftereport März 2026, 01.07.2026. https://www.iwkoeln.de/studien/jurek-tiedemann-gero-kunath-fachkraeftereport-maerz-2026-weniger-engpaesse-in-sozialberufen-mehr-bei-infrastruktur-und-verteidigung.html

[4] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, Drucksache 21/7859, 07.09.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107859.pdf

[5] Deutscher Bundestag, heute im bundestag: Tabaksteuer wird erhöht, hib 826/2026, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1224762

[6] Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Erhöhung der Tabaksteuer, Textarchiv, 15.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-tabaksteuer-1224154

[7] Stuttgarter Zeitung: Panne bei Verkündung: Ab wann gilt die neue Tabaksteuer?, 21.10.2026. https://www.stuttgarter-zeitung.de/wirtschaft/panne-bei-verkuendung-ab-wann-gilt-die-neue-tabaksteuer-79593376.html

[8] Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 309, 20.10.2026. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/309/VO.html

[9] beck-aktuell: Tabaksteuererhöhung plötzlich in Kraft: Nur ein weiteres schlampiges Gesetz?, 21.10.2026. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/tabaksteuergesetz-bundesfinanzministerium-inkrafttreten-patzer-2026-10-21

[10] Lebensmittel Praxis (mit dpa): Panne im Bundesgesetzblatt, Tabaksteuer tritt versehentlich zu früh in Kraft, 21.10.2026. https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/50141-tabaksteuerreform-panne-im-bundesgesetzblatt—tabaksteuer-tritt-versehentlich-zu-frueh-in-kraft.html

[11] beck-aktuell: Vaping steuerfrei, aus Versehen, 22.10.2026. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/fehler-im-tabaksteuergesetz-vapes-steuerfreiheit-2026-10-22

[12] Deutscher Bundestag: Abgeordnetenbiografie Lars Klingbeil, 21. Wahlperiode. https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/K/klingbeil_lars-1045428

[13] Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Methodenbericht Arbeitskräftenachfrage und Fachkräfteengpass, November 2014. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Uebergreifend/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Arbeitskraeftenachfrage-und-Fachkraefteengpass.pdf

Teile Dich mit! Teile es im Web!

Ähnliche Artikel

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

Newsletter abonnieren und informiert bleiben.