Willkürliche Anwendung des § 86a StGB

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind überlastet, Aktenberge türmen sich, viele Verfahren bleiben über Jahre hinweg liegen. Straftaten verjähren, am Ende wird oft das Verfahren eingestellt. Straftäter lachen sich ins Fäustchen, der Rechtsstaat wird vorgeführt.

Das hat viele Ursachen, vor allem liegt es an falscher Sparpolitik und fehlendem Personal. Es liegt aber auch an falschen Prioritätensetzungen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden sich mit Nichtigkeiten befassen müssen, fehlen die Kapazitäten für Wichtiges. Auch der Tag eines Juristen hat nur 24 Stunden.

Worum sich Richter bis zur höchsten Ebene und Staatsanwälte so kümmern, hat nun ein Fall aus Brandenburg gezeigt.

„Hitlergruß“ des AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller – eine Justiz-Farce

Dem Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wurde der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemacht, strafbar gemäß § 86a StGB. Ist Möller mit ausgestrecktem Arm in der Gegend herumgelaufen? Nein, seine Tathandlung beschränkt sich auf die Nutzung eines Wahlplakats, auf dem ein Mann und eine Frau zu sehen sind, die mit nach oben ausgestreckten Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden, die auf einem Sofa sitzen.

Das hat ihm nun eine rechtskräftige und vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte Verurteilung wegen einer dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlichen Armhaltung eingebracht [1]. Dass es sich für unseren Staat dabei nicht um eine Bagatelle handelt, zeigt das Strafmaß. So wurde Möller zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.600 Euro verurteilt [1]. Bereits das Landgericht Frankfurt hatte ihn zu dieser Strafe verurteilt, der BGH konnte keine Rechtsfehler erkennen und bestätigte die Entscheidung [1].

Weil sich die Strafe aus 100 Tagessätzen zu je 116 Euro zusammensetzt, wird die Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen, wodurch Möller nun als vorbestraft gilt [2]. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Möller vor seiner Zeit im Landtag als Polizist tätig war, nimmt dies groteske Züge an.

Man muss wissen: Das Plakat wurde eigens von einer Werbeagentur gestaltet [1]. Das Gericht stellt zwar fest, dass Möller in der Haltung der abgebildeten Eltern einen Hitlergruß erkannt haben muss. Es schreibt aber selbst, dass der Mann und die Frau „mit ihren jeweils schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern“ bilden [3]. Daraus folgt, dass die Richter selbst die Bedeutung der Geste verstanden haben, die in keinerlei Zusammenhang mit einem Hitlergruß steht. Sie stellt gar keine Art eines Grußes dar.

Darüber hinaus wurde das ursprüngliche Foto für das Plakat gespiegelt, sodass der Mann nun den rechten Arm hebt [2]. Nach den Feststellungen des Landgerichts hat Möller die Ähnlichkeit mit einem Hitlergruß erkannt und das Plakat dennoch rund 50-fach drucken und aufhängen lassen [2]. Der BGH hat dieses Urteil lediglich auf Rechtsfehler geprüft, keine gefunden und die Revision ohne nähere Begründung verworfen [1][2]. Am Ende entscheidet also die Frage, in welche Richtung ein Foto gespiegelt wurde, über eine Vorstrafe. Es geht kaum verrückter.

Weitere kuriose Beispiele

Ein ganz ähnliches Plakat wurde im Jahr 2021 von der CDU in Nordrhein-Westfalen verwendet, dort wurde keine Anklage erhoben und niemand verurteilt [3]. Geht es vielleicht nicht um das Plakat, sondern um die falsche Partei?

Vor einigen Jahren gab es eine andere Justiz-Posse im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Hitlergruß. Während einer Rede des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) war ein Bild von ihm entstanden, auf dem er den rechten Arm nach oben reckte – natürlich zeigte er keinen Hitlergruß, aber das unvorteilhafte Bild war nun einmal entstanden [4]. Es wurden keinerlei Ermittlungen gegen Lauterbach eingeleitet, folglich gab es auch keine Anklage oder gar Verurteilung gegen ihn.

Angeklagt und verurteilt wurde hingegen eine Frau aus Coburg, die das Bild von Lauterbach im März 2024 im Rahmen einer Ausstellungsreihe öffentlich auf einem Plakat gezeigt hatte [4][6]. Sie zeigte das Bild aber nicht, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um es einem Querdenken-Redner gegenüberzustellen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war [5]. Sie wollte anprangern, wie unterschiedlich die Strafverfolgung bei Gesten ausfällt, die mit viel Phantasie als Hitlergruß interpretiert werden können [6].

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt beantragte einen Strafbefehl über 3.500 Euro, den das Amtsgericht auch erließ [4]. Die Frau nahm ihn nicht hin, sodass es zur Hauptverhandlung kam [4]. Dort verurteilte sie das Amtsgericht Schweinfurt im Mai 2025 zu 1.800 Euro [7]. Selbst das war der Staatsanwaltschaft noch zu wenig, sie legte Berufung ein, weil die Strafhöhe zu gering sei [7]. Im März 2026 bestätigte das Landgericht Schweinfurt die 1.800 Euro, die Verteidigung hat dagegen Revision eingelegt [8]. Die Geste von Lauterbach wurde strafrechtlich nicht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB verfolgt – aber das Zeigen eines Plakats, auf dem Lauterbach mit dieser Geste zu sehen ist.

Auch gegen einen baden-württembergischen SPD-Landtagsabgeordneten namens Daniel Born wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl er ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel hinter den Namen eines zur Wahl stehenden AfD-Abgeordneten gemalt hatte [9]. Er räumte dies zwar ein und trat nach öffentlichem Druck von seinen Ämtern zurück, strafrechtliche Konsequenzen musste er aber keine befürchten [9].

Überlastung der Justiz mit Nichtigkeiten – schwere Folgen für die Betroffenen

Diese wenigen Beispiele zeigen, wie willkürlich Strafverfolgungsbehörden und Gerichte entscheiden, wenn es um das vermeintliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geht. Der § 86a StGB scheint ausschließlich der Diffamierung unbequemer Politiker und Aktivisten zu dienen.

Wenn sich Gerichte und Staatsanwaltschaften mit solchen Kuriositäten befassen müssen, dann kann die permanente Überlastung der Justiz niemanden ernsthaft verwundern.

Aus der Ferne betrachtet mögen solche Urteile zum Lachen über einen Rechtsstaat anregen, der die falschen Prioritäten setzt und sich vergaloppiert hat. Hinter diesen Beispielen stehen aber Schicksale von Menschen, deren weiteres Leben durch solche Verurteilungen schwer belastet werden kann. Damit verbunden sind nicht nur die (absurd hohen) Geldstrafen, sondern erhebliche Folgen für das private Umfeld und die weitere berufliche Entwicklung.

Strafvorschriften, die ausschließlich der Bekämpfung der politischen Opposition dienen, haben in einem freien Land keinen Platz.

Quellen

[1] Legal Tribune Online: BGH verwirft Revision: AfD-Mann Möller wegen Wahlplakats rechtskräftig verurteilt, 26.10.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-3str31526-wilko-moeller-afd-wahlplakat-hitlergruss-revision

[2] beck-aktuell: BGH bestätigt Verurteilung von AfD-Politiker Möller, 26.10.2026. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/bgh-3str31526-afd-politiker-moeller-hitlergruss-wahlplakat-2026-10-26

[3] Junge Freiheit: AfD-Politiker wegen dieses Plakats jetzt rechtskräftig vorbestraft, 27.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/afd-politiker-wegen-dieses-plakats-jetzt-rechtskraeftig-vorbestraft/

[4] Apollo News: Frau zeigt Bild von Lauterbach mit erhobenem rechten Arm und soll 3.500 Euro Strafe zahlen, 28.04.2025. https://apollo-news.net/frau-zeigt-bild-von-lauterbach-mit-erhobenem-rechten-arm-und-soll-3-500-euro-zahlen/

[5] Tichys Einblick: Geldstrafe für 45-Jährige, weil sie Lauterbach mit gestrecktem Arm postete, 01.07.2025. https://www.tichyseinblick.de/meinungen/amtsgericht-schweinfurt-lauterbach-bild/

[6] NIUS: Frau kritisiert mit Lauterbach-Plakat ungleiche Strafverfolgung, Gericht verhängt 1800 Euro Strafe, 30.06.2025. https://nius.de/gesellschaft/frau-kritisiert-mit-lauterbach-plakat-ungleiche-strafverfolgung

[7] Apollo News: „Strafhöhe zu gering“: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Verurteilung von Corona-Kritikerin ein, 04.07.2025. https://apollo-news.net/strafhoehe-zu-gering-staatsanwaltschaft-legt-berufung-gegen-verurteilung-von-corona-kritikerin-ein/

[8] Apollo News: Berufung abgeschmettert: Corona-Kritikerin zeigte Lauterbach mit erhobenem rechten Arm und soll 1.800 Euro zahlen, 03.04.2026. https://apollo-news.net/berufung-abgeschmettert-corona-kritikerin-zeigte-lauterbach-mit-erhobenem-rechten-arm-und-soll-1-800-euro-zahlen/

[9] beck-aktuell: Keine Ermittlungen gegen SPD-Politiker, 14.08.2025. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsgeschehen/hakenkreuz-wahlzettel-spd-daniel-born-landtag-baden-wuerttemberg-kein-strafverfahren-2025-08-14

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