Unser Geld wird auf allen Ebenen verschwendet

Eigentlich wäre es ein alljährlicher Grund für große Belustigung, was der Bund der Steuerzahler in seinem Schwarzbuch aufführt. Aber das Lachen bleibt im Halse stecken, wenn man sich dann wieder daran erinnert, dass man selbst derjenige ist, der diese kuriosen Fälle von Steuergeldverschwendung – zumindest anteilig – bezahlt. Dem Bund der Steuerzahler gebührt das Verdienst, besonders brisante Fälle von Steuergeldverschwendung und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder anzuprangern.

Zu Beginn dieses Jahres hatten wir über die größten „Klopper“ des letzten Schwarzbuchs berichtet. Den Link zum Beitrag finden Sie hier: https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/dokument-des-deutschen-staatsversagens/

Förderprogramme sind oft vergiftete Geschenke und setzen Fehlanreize

Auch in diesem Jahr lohnt sich die Lektüre. Ein Schwerpunkt des diesjährigen Schwarzbuchs liegt auf der Förderpolitik. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW, Rik Steinheuer, merkt dazu an: „Ein Platz, ein Gebäude oder eine Infrastrukturmaßnahme sollte nicht deshalb attraktiv erscheinen, weil gerade ein Fördertopf verfügbar ist. Auch Fördergeld ist Steuergeld“ [1].

Die Rede ist in diesem Zusammenhang von „vergifteten Geschenken“, da Fristen oft den Ausschlag geben und öffentliche Mittel nicht selten nur deswegen ausgegeben werden, weil der Fördertopf ansonsten „verfallen“ würde [2]. Laut dem Präsidenten des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, habe es „fatale Folgen, wenn über Ausgaben nicht konsequent nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Wirkung entschieden wird“ [3].

Im Schwarzbuch wird die frühere Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, Gisela Meister-Scheufelen, wie folgt zitiert: „Förderpolitik ist häufig die politische Spielwiese der einzelnen Abteilungen im Kampf um die eigene Daseinsberechtigung – ohne Transparenz und ohne Wirkungskontrolle“ [4]. Darüber hinaus wird von den Autoren des Schwarzbuchs kritisiert, dass Förderprogramme oft unklare Verantwortlichkeiten und überzogene Vorstellungen mit sich bringen, zeitgleich falsche Anreize setzen und Mitnahmeeffekte zur Folge haben [4].

Der folgende Beitrag kann nur beispielhaft aufführen, was sich Behörden, Ministerien und kommunale Eigenbetriebe wieder „geleistet“ haben. Aber die Beispiele zeigen auf, wie gedankenlos und vor allem unverantwortlich oft mit unseren Geldern umgegangen wird.

Kostenexplosion aufgrund fehlender Steuerung und Kontrolle

Ein besonders bedenkliches Beispiel für fehlgeleitete Förderpolitik liefert das Land Niedersachsen. So sollte die beschädigte Friesenbrücke im Landkreis Leer aufgrund ihrer Wichtigkeit schnell ersetzt werden. Der ursprüngliche Kostenpunkt belief sich auf 30 Millionen Euro. Doch lokale Akteure buhlten um Fördergelder, indem sie einen Plan für eine aufwendige Hub-Drehbrücke kreierten. Dumm nur, dass es nun nicht schnell ging, sondern mehr als zehn Jahre dauerte, und die Kosten sich nicht auf 30, sondern auf mindestens 277 Millionen Euro belaufen werden [5].

Ein ähnlicher Fall spielte sich in Schleswig-Holstein ab. Die dortigen Planungen für die Schleibrücke bei Lindaunis sind mittlerweile 20 Jahre alt, seither haben sich zahlreiche Vorschriften und Erkenntnisse geändert, weshalb die Planung immer wieder nachjustiert werden musste – ebenfalls die Kostenkalkulation, die von anfänglichen 40 Millionen Euro auf mindestens 246 Millionen Euro explodiert ist [4].

Ein neues Freibad, das von der Stadt Oldenburg bereits im Jahr 2019 beschlossen wurde und planmäßig 20 Millionen Euro kosten sollte, wird nach derzeitigen Schätzungen aufgrund von Planänderungen, schlechter Steuerung und fehlender Kostenkontrolle mindestens 82 Millionen Euro kosten – mit der Eröffnung ist darüber hinaus erst in einigen Jahren zu rechnen [5].

Auch Hamburg hat es wieder ins Schwarzbuch „geschafft“. Eine Müllverwertungsanlage der Stadtreinigung, die seit Jahren in der Kritik steht, soll mit 780 Millionen Euro mehr als dreimal so viel kosten wie ursprünglich geplant war [6].

In der Region Berlin-Brandenburg macht wieder einmal der BER Schlagzeilen. Diesmal geht es allerdings um den dort geplanten Regierungsflughafen, dessen Kosten sich noch in der Planungsphase auf 344 Millionen Euro beliefen, während nun mit Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro gerechnet wird [7].

Nicht nur teuer, sondern auch noch nutzlos

Ein weiteres Beispiel für Fehlplanung in Hamburg ist der Oberhafentunnel für Fußgänger in der Hafencity, der mit 28 Millionen Euro nicht nur fast doppelt so teuer wie die ursprüngliche Planung ausfällt, sondern bei dem die jährlichen Kosten laut Rechnungshof den errechneten Nutzen übersteigen werden [6].

Noch absurder ist in der Hansestadt eine unterirdische öffentliche Toilette für zwei Millionen Euro, die bereits nach dreimonatiger Nutzung aufgrund eines Wasserschadens geschlossen werden musste und nicht mehr zu retten ist – für die Sanierung müsste man Teile der Innenstadt lange sperren, die Toilette soll nun zugeschüttet werden [8].

Da wir in diesem Jahr einmal mehr einen „Jahrhundertsommer“ hatten, sind viele Städte und Gemeinden um Hitzeschutz bemüht. Dem ist grundsätzlich kaum etwas entgegenzuhalten, wenn er denn zumindest seinen Zweck erfüllen würde. In Stuttgart hat man das Kunststück fertiggebracht, Segel und Sonnenschirme für 350.000 Euro unter anderem unter einer riesigen Platane zu platzieren [2]. Vielleicht dachte man sich: Doppelt hält besser.

Es braucht nicht nur Hitzeschutz, auch Hochwasserschutz ist wichtig, hatte man sich im hessischen Neu-Anspach überlegt und pflanzte fünf (!) Bäume für 100.000 Euro – die Maßnahme wurde großzügig vom Bund mit 80.000 Euro bezuschusst [4].

Verkehrswende absurd

In der Stadt Bielefeld hat man sich ganz moderne Wasserstoff-Müllwagen für schlappe 7,5 Millionen Euro gegönnt, aber vergessen, dafür geeignete Betankungsmöglichkeiten zu schaffen. So mussten die Wagen 70 Kilometer in eine andere Stadt fahren, weil die vorhandenen Tankstellen nur für Busse ausgelegt waren [1]. Nach dem Chaos hat man sich nun in Bielefeld entschieden, die teuren Wasserstoff-Müllwagen durch batterieelektrische Fahrzeuge zu ersetzen [1]. Verkehrswende absurd.

Im pfälzischen Frankenthal hat man für 1,3 Millionen Euro einen elf Meter hohen Fahrradturm errichtet, in dem 96 Fahrräder abgestellt werden können, umgerechnet also rund 13.500 Euro pro Stellplatz, mit einem geschätzten jährlichen Betriebsdefizit in Höhe von 30.000 Euro [4].

Gut gemeint, schlecht gemacht

Attendorn im Sauerland kaufte laut Jahresabschluss für 11,3 Millionen Euro marode Fabrikhallen, um darauf einen Gründer-Campus zu schaffen. Der Bodenrichtwert lag bei 55 Euro, der Kaufpreis bei 600 Euro pro Quadratmeter. Doch der Campus entsteht nun woanders, der Stadt bleiben zuzüglich zum Kaufpreis die Abrisskosten und eine darüber hinaus mögliche Altlastensanierung [1].

Dass Deutschland die Digitalisierung im internationalen Vergleich weitgehend verschlafen hat, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Dagegen wird zum Glück vielerorts eine Menge unternommen. So haben Lehrkräfte in Schleswig-Holstein 35.000 neue digitale Endgeräte (also Laptops und Tablets) erhalten, um sie für einen modernen und zeitgemäßen Unterricht zu nutzen. Nun hat sich leider herausgestellt, dass etwa ein Drittel der Geräte noch nie eingeschaltet wurden – laut dem Bund der Steuerzahler „6,7 Millionen Euro Steuergeld für nicht genutzte Technik“ [2].

Eine Milliarde für den Bundespräsidenten

Doch nicht nur auf den unteren Ebenen wird kräftig Geld verpulvert. Auch für das Staatsoberhaupt muss der Steuerzahler die Spendierhosen anziehen. Der Bundespräsident und seine Nachfolger residieren während der Generalsanierung vom Schloss Bellevue (die 860 Millionen Euro verschlingen soll) in einem Interimsquartier, das wiederum 205 Millionen gekostet hat [4]. In Summe kostet uns das Ganze also mehr als eine Milliarde Euro.

Verschwendung stoppen – Haftungspflicht für politische Entscheider!

Insgesamt listet das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler 100 unterschiedliche Beispiele für sorglosen Umgang mit Steuergeldern auf allen politischen Ebenen auf. Nur einige Beispiele konnten hier aufgeführt werden, doch es sollte klar geworden sein, dass es neben dem Bund der Steuerzahler auch wachsame Bürger und Oppositionspolitiker braucht, die auf Steuergeldverschwendung immer wieder aufmerksam machen.

Man könnte nun sagen: Fehler passieren und wo gehobelt wird, da fallen Späne. Aber das Problem liegt woanders. In unserem Land kann man sich zu leicht aus der Verantwortung stehlen. Große Projekte dauern Jahre, bis der Schaden bekannt wird, ist die Wahlperiode der Amtsträger längst beendet. Die Entscheidungsträger sind nicht selten längst im Ruhestand oder auf einem anderen gut bezahlten Posten.

Der organisierten Verantwortungslosigkeit könnte man entgegenwirken, indem man gesetzliche Haftungspflichten auch für politische und behördliche Entscheidungsträger einführt. Das hätte einerseits zur Folge, dass man riskante Entscheidungen genauer prüft und im Zweifel bleiben lässt. Andererseits hätte dies eine präventive Wirkung bei der Personalauswahl. Nur wer sich selbst verantwortungsbewusstes Handeln zutraut, würde sich noch für ein öffentliches Leitungsamt bewerben.

Die heutige Negativauslese würde der Vergangenheit angehören.

Quellen

[1] „Bund der Steuerzahler rügt Verschwendungsfälle in NRW”, WDR, 1. Oktober 2026, www1.wdr.de

[2] „Diese Fälle hält der Steuerzahlerbund für Geldverschwendung”, ZDFheute, 1. Oktober 2026, zdfheute.de

[3] Bund der Steuerzahler: „Das neue Schwarzbuch ist da!”, 1. Oktober 2026, steuerzahler.de

[4] Bund der Steuerzahler: „Das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung 2026/27″ (PDF), steuerzahler.de

[5] „Steuerverschwendung: Spa und Friesenbrücke im neuen Schwarzbuch”, NDR, 1. Oktober 2026, ndr.de

[6] Schwarzbuch online: „Millionentunnel ohne Nutzen-Nachweis”, schwarzbuch.de; ergänzend: „Steuerverschwendung in Hamburg: Diese zehn Fälle stehen im Schwarzbuch”, entwicklungsstadt.de

[7] „Neues Schwarzbuch ist da: Hier verbrennt der Staat Milliarden an Steuergeld”, t-online, 1. Oktober 2026, t-online.de

[8] „Hamburg: Teure Toilette an der Mönckebergstraße wird zugeschüttet”, t-online, Oktober 2025, hamburg.t-online.de

Meinungsabweichlern droht der Entzug des Wahlrechts

Ob Einschränkungen und Verbote bestimmter Meinungsäußerungen mit dem in Artikel 5 des Grundgesetzes manifestierten Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar sind, wird seit vielen Jahren heftig diskutiert. Fragwürdig wird es besonders dann, wenn die gleiche Äußerung in Bezug auf bestimmte Bevölkerungsgruppen strafbar ist, bezogen auf andere hingegen nicht. Was man straflos gegenüber Deutschen sagen darf, kann hingegen strafbar sein, wenn die Äußerung sich z. B. auf Ausländer bezieht.

Die Rede ist von der sogenannten Volksverhetzung in § 130 StGB. Der Paragraph enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Inhalt sich für den juristischen Laien kaum erschließen lässt und sogar unter Juristen in höchstem Maße umstritten ist.

Einige Beispiele: So müssen die Aussagen geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Wann ist dieser öffentliche Frieden gestört oder ernsthaft gefährdet? Auch das Aufstacheln zum Hass lässt den Leser im Unklaren, da „Hass” spätestens in Zeiten der sogenannten „Hatespeech” zu einem Gummibegriff geworden ist, unter den sich alles und nichts fassen lässt. Gleiches gilt für das Tatbestandsmerkmal „Teile der Bevölkerung” – welche sind gemeint, welche nicht? Warum wird niemand wegen Volksverhetzung verurteilt, wenn er zum Hass auf Deutsche anstachelt? Sind Deutsche kein Teil der Bevölkerung?

Diese Fragen müssen hier nicht beantwortet werden. Sie zeigen aber auf, dass es sich beim § 130 StGB um ein juristisches Konstrukt handelt, das großes Missbrauchspotential zur Unterdrückung missliebiger Meinungsäußerungen beinhaltet.

Verschärfungen der letzten Jahre

Der § 130 StGB hat in seiner Geschichte zahlreiche Erweiterungen und Verschärfungen erfahren. Sichtbar wird das anhand der Tatsache, dass er mittlerweile acht Absätze umfasst und unterschiedlichste Aussagen unter Strafe stellt.

Erst im Jahr 2022 kam es ohne längere Beratungen in einem sogenannten Omnibusverfahren im Bundestag (darunter versteht man das Dranhängen einer Gesetzesänderung ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz) zu einer Verschärfung, die das „gröbliche Verharmlosen” (wieder ein unbestimmter Rechtsbegriff) von Völkermord und Kriegsverbrechen unter Strafe stellt [1]. Mit der Schaffung dieses § 130 Abs. 5 StGB sollte vor allem eine Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Meinungsäußerungen im Rahmen von Demonstrationen zu bestrafen, die sich mit den Folgen des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine befassen. Das führt zum Kuriosum, dass sich ausgerechnet Bürger, die für Frieden und Diplomatie demonstrieren, nicht selten wegen der „gröblichen Verharmlosung” von Kriegsverbrechen mit dem Staatsanwalt konfrontiert sehen. Wie so oft ging die Bundesregierung (damals noch die Ampel) mit ihrer Gesetzesverschärfung über europarechtliche Vorgaben hinaus [1].

Die logische Folge der zahlreichen Gesetzesverschärfungen: Die Zahl der Verurteilungen wegen Volksverhetzung hat sich seit dem Jahr 2019 mehr als verdoppelt [2].

Drohender Entzug des passiven Wahlrechts

Ende September hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen [3]. Der Entwurf sieht unter anderem die Möglichkeit vor, das passive Wahlrecht für Personen zu entziehen, die wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden [3].

Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei öffentlichen Wahlen zu kandidieren und öffentliche Ämter bekleiden zu können. Auch soll es nicht mehr möglich sein, Beamter zu werden, wenn man wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde [2]. Das passive Wahlrecht soll auch entzogen werden, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird [4].

Dieser Entzug des passiven Wahlrechts soll als Nebenstrafe neben die eigentliche strafrechtliche Sanktion treten und wird ins Ermessen des Gerichts gestellt [2]. Ein einzelner Richter an einem Amtsgericht könnte somit einem Politiker oder Bürger, der unbequeme Meinungen vertritt, das Recht entziehen, für ein öffentliches Amt zu kandidieren. Wer ein Amt im Bundestag, Landtag oder Gemeinderat innehat, könnte es nach einer solchen Verurteilung verlieren [5].

Kritik an diesem Regierungsentwurf kommt vom Deutschen Anwaltsverein (DAV), der die Regelung als kontraproduktiv ablehnt und „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken” äußert, weil der Entzug politischer Mitwirkungsrechte einen besonders schweren Eingriff in wichtige Grundrechte darstellt [2]. Die DAV-Fachanwältin Gül Pinar stellt fest: „Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr besagt noch nicht, dass die konkrete Tat die demokratische Grundordnung in einer Weise berührt, die den Ausschluss von politischer Teilhabe rechtfertigt” [4].

Eine ähnliche Haltung vertritt auch die Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven: „Das hängt vor allem damit zusammen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr weit ist, sehr unbestimmt ist und viel Spielraum auch für Auslegung lässt” [5].

Darüber hinaus ist im Gesetzentwurf der Bundesregierung die Erhöhung des Strafrahmens für § 130 Abs. 2 StGB von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen [3].

Auch Leugnung des Existenzrechts Israels soll Volksverhetzung sein

Das Bundesland Hessen hat vor einigen Monaten in den Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht, die viele Juristen für verfassungswidrig halten [6]. Demnach soll die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Volksverhetzungsparagraphen aufgenommen und damit ebenfalls strafbar werden [6]. Das mögliche Strafmaß soll bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen [7].

Es sollen damit nicht nur Teile der Bevölkerung unter den Schutz des § 130 StGB gestellt werden, sondern erstmals ein einzelner Staat. Man fühlt sich an das Diktum der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel erinnert, die einst sagte, dass das Existenzrecht Israels deutsche Staatsräson sei.

Es wäre somit ein Sonderrecht zugunsten eines einzelnen Staates [6]. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darf gemäß Art. 5 Abs. 2 GG allerdings nur nach den Vorschriften eines allgemeinen Gesetzes eingeschränkt werden. Ein Sonderrecht ist aber eben kein allgemeines Gesetz, weil es ganz bestimmte Meinungen einschränkt und unter Strafe stellt. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält den Gesetzesentwurf für „zweifelhaft”, „schwer begründbar” und äußert daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken [8].

Am Rande sei bemerkt: Die Leugnung des Existenzrechts Deutschlands wäre nach diesem Ansinnen nicht strafbar.

Was ist davon zu halten?

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt nicht nur dem Staat genehme Ansichten, sondern auch und vor allem solche, die kontrovers und politisch unerwünscht sind. Die zunehmende Erweiterung des § 130 StGB schränkt den Bereich des politisch und legal Sagbaren immer weiter ein.

Die Schaffung eines Sonderstrafrechts gegen bestimmte Meinungsäußerungen ist klar abzulehnen. Anstatt den Meinungskorridor immer weiter einzuengen, sollte der § 130 StGB insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden.

Ein freies Land muss freie Meinungsäußerungen aushalten. Anderenfalls ist es kein freies Land mehr.

Quellenverzeichnis

[1] „Öffentliche Verharmlosung von Kriegsverbrechen künftig strafbar”, www.lto.de, 21. Oktober 2022
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/volksverhetzung-voelkermord-kriegsverbechen-groeblich-verharmlosen-billigen-leugnen-130-stgb-holocaust

[2] „Hetze kann Mandat kosten”, www.taz.de, 5. Oktober 2026
https://taz.de/Strafrechtsverschaerfung/!6218600/

[3] „FAQ zum Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens”, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, September 2026
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/FAQ/FAQ_RefE_Gemeinwesen.pdf

[4] „Hände weg vom Wahlrecht!”, nius.de, 2. Oktober 2026
https://nius.de/guten-morgen-deutschland/haende-weg-vom-wahlrecht

[5] „Volksverhetzer sollen passives Wahlrecht verlieren: Merz-Kabinett beschließt heikles Gesetz”, www.heidelberg24.de, 2. Oktober 2026
https://www.heidelberg24.de/politik-und-wirtschaft/verlieren-merz-kabinett-volksverhetzer-sollen-passives-wahlrecht-zr-94520342.html

[6] „Sehenden Auges Richtung Verfassungswidrigkeit”, www.lto.de, 10. Juli 2026
https://www.lto.de/recht/meinung/m/bundesrat-straftatbestand-leugnung-existenzrecht-israel-verfassungswidrig

[7] „Gesetzentwurf aus Hessen: Leugnung des Existenzrechts Israels soll strafbar werden”, www.hessenschau.de, 23. April 2026
https://www.hessenschau.de/politik/gesetzentwurf-aus-hessen-leugnung-des-existenzrechts-israels-soll-strafbar-werden-v1,existenzrecht-israel-104.html

[8] „Hessens Gesetzentwurf verfassungsrechtlich ‚schwer begründbar’”, www.lto.de, 29. Mai 2026
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gutachten-bundestag-wissenschaftlicher-dienst-israel-leugnung-existenzrecht-israel-wunsiedel

Ausländergewalt, Einwanderung und eine Politik, die zu lange weggesehen hat

Vor einer Oberschule in Frankfurt (Oder) haben am 14. Oktober 2026 etwa zehn Kulturfremde einen 14-jährigen Schüler zusammengeschlagen. Sie traten ihm gegen den Kopf, auch dann noch, als er schon wehrlos am Boden lag [1]. Ich habe solche Bilder schon zu oft gesehen, auch aus meiner Heimatstadt Cottbus. Und ich stelle eine einfache Frage: Was wäre in diesem Land los, wenn Täter und Opfer die Rollen getauscht hätten?

Was vor der Kleist-Oberschule geschah

Der Angriff ereignete sich am Nachmittag vor der Heinrich-von-Kleist-Oberschule [1][2]. Ein Video, das die Polizei für echt hält, zeigt, wie die Gruppe den Jungen erst bedrängt und dann auf ihn einschlägt und eintritt [1]. Der Schüler erlitt Gesichtsverletzungen [1]. Die Polizei ermittelt gegen zehn Tatverdächtige zwischen 13 und 15 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Nach Polizeiangaben haben sie die deutsche, polnische, russische oder syrische Staatsangehörigkeit [1]. Wie sich das auf die zehn verteilt, hat die Polizei nicht mitgeteilt.

Ein Sprecher der Stadt sprach von einem „Einzelfall, der sehr drastisch ist“ [1]. Sozialminister René Wilke (SPD), bis 2025 Oberbürgermeister der Stadt, kündigte an, die neuen Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus und zur Aufenthaltsbeendigung auszuschöpfen [1]. Innenminister Jan Redmann (CDU) prüft Abschiebungen [3]. Wenn selbst die Landesregierung jetzt über Schutzstatus und Ausländerbehörde redet, dann weiß sie genau, worüber sie redet.

Cottbus kennt diese Bilder längst

Wer in Frankfurt (Oder) jetzt von einem Einzelfall spricht, sollte nach Cottbus schauen. Im Schuljahr 2025/2026 hat die Polizei 278 Strafanzeigen wegen Gewalt an Cottbuser Schulen aufgenommen. Das ergab die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Anfrage, über die ich hier bereits berichtet habe [4]. An besonders betroffenen Schulen steht inzwischen ein Sicherheitsdienst, auffällige Kinder wurden aus dem Unterricht genommen und gesondert beschult [1]. Oberbürgermeister Tobias Schick spricht von ersten Teilerfolgen [1]. Ich sage: Wenn eine Stadt Wachleute vor Schulen stellen muss, dann ist das kein Erfolg, sondern ein Armutszeugnis.

Frankfurts Oberbürgermeister Axel Strasser hat es selbst ausgesprochen: Ein solches Ausmaß an organisierter Jugendgewalt habe die Stadt bisher nicht erlebt [2]. Neu ist das nicht. Dennis Hohloch und ich haben die Landesregierung schon im Dezember 2023 mit einer Kleinen Anfrage nach der zunehmenden Gewalt an Cottbuser Schulen gefragt [5].

Das ist die Rechnung einer Einwanderungspolitik ohne Kontrolle

Nicht jeder Tatverdächtige in Frankfurt (Oder) ist Ausländer, das gehört zur Ehrlichkeit dazu [1]. Aber dass Sozialminister und Innenminister unmittelbar nach der Tat über Schutzstatus, Ausländerbehörde und Abschiebungen sprechen, zeigt, wo sie selbst das Problem verorten [1][3]. Auch in Potsdam musste Innenminister Redmann wegen einer Serie von Gewalttaten durch Jugendgruppen eine eigene Ermittlungsgruppe einsetzen und will Tatverdächtige mit syrischer Staatsangehörigkeit möglichst zurückführen [1].

Das sind keine Zufälle. Seit Jahren kommen Menschen in großer Zahl ins Land, ohne dass der Staat ernsthaft prüft, wer kommt, und ohne dass er durchsetzt, wer gehen muss. Die Folgen landen in den Klassenzimmern und auf den Schulhöfen, und zuerst trifft es die Kinder. Wer Gewalt begeht und hier kein dauerhaftes Bleiberecht hat, muss das Land verlassen. Wer sie als Familie duldet oder fördert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Und wer jugendliche Intensivtäter nur mit Gesprächsangeboten beantwortet, lässt die Opfer allein.

Wer zur Kundgebung aufruft, wird gelöscht

Heute, am 20. Oktober, versammeln sich Bürger auf dem Leipziger Platz in Frankfurt (Oder) unter dem Motto „Schützt endlich unsere Kinder!“ [6]. Auch unser bildungspolitischer Sprecher im Landtag, Dennis Hohloch, hat dazu aufgerufen. Instagram hat diesen Aufruf gelöscht.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Das Gewaltvideo selbst verbreitete sich in den sozialen Netzwerken, obwohl die Polizei davor warnte [2]. Gelöscht wird aber der Aufruf, friedlich für den Schutz von Kindern auf die Straße zu gehen. So viel zur Meinungsfreiheit in diesem Land.

Die Umkehrprobe: Chemnitz und Grevesmühlen

Drehen wir den Fall einmal um. Wie reagiert dieses Land, wenn die Täter Deutsche sind und das Opfer ein Ausländer? Die Antwort kennen wir, denn wir haben sie schon mehrfach erlebt, auch dann, wenn sich die Vorwürfe später als falsch herausstellten.

Im August 2018 wurde in Chemnitz Daniel H. erstochen, tatverdächtig waren Asylbewerber [8]. Auf die anschließenden Demonstrationen reagierten Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Regierungssprecher Steffen Seibert mit dem Vorwurf von „Hetzjagden“ [7]. Das Wort ging um die Welt. Doch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) stellte am 5. September 2018 im Landtag fest: „Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd, es gab kein Pogrom in Chemnitz“ [8]. Selbst der Chef der Gewerkschaft der Polizei erklärte, eine Hetzjagd im Wortsinn habe es nicht gegeben [7]. Das Etikett blieb trotzdem an einer ganzen Stadt kleben.

Im Juni 2024 meldete die Polizei, in Grevesmühlen sei einem achtjährigen Mädchen aus Ghana ins Gesicht getreten worden [9]. Innerhalb eines Wochenendes sprach Bundesinnenministerin Nancy Faeser von dumpfem Hass und unfassbarer Unmenschlichkeit, Katrin Göring-Eckardt rief zum „Aufstand der Anständigen“ auf [9]. Am Montag darauf korrigierte die Polizei nach Auswertung von Videos: Das Mädchen hatte keine Verletzungen, die zur ersten Meldung passten. Ein Jugendlicher hatte ihr das Bein in den Weg gestellt und sie mit der Fußspitze getroffen [10]. Fremdenfeindliche Beleidigungen fielen dabei, und die gehören bestraft [10]. Aber der brutale Tritt ins Gesicht, über den das ganze Land sprach, fand so nicht statt.

Was wäre dann hier los?

In Frankfurt (Oder) gibt es keine Unklarheit. Es gibt ein Video, das die Polizei für echt hält, es gibt zehn ermittelte Tatverdächtige und einen verletzten Jungen [1][2]. Und trotzdem hört man von einem drastischen Einzelfall, von Sicherheitsgesprächen und von Prüfaufträgen.

Stellen wir uns vor, zehn deutsche Jugendliche hätten vor einer Schule einen syrischen Jungen umringt und ihm gegen den Kopf getreten, als er schon am Boden lag. Es gäbe Sondersendungen und Sondersitzungen. Die Bundesregierung würde sich noch am selben Tag äußern, Lichterketten würden geplant, Konzerte gegen Rechts organisiert, und eine ganze Stadt würde unter Generalverdacht gestellt. Niemand würde von einem Einzelfall sprechen. Und niemand würde einen Aufruf zur Kundgebung löschen.

Ein Kind, das zusammengetreten wird, ist ein Kind, das zusammengetreten wird. Ich verlange, dass dieser Staat jedes Opfer gleich ernst nimmt. Und ich frage alle, die jetzt schweigen: Was wäre dann hier los?

Quellen

[1] Tagesspiegel (dpa): Video soll Gewaltexzess in Frankfurt (Oder) zeigen: Jugendliche schlagen Schüler zusammen, 16.10.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/dpa-polizei-ermittelt-tritte-gegen-den-kopf-jugendliche-schlagen-schuler-zusammen-16169318.html

[2] Ostdeutsche Allgemeine: Brutale Attacke auf Schüler in Frankfurt (Oder): Polizei ermittelt gegen zehn Jugendliche, 16.10.2026. https://ostdeutscheallgemeine.com/article/brutale-attacke-auf-schueler-in-frankfurt-oder-polizei-ermittelt-gegen-zehn-jugendliche-10503091

[3] Berliner Zeitung: Nach Schulattacke in Brandenburg: Innenminister prüft Abschiebungen, 17.10.2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/nach-schulattacke-in-frankfurt-oder-innenminister-prueft-abschiebungen-10504637

[4] Gewalt an Cottbuser Schulen: 278 Anzeigen in einem Schuljahr. Gewalt an Cottbuser Schulen: 278 Anzeigen in einem Schuljahr – Lars Schieske

[5] AfD-Fraktion Brandenburg: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Schieske: Zunehmende Gewalt an Cottbusser Schulen, 27.12.2023. https://afd-fraktion-brandenburg.de/kleine-anfrage-der-abgeordneten-dennis-hohloch-und-lars-schieske-zunehmende-gewalt-an-cottbusser-schulen/

[6] Rainer Galla (AfD Oder-Spree): Kundgebung „Schützt endlich unsere Kinder!“, 16.10.2026. https://afd-los.de/kundgebung-schuetzt-endlich-unsere-kinder

[7] ORF: Chemnitz kommt nicht zur Ruhe, 08.09.2018. https://orf.at/stories/3008806/

[8] evangelisch.de (epd): Sächsischer Ministerpräsident ruft zum Kampf gegen Rechtsextremismus auf, 05.09.2018. https://www.evangelisch.de/inhalte/152100/05-09-2018/saechsischer-ministerpraesident-kritisiert-afd-und-ruft-zum-kampf-gegen-rechtsextremismus-auf

[9] evangelisch.de (epd): Bestürzung nach mutmaßlich rassistischem Angriff auf zwei Mädchen, 16.06.2024. https://www.evangelisch.de/inhalte/230899/16-06-2024/bestuerzung-nach-mutmasslich-rassistischem-angriff-auf-zwei-maedchen

[10] evangelisch.de (epd): Polizei nennt Details zu Vorfall von Grevesmühlen, 18.06.2024. https://www.evangelisch.de/inhalte/230942/18-06-2024/polizei-nennt-details-zu-vorfall-von-grevesmuehlen

Am 15. Oktober 2026, stimmte der Bundestag über die Reform der Notfallversorgung ab [1]. Mich betrifft dieses Gesetz doppelt. Ich habe selbst im Rettungsdienst gearbeitet, und ich sitze als Stadtverordneter in Cottbus in dem Gremium, dem am Ende die Rechnung vorgelegt wird. Mein Urteil: Der Grundgedanke der Reform ist richtig, ihre Finanzierung ist es nicht. Und vieles, was jetzt als Fortschritt gefeiert wird, hat meine Fraktion schon vor einem Jahr beantragt.

Endlich mehr als ein Fahrdienst

Bisher bezahlen die Krankenkassen den Rettungsdienst im Kern wie einen Fahrkostenersatz. Bezahlt wird der Transport ins Krankenhaus, nicht die Behandlung am Einsatzort. Das führt dazu, dass Patienten in die Notaufnahme gefahren werden, obwohl sie vor Ort hätten versorgt werden können [2]. Wer im Rettungsdienst gearbeitet hat, kennt diesen Fehlanreiz aus dem Alltag. Künftig wird die medizinische Notfallrettung eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versorgung vor Ort eingeschlossen [2]. Genau das hat meine Fraktion im Oktober 2025 gefordert [3]. Auch dass die Leitstellen der 112 und die Akutleitstellen der 116117 künftig verpflichtend zusammenarbeiten müssen, ist ein Fortschritt [4].

Was wir beantragt haben und warum es abgelehnt wurde

Zusammen mit dem Gesetz hat der Gesundheitsausschuss vier Anträge der AfD-Fraktion beraten. Alle vier wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken abgelehnt [4].

Im ersten Antrag haben wir die flächendeckende Einführung von Ersthelfer-Apps gefordert [5]. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand entscheiden die ersten Minuten über das Überleben. Über eine solche App können freiwillige, geschulte Helfer in der Nähe parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden und mit der Wiederbelebung beginnen, bevor der Rettungswagen da ist. Bisher gibt es dafür einen Flickenteppich aus Systemen, die nicht miteinander sprechen. Wir wollten deshalb bundeseinheitliche technische Mindeststandards, die vollständige Zusammenarbeit aller Systeme, eine Vernetzung mit den Registern der Defibrillatoren und eine gesicherte Finanzierung [5]. Bemerkenswert: Das Gesetz der Koalition schreibt jetzt selbst vor, dass Leitstellen Ersthelfer über digitale Systeme alarmieren, dass diese Systeme untereinander zusammenarbeiten müssen und dass ein bundesweites Verzeichnis der Defibrillatoren entsteht [2]. Unser Antrag wurde trotzdem abgelehnt.

Im zweiten Antrag haben wir eine grundlegende Reform der Notfallversorgung verlangt [3]. Das heutige System funktioniert weder bei der schnellen Erreichbarkeit noch bei der Wirtschaftlichkeit: Warteschleifen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst, lange Wartezeiten auf den Bereitschaftsarzt, stundenlanges Warten in den Rettungsstellen der Krankenhäuser und regional ein überlasteter Rettungsdienst. Wir wollten eine einzige Notrufnummer, die 112, mit gemeinsamen Leitstellen statt zweier getrennter Systeme. An den Krankenhäusern sollten Portalpraxen die Rettungsstellen ergänzen und für alle Notfallpatienten die erste Anlaufstelle sein. Dazu ein gemeinsames Abrechnungssystem für alle ambulanten Notfallleistungen, die Aufnahme des Rettungsdienstes ins Sozialgesetzbuch V und das Recht der Leitstellen, statt eines Rettungswagens auch einen Pflegedienst, die kommunale Altenhilfe oder ein Taxi zu schicken [3]. Einiges davon steht jetzt im Gesetz. Die Doppelstruktur aus 112 und 116117 bleibt aber bestehen.

Zwei weitere Anträge wurden im selben Verfahren abgelehnt. Der eine verlangt mehr Medizinstudienplätze und eine ärztliche Weiterbildung, die mit der Verlagerung der Versorgung in die Praxen Schritt hält [6]. Der andere soll den Ländern erlauben, Kliniken im ländlichen Raum von starren Mindestmengen auszunehmen, wenn sonst die Versorgung gefährdet wäre, ohne dass die Krankenkassen zustimmen müssen [7].

Die Grundlohnbindung bremst den Rettungsdienst aus

Das größte Problem der Reform liegt in der Finanzierung. Die Vergütung des Rettungsdienstes wird an die Grundlohnsumme gebunden, also an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen. Der Gesundheitsausschuss nennt das in seiner Begründung selbst eine strenge Ausgabenbegrenzung [4]. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Leistungserbringer mit einer Kosten-Leistungsrechnung nachweist, dass alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft sind [4].

Die Kosten des Rettungsdienstes folgen aber nicht den Löhnen. ASB, DRK, Johanniter, Malteser, DLRG und die Luftrettungsorganisationen haben gemeinsam darauf hingewiesen, dass Personal, Fahrzeuge, Medizintechnik und Energie teurer werden, ohne dass die Organisationen darauf Einfluss haben [8]. Dazu kommt die Vorhaltung. Ein Rettungswagen kostet Geld, auch wenn er an der Wache steht und auf den nächsten Einsatz wartet. Die Ausschussbegründung erkennt diese hohen Vorhaltekosten gerade in dünn besiedelten Gebieten ausdrücklich an [4]. Im Gesetzestext selbst steht das Wort Vorhaltung aber nicht. Das DRK hat gewarnt, dass Schiedsstellen nach dem Wortlaut entscheiden und nicht nach der Begründung [9].

Meine Fraktion hat deshalb im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt: Die Grundlohnbindung sollte für den Rettungsdienst nicht gelten, soweit dies für eine flächendeckende und kostendeckende Versorgung nötig ist. Auch dieser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt [4].

Bevölkerungsschutz fällt durchs Raster

Nach dem Gesetz dürfen Kosten für öffentliche Aufgaben, die über den Leistungsanspruch der Versicherten hinausgehen, nicht in die Entgelte einfließen [4]. Was nach einer technischen Abgrenzung klingt, hat Folgen. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind in der Praxis eng verzahnt. In Brandenburg betreiben die Landkreise und kreisfreien Städte integrierte Regionalleitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst [11]. Die Johanniter verlangen, dass die Fähigkeit des Rettungsdienstes, bei einem Massenanfall von Verletzten aufzuwachsen, ausdrücklich refinanziert wird [10]. Im beschlossenen Gesetzestext kommen Katastrophenschutz, Zivilschutz und Bevölkerungsschutz kein einziges Mal vor [4].

Die Krankenkassen reden bei kommunaler Planung mit

In Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes. Es ist ihre pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, sie stellen die Bedarfspläne für ihren Rettungsdienstbereich auf und erheben Gebühren per Satzung [11]. Das gilt auch für Cottbus.

Der Ausschuss hat nun festgelegt, wann ein Leistungserbringer seine Sparmöglichkeiten als ausgeschöpft nachweisen kann. Ein Kriterium ist eine landesweite oder überregionale Bedarfsplanung, die im Einvernehmen mit den Krankenkassen aufgestellt wurde [4]. In der Begründung heißt es sinngemäß, solange Städte oder Landkreise isoliert planten, seien die Sparpotenziale nicht ausgeschöpft. Das Einvernehmen der Kassen soll schon vor dem Bau einer Rettungswache oder dem Kauf von Fahrzeugen eingeholt werden [4]. Wer als Kommune selbst plant, wie es das Landesrecht vorsieht, hat es damit schwerer, seine Kosten anerkannt zu bekommen.

Die kommunalen Spitzenverbände warnen, dass die erwarteten Einsparungen der Krankenkassen von rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr auf Städte und Landkreise abgewälzt werden [12]. Sie hatten außerdem eine Übergangsfrist von 36 Monaten für die Umstellung der Finanzierung gefordert [13]. Beschlossen werden zwölf Monate [4]. Im neuen Fachgremium für den Rettungsdienst, das beim Spitzenverband der Krankenkassen angesiedelt ist und in das die Kassen allein 16 Mitglieder entsenden, haben die Kommunen keinen Sitz [4]. Die Bundesregierung schätzt den zusätzlichen Aufwand für Länder und Kommunen auf rund 160.000 Euro im Jahr [4]. Das halte ich für weltfremd.

Warum wir uns enthalten haben

Meine Fraktion hat sich im Ausschuss enthalten [4], und das aus gutem Grund. Gegen das Gesetz zu stimmen hätte bedeutet, gegen eine Forderung zu stimmen, die wir selbst erhoben haben: die Anerkennung des Rettungsdienstes als eigene medizinische Leistung. Zustimmen konnten wir aber auch nicht, und das hat vier Gründe, die wir im Ausschuss benannt haben [4].

Erstens fehlt die Ausnahme von der Grundlohnbindung. Ohne sie sind die Vorhaltekosten für Rettungswagen, Wachen und Personal gerade im ländlichen Raum nicht abgesichert, denn diese Kosten fallen auch an, wenn kein Einsatz läuft. Zweitens hat die Koalition der Notfallreform kurz vor der Abstimmung eine ganze Reihe von Änderungen angehängt, die mit Notfallversorgung nichts zu tun haben. Die CDU/CSU spricht im Ausschussbericht selbst von fachfremden Änderungen [4]. Dazu gehören ein pauschaler Abschlag von drei Prozent auf Hilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028, die Wiedereinführung von Ausschreibungen bei Hilfsmitteln und die Rückführung ärztlicher Leistungen, die bisher außerhalb des Budgets bezahlt wurden, in die Budgetierung [4]. Das gefährdet die wohnortnahe Versorgung und bringt kleinere Anbieter wie Sanitätshäuser in Existenznot. Drittens ändert die Koalition die Vergütung von Eingriffen ohne Übernachtung im Krankenhaus so, dass sie den eigenen Bemühungen widerspricht, mehr Behandlungen ambulant zu ermöglichen [4]. Viertens zahlen die Patienten mehr. Für Notfallversorgung und Notfalltransport werden künftig jeweils 15 Euro Zuzahlung fällig [4], im Regierungsentwurf waren es noch 10 Euro [2].

In der Summe ist dieses Gesetz ein Paket, in dem eine überfällige Reform mit Sparmaßnahmen verschnürt wurde und in dem Berufsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Dem richtigen Kern verweigern wir uns nicht. Für die Finanzierungsbremse und die sachfremden Anhängsel geben wir unsere Stimme nicht her.

Was jetzt nötig ist

Der Rettungsdienst braucht eine echte Ausnahme von der Grundlohnbindung. Vorhaltung und Aufwuchsfähigkeit für Krisenlagen gehören ausdrücklich ins Gesetz und nicht nur in die Begründung. Die Planungshoheit der Landkreise und kreisfreien Städte darf nicht über die Hintertür der Entgeltverhandlungen ausgehöhlt werden, und die kommunalen Träger gehören mit eigenen Sitzen in das Fachgremium. Ersthelfer-Apps brauchen verbindliche Standards und eine gesicherte Finanzierung, damit sie überall funktionieren. Und für Cottbus muss geklärt werden, welche Kosten unseres Rettungsdienstes künftig nicht mehr gegenüber den Kassen abgerechnet werden können und wer sie dann trägt.

Eine gute Notfallversorgung entscheidet sich nicht in Gremien beim Kassenverband, sondern auf der Straße, wenn der Rettungswagen rechtzeitig kommt. Dafür muss er bezahlt sein, auch an den Tagen, an denen er an der Wache steht.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: Textarchiv, Reform der Notfallversorgung, Beratung am 15. Oktober 2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-notfallversorgung-1223578
[2] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 21/6808, 01.07.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106808.pdf
[3] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten, Drucksache 21/2228, 14.10.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/022/2102228.pdf
[4] Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 21/8629, 14.10.2026 (Vorabfassung). https://dserver.bundestag.de/btd/21/086/2108629.pdf
[5] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung von smartphonebasierten Ersthelfer-Alarmierungssystemen, Drucksache 21/1752, 22.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101752.pdf
[6] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln, Drucksache 21/1748, 22.09.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/017/2101748.pdf
[7] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD, Wiederherstellung wirksamer Länderkompetenzen bei Ausnahmen von Mindestmengen, Kliniken im ländlichen Raum erhalten, Drucksache 21/6355, 09.06.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/063/2106355.pdf
[8] ADAC Luftrettung, ASB, DLRG, DRF Luftrettung, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst: Gemeinsamer Appell der Hilfsorganisationen, Stand 08.07.2026. https://www.drf-luftrettung.de/hubfs/260709_Gemeinsamer%20Appell%20der%20Hilfsorganisationen.pdf
[9] Deutsches Rotes Kreuz: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(35), 2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1210860/21-14-00102-35-DRK-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf
[10] Johanniter-Unfall-Hilfe: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(25), 2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1210838/21-14-00102-25-Johanniter-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf
[11] Land Brandenburg: Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz (BbgRettG), §§ 6, 8, 9 und 17, zuletzt geändert am 20.06.2024. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgrettg
[12] Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund: Notfallreform, Rettungsdienst nicht schwächen und Kommunen nicht zur Kasse bitten, Pressemitteilung, 09.09.2026. https://www.dstgb.de/publikationen/pressemitteilungen/notfallreform-rettungsdienst-nicht-schwaechen-und-kommunen-nicht-zur-kasse-bitten/260909-pm-bv-notfallreform.pdf?cid=1eha
[13] Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Stellungnahme zur Anhörung, Ausschussdrucksache 21(14)0102(3), 31.08.2026. https://www.bundestag.de/resource/blob/1209496/21-14-00102-3-Bundesvereinigung-der-kommunalen-Spitzenverbaende-Notfallversorgung-nicht-barrierefrei.pdf

Seit Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, steht vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erstmals ein mutmaßlicher Beteiligter der Nord-Stream-Sprengung vor Gericht: der ukrainische Staatsangehörige Serhij K. [1]. Kurz vor Prozessbeginn wurde bekannt, dass er in abgehörten Telefonaten aus der italienischen Haft verlangt haben soll, es müsse öffentlich klargestellt werden, dass die Sprengung „eine offizielle militärische Operation“ war. Sein Kommandeur solle deutlich machen, dass er und ein weiterer Beschuldigter keine wild gewordenen Einzelgänger gewesen seien [2].

Wenn das zutrifft, war der Anschlag auf unsere Energieversorgung kein Werk verirrter Einzeltäter, sondern ein staatlich veranlasster Angriff auf deutsche Infrastruktur. Dann kann die Bundesregierung nicht länger schweigen.

Die Anklage spricht von einem Auftrag staatlicher Stellen

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. ein Kriegsverbrechen durch Angriff auf zivile Objekte vor, außerdem das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe [1]. Er soll den Plan als Offizier der ukrainischen Armee gemeinsam mit anderen Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen ausgearbeitet haben. Ziel sei gewesen, die Gasexporte über die Leitungen dauerhaft zu stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht für den Krieg nutzen kann [3].

Nach den Ermittlungen gehörten sieben Tatverdächtige zur Besatzung der Segelyacht „Andromeda“. Von dort aus sollen Taucher die Sprengsätze angebracht haben, die am 26. September 2022 drei der vier Röhren auf bis zu mehreren hundert Metern aufrissen [4]. Durch Nord Stream 1 floss damals etwa die Hälfte des Erdgases, das Deutschland jährlich zur Energiegewinnung brauchte [5]. Bis zum 17. Dezember sind zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt, weitere folgen im Januar und Februar 2027 [6].

Die Verteidigung widerspricht sich selbst

Der Angeklagte bestreitet die Tat. Sein Anwalt Nicola Canestrini sagt, K. sei zum Tatzeitpunkt in der Ukraine gewesen [4]. Ein weiterer Verteidiger, Jes Meyer-Lohkamp, kündigte an, sein Mandant werde schweigen, weil ihm die Aussagegenehmigung fehle; er will die Einstellung des Verfahrens beantragen [1]. Hintergrund ist eine eidesstattliche Versicherung seines früheren Kommandeurs Roman Tscherwinskyj: Als Angehöriger einer geheim operierenden Einheit dürfe K. auch vor Gericht nicht über deren Aufträge sprechen [1]. Dem „Spiegel“ sagte Tscherwinskyj, K. habe unter seinem Kommando gestanden und alle Aufträge der Einheit ausgeführt [4].

Für mich passt das nicht zusammen. Wer nichts getan hat, braucht keine Genehmigung seiner Einheit, um das zu sagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj versichert unterdessen weiter, Kiew sei nie offiziell an einer solchen Operation beteiligt gewesen [3].

Der Bundesgerichtshof hat die Lage längst klar beschrieben

Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 die Haftbeschwerde von Serhij K. zurückgewiesen (Aktenzeichen StB 60/25) [5]. Deutsche Strafgewalt besteht, weil der Taterfolg auch auf deutschem Staatsgebiet eintrat. Die sonst übliche Immunität für Staatsbedienstete, die sogenannte Funktionsträgerimmunität, gilt nach dem Beschluss nicht bei geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakten, die die Souveränität eines anderen Staates berühren [5]. Außerdem stellt der Senat klar, dass Konfliktparteien auch im Krieg keine Objekte angreifen dürfen, die unmittelbar zivilen Zwecken dienen [5]. Fachjuristische Berichterstattung las den Beschluss so, dass der 3. Strafsenat die Explosionen der Ukraine zuschreibt [7].

Damit ist rechtlich geklärt: Wer im Auftrag eines fremden Staates deutsche Infrastruktur sprengt, kann sich nicht hinter seinem Dienstherrn verstecken. Politisch geklärt ist dagegen noch gar nichts.

Die AfD fordert seit Jahren Aufklärung

Schon im März 2023 beantragte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ (Drucksache 20/5989). Er sollte unter anderem klären, ob die Bundesregierung Hinweise auf die drohenden Anschläge hatte. Der Antrag wurde an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen [8]. Mit einer Großen Anfrage (Drucksache 20/11251) hakte die Bundestagsfraktion nach [9]. In ihrer Antwort verweigerte die Bundesregierung zu zentralen Punkten die Auskunft, etwa zur Frage, ob die CIA im Juni 2022 vor einem ukrainischen Anschlag gewarnt hatte. Sie berief sich auf das Staatswohl und auf Rücksichten gegenüber ausländischen Diensten [10].

Am 21. Mai 2026 hat meine Fraktion mit Drucksache 21/6025 erneut einen Untersuchungsausschuss beantragt [11]. Er soll klären, was die Bundesregierung wann wusste, ob staatliche ukrainische Stellen beteiligt waren und ob Deutschland Schadensersatz für den Sachschaden von rund 1,2 bis 1,35 Milliarden Euro verlangt. Außerdem soll er prüfen, ob die Frage der Täterschaft bei Waffenlieferungen und Finanzhilfen an die Ukraine überhaupt eine Rolle gespielt hat [10]. Unser außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier hat es auf den Punkt gebracht: „Ein Angriff auf die nationale Souveränität darf nicht folgenlos bleiben.“ [12] Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag in der Debatte ab, er liegt seither im Geschäftsordnungsausschuss [11].

Ein Strafprozess ersetzt keinen Untersuchungsausschuss

Die Union hielt uns im Mai entgegen, man solle zunächst die Strafverfahren abwarten [11]. Dieses Argument trägt nicht. Ein Strafgericht klärt die Schuld eines einzelnen Angeklagten, nicht die Verantwortung von Regierungen. Beobachter erwarten, dass sich der Hamburger Senat genau darauf beschränkt und die außenpolitischen Ziele anderer Staaten außen vor lässt [13]. Die Nebenklagen der Betreibergesellschaften hat das Gericht nicht zugelassen. Weitergehende wirtschaftliche Folgen gingen nach Auffassung des Senats ohnehin auf politische Entscheidungen zurück [14]. Genau diese politischen Entscheidungen zu prüfen, ist Aufgabe des Parlaments.

Und die offenen Fragen sind handfest. Der niederländische Militärgeheimdienst erhielt Monate vor der Tat Hinweise auf ein ukrainisches Kommando, die Warnung gelangte über die CIA auch nach Deutschland [4]. Der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt sagt heute, diese Hinweise hätten ihn bis zum Anschlag nicht erreicht [4]. Wer hat die Warnung also bekommen, wer hat sie bewertet, und warum wurden die Leitungen nicht besser geschützt? Das muss der Bundestag klären, nicht ein Strafsenat in Hamburg.

Was jetzt geschehen muss

Erstens muss der Bundestag den Untersuchungsausschuss einsetzen. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes genügt dafür ein Viertel der Abgeordneten. Die übrigen Fraktionen sollten ihren Widerstand aufgeben, statt Aufklärung als Parteipolitik abzutun.

Zweitens muss die Bundesregierung offenlegen, ob sie von der Ukraine die Auslieferung der dort lebenden Tatverdächtigen verlangt hat. Diese Auskunft verweigert sie bislang [10].

Drittens sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Ukraine ernsthaft zu prüfen und geltend zu machen. Nach den Angaben der Bundesregierung, auf die sich unser Antrag stützt, hat Deutschland die Ukraine seit 2022 bilateral mit rund 94 Milliarden Euro unterstützt [10]. Wer so viel gibt, darf zumindest fragen, wer für die Zerstörung unserer Infrastruktur geradesteht.

Viertens gehört die Frage auf den Tisch, ob der unbeschädigte Strang von Nord Stream 2 und die beschädigten Leitungen wieder nutzbar gemacht werden können, wenn es im Interesse unseres Landes ist [10][15].

Der Prozess in Hamburg ist ein wichtiger Schritt. Aber wenn selbst der Angeklagte von einer militärischen Operation spricht und sein Kommandeur sich auf geheime Aufträge beruft, dann ist das keine Kriminalgeschichte mehr, sondern eine Frage deutscher Souveränität. Ich werde gemeinsam mit meiner Fraktion nicht lockerlassen, bis die Bürger erfahren, wer diesen Angriff befohlen hat und was die Bundesregierung wusste.

Diese Politik mache ich nicht mehr mit

Wie weit das Entgegenkommen gegenüber Kiew reicht, zeigt der Prozessauftakt. Nach Angaben seines Verteidigers Jes Meyer-Lohkamp hat Serhij K. von seinen ukrainischen Vorgesetzten keine Aussagegenehmigung erhalten. Würde er trotzdem aussagen, drohe ihm in der Ukraine Strafe; nicht einmal mit seinen Anwälten dürfe er über das Tatgeschehen sprechen [16]. Die Verteidigung will das Verfahren deshalb einstellen lassen [17]. Wenn das zutrifft, sorgt ausgerechnet der Staat, der jede Beteiligung bestreitet, dafür, dass vor einem deutschen Gericht nicht aufgeklärt werden kann, wer den Befehl gegeben hat.

Zur gleichen Zeit fließt weiter deutsches Steuergeld in die Ukraine. Bundeskanzler Merz hat der Ukraine bei seinem Besuch in Kiew am 4. Oktober „all unsere Unterstützung“ zugesichert. Eine Milliarde Euro aus bereits bewilligten Haushaltsmitteln soll für Waffen freigegeben werden, weitere 350 Millionen Euro gehen in die ukrainische Energieversorgung [18]. In seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag am 14. Oktober hat er die weitere Unterstützung Deutschlands für die Ukraine noch einmal bekräftigt [19]. Insgesamt summiert sich die bilaterale Hilfe seit 2022 nach den Angaben der Bundesregierung auf rund 94 Milliarden Euro [10].

Für mich passt das nicht zusammen. Einerseits wurde unsere Energieinfrastruktur nach allem, was Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof bislang zusammengetragen haben, im Auftrag ukrainischer Stellen zerstört. Andererseits überweist die Bundesregierung weiter Milliarden nach Kiew, ohne erkennbar Aufklärung, Auslieferung oder Schadensersatz einzufordern. Das sind Steuergelder unserer Bürger, die in Cottbus, in der Lausitz und überall im Land hart erarbeitet werden. Diese Politik mache ich nicht mehr mit.

Quellen

[1] Salzburger Nachrichten (dpa): Prozess um Nord-Stream-Anschlag beginnt in Hamburg, 14.10.2026. https://www.sn.at/politik/weltpolitik/prozess-um-nord-stream-anschlag-beginnt-in-hamburg-art-678215

[2] nd: Prozess wegen der Nord-Stream-Anschläge: Der richtige Angeklagte?, Oktober 2026. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1203162.vor-dem-nord-stream-prozess-prozess-wegen-der-nord-stream-anschlaege-der-richtige-angeklagte.html

[3] ORF: „Nord Stream“-Anschlag: Prozess mit politischer Sprengkraft, 14.10.2026. https://orf.at/stories/3444925/

[4] ZDFheute: Serhii K. im Nord-Stream-Prozess: Held oder Kriegsverbrecher?, 14.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/nordstream-hamburg-serhii-k-gerichtsprozess-kriegsverbrechen-soldat-ukraine-100.html

[5] Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10. Dezember 2025, StB 60/25 (veröffentlicht bei HRRS). https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/25/stb-60-25.pdf

[6] Berliner Zeitung (dpa): Prozess gegen den ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt im Oktober, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10356432

[7] Legal Tribune Online: Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft: BGH äußert sich detailliert zu Nord-Stream-Anschlag, 16.01.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

[8] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss „zum Angriff auf Nord Stream“ gefordert, 15.03.2023. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-untersuchungsausschuss-nordstream-936464

[9] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 20/11251. https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011251.pdf

[10] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode zum Angriff auf die Nord-Stream-Pipelines“, Drucksache 21/6025, 20.05.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106025.pdf

[11] Deutscher Bundestag: Untersuchungsausschuss zu den Nord-Stream-Pipelines gefordert, 21.05.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-ua-nord-stream-1174724

[12] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Fraktion verlangt Untersuchungsausschuss zur Nord-Stream-Sprengung, 19.05.2026. https://afdbundestag.de/afd-fraktion-verlangt-untersuchungsausschuss-zur-nord-stream-sprengung/

[13] Weltwoche: Nord-Stream-Prozess gegen Ukrainer: Was am 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu erwarten ist, 13.10.2026. https://weltwoche.ch/daily/nord-stream-prozess-gegen-ukrainer-was-am-14-oktober-vor-dem-hanseatischen-oberlandsgericht-zu-erwarten-ist/

[14] Berliner Zeitung: Entscheidung zum Nord-Stream-Prozess: Betreiber dürfen nicht als Nebenkläger auftreten, 2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/10454278

[15] Nordkurier: „Nord Stream aufdrehen!“, doch so einfach ist das nicht, September 2026. https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/nord-stream-aufdrehen-doch-so-einfach-ist-das-nicht-4831014

[16] taz: Prozess um Nord-Stream-Sprengung: Der erste angeklagte Kriegsverbrecher in Russlands Krieg ist Ukrainer, 15.10.2026. https://taz.de/Prozess-um-Nord-Stream-Sprengung/!6212605/

[17] Neue Zürcher Zeitung: War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ein Kriegsverbrechen? In Hamburg beginnt der Strafprozess gegen einen ukrainischen Offizier, 15.10.2026. https://www.nzz.ch/deutschland/politik/sprengung-der-nord-stream-pipelines-in-hamburg-beginnt-der-strafprozess-gegen-einen-ukrainischen-offizier-ld.10031823

[18] ZDFheute: Merz in Ukraine: „Auf unsere Hilfe könnt ihr weiter zählen“, 04.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/merz-kiew-ukraine-krieg-russland-putin-100.html

[19] Deutscher Bundestag: Kanzler Merz pocht auf weitere Einsparungen beim neuen EU-Haushalt, 14.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-regierungserklaerung-1223644

Am 7. Oktober 2026 hat sich der Sportausschuss des Bundestages mit der Münchner Olympiabewerbung befasst [1]. Ich habe Bundesregierung, Landeshauptstadt München und DOSB nach Geld, Garantien und Sportstätten gefragt. Das Ergebnis: viele Bekenntnisse, aber kaum eine verbindliche Zusage.

Sechs Millionen Euro, aber für welchen Zeitraum?

Ich wollte wissen, welche Finanzgarantien der Bund dem Internationalen Olympischen Komitee im Frühjahr 2027 geben muss. Der Staatsminister für Sport und Ehrenamt antwortete nicht mit einer Garantie, sondern mit einer Haushaltszahl: Für die Bewerbung seien 6 Millionen Euro bis zur Vergabe der Spiele 2029 vorgesehen [1]. Eine Verpflichtungsermächtigung, also die haushaltsrechtliche Erlaubnis, Zahlungen für künftige Jahre zuzusagen, gebe es noch nicht [1].

Der Haushalt sagt etwas anderes. Die Übersicht über die Sportförderung des Bundes weist für die Bewerbung 6,0 Millionen Euro allein im Regierungsentwurf 2027 aus, dazu 2,45 Millionen Euro für 2026 [3]. Darauf wies auch der Abgeordnete Christian Görke (Linke) in der Sitzung hin. DOSB-Vorstandschef Otto Fricke wertete es als Bestätigung, dass das anwesende Finanzministerium nicht widersprochen habe [1]. Ein ausbleibendes Kopfschütteln ersetzt aber keinen Haushaltstitel.

Dabei klingen die politischen Worte groß. Bundesregierung und Kanzler stünden „fest hinter dem DOSB und der Münchner Bewerbung“, sagte der Staatsminister [2]. Finanzminister Klingbeil sprach von einer „Olympia-Garantie“ [4]. München rechnet mit rund 10 Milliarden Euro und will mit dem Bund noch darüber reden, „inwiefern er sich beteiligen wird“ [4]. Was die Garantie wert ist, solange es keine Verpflichtungsermächtigung gibt, kann bisher niemand sagen.

Regattaanlage: bis zu 110 Millionen Euro, aber kein Zahler

Für Rudern und Kanu plant München mit der Olympia-Regattaanlage in Oberschleißheim. Deren Tribüne ist laut Deutschem Ruderverband seit Jahren aus Sicherheitsgründen bei Veranstaltungen dauerhaft gesperrt [5]. Die Stadt selbst beziffert Sanierung und Modernisierung in ihrer Stadtratsvorlage vom Mai 2026 auf 100 bis 110 Millionen Euro [6].

Im Ausschuss räumte die Stadt ein, dass ein früherer Baubeschluss wegen der Pandemie und der Haushaltslage nie vollzogen wurde. Wie die Finanzierung aussieht, müsse erst noch mit dem Freistaat und dem Bund abgestimmt werden [1]. Eine rechtliche Zusage des Freistaats gibt es nach Angaben der Stadt nicht. Verwiesen wurde lediglich darauf, dass Ministerpräsident Söder in Baden-Baden gesagt habe, an den Finanzen solle die Bewerbung nicht scheitern [1]. Als Neubau will die Stadt das Projekt nicht verstanden wissen. Für sie ist es die Sanierung einer bestehenden Sportstätte [1].

Eine neue Halle, die nicht als Neubau zählt

Für Tischtennis sieht das Konzept eine neue Halle am Olympia-Eissportzentrum mit 8.000 Plätzen vor [7]. Die Stadt erklärte im Ausschuss, dieser Neubau sei schon vor der Bewerbung geplant gewesen und zähle deshalb nicht als Neubau für Olympia. Auf meine Nachfrage, ob er ausfinanziert sei, lautete die Antwort: nein, weil es sich um einen Neubau der Olympiapark München GmbH handeln würde [1].

Die Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung der DOSB-Evaluierung, in der auch Kanzleramt, Finanz-, Verkehrs- und Bauministerium saßen, hat genau diese Halle geprüft. Ihr Fazit: Das Münchner Konzept komme „ohne den Neubau von Sportstätten nur für die Olympischen und Paralympischen Spiele aus“ [8]. Im selben Bericht steht aber auch: „Kritisch zu sehen ist, dass die Unverbindlichkeit der (erst spät nachgereichten) Angaben zu den Finanzierungsmodellen seitens Münchens stark betont wurde.“ [8] Bewertet wurde das Münchner Konzept trotzdem mit „Grün“ [9].

Fünf temporäre Hallen, drei oder noch offen?

Auf der Internetseite der Bewerbung heißt es, das Konzept enthalte „derzeit fünf temporäre Sporthallen“ [10]. Die Stadtratsvorlage vom Mai 2026 nennt „nur noch drei temporäre Hallen“ [6]. Im Ausschuss wollte die Stadt sich auf keine Zahl festlegen: Wie viele es werden, hänge vom Wettkampfprogramm des IOC ab. Die Kosten steckten jedenfalls in den Eventkosten von rund 4,9 Milliarden Euro [1]. Welcher Betrag das ist, blieb offen.

Erst die Zahlen, dann die Garantien

Bevor der Bund dem IOC eine Garantie gibt, muss offenliegen, was die Spiele kosten und wer welchen Anteil trägt. München will bis März eine Vereinbarung über die Finanzierung treffen [1]. Über Bundesgeld entscheidet aber nicht das Kanzleramt, sondern das Parlament. Das hat DOSB-Vorstandschef Fricke im Ausschuss selbst betont: Haushaltsgesetzgeber sei das Plenum des Bundestages [1]. Deshalb darf es keine Zusage an das IOC geben, über die der Bundestag nicht vorher entschieden hat.

Ich werde die offenen Punkte mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung nachfassen: die Garantien für 2027, den tatsächlichen Haushaltsansatz, die Finanzierung der Regattaanlage und der neuen Halle sowie Zahl und Kosten der temporären Hallen.

Wer Olympische Spiele nach Deutschland holen will, muss den Bürgern ehrlich sagen, was sie kosten. Feste Worte haben wir im Ausschuss genug gehört. Jetzt brauchen wir feste Zahlen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag: Aufzeichnung der 31. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt, 07.10.2026, TOP 1. https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665189

[2] Deutscher Bundestag: hib 794/2026, Olympiabewerbung: Zusammenarbeit auf Augenhöhe gefordert, 07.10.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1223228

[3] Deutscher Bundestag, Ausschuss für Sport und Ehrenamt: 8. Ressortübersicht Sportförderung des Bundes 2023 bis 2027, Kapitel 0416, Titel 531 21. https://www.bundestag.de/resource/blob/1209728/260911_ressortuebersicht_sportfoerderung.pdf

[4] Sport1: Münchens Milliardenplanung, Bund gibt Olympia-Garantie, 26.09.2026. https://www.sport1.de/news/olympia/2026/09/muenchens-milliardenplanung-bund-gibt-olympia-garantie

[5] Deutscher Ruderverband: Rudernachwuchs aus 14 Ländern kommt zur Medaillenjagd nach Bayern, 03.05.2024. https://www.rudern.de/news/rudernachwuchs-aus-14-laendern-kommt-zur-medaillenjagd-nach-bayern

[6] Landeshauptstadt München: Sitzungsvorlage 26-32 / V 00039, Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044, Beschluss vom 20.05.2026, S. 21 und S. 34. https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9703651

[7] Olympiabewerbung München: Venues Olympische und Paralympische Spiele München 20XX, Stand 04/2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/wp-content/uploads/Sportstaetten-Sportarten-Muenchen20XX.pdf

[8] DOSB: Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe Kosten & Finanzierung, 22.09.2026. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Ergebnisbericht_AG_Kosten___Finanzierung.pdf

[9] DOSB: Abschlussbericht der Evaluierungskommission, 22.09.2026, Abschnitt 3.4. https://cdn.dosb.de/user_upload/Olympiabewerbung/Evaluierung_Konzepte/Abschlussbericht_Evaluierungskommission.pdf

[10] Olympiabewerbung München: Häufige Fragen, Stand 22.04.2026. https://www.olympiabewerbung-muenchen.com/haeufige-fragen/

Diese Woche steht die Zuwanderung erneut auf der Tagesordnung des Bundestages. Am 9. Oktober hat meine Fraktion ihren Antrag „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“ in erster Lesung eingebracht, am Donnerstag, dem 15. Oktober, folgt die Debatte über unseren Antrag für eine ehrliche Migrationsbilanz, die Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen soll [1][2]. Wir fordern unter anderem, dass Ausländer frühestens nach zehn Jahren eingebürgert werden können, dass die Schutztitel für Syrer widerrufen und Rückführungen wieder aufgenommen werden und dass Entwicklungshilfe an die Rücknahme eigener Staatsbürger geknüpft wird [3]. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen [1].

Was hierzulande als unerhört gilt, ist in Japan längst Regierungspolitik. Dort müssen Ausländer seit dem 1. April 2026 in der Regel zehn Jahre im Land leben, bevor sie eingebürgert werden können [4], und seit dem 1. Oktober gelten deutlich strengere Regeln für einen unbefristeten Aufenthalt [5]. Ein Expertengremium der Regierung soll bis März 2027 eine Grundsatzpolitik erarbeiten, zu der ausdrücklich auch eine Steuerung des Ausländeranteils an der Bevölkerung gehören soll [6]. Der Kurs trifft die Stimmung im Land: Nach einer Erhebung der Universität Tokio lehnen inzwischen 56,3 Prozent der Japaner die Aufnahme weiterer Ausländer ab, 2024 waren es noch 35,6 Prozent [7]. Die nationalkonservative Premierministerin Sanae Takaichi, die diesen Kurs verantwortet, hat im Februar die Unterhauswahl mit einem historischen Ergebnis gewonnen. Ihre Liberaldemokratische Partei holte allein 316 der 465 Sitze, so viele wie noch keine Partei in der japanischen Nachkriegsgeschichte [8]. Ein guter Anlass, genauer hinzuschauen: Japan steht vor denselben demographischen Problemen wie Deutschland, beantwortet sie aber ganz anders.

Ein Land schrumpft schneller als erwartet

Kaum eine Entwicklung hat so weitreichende Folgen wie der demographische Wandel. Gemeint ist nicht nur das Schrumpfen der Bevölkerung. Weil die Menschen erfreulicherweise immer älter werden, verschiebt sich auch das Verhältnis zwischen Jung und Alt. Das trifft die Rentenkassen, das Gesundheitswesen, den Arbeitsmarkt und am Ende fast jeden Lebensbereich.

Japan erlebt diese Entwicklung früher und härter als jedes andere große Industrieland. Laut der Volkszählung vom Oktober 2025 ist die Zahl der japanischen Staatsbürger binnen fünf Jahren um 3,5 Prozent auf rund 119,1 Millionen gesunken [9]. Im Jahr 2025 kamen nur noch 671.236 japanische Kinder zur Welt, so wenige wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 1899. Die Geburtenrate fiel auf 1,14 Kinder je Frau, und diese Marke wurde rund 15 Jahre früher erreicht, als die staatlichen Bevölkerungsforscher vorausgesagt hatten [10]. Die Zahl der Geburten sinkt seit 1975, seit 2016 liegt sie unter einer Million. Allein 2025 starben 918.253 Menschen mehr, als geboren wurden [11]. Zum Vergleich: Damit eine Bevölkerung ohne Zuwanderung stabil bleibt, braucht es rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau.

Fast 30 Prozent der Japaner sind heute 65 Jahre oder älter. Das ist der höchste Wert unter allen Staaten mit mehr als 40 Millionen Einwohnern, Deutschland folgt mit 24,2 Prozent auf Platz drei. Bis 2050 soll die Bevölkerung Japans auf rund 105 Millionen Menschen sinken, der Anteil der Älteren auf gut 37 Prozent steigen [12].

Maschinen statt Massenanwerbung

Schon in den 1960er Jahren fehlten in Japan Fachkräfte. Statt wie die Bundesrepublik auf Gastarbeiter zu setzen, baute die japanische Industrie Roboter für ihre Fertigungsanlagen [13]. Diese Linie zieht sich bis heute durch. Mit 446 Industrierobotern je 10.000 Beschäftigten liegt Japan weltweit auf Platz vier, knapp hinter Deutschland, und ist nach Einschätzung des internationalen Robotikverbandes IFR das führende Herstellerland für Industrieroboter [14].

Bemerkenswert ist, wie konsequent Japan die Technik in seine Zuwanderungspolitik einrechnet. Die Obergrenzen für ausländische Arbeitskräfte werden ermittelt, indem der Bedarf jeder Branche geschätzt und davon abgezogen wird, was durch einheimische Arbeitskräfte und durch Produktivitätsgewinne abgedeckt werden kann [15]. Wegen solcher Produktivitätsgewinne, unter anderem durch Künstliche Intelligenz, wurde die geplante Obergrenze für die wichtigste Visakategorie zuletzt sogar nach unten korrigiert [16].

Arbeitskräfte ja, Einwanderung nein

Japan erteilt bis heute keine Visa, die von vornherein auf eine dauerhafte Ansiedlung angelegt sind, und die Regierung betont ausdrücklich, keine Einwanderungspolitik zu betreiben. Ausländer kommen fast ausschließlich zum Arbeiten oder Studieren. Länder wie Deutschland nehmen dagegen in großem Umfang Menschen aus anderen Gründen auf, etwa als Flüchtlinge oder über den Familiennachzug [17].

Das heißt allerdings nicht, dass Japan seine Türen verschließt. Seit 2019 gibt es das System der „Specified Skilled Workers“, also der Fachkräfte mit festgelegten Fertigkeiten. Wer einreisen will, muss eine Fachprüfung in seiner Branche und einen Japanischtest bestehen [18]. In der ersten Stufe ist der Aufenthalt auf höchstens fünf Jahre begrenzt [15], und Familienangehörige dürfen grundsätzlich nicht mitkommen [19]. Erst wer in die zweite Stufe für besonders erfahrene Fachkräfte aufsteigt, kann seinen Aufenthalt ohne feste Höchstdauer verlängern und Ehepartner und Kinder nachholen [20].

Bis zum Ende des Fiskaljahres 2028 dürfen in den beiden Arbeitsprogrammen zusammen höchstens 1.231.900 ausländische Arbeitskräfte aufgenommen werden, verteilt auf festgelegte Branchen [15]. Ist die Obergrenze erreicht, wird die Aufnahme gestoppt [16]. Das bisherige Praktikantenprogramm für Ausländer, das wegen schlechter Arbeitsbedingungen und des grundsätzlichen Verbots, den Arbeitgeber zu wechseln, in der Kritik stand, wird ab April 2027 durch ein neues Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramm ersetzt [15].

Die Zahl der Ausländer in Japan wächst leider auch hier inzwischen kräftig. Ende 2025 lebten dort 4.125.395 ausländische Staatsangehörige, 9,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die größten Gruppen stammen aus China, Vietnam und Südkorea, stark wachsend sind Myanmar und Indonesien [21]. Der Unterschied zu Deutschland liegt also nicht darin, dass Japan niemanden hereinlässt, sondern darin, dass der Staat entscheidet, wer für welche Arbeit und für wie lange kommt. Kritiker in Japan warnen allerdings, dass aus immer wieder verlängerten befristeten Aufenthalten auf Dauer eine Einwanderung durch die Hintertür werden kann [17].

Der Pass steht am Ende, nicht am Anfang

Im Januar 2026 beschloss die Regierung Takaichi ein Paket mit rund 150 Maßnahmen zur Ausländerpolitik, dessen Leitgedanke nicht mehr „Zusammenleben“, sondern „Ordnung“ heißt [22]. Seither hat Japan die Regeln für einen dauerhaften Verbleib Schritt für Schritt verschärft. Seit dem 1. April 2026 müssen Ausländer in der Regel zehn statt fünf Jahre im Land gelebt haben, bevor sie eingebürgert werden können. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren ihre Steuern und in den vergangenen zwei Jahren ihre Sozialbeiträge bezahlt haben [4].

Auch die Hürden für einen unbefristeten Aufenthalt wurden am 1. Oktober 2026 deutlich angehoben. Antragsteller müssen künftig ein Haushaltseinkommen über dem Durchschnitt japanischer Haushalte, eine ausreichende eigene Rentenanwartschaft und Japanischkenntnisse auf dem Niveau eines selbstständigen Sprachverwenders vorweisen. Die neuen Regeln gelten im Wesentlichen ab April 2027 [5]. Die Rentenanwartschaft muss etwa dem entsprechen, was 30 Jahre Beitragszahlung ergeben, und die Antragsgebühr stieg von 10.000 auf 200.000 Yen [23]. Takaichi begründet den Kurs offen damit, dass manche Bürger angesichts der wachsenden Zahl von Ausländern Unbehagen und ein Gefühl der Ungerechtigkeit empfinden [23]. Zugleich zieht sie eine klare Grenze zur Fremdenfeindlichkeit und setzt auf Kurse, in denen Ausländer Japanisch sowie die Regeln und Gepflogenheiten des Landes lernen [22]. Ihr Koalitionspartner, die Japanische Innovationspartei, geht noch weiter und fordert eine zahlenmäßige Steuerung der Ausländeraufnahme als Teil einer Bevölkerungsstrategie [24].

Japan und Deutschland im direkten Vergleich

Was die unterschiedlichen Wege bewirken, zeigt der Blick auf die Zahlen. Dabei muss man bedenken, dass Japan mit rund 123 Millionen Einwohnern deutlich größer ist als Deutschland [9].

Beim Asyl ist der Abstand am größten. Im Jahr 2025 stellten in Japan 11.298 Menschen einen Asylantrag. Als Flüchtling anerkannt wurden 187, weitere 474 erhielten einen ergänzenden Schutzstatus, die meisten davon Ukrainer [25]. In Deutschland zählte das Bundesinnenministerium im selben Jahr 113.236 Asylerstanträge. Das war zwar nur noch etwa die Hälfte des Vorjahres [26], aber immer noch zehnmal so viel wie in Japan. Rund 87.400 Menschen erhielten 2025 in Deutschland einen Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot [27], mehr als 130-mal so viele wie in Japan. Insgesamt lebten Ende 2025 rund 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland, darunter 1,16 Millionen Ukrainer [28].

Ähnlich sieht es bei denen aus, die das Land eigentlich verlassen müssten. In Japan sank die Zahl der Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel zum Jahresbeginn 2026 auf 68.488 [25]. In Deutschland waren Ende 2025 rund 232.000 Menschen ausreisepflichtig, 191.000 von ihnen wurden geduldet, weil eine Abschiebung nicht möglich war [29]. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Anteil in Deutschland damit rund fünfmal so hoch.

Auch beim Ausländeranteil liegen Welten zwischen beiden Ländern. In Deutschland lebten Ende 2025 rund 12,4 Millionen Ausländer bei 83,5 Millionen Einwohnern, das sind knapp 15 Prozent [30]. In Japan sind es gut drei Prozent [9][21]. Fairerweise muss man sagen, dass rund ein Drittel der Ausländer in Deutschland Bürger anderer EU-Staaten sind, die sich auf die Freizügigkeit berufen können [31].

Noch deutlicher wird der Unterschied bei den Einbürgerungen. Deutschland hat 2025 mit 332.500 Einbürgerungen einen neuen Rekord aufgestellt. Im Durchschnitt lebten die Eingebürgerten 12,4 Jahre im Land, Syrer als größte Gruppe allerdings nur 7,9 Jahre [32]. Japan bürgerte im selben Jahr 9.258 Menschen ein [4], also weniger als ein Dreißigstel. Zwar hat der Bundestag im Oktober 2025 die sogenannte Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren wieder abgeschafft, die Einbürgerung nach fünf Jahren aber beibehalten [33]. Japan verlangt seit April 2026 das Doppelte.

Besonders aufschlussreich ist der Blick auf den Sozialstaat. In Japan hatten im Jahr 2023 nur 2,9 Prozent aller Haushalte, die Sozialhilfe bezogen, einen ausländischen Haushaltsvorstand. Das entspricht ungefähr dem Anteil der Ausländer an der Bevölkerung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe haben in Japan grundsätzlich nur Staatsbürger, Ausländern wird sie lediglich aufgrund einer Verwaltungsanweisung aus dem Jahr 1954 gewährt [34]. In Deutschland dagegen hat fast die Hälfte der Bürgergeldbezieher keinen deutschen Pass [35], obwohl Ausländer nur knapp 15 Prozent der Bevölkerung stellen [30].

Auf einen Blick zeigt sich der Unterschied so:

Vergleichspunkt (Jahr 2025)JapanDeutschland
Einwohnerrund 123 Millionen [9]rund 83,5 Millionen [30]
Asylanträge11.298 [25]113.236 Erstanträge [26]
Gewährter Schutz661 (187 Flüchtlinge, 474 ergänzender Schutz) [25]rund 87.400 [27]
Ausreisepflichtige bzw. Ausländer ohne gültigen Titel68.488 [25]rund 232.000 [29]
Ausländeranteil an der Bevölkerunggut 3 Prozent [9][21]knapp 15 Prozent [30]
Einbürgerungen9.258 [4]332.500 [32]
Ausländeranteil in der Sozialhilfe bzw. im Bürgergeld2,9 Prozent der Empfängerhaushalte (2023) [34]fast die Hälfte der Bezieher [35]

Ein Teil dieser Unterschiede geht auf Umstände zurück, die Deutschland nur begrenzt beeinflussen kann, etwa die Freizügigkeit in der Europäischen Union oder die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Vieles andere aber ist das Ergebnis politischer Entscheidungen. Japan hat sich entschieden, Zuwanderung an Arbeit, Sprache und eigene Leistung zu knüpfen. Deutschland hat das über Jahre nicht getan, und die Kosten trägt der Sozialstaat.

Mehr Arbeit aus dem eigenen Land

Die wichtigste Antwort Japans auf den Arbeitskräftemangel ist allerdings nicht die Zuwanderung, sondern die eigene Bevölkerung. Obwohl die Einwohnerzahl sinkt, waren 2025 rund 68,28 Millionen Menschen erwerbstätig. Es war das fünfte Wachstumsjahr in Folge, getragen vor allem von Frauen und Älteren [36]. Auch die Älteren arbeiten deutlich länger: 9,43 Millionen Japaner über 65 Jahre waren 2025 erwerbstätig, etwa jeder siebte Erwerbstätige gehört inzwischen zu dieser Altersgruppe. Von den 65- bis 69-Jährigen arbeitet mehr als die Hälfte [12].

Dabei setzt Japan auf Anreize statt auf Appelle. Von 1995 bis 2024 mussten Beschäftigte ab einem Jahreseinkommen von 1,03 Millionen Yen Einkommensteuer zahlen. Nicht wenige Teilzeitkräfte arbeiteten deshalb bewusst weniger, um unter dieser Grenze zu bleiben. Die Grenze wurde 2025 auf 1,6 Millionen Yen und 2026 für Einkommen bis 6,65 Millionen Yen auf 1,78 Millionen Yen angehoben [37][38]. Wer mehr arbeitet, soll davon auch mehr behalten.

In Deutschland erreichte die Teilzeitquote im zweiten Quartal 2026 mit 40,3 Prozent einen neuen Rekord [39]. Aus der Union kamen dazu zuletzt vor allem Appelle: Kanzler Merz forderte mehr Leistungsbereitschaft, der Wirtschaftsflügel seiner Partei wollte den Rechtsanspruch auf sogenannte Lifestyle-Teilzeit einschränken [40]. Japan dagegen fragt, warum Menschen nicht mehr arbeiten, und räumt die Hindernisse aus dem Weg.

Auch beim Kampf gegen den Geburtenrückgang gibt Japan nicht auf. Im November 2025 richtete die Regierung eine eigene Zentrale für Bevölkerungsstrategie ein [10]. Im Mai 2026 beschloss das Parlament, dass die Kosten einer Geburt ab etwa 2028 schrittweise vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden [41]. Ehrlicherweise muss man sagen, dass die bisherigen Familienprogramme den Rückgang der Geburten nicht stoppen konnten [10]. Das zeigt, wie langfristig hier gedacht werden muss.

Was Deutschland von Japan lernen kann

In Deutschland gilt Zuwanderung seit Jahren als Allheilmittel gegen den Fachkräftemangel. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Die Zahl der offenen Stellen ist von 1,74 Millionen im zweiten Quartal 2023 [42] auf 1,15 Millionen im ersten Quartal 2026 gesunken, während die Arbeitslosigkeit seit Jahren steigt [43]. Das Problem ist nicht mehr der fehlende Kopf, sondern die fehlende Qualifikation. Im vierten Quartal 2025 setzten nur 24 Prozent der offenen Stellen keinen Berufsabschluss voraus, aber 48 Prozent der Arbeitsuchenden, 2,23 Millionen Menschen, suchten genau eine solche Tätigkeit [43]. Eine Zuwanderung, die nicht nach Qualifikation steuert, droht dieses Missverhältnis zu vergrößern, statt es zu beheben.

Ich ziehe daraus fünf Schlüsse. Erstens muss Arbeitsmigration an den tatsächlichen Bedarf einzelner Branchen gebunden werden, mit festen Obergrenzen, verpflichtenden Fach- und Sprachprüfungen vor der Einreise und einem klaren Vorrang für einheimische Arbeitskräfte und Produktivitätsgewinne. Zweitens darf ein dauerhaftes Bleiberecht nur erhalten, wer seinen Lebensunterhalt selbst sichert, eigene Rentenansprüche erworben hat und die Sprache beherrscht. Die Einbürgerung gehört an das Ende eines langen und erfolgreichen Weges, nicht an seinen Anfang. Drittens muss sich Mehrarbeit lohnen, für Frauen, für Ältere und für Teilzeitkräfte, durch Steuerentlastung statt durch Belehrung. Viertens braucht Deutschland eine ehrliche Offensive für Automatisierung und Digitalisierung, statt jede Lücke reflexhaft mit Zuwanderung füllen zu wollen. Fünftens gehört zur Steuerung auch die Rückkehr. Ende 2025 waren in Deutschland rund 232.000 Menschen ausreisepflichtig [29]. Abgeschoben wurden im gesamten Jahr 2025 aber nur 22.787 Menschen, mit staatlicher Förderung freiwillig ausgereist sind weitere 16.576 [44]. Selbst wenn man beide Zahlen zusammenzählt, würde es bei diesem Tempo rechnerisch rund sechs Jahre dauern, bis allein die heute Ausreisepflichtigen das Land verlassen haben, und jedes Jahr kommen neue hinzu. Remigration heißt für mich deshalb zuallererst, geltendes Recht durchzusetzen: Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder dessen Schutzgrund entfallen ist, muss in seine Heimat zurückkehren. Japan zeigt, dass ein Staat das kann. Dort ist die Zahl der Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel das zweite Jahr in Folge gesunken [25].

Man mag bedauern, dass hochentwickelte Volkswirtschaften wie Deutschland und Japan altern und schrumpfen. Umkehren lässt sich das in wenigen Jahren nicht. Japan zeigt aber, dass ein Staat diese Entwicklung gestalten kann, ohne die Kontrolle darüber abzugeben, wer ins Land kommt und wer bleiben darf. Genau diese Kontrolle hat Deutschland in den vergangenen Jahren aus der Hand gegeben. Es wird Zeit, sie zurückzugewinnen.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag, Textarchiv: AfD-Antrag „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“, erste Lesung am 09.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-migrationswende-1222454

[2] Deutscher Bundestag, Textarchiv: AfD-Antrag „Migrationsbilanz für Deutschland, Kosten und Nutzen der Zuwanderung erfassen“, Debatte am 15.10.2026, Stand 13.10.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-migrationsbilanz-1223580

[3] Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“, Drucksache 21/8387, 06.10.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/083/2108387.pdf

[4] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Introduce 10-Yr Residency Requirement for Nationality, 27.03.2026. https://english.adnkronos.com/2026/03/27/japan-to-introduce-10-yr-residency-requirement-for-nationality/

[5] Kyodo via Bernama: Japan Toughens Guidelines For Granting Permanent Residency, 01.10.2026. https://bernama.com/en/world/news.php?id=2614039

[6] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Study “Quantitative Management” of Foreign Residents, 24.07.2026. https://english.adnkronos.com/2026/07/24/japan-to-study-quantitative-management-of-foreign-residents/

[7] Al Jazeera: Japan moves to tighten rules for foreigners, throwing futures into doubt, 25.09.2026. https://www.aljazeera.com/amp/economy/2026/9/25/japan-moves-to-tighten-rules-for-foreigners-throwing-futures-into-doubt

[8] nippon.com (Japan Data): A Landslide for Takaichi’s LDP: House of Representatives Election Results, Februar 2026. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02703/

[9] Jiji Press via Adnkronos: Japan’s Population Falls 2.5 Pct in 2025 from 2020, 29.09.2026. https://english.adnkronos.com/2026/09/29/japans-population-falls-2-5-pct-in-2025-from-2020/

[10] Jiji Press via nippon.com: Japan 2025 Births Hit Record Low of 671,000, 03.06.2026. https://www.nippon.com/en/news/yjj2026060300610/

[11] Jiji Press via Adnkronos: Japan 2025 Births Hit Record Low of 671,000 (ausführliche Fassung), 03.06.2026. https://english.adnkronos.com/2026/06/03/japan-2025-births-hit-record-low-of-671000-2/

[12] Statistikamt Japan (総務省統計局): Statistik-Topics Nr. 149, Die älteren Menschen in Japan im Spiegel der Statistik, 20.09.2026. https://www.stat.go.jp/data/topics/pdf/topics149.pdf

[13] Konrad-Adenauer-Stiftung, Die Politische Meinung: Alles Robot oder was? https://www.kas.de/de/web/die-politische-meinung/artikel/detail/-/content/alles-robot-oder-was

[14] International Federation of Robotics: Robot Density Surges in Europe, Asia, and Americas (World Robotics 2025). https://ifr.org/ifr-press-releases/news/robot-density-surges-in-europe-asia-and-americas

[15] Jiji Press via Adnkronos: Japan to Accept Up to 1.23 M. Foreign Workers through FY 2028, 23.01.2026. https://english.adnkronos.com/2026/01/23/japan-to-accept-up-to-1-23-m-foreign-workers-through-fy-2028/

[16] Yomiuri Shimbun via Asia News Network: Japan eyes plan to accept up to 1.23 million foreign workers by end of fiscal 2028, Dezember 2025. https://asianews.network/?p=248005

[17] nippon.com (In-depth): Japan’s “Foreigner Policy” Skirts Key Issues: No Orderly Coexistence Without Plan for Immigration, 2026. https://www.nippon.com/en/in-depth/d01206/

[18] Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW): Manual for sending out specified skilled workers. https://www.mhlw.go.jp/content/11130500/001567054.pdf

[19] Japanische Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency): Informationsblatt zum Aufenthaltsstatus „Specified Skilled Worker“. https://www.moj.go.jp/isa/content/930005373.pdf

[20] Japan Association for Construction Human Resources (JAC): FAQ zum Specified Skilled Worker Program. https://global.jac-skill.or.jp/en/faq.php

[21] nippon.com (Japan Data): Japan’s Foreign Population Rises Above 4 Million for the First Time, 2026. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02750/

[22] Jiji Press via Adnkronos: FOCUS: Japan to Review Foreign Resident Policy, Prioritizing “Order”, 21.04.2026. https://english.adnkronos.com/2026/04/21/focus-japan-to-review-foreign-resident-policy-prioritizing-order/

[23] Euronews: Japan’s Sanae Takaichi announces new tightened measures for foreigners seeking permanent residency, 01.10.2026. https://www.euronews.com/2026/10/01/japans-sanae-takaichi-announces-new-tightened-measures-for-foreigners-seeking-permanent-re

[24] Amt des japanischen Premierministers (Kantei): The Prime Minister in Action in January 2026. https://japan.kantei.go.jp/104/actions/202601/index.html

[25] Jiji Press via Adnkronos: Foreign Residents in Japan Reach Record 4.12 M., 27.03.2026. https://english.adnkronos.com/2026/03/27/foreign-residents-in-japan-reach-record-4-12-m/

[26] beck-aktuell: BMI: Asylzahlen sind 2025 stark gesunken, 05.01.2026. https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/bmi-asylzahlen-2025-gesunken-migrationswende-2026-01-05

[27] Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Schlüsselzahlen Asyl 2025 (Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Stand Januar 2026). https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2026/02/flyer-schluesselzahlen-asyl-2025.pdf

[28] Berliner Zeitung: Weniger Schutzsuchende in Deutschland, Zahl der Ersteinreisenden fast halbiert (Zahlen des Statistischen Bundesamtes), 12.05.2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/weniger-schutzsuchende-in-deutschland-zahl-der-ersteinreisenden-fast-halbiert-10035729

[29] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 30. Juni 2026“, Drucksache 21/7215 (Angaben aus dem Ausländerzentralregister, Stand Ende 2025). https://dserver.bundestag.de/btd/21/072/2107215.pdf

[30] Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands sinkt im Jahr 2025 um 0,1 %, Pressemitteilung Nr. 203, 16.06.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_203_124.html

[31] Statistisches Bundesamt: Finale Ergebnisse der Ausländerstatistik zum 31.12.2025, 02.04.2026. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/auslaenderstatistik-stichtag.html

[32] Statistisches Bundesamt: 332 500 Einbürgerungen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 186, 03.06.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_186_125.html

[33] ZDFheute: Einbürgerung: Diese Änderungen hat der Bundestag beschlossen, Oktober 2025. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/einbuergerung-beschleunigung-verfahren-bundestag-100.html

[34] nippon.com (Japan Data): Welfare Ministry: Just 3% of Japanese Households Receiving Social Assistance Headed by Foreign Residents, 14.07.2025. https://www.nippon.com/en/japan-data/h02472/welfare-ministry-just-3-of-japanese-households-receiving-social-assistance-headed-by-forei.html

[35] Hans-Böckler-Stiftung: Böckler Impuls 05/2026. https://www.boeckler.de/data/Impuls_2026_05_S3.pdf (abgerufen am 13.10.2026)

[36] Japan Economic Foundation, Japan SPOTLIGHT Mai/Juni 2026: Changing Employment Structure of Japan (Nobuo Iizuka). https://www.jef.or.jp/journal/pdf/267th_Economic_Indicators.pdf

[37] Moneyizm (all-senmonka.jp): 「年収の壁」178万円引き上げとは? 2026年からの新基準を整理する. https://www.all-senmonka.jp/moneyizm/?p=314406

[38] Moneyizm (all-senmonka.jp): 2026年1月から「178万円の壁」, Hintergrund und Zielgruppe (Jahreseinkommen bis 6,65 Mio. Yen). https://www.all-senmonka.jp/moneyizm/?p=314073

[39] Sonntagsblatt (epd): Teilzeitquote erreicht Rekordhoch: Erstmals über 40 Prozent, 01.09.2026. https://sonntagsblatt.de/artikel/epd/teilzeitquote-erreicht-rekordhoch-erstmals-ueber-40-prozent

[40] ZDFheute: Leistung statt Lifestyle: Merz stimmt CDU auf Parteitag ein, 18.02.2026. https://www.zdfheute.de/politik/merz-mentalitaetswechsel-politischer-aschermittwoch-100.html

[41] Jiji Press via nippon.com: Japan Enacts Health Insurance System Reform, 29.05.2026. https://www.nippon.com/en/news/yjj2026052900121/

[42] IAB-Forum: Übersicht IAB-Stellenerhebung (zweites Quartal 2023: 1,74 Millionen offene Stellen). https://iab-forum.de/en/?p=3053

[43] dpa-AFX via onvista: 1,15 Millionen offene Stellen in Deutschland im ersten Quartal, 08.06.2026. https://www.onvista.de/news/2026/06-08-1-15-millionen-offene-stellen-in-deutschland-im-ersten-quartal-0-10-26519667

[44] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2026“, Drucksache 21/7332, Juli 2026 (mit Angaben der Bundesregierung für das Jahr 2025). https://dserver.bundestag.de/btd/21/073/2107332.pdf

Bedrohung für die innere Sicherheit?

Von der SED-Nachfolgepartei Die Linke sollte man kein allzu ausgeprägtes moralisches Gespür erwarten. Die kaum aufgearbeitete Vergangenheit der Partei und die von vielen ihrer Vertreter sogar öffentlich zur Schau getragene Nähe zu gewaltbereiten Linksextremisten der Antifa sind gute Beispiele dafür, dass diese Partei eigentlich unwählbar ist. Doch ein Detail, das für die Partei zumindest in Teilen sehr prägend zu sein scheint, wurde bislang kaum beleuchtet: Ihre Nähe zu arabischen Clan-Familien.

Wahlparty mit Clan-Mitgliedern

Das Oberhaupt des in Berlin berüchtigten Remmo-Clans, Issa Remmo, wurde auf der Wahlparty der Linken am Tag der Berliner Abgeordnetenhauswahl gesichtet [1]. Von einem Reporter nach dem Grund seiner Anwesenheit befragt, sagte er, dass er sich von der Linken „unterstützt“ fühle [1]. Doch nicht nur er war Gast auf der Linken-Feier. Auch der Pro-Palästina-Aktivist Ibrahim Ibrahim, der von einigen Medien als Terror-Unterstützer bezeichnet wird, tauchte auf der Wahlparty auf [2].

Ebenfalls waren Mitglieder des palästinensischen Barbakh-Clans dabei, von denen eine zweistellige Zahl in Berlin seitens der Behörden als sicherheitsrelevant eingestuft wird [2]. Viele Mitglieder dieses aus Gaza stammenden Clans sind erst nach dem Hamas-Angriff im Jahr 2023 und den darauffolgenden israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen nach Deutschland eingewandert [3]. Der Clan soll in Berlin mittlerweile auf mehr als 300 Mitglieder angewachsen sein [4].

Clan-Kontakte bis in den Bundestag

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak tauschte sich freundliche Chatnachrichten mit dem Sohn von Clan-Boss Remmo, Firas Remmo, aus [5]. Die beiden sollen sich in den Nachrichten gegenseitig „Bruder“ genannt haben [6]. Auch wenn Kocak den Kontakt im Nachhinein entschuldigte, scheint er sehr eng gewesen zu sein. Er bat ihn um die Verbreitung eines Videos aus einer Bundestagssitzung, in der Kocak eine Rede über die „hysterische Debatte“ über Clans hielt [6].

Später bezeichnete Kocak es Medien gegenüber als „blöd von mir, dass ich nicht geguckt habe, wer das ist“ [7]. Wenig glaubwürdig für einen Bundestagsabgeordneten, der sich regelmäßig als Clan-Experte aufspielt und deren Einfluss verharmlost. Auch hat Kocak im Bundestag immer wieder das Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen Clan-Kriminalität kritisiert und parlamentarische Anfragen dazu gestellt [1].

Firas Remmo soll er laut dem RBB im Rahmen einer Aktion persönlich kennengelernt haben, bei der gebrauchte Handys für Aktivisten gesammelt wurden [5]. Doch es handelte sich nicht um irgendwelche politischen Aktivisten, sondern um Akteure der Antifa, deren Geräte die Polizei vorher beschlagnahmt hatte [6].

Diese Vorgänge müssen vor dem Hintergrund der Tatsache betrachtet werden, dass Kocak bis vor Kurzem noch Mitglied des Innenausschusses des Bundestags war, in dem Abgeordnete sensible Informationen der Sicherheitsbehörden erhalten [6]. Den Ausschussposten hat er mittlerweile aufgrund des öffentlichen Drucks aufgegeben, aber sein Mandat im Bundestag behält er weiterhin [4].

Mitglieder des Remmo-Clans wurden wegen eines Raubs in einer Sparkasse (Schaden: neun Millionen Euro), dem Einbruch ins Berliner Bode-Museum (bei dem eine riesige Goldmünze erbeutet wurde) und dem Kronjuwelen-Diebstahl im Dresdner Grünen Gewölbe verurteilt [1].

Polizei und Experten sehen politischen Einfluss von Clans auf die Linke

Die Verbindungen zwischen der Linken und den Clan-Strukturen der Hauptstadt beunruhigen auch die Polizei. Der Sprecher des Berliner Landesverbandes der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Benjamin Jendro, sieht eine klare Motivation: „Es hat natürlich seinen Grund, warum Antisemiten und Clan-Mitglieder den Wahlsieg der Linkspartei feiern – die gibt ihnen eine Bühne“ [1].

Auch politische Forderungen der Linken wie die Mittelkürzung bei der Polizei, das geplante Streichen von Befugnissen und erleichterte Einbürgerungen seien laut Jendro Gründe, aus denen das Clan-Milieu die Linke bevorzugen könnte [1]. Mit Verweis auf die Verbindungen der Linken zu Clan-Familien kritisiert auch GdP-Landeschef Stephan Weh: „Die Linke kann jetzt weiter versuchen, die komplette Bevölkerung für dumm zu verkaufen und von Zufällen und Unwissenheit sprechen. Jeden zweiten Tag ein neues Foul gegen meine Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei“ [3].

Ähnliche Zusammenhänge sieht auch Olaf Sundermeyer, der seit Jahren im Clan-Milieu recherchiert. So habe es ihn nicht überrascht, dass Issa Remmo auf der Wahlparty der Linken aufgetaucht ist, weil die Linke die Bekämpfung von Clankriminalität seit Jahren als rassistisch bezeichne und deswegen Polizei und Justiz anprangere [8]. Die mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin, Elif Eralp, prangerte in Reden schon „den strukturellen Rassismus in der Berliner Polizei“ an [1].

Auch geht es darum, Einfluss bei den Themen Einbürgerungen und Abschiebungen auf die Politik zu nehmen [8]. Sundermeyer berichtet auch von der Sorge, dass Informationen aus den Rathäusern weitergegeben werden könnten, z. B. in Bezug auf die Arbeit der Ordnungsämter, wenn es einen linken Bezirksbürgermeister beispielsweise in Neukölln geben sollte [8].

Dass die Verbindungen der Linken mit dem Clan-Milieu Früchte tragen, zeigt das Neuköllner Wahlergebnis. So erreichte die Partei mit ihrer Bezirksliste 32 Prozent und konnte somit ihr Ergebnis im Vergleich zur vorangegangenen Wahl verdoppeln [3].

Rot-Rot-Grün hätte Folgen für die innere Sicherheit in Berlin

Die Linke führt derzeit Sondierungsgespräche mit der SPD und den Grünen über die Bildung einer Regierung in der Hauptstadt. Die potentiellen Koalitionspartner verlangen von der Linken wohl eine verbindliche und distanzierende Erklärung zum Clan-Milieu – weil dies bislang nicht glaubhaft erfolgte, mussten bereits mehrere neue Gesprächstermine angesetzt werden [4].

Wenn SPD und Grüne eine Koalition mit dieser Berliner Linken bilden sollten, zeigen sie einmal mehr, dass ihnen Macht wichtiger ist als Moral. Eine solche Regierung hätte wohl spürbare Konsequenzen für die Sicherheit auf Berlins Straßen. Laut GdP-Sprecher Jendro denken viele Polizei-Kollegen darüber nach, in diesem Fall in ein anderes Bundesland zu wechseln [1].

Das Wahlergebnis der Linken hätte dann ein Nachspiel, das viele ihrer Wähler möglicherweise nicht bedacht haben.

Quellenverzeichnis

[1] „Die Berliner Clans und die Linken: Von dieser Partei fühlt sich Issa Remmo „unterstützt““, Augsburger Allgemeine, 8. Oktober 2026, abrufbar über MSN

[2] „Neuer Ärger für die Linke – auch Mitglieder des Barbakh-Clans auf Wahlparty“, www.welt.de, 1. Oktober 2026

[3] „Noch ein Clan-Vorfall? GdP-Chef: Linke will Bevölkerung für dumm verkaufen“, www.morgenpost.de, 29. September 2026

[4] „Linksextreme Enteignungspartei mit Clan-Hintergrund“, jungefreiheit.de, 2. Oktober 2026

[5] „Linken-Politiker Kocak räumt Fehler bei Umgang mit Remmo-Clan-Mitglied ein“, www.rbb24.de, 2. Oktober 2026

[6] „Der Fall Ferat Koçak und der Rammo-Clan: Die Linke muss ihren Helden stürzen, um glaubhaft regieren zu können“, www.tagesspiegel.de, 1. Oktober 2026

[7] „Ferat Koçak besorgt Handy für Antifa beim Remmo-Clan“, jungefreiheit.de, 1. Oktober 2026

[8] „Wie Clans Einfluss auf die Politik nehmen wollen“, MDR AKTUELL, www.mdr.de, 26. September 2026

Frankreich ist seit Jahren stark überschuldet. Es gleicht einem Wunder, dass es die Eurozone noch nicht in eine neue Finanzkrise gestürzt hat. Die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur leidet dort – ähnlich wie in Deutschland – unter der erzwungenen Sparpolitik. Leidtragende sind wie hierzulande auch die jungen Generationen, für die es kaum Investitionen gibt, die aber eines Tages den gigantischen Schuldenberg abtragen müssen. Frankreich gibt schon jetzt mehr für den Schuldendienst aus als für den Bildungsetat [1].

Marodes Bildungswesen

Diese desaströse Lage hat in den letzten Wochen zu Massenprotesten von Schülern gegen das kaputtgesparte Bildungswesen geführt. Ihren Anfang nahmen die Proteste am 21. September am Lycée Saint-Exupéry in Créteil bei Paris, Auslöser sollen unbesetzte Lehrerstellen gewesen sein [2]. Inhaltlicher Kern der anfänglichen Proteste waren Klagen der Schüler über fehlende Lehrkräfte, überfüllte Klassen, marode Schulgebäude und zu wenig Ressourcen [3].

Tatsächlich sind die Folgen der Rotstiftpolitik im französischen Bildungswesen gut dokumentiert: So fielen im Schuljahr 2024/2025 9,8 Prozent der vorgesehenen Unterrichtsstunden aus, an besonders stark betroffenen Einrichtungen konnte jede siebte planmäßige Stunde nicht erteilt werden [4][5]. In vielen Schulen wird von Schimmel, Ungezieferbefall und fehlender Belüftung berichtet [4].

Aus Schülerprotesten werden Krawall-Orgien

Doch aus den grundsätzlich nachvollziehbaren und anfangs friedlichen Protesten sind in vielen Städten mittlerweile Krawall-Orgien und gewalttätige Unruhen geworden. Sie werden angefacht von Akteuren, denen es nicht um eine bessere Finanzierung des französischen Bildungswesens geht. Vielerorts ist von bürgerkriegsähnlichen Zuständen die Rede [6]. Es finden Angriffe auf Polizisten, Lehrer und Feuerwehrleute statt und es werden brennende Barrikaden errichtet [6][7]. In La Ciotat in der Nähe von Marseille wurde ein Lehrer mit Benzin übergossen [8].

Bildungsminister Édouard Geffray berichtete, dass bereits 40 Schulleiter verletzt und etwa 100 Schulen schwer beschädigt wurden [9]. In einigen Städten wurden Schulen zum Teil in Brand gesetzt, so z. B. das Lycée Nelson Mandela in Nantes [3]. Mit Stand vom 3. Oktober wurden 65 Beschäftigte des Bildungswesens verletzt, auch völlig unbeteiligte Passanten werden attackiert [10].

Inwieweit damit bessere Lernbedingungen für Frankreichs Schüler erreicht werden sollen, bleibt das Geheimnis der Krawallmacher.

Vereinnahmung des Protests durch Linke und gewalttätige Migranten

Mittlerweile haben Linksradikale die Schülerproteste vereinnahmt. Die linke Partei La France Insoumise (LFI) hat laut Innenminister Laurent Nuñez die Mobilisierung übernommen [10]. Die Nachrichtendienste Frankreichs halten die Ausschreitungen für das Ergebnis einer „manövrierten Aktion von LFI und ihren ultralinken Proxys“ [3].

Der schwarze Bürgermeister des Pariser Brennpunktstadtteils Saint-Denis vom LFI, Bally Bagayoko, feierte gemeinsam mit Randalierern, Videoaufnahmen zeigen ihn singend und tanzend vor einem offenen Feuer [11]. Auch verkündete er, dass Gewalt manchmal ein legitimes Mittel von Protest sein könne [11]. Zur Belohnung wurde er vom Krawall-Mob auf den Schultern getragen [4]. Auch der LFI-Gründer und linksradikale Präsidentschaftskandidat Jean-Luc Mélenchon solidarisierte sich bereits mehrfach mit den Protesten [12]. Er sieht die Schuld für die Eskalation der Lage ausschließlich bei der Polizei [13].

Die französische Regierung spricht in diesem Zusammenhang von ultragewalttätigen Gruppen, die den Schülerprotest gekapert hätten [14]. Darüber hinaus gibt es Berichte, dass Migranten hierbei eine besondere Rolle spielen [6]. Auch soll es gezielte Angriffe auf weiße Menschen gegeben haben, was durch Videoaufnahmen belegt wird [11]. Im Rahmen der Proteste sind häufig Palästinaflaggen zu sehen [15], die zumindest den Verdacht erwecken, dass es vielen Beteiligten kaum um bessere Bedingungen an Frankreichs Schulen geht. Außenstehende mischen sich unter die Schüler und initiieren die Gewalt [16]. Es ist von „Gewalttourismus“ die Rede [16].

Drohen uns in Deutschland französische Zustände?

In Frankreich wird nun befürchtet, dass sich die gewaltsamen Proteste, zusätzlich verstärkt durch die hohen Spritpreise und steigenden Lebenshaltungskosten, auf andere Bereiche der Gesellschaft ausweiten könnten [1].

Das, was sich momentan in Frankreich abspielt, kann jederzeit nach Deutschland herüberschwappen. Auch hier drohen dramatische Verteilungskämpfe, weil der Staat seinen Aufgaben nicht mehr nachkommt. Auch in Deutschland werden ganze Stadtteile von migrantischen Parallelgesellschaften dominiert, in denen der Rechtsstaat kaum noch durchsetzungsfähig ist. Auch hierzulande verbünden sich linke Parteien und Organisationen mit diesen Kreisen, wie die aktuellen Beispiele am Rande der Feier der Linken zur Berliner Abgeordnetenhauswahl gezeigt haben [17].

Quellen

[1] ZDFheute: Schulproteste weiten sich aus, Macron ruft zu Krisensitzung, 06.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/protest-frankreich-schueler-ausschreitungen-100.html

[2] Basta!: De la colère aux blocages: comprendre la mobilisation lycéenne, 02.10.2026. https://portail.basta.media/dossiers/de-la-colere-aux-blocages-comprendre-la-mobilisation-lyceenne

[3] Euronews: Schulblockaden, Gewalt, Brände in Frankreich. Premier macht Ultralinke verantwortlich, 01.10.2026. https://de.euronews.com/2026/10/01/schulblockaden-gewalt-braende-ultralinke

[4] Junge Freiheit: Frankreichs Linke heizt gewalttätige Schülerproteste weiter an, 01.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/frankreichs-linke-heizt-gewalttaetige-schuelerproteste-weiter-an/

[5] Französisches Bildungsministerium (DEPP): La part du temps d’enseignement non assuré dans les établissements publics du second degré en 2024-2025, Note d’Information Nr. 26-14, 2026. https://www.education.gouv.fr/depp/la-part-du-temps-d-enseignement-non-assure-dans-les-etablissements-publics-du-second-degre-en-2024-504512

[6] Tichys Einblick: In Frankreich bürgerkriegsähnliche Zustände, 02.10.2026. https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/in-frankreich-buergerkriegsaehnliche-unruhen/

[7] ZDFheute: Schulprotest in Frankreich eskaliert: Fast 2.000 Festnahmen, 02.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/frankreich-schuelerproteste-festnahmen-gewalt-100.html

[8] Sud Radio: „Une douche d’essence“: un professeur agressé par un jeune témoigne, Oktober 2026. https://www.sudradio.fr/faits-divers/une-douche-dessence-un-professeur-agresse-par-un-jeune-temoigne

[9] BFMTV, „Face à Face“ mit Bildungsminister Édouard Geffray, 02.10.2026, Videoausschnitte bei Orange Actualités. https://actu.orange.fr/videos/politique/edouard-geffray-ministre-de-l-education-nationale-evoque-au-moins-plusieurs-dizaines-voire-plus-d-une-centaine-de-lycees-qui-ont-connu-des-degradations-severes-depuis-le-debut-de-la-semaine-CNT000002sgDIS.html

[10] Der Standard: Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag, 03.10.2026. https://www.derstandard.de/story/3000000342540/sch252lerproteste-in-frankreich-mehr-als-5000-festnahmen-seit-montag

[11] Junge Freiheit: Frankreich: Wie linksextreme Politiker die Gewalt anheizen, 01.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/frankreich-wie-linksextreme-politiker-die-gewalt-anheizen/

[12] Junge Freiheit: Fast 2.000 Festnahmen nach linksextremen Krawallen in Frankreich, 02.10.2026. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2026/fast-2-000-festnahmen-nach-linksextremen-krawallen-in-frankreich/

[13] Jean-Luc Mélenchon: Le 6 octobre avec et en protection de la jeunesse, Blogbeitrag, 03.10.2026. https://melenchon.fr/2026/10/03/le-6-octobre-avec-et-en-protection-de-la-jeunesse/

[14] Handelsblatt (dpa): Wieso Frankreichs Schulproteste eskalieren, 02.10.2026. https://www.handelsblatt.com/politik/international/demonstrationen-wieso-frankreichs-schulproteste-eskalieren/100259349.html

[15] Europe 1: Blocage des lycées: des revendications scolaires aux slogans politiques, place de la Bastille, le mouvement se politise, 08.10.2026. https://www.europe1.fr/societe/blocage-des-lycees-des-revendications-scolaires-aux-slogans-politiques-place-de-la-bastille-le-mouvement-se-politise-1132154

[16] SRF: Wer steckt hinter der Gewalt bei Frankreichs Schülerprotesten?, 05.10.2026. https://www.srf.ch/news/international/verletzte-und-festgenommene-wer-steckt-hinter-der-gewalt-bei-frankreichs-schuelerprotesten

[17] Berliner Zeitung: Berlin-Wahl: „Juden haben wieder richtig Angst“, 21.09.2026. https://www.berliner-zeitung.de/article/berlin-wahl-spranger-linke-polizei-verfassungsschutz-10406708

Am 6. Oktober 2026 hat das Bundeskriminalamt den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, festgenommen. Seit dem 7. Oktober sitzt er in Untersuchungshaft, ebenso sein langjähriger Büroleiter beim BND [1][2][3]. Ausgerechnet jene Parteien, die uns seit einem Jahr als Sicherheitsrisiko darstellen, müssen sich nun fragen lassen, warum ihnen ein mutmaßliches Leck im Zentrum des eigenen Sicherheitsapparates zwölf Jahre lang entgangen ist.

Was den Beschuldigten vorgeworfen wird

Hanning leitete den BND von 1998 bis 2005 und war danach Staatssekretär im Bundesinnenministerium, später Sicherheitsberater in der Privatwirtschaft [2]. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor [3]. Nach den Ermittlungen sollen er und sein früherer Büroleiter Manfred D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. ihm gegen Bezahlung fortlaufend Erkenntnisse aus dem Dienst beschafft. Bis Juni 2022 sollen so annähernd 2.000 Dokumente geflossen sein, die ausschließlich für den internen Gebrauch des BND bestimmt waren [2]. D. war schon unter Hanning dessen Büroleiter und behielt diese Funktion unter weiteren Präsidenten bis zu seiner Versetzung 2025 [3]. In einem Fall soll Hanning geheime Informationen für eine Analyse genutzt haben, die für den Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes bestimmt war [2]. Offiziell hat die Bundesanwaltschaft keinen Staat genannt. Nach Informationen des „Spiegel“ prüfen die Ermittler eine Verbindung zu einem Agenten Aserbaidschans [4]. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Wie man uns zum Sicherheitsrisiko erklärt hat

Im Herbst 2025 behauptete Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), die AfD missbrauche das parlamentarische Fragerecht, um kritische Infrastruktur auszuforschen, und arbeite eine „Auftragsliste des Kremls“ ab [5]. Einen strafrechtlichen Spionagevorwurf wollte er dabei ausdrücklich nicht erhoben haben [5]. Union und SPD machten daraus am 5. November 2025 eine Aktuelle Stunde im Bundestag [6]. Marc Henrichmann (CDU), Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, sprach von einer „russlandtreuen Schläferzelle“ in unserer Fraktion [6] und verwies auf 47 Anfragen im Thüringer Landtag [7]. Sonja Eichwede (SPD) nannte uns Handlanger russischer Interessen, Irene Mihalic (Grüne) warf uns vor, Putin die Türen zu öffnen [6]. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch unterstellte, wir sammelten Informationen für den Austausch mit autoritären Regimen [8].

Die Bundesregierung blieb jeden Beleg schuldig

Wir haben nachgefragt. In ihrer Antwort vom 17. November 2025 nannte die Bundesregierung keinen einzigen Fall, in dem eine Anfrage zu Spionagezwecken gestellt oder von einem fremden Dienst genutzt worden wäre. Sie erklärte, sie bewerte die Motive von Fragestellern nicht, und betonte, die Spionageabwehr des Verfassungsschutzes arbeite unabhängig von parlamentarischen Anfragen [9]. Was die Sicherheit des Staates berühren könnte, beantwortet die Regierung ohnehin nicht offen. Das hat sie unserer Fraktion erst im Juli 2026 wieder mit Verweis auf das Staatswohl mitgeteilt [10].

Wer wirklich Zugang zu Geheimnissen hatte

Der Verdacht im Fall Hanning betrifft das Innerste des Dienstes: eingestufte Unterlagen, die über Jahre aus dem Büro der Behördenleitung abgeflossen sein sollen. Henrichmann will nun „alles auf den Kopf zu stellen“ [2]. Eichwede fordert eine lebenslange Karenzzeit für frühere Führungskräfte der Nachrichtendienste [2]. Konstantin von Notz (Grüne), stellvertretender Vorsitzender des Kontrollgremiums, wirft dem Bundesinnenministerium vor, die Dimension des Falls zu unterschätzen. Es handle sich „offenkundig um durchaus strukturelle Probleme“, frühere Hinweise des Gremiums auf nötige Verschärfungen seien folgenlos geblieben [3]. Diese Einsicht kommt spät. Dieselben Politiker schulden eine Erklärung, warum sie ein Jahr lang gewählte Abgeordnete unter Generalverdacht stellten, während niemand bemerkte, dass Tausende Dokumente den Dienst verlassen haben sollen.

Wir verschweigen nichts

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Ein früherer Mitarbeiter im Europabüro des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde 2025 vom Oberlandesgericht Dresden wegen Agententätigkeit für China verurteilt [11]. Nach Überzeugung des Gerichts spähte er dabei auch die AfD selbst aus [12]. Der Fall zeigt, dass fremde Dienste dort angreifen, wo sie Zugang finden, und dass jede Partei ihre Mitarbeiter sorgfältig prüfen muss. Mit Kleinen Anfragen hatte er nichts zu tun.

Anfragen decken Lücken auf, die sonst niemand benennt

Das Fragerecht ist ein Kontrollrecht des Parlaments. Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Auf unsere Kleine Anfrage zum Zustand der Standorte des Technischen Hilfswerks [13] räumte die Bundesregierung ein, dass nur etwa 70 Prozent der Standorte über eine unabhängige Notstromversorgung verfügen. Rund 70 Prozent der etwa 750 Standorte brauchen eine neue Unterbringung, einen Umbau oder eine Erweiterung, und 1.530 Fahrzeuge haben ihre vorgesehene Nutzungsdauer überschritten [14]. Die Regierung kündigte an, die Notstromversorgung zeitnah an allen Standorten nachzurüsten [14]. Danach haben wir nachgehakt, wie sich die Abgabe von Notstromaggregaten des THW an die Ukraine auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland ausgewirkt hat [15]. Genau solche Fragen nennen unsere Kritiker Ausspähung. Wir nennen das Kontrolle, denn welche Antwort öffentlich wird, entscheidet die Regierung selbst. Aus solchen Erkenntnissen erarbeiten wir Anträge, mit denen wir den Bevölkerungsschutz und die Vorsorge gegen Großschadenslagen in Deutschland stärken wollen.

Wir machen Politik für Deutschland und seine Bürger, nicht für fremde Mächte. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung des Falls Hanning im Kontrollgremium, verbindliche Karenzzeiten und Sicherheitsüberprüfungen auch für ehemalige Spitzenbeamte und ein Ende des Generalverdachts gegen das parlamentarische Fragerecht.

Quellen

[1] ZDFheute: Ex-BND-Chef August Hanning wegen Spionageverdachts festgenommen, 06.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/august-hanning-ex-bnd-chef-spionage-100.html
[2] ZDFheute: Spionageverdacht, U-Haft für früheren BND-Chef Hanning?, 07.10.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/ex-bnd-chef-hanning-spionage-ermittlungsrichter-bgh-100.html
[3] t-online: Ex-BND-Chef Hanning muss in U-Haft, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101470598/spionageverdacht-bgh-ordnet-u-haft-fuer-ex-bnd-chef-hanning-an.html
[4] t-online: Für diesen Staat soll der Ex-BND-Chef spioniert haben, 07.10.2026. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101469312/august-hanning-fuer-diesen-staat-soll-der-ex-bnd-chef-spioniert-haben.html
[5] ZDFheute: Thüringens Innenminister befürchtet Russland-Spionage der AfD, 2025. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/afd-thueringen-maier-vorwurf-spionage-russland-100.html
[6] Deutscher Bundestag: Verhältnis der AfD zu Russland debattiert, 05.11.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-aktuelle-stunde-russland-1121274
[7] Handelsblatt: Harter Schlagabtausch über Russland-Nähe der AfD, 05.11.2025. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundestag-harter-schlagabtausch-ueber-russland-naehe-der-afd/100171502.html
[8] newstime: Auch Grüne legen nach, beschafft die AfD Infos für Autokratien?, 2025. https://newstime.joyn.de/themen/politik/auch-gruene-legen-nach-beschafft-die-afd-infos-fuer-autokratien-23526
[9] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung „Aktive Parlamentsarbeit unter dem Verdacht der Spionage“, Drucksache 21/2874, 17.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/028/2102874.pdf
[10] Deutscher Bundestag, hib 606/2026: Keine Auskünfte zur Beobachtung durch Verfassungsschutz, 27.07.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1200920
[11] Legal Tribune Online: Ehemaliger Krah-Mitarbeiter wegen Spionage verurteilt, 30.09.2025. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/4st125-olg-dresden-afd-china-krah-jian-g-verurteilt
[12] Oberlandesgericht Dresden: Medieninformation zum Urteil gegen Jian G. und Jaqi X., 30.09.2025. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1090967/download_pdf
[13] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks“, Drucksache 21/2957, 27.11.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102957.pdf
[14] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/3244, 08.12.2025. https://dserver.bundestag.de/btd/21/032/2103244.pdf
[15] Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Abgabe von Notstromaggregaten des Technischen Hilfswerks an die Ukraine und Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft in Deutschland“, Drucksache 21/4717, 17.03.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/047/2104717.pdf

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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