In der Aktuellen Stunde der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 hat LEAG-Vorstand Jörg Waniek über Werte, Weltoffenheit und arbeitsrechtliche Konsequenzen gesprochen [1]. Ich habe danach in einem Video gefragt, wo die LEAG die Grenze zieht. Herr Waniek hat auf Facebook geantwortet und mir vorgeworfen, Sachverhalte zu verkürzen und Emotionen zu schüren [2]. Ich nehme ihn beim Wort und schaue mir die Fakten an. Sie zeigen einen Widerspruch, den der Vorstand bisher nicht auflöst.

Wo wir uns einig sind

Zuerst das Selbstverständliche: Wer sich gegen das Grundgesetz oder gegen die Verfassung des Landes Brandenburg stellt, wer rassistisch hetzt oder den Nationalsozialismus verherrlicht, äußert keine Meinung, die ich verteidige. Da sind Herr Waniek und ich uns einig. Was jemand in seiner Freizeit hört, geht seinen Arbeitgeber dagegen nichts an. Auch wer Rockmusik mit rechten Texten hört, darf das, solange diese Musik nicht strafbar ist und mit Grundgesetz und Landesverfassung im Einklang steht.

Herr Waniek nannte in der Sitzung das Beispiel von Beschäftigten, die sich in Arbeitskleidung zeigen und zugleich Rechtsrock mit Hitler-Reden posten [1]. Ob es einen solchen Fall bei der LEAG tatsächlich gegeben hat, ist öffentlich nicht belegt. Für mich ist das deshalb zunächst eine Aussage. Ich halte mich an Fakten und an Gesetze. Sollte es so gewesen sein, bestreite ich nicht, dass darauf Konsequenzen folgen können. Auch das von ihm geschilderte Hausverbot für einen externen Trainer, der einen Lehrgangsteilnehmer wegen seiner Herkunft herabgewürdigt haben soll, wäre richtig [1].

Meine Frage war aber eine andere: Was gilt für alles dazwischen? Für die zugespitzte Meinung zur Migrationspolitik, für scharfe Kritik an der Energiewende, für das offene Bekenntnis zu einer Partei, die dem Vorstand nicht gefällt? Eine konkrete Grenze hat Herr Waniek dafür bis heute nicht benannt.

Was der Vorstand über die LEAG sagt

In der Sitzung erklärte Herr Waniek nach Angaben von Niederlausitz aktuell, die LEAG sei nicht parteipolitisch aktiv, habe aber klare Werte [1]. In seiner Antwort auf Facebook schrieb er, bei der LEAG werde niemand wegen seiner politischen Meinung, seiner Wahlentscheidung oder seiner Parteizugehörigkeit sanktioniert [2]. Das klingt nach Neutralität. Was die LEAG selbst veröffentlicht, ergibt ein anderes Bild.

Was die LEAG tatsächlich tut

Auf ihrer Internetseite nennt die LEAG ihre Partnerschaften, darunter „Brandenburg zeigt Haltung“, das Landeskonzept „Tolerantes Brandenburg“, „Cottbus ist bunt“ und den „Cottbuser Aufbruch“ [3]. Im Februar 2024 schloss sich das Unternehmen der Kampagne „#Zusammenland“ an, die von großen Zeitungshäusern gestartet wurde und sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus richtet [4]. Im Mai 2024 rief Vorstandschef Thorsten Kramer dazu auf, bei der Europawahl die Stimme „für ein starkes, geeintes und weltoffenes Europa“ abzugeben [5].

„Brandenburg zeigt Haltung“ wendet sich in seinem Aufruf ausdrücklich an alle, egal wo sie politisch stehen [6]. Unter den unterstützenden Organisationen finden sich aber der CDU-Landesverband, die Linke, die Jusos und zahlreiche Gliederungen der Grünen [6]. Auf derselben Seite fordert ein Bündnispartner „klare Kante gegen AfD“, ein anderes Unternehmen erklärt, wen man grundsätzlich nicht wählt, und ein Geschäftsführer bittet vor der Landtagswahl darum, die Stimme den aus seiner Sicht demokratischen Kräften zu geben [6]. Nach der Hochstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz im Mai 2025 forderte das Bündnis, demokratische Parteien dürften nicht mit der AfD zusammenarbeiten [7].

Der Cottbuser Aufbruch schreibt über sich, bei ihm gebe es „keine politische Parteinahme“ [8]. Zu seinen Mitgliedern zählt er Stadtverordnete der demokratischen Parteien [8]. Wer damit nicht gemeint ist, kann sich jeder Cottbuser denken. Die eigene Chronik des Vereins verzeichnet eine Aktion gegen eine AfD-Demonstration im Dezember 2021 [9]. Bei einer großen Kundgebung kurz vor der Landtagswahl 2024 in Cottbus stand der Infostand des Cottbuser Aufbruchs neben dem der Initiative „AfD-Verbot-Jetzt!“ [10].

Der Widerspruch

Man kann all das richtig finden. Man kann aber nicht gleichzeitig behaupten, parteipolitisch nicht aktiv zu sein. Wer Bündnisse unterstützt, in denen offen gegen eine bestimmte Partei Stellung bezogen wird, wer vor Wahlen Wahlaufrufe veröffentlicht und wer mit Vereinen auftritt, die Aktionen gegen diese Partei organisieren, der handelt politisch. Das ist sein gutes Recht. Dann soll er es aber auch so benennen.

Für die Beschäftigten ist das keine Nebensache. Die LEAG bezeichnet sich selbst als größte Arbeitgeberin der Region [3]. Wie frei fühlt sich ein Kraftwerker, der die AfD wählt, wenn in den Bündnissen seines Arbeitgebers erklärt wird, wen man nicht wählt? Diese Frage muss sich ein Personalvorstand gefallen lassen.

Ein Vergleich, der nicht trägt

Herr Waniek stellt meine Kritik in eine Reihe mit den Zeiten von „Ende Gelände“ [2]. Ich bin aber nicht unbefugt in einen Tagebau eingedrungen. Gruppen von Ende Gelände haben genau das im November 2019 in den Tagebauen Jänschwalde und Welzow-Süd getan, die LEAG stoppte daraufhin in Jänschwalde aus Sicherheitsgründen die Kohleförderung [11]. Das Unternehmen erstattete Anzeigen und musste das Kraftwerk Jänschwalde auf ein Minimum herunterfahren, weil die Kohlezufuhr blockiert war [12]. Mit den Vorräten sollte die Fernwärme für Cottbus und Peitz so lange wie möglich gesichert werden [13]. Schon 2016 musste das Kraftwerk Schwarze Pumpe, damals noch unter Vattenfall, wegen Blockaden auf ein Fünftel seiner Leistung gedrosselt werden. Nach einem Bericht des rbb wurde dabei ein Wachmann des Werkschutzes verletzt [14].

Ich habe weder Beschäftigte in Gefahr gebracht noch die Versorgung unserer Stadt. Ich habe eine Frage gestellt.

Was das Recht vorgibt

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat in § 75 darauf zu achten, dass niemand wegen seiner politischen Betätigung oder Einstellung benachteiligt wird [15]. Die Arbeitsgerichte verlangen für Konsequenzen aus außerdienstlichem Verhalten eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses. Berührt das private Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht, darf der Arbeitgeber es nicht mit einer Kündigung missbilligen [16]. Herr Waniek beruft sich selbst auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [2]. Sie schützt eben auch die Meinung, die dem Vorstand nicht passt.

Was ich von der LEAG erwarte

Erstens: Benennen Sie schriftlich und konkret, welches Verhalten außerhalb der Arbeitszeit Konsequenzen hat. Zweitens: Erklären Sie verbindlich, dass Mitgliedschaft, Engagement und Stimmabgabe für eine nicht verbotene Partei bei der LEAG keine Rolle spielen. Drittens: Legen Sie offen, in welchem Umfang die LEAG die genannten Bündnisse unterstützt, ob ideell oder finanziell.

„Unsere Werte stehen nicht nur auf Papier“, schreibt Herr Waniek [2]. Dann bringen Sie die Grenze bitte genau dort hin, schwarz auf weiß. Ich bleibe bei meiner Aussage: Ein Arbeitsvertrag darf kein Gesinnungsvertrag sein.

Quellen

[1]      Niederlausitz aktuell: Unternehmen warnen in Cottbus vor Rechtsextremismus als Standortrisiko, 27.09.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/323640/cottbus-stadtverordnete-aktuelle-stunde-rechtsextremismus-standortrisiko-leag-waniek.html

[2]      Jörg Waniek: Beitrag „Null Toleranz für Intoleranz!“ auf Facebook, September 2026. https://www.facebook.com/100000461800302/posts/pfbid0325SGJ1sb98ZEtHwjKVKwpsLfM5VxWit7NkQnyvwQUwydG7SXPsZrovFGmPM5snucl/

[3]      LEAG: Engagement für Vielfalt. https://www.leag.de/de/unternehmen/engagement/

[4]      LEAG: LEAG ist Teil der deutschlandweiten Kampagne #Zusammenland, 15.02.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-ist-teil-der-deutschlandweiten-kampagne-zusammenland-vielfalt-macht-uns-stark/

[5]      LEAG: LEAG beteiligt sich an der „Brandenburg zeigt Haltung“-Kampagne, 16.05.2024. https://www.leag.de/de/news/details/leag-beteiligt-sich-an-der-brandenburg-zeigt-haltung-kampagne/

[6]      Brandenburg zeigt Haltung: Aufruf und unterstützende Organisationen. https://www.brandenburg-zeigt-haltung.de/

[7]      Tagesspiegel: Bund stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: Brandenburgs Innenministerin Lange dennoch gegen Verbotsverfahren, Mai 2025. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/bund-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-brandenburgs-innenministerin-lange-dennoch-gegen-verbotsverfahren-13630057.html

[8]      Cottbuser Aufbruch: Über uns. https://www.cottbuser-aufbruch.de/cottbuser-aufbruch/ueber-uns.html

[9]      Cottbuser Aufbruch: 25 Jahre Cottbuser Aufbruch, eine kleine Chronik, 2024. https://www.cottbuser-aufbruch.de/kat-aktuelles/25-jahre-cottbuser-aufbruch-eine-kleine-chronik.html

[10]    BTU Cottbus-Senftenberg: Kundgebung „Wir tanzen zusammen. Demokratie verteidigen“, September 2024. https://www.b-tu.de/forschung/aktuelles/ansicht/27243-kundgebung-wir-tanzen-zusammen-demokratie-verteidigen

[11]    LEAG: Ende Gelände besetzt Betriebsanlagen der LEAG, 30.11.2019. https://www.leag.de/de/news/details/ende-gelaende-besetzt-betriebsanlagen-der-leag/

[12]    Radio Lausitz: Kohlegegner verlassen Tagebaue Jänschwalde und Schleenhain, 30.11.2019. https://www.radiolausitz.de/beitrag/heisses-protestwochenende-im-lausitzer-revier-615434/

[13]    Wikipedia: Kraftwerk Jänschwalde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftwerk_J%C3%A4nschwalde

[14]    Wikipedia: Ende Gelände 2016. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_Gel%C3%A4nde_2016

[15]    § 75 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/BetrVG/75.html

[16]    Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Urteil vom 08.10.2024, 3 SLa 313/24. https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2024/NRWE_LAG_D_sseldorf_3_SLa_313_24_Urteil_20241008.html

Seit gut einem Jahr geht die Schlagzeile um, der Bundesrechnungshof habe Deutschland für pleite erklärt [1]. Das hat er so nicht gesagt. Was er tatsächlich festgestellt hat, ist allerdings kaum weniger beunruhigend: Der Bund kann seine Aufgaben schon heute nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen, und die Bundesregierung macht trotzdem einfach weiter. Ich will hier sauber auseinanderhalten, was stimmt, was nicht stimmt und wo die Politik in Berlin die falschen Prioritäten setzt.

Pleite ist Deutschland nicht, aber der Bund lebt über seine Verhältnisse

In seiner Analyse zum Bundeshaushalt 2026 schrieb der Bundesrechnungshof im September 2025, der Bund lebe strukturell über seine Verhältnisse und sei „nicht mehr in der Lage, staatliche Kernaufgaben dauerhaft aus seinen Einnahmen zu finanzieren“ [2]. Diesen Satz haben manche Medien zur Pleite zugespitzt.

Im September 2026 hat der Rechnungshof nachgelegt. Seine Analyse zum Haushaltsentwurf 2027 trägt die Überschrift, der Bund sei weiter auf dem Weg in die Schuldenfalle [3]. Die Regierung müsse diesen Weg jetzt verlassen, eine entschiedene Sanierung des Haushalts dürfe nicht länger aufgeschoben werden [3][4].

Zahlungsunfähig ist Deutschland dagegen nicht. Alle sechs Ratingagenturen, deren Urteile die Finanzagentur des Bundes ausweist, bewerten die Bundesrepublik weiterhin mit der Bestnote, zuletzt bestätigt im September 2026 [5]. Die gesamtstaatliche Schuldenquote, also die Schulden im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, lag Ende 2025 bei 63,5 Prozent [6] und damit knapp über dem europäischen Grenzwert von 60 Prozent [7]. Die Gefahr liegt nicht im Heute, sondern in der Richtung, in die es geht.

Jeder dritte Euro des Bundes ist geliehen

Für 2027 plant die Bundesregierung im Kernhaushalt Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro [3][4]. Dazu kommen Kredite in den Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr. Zusammen nimmt der Bund 2027 rund 204 Milliarden Euro neue Schulden auf, das sind etwa 32 Prozent seiner Ausgaben [3]. Die Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro decken nur noch rund 71 Prozent des Kernhaushalts [3].

Von 2026 bis 2030 plant die Regierung neue Kredite von mehr als einer Billion Euro [3]. Ende 2020 lag der Schuldenstand des Bundes bei 1,5 Billionen Euro, aufgebaut in mehr als 70 Jahren. Bis 2030 soll er sich auf mindestens 3 Billionen Euro verdoppeln [3].

Den Preis zahlt der Steuerzahler über die Zinsen. Sie steigen nach den Plänen der Regierung von 2026 bis 2030 auf das 2,7‑Fache, auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr [3]. Das ist mehr, als der Bund dann zusammen für Verkehr, Gesundheit, Bildung und Familie sowie Forschung ausgibt [3]. Jeder Euro, der in Zinsen fließt, fehlt für Straßen, Schulen und Sicherheit.

Die Bestnote für Deutschlands Kreditwürdigkeit steht auf dem Spiel

Noch vergeben alle Ratingagenturen die Bestnote. Doch der Bundesrechnungshof warnt ausdrücklich: Verlieren die Finanzmärkte das Vertrauen, dass der Bund seine Verschuldung wieder in den Griff bekommt, droht eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit und damit noch höhere Zinsen. Weil Deutschlands Bonität auch die Kreditkosten der Europäischen Union und anderer Mitgliedstaaten beeinflusst, hätte das Folgen weit über unser Land hinaus [3].

Die Ratingagenturen sagen selbst, wann sie handeln würden. Standard & Poor’s könnte Deutschland herabstufen, wenn die Wirtschaft deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt, etwa weil die schuldenfinanzierten Ausgaben das Wachstum mittelfristig nicht spürbar anheben [8]. Genau daran hat die Agentur Zweifel: Nur ein Teil der geplanten Investitionen sei wirklich zusätzlich, und die Reformen der Bundesregierung kämen bisher nur langsam voran [8].

Die Ratingagentur Scope erwartet, dass die Schuldenquote von 63,5 Prozent Ende 2025 bis 2031 auf rund 74 Prozent steigt. Schon heute sei sie im Vergleich mit anderen Ländern mit Bestnote relativ hoch. Bleibt der erhoffte Wachstumsschub aus, verläuft der Schuldenpfad nach Einschätzung von Scope noch ungünstiger [9]. Die Bundesregierung wettet also mit geliehenem Geld auf einen Aufschwung. Geht die Wette nicht auf, zahlt der Steuerzahler doppelt: erst über die Schulden, dann über die höheren Zinsen.

Wie Merz die Schuldenbremse ausgehebelt hat

Das Problem ist kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem. 2019 gab der Bund im Kernhaushalt 357 Milliarden Euro aus, 2027 sollen es 555 Milliarden Euro sein. Rechnet man die Sondervermögen dazu, steigen die Ausgaben in diesem Zeitraum um rund 84 Prozent [3]. Die Einnahmen ohne Kredite wuchsen dagegen von 2019 bis 2026 nur um rund 20 Prozent [10].

Möglich wurde diese Ausgabenflut durch einen Wortbruch. Im Wahlkampf hatten Friedrich Merz und die Union ein schuldenfinanziertes Investitionsprogramm noch vehement abgelehnt. Kurz nach der Wahl beschlossen Union, SPD und Grüne in einer Sondersitzung genau das [11], und zwar noch mit dem alten, bereits abgewählten Bundestag [2]. Seitdem sind Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Hilfen für angegriffene Staaten oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse ausgenommen. Dazu kam ein ausschließlich kreditfinanziertes Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaneutralität [2]. Der Rechnungshof nennt die Schuldenregel seitdem weitgehend entkernt und wirkungslos [3].

Dazu kommen Schattenhaushalte. Die Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr sind nichts anderes als Schulden neben dem eigentlichen Haushalt. Ihre Kredite tauchen in der offiziellen Neuverschuldung des Haushalts nicht auf und sind von der Schuldenbremse ausgenommen, obwohl der Bund für sie Zinsen zahlen muss [3]. Der Rechnungshof stellt klar, dass schon der Name „Sondervermögen“ einen Wert vortäuscht, den es nicht gibt, und dass erst mit diesen Töpfen das wahre Ausmaß der Ausgaben sichtbar wird [3]. Ich nenne das, was es ist: eine Täuschung der Bürger.

Gleichzeitig schiebt die Regierung die Rückzahlung alter Schulden immer weiter auf. Die Corona-Notlagenkredite sollten ursprünglich ab 2023 getilgt werden. Der Termin wurde mehrfach verschoben und soll nun erneut von 2028 auf 2033 rutschen [3]. Für den Haushalt 2027 will die Regierung außerdem 6,8 Milliarden Euro aus einer „Rücklage“ entnehmen, in der nach Feststellung des Rechnungshofes gar kein Geld liegt. Sie muss dafür in Wahrheit Kredite aufnehmen, was der Rechnungshof für verfassungsrechtlich riskant hält [3].

Wo die Bundesregierung die falschen Prioritäten setzt

Die Regierung spricht von einem strikten Sparkurs. Tatsächlich plant sie für 2027 Einsparungen und Mehreinnahmen von 17,1 Milliarden Euro, das sind gerade einmal 1,3 Prozent der Einnahmen und Ausgaben von Haushalt und Sondervermögen. Mehr als ein Drittel davon ist noch nicht einmal mit konkreten Maßnahmen unterlegt [3]. Zugleich hat sie ihre eigenen Ausgabenpläne für 2027 bis 2029 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 115 Milliarden Euro erhöht [3].

Beispiel Subventionen: Ihr Volumen hat sich seit 2019 auf 77,8 Milliarden Euro fast verdreifacht [3]. Haupttreiber ist nach Angaben des Finanzministeriums, dass die Förderung des Ökostroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird [12]. Der Rechnungshof hält allein bei nachweislich unwirksamen oder klimaschädlichen Steuervergünstigungen 17 Milliarden Euro jährlich für einsparbar, bei den Finanzhilfen mehr als 35 Milliarden Euro. Die Regierung will davon ganze 3 Milliarden Euro heben [3].

Beispiel Investitionen: Die neuen Schulden werden mit Zukunftsinvestitionen begründet. Doch die Investitionen aus Haushalt und Sondervermögen sinken 2027 sogar leicht, und ohne Rechentricks fällt die Investitionsquote des Kernhaushalts bis 2030 auf 7,7 Prozent [3]. Der Rechnungshof warnt ausdrücklich davor, dass Investitionen aus dem Haushalt verdrängt werden und der Konsum wächst [10].

Beispiel Länderaufgaben: Schon 2023 bezahlte der Bund Aufgaben der Länder mit 26 Milliarden Euro, und er weitet diese Hilfen weiter aus. Der Rechnungshof stellt dazu trocken fest, dass sich der Bund das nicht leisten kann [3].

Dazu kommen neue Dauerlasten. Das Rentenpaket 2025 verursacht allein von 2028 bis 2030 Mehrausgaben von 30 Milliarden Euro [10]. Für die Unterstützung der Ukraine sind 2027 rund 11,6 Milliarden Euro eingeplant [13], die über die Ausnahme von der Schuldenbremse auf Kredit finanziert werden können [2]. Aus der Regierung kommt inzwischen sogar die Forderung, auch Teile der Entwicklungshilfe auf diesem Weg zu finanzieren [3]. Und die Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu der das frühere Bürgergeld gehört, schlägt 2027 mit 50,8 Milliarden Euro fast genauso hoch zu Buche wie 2026 mit 51,0 Milliarden Euro [14].

Was jetzt geschehen muss

Ich fordere eine echte Wende in der Haushaltspolitik, keine Kosmetik. Die Schuldenbremse muss wieder bremsen. Die unbegrenzte Ausnahme für Verteidigungs- und Auslandsausgaben gehört begrenzt, und dauerhafte Aufgaben wie die Verteidigung müssen wieder aus laufenden Einnahmen bezahlt werden, wie es auch der Rechnungshof verlangt [10]. Die Tilgung der Corona-Kredite darf nicht erneut verschoben werden, und die leere „Rücklage“ gehört ersatzlos gestrichen [3].

Gespart werden muss zuerst dort, wo der Rechnungshof längst gezeigt hat, dass Geld verschwendet wird: bei unwirksamen Subventionen und bei Aufgaben, für die der Bund gar nicht zuständig ist. Jeder geliehene Euro muss in Straßen, Brücken, Schulen und eine leistungsfähige Verwaltung fließen und nicht in neuen Konsum. Und bevor Milliarden auf Pump ins Ausland gehen, muss die Frage erlaubt sein, was wir den eigenen Bürgern noch leisten können.

Meine Fraktion zeigt, dass es anders geht

Dass solide Haushaltspolitik möglich ist, hat meine Fraktion im Bundestag bewiesen. Zum Bundeshaushalt 2026 haben wir mit rund 1.100 Änderungsanträgen einen eigenen Alternativhaushalt vorgelegt. Er kommt mit 121,8 Milliarden Euro weniger neuen Schulden aus als der Entwurf der Bundesregierung und hält die alte Schuldenbremse ein, ohne die Ausnahme für Verteidigungsausgaben zu nutzen [15]. Ganz ohne Kredite kommt zwar auch er nicht aus, er sieht noch 61,1 Milliarden Euro vor. Aber er zeigt die Richtung, und er holt Ausgaben aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen zurück in den regulären Haushalt, damit Staatsaufgaben wieder aus laufenden Einnahmen bezahlt werden [15].

Gespart wird dort, wo die Bundesregierung das Geld der Bürger mit vollen Händen verteilt: bei den Zahlungen an die Europäische Union (34,6 Milliarden Euro), im Klima- und Transformationsfonds (33,1 Milliarden Euro), beim Bürgergeld und der Eingliederung in Arbeit (14,1 Milliarden Euro), bei den Waffenlieferungen an die Ukraine (11,5 Milliarden Euro) und durch die Abschaffung des Entwicklungshilfeministeriums (7,8 Milliarden Euro). Hinzu kommen 23,7 Milliarden Euro bei Verteidigungsausgaben, die bei der heutigen Beschaffungslage ohnehin nicht sinnvoll ausgegeben werden können, und deutliche Kürzungen bei den politischen Stiftungen [15].

Das eingesparte Geld geht an die zurück, die es erwirtschaften. Bürger und Wirtschaft werden um 54,7 Milliarden Euro entlastet, unter anderem durch die Abschaffung des CO₂-Preises, eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, niedrigere Lohn- und Einkommensteuern und höhere Zuschüsse an Renten- und Krankenversicherung. Für die Städte und Gemeinden sieht der Alternativhaushalt eine Nothilfe von 5 Milliarden Euro vor [15]. Für den Haushalt 2027 werden wir diese Vorschläge in den laufenden Beratungen weiter ausbauen [16].

Deutschland ist nicht pleite. Aber eine Regierung, die jeden dritten Euro leiht, die Bestnote unserer Kreditwürdigkeit aufs Spiel setzt und die Rechnung unseren Kindern und Enkeln hinterlässt, handelt verantwortungslos. Dem Staat geht es am Ende nicht anders als jeder Familie: Wer Schulden für den laufenden Konsum macht statt für bleibende Werte, landet in der Schuldenfalle. Wer heute nicht spart, zahlt morgen nur noch Zinsen.

Quellen

[1] Die Weltwoche: Bundesrechnungshof-Studie besagt: Deutschland ist pleite, 17.09.2025. https://weltwoche.ch/daily/bundesrechnungshofs-studie-besagt-deutschland-ist-pleite/

[2] Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss, Analyse zur Lage der Bundesfinanzen für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026, 17.09.2025, veröffentlicht über Table.Briefings. https://table.media/assets/berlin/21-1748-brh-bericht-nach-88-absatz-2-bho–analyse-zur-lage-der-bundesfinanzen-fur-die-beratungen-zum-bundeshaushalt-2026.pdf

[3] Bundesrechnungshof: Bericht nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss, Analyse zur Lage der Bundesfinanzen für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, 03.09.2026, veröffentlicht über Table.Briefings. https://table.media/assets/berlin/brh_2027.pdf

[4] dpa über ad-hoc-news.de: Rechnungshof: „Weg in Schuldenfalle verlassen“, 04.09.2026. https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/der-bundesrechnungshof-moniert-vor-den-beratungen-zum-haushalt-2027-im/70053535

[5] Deutsche Finanzagentur: Ratings der Bundesrepublik Deutschland, Stand September 2026. https://www.deutsche-finanzagentur.de/finanzierung-des-bundes/der-bund-als-emittent/ratings

[6] Deutsche Bundesbank: Deutsche Staatsschulden wachsen 2025 um 144 Milliarden Euro auf 2,8 Billionen Euro, Schuldenquote steigt von 62,2 auf 63,5 Prozent, 31.03.2026. https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/deutsche-staatsschulden-992718

[7] Deutsche Bundesbank: Maastricht-Defizit und -Schuldenstand. https://www.bundesbank.de/de/statistiken/oeffentliche-finanzen/maastricht-defizit-und-schuldenstand/maastricht-defizit-und-schuldenstand-773068

[8] S&P Global Ratings: Research Update, Germany ‚AAA/A-1+‘ Ratings Affirmed; Outlook Stable, 24.04.2026, veröffentlicht von der Deutschen Finanzagentur. https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260424_S_P_Ratings_Research_Update.pdf

[9] Scope Ratings: Scope affirms Germany’s AAA rating with Stable Outlook, 04.09.2026, veröffentlicht von der Deutschen Finanzagentur. https://www.deutsche-finanzagentur.de/fileadmin/user_upload/Finanzagentur/pdf/ratingberichte/20260904_Scope_Ratings_RAR_Germany.pdf

[10] Bundesrechnungshof: Pressemitteilung „Zurück zu stabilen Staatsfinanzen: Ausgabendynamik vermindern, Reformen angehen“, 20.04.2026. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bwv_eckwerte.html

[11] Focus über Yahoo Nachrichten: Haushalts-Showdown im Bundestag, 09.07.2025. https://de.nachrichten.yahoo.com/haushalts-showdown-bundestag-merz-investitionen-083436186.html

[12] Bundesministerium der Finanzen: Bundeskabinett beschließt den 30. Subventionsbericht, 10.09.2025. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/09/2025-09-10-30-subventionsbericht.html

[13] Bundesministerium der Finanzen: Bundeshaushalt 2027, Für ein starkes und krisenfestes Deutschland, 06.07.2026. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html

[14] Deutscher Bundestag, heute im bundestag: 201 Milliarden Euro für den Sozialetat 2027, 19.08.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1205416

[15] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: AfD-Bundestagsfraktion legt Alternativhaushalt 2026 vor, 14.11.2025. https://afdbundestag.de/afd-bundestagsfraktion-legt-alternativhaushalt-2026-vor/

[16] AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag: Haushaltsentwurf 2027 ist Schlag ins Gesicht für alle fleißigen Deutschen, 06.07.2026. https://afdbundestag.de/haushaltsentwurf-2027-ist-schlag-ins-gesicht-fuer-alle-fleissigen-deutschen/

Im Schuljahr 2025/2026 hat die Polizei 278 Strafanzeigen wegen Gewalt an Cottbuser Schulen aufgenommen [1]. Das steht in der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage AN-149/26 unserer Fraktion, die zur Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 beantwortet wurde. Die Zahlen bestätigen, wovor ich seit Jahren warne. Gleichzeitig zeigt die Antwort, dass die Stadt auf entscheidende Fragen keine Auskunft gibt.

278 Anzeigen, 27 Schulen, vor allem Sachsendorf

Von den 278 Anzeigen hat die Polizei 257 bereits an die Staatsanwaltschaft Cottbus abgegeben (Stand 16. September 2026) [1]. 208 Verfahren lassen sich einem Tatort an einer Schule oder in ihrem unmittelbaren Umfeld zuordnen. Betroffen sind 27 Schulen. Fast die Hälfte dieser Fälle entfällt auf nur drei Schulen: 44 auf die Sachsendorfer Oberschule, 37 auf die Regine-Hildebrandt-Grundschule und 20 auf die Theodor-Fontane-Gesamtschule. Weitere 20 Verfahren betreffen die Gesamtschule Spree-Neiße in Kolkwitz [1].

Es geht dabei nicht um Rangeleien auf dem Pausenhof. Die Polizei zählt 86 Körperverletzungen, 72 gefährliche Körperverletzungen, also Angriffe etwa mit Waffen, gefährlichen Gegenständen oder durch mehrere Täter gemeinsam, dazu 42 Bedrohungen und 39 Beleidigungen. Hinzu kommen 10 Raubtaten, 2 schwere Raubtaten, 6 Erpressungen und 3 räuberische Erpressungen, 3 Verstöße gegen das Waffengesetz sowie mehrere Sexualdelikte, darunter 3 Fälle nach § 177 Strafgesetzbuch (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) und 2 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern [1].

Die Tatverdächtigen sind überwiegend selbst sehr jung: 96 Kinder unter 14 Jahren, die noch nicht strafmündig sind, 76 Jugendliche, 17 Heranwachsende und 20 Erwachsene [1]. Mehr als 80 Prozent sind also Kinder und Jugendliche. Geschädigt wurden 93 Kinder, 94 Jugendliche, 14 Heranwachsende und 62 Erwachsene [1]. Auch im neuen Schuljahr geht es weiter: Bis Anfang September 2026 kamen bereits 10 neue Anzeigen hinzu, wieder unter anderem an der Sachsendorfer Oberschule und an der Regine-Hildebrandt-Grundschule [1].

Sechs von zehn Tatverdächtigen sind keine Deutschen

Bei 204 Tatverdächtigen nennt die Polizei die Staatsangehörigkeit. 81 von ihnen sind Deutsche, 123 sind Ausländer [1]. Das sind rund 60 Prozent. Allein 52 Tatverdächtige haben die syrische Staatsangehörigkeit, also etwa jeder vierte. Es folgen 22 russische, 11 afghanische und 8 ukrainische Staatsangehörige [1]. Zum Vergleich: In ganz Cottbus liegt der Ausländeranteil bei knapp 15 Prozent der Einwohner (Stand 30. Juni 2026) [2]. Wie hoch der Anteil unter den Schülern ist, veröffentlicht die Stadt nicht. Er dürfte höher liegen als in der Gesamtbevölkerung, weil viele zugewanderte Familien junge Kinder haben. Genau diese Zahl muss die Stadt vorlegen, damit sich der Abstand sauber einordnen lässt [BELEG FEHLT: Ausländeranteil unter Cottbuser Schülern].

Das ist keine Aussage über syrische oder andere ausländische Kinder im Allgemeinen. Die meisten von ihnen gehen friedlich zur Schule und leiden selbst unter der Gewalt. Es ist aber eine Aussage darüber, dass Integration an mehreren Cottbuser Schulen gescheitert ist und dass man darüber offen sprechen muss.

Seit Jahren bekannt, seit Monaten eskaliert

Neu ist das Problem nicht. Bereits im Oktober 2023 habe ich hier berichtet, dass sich die Gewalt an Cottbuser Schulen verdoppelt hatte und dass damals 32 von 73 Tatverdächtigen keine Deutschen waren [3]. Im November 2025 habe ich auf das Meldeportal der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg für Gewalt an Schulen hingewiesen [4]. Im Dezember 2025 haben Eltern der Regine-Hildebrandt-Grundschule in einem Brandbrief Übergriffe, Reizgas auf dem Schulhof, Drohungen und Erpressungen geschildert [5].

Im Januar 2026 berichtete Innenminister René Wilke im Innenausschuss des Landtages von 108 Ermittlungsverfahren im Schulumfeld seit Ende Juni 2025 [6]. Die Polizei richtete eine eigene Ermittlungsgruppe „Schule“ ein [6]. Am 16. Januar 2026 vereinbarten Innenminister Wilke, Bildungsminister Steffen Freiberg und Oberbürgermeister Tobias Schick beim sogenannten Cottbus-Gipfel einen Sicherheitsdienst, mehr Polizei auf Schulhöfen und Schulwegen, Wohnsitzauflagen für zugewiesene Familien und die Sicherung von Präventionsprojekten [7]. Acht Monate später steht die Zahl bei 278 Anzeigen. Zwar sind Ermittlungsverfahren und Anzeigen nicht völlig gleich gezählt, doch die Richtung ist eindeutig.

Was die Stadt nicht beantwortet

Unsere Anfrage enthielt vier Fragen. Beantwortet wurden sie nur zum Teil. Nach dem Anteil der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse bei der Einschulung hatten wir ausdrücklich gefragt. Dazu steht in der Antwort kein Wort [1]. Ebenso fehlt der aufenthaltsrechtliche Status der Tatverdächtigen, also ob sie etwa geduldet sind, eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren besitzen oder ausreisepflichtig sind. Auch die Zahl der Doppelstaatler nennt die Stadt nicht. Eine Aufschlüsselung der Nationalitäten nach Schulen erfolgt nach eigener Aussage nicht [1].

Bei der Prävention wird es noch dünner. Im Januar 2026 fanden 31 Veranstaltungen mit 577 Teilnehmern statt [1]. Statt der erbetenen Liste aller Kurse nennt die Stadt nur fünf Schulen, eine davon in Spremberg. Die Sachsendorfer Oberschule und die Regine-Hildebrandt-Grundschule, wo sich die meisten Fälle häufen, tauchen in dieser Aufzählung nicht auf [1]. Nach einer Erfolgskontrolle hatten wir gefragt. Die Antwort beschränkt sich darauf, dass Lehrer und Schüler die Veranstaltungen positiv wahrnähmen [1]. Das ist ein Stimmungsbild, keine Wirkungskontrolle.

Auf die Frage nach ausländerrechtlichen Maßnahmen gegen straffällige Schüler und ihre Sorgeberechtigten nennt die Stadt keinen einzigen konkreten Fall und keine einzige Zahl. Sie verweist auf Zuständigkeiten, auf die Zentrale Ausländerbehörde des Landes und darauf, dass es im vergangenen Jahr Abschiebungen gegeben habe [1]. Wie viele, bleibt offen. Und ob die im Januar angekündigten Wohnsitzauflagen [7] überhaupt umgesetzt wurden, erfahren die Stadtverordneten ebenfalls nicht.

Was jetzt passieren muss

Wer Probleme lösen will, muss sie zuerst vollständig kennen. Ich fordere deshalb, dass die Stadt die fehlenden Angaben nachliefert: den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen, den Ausländeranteil unter den Cottbuser Schülern und die Zahl der Fälle je Schule nach Staatsangehörigkeit, selbstverständlich anonymisiert. Unsere Fraktion wird diese Fragen erneut stellen.

An den am stärksten belasteten Schulen braucht es dauerhaft Sicherheitspersonal, nicht nur für ein paar Monate. Prävention gehört zuerst dorthin, wo die Gewalt stattfindet, und sie muss an ihrer Wirkung gemessen werden, nicht an der Zahl der Vorträge. Die angekündigten Wohnsitzauflagen müssen umgesetzt und öffentlich bilanziert werden. Und wer ausreisepflichtig ist und Straftaten begeht, muss das Land auch tatsächlich verlassen. Dafür will ich Zahlen sehen, keine Textbausteine.

Die Leidtragenden sind die Kinder, deutsche wie ausländische, die sich an ihrer Schule nicht mehr sicher fühlen, und die Lehrer, die allein gelassen werden. Ihnen schulden Stadt und Land keine Stimmungsberichte, sondern sichere Schulen. Dafür setze ich mich weiter ein.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dezernat Ordnung, Sicherheit, Sport, Gesundheit und Bürgerservice: Antwort auf die Anfrage AN-149/26 der AfD-Fraktion „Gewalt an Cottbuser Schulen“ zur Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2026 SessionNet | Anfrage zu Gewalt an Cottbuser Schulen

[2] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Kommunalstatistik: Bevölkerung, Stand 30.06.2026. https://cottbus.de/kommunalstatistik/bevoelkerung/

[3] Lars Schieske: Die Realität holt Cottbus ein, 26.10.2023, aktualisiert 07.03.2025. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/die-realitaet-holt-cottbus-ein/

[4] Lars Schieske: Gewalt an Schulen in Brandenburg, 08.11.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/gewalt-an-schulen-in-brandenburg/

[5] Lars Schieske: Wenn Schulen kippen, versagt die Politik. Brandbriefe aus Cottbus und Ludwigshafen sind der letzte Warnruf, 16.12.2025. https://lars-schieske.de/fokusbeitrag/wenn-schulen-kippen-versagt-die-politik-brandbriefe-aus-cottbus-und-ludwigshafen-sind-der-letzte-warnruf/

[6] Niederlausitz aktuell: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Gewalt an Cottbuser Grundschule, 15.01.2026. https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/cottbus/307898/staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-gewalt-an-cottbuser-grundschule.html

[7] Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: „Cottbus-Gipfel“ gegen Gewalt unter Schülern, Pressemitteilung vom 16.01.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~16-01-2026-cottbus-gipfel-gegen-gewalt-unter-schuelern

Am 3. Oktober feiern wir den Tag der Deutschen Einheit. Er ist ein gesetzlicher Feiertag, und das ist gut so. Doch wenn ich an die Wende zurückdenke, dann denke ich nicht an den 3. Oktober 1990, sondern an den 9. November 1989. An diesem Abend haben sich die Menschen in der DDR ihre Freiheit selbst genommen. Der 3. Oktober war der Tag der Verträge und Unterschriften. Der 9. November war der Tag des Volkes.

Ein Donnerstag, den ich nie vergessen werde

Der 9. November 1989 war ein Donnerstag. Für unsere Familie war dieses Datum schon vorher etwas Besonderes: Genau zwei Jahre zuvor, am 9. November 1987, waren wir in unser neues Haus eingezogen. Wir feierten also mit der Familie den zweiten Jahrestag unseres Einzugs, und am selben Abend schrieb Berlin Weltgeschichte. Günter Schabowski, Mitglied des SED-Politbüros, verlas auf einer Pressekonferenz die neue Reiseregelung und antwortete auf die Frage, ab wann sie gelte, mit „sofort, unverzüglich“ [1]. Tausende zogen daraufhin zu den Grenzübergängen, und noch in derselben Nacht war die Mauer offen [1].

Am Samstag darauf, dem 11. November, ging es für mich zum ersten Mal nach West-Berlin. Dort habe ich mir eine Bravo gekauft. Das klingt heute banal, aber für mich war es damals ein kleines Stück Freiheit zum Anfassen. Alles war bunt, alles war neu, und die Menschen waren nett und freundlich. So habe ich West-Berlin in Erinnerung.

Berlin heute: Ein anderes Bild

Wer heute mit offenen Augen durch Berlin geht, sieht eine andere Stadt. Zwar meldet der Senat für 2025 insgesamt weniger Straftaten als im Vorjahr, doch die Gewalt bleibt auf hohem Niveau. Die Polizei erfasste 80.541 Rohheitsdelikte, also Raub, Körperverletzung und ähnliche Taten, das sind mehr als 220 an jedem einzelnen Tag. Die Zahl der Fälle von Mord und Totschlag stieg um 41 Prozent auf 165 [2]. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Rohheitsdelikte noch bei 70.374 [3].

Die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen in Berlin hat sich von 25.975 im Jahr 2022 auf 53.610 im Jahr 2025 mehr als verdoppelt [4]. Hinzu kommen Schätzungen zufolge rund 6.000 Obdachlose, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben [5]. Und 2025 starben in Berlin 300 Menschen im Zusammenhang mit Drogen, so viele wie seit mindestens Anfang der 2000er Jahre nicht [6]. Im Jahr 2020 waren es noch 215 [7].

Auch das Gesicht der Stadt hat sich verändert. Ende 2025 hatten 42,3 Prozent der Berliner einen Migrationshintergrund, und fast jeder vierte Einwohner besaß keinen deutschen Pass [8]. In manchen Vierteln erkenne ich das Berlin von damals kaum wieder. Ich sage offen, das ist meine persönliche Meinung: Berlin ist zu einer Hochburg der Einwanderung geworden, und das entspricht nicht dem Anspruch, den ich an die Hauptstadt unseres Landes habe. Eine Hauptstadt sollte das Land widerspiegeln, dessen Hauptstadt sie ist, und ein Ort sein, an dem sich die Deutschen zu Hause fühlen. Die Verantwortung dafür tragen nicht die Menschen, die gekommen sind, sondern die Politiker, die über Jahrzehnte Einwanderung zugelassen haben, ohne für gelingende Integration zu sorgen. Wer diese Entwicklung sieht und dabei an das Berlin von 1989 denkt, der muss ins Nachdenken kommen.

Was die Bürgerrechtler eigentlich wollten

Die Menschen, die im Herbst 1989 auf die Straße gingen, hatten erkannt, dass der SED-Staat am Ende war. Die schnelle Einheit stand bei vielen Bürgerrechtlern aber zunächst nicht auf dem Programm. Sie wollten die DDR von innen erneuern. Ende November 1989 veröffentlichten Schriftsteller, Künstler und Bürgerrechtler wie Christa Wolf, Stefan Heym und Friedrich Schorlemmer den Aufruf „Für unser Land“. Darin warnten sie vor einem „Ausverkauf unserer materiellen und moralischen Werte“ und davor, dass die DDR von der Bundesrepublik vereinnahmt werde [9]. Innerhalb weniger Wochen schlossen sich mehr als 1,1 Millionen Bürger dem Appell an [10]. Manche Unterzeichner hofften dabei noch auf einen besseren Sozialismus, den ich für einen Irrweg halte. Ihre Warnung vor dem Ausverkauf aber sollte sich bewahrheiten.

Ein zweites Beispiel ist der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches vom April 1990. Er sah unter anderem soziale Grundrechte wie das Recht auf Arbeit und auf Wohnung vor [11]. Die Bürgerrechtler wollten die Einheit über Artikel 146 des Grundgesetzes erreichen, also über eine neue gemeinsame Verfassung, die das Volk selbst bestätigt. Die Regierungsfraktionen setzten dagegen auf den Beitritt der DDR nach Artikel 23. Der Entwurf des Runden Tisches blieb ein Entwurf [12]. Selbst Bundeskanzler Helmut Kohl hatte in seinem Zehn-Punkte-Programm vom 28. November 1989 zunächst eine schrittweise Annäherung über konföderative Strukturen zwischen beiden Staaten vorgeschlagen [13]. Es kam anders: Nach der Volkskammerwahl vom 18. März 1990 setzte sich der schnelle Beitritt durch, auch weil die Mehrheit der Ostdeutschen ihn wollte [14]. Die Idee, dass sich die Deutschen in freier Abstimmung gemeinsam eine Verfassung geben, ist bis heute nicht eingelöst.

Vom Ausverkauf des Ostens zur Deindustrialisierung des ganzen Landes

Was dann folgte, haben wir im Osten am eigenen Leib erfahren. Die Treuhandanstalt übernahm 1990 mehr als 8.500 Betriebe mit gut vier Millionen Beschäftigten. Ende 1994 bestanden davon nur noch anderthalb Millionen Arbeitsplätze. Zwei Drittel aller Beschäftigten der DDR-Industrie verloren in den frühen Neunzigern ihre Arbeit [15].

Heute erlebt die ganze Bundesrepublik, was der Osten damals erlebt hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes arbeiteten Mitte 2026 im Verarbeitenden Gewerbe 144.100 Menschen weniger als ein Jahr zuvor. In der Automobilindustrie waren so wenige Menschen beschäftigt wie noch nie seit 2005 [16]. Seit 2019 sind in Deutschland 341.500 Industriearbeitsplätze verloren gegangen [17]. Das ist kein Konjunkturtal mehr, das ist ein Abstieg.

Eine politische Klasse ohne Bodenhaftung

Wie weit sich Teile der Politik vom Leben der Bürger entfernt haben, zeigt ein Beispiel aus diesen Tagen. Philipp Amthor zog 2017 mit 24 Jahren direkt nach dem Jurastudium in den Bundestag ein. Außer kurzen Stationen als wissenschaftlicher Mitarbeiter und in einer Wirtschaftskanzlei im Jahr 2017 weist seine Bundestagsbiografie keine Berufstätigkeit außerhalb der Politik aus [18]. Das zweite Staatsexamen hat er nie abgelegt [19]. Seit Ende Juli ist er Staatsminister im Kanzleramt. In der ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ ist zu sehen, wie er sich einen Strandkorb auf den Balkon seines Büros liefern lässt [20]. Zur Wahrheit gehört: Nach Angaben der Bundesregierung hat er ihn privat bezahlt, und nach der Kritik lässt er ihn zurück nach Mecklenburg-Vorpommern bringen [20][21]. Doch das Bild bleibt: ein junger Staatsminister, der im Strandkorb auf dem Kanzleramt thront wie ein kleiner Sonnenkönig, während im Land die Industriearbeitsplätze verschwinden.

Noch schwerer wiegt eine Entscheidung, die dieses Land merklich verändert hat. Im Herbst 2015 entschied die Bundesregierung unter Angela Merkel, Asylsuchende an der deutschen Grenze nicht zurückzuweisen [22]. In den Jahren 2015 und 2016 stellten zusammen mehr als 1,16 Millionen Menschen einen Asylerstantrag [23]. Diese Grenzöffnung war aus meiner Sicht illegal, weil sie mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Artikel 16a gewährt politisch Verfolgten Asyl. In Absatz 2 bestimmt er aber ausdrücklich, dass sich auf dieses Recht nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen sicheren Drittstaat einreist [24]. Wer im Herbst 2015 aus Österreich zu uns kam, reiste aus einem Mitgliedstaat der EU ein. Wer diese Einreisen dennoch hingenommen hat, hat aus meiner Sicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit dieser Auffassung stehe ich nicht allein. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio kam in einem Gutachten für die bayerische Staatsregierung zu einem entsprechenden Ergebnis, und auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hielt die Zurückweisung an der Grenze für geboten [25]. Gerichtlich geklärt ist die Frage bis heute nicht: Das Bundesverfassungsgericht verwarf 2018 die Organklage der AfD-Bundestagsfraktion als unzulässig, ohne in der Sache zu entscheiden [22].

Noch immer zwei Deutschlands, in den Köpfen und in den Zahlen

Offiziell sprechen wir von der Wiedervereinigung. Staatsrechtlich war es ein Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes [12]. Genau so fühlt es sich für viele im Osten bis heute an. Mehr als 35 Jahre später spielt die Frage, ob jemand Ossi oder Wessi ist, im Alltag noch immer eine Rolle: im Beruf, in den Medien und in der Politik. Das ist keine Einbildung, das zeigen die Zahlen.

Ostdeutsche stellen rund 20 Prozent der Bevölkerung, besetzen aber nur 12,1 Prozent der Spitzenpositionen in Deutschland. In der Wirtschaft liegt ihr Anteil an den Führungsposten sogar nur bei 4,0 Prozent und damit niedriger als 2018 [26]. Wer im Osten Vollzeit arbeitet, verdiente 2025 im Mittel 46.013 Euro brutto im Jahr, im Westen waren es 55.435 Euro. Das sind 9.422 Euro oder rund 17 Prozent weniger [27]. Kein Wunder also, dass sich laut einer Umfrage von Infratest dimap für die ARD aus dem Jahr 2023 vier von zehn ostdeutschen Wahlberechtigten als Bürger zweiter Klasse fühlen [28].

Hinzu kommt die Art, wie über den Osten gesprochen wird. Wenn Ostdeutsche bei Wahlen anders entscheiden als der Westen, wird das gern als Nachholbedarf in Sachen Demokratie erklärt, statt als Ausdruck eigener Lebenserfahrung ernst genommen. Dabei waren es die Menschen im Osten, die 1989 eine Diktatur friedlich gestürzt haben. Nachhilfe in Demokratie brauchen wir nicht.

Was der 3. Oktober von uns verlangt

Der Tag der Deutschen Einheit ist für mich deshalb kein Tag der Selbstzufriedenheit, sondern ein Auftrag. Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die Industriearbeitsplätze im Land hält, statt sie mit hohen Energiepreisen und immer neuen Auflagen zu vertreiben. Wir brauchen einen Staat, der geltendes Recht an seinen Grenzen durchsetzt und in seinen Städten für Sicherheit und Ordnung sorgt. Wir brauchen Politiker, die das Leben kennen, bevor sie über das Leben anderer entscheiden. Wir brauchen gleiche Löhne für gleiche Arbeit in Ost und West und mehr Ostdeutsche dort, wo in diesem Land entschieden wird. Und wir brauchen mehr direkte Mitsprache der Bürger, so wie es die Menschen 1989 auf der Straße eingefordert haben.

Die Freiheit haben wir uns im Herbst 1989 selbst erkämpft. Jetzt liegt es an uns, dieses Land wieder so zu gestalten, dass die Menschen, die damals auf die Straße gegangen sind, stolz darauf sein können.

Quellen

[1] Bundesregierung: Die Mauer ist offen! (Chronik der Deutschen Einheit, 9. November 1989). https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/deutsche-einheit/die-mauer-ist-offen–403858

[2] Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik und Politisch motivierte Kriminalität im Jahr 2025, Pressemitteilung vom 11.03.2026. https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1651060.php

[3] Polizei Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin 2023, Kurzbericht. https://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/pks-kurzbericht-2023.pdf

[4] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Untergebrachte Wohnungslose. https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/gesellschaft/soziales/untergebrachte-wohnungslose/

[5] taz: Wohnungslosigkeit in Berlin: Außer Kontrolle, 2025. https://taz.de/Berliner-Senat/!6101888/

[6] Tagesspiegel: Rekordzahl bei Drogentoten in Berlin, 2026. https://www.tagesspiegel.de/berlin/zahl-der-berliner-drogentoten-auf-neuem-hochststand-was-daten-der-polizei-uber-sie-verraten-15808093.html

[7] Tagesspiegel: Drogentote in Berlin: Neukölln fordert weiteren Konsumraum für Suchtkranke, 2025. https://www.tagesspiegel.de/berlin/drogentote-in-berlin-neukolln-fordert-weiteren-konsumraum-fur-suchtkranke-14062697.html

[8] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik Berlin zum 31.12.2025, Pressemitteilung vom 17.02.2026. https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/presse/2026/16-einwohnerregisterstatistik/

[9] ddr89.de: Aufruf „Für unser Land“, 26.11.1989 (Volltext). https://www.ddr89.de/texte/land.html

[10] Stefan-Heym-Gesellschaft: Heym 1989/90: „Für unser Land“ und „Aschermittwoch“. https://www.stefan-heym-gesellschaft.de/allgemein/heym-1989-90-fuer-unser-land-und-aschermittwoch/

[11] Bundeszentrale für politische Bildung, Deutschland Archiv: Verpasste Chancen? Die gescheiterte DDR-Verfassung von 1989/90. https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/546089/verpasste-chancen-die-gescheiterte-ddr-verfassung-von-1989-90/

[12] Das Parlament: Es blieb ein Entwurf, 2019. https://www.das-parlament.de/2019/29-30/themenausgaben/es-blieb-ein-entwurf

[13] Deutscher Bundestag: 28. November 1989: Kohl stellt Zehn-Punkte-Programm vor. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/1989-11-28-kohl-zehn-punkte-programm-341782

[14] Erinnerungsdebatten: Verfassung, Volkskammer 1990. https://erinnerungsdebatten.de/debatten/verfassung-volkskammer-1990/

[15] Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Historischer Hintergrund: Die Treuhandanstalt. Eine Einführung. https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/recherche/dossiers/die-treuhandanstalt/historischer-hintergrund

[16] Statistisches Bundesamt: Stellenabbau in der Automobilindustrie, Pressemitteilung Nr. N057 vom 14.08.2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_N057_42.html

[17] EY: Industriebarometer Q1 2026, Mai 2026. https://www.ey.com/de_de/newsroom/2026/05/ey-industriebarometer-q1-2026

[18] Deutscher Bundestag: Archivierte Abgeordnetenbiografie Philipp Amthor, 20. Wahlperiode. https://www.bundestag.de/webarchiv/abgeordnete/biografien20/A/amthor_philipp-857086

[19] Munzinger Biographie: Philipp Amthor. https://www.munzinger.de/register/portrait/biographien/Philipp+Amthor/00/33488

[20] ZDFheute: Amthors Strandkorb im Kanzleramt kehrt in den Norden zurück, September 2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/philipp-amthor-strandkorb-kanzleramt-mecklenburg-vorpommern-100.html

[21] Tagesspiegel: Er wollte nur „ein Stück Heimat“, September 2026. https://www.tagesspiegel.de/politik/dpa-das-netz-spottet-uber-amthors-strandkorb-im-kanzleramt-16100746.html

[22] beck-aktuell: BVerfG: AfD-Organklage gegen Flüchtlingspolitik der Bundesregierung unzulässig (Beschluss vom 11.12.2018, 2 BvE 1/18). https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/bverfg-afd-organklage-gegen-fluechtlingspolitik-der-bundesregierung-unzulaessig-2018-12-18

[23] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Bundesamt in Zahlen 2016. https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/BundesamtinZahlen/bundesamt-in-zahlen-2016.pdf?__blob=publicationFile

[24] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 16a (Asylrecht), Wortlaut bei dejure.org. https://dejure.org/gesetze/GG/16a.html

[25] taz: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Gefährliches Schweigen, 2020. https://taz.de/Klage-vor-dem-Bundesverfassungsgericht/!5701730/

[26] Ostbeauftragte der Bundesregierung: „Packt man es an, bewegt sich auch was“, Ergebnisse des Elitenmonitors, 19.09.2025. https://www.ostbeauftragte.de/ostb/Content/DE/Artikel/Aktuelles/News/2025/2025-09-19-ergebnisse-elitenmonitor.html

[27] Statistisches Bundesamt: Mittlerer Bruttojahresverdienst lag 2025 bei 54 066 Euro, Pressemitteilung Nr. 113, April 2026. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_113_621.html

[28] Infratest dimap: 33 Jahre Wiedervereinigung, Umfrage für die ARD, August 2023. https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/33-jahre-wiedervereinigung/

Eine grundlastfähige Solaranlage gibt es nicht

Immer wieder höre ich von Baulastträgern, sie würden für ein Gebäude oder einen ganzen Gebäudekomplex eine „grundlastfähige“ Photovoltaikanlage errichten. Das klingt nach Versorgungssicherheit, nach Unabhängigkeit, nach Zukunft. Es ist aber schlicht falsch. Eine Solaranlage liefert nur dann Strom, wenn die Sonne scheint. Nachts liefert sie nichts, an trüben Wintertagen fast nichts. Wer ein solches Versprechen in Planungsunterlagen oder Pressemitteilungen schreibt, weiß entweder nicht, wovon er spricht, oder er setzt darauf, dass es niemand nachprüft. Beides ist bei Bauvorhaben, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden, nicht hinnehmbar.

Grundlast ist ein klar definierter Begriff

Grundlast ist kein Werbewort, sondern ein Fachbegriff. Er beschreibt die Nachfrage: die Mindesthöhe des Strombedarfs, der zu jeder Zeit anfällt und gedeckt werden muss [1]. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag spricht von der Stromnachfrage, die im Tagesverlauf nicht unterschritten wird [2].

Grundlastfähig ist ein Kraftwerk nach der Definition der Akademien der Wissenschaften (Leopoldina, acatech und Akademienunion) nur dann, wenn es unabhängig von äußeren Umständen wie dem Wetter jederzeit mit voller Leistung produktionsbereit ist. Das trifft auf brennstoffbetriebene Kraftwerke, Geothermie und mit Einschränkungen auf Wasserkraft zu. Photovoltaik- und Windkraftanlagen nennen die Akademien ausdrücklich als nicht grundlastfähig [1]. Deutlicher kann eine wissenschaftliche Einordnung kaum ausfallen.

Auch jedes Einfamilienhaus hat seine Grundlast. Ein Vierpersonenhaushalt im Eigenheim verbraucht ohne elektrische Warmwasserbereitung im Schnitt 3.800 Kilowattstunden im Jahr [3]. Das sind gut 10 Kilowattstunden am Tag oder rechnerisch rund 430 Watt, die ohne Unterbrechung bereitstehen müssen, auch um drei Uhr nachts im Dezember.

Die Solarbranche bestätigt das Problem selbst

Wie ungleichmäßig Solarstrom anfällt, belegt ausgerechnet das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme, das der Photovoltaik gewiss nicht feindlich gegenübersteht. Nach dessen aktueller Faktensammlung (Stand August 2026) arbeiten Solarmodule etwas weniger als die Hälfte der 8.760 Stunden eines Jahres, und dann meist nur in Teillast. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für Dachanlagen im Jahr 2026 mit 895 Volllaststunden [4]. Eine Dachanlage erzeugt übers Jahr also nur so viel Strom, als liefe sie gut ein Zehntel der Zeit mit voller Leistung.

Im Winter wird es noch dünner. Die Hochschule Trier hat die Erträge von rund 26.200 Dachanlagen ausgewertet. Für den Postleitzahlbereich 03, also unsere Region um Cottbus, lag der mittlere Ertrag im Juni 2020 bei 122 Kilowattstunden je Kilowatt installierter Leistung, im Dezember bei gerade einmal 22 [5]. Der Dezember brachte weniger als ein Fünftel des Junis, und die Tageserträge lagen bis auf wenige Tage unter einer Kilowattstunde je Kilowatt Leistung [5].

Das Fraunhofer-Institut zieht daraus selbst die Konsequenz, die viele Baulastträger offenbar nicht hören wollen: Photovoltaikanlagen ersetzen keine steuerbaren Kraftwerke, auch nicht in Kombination mit Windkraft, Batteriespeichern und Pumpspeichern. Kritisch seien windstille Nächte und besonders windstille, trübe Winterwochen [4]. Ohne Unterstützung durch Windkraft würde der ungünstigste Fall im Winter sogar Monate statt Wochen dauern [4].

Auch die Batterie im Keller ändert daran nichts

Das übliche Gegenargument lautet: Dafür gibt es doch Speicher. Die Verbraucherzentrale hat die Antwort bereits gegeben. Mit einer Solaranlage und einem Batteriespeicher steigt der Anteil des selbst gedeckten Stroms in einem typischen Einfamilienhaus von rund 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent. Unter den hierzulande herrschenden Wetterbedingungen sind mit Solaranlage und Batterie aber keine 100 Prozent erreichbar, und zwar ausdrücklich egal, wie groß der Speicher ist. Strom aus dem Sommer für den Winter aufzuheben, gelinge auch mit einem sehr großen, dann unwirtschaftlichen Batteriespeicher nicht [6]. Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin kommt zum selben Ergebnis: Vollständige Unabhängigkeit vom Stromnetz ist mit sinnvoll dimensionierten Batteriespeichern nicht möglich [7].

Eine übliche Hausbatterie mit 10 Kilowattstunden reicht bei 10 Kilowattstunden Tagesverbrauch gerade einmal für einen Tag. Sollte ein Einfamilienhaus zum Beispiel zwei trübe Winterwochen aus eigener Kraft überstehen, wären rechnerisch rund 146 Kilowattstunden Speicher nötig. Selbst beim günstigsten Durchschnittspreis, den die Verbraucherzentrale für große Heimspeicher ermittelt hat, nämlich 360 Euro je Kilowattstunde [8], wären das über 52.000 Euro allein für die Batterie. Und die Solaranlage müsste deutlich wachsen: Um den Dezemberbedarf auch nur im Monatsmittel zu decken, bräuchte ein solcher Haushalt in unserer Region nach den Ertragsdaten der Hochschule Trier rund 15 Kilowatt Modulleistung statt der üblichen 10 [3][5]. An einzelnen dunklen Tagen reicht selbst das nicht.

Der Wasserstoffspeicher im Garten ist gescheitert

Bleibt die Speicherung über Monate. Die einzige am Markt angebotene Komplettlösung für die ganzjährige Selbstversorgung eines Eigenheims war das System „Picea“ des Berliner Herstellers HPS. Im Sommer erzeugte ein Elektrolyseur aus Solarstrom Wasserstoff, der in Druckflaschen vor dem Haus lagerte und im Winter über eine Brennstoffzelle wieder zu Strom wurde. Die zweite Generation konnte bis zu 1.500 Kilowattstunden speichern und kostete je nach Auslegung zwischen 99.000 und 150.000 Euro, die Solaranlage noch nicht eingerechnet [9]. Dazu kommt ein erheblicher Energieverlust: Selbst im großtechnischen Maßstab erreicht die Kette von Strom über Wasserstoff zurück zu Strom nach Angaben des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung nur etwa 40 bis 50 Prozent Wirkungsgrad [10]. Mehr als die Hälfte des mühsam im Sommer gewonnenen Stroms geht also verloren.

Das Ende dieser Geschichte ist bezeichnend. Im April 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über HPS eröffnet, der Geschäftsbetrieb ist eingestellt [11]. Einen Markt für diese Technik gab es im erforderlichen Umfang offenbar nicht [12]. Wer heute für ein Einfamilienhaus eine Solarversorgung verspricht, die rund um die Uhr und das ganze Jahr trägt, verspricht also etwas, das es nicht einmal mehr zu kaufen gibt.

Die wahre Grundlast trägt das Netz, und das zahlen alle

Die Befürworter des Begriffs werden einwenden, niemand müsse ein Gebäude vom Netz abkoppeln. Das stimmt, und genau darin liegt der Kern der Täuschung. Auch die Akademien halten eine zuverlässige Versorgung ohne klassische Grundlastkraftwerke nur für möglich, wenn Sonne und Wind mit Speichern, flexiblem Verbrauch und sogenannten Residuallastkraftwerken zusammenspielen, also Gasturbinen, die später mit Wasserstoff laufen sollen [1]. Davon würden im Jahr 2045 allein in Deutschland 60 bis 180 Gigawatt benötigt [1]. Grundlastfähig ist also nicht die Anlage auf dem Dach, sondern ein ganzes System aus Netzen, Speichern und steuerbaren Kraftwerken, das gebaut, betrieben und bezahlt werden muss.

Diese Kosten stehen auf der Stromrechnung. Allein die Netzentgelte machen heute im Schnitt 9,2 Cent jeder Kilowattstunde aus [13]. Wer im Sommer kaum Netzstrom bezieht, zahlt entsprechend weniger davon, braucht das Netz aber im Winter in vollem Umfang. Wenn ein Baulastträger seine Solaranlage „grundlastfähig“ nennt, schmückt er sich also mit einer Leistung, die in Wahrheit das öffentliche Netz und die Kraftwerke dahinter erbringen.

Selbst die Bundesnetzagentur widerspricht dem Märchen

Wie wenig die Solaranlage auf dem eigenen Dach aus eigener Kraft leistet, hat inzwischen auch die Bundesnetzagentur festgestellt. Mit ihrer Reform der Netzentgelte, dem Verfahren „AgNes“, sollen Verbraucher, die mit einer eigenen Anlage Strom erzeugen und deshalb weniger aus dem Netz beziehen, künftig einen höheren Grundpreis zahlen [14]. Behördenpräsident Klaus Müller begründet das ausgerechnet mit dem Argument, das die Werbung vom grundlastfähigen Solardach widerlegt: Wer seinen Strom selbst erzeugt, verlasse sich trotzdem auf das Netz, „wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“ [14]. Andernfalls würden zunehmend nur noch Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Netzkosten tragen [14].

Die Mehrbelastung soll nach Angaben der Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet regelmäßig unter 100 Euro im Jahr liegen, Steckersolargeräte sind ausgenommen [14]. Nach Presseberichten über den Festlegungsentwurf soll der Aufschlag 70 bis 90 Prozent des Grundpreises betragen [15]. Zusätzlich sollen neue Erzeugungsanlagen erstmals ein Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro je Kilowatt und Jahr zahlen; Bestandsanlagen sind für 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen, Haushalte mit eigener Anlage fallen stattdessen unter den höheren Grundpreis [14]. Den Entwurf hat die Behörde am 6. August 2026 veröffentlicht, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant, gelten sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 [16].

Damit sagt die zuständige Regulierungsbehörde in amtlicher Form, was ich in diesem Beitrag beschreibe: Die Versorgungssicherheit liefert das Netz, nicht das Dach. Und sie kostet Geld, zu dem Haushalte mit eigener Anlage bisher weniger beitragen als andere [14].

Meine Forderung: Schluss mit geschönten Begriffen bei öffentlichen Bauvorhaben

Ich habe nichts gegen eine Solaranlage auf einem Schul- oder Verwaltungsdach, wenn sie sich für den Steuerzahler rechnet. Ich wende mich aber entschieden dagegen, dass Bürgern und gewählten Vertretern mit dem Wort „grundlastfähig“ etwas versprochen wird, das Solaranlagen physikalisch nicht leisten können.

Ich fordere deshalb, dass Baulastträger bei öffentlich finanzierten Vorhaben den Begriff „grundlastfähig“ für Photovoltaik nicht mehr verwenden. Stattdessen müssen sie offenlegen, welchen Anteil des Strombedarfs eine Anlage im Jahresmittel tatsächlich deckt, wie viel Strom in den Wintermonaten weiter aus dem Netz bezogen wird und was Anlage, Speicher und Ersatzinvestitionen über die gesamte Lebensdauer kosten. Dazu gehören ab 2029 auch die höheren Netzentgelte, die die Bundesnetzagentur für Betreiber eigener Anlagen plant. Kommunale Vertretungen und Parlamente sollten solche Angaben einfordern, bevor sie Geld freigeben.

Die Sonne schickt keine Rechnung, heißt es gern. Das stimmt. Aber sie schickt im Winter auch kaum Strom. Wer das verschweigt, betreibt Werbung und keine seriöse Energiepolitik.

Quellen

[1] Akademienprojekt „Energiesysteme der Zukunft“ (Leopoldina, acatech, Akademienunion): Impuls „Kernspaltung, Erdgas, Geothermie, Kernfusion: Welche Rolle spielen Grundlastkraftwerke in Zukunft?“, Dezember 2024. https://energiesysteme-zukunft.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/PDFs/ESYS_Impuls_Grundlast.pdf

[2] Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Regenerative Energieträger zur Sicherung der Grundlast in der Stromversorgung, Projektseite. https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_regenerative-energietraeger-zur-sicherung-der-grundlast-in-der-stromversorgung.php

[3] co2online: Stromspiegel für Deutschland, Stromverbrauch im Haushalt. https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/

[4] Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Harry Wirth): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Fassung vom 20.08.2026. https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

[5] Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld (te Heesen, Herbort, Rumpler): Studie zum Ertrag von Photovoltaikdachanlagen 2020 in Deutschland, aktualisiert April 2022, Tabelle A.1 (PLZ-Bereich 03) und Abschnitt 5.2. https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/User/HteHeesen/research/pv/Ertragsstudie_2020.pdf

[6] Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen?, Stand 02.07.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/lohnen-sich-batteriespeicher-fuer-photovoltaikanlagen-24589

[7] HTW Berlin, Forschungsgruppe Solarspeichersysteme: Solarisator, Stand 12.03.2026. https://solar.htw-berlin.de/rechner/solarisator/

[8] Verbraucherzentrale: Was kostet eine Photovoltaikanlage?, Stand 28.08.2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-kostet-eine-photovoltaikanlage-49155

[9] Edison Media (Franz W. Rother): Picea+ macht Häuser auch im Winter energieautark, 05.11.2023. https://edison.media/energie/picea-macht-haeuser-auch-im-winter-energieautark/25241516/

[10] greenspotting: Interview mit Martin Wietschel (Fraunhofer ISI), „Strom aus Wasserstoff braucht doppelt so viele Windräder oder Solarparks“. https://greenspotting.de/wenn-sie-strom-aus-wasserstoff-erzeugen-brauchen-sie-mindestens-doppelt-so-viele-windraeder-oder-solarparks-da-kommt-die-politik-in-eine-akzeptanz-diskussion/

[11] pv magazine Deutschland: Insolvenzverfahren von HPS eröffnet, Geschäftsbetrieb eingestellt, 07.04.2025. https://www.pv-magazine.de/2025/04/07/insolvenzverfahren-von-hps-eroeffnet-geschaeftsbetrieb-eingestellt/

[12] taz: Saisonale Speicher für Wasserstoff: Pionier HPS ist insolvent, 10.04.2025. https://taz.de/Saisonale-Speicher-fuer-Wasserstoff/!6077761/

[13] BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: BDEW-Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026. https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

[14] Bundesnetzagentur: Pressemitteilung „Bundesnetzagentur stellt aktuelle Überlegungen zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom vor“, 27.05.2026. https://www.bundesnetzagentur.de/1107474

[15] t-online: Neue Solar-Gebühr kommt: PV-Besitzer zahlen ab 2029 bis zu 90 Prozent mehr, 06.08.2026, aktualisiert 09.08.2026. https://t-online.de/heim-garten/energie/id_101377542/neue-gebuehr-fuer-solarbesitzer-kommt-bis-zu-90-prozent-aufschlag-fuer-pv.html

[16] Recht energisch: Reform der Netzentgelte ab 2029: Was die Bundesnetzagentur mit AgNes plant, 18.09.2026. https://recht-energisch.de/2026/09/18/reform-der-netzentgelte-ab-2029-was-die-bundesnetzagentur-mit-agnes-plant/

Die Stadt Cottbus legt Belege vor, die ihre eigene Antwort widerlegen

Am 25. August 2021 sagte der Corona-Krisenstab der Stadt Cottbus öffentlich, die vierte Welle werde eine Welle der Ungeimpften. Meine Fraktion wollte jetzt wissen, auf welchen Daten, Gutachten und Lagebildern diese Aussage beruhte. Die Antwort des Oberbürgermeisters vom 22. September 2026 verweist auf Äußerungen von Medizinern und des Hamburger Bürgermeisters. Als Beleg liegen ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, die eigene Pressemitteilung von damals und ein Video des Pressegesprächs bei [1]. In der Pressemitteilung steht die Aussage nicht, und im Video fällt der Name Hamburg kein einziges Mal [1][2]. Das ist nicht die einzige Frage, bei der die Stadt ausweicht. Ich vertraue diesen Antworten nicht mehr. Deshalb werde ich Akteneinsicht beantragen und mir selbst ein Bild machen.

Was damals in Cottbus geschah

Die Corona-Zeit begann in Cottbus mit harter Hand. Im März 2020 verdoppelte die Stadt ihre Kontrollteams des Ordnungsamtes von 20 auf 40 Mitarbeiter, um die Ausgangsbeschränkungen zu überwachen [3]. Gemeinsam mit der Polizei wurde kontrolliert, in Sandow und Sachsendorf mehrfach und mit Platzverweisen [3]. Der damalige Ordnungsdezernent Thomas Bergner kündigte an, die schärferen Regeln ab sofort stärker zu kontrollieren [3].

Im Dezember 2020 zog die Stadt die Schrauben weiter an. Ab dem 12. Dezember galt im gesamten Stadtgebiet ein ganztägiges Alkoholverbot, alle Glühweinstände mussten schließen [4]. Ab dem 14. Dezember saßen die Schüler ab Klassenstufe 7 im Distanzunterricht [4]. Für den Fall, dass die Inzidenz 300 erreicht, stand eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 bis 6 Uhr bereit, am 11. Dezember lag der Wert bei 291 [4]. Zur selben Zeit verschärfte die Stadt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas über die Regeln des Landes hinaus, das die Grundschulen ausgenommen hatte. Ich habe den damaligen Oberbürgermeister Holger Kelch am 10. Dezember 2020 in einem offenen Brief aufgefordert, diese Anordnung zurückzunehmen oder wenigstens an die Landesregeln anzupassen [5].

„Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“

Hinter diesen Maßnahmen stand der Verwaltungsstab der Stadt. Sein früherer Leiter Thomas Bergner (CDU) beschrieb die Arbeitsweise nach einem Bericht des Journalisten Bastian Barucker so: Nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz habe der Stab in den Startlöchern gesessen und gewartet. Seine Frage, bewusst militärisch zugespitzt: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“ [6]

Die Protokolle dieses Stabes sind der Schlüssel zur Aufarbeitung. Öffentlich wurden sie nicht, weil die Stadt sie von sich aus vorgelegt hätte. Der Cottbuser Blog Spreegeflüster hat sie mit einem Antrag nach dem brandenburgischen Informationszugangsgesetz und unter Beteiligung der Landesdatenschutzbeauftragten erstritten und am 28. Juni 2026 veröffentlicht, für den Zeitraum Februar 2020 bis Juni 2022 [7]. Einzelne Passagen sind geschwärzt, vor allem Namen und personenbezogene Daten [7].

Ein Ausschuss soll endlich aufklären

Am 26. März 2025 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der Fraktion MIB/ZSC, einen Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen einzusetzen [8][9]. Er soll die Entscheidungen vor Ort untersuchen, die Handlungsspielräume der Stadt ausleuchten und Lehren für künftige Krisen ziehen, unter Beachtung des Grundgesetzes [8]. Dazu gehört eine chronologische Übersicht aller Pandemiemaßnahmen [10]. Der Ausschuss trat am 12. Mai 2025 zum ersten Mal zusammen [11]. Ihm gehören elf Stadtverordnete aller Fraktionen an, den Vorsitz führt Gunnar Kurth (SPD) [12].

Ich habe im Landtag Brandenburg in beiden Corona-Untersuchungsausschüssen mitgearbeitet. Ich weiß, wie mühsam Aufklärung ist. Und ich weiß, dass sie nur gelingt, wenn die Verwaltung mit offenen Karten spielt.

Vier Fragen an die Stadt

Meine Fraktion hat dem Ausschuss mit der Anfrage AN-123/26 vier Fragen gestellt: nach der Rolle und Verantwortung des Krisenstabes, nach der Rechtsgrundlage der Maßnahmen, nach der Grundlage der Aussage zur Welle der Ungeimpften und nach den Lehren für künftige Krisen [1]. Die Antwort unterschreibt Oberbürgermeister Tobias Schick, bearbeitet hat sie das Dezernat für Ordnung und Sicherheit [1]. Ordnungsdezernent war in der Corona-Zeit Thomas Bergner, der zugleich den Krisenstab leitete [3][6].

Wer hat entschieden? Die Stadt verweist auf Protokolle mit geschwärzten Namen

Wir wollten wissen, wer den Krisenstab leitete, wer die Sitzungen vorbereitete und wer die Verantwortung für Allgemeinverfügungen und Pressekonferenzen trug. Die Stadt nennt keinen einzigen Namen. Die Struktur ergebe sich aus der Krisenstabsordnung und aus Organisationsverfügungen, beigefügt hat sie keines dieser Dokumente. Im Übrigen sei alles den öffentlich zugänglichen Protokollen zu entnehmen [1]. Das sind genau die Protokolle, die nicht die Stadt veröffentlicht hat, sondern ein Blogger mit einem Informationsantrag, und in denen die Namen geschwärzt sind [7]. Auf die Frage „Wer?“ verweist die Stadt also auf Unterlagen, in denen das „Wer“ unkenntlich gemacht wurde.

Nur Vollzug von Landesrecht? Die Stadt war strenger als das Land

Wir haben gefragt, welche Vorgaben rechtlich bindend waren und welche nur empfehlenden Charakter hatten, und zwar für jede Maßnahme einzeln. Statt einer Aufstellung erhielten wir eine allgemeine Belehrung über die Normenhierarchie. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz seien ohne eigene Rechtsverbindlichkeit gewesen, die städtischen Allgemeinverfügungen hätten nur dem lokalen Vollzug der übergeordneten Vorgaben gedient [1].

Beides passt nicht zu dem, was damals geschah. Wenn die Beschlüsse der Ministerpräsidenten rechtlich nichts bedeuteten, warum wartete der Krisenstab dann nach eigener Schilderung seines Leiters auf „Befehle aus Potsdam“ [6]? Und wenn die Stadt nur Landesrecht vollzog, wie konnte ihre Maskenpflicht dann strenger sein als die des Landes [5]? Genau diese eigenen Spielräume soll der Ausschuss untersuchen [8]. Die Stadt tut so, als habe es sie nie gegeben.

Welle der Ungeimpften: Die eigenen Belege widerlegen die Stadt

Bei der dritten Frage wird es besonders deutlich. Wir wollten wissen, wer die Aussage vom 25. August 2021 vorbereitet hat, welche Daten, Gutachten oder behördlichen Einschätzungen ihr zugrunde lagen und ob sie später überprüft oder korrigiert wurde. Die Stadt antwortet, Herr Bergner habe den Erkenntnisstand vom August 2021 wiedergegeben und sich auf medizinische Spezialisten bezogen, unter anderem auf den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher. Das Zitat sei eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, zum Nachweis verweist sie auf die Anlagen [1].

Ich habe mir die Anlagen angesehen. Die städtische Pressemitteilung vom 25. August 2021 enthält die Aussage über die Welle der Ungeimpften nicht. Tschentscher kommt darin nicht vor, ein anderer Mediziner auch nicht [1]. Auch im Video des Pressegesprächs, das die Stadt selbst verlinkt, nennt Herr Bergner weder Hamburg noch Tschentscher [2]. Der einzige Bezug zu Hamburg ist ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost, den die Stadt ihrer Antwort heute beigelegt hat, mehr als fünf Jahre nach dem Pressegespräch [1]. Die Behauptung, das Zitat sei damals eindeutig seiner Quelle zugeordnet worden, wird von den eigenen Belegen der Stadt nicht gestützt, sondern widerlegt.

Was die Pressemitteilung stattdessen enthält, sind die Zahlen des Tages: eine 7-Tage-Inzidenz von 35, am Vortag noch 47, eine einzige Neuinfektion und drei Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum, zwei davon auf der Intensivstation [1]. Wie viele Infizierte oder Patienten geimpft oder ungeimpft waren, steht nirgends [1]. Die einzige Aufschlüsselung betrifft das Alter. Von 58 Neuinfizierten in der Woche vom 9. bis 15. August 2021 waren 26 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 21 davon jünger als zwölf [1]. Eine Impfung nennt dieselbe Pressemitteilung erst ab zwölf Jahren [1]. Die größte Gruppe der Neuinfizierten waren damit Kinder, für die es nach Angaben der Stadt selbst noch gar kein Impfangebot gab.

Wer die Aussage vorbereitet hat, bleibt offen. Ob sie je überprüft oder korrigiert wurde, bleibt offen [1]. Eine Aussage des eigenen Krisenstabes, die damals Menschen in Geimpfte und Ungeimpfte sortierte, schiebt die Stadt heute nach Hamburg ab. Einen Nachweis dafür findet man weder in der Pressemitteilung noch im Video.

Lehren aus der Krise? Darüber soll erst der Ausschuss reden

Zum Schluss haben wir gefragt, welche Schlüsse die Verwaltung für künftige Krisen zieht. Die Stadt schreibt, die Auswertung vergangener Krisen sei ein integraler Bestandteil der Verwaltungsarbeit, eine eigene Bewertung würde aber die laufende Ausschussarbeit vorwegnehmen [1]. Das ist ein Zirkel. Bei den ersten beiden Fragen heißt es, alles sei bereits Gegenstand der Ausschussberatungen gewesen. Bei der letzten Frage heißt es, man dürfe dem Ausschuss nicht vorgreifen [1]. Der Ausschuss dient so als Schutzschild gegen genau die Fragen, für die er eingesetzt wurde. Dabei ist die Verwaltung selbst der Gegenstand der Aufarbeitung. Sie kann nicht abwarten, bis andere ihr erklären, was sie aus ihrem eigenen Handeln lernen sollte.

Ich will die Akten sehen

Deshalb gehe ich jetzt den nächsten Schritt. Die Brandenburger Kommunalverfassung gibt jedem Stadtverordneten das Recht, vom Oberbürgermeister Akteneinsicht zu verlangen, und zwar zur Kontrolle der Verwaltung in allen Angelegenheiten der Stadt [13]. Verweigern darf die Stadt das nur, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen, und sie muss jede Verweigerung schriftlich begründen [13].

Ich werde Einsicht in die Krisenstabsordnung und die Organisationsverfügungen beantragen, auf die sich die Stadt beruft, und in die Unterlagen, mit denen das Pressegespräch vom 25. August 2021 vorbereitet wurde. Ich will die Originale sehen, nicht deren Zusammenfassung. Über das Ergebnis werde ich hier berichten.

Die Corona-Jahre haben das Vertrauen vieler Cottbuser in Politik und Verwaltung schwer beschädigt. Zurückgewinnen lässt es sich nur mit vollständiger Offenheit. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts zurückhalten.

Quellen

[1] Stadt Cottbus/Chóśebuz, Der Oberbürgermeister: Antwort auf die Anfrage AN-123/26 der AfD-Fraktion an den Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen, 22.09.2026, mit Anlagen, darunter die Pressemitteilung der Stadt vom 25.08.2021 und ein Auszug aus der Hamburger Morgenpost. https://session.cottbus.de/buerger/vo0050.asp?__kvonr=9748

[2] Videoaufzeichnung des Pressegesprächs vom 25.08.2021, von der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Antwort auf die Anfrage AN-123/26 verlinkt. https://www.youtube.com/watch?v=LKERXruP7II

[3] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Stadt sichert Gehälter im CTK zu und verstärkt Kontrollen, 23.03.2020. https://niederlausitz-aktuell.de/cottbus/81719/corona-cottbus-stadt-sichert-gehaelter-im-ctk-zu-und-verstaerkt-kontrollen.html

[4] Niederlausitz Aktuell: Corona Cottbus: Alkoholverbot. Mögliche Ausgangsbeschränkung. Schulschließungen, 11.12.2020. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/84894/corona-cottbus-alkoholverbot-moegliche-ausgangsbeschraenkung-schulschliessungen.html

[5] Lars Schieske: Offener Brief an den Oberbürgermeister Holger Kelch, 10.12.2020. https://lars-schieske.de/newsblog/allgemeines/offener-brief-an-den-oberbuergermeister-holger-kelch/

[6] Bastian Barucker: Corona-Krisenstabsleiter in Cottbus: „Welche Befehle gibt es jetzt aus Potsdam?“, 04.06.2026. https://www.barucker.press/p/corona-krisenstabsleiter-cottbus

[7] Spreegeflüster: Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da, 28.06.2026. https://xn--spreegeflster-4ob.de/Startseite/

[8] dieBasis Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/

[9] Mittelstandsinitiative Brandenburg: Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Stadt Cottbus. https://www.mittelstandsinitiative-brandenburg.de/aktuelles/aufarbeitung-der-corona-massnahmen-der-stadt-cottbus.html

[10] Radio Paradiso: Cottbus: Corona-Ausschuss, 27.03.2025. https://www.paradiso.de/p/cottbus-corona-ausschuss-37Edb47tvQN083P89VC7iU

[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Konstituierende Sitzung des Ausschusses zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen am 12. Mai 2025 (Mitschnitt). https://cottbus.de/stadtverordnete/live-stream-und-mitschnitte/mitschnitte-der-ausschuesse/konstituierende-sitzung-des-ausschusses-zur-aufklarung-und-aufarbeitung-der-kommunalen-corona-massnahmen-am-12-mai-2025-mitschnitt/

[12] Märkischer Bote: Corona Ausschuss in Cottbus, 20.05.2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056

[13] Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), § 29 Absatz 1. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf

Wann haben Sie zuletzt mit anderen Menschen zusammen gesungen, einfach so, ohne Bühne und ohne Publikum? Für viele liegt das lange zurück. Deshalb lade ich am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr wieder zum gemeinsamen Volksliedersingen in mein Bürgerbüro ein. Am Keyboard begleitet uns der Pianist Matthias Huth. Vorher möchte ich kurz erklären, warum sich ein Abend mit den alten Liedern lohnt.

Was ein Volkslied eigentlich ist

Gesungen wurde im Volk schon immer. Den Begriff dafür gibt es aber erst seit dem 18. Jahrhundert: Johann Gottfried Herder führte das Wort „Volkslied“ 1773 als Erster im deutschen Sprachraum ein [1]. Er beschrieb damit Lieder, die alt und schön waren, mündlich weitergegeben wurden und deren Verfasser niemand mehr kannte [1]. Die Forschung hat später gezeigt, dass das Bild etwas romantisch war: Viele Lieder entstanden nicht im einfachen Volk selbst, sondern kamen aus dem Bürgertum und wurden dann angeeignet und umgesungen [1].

Dass wir heute noch Lieder wie „Wenn ich ein Vöglein wär“ oder „Schlaf, Kindlein, schlaf“ kennen, verdanken wir auch zwei jungen Dichtern. Achim von Arnim und Clemens Brentano trugen vergessene und schwer auffindbare Liedtexte zusammen; der erste Band ihrer Sammlung „Des Knaben Wunderhorn“ erschien 1805, zwei weitere folgten 1808 [2]. Sie widmeten das Werk Goethe, der es begeistert besprach und sich wünschte, es solle „Von Rechts-wegen […] in jedem Hause […] zu finden seyn“ [2].

Lieder für Arbeit, Fest und Feierabend

Volkslieder waren nie Konzertmusik. Sie gehörten in den Alltag. Gesungen wurde bei eintöniger Arbeit, in der Spinnstube nach Feierabend, in der Kirche, draußen auf dem Feld, beim Tanz und im Wirtshaus, und zwar fast immer auswendig [1]. Der Musikwissenschaftler Ernst Klusen nannte das Volkslied deshalb ein Gruppenlied, das Menschen gemeinsam singen und das ihnen als Hilfsmittel dient, ihr Leben zu gestalten [1].

Genau darin liegt für mich der Wert dieser Lieder. Sie haben Generationen eine gemeinsame Sprache für Freude, Liebe, Abschied und Heimweh gegeben. Wer zusammen singt, braucht keine Ausbildung und kein Instrument, nur die Bereitschaft, mitzumachen.

Auch die Lausitz hat ihren eigenen Liederschatz

Bei uns in der Lausitz gehört dazu auch das sorbische und wendische Lied. Jan Arnošt Smoler und Leopold Haupt veröffentlichten 1841 und 1843 eine Sammlung von 531 sorbischen Volksliedern, die bis heute als Enzyklopädie der sorbischen Volkskunde gilt [3]. Smoler organisierte zudem ab 1845 Gesangsfeste [3]. Das gemeinsame Singen hat in unserer Region also eine lange und eigene Geschichte.

Wie steht es heute um das Volkslied?

Ehrlicherweise muss man sagen: Das Volkslied hatte es in den letzten Jahrzehnten schwer. Im Nationalsozialismus wurde es ideologisch vereinnahmt und nach rassistischen Vorstellungen „gesäubert“ [1]. Die Wissenschaft rückt seit den 1970er Jahren weitgehend vom Begriff „Volk“ ab und spricht lieber von populärer Musik [1]. Hinzu kommt der Wandel im Alltag: Die Weitergabe von Generation zu Generation ist vielerorts abgerissen, Hörgewohnheiten haben sich verändert, und Musik kommt heute meist aus der Konserve, sodass das überlieferte Singen eher ein Nischendasein führt [1].

Es gibt aber auch gute Nachrichten. Das 2009 gestartete Liederprojekt des Carus-Verlags und des SWR hat über 600 Lieder zusammengetragen, darunter viele Volkslieder, mit dem Ziel, diesen Schatz vor dem Vergessen zu bewahren und Kinder wie Erwachsene wieder zum Singen zu bringen [4]. Und die Lust am Musizieren wächst: Laut einer Allensbach-Befragung im Auftrag des Deutschen Musikinformationszentrums machen 21 Prozent der Bevölkerung ab sechs Jahren in ihrer Freizeit Musik, rund 16,3 Millionen Menschen und damit etwa zwei Millionen mehr als vier Jahre zuvor (Stand April 2025) [5]. 41 Prozent von ihnen singen, fast ein Drittel in einem Chor, und besonders beliebt ist das Singen bei älteren Menschen [5].

Die Freude am gemeinsamen Singen ist also da. Was fehlt, sind Gelegenheiten. Ich finde, unsere Volkslieder gehören nicht ins Archiv, sondern in die Mitte der Gesellschaft, an den Küchentisch, ins Vereinsheim und gern auch in ein Bürgerbüro.

Herzliche Einladung zum Herbstsingen

Deshalb lade ich alle Interessierten herzlich ein: Am Freitag, den 16. Oktober 2026, ab 17 Uhr singen wir in meinem Bürgerbüro in der Dresdner Straße 89, 03050 Cottbus, gemeinsam Volkslieder. Am Keyboard begleitet uns wieder Matthias Huth. Sie müssen weder Noten lesen können noch alle Strophen auswendig kennen, Freude am Mitsingen genügt. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt, so wie Sie es von meinem Büro kennen.

Bringen Sie gern Familie, Freunde und Nachbarn mit. Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Ihnen!

Quellen

[1] Historisches Lexikon Bayerns: Manfred Seifert, Volksmusik, publiziert am 18.11.2019, aktualisiert am 09.03.2020. https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Volksmusik

[2] Freies Deutsches Hochstift, Frankfurter Goethe-Museum: Des Knaben Wunderhorn. Achim von Arnim und Clemens Brentano sammeln Volkslieder (1805 bis 1808), Mediaguide zur Romantik-Ausstellung. https://freies-deutsches-hochstift.de/mediaguide/romantik-ausstellung/2-obergeschoss/wunderhorn/

[3] Deutsche Biographie: Peter Kunze, Smoler (Smolaŕ), Jan Arnošt, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010), S. 512 bis 514. https://www.deutsche-biographie.de/sfz78567.html

[4] Carus-Verlag: 10 Jahre LIEDERPROJEKT, 2019. https://www.carus-verlag.com/spotlight/liederprojekt/jubilaeum/

[5] Deutsches Musikinformationszentrum (miz) / Institut für Demoskopie Allensbach: Amateurmusizieren in Deutschland, Stand April 2025. https://miz.org/de/statistiken/amateurmusizieren-in-deutschland

Berlin hat in diesem Jahr zweimal versagt. Im Januar legte ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Lichterfelde den Südwesten der Stadt tagelang lahm [1], und der Regierende Bürgermeister spielte Tennis, statt die Krise zu führen. Dieser Skandal beschäftigte die Öffentlichkeit monatelang, kostete Kai Wegner eine Entschuldigung für „kommunikative Fehler“ [2] und am Ende die Spitzenkandidatur [3].

Das zweite Versagen hat größere Folgen und bekam weniger Aufmerksamkeit. Im August drangen Kriminelle in das Berliner Landesnetz ein. Am 4. September standen rund 1,44 Millionen Dateien aus der Berliner Verwaltung im Darknet. Fast sieben Wochen später weiß niemand genau, wer betroffen ist und was in den Daten steht.

Was ist passiert?

Nach Angaben des Landes Berlin verschaffte sich eine kriminelle Gruppe Zugriff auf Teile des digitalen Netzes der Verwaltung. Betroffen waren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der wesentliche Datenabfluss fand zwischen dem 7. und dem 12. August 2026 statt, am 14. August wurden die Systeme beider Häuser vorsorglich vom Netz getrennt [4]. Für die Bürger hieß das: mehrere Verwaltungsdienste waren tagelang nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppe Rhysida. Sie erpresste das Land und verlangte 30 Bitcoin, damals umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Berlin zahlte nicht. Daraufhin veröffentlichten die Täter die Daten am 4. September im Darknet [4].

Wie groß der Datenbestand wirklich ist, ist bis heute offen. Medienauswertungen kommen auf rund 1,44 Millionen Dateien und etwa 5,8 Terabyte. Digitalstaatssekretär Florian Hauer sprach im Innenausschuss von mehr als 1,2 Millionen Dateien, deren Prüfung noch laufe [12]. Nach den Angaben der Täter gehören zur Beute unter anderem rund 80.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, mehr als 46.500 Verträge und knapp 6.000 Dateien mit Login-Daten [5].

Welche Daten sind betroffen?

Der eigentliche Skandal hinter dem Skandal ist, dass die zuständigen Behörden das bis heute nicht abschließend sagen können. Die zentrale Informationsseite des Landes weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen der laufenden Ermittlungen noch nicht alle Fragen beantwortet werden können [4].

Was feststeht, ist alles andere als belanglos. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nennt auf ihrer Benachrichtigungsseite drei Gruppen: Bewerber, ehemalige Beschäftigte und Beschäftigte von Unternehmen, die beruflich mit dem Haus zu tun hatten. Bei ehemaligen Beschäftigten können nach Angaben der Behörde Personalunterlagen, Leistungsbeurteilungen, Angaben zum Werdegang, Inhalte von E-Mail-Postfächern, Daten von persönlichen Laufwerken sowie Gesundheitsdaten abgeflossen sein, darunter Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen und die Konfessionszugehörigkeit [8]. Bei Bewerbern geht es um Lebensläufe, Zeugnisse, Auswahlvermerke und ebenfalls um Gesundheitsdaten [8].

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt führt eine eigene Liste, die seit Anfang September laufend um weitere Gruppen ergänzt wird [7]. Auch das ist ein Befund: Wer betroffen ist, erfährt man in Berlin derzeit in Raten.

Ein Passwort kann man ändern. Ein Geburtsdatum, eine Personalakte, ein ärztliches Untersuchungsergebnis oder die eigene Konfession kann man nicht austauschen.

Die Entwarnung des Senats passt nicht zu den Berichten

Noch schwerer wiegen die Berichte über Unterlagen mit Bezug zur kritischen Infrastruktur. Genannt werden Daten besonders schützenswerter Einrichtungen wie Heizkraftwerke, Tanklager, Notstromanlagen und Umspannwerke, dazu Informationen über Gefängnisse, Wasserwerke und Rüstungsunternehmen sowie Unterlagen der Bundeswehr und der Berliner Innenverwaltung [6].

Der Senat gibt trotzdem Entwarnung. Digitalstaatssekretär Florian Hauer erklärte im Innenausschuss, es seien ausschließlich Daten der niedrigsten von vier Geheimhaltungsstufen betroffen, also Verschlusssachen der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“. Daten von nationaler Sicherheitsrelevanz seien nicht abgeflossen [12].

Das passt nicht zusammen. Der Tagesspiegel berichtet, in den Daten fänden sich als geheim eingestufte Unterlagen der Bundeswehr für den Spannungs- und Verteidigungsfall [11]. Das Bundesinnenministerium bestätigt, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz die Auswertung unterstützen [6]. Auch das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Nationale Cyberabwehrzentrum prüfen die Sicherheitsrisiken [14]. Drei Bundesbehörden und ein militärisches Führungskommando arbeiten sich nicht wochenlang an Material ab, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt war.

Entweder stimmt die Entwarnung oder die Berichte stimmen. Beides zusammen geht nicht, und genau das muss aufgeklärt werden.

Ein einziger Klick genügte

Inzwischen ist bekannt, wie einfach der Einstieg war. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in einem Schreiben vom 4. September eine Angriffsmethode, die in der Fachwelt „ClickFix“ heißt. Der Nutzer landet über einen Link in einer Phishing-Mail auf einer manipulierten Internetseite. Dort erscheint ein vermeintlicher Sicherheitstest, ein sogenanntes Captcha, wie man es von unzähligen Webseiten kennt. Um den Test angeblich zu bestehen, soll der Nutzer einen Befehl in ein Windows-Programm einfügen und ausführen. Während der Bildschirm einen erfolgreichen Test anzeigt, lädt der Rechner im Hintergrund die Schadsoftware nach. Im Berliner Fall war es nach Presseberichten ein Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung, der die Mail nicht als Fälschung erkannte [9].

Der Trick funktioniert, weil er die gewohnte Logik umdreht. Vor verdächtigen Dateianhängen sind Mitarbeiter gewarnt. Ein Captcha dagegen wirkt wie eine Schutzmaßnahme, nicht wie eine Bedrohung.

Was danach geschah, sagt mehr über den Zustand der Berliner IT als jede Stellungnahme. Unter den erbeuteten Unterlagen fand sich eine Datei mit dem Namen „Passwort.docx“, unter den Zugangsdaten standen Passwörter wie „Sonnenschein13″. Kurz vor Ablauf des Erpresser-Ultimatums wies der Digitalstaatssekretär alle Berliner Behörden an, „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“ anzuwenden [10].

IT-Sicherheit heißt nicht nur, jeden einzelnen Angriff abzuwehren. Sie heißt vor allem, ungewöhnliche Vorgänge schnell zu erkennen, Zugriffe zu begrenzen und sensible Daten getrennt zu halten. In Berlin konnten die Täter fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten. Erst am 14. August fiel es auf.

Der Geheimschutz stand nur auf dem Papier

Der wichtigste Fund steckt in den geleakten Daten selbst. Der Tagesspiegel konnte darin einen internen Vermerk der Berliner Verwaltung vom Februar dieses Jahres einsehen. In dieser sogenannten Schutzbedarfsfeststellung heißt es, es sei „kein digitaler Geheimschutz (im strengen Sinne) in der Berliner öffentlichen Verwaltung möglich“ [11].

Dieser Satz verschiebt den ganzen Vorgang. Wenn er zutrifft, war der Schaden nicht die Folge eines besonders raffinierten Angriffs, sondern die absehbare Folge eines Zustands, den die Verwaltung ein halbes Jahr zuvor selbst schriftlich festgehalten hatte. Der Kritik des IT-Sicherheitsberaters Manuel Atug, das Land habe „grob fahrlässig“ gehandelt und die Vorgaben des Geheimschutzes nicht eingehalten [13], ist damit schwer zu widersprechen.

Wer wusste von diesem Vermerk? Wer hat ihn zur Kenntnis genommen, und was ist danach geschehen? Wenn die Antwort lautet: nichts, dann ist das keine Panne, sondern eine Entscheidung.

Was den betroffenen Bürgern jetzt droht

Jochim Selzer vom Chaos Computer Club warnt vor Identitätsdiebstahl. Je mehr persönliche Informationen über einen Menschen bekannt sind, desto leichter können Kriminelle sich als diese Person ausgeben oder in ihrem Namen bestellen [6]. Das BSI weist zusätzlich auf eine erhöhte Gefahr gezielter Phishing-Angriffe hin, weil sich gefälschte Nachrichten mit echten Hintergrundinformationen sehr viel glaubwürdiger formulieren lassen [13].

Wie ernst die Lage ist, zeigt die Verwaltung inzwischen selbst. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung rät Betroffenen, besonders misstrauisch zu sein, wenn sich plötzlich Menschen melden, die vorgeben, sie aus der Schulzeit oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Wer Anhaltspunkte für Betrug oder Identitätsmissbrauch hat, soll Anzeige erstatten und alles dokumentieren [8].

Mit anderen Worten: Der Staat, der die Daten seiner Bürger nicht schützen konnte, gibt diesen Bürgern nun Verhaltenstipps.

Streit um die Aufarbeitung

Für zusätzliche Diskussionen sorgt die Entscheidung der Senatskanzlei, das US-Unternehmen CrowdStrike mit der IT-forensischen Untersuchung zu beauftragen. Der Bezirk Lichtenberg verweigerte den Einsatz der Software zunächst auf den eigenen Servern und verwies auf Bedenken wegen eines nahezu unbegrenzten Datenzugriffs, möglicher Störungen von Fachverfahren und verbleibender Überwachungsrisiken für die Beschäftigten. Die Senatskanzlei erklärte den Einsatz für „alternativlos“ [14].

Möglicherweise war die Entscheidung fachlich richtig. In einem laufenden Vorfall dieser Größe ist eine zentrale Überwachung der Endgeräte für die Forensik oft nicht zu umgehen. Der Einwand des Bezirks war trotzdem keine Trotzhaltung, sondern eine Abwägung zwischen Aufklärung, Betriebsfähigkeit und Datenhoheit. Wer eine solche Abwägung mit dem Wort „alternativlos“ beendet, beantwortet sie nicht, er verweigert sie. Nach einem Datenabfluss dieser Größenordnung muss nachvollziehbar erklärt werden, welches Unternehmen Zugriff auf welche Systeme erhält und welche Schutzmechanismen dabei gelten.

Die Verantwortung muss jetzt geklärt werden

Der Cyberangriff selbst ist eine Straftat, und verantwortlich dafür sind die Täter. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob technische und organisatorische Versäumnisse dazu beigetragen haben, dass eine derart große Datenmenge abfließen konnte. Drei Fragen müssen beantwortet werden: Warum konnten die Angreifer fünf Tage lang unbemerkt Daten ausleiten? Warum lagen sensible Personal- und Sicherheitsunterlagen in Dateiablagen, auf die ein einzelner kompromittierter Zugang reichte? Und was ist nach der Schutzbedarfsfeststellung vom Februar geschehen?

Die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist inzwischen gelaufen, die bisherige Koalition aus CDU und SPD hat ihre Mehrheit verloren. Genau jetzt beginnt die Phase, in der ein solcher Vorgang gern in den Akten verschwindet: Der alte Senat ist nicht mehr zuständig, der neue war es noch nicht, und am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Das darf nicht passieren. Das neue Abgeordnetenhaus muss die Aufklärung erzwingen, und zwar bevor die Aufarbeitung für beendet erklärt wird.

Denn der Fall zeigt vor allem eines: Cyberangriffe auf Verwaltungen sind kein theoretisches Szenario mehr.

Und wie sicher ist eigentlich Cottbus?

Berlin ist kein Sonderfall. Jede Stadtverwaltung führt Melderegister, Personalakten, Sozial- und Gewerbedaten sowie Unterlagen zur Ver- und Entsorgung. Damit ist jede Stadtverwaltung ein lohnendes Ziel für dieselben Tätergruppen.

Wir haben dieses Thema deshalb in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Mit der Anfrage AN-166/26 „Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung“ haben wir die Verwaltung bereits am 4. September 2026 aufgefordert, Auskunft über ihre eigene IT-Sicherheit zu geben [15]. Wir wollen wissen, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen umgesetzt sind und wann die IT-Sicherheit zuletzt intern und extern geprüft wurde. Wir fragen nach besonderen Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche, ausdrücklich für die Stadtwerke, die LWG, den Verkehrsbereich und die Sozialleistungen. Und wir fragen, wie ein unbefugter Datenabfluss verhindert werden soll, mit welchen Reaktionszeiten im Ernstfall zu rechnen wäre und wie die Stadt die Bevölkerung informieren würde, falls tatsächlich Daten abflössen [15].

Fast vier Wochen später liegt uns keine Antwort vor. Im öffentlichen Ratsinformationssystem steht mit Stand vom 30. September 2026 allein unsere Anfrage [15].

Der Berliner Fall zeigt, wie weitreichend die Folgen sein können und wie lange es dauert, bis überhaupt feststeht, was verloren gegangen ist. Deshalb ist es richtig, diese Fragen zu stellen, bevor der Ernstfall eintritt, und nicht erst danach. Wir werden die Antwort der Stadtverwaltung genau auswerten, sobald sie vorliegt. Und wir werden nachfassen, wenn sie weiter ausbleibt.

Quellenverzeichnis

[1] Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz und Bekennerschreiben der „Vulkangruppe“, Januar 2026. taz: Anschlag auf das Stromnetz in Berlin

[2] Wegner bedauert „kommunikative Fehler“ im Krisenmanagement, März 2026. taz: Kai Wegner im Stromausfall

[3] Wegner verzichtet am 10. Juli 2026 auf eine erneute Spitzenkandidatur.

[4] Land Berlin, Senatskanzlei: Cyberangriff auf das Landesnetz, Informationen für Bürgerinnen und Bürger, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[5] Tagesspiegel: Notfallpläne und Passwörter erbeutet? Wegner weist Erpresser-Ultimatum zurück, August 2026. Quelle öffnen

[6] ZDFheute: Berliner Daten im Darknet: Welche Gefahren drohen?, September 2026. Quelle öffnen

[7] Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, laufend aktualisiert. Quelle öffnen

[8] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: Datenschutzvorfall, Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin, Stand 25. September 2026. Quelle öffnen

[9] Tagesspiegel: Behörde veröffentlicht neue Details zum Angriff, September 2026. Quelle öffnen

[10] Tagesspiegel: Senat verhängt „vorsorglich verschärfte Passwortregeln“, September 2026. Quelle öffnen

[11] Tagesspiegel: Der Daten-Leak war ein Anschlag, die Reaktion des Senats ein Skandal, September 2026. Quelle öffnen

[12] Land Berlin/dpa: Keine Hochsicherheits-Daten von Hackerangriff betroffen, September 2026. Quelle öffnen

[13] Tagesspiegel/dpa: Folgen des Hackerangriffs, BSI warnt vor erhöhter Cyber-Bedrohung, September 2026. Quelle öffnen

[14] heise online: Gefahr für die nationale Sicherheit, Berliner Datenleck schlägt hohe Wellen, September 2026. Quelle öffnen

[15] Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz: AN-166/26, Anfrage zur IT- und Informationssicherheit in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz vor dem Hintergrund des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung, 4. September 2026. Vorgang im SessionNet öffnen

Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

Nicht die Cottbuser vertreiben Investoren, sondern die Politik, die alles teuer macht

Die SPD-Fraktion hatte für die Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2026 eine Aktuelle Stunde beantragt. Ihr Titel: „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko – Folgen für unseren Bildungs- und Wirtschaftsstandort“. Eingeladen waren der Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes, Vertreter der Medizinischen Universität Lausitz, der LEAG, des FC Energie Cottbus und des Parkhotels Branitz.

Schon vor der Sitzung hielt ich die These, die an diesem Nachmittag offenbar bewiesen werden sollte, für nicht haltbar. Nach dieser Debatte sehe ich dafür erst recht keinen Beleg.

Was die Unternehmen tatsächlich als Risiko nennen

Die Industrie- und Handelskammern befragen halbjährlich über 20.000 Betriebe. Im Frühsommer 2026 beteiligten sich mehr als 23.000 Unternehmen. Das mit Abstand am häufigsten genannte Geschäftsrisiko sind die Energie- und Rohstoffpreise mit 70 Prozent nach zuvor 48 Prozent, es folgen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen mit 58 Prozent, die Arbeitskosten mit 57 Prozent und die schwache Inlandsnachfrage mit 56 Prozent [1]. Das gesellschaftliche Klima taucht in dieser Liste nicht auf. Nicht mit einem einzigen Prozent.

Dafür taucht etwas anderes auf: Rund 20 Prozent aller Unternehmen befassen sich mit der Verlagerung von Investitionen oder Produktion ins Ausland oder setzen sie bereits um, in der Industrie sind es rund 40 Prozent, unter den großen Industrieunternehmen rund 60 Prozent [2]. Der Grund sind nicht Wahlergebnisse, der Grund sind Strompreise, die rund 75 Prozent über denen in Frankreich liegen [3].

Das Beispiel Sachsen widerlegt die These

Die Behauptung ist nicht neu. Die damalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke von der SPD, erklärte am 22. September 2016, ein nicht weltoffener Standort erleide wirtschaftliche Nachteile, und verwies dabei auf teils deutliche Rückgänge im Tourismus, etwa in Sachsen [4]. Sachsen war damals seit fast zwei Jahren das Zentrum der Pegida-Aufmärsche. Nur stimmte die Behauptung nicht.

Das sächsische Wirtschaftsministerium meldete für 2016 mit knapp 7,5 Millionen Gästen einen neuen Rekord bei 18.750.390 Übernachtungen, 0,1 Prozent mehr als 2015 [5]. Im Folgejahr fielen alle Rekorde: 19.513.123 Übernachtungen, ein Plus von 4,1 Prozent, und 7.864.001 Gäste, ein Plus von 5,0 Prozent, womit Sachsen über dem Bundesdurchschnitt lag [6]. Ausgerechnet bei den ausländischen Gästen, also der angeblich abgeschreckten Gruppe, stiegen die Übernachtungen um 8,8 Prozent gegenüber 3,6 Prozent im Bundesdurchschnitt [6].

Wem diese Aktuelle Stunde galt

Reden wir offen über den Anlass. Der Verfassungsschutz Brandenburg hat den AfD-Landesverband mit Einstufungsvermerk vom 14. April 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft [7]. Meine Partei hat dagegen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage erhoben, entschieden ist bis heute nichts [7].

Auf Bundesebene sieht es anders aus: Dort hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. Februar 2026 untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen oder öffentlich so zu bezeichnen [8]. Das Gericht kam nach Prüfung des vorgelegten Materials zu dem Ergebnis, dass die Nachweise dafür nicht ausreichen [9]. Seither wird die Partei beim Bund wieder als Verdachtsfall geführt [9].

Ich halte die Brandenburger Einstufung aus denselben Gründen für politisch motiviert und bin zuversichtlich, dass auch das Verwaltungsgericht Potsdam genau hinschauen wird.

Für mich war deshalb auch klar, wer bei dieser Aktuellen Stunde zumindest indirekt mitgemeint war. Wenn in Cottbus über Rechtsextremismus als angebliches Standortrisiko gesprochen wird und gleichzeitig der Leiter des Landesverfassungsschutzes auf dem Podium sitzt, dann spielt zwangsläufig auch die AfD eine Rolle.

Die Zahlen sagen etwas anderes. Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 erreichte die AfD in Cottbus 34,0 Prozent der Zweitstimmen und 36,6 Prozent der Erststimmen, die SPD kam auf 15,8 Prozent [10]. Im selben Zeitraum hat die Deutsche Bahn hier für rund eine Milliarde Euro ihr größtes und modernstes Instandhaltungswerk gebaut, mit 1.200 Industrie- und Ausbildungsplätzen im Endausbau 2026, dazu kommen die medizinische Hochschulausbildung am Carl-Thiem-Klinikum und der Lausitz Science Park [11].

Ein Konzern, der eine Milliarde in eine Stadt steckt, prüft deren Umfeld sehr genau. Von einem grundsätzlichen Investitionsboykott gegen Cottbus kann jedenfalls keine Rede sein.

Vier Gäste und immer wieder derselbe Schwerpunkt

Besonders interessant war für mich der Auftritt der vier geladenen Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus und Sport. Sie kamen aus völlig unterschiedlichen Bereichen, doch mein Eindruck aus ihren Beiträgen war am Ende erstaunlich ähnlich: angeblicher Rechtsextremismus, das gesellschaftliche Klima und das Image der Stadt wurden immer wieder als erhebliche Probleme für Cottbus beschrieben.

Natürlich kann und muss man darüber sprechen.

Auffällig war für mich aber vor allem, worüber kaum gesprochen wurde. Energiepreise, Arbeitskosten, Bürokratie, Steuern, schwache Nachfrage, Planungsunsicherheit und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen spielten in diesen Beiträgen keine vergleichbare Rolle. Keiner der vier stellte jene Faktoren ins Zentrum, die Unternehmen in bundesweiten Befragungen selbst als ihre größten Geschäftsrisiken nennen [1][2].

Genau das macht die Debatte für mich so einseitig und noch dazu beschädigt diese Art das Ansehen und die Außendarstellung unserer Stadt Cottbus. Das müssen nicht nur die Vertreter der Kartellparteien gefallen lassen, sondern auch die Podiumsgäste der Aktuellen Stunde.

Wenn eine Aktuelle Stunde ausdrücklich die Folgen für den Wirtschaftsstandort Cottbus behandeln soll, dann gehört doch die Frage auf den Tisch, warum Unternehmen Investitionen zurückstellen oder Produktion ins Ausland verlagern. Dann müssen wir über Energiekosten, Arbeitskosten, Bürokratie und die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre sprechen.

Doch genau diese politischen Rahmenbedingungen blieben weitgehend außen vor.

Auch beim Verfassungsschutz blieben Fragen offen

Auch der Auftritt des Leiters des Brandenburger Verfassungsschutzes, Dr. Wilfried Peters, änderte an diesem Eindruck für mich wenig.

Nach meiner Wahrnehmung arbeitete er unter anderem mit Fallbeispielen, deren Ursprung teilweise bis in die 1990er Jahre zurückreichte. Was mir dagegen fehlte, war eine umfassende Einordnung mit aktuellen Zahlen speziell für Cottbus: Wie hat sich die Lage über die vergangenen Jahre tatsächlich entwickelt? Wie viele konkrete Vorfälle gibt es? Welche davon haben nachweisbar Investitionsentscheidungen beeinflusst? Welche Unternehmen sind deshalb nicht nach Cottbus gekommen oder haben die Stadt verlassen?

Genau diese Fragen wären bei einer Debatte über „Rechtsextremismus als Standort- und Gesellschaftsrisiko“ entscheidend gewesen.

Dass der Verfassungsschutz über Rechtsextremismus berichtet, gehört selbstverständlich zu seinen Aufgaben. Aber wenn daraus ein konkretes Wirtschaftsrisiko für Cottbus abgeleitet werden soll, braucht es auch belastbare Daten für genau diesen Zusammenhang.

Die Milliardengräber tragen eine andere Handschrift

Brandenburg wird seit 1990 ohne Unterbrechung von Ministerpräsidenten der SPD regiert. In diese Zeit fallen die teuersten Fehlschläge der Landesgeschichte, und keiner davon hat etwas mit dem politischen Klima zu tun.

Bei der Chipfabrik in Frankfurt an der Oder wurden insgesamt 275 Millionen Euro verbaut, das Land war mit 38 Millionen Euro an der Betreibergesellschaft beteiligt, und der Verlust an öffentlichen Geldern belief sich auf rund 90 Millionen Euro [12]. Der Lausitzring wurde mit 123 Millionen Euro gefördert und musste Insolvenz anmelden. Der Luftschiffbauer CargoLifter erhielt 48,5 Millionen Euro Förderung und ging ebenfalls pleite [13]. Das sind keine Stimmungsfragen, das sind Kassenbestände.

Die Altanschließer: Wie das Rathaus Vertrauen verspielt hat

Wer in Cottbus wissen will, was Vertrauen kostet, muss nur an die Altanschließer denken. Das Land schuf 2004 mit einem Gesetzentwurf der damals SPD-geführten Landesregierung die Grundlage, verjährte Anschlussbeiträge wieder einzufordern [14]. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 26. November 2008 die Kanalanschlussbeitragssatzung, ab Januar 2009 gingen die Bescheide raus [15]. Oberbürgermeister war Frank Szymanski von der SPD. Die Stadt verteidigte ihre Praxis bis vor das Oberverwaltungsgericht und bekam dort im Dezember 2013 sogar recht [16].

Am 12. November 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Ganze auf die Verfassungsbeschwerden zweier Cottbuser [14]. Erlassen worden waren Bescheide über 89 Millionen Euro [15]. Bis August 2017 hatte die Stadt fast 46 Millionen Euro zur Auszahlung angewiesen, bei rund 13.000 Beitragsverfahren [17]. Die Herstellungskosten sind damit nicht verschwunden, die Finanzierung wurde auf Entgelte umgestellt. Bezahlt hat es am Ende wieder der Cottbuser, nur über einen anderen Bescheid.

Und dann war da noch Corona

Wer heute über Vertrauen in staatliches Handeln reden will, kommt an den Jahren 2020 bis 2022 nicht vorbei. Die Maßnahmen wurden von einer SPD-geführten Landesregierung angeordnet und in Cottbus von der Verwaltung umgesetzt.

Dass diese Zeit aufgearbeitet gehört, bestreitet inzwischen niemand mehr. Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschlossen, den von der AfD beantragten Untersuchungsausschuss lehnten die übrigen Fraktionen ab [18]. Die Kommission arbeitet seit dem 8. September 2025 und soll bis zum 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen [19].

In Cottbus hat es dafür einen Antrag aus den Reihen der Stadtverordneten gebraucht. Der Antrag AT-16/25 vom 5. März 2025 [20] wurde in der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2025 unter Tagesordnungspunkt 9.7 behandelt und als Beschluss-Nr. AT-16-09/25 abgestimmt [21]. Die SPD-Fraktion hat ihn nicht mitgetragen. Eine Mehrheit fand er trotzdem, und der Ausschuss zur Aufklärung und Aufarbeitung der kommunalen Corona-Maßnahmen arbeitet seitdem.

Nach der Debatte bleiben die entscheidenden Fragen

Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 ist inzwischen vorbei. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, kann den Mitschnitt der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Cottbus ansehen:

23. Sitzung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz am 23. September 2026 – Stadt Cottbus/Chóśebuz

Mein Fazit aus dieser Debatte fällt kritisch aus: Über angeblichen Rechtsextremismus wurde ausführlich gesprochen. Über die Energiepreise, Arbeitskosten und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Unternehmen selbst als zentrale Belastungen benennen, dagegen kaum.

Gerade deshalb wirkte die Veranstaltung auf mich in weiten Teilen scheinheilig. Wer eine Debatte über den Wirtschaftsstandort führt, aber die Folgen der eigenen Wirtschafts-, Energie- und Standortpolitik weitgehend ausklammert, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Die Aktuelle Stunde hat meinen Eindruck jedenfalls nicht verändert. Sie hat vielmehr gezeigt, wie unterschiedlich die Ursachen für die wirtschaftlichen Probleme unseres Landes bewertet werden. Ob der von der SPD gesetzte Schwerpunkt tatsächlich die Lebenswirklichkeit und die Sorgen der Cottbuser Unternehmen trifft, kann sich jeder anhand der Debatte und der verfügbaren Wirtschaftsdaten selbst beantworten.

Quellen

[1] DIHK: Deutsche Wirtschaft steckt in einer Doppelkrise, Konjunkturumfrage Frühsommer 2026, 26.05.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/konjunkturumfrage-fruehsommer-2026-178080
[2] DIHK: Energiekosten – Jedes dritte große Industrieunternehmen verlagert bereits Produktion ins Ausland, 27.07.2026. https://www.dihk.de/de/newsroom/energiekosten-jedes-dritte-grosse-industrieunternehmen-verlagert-bereits-produktion-ins-ausland-184510
[3] INSM: Energiepreise im zeitlichen und internationalen Vergleich, Studie von Prof. Dr. Manuel Frondel, 29.07.2026. https://www.insm.de/aktuelles/publikationen/energiepreise-im-zeitlichen-und-internationalen-vergleich-wo-steht-deutschland
[4] taz/dpa: Fremdenhass schadet auch lahmender Ost-Wirtschaft, 22.09.2016. https://taz.de/Fremdenhass-schadet-auch-lahmender-Ost-Wirtschaft/!5338952/
[5] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Mehr Gäste denn je in Sachsen, 02.03.2017. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/209272/download_pdf
[6] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sachsen-Tourismus mit mehr als 19,5 Millionen Übernachtungen, 28.02.2018. https://medienservice.sachsen.de/medien/news/216444/download_pdf
[7] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Fragen und Antworten zum Einstufungsvermerk AfD Brandenburg, 14.08.2025. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/anlage-pm-14-08-2025/
[8] Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php
[9] Tagesspiegel: Brandenburgs AfD will Stopp der Einstufung als rechtsextrem, 03.03.2026. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/verfassungsschutz-brandenburgs-afd-will-stopp-der-einstufung-als-rechtsextrem-15312010.html
[10] Der Landeswahlleiter Brandenburg: Bundestagswahl 23.02.2025, amtliches Endergebnis Cottbus, Stadt. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/12/600/20250223/bundestagswahl_land/ergebnisse_gemeinde_120520000000.html
[11] Wirtschaftsregion Lausitz: Strukturstärkung in Meilenschritten, 2023. https://wirtschaftsregion-lausitz.de/neuigkeiten/strukturstaerkung-in-meilenschritten-lausitz-ist-und-bleibt-energieregion-viele-neue/
[12] Tagesspiegel: 275 Millionen Euro umsonst investiert, 29.11.2003. https://www.tagesspiegel.de/themen/brandenburg/275-millionen-euro-umsonst-investiert-keiner-will-schuld-sein/469564.html
[13] Tagesspiegel: Experten – Brandenburg fördert falsch, 14.09.2004. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/experten-brandenburg-fordert-falsch-1154530.html
[14] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: BVerfG – Altanschließer, zur unzulässigen echten Rückwirkung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg, Mitteilungen 01/2016. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-2016/bverfg-altanschliesser-zur-verfassungsrechtlich-unzulassigen-echten-rueckwirkung-des-ss-8-abs-7-satz-2-kag-bbg/
[15] Stadt Cottbus, Ratsinformationssystem: Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2024, Verjährung von Kanalanschlussbeiträgen. https://session.cottbus.de/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00011476.pdf
[16] Städte- und Gemeindebund Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg – Stadt Cottbus dürfte Anschlussbeiträge von Altanschließern erheben, 12/2013. https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-11-12-2013/ovg-berlin-brandenburg-stadt-cottbus-duerfte-anschlussbeitrage-von-altanschliesser-erheben/
[17] Niederlausitz aktuell: Antragsfrist für Rückzahlung der Kanalanschlussbeiträge läuft ab, August 2017. https://www.niederlausitz-aktuell.de/cottbus/68104/cottbus-antragsfrist-fuer-rueckzahlung-der-kanalanschlussbeitraege-laeuft-ab.html
[18] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[19] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[20] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[21] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/

Alles Gute zum Schulanfang wünscht euch Lars Schieske.

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