Der Deutschlandfunk berichtet aktuell über die wachsende Bedeutung der Briefwahl und stellt diese Entwicklung vielfach als modernen und bequemen Trend dar. Doch gerade dort, wo Stimmen nicht unter den Schutzvorkehrungen des Wahllokals abgegeben werden, beginnt die eigentliche demokratische Bewährungsprobe: Wie frei, wie geheim und wie persönlich ist eine Stimmabgabe noch, wenn sie sich aus der kontrollierten Wahlkabine in private Räume verlagert?
Am kommenden Sonntag, dem 6. September 2026, wählen die Bürger Sachsen-Anhalts einen neuen Landtag.[1][2] Gerade vor diesem Wahltag lohnt sich ein nüchterner Blick auf eine Entwicklung, die seit Jahren als Fortschritt verkauft wird, deren Schattenseiten aber ebenso offensichtlich sind.
Wahl braucht Kontrolle
Wahlen leben vom Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht nicht nur durch die spätere Auszählung, sondern bereits im Moment der Stimmabgabe. Im Wahllokal gelten klare Regeln: Die Stimme wird unbeobachtet in der Wahlkabine abgegeben, Wahlhelfer begleiten das Verfahren, die Urne ist gesichert und die Auszählung geschieht öffentlich.
Bei der Briefwahl ist das anders. Niemand kann lückenlos kontrollieren, ob ein Stimmzettel tatsächlich persönlich, frei und unbeeinflusst ausgefüllt wurde, zu Hause, in einer betreuten Einrichtung oder in einem Pflegeheim. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt stellte ausdrücklich fest, dass bei der Briefwahl nicht in gleicher Weise ausgeschlossen werden könne, dass Dritte die Stimmabgabe beobachten oder beeinflussen, und dass die Geheimheit der Wahl anders als im Wahllokal nicht überwacht werde.[3]
Auch das Bundesverfassungsgericht hat auf diese Schwächen hingewiesen. Es benannte mögliche Einflussnahmen im häuslichen Umfeld, in Alten- und Pflegeheimen sowie Risiken beim Transport und bei der Übermittlung von Wahlunterlagen.[4] Die Briefwahl ist nach geltender Rechtslage zulässig, aber eben nicht deshalb, weil sie dieselbe Kontrollqualität hätte wie die Urnenwahl, sondern obwohl diese Unterschiede bestehen.[4]
Pflege darf kein Wahlbüro sein
Besonders sensibel ist die Lage überall dort, wo Menschen Hilfe benötigen. Wer im hohen Alter lebt, in einer Pflegeeinrichtung betreut wird oder im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist, befindet sich nicht selten in einem Vertrauens- oder sogar Abhängigkeitsverhältnis. Genau dort entsteht ein Bereich, in dem politische Empfehlungen, gut gemeinte Hilfestellungen oder auch gezielte Einflussnahme kaum nachweisbar, aber sehr wohl möglich sind.
Niemand bestreitet die wichtige und verantwortungsvolle Arbeit der Pflegekräfte. Dennoch bleibt der entscheidende Punkt bestehen: Ein Wahlverfahren muss so beschaffen sein, dass es Missbrauch nicht nur moralisch missbilligt, sondern strukturell erschwert. Gerade das ist bei der Briefwahl nur eingeschränkt möglich. Wo keine Wahlkabine, kein Wahlvorstand und keine unmittelbare öffentliche Kontrolle vorhanden sind, steigt das Risiko, dass Einflussnahme verborgen bleibt.
Dokumentierte Fälle von Briefwahlmanipulation
Die Risiken der Briefwahl sind nicht bloß theoretisch. In Deutschland gab es wiederholt Fälle, in denen Briefwahlunterlagen missbraucht, Vollmachten gefälscht oder Stimmen durch Dritte ausgefüllt wurden.
| Ort und Jahr | Festgestellter Vorgang | Politischer Bezug |
|---|---|---|
| Dachau, Kommunalwahl 2002 | Der frühere Stadtrat Wolfgang Aechtner sammelte bei Hausbesuchen Briefwahlunterlagen ein und füllte Hunderte Stimmzettel zugunsten von CSU-Kandidaten aus. Er wurde wegen Wahlfälschung in 466 Fällen sowie versuchter Wahlfälschung in 38 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 125.000 Euro verurteilt.[5] | CSU, ehemaliger Stadtrat.[5] |
| Stendal, Kommunalwahl 2014 | Der frühere Stadtrat Holger Gebhardt ließ Briefwahlunterlagen mithilfe gefälschter Vollmachten beschaffen und füllte sie zu seinen Gunsten aus. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung; die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren blieb bestehen.[6][7] | CDU, ehemaliger Stadtrat.[6] |
| Quakenbrück, Kommunalwahl 2016 | Vier Kandidaten beeinflussten Wähler beim Ausfüllen von Briefwahlunterlagen; teils wurden Unterlagen selbst ausgefüllt. Die Bewährungsstrafen und die Aberkennung der Wählbarkeit für vier Jahre wurden rechtskräftig.[8] | Die Linke, vier Kommunalpolitiker beziehungsweise Kandidaten.[8] |
| Wülfershausen, Kommunalwahl 2026 | Dem früheren Bürgermeister Wolfgang Seifert wird vorgeworfen, Briefwahlunterlagen geöffnet und Stimmen manipuliert zu haben. Nach Angaben des BR räumte er die Fälschung von Briefwahlunterlagen gegenüber der Staatsanwaltschaft ein; später wurde Anklage erhoben.[9][10] | CSU, ehemaliger Bürgermeister und CSU-Ortsvorsitzender.[9] |
Diese Fälle belegen nicht, dass jede Briefwahl manipuliert werde. Sie belegen aber sehr wohl, dass Manipulation bei Briefwahl möglich ist und in Deutschland bereits mehrfach stattgefunden hat.[5][6][8][9]
Erfahrungen aus Cottbus und Spree-Neiße
Auch die Wahlergebnisse in Brandenburg zeigen, wie stark sich Briefwahl und Urnenwahl voneinander unterscheiden können. Bei der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus 2022 erreichte Tobias Schick im ersten Wahlgang 31,8 Prozent, Lars Schieske 26,4 Prozent; weil niemand die absolute Mehrheit erzielte, kam es zur Stichwahl am 9. Oktober 2022.[11][12]
In dieser Stichwahl gewann Tobias Schick amtlich mit 68,64 Prozent, Lars Schieske erhielt 31,36 Prozent.[13][14] Nach Medienberichten lag Schick bei den Urnenstimmen bei 61,4 Prozent, bei den Briefwahlstimmen dagegen bei 79,7 Prozent; für Schieske wurden 38,6 Prozent bei der Urnenwahl und 20,3 Prozent bei der Briefwahl ausgewiesen.[15][16]
Ein ähnliches Bild zeigte die Landratsstichwahl im Landkreis Spree-Neiße am 22. März 2026. Christine Beyer lag bei der Urnenwahl mit 54,13 Prozent vor Martin Heusler, der dort 45,87 Prozent erreichte.[17][18] Bei den Briefwahlstimmen kehrte sich das Verhältnis um: Heusler kam auf 70,62 Prozent, Beyer auf 29,38 Prozent. Im amtlichen Endergebnis setzte sich Heusler mit 51,49 Prozent gegen Beyer mit 48,51 Prozent durch.[17][19]
Diese Unterschiede sind nicht automatisch ein Beweis für Manipulation. Aber sie zeigen, dass Briefwahl keineswegs nur ein technischer Zusatz zur Urnenwahl ist. Sie kann Wahlausgänge erheblich beeinflussen und politische Stimmungen hervorbringen, die sich von denen an der Urne deutlich unterscheiden.[15][17]
Was die AfD im Bundestag unternimmt
Die AfD hat das Thema nicht erst im laufenden Wahlkampf entdeckt. Schon im November 2018 fragte die Bundestagsfraktion die Bundesregierung nach Unregelmäßigkeiten bei Urnen- und Briefwahl und nach den vorhandenen Sicherungsmechanismen.[21]
Am 20. Februar 2026 legte die Fraktion eine Große Anfrage unter dem Titel „Von der Urnenwahl zur Briefwahl. Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“ vor.[22][23] Darin will sie unter anderem wissen, wie viele allgemeine Wahlbezirke, Briefwahlbezirke und Sonderwahlbezirke bei der Bundestagswahl 2025 eingerichtet wurden und ob die Bundesregierung den Trend zu hohen Briefwahlanteilen seit 2009 rechtlich bewertet.[22] Entscheidend für die hier geführte Debatte ist eine Frage im hinteren Teil der Anfrage: Die Abgeordneten verlangen Auskunft darüber, ob die Bundesregierung eine Position zu der Auffassung hat, dass ein flächendeckendes Angebot von Sonderwahlbezirken und beweglichen Wahlvorständen für den betroffenen Kreis von Wählern eine gut wahrzunehmende und zumutbare Alternative zur Briefwahl darstellen würde.[22]
Genau darin liegt der Kern des Anliegens. Es geht nicht darum, alten oder kranken Menschen die Stimmabgabe zu erschweren, sondern darum, ihnen die Wahl unter der Aufsicht eines Wahlvorstandes zu ermöglichen, statt sie auf den Postweg zu verweisen.
Parteichef Tino Chrupalla sprach sich im August 2026 in der ARD dafür aus, die Briefwahl abzuschaffen, und begründete dies mit ihrer Manipulations- und Fehleranfälligkeit.[24] Zur Redlichkeit gehört, dass Wahlrechtler eine vollständige Abschaffung für verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar halten, weil sie mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl kollidiert.[24] Umso wichtiger ist der praktische Weg: Urnenwahl dort wieder möglich machen, wo bisher wie selbstverständlich auf den Briefwahlantrag verwiesen wird. Bemerkenswert ist im Übrigen die Statistik der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025. Den höchsten Briefwahlanteil ihrer Wähler wies die CSU mit 57,4 Prozent auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent.[24]
Brandenburg: die Urnenwahl wieder zum Normalfall machen
In Brandenburg ist die Position seit Jahren festgeschrieben. Der Landesparteitag in Jüterbog beschloss im April 2024 das Landtagswahlprogramm, das unter anderem die Abschaffung der Briefwahl fordert.[25] Die Kreisvorsitzendenkonferenz der AfD Brandenburg verabschiedete am 28. September 2024 eine Resolution, die die künftige Landesregierung auffordert, das Wahlgeheimnis wiederherzustellen und die Stimmabgabe an der Wahlurne wieder zum Normalfall zu machen, von dem nur aus guten und nachweisbaren Gründen abgewichen werden soll.[26]
Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich im Februar 2026 in Strausberg. Der Landkreis Märkisch-Oderland hob die Bürgermeisterwahl auf, weil sich Briefwahlunterlagen in hoher Zahl im direkten Zugriffsbereich eines Kandidaten befunden hatten. Der Landkreis sprach von einer möglichen Kompromittierung dieser Wahl, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.[27] Die AfD-Fraktion im Landtag ließ sich den Sachstand dieser Ermittlungen im Ausschuss für Recht und Digitalisierung vom zuständigen Ministerium berichten.[28]
Cottbus: bewegliche Wahlvorstände statt bloßer Briefwahl
Auch kommunal ist die AfD bereits tätig geworden. Die AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóśebuz brachte den Antrag AT-37/24 „Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung“ ein.[29][30] § 8 der Bundeswahlordnung erlaubt es der Gemeinde, für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Klöster oder ähnliche Einrichtungen bewegliche Wahlvorstände zu bilden. Diese suchen die Einrichtung am Wahltag auf, nehmen die Stimmabgabe unter Aufsicht entgegen und stellen sicher, dass die Wahl tatsächlich geheim und unbeeinflusst abläuft. Der Antrag fand in der Stadtverordnetenversammlung eine Mehrheit. [BELEG FEHLT: Sitzungsdatum und Beschluss-Nummer aus dem Stadtverordneten-Informationssystem ergänzen]
Das ist der entscheidende Punkt für die politische Auseinandersetzung: Wer bewegliche Wahlvorstände fordert, will niemandem das Wahlrecht nehmen. Er will es unter Bedingungen ausüben lassen, die eine Kontrolle überhaupt erst zulassen. Kritik an der Briefwahl und der Einsatz für die Wahlbeteiligung Pflegebedürftiger sind kein Widerspruch, sondern dieselbe Sache.
Blick auf Sachsen-Anhalt
Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt gewählt.[1][20] Vor dem Wahltag lässt sich seriös nicht sagen, wie groß die Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis diesmal ausfallen werden. Doch die Erfahrungen vergangener Wahlen legen nahe, dass auch diesmal mit auffälligen Abweichungen zu rechnen ist, insbesondere wenn das politische Klima polarisiert ist und große Teile der Bevölkerung an der Urne ein anderes Stimmungsbild zeigen als die Briefwahl später abbildet.
Dieselbe Linie wie im Bund und in Brandenburg verfolgt auch die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Juni-Plenum 2026 brachte sie den Antrag „Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl“ ein. Er fordert die Landesregierung auf, die Wahlbehörden vor der Landtagswahl durch Hinweise, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften darauf hinzuweisen, dass die Regelung des § 7 der Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt zur Bildung beweglicher Wahlvorstände aktiv zu prüfen ist.[31]
Genau deshalb ist die Diskussion über die Briefwahl keine Nebensache, sondern eine zentrale Frage demokratischer Glaubwürdigkeit. Je stärker die Briefwahl das Gesamtergebnis prägt, desto größer wird die Pflicht, Schutzmechanismen, Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu sichern.[3][4]
Die Briefwahl wird seit Jahren als Ausdruck von Fortschritt und Bequemlichkeit gefeiert. Doch die Erfahrungen aus dokumentierten Manipulationsfällen, aus deutlichen Abweichungen zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen und aus den verfassungsrechtlich benannten Schwächen zeigen ein anderes Bild.[5][6][8][3][4]
Wer das Vertrauen in Wahlen erhalten will, muss deshalb an der Verfahrenssicherheit ansetzen, und zwar bevor der nächste Fall bekannt wird. Die Urnenwahl gehört zurück in den Normalfall, die Briefwahl in die Ausnahme, für die sie einmal geschaffen wurde. Und überall dort, wo Menschen den Weg ins Wahllokal nicht mehr schaffen, gehört der Wahlvorstand zu ihnen, statt der Stimmzettel allein auf die Post.
Quellen
[1] Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt: Bekanntmachung nach § 28 Abs. 2 LWO, Landtagswahl am 6. September 2026, 29.09.2025. https://wahlen.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/wahlen/PDF/2025_09_29_Bek_der_Landeswahlleiterin_nach___28_Abs_2_LWO.pdf
[2] MDR: Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026: Umfrage, Wahlprogramme. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl
[3] Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Urteil vom 3. Mai 2021, LVG 21/05 (anonymisierte Fassung). https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/lvg/LVerfG-LSA_20210503_21-05_Urteil_anonym.pdf
[4] Bundesverfassungsgericht: Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juli 2013, 2 BvC 7/10. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2013/07/cs20130709_2bvc000710.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[5] Der Spiegel: Wahlfälschung in Dachau: Bewährungsstrafe für Ex-CSU-Stadtrat. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlfaelschung-in-dachau-bewaehrungsstrafe-fuer-ex-csu-stadtrat-a-232662.html
[6] Der Neue Kämmerer: Briefwahl-Affäre in Stendal: Urteil gegen CDU-Stadtrat ist rechtskräftig. https://www.derneuekaemmerer.de/recht/haftung/briefwahl-affaere-in-stendal-urteil-gegen-cdu-stadtrat-ist-rechtskraeftig-8913/
[7] Bundesgerichtshof: Beschluss 4 StR 292/17 vom 29. August 2017 (LG Stendal), dokumentiert bei HRR-Strafrecht. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-292-17.php
[8] beck-aktuell: BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Wahlfälschung in Quakenbrück. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-bestaetigt-urteil-im-verfahren-um-wahlfaelschung-in-quakenbrueck
[9] Bayerischer Rundfunk: Nach Wahlbetrug: Wie es in Wülfershausen weitergeht. https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-wahlbetrug-wie-es-in-wuelfershausen-weitergeht,VExgLiv
[10] Bayerischer Rundfunk: Wülfershausen: Ex-Bürgermeister wegen Wahlfälschung angeklagt. https://www.br.de/nachrichten/bayern/wuelfershausen-ex-buergermeister-wegen-wahlfaelschung-angeklagt,VKFYX7I
[11] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Wahlergebnis bestätigt: Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) in der Stichwahl, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/wahlergebnis_bestaetigt_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_in_der_stichwahl.html
[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Stichwahl zwischen Tobias Schick (SPD) und Lars Schieske (AfD) entscheidet über neuen Oberbürgermeister, September 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-09/stichwahl_zwischen_tobias_schick_spd_und_lars_schieske_afd_entscheidet_ueber_neuen_oberbuergermeister.html
[13] Landeswahlleiter Brandenburg: Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, Stichwahl vom 09.10.2022. https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/ergebnisse/buergermeisterwahlen/ergebnisse/~s_09102022_12052000
[14] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Tobias Schick wird neuer Oberbürgermeister von Cottbus/Chóśebuz, Oktober 2022. https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2022-10/tobias_schick_wird_neuer_oberbuergermeister_von_cottbus_chosebuz.html
[15] Süddeutsche Zeitung: OB-Wahl in Cottbus: SPD-Kandidat Schick liegt vor AfD-Bewerber. https://www.sueddeutsche.de/politik/cottbus-wahl-spd-afd-1.5671795
[16] Süddeutsche Zeitung/dpa: SPD-Kandidat Schick gewinnt Oberbürgermeisterwahl in Cottbus, 08.10.2022. https://www.sueddeutsche.de/politik/stichwahl-spd-kandidat-schick-gewinnt-oberbuergermeisterwahl-in-cottbus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221008-99-54607
[17] rbb24: Spree-Neiße: AfD klagt nach verlorener Landratswahl gegen Kreistag, Juni 2026. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/06/spree-neisse-landratswahl-afd-klagt-gegen-kreistag.html
[18] Die Zeit/dpa: Nach Wahleinspruch der AfD: Kreistag erklärt Wahl für gültig, 29.04.2026. https://www.zeit.de/news/2026-04/29/nach-wahleinspruch-der-afd-kreistag-erklaert-wahl-fuer-gueltig
[19] Landeswahlleiter Brandenburg: Wahl der Landrätin / Wahl des Landrates, Stichwahl Spree-Neiße am 22.03.2026. https://wahlergebnisse.brandenburg.de/71/71/20260322/landratswahl_kreis/index.html
[20] MDR: Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt: Termin steht. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/landtagswahl-datum-entscheidung-102.html
[21] Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem: Unregelmäßigkeiten bei Wahlen: Urnenwahl, Briefwahl und Wahlsicherungsmechanismen. Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, BT-Drucksache 19/6039 vom 27.11.2018, Antwort der Bundesregierung BT-Drucksache 19/6564 vom 17.12.2018. https://dip.bundestag.de/vorgang/unregelm%C3%A4%C3%9Figkeiten-bei-wahlen-urnenwahl-briefwahl-und-wahlsicherungsmechanismen/241982
[22] Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten: Briefwahl und weitere Wahl-Aspekte thematisiert, hib 144/2026, 02.03.2026. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1150820
[23] Deutscher Bundestag: Große Anfrage der Fraktion der AfD „Von der Urnenwahl zur Briefwahl – Wahlen im Fokus von Wahlbeobachtung, Wahlstatistik und Wahlprüfung“, BT-Drucksache 21/4210, 20.02.2026. https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104210.pdf
[24] Handelsblatt/dpa: AfD warnt vor Trickserei bei der Briefwahl – Worum geht es?, 24.08.2026. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landtagswahlen-afd-warnt-vor-trickserei-bei-der-briefwahl-worum-geht-es/100249340.html
[25] Tagesspiegel: Briefwahl abschaffen und „massive Abschiebungen“: Die AfD Brandenburg hat ihr Programm für die Landtagswahl beschlossen, 13.04.2024. https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/briefwahl-abschaffen-und-massive-abschiebungen-die-afd-brandenburg-hat-ihr-programm-fur-die-landtagswahl-beschlossen-11514407.html
[26] AfD Brandenburg: AfD-Kreisvorsitzende: Geheime Wahl wiederherstellen – Briefwahl nur als Ausnahme. Resolution der Kreisvorsitzendenkonferenz vom 28.09.2024, veröffentlicht am 01.10.2024. https://afd-brandenburg.de/2024/10/01/afd-kreisvorsitzende-geheime-wahl-wiederherstellen-briefwahl-nur-als-ausnahme/
[27] Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Gemeinsame Erklärung von Landrat und Innenminister zur Wahlabsage in Strausberg, 27.02.2026. https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~27-02-2026-gemeinsame-erklaerung-von-landrat-und-innenminister-zur-wahlabsage-in-strausberg
[28] Landtag Brandenburg: Tagesordnung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung, Tagesordnungspunkt „Ermittlungsverfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Briefwahlunterlagen zur Bürgermeisterwahl in Strausberg am 15. Februar 2026 (auf Antrag der AfD-Fraktion)“, März 2026. https://www.landtag.brandenburg.de/de/47618
[29] AfD-Fraktion Cottbus: Antrag AT-37/24 – Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen gemäß § 8 der Bundeswahlordnung. https://www.afd-cottbus.de/fraktion/antrag-at-37-24-einrichtung-von-beweglichen-wahlvorstaenden-gemaess-%c2%a7-8-der-bundeswahlordnung/
[30] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Anträge der Fraktionen, Stadtverordneten-Informationssystem. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[31] AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: Mehr Wahlsicherheit in Pflegeheimen: Bewegliche Wahlvorstände stärken statt ausschließlicher Briefwahl, Juni 2026. https://afdfraktion-lsa.de/mehr-wahlsicherheit-in-pflegeheimen-bewegliche-wahlvorstaende-staerken-statt-ausschliesslicher-briefwahl/


