Rettungsdienst darf nicht zur Rechnung für Bürger werden

Als Stadtverordneter habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion bereits im März 2025 eine Anfrage gestellt, weil sich damals schon abgezeichnet hat, wohin die Entwicklung im Rettungsdienst geht.

In mehreren Brandenburger Landkreisen wurde darüber diskutiert, Patienten an den Kosten für Rettungseinsätze zu beteiligen. Für uns war klar, dass diese Entwicklung auch Cottbus erreichen kann. Deshalb haben wir nachgefragt:

„Sind für 2025 neue Satzungen oder Änderungen bestehender Satzungen geplant, die Gebühren oder Beiträge betreffen?“¹

Unser Ziel war eindeutig. Wir wollten verhindern, dass Bürger in Cottbus am Ende für Rettungseinsätze zahlen müssen.

Klare Aussagen von Stadt und Land

Die Antwort der Stadtverwaltung war damals eindeutig. Der zuständige Dezernent erklärte:

„Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“²

Gleichzeitig wurde betont, dass eine Einigung mit den Krankenkassen erwartet wird.

Auch auf Landesebene wurde eine klare Linie vertreten. Gesundheitsministerin Britta Müller stellte fest:

„Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“³

Und weiter:

„Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“³

Die Botschaft war also klar. Weder das Land noch die Stadt wollten, dass Bürger zur Kasse gebeten werden.

Realität sieht anders aus

Heute müssen wir feststellen, dass genau dieses Szenario eingetreten ist. Bürger in Cottbus erhalten Rechnungen für Rettungseinsätze aus dem Jahr 2025. Damit steht nicht weniger als die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen infrage. Denn eines ist offensichtlich:
Die Probleme zwischen Krankenkassen und Trägern wurden nicht gelöst. Stattdessen werden sie nun auf die Bürger abgewälzt. Das ist aus meiner Sicht ein klares politisches Versagen.

Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer im Notfall Hilfe benötigt, darf nicht mit einer Rechnung rechnen müssen.

Gleichzeitig sage ich auch klar: Missbrauch des Notrufs ist kein Kavaliersdelikt. Wer den Rettungsdienst ohne tatsächlichen Notfall in Anspruch nimmt, muss selbstverständlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Aber dort, wo echte Hilfe notwendig ist, muss die Finanzierung über die Krankenkassen gesichert sein.

Wir bleiben dran

Wir werden uns als Stadtverordnete weiterhin dafür einsetzen, dass die ursprünglichen Zusagen eingehalten werden.

Dazu gehört auch, dass Verantwortliche für ihre Aussagen einstehen.

Zudem haben wir bereits die nächste Entwicklung im Blick. Für die Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2026 haben wir eine weitere Anfrage zum Thema Telenotarzt gestellt. Hintergrund ist die berechtigte Frage, ob auch hier Finanzierungsprobleme mit den Krankenkassen entstehen könnten.

Wir werden auch dieses Thema genau prüfen.

Fazit

Die Entwicklung war absehbar. Deshalb haben wir frühzeitig gehandelt. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Der Rettungsdienst muss für echte Notfälle kostenfrei bleiben. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.


Quellenverzeichnis

  1. Anfrage AN-38/25 der AfD-Fraktion Cottbus, 10.03.2025
    https://session.cottbus.de/buerger/to0050.asp?__ktonr=37097
  2. Antwort der Stadt Cottbus auf Anfrage AN-38/25, Stadtverordnetenversammlung 26.03.2025
    „Eine Kostenbeteiligung der Patienten an den Notarztkosten trifft für Cottbus nicht zu.“
  3. Ministerium für Gesundheit Brandenburg / Aussagen von Gesundheitsministerin Britta Müller, März 2025
    „Der Notruf 112 bleibt ohne Rechnung.“
    „Dieser Konflikt darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“
  4. Bericht Radio Cottbus, 19.03.2026
    https://www.radiocottbus.de/lausitz-news/2026/03/19/rettungsdienst-rechnung-cottbus-patienten-sollen-jetzt-zahlen/

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