Frühere Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ist ein Irrweg

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ So steht es in Artikel 16a GG. Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass kein Asylrecht genießt, wer nicht nachweisen kann, in der Heimat politisch verfolgt zu werden. Von dieser zwingenden Logik hat man in Deutschland längst Abstand genommen. Hier genießt jeder Asyl, der dieses Wort an der Grenze oder in der zuständigen Behörde aufsagen kann.

Asyl – auch damit ist es nicht mehr weit her. Ursprünglich war damit die zeitweilige Aufnahme gemeint, um Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten. Mit der zeitlichen Begrenzung ist es schon lange vorbei. Wer einmal Zugang zum deutschen Asylsystem gefunden hat, der muss sich schon verdammt blöd anstellen, um aus diesem wieder herauszufallen.

Der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ von Innenminister Dobrindt

Die Bundesregierung plant nun weitere Gesetzesänderungen, um aus temporärem Asyl einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufolge sollen Asylbewerber künftig bereits nach dreimonatigem Aufenthalt eine Arbeitserlaubnis erhalten, selbst dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist [1].

Die Arbeitserlaubnis soll auch dann gelten, wenn die Asylbewerber noch in einer Aufnahmeeinrichtung leben [2]. Dafür hat sein Ministerium einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet [3]. Das Ganze soll im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen [1]. Dobrindt, der sich gerne als Law-and-Order-Politiker aufspielt, setzt damit die Politik der Ampel-Regierung und seiner Amtsvorgängerin Nancy Faeser nahtlos fort.

Diese hatte bereits die notwendige Aufenthaltsdauer für Arbeitserlaubnisse reduziert, Stichtage für Duldungen abgelehnter Asylbewerber zugunsten der Betroffenen geändert und die Ausländerbehörden angewiesen, die Zustimmung zur Beschäftigung von geduldeten Ausländern zu erteilen [4].

Illegaler Aufenthalt wird legalisiert

Mit dieser neuerlichen Gesetzesänderung würde das Asylverfahren konterkariert werden. Selbst Asylbewerber, deren Asylanträge abgelehnt werden, könnten sich auf ihren Arbeitsvertrag berufen und somit ihrer Ausreisepflicht entgehen. Funktioniert der eine Weg nicht, öffnet die Bundesregierung eben eine weitere Tür. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht mehr weit, dass auch Geduldeten – also abgelehnten Asylbewerbern, die aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden – mit einer Arbeitserlaubnis durch die Hintertür ein dauerhafter Aufenthaltsstatus verschafft wird.

Gleiches ist für Asylbewerber zu erwarten, die bislang nicht arbeiten dürfen, weil sie aus sichereren Herkunftsstaaten stammen [5]. Das Ergebnis dieser Politik wäre, dass sämtliche illegalen Aufenthalte durch die Dobrindtsche Arbeitserlaubnis quasi-legalisiert werden.

Sozis applaudieren und fordern Bleibeperspektiven

Dass es genau darum geht, zeigen vor allem Äußerungen des Koalitionspartners. So sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, dass Arbeit „ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration“ sei [1].

Noch deutlicher wird der SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der mit der Arbeitserlaubnis auch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verknüpfen will: „Wer hier arbeitet und sich integriert, darf nicht abgeschoben werden“ [2]. Die SPD vertritt den Standpunkt, dass die Arbeitserlaubnis zu einer dauerhaften Bleibeperspektive führen muss [6].

Die logischen Folgen

Da die Union sich weiterhin hinter der „Brandmauer“ versteckt, hat sie sich auf Gedeih und Verderb an die SPD gebunden und wird auch diese Kröte – wenn es für sie denn überhaupt eine ist – schlucken müssen. Bemerkenswert ist, dass an die Arbeitserlaubnis keinerlei Verdienstgrenze gekoppelt ist.

Scheinbeschäftigungen, Lohndumping und ein wieder wachsender Niedriglohnsektor werden die Konsequenz sein. Dobrindts Plan führt zwangsläufig dazu, dass die Zahl derjenigen, die trotz abgelehntem Asylantrag in Deutschland bleiben, abermals zunehmen wird. Und das hat wiederum zur Folge, dass ein weiterer Zuwanderungsmagnet geschaffen wird.


Quellenverzeichnis

[1] „Wie Dobrindt Asylbewerber schneller in Arbeit bringen will“, www.lto.de, 23. Februar 2026

[2] „Streit um das neue Asylgesetz: Schneller arbeiten bei ungewisser Zukunft?“, www.berliner-zeitung.de, 28. Februar 2026

[3] „Asylbewerber sollen schneller arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 22. Februar 2026

[4] „Warum viele Asylsuchende bisher nicht arbeiten dürfen“, www.tagesschau.de, 1. November 2023

[5] „Das gilt in Deutschland: Ab wann Geflüchtete arbeiten dürfen“, www.br.de, 13. Februar 2025

[6] „SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen“, www.boerse.de, 23. Februar 2026

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