Zeitgleich verschwinden Kontrollmöglichkeiten
Immer, wenn es zu einem Terroranschlag wie dem auf den CSD in Berlin kommt, überbieten sich die Vertreter der Kartellparteien in markigen Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden. Sie tun so, als ob das Problem fehlende Gesetze und Handlungsmöglichkeiten seien. Sie kehren unter den Teppich, dass es ihre grenzenlose Willkommenspolitik ist, die derartige Taten erst möglich gemacht hat. Die geltenden Gesetze wären ausreichend, für mehr Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Allein der ernsthafte politische Wille dazu fehlt. Betroffene Gesichter für die Medien helfen nicht weiter.
Was ist geplant?
Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht zahlreiche Kompetenzerweiterungen für die deutschen Geheimdienste vor. Es soll neue Eingriffsrechte geben, die Kontrolle des Datenschutzes soll eingeschränkt werden [1].
Das gilt insbesondere auch für den Bundesnachrichtendienst (BND), der bislang als Auslandsnachrichtendienst für deutsche Staatsbürger im Inland nicht zuständig war, was sich laut dem Entwurf grundlegend ändern soll [1]. Der BND soll künftig auch im Inland zuständig sein, wenn nur er über die notwendigen Fähigkeiten verfügt oder eine Weitergabe notwendiger Informationen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist [2]. Wann das der Fall ist, dürfte kaum kontrollierbar sein.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt schwebt vor, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“ [3]. Der zentrale Unterschied ist, dass Nachrichtendienste Informationen sammeln, aufbereiten und an die zuständigen Behörden weiterleiten, während Geheimdienste auch operative Befugnisse haben.
Stärkere Eingriffsrechte schließen die Möglichkeit der Wohnraumüberwachung, die Manipulation von Endgeräten (z. B. sogenanntes Hacking) und das Öffnen von privater Post mit ein [1]. Bis zu 15 Prozent der Internet-Knotenkapazitäten sollen künftig anlasslos überwacht werden dürfen [4]. Der Verfassungsschutz soll die Möglichkeit erhalten, gemeinsam mit anderen Behörden aus unterschiedlichen Bereichen Daten automatisiert auszutauschen und auszuwerten [3].
KI und Geheimdienste – schöne neue Welt
Auch KI-Systeme sollen dafür Anwendung finden dürfen, mit personenbezogenen Daten sollen auch geheimdienstinterne KI-Anwendungen trainiert werden können [3]. Konkret ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“, die Rede [3]. Es geht um die KI-basierte Erstellung von Bewegungsprofilen, Verhaltens- und Persönlichkeitsprofilen sowie von „personenbezogenen Vorhersagen“ [2]. Auch biometrische Gesichtserkennung und Massendatenanalyse seien denkbar, so der Rechtswissenschaftler Markus Ogorek von der Universität Köln [5]. Schöne neue Welt.
Erweiterte Möglichkeiten soll es für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner zur Online-Durchsuchung geben [6]. Der Einsatz von V-Leuten soll unter bestimmten Umständen künftig ab 16 Jahren möglich sein [6]. Man will sich also Minderjähriger bedienen, um missliebige politische Gruppen bespitzeln, infiltrieren und kriminalisieren zu können.
Auch ganz offiziell sollen die Dienste die Erlaubnis erhalten, gezielt Falschinformationen verbreiten zu dürfen [6]. Für den Verfassungsschutz dürfte sich dadurch aber nichts ändern, außer dass er einen Freibrief dafür erhält, was er schon immer getan hat.
Geheimdienste sollen aktiv eingreifen dürfen
In bestimmten Lagen sollen BND und Verfassungsschutz künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch aktiv eingreifen dürfen [7]. Wohl etwas plakativ, aber aufgrund der unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf vielleicht nicht ganz aus der Luft gegriffen, fragte die „Bild“-Zeitung, ob deutsche Agenten bald die Lizenz zum Töten bekommen werden [8]. Der Beitrag stützt sich insbesondere auf die Formulierung, dass der BND auch „kinetische Mittel“ nutzen können soll, um Gefahren abzuwehren [8]. Was darunter zu verstehen ist, bleibt offen.
Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten soll offiziell zwar bestehen bleiben, allerdings stellt sich die Frage, wo hier künftig die Grenze gezogen wird. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht das Trennungsgebot daher in Gefahr [4]. Bezeichnenderweise begründet die Bundesregierung die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste im Inland mit der angeblichen Bedrohung durch Russland [6]. Russland muss für alles herhalten, was in Deutschland im Argen liegt.
Weniger Kontrolle der Geheimdienste
Parallel dazu ist geplant, die behördliche und gerichtliche Kontrolle der Geheimdienste einzuschränken, zahlreiche Ausnahmen bei der Benachrichtigungspflicht zu machen und den Rechtsschutz in bestimmten Bereichen wie dem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis sogar vollständig auszuschließen [1]. Staatlicher Willkür wären somit Tür und Tor geöffnet.
Die sogenannte G-10-Kommission, die bislang Eingriffe in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll ganz wegfallen [3]. Auch ist vorgesehen, die Kontrolle durch Datenschützer entfallen zu lassen, wenn der BND oder der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Befugnisse wahrnehmen [1].
Mehr Sicherheit oder übergriffiger Staat?
Ja, wir leben in unseren Zeiten. Doch viele der Probleme sind hausgemacht. Ihnen nun damit zu begegnen, alle Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht zu stellen, ist falsch. Wenn es nachweislich neue Gefahren gibt, muss ihnen auch mit modernen Mitteln begegnet werden können. Doch immer, wenn dies zulasten der Freiheit unserer Bürger geht und wenn Kontrollkapazitäten eingeschränkt und abgeschafft werden sollen, ist Vorsicht geboten.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die Angst vor Terror und der Wunsch nach mehr Sicherheit dafür missbraucht werden, grundlegende Freiheitsrechte einzukassieren. Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die jetzt mehr Sicherheit versprechen, den Terror erst ins Land geholt haben.
Quellenverzeichnis
[1] „Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle für die Geheimdienste“, www.lto.de, 13. Juli 2026
[2] „Das steht im Gesetzentwurf für die Reform von BND und Verfassungsschutz“, www.rnd.de, 2. Juli 2026
[3] „Zeitenwende für Spione“, netzpolitik.org, 10. Juli 2026
[4] „Nachrichtendienste-Reform: BND und Verfassungsschutz bekommen KI-Massenanalyse“, www.boerse-express.com, 17. Juli 2026
[5] „Bröckelt die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz?“, www.zdfheute.de, 27. Mai 2026
[6] „Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten“, www.tagesspiegel.de, 2. Juli 2026
[7] „Mehr Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst“, www.lto.de, 6. Juli 2026
[8] „Deutsche Agenten sollen Lizenz zum Töten bekommen“, www.bild.de, 7. Juli 2026


