Meine Gedanken zur aktuellen Berichterstattung zu den Ermittlungen gegen den OB Schick

Am gestrigen Tag wurde öffentlich, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren gegen den amtierenden Oberbürgermeister Tobias Schick eingeleitet hat. Der Vorwurf: Verstoß gegen § 132a Strafgesetzbuch – Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Konkret geht es darum, dass Herr Schick sich in seiner Vita als „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ bezeichnet haben soll, obwohl die Technische Akademie Wuppertal weder eine Hochschule ist noch zur Vergabe eines Diploms berechtigt ist. Es besteht also der Verdacht, dass damit fälschlich ein akademischer Abschluss suggeriert wurde.

Diese Darstellung wurde inzwischen auf der offiziellen Internetseite der Stadt Cottbus korrigiert.

Als damaliger Mitbewerber von Tobias Schick bei der Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl 2022 nehme ich die aktuellen Entwicklungen mit einem gewissen Maß an Deutlichkeit zur Kenntnis – jedoch ohne Häme. Es steht mir nicht zu, die Schuldfrage vorwegzunehmen. Das ist Aufgabe der Justiz, nicht der Politik. Allerdings muss man sich der Frage stellen: Wie hätte sich der öffentliche Eindruck vor der Wahl verändert, wenn diese Information bereits damals bekannt gewesen wäre?

Fakt ist: Der Titel „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ vermittelt ein höheres Maß an akademischer Qualifikation und Seriosität. In einem engen Wahlkampf kann ein solcher Eindruck durchaus wahlentscheidend sein – insbesondere wenn das Gegenüber, in diesem Fall ich als AfD-Kandidat, medial ohnehin mit Vorurteilen konfrontiert wird. Ich unterstelle Herrn Schick keine Absicht. Dennoch hat diese unzutreffende Darstellung seine Außendarstellung als besonders kompetent und qualifiziert begünstigt.

In seiner Stellungnahme führt Herr Schick sinngemäß an, er habe lediglich „drei Buchstaben vergessen“. Das klingt banal, doch Sprache ist in der Politik nicht nur Mittel, sondern auch Wirkung. Lassen Sie mich das mit zwei Beispielen verdeutlichen:

  • Der Unterschied zwischen „ehrenwert“ und „ehrenert“ (wenn man das „w“ vergisst) zeigt, wie ein bedeutungsvolles Wort inhaltsleer wird.
  • Oder: Aus „glaubwürdig“ wird durch den Wegfall eines Buchstabens schnell „laubwürdig“ – ein Begriff, der in der politischen Realität kaum noch Substanz trägt.

Solche „Kleinigkeiten“ verändern die Wahrnehmung massiv – und das ist entscheidend, wenn es um öffentliche Ämter und Vertrauen geht.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die sehr unterschiedliche mediale und politische Bewertung von Personen und Verfahren hinweisen: Während bei Herrn Schick abgewartet und abgewogen wird – zu Recht, wohlgemerkt – wurde in meinem Fall nach der politisch motivierten Einstufung des Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextrem“ sofort medial geurteilt, ohne dass je Beweise vorgelegt wurden. Dass ich am 17. Januar 2025 in meinen Beamtenstatus bei der Stadt Cottbus zurückversetzt wurde, zeigt klar: Hätte es tragfähige rechtliche Grundlagen für diese Einstufung gegeben, wäre dies unmöglich gewesen.

Die Medien haben in beiden Fällen ihre Rolle zu spielen – und sie sollten das mit gleicher Gründlichkeit, Skepsis und Fairness tun. Es ist kein Zeichen von Stärke, jemanden sofort öffentlich zu verurteilen. Ebenso wenig ist es ein Zeichen von Schwäche, zuzugeben, dass Fehler gemacht wurden – solange daraus Konsequenzen gezogen werden.

Abschließend wünsche ich Herrn Schick persönlich das nötige Durchhaltevermögen, sich der Aufklärung zu stellen und die Situation mit der gebotenen Transparenz zu behandeln. Denn Cottbus braucht Klarheit – über die Vergangenheit und über die Menschen, die diese Stadt repräsentieren.

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