Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden!

Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden!

Antragstitel: Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden – Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren

Die Landesregierung wurde aufgefordert,

I. Unverzüglich für sämtliche Jahrgangsstufen aller Schulformen, zumindest aber für die Grundschuljahrgänge, die inzidenzunabhängige Wiederaufnahme des regulären Präsenzunterrichts unter Einhaltung der einschlägigen Hygieneregeln sowie des Gesundheitsschutzes für Schüler und Schulpersonal anzuordnen.

II. Das verpflichtende Tragen medizinischer Schutzmasken oder anderer Mund-Nasen-Bedeckungen soll aufgehoben werden und stattdessen auf freiwilliger Basis erfolgen;

III. Dem zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
a) zur regulären Aprilsitzung ein Konzept für die Unterrichtsorganisation im zweiten Schulhalbjahr sowie
b) spätestens in der Maisitzung ein weiteres Konzept mit längerfristigen Maßnahmen ab dem neuen Schuljahr inklusive der zu erwartenden Kosten zur Diskussion und Abstimmung vorzulegen.

Seit beinahe einem Jahr erklären die Kultusminister der Länder und das Bundeskanzleramt das Coronavirus zur größtmöglichen Gefahr auch für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Seit Frühjahr letzten Jahres wird das Festhalten an einem eingeschränkten Schulbetrieb mit immer neuen Schreckensszenarien begründet, die bislang nur auf Annahmen und Befürchtungen basierten.
Gleichzeitig ignorieren die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die katastrophalen Folgen, die sich aus ihrer Lockdown-Politik nicht nur mit Blick auf die Bildungschancen, sondern vor allem auf das psychische und physische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen ergeben.
Diese Folgen sind konkret und können mittlerweile, auch dank Studien und Erhebungen aus dem europäischen Ausland, qualifiziert und quantifiziert werden.
Neben der Beeinträchtigung der Gesundheit, der Bildungschancen sowie des sozialen und beruflichen Erfolgs junger Menschen zeichnen sich bereits jetzt Langzeitfolgen ab, die sämtliche Dimensionen sprengen: Laut einer Berechnung des Ifo-Instituts führen die bereits entstandenen Bildungsrückstände infolge der Lockdowns nicht nur zu gravierenden Einbußen im Lebenserwerbseinkommen, sondern sind geeignet, der deutschen Volkswirtschaft insgesamt finanzielle Schäden in Höhe von mindestens 2,2 bis 3,3 Billionen Euro zuzufügen.

Jene Länder, die die Grundschulen und weiterführenden Schulen nur kurze Zeit oder überhaupt nicht geschlossen hatten und damit ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht wurden – darunter Norwegen, Schweden, Finnland und zahlreiche ostasiatische Länder -, haben dadurch bereits jetzt im Vergleich zu Deutschland und Brandenburg nicht nur einen bildungspolitischen, sondern ebenfalls einen ökonomischen Wettbewerbsvorteil. Das durch eine verfehlte Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte empirisch nachweisbar abfallende Bildungsniveau in Deutschland hingegen wird durch die Corona-Politik von Bund und Ländern ohne Not zusätzlich beschleunigt. Dies gefährdet die Zukunftschancen der in unserem Land nachwachsenden Generation unmittelbar und wird massive Wohlstandsverluste mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund sind nicht nur die Schulen unverzüglich wieder zu öffnen, sondern es müssen endlich praktikable Konzepte und Instrumente entwickelt werden, um einerseits entstandene Lernrückstände möglichst aufholen und andererseits Kinder und Jugendliche mit seelischen Leiden sowie deren Eltern und Lehrer individuell bestmöglich unterstützen zu können.
Neben Übergangslösungen, sind ebenfalls mittel- und langfristige Maßnahmen notwendig, die über das Schulhalbjahr hinausweisen.
Angesichts der sich abzeichnenden seelischen Schäden ist es unabdingbar, das schulpsychologische Beratungs- und Hilfesystem personell, finanziell sowie strukturell auszubauen. Selbiges betrifft die Aufstockung der Sonderpädagogen sowie der pädagogischen Unterrichtshilfen. Beide Berufsgruppen leisten im Schulalltag einen unschätzbaren Beitrag, um u.a. Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Lehrern und Eltern individuell zu fördern.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird mit Nachdruck dazu aufgefordert, die bislang entstandenen Schäden für die Bildungschancen und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie für das Schul- und Bildungssystem nicht länger zu ignorieren. Stattdessen müssen endlich produktive Lösungsvorschläge unterbreitet werden, mit denen sich einerseits die Lernrückstände abbauen und andererseits die Kollateralschäden und damit das Leid aller Beteiligten reduzieren lassen.

Antragsstatus:
Der Antrag wurde abgelehnt.


https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/
parladoku/w7/drs/ab_3000/3019.pdf

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