Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg vorerst gestoppt. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts teilte im Beschluss folgendes mit: „Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig. Das Maß, in dem es voraussichtlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht der daraus folgenden Einschränkungen der Berufsfreiheit der Antragstellerinnen, aber auch der verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Personen aus Risikogebieten, denen ein Übernachtungsaufenthalt oder Urlaub in Brandenburg verwehrt werde“. [1]
Noch vor 2 Tagen war der Ministerpräsident Woidke von seiner Zwangsmaßnahme überzeugt, so sagte er: „Aber auf der anderen Seite steht momentan eine riesengroße Herausforderung vor der Tür, und ich bin der Überzeugung, dass wir sie nur bewältigen werden, wenn wir wirklich Kontakte deutlich wieder beschränken.“ [2]
Nun hat ein Gericht festgestellt, dass hier das Verfassungsrecht verletzt wird. Sollte jetzt nicht der Verfassungsschutz aktiv werden und in die Reihen der Regierung und Ministerien schauen? Doch leider wird dieser politisch missbraucht, um die größte Opposition im Land, die AfD, ihre Sympathisanten und die Volksbewegungen zu beobachten und zu denunzieren.