Ausbildungsbeschränkungen der Freiwilligen Feuerwehren durch die Eindämmungsverordnung

Ausbildungsbeschränkungen der Freiwilligen Feuerwehren durch die Eindämmungsverordnung

In der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg sind die Freiwilligen Feuerwehren nicht eindeutig zuzuordnen und so herrscht Uneinigkeit über die durch den Erlass der Eindämmungsverordnungen im Land Brandenburg wurden jegliche Ausbildungstätigkeit der Freiwilligen Feuerwehren durch die jeweiligen Verantwortlichen untersagt, ebenfalls wurden alle Lehrgänge auf Kreis- sowie auf Landesebene abgesagt. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren müssen allerdings auch 40 Stunden mindestens im Jahr nachweisen, um nicht aus dem aktiven Dienst auszuscheiden und gerade bei den Freiwilligen Kräften ist es ein Muss, immer wieder verschiedene Einsatzszenarien zu üben sowie reguläre Ausbildungen zu halten und zu erhalten, um im Einsatzfall fit zu sein für die jeweiligen Schadenslagen. Des Weiteren müssen regelmäßig technische Materialprüfungen stattfinden, die unter den jetzigen Bedingungen sehr erschwert sind.

  • Kleine Anfrage 524 Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 23.05.2020 Drucksache 7/1304 (1 S.)

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