Hilfsfrist im Rettungswesen

Hilfsfrist im Rettungswesen

In einem Artikel der Märkischen Allgemeinen vom 16.10.2019 wurde über großflächige (fast im ganzen Land Brandenburg) Probleme beim Einhalten der Hilfsfrist von 15 Minuten im Rettungswesen berichtet. Außerdem zeichnet sich weiterhin Unklarheit bei deren Bemessungsgrundlage ab, obwohl der Landtag seine diesbezüglichen Bestrebungen bei der Bearbeitung der Hilfsfrist und der Debatte über die Änderung des Rettungsdienstgesetzes, welche schließlich am 13.12.2018 beschlossen und am 19.12.2018 verkündet wurde, eindeutig artikuliert hatte. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf enthaltene faktische Verlängerung der Hilfsfrist also eine qualitative Verschlechterung zur Lasten der Rettungsbedürftigen in Form einer diesbezüglichen Änderung der Landesrettungsdienstplanverordnung wurde deshalb im Zuge der Ausschussarbeit aus dem entsprechenden Gesetzentwurf gestrichen.

  • Kleine Anfrage 114 von Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD) , Birgit Bessin (AfD) , Wilko Möller (AfD) , Volker Nothing (AfD) , Lars Schieske (AfD) 20.11.2019 Drucksache 7/189 (2 S.)
    • Antwort (LReg) 20.12.2019 Drucksache 7/390 (3 S.) Anlagen (1)

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