Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigenGemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, MarkLandin, Passow und Pinnow (Uckermark)

Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigenGemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, MarkLandin, Passow und Pinnow (Uckermark)

Redebeitrag von Lars Schieske

Gesetzentwurf (SPD, CDU, B90/GRÜNE, DIE LINKE, BVB/FW)
04.11.2021 Drucksache 7/4467

Auszugsweise. Der komplette Entwurf ist hier zu finden:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4400/4467.pdf

Im Jahr 2021 haben die Gemeinden des Amtes Oder-Welse entschieden, das Amt
Oder-Welse aufzulösen. Die amtsangehörigen Gemeinden Berkholz-Meyenburg,
Passow und Mark Landin haben insoweit die Entscheidung getroffen, sich in die
Stadt Schwedt/Oder eingliedern zu lassen. Entsprechende Gebietsänderungsver-
träge wurden erarbeitet, beschlossen und dem Ministerium des Innern und für Kom-
munales bereits vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat durch Beschluss Nummer
BV49/2020/034 die Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Mitverwaltung der
Gemeinde Pinnow durch die Stadt Angermünde angestrebt. Durch ein kassatori-
sches Bürgerbegehren wurde dieser Beschluss aufgehoben. Weitere Beschlüsse
der Gemeinde Pinnow sind nicht vorhanden.

In der Folge kann auf Grundlage der derzeit geltenden Rechtslage eine Auseinan-
dersetzung des Amtes Oder-Welse und eine Eingliederung der Gemeinden
Berkholz-Meyenburg, Passow und Mark Landin in die Stadt Schwedt/Oder nicht
stattfinden, da ansonsten kein Amt im Sinne des § 133 Absatz 2 S. 2 der Kommu-
nalverfassung des Landes Brandenburg fortbestehen würde und die verbleibende
Gemeinde Pinnow ohne eigene Verwaltung verbleiben würde. Eine solche Situation
kennt das brandenburgische Kommunalverfassungsrecht nicht.

Infolge der getroffenen Entscheidungen, haben zwischenzeitlich mehrere Mitarbei-
ter das Amt Oder-Welse verlassen, weitere werden in nächster Zeit ausscheiden,
weshalb sich die stellvertretende Amtsdirektorin an die Landrätin des Landeskreises
Uckermark und diese mit Schreiben vom 27. August 2021 zu der Frage der aktuel-
len und perspektivischen Leistungsfähigkeit, zur Personalsituation und zur Aufga-
benerfüllung des Amtes Oder-Welse an das Ministerium für Inneres und für Kom-
munales gewandt und dargestellt hat, dass die Leistungsfähigkeit und die Personal-
situation die Aufgabenerfüllung des Amtes nicht mehr zulassen.

Es ist als gesichert anzusehen, dass die Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft
des Amtes Oder-Welse aufgrund der bestehenden personellen Situation nicht mehr
gegeben sind. Das Amt Oder-Welse ist damit aufzulösen.

Die gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg lassen lediglich eine Zuordnung der Gemeinden zum Amt Gramzow
zu. Selbst wenn die Gemeinden Berkholz-Meyenburg und Passow einen genehmi-
gungsfähigen Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Schwedt/Oder vorlegen, so
müsste die Gemeinde Mark Landin aufgrund der nicht gegebenen gemeinsame
Grenze zwischen der Gemeinde Pinnow und dem Amt Gramzow ebenfalls dem Amt
Gramzow zugeordnet werden.

Dies würde dem Willen der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Mark
Landin offenkundig entgegenstehen. Entsprechendes haben die Gemeindevertre-
tungen der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und auch die
Stadt Schwedt/Oder durch den Beschluss entsprechender Stellungnahmen gegen-
über dem Ministerium des Innern und für Kommunales auch deutlich gemacht. Le-
diglich die Gemeindevertretung Pinnow kann sich mit einer Zuordnung zum Amt
Gramzow arrangieren.

Mein Redebeitrag in der Debatte über das Gebietsänderungsgesetz für
das Amt Oder-Welse ist hier finden:

https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2021/17–november-2021/17__november_2021_-_54__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1/lars-schieske–afd—top11-.html

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