Für ein Foto mit der Feuerwehr reicht die Begeisterung offenbar schneller als für einen Prüfauftrag zur konkreten Anerkennung ihrer Arbeit. Am 23. September scheiterte unser Antrag in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung mit 16 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen. Die namentliche Abstimmung hatte ich beantragt. Die Kameraden sollen schließlich wissen, wer diesen Vorschlag unterstützt hat und wer nicht.

Was wir erreichen wollten

Mit unserem Antrag AT-18/26 wollten wir prüfen lassen, welche bezahlbaren Vergünstigungen die Stadt ihren ehrenamtlichen Kräften ermöglichen kann. Beispielsweise bei Tierpark, Lagune und Bibliothek oder im innerstädtischen Nahverkehr. Berücksichtigt werden sollten aktive Feuerwehrleute, Helfer im Katastrophenschutz, die Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung. [1]

Es ging um einen Prüfauftrag mit realistischer Kostenbetrachtung. Begrenzte Nutzungskontingente, Ermäßigungen und ein befristeter Modellversuch gehörten zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Unser Ziel: Mitglieder halten, Nachwuchs gewinnen und den Menschen etwas zurückgeben, die für die Sicherheit unserer Stadt Verantwortung übernehmen. [1]

Warum Feuerwehr und Katastrophenschutz besonders berücksichtigt werden sollten

Häufig kommt der Einwand: Warum die Feuerwehr und nicht auch andere Ehrenamtler? Auch deren Engagement verdient Anerkennung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied: Brandschutz und Hilfeleistung sind gesetzliche Pflichtaufgaben der Stadt. Unsere freiwilligen Kameraden helfen damit, eine Aufgabe zu erfüllen, die Cottbus sicherstellen muss. Das begründet für mich die besondere Berücksichtigung dieses Ehrenamts. [3]

Wie ernst diese Verpflichtung ist, zeigt die gesetzlich vorgesehene Pflichtfeuerwehr. Wenn der Brandschutz wegen fehlender Freiwilliger nicht ausreichend gewährleistet ist, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen die Verpflichtung von Einwohnern zum Feuerwehrdienst vor. Geeignete Einwohner können vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr herangezogen werden. Gesetzliche Ablehnungsgründe bleiben dabei zu berücksichtigen. [3]

Freiwillig ist der Einsatz unserer Kameraden. Die Verantwortung der Stadt ist es nicht. Wer heute freiwillig Verantwortung übernimmt, verdient deshalb konkrete Unterstützung. Erst recht sollte es möglich sein, bezahlbare Anerkennung wenigstens zu prüfen.

Nachberaten und die Feuerwehr einbezogen

Der Antrag hatte bereits eine längere Beratung hinter sich. Vor der Sommerpause, am 24. Juni, wurde er erneut behandelt und zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. Amtsleiter Specht wurde in der Debatte um seine Einschätzung gebeten. Laut Niederschrift sollte er seine Ausführungen aus Zeitgründen jedoch in den Ausschüssen vortragen. [2]

Wir haben außerdem das Gespräch mit der Feuerwehrführung gesucht. Uns wurde aus der Abstimmung unter den Wehrleitern zurückgemeldet, dass eine breitere Anerkennung gewünscht sei: Unterstützung sollte auch den weiteren Gruppen zugutekommen, die Feuerwehr und Katastrophenschutz tragen. Genau diesen Ansatz bildet der ausformulierte Antrag ab. [1]

Dieser Wunsch kam damit aus der Feuerwehr selbst. Von denjenigen, die ihre Einheiten führen und die Bedürfnisse ihrer Kameraden kennen. Umso enttäuschender ist für mich, dass selbst die Prüfung eines solchen Modells keine Mehrheit fand.

Wer zustimmte und wer die Unterstützung verweigerte

Besonders enttäuscht mich Dr. Wolfgang Bialas, der ehemalige Präsident des Stadtfeuerwehrverbandes. Er enthielt sich. Anke Schulz, Ortsvorsteherin von Willmersdorf, stimmte dagegen. Auch Oberbürgermeister Tobias Schick enthielt sich. Eine Enthaltung ist keine Gegenstimme. Aber Unterstützung für diesen konkreten Prüfauftrag war sie ebenfalls nicht. [3]

Gerade bei einem Gleichstand von 16 zu 16 hätte eine zusätzliche Ja-Stimme den Unterschied gemacht. Wer sich enthielt, muss sich deshalb fragen lassen, warum er diese Möglichkeit zur Anerkennung nicht unterstützen wollte.

So fiel die namentliche Abstimmung aus:

VotumFraktionNamen
Ja: 12AfDAndreas Böhm, Eva Engelhardt, Jean-Pascal Hohm, Detlef Krebs, Ramiro Lehmann, Heinz-Dieter Markusch, Lars Schieske, Andy Schöngarth, Georg Simonek, Marianne Spring-Räumschüssel, Axel Wonneberger, Dr. Ulrich Wünsch
Ja: 3MIB/ZSCKatja Arnold, Thomas Knott, Matthias Schulze
Ja: 1CDU/Freie WählerDr. Markus Rochow
Nein: 8SPDDr. Tilo Biesecke, Lars Katzmarek, Kerstin Kircheis, Gunnar Kurth, Bianca Scheuerecker, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank
Nein: 2Die LinkeErik Hofedank, Christopher Neumann
Nein: 3UC!/FDPBenjamin Hantschke, Dr. Mario Kaun, Felix Sicker
Nein: 2CDU/Freie WählerErik Rothe, Anke Schulz
Nein: 1B90/Die Grünen/SUBChristian Schömberg
Enthaltung: 4CDU/Freie WählerDr. Wolfgang Bialas, Torsten Kaps, Jörg Schnapke, Hagen Strese
Enthaltung: 1OberbürgermeisterTobias Schick

Allen, die zugestimmt haben, danke ich ausdrücklich. Bei diesem Anliegen hätte ich mir eine breitere Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg gewünscht.

Händeschütteln kostet eben nichts

Unsere Kameraden opfern Freizeit, übernehmen Verantwortung und stehen bereit, wenn andere Hilfe brauchen. Da sollte es möglich sein, wenigstens ernsthaft zu prüfen, welche zusätzliche Anerkennung die Stadt leisten kann.

Die Ablehnung dieses Antrags und die Enthaltungen sind für mich ein enttäuschendes Signal an diejenigen, deren Wunsch wir aufgegriffen haben. Schöne Worte über das Ehrenamt verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn schon ein konkreter Prüfauftrag scheitert.

Deshalb, Kameraden: Denkt daran, wenn die betreffenden Politiker beim nächsten Feuerwehrfest wieder Hände schütteln und neben euch fürs Foto stehen wollen. Fragt die Gegner des Antrags: „Warum habt ihr dagegen gestimmt, mögliche Vergünstigungen für uns überhaupt prüfen zu lassen?“ Und fragt diejenigen, die sich enthalten haben, warum sie diesem Anliegen ihre Unterstützung verweigert haben.

Ein gemeinsames Foto ist schnell gemacht. Eine ehrliche Antwort sollte ebenfalls möglich sein.

Quellenverzeichnis

[1] Stadt Cottbus, Antrag AT-18/26: Öffentlich hinterlegter Austauschantrag zum Anerkennungsmodell für Feuerwehr und Katastrophenschutz, einschließlich der vorgesehenen Gruppen, Vergünstigungen und Kostenprüfung.
Antrag vollständig als PDF abrufen

[2] Stadt Cottbus, Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2026: Seiten 31 und 32, Beratung des Antrags AT-18/26, Verweisung in die Fachausschüsse und vorgesehene Ausführungen von Herrn Specht.
Öffentliche Niederschrift als PDF abrufen

[3] Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG): §§ 2 und 3 zu den kommunalen Aufgaben, § 24 Absatz 7 zur Pflichtfeuerwehr sowie § 26 Absatz 2 zur Heranziehung geeigneter Einwohner.
Gesetz im offiziellen Landesrechtsportal abrufen

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