Das Vorgehen der Landesregierung in Brandenburg während der Corona-Krise, haben drei Rechtsprofessoren als nicht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar befunden. Der Landtag wurde über die Ordnungsermächtigungen der Landesregierung im Vorfeld nicht informiert. Somit wurde die Eindämmungsverordnung wie auch die Umgangsverordnung ohne die notwendige Gesetzgebungskompetenz eigenmächtig erstellt.

https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-Verordnungen-in-Brandenburg-Juristen-sprechen-von-Verfassungswidrigkeit

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