Am Montag und Dienstag dieser Woche war ich in Potsdam bei einem interfraktionellen Treffen zur Aufarbeitung der Corona-Zeit. Am Tisch saßen Vertreter aus Sachsen, Thüringen, Hessen, Brandenburg und dem Bundestag, jeder mit einem eigenen Untersuchungsausschuss oder einer eigenen Kommission im Rücken. Ich habe dort über den Cottbuser Sonderausschuss berichtet, also über genau die Ebene, die in den Gremien von Bund und Ländern bisher am wenigsten vorkommt: die Kommune, in der die Maßnahmen tatsächlich vollzogen wurden.
Der Austausch in Potsdam hat allen Beteiligten etwas gebracht
Es ging bei diesem Treffen nicht darum, wer die längere Zeugenliste hat. Es ging darum, dass die Gremien voneinander wissen. Die Kollegen aus den Landtagen kämpfen mit denselben Fragen wie wir: Welche Akten bekommt ein Ausschuss, in welchem Zustand bekommt er sie, und wie verhindert man, dass am Ende ein Bericht steht, den niemand liest. Ich bin mit neuen Anregungen aus Potsdam herausgegangen, und ich hatte den Eindruck, dass es den anderen ebenso ging.
Mit den beiden Corona-Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg, dem Untersuchungsausschuss 7/1 ab dem 23. September 2020 [1] und dem Untersuchungsausschuss 7/3, dem sogenannten UA Corona 2, ab dem 17. November 2022 [2][3], ist mir dieses Ringen um Unterlagen vertraut.
Die eigentliche Hoffnung, die ich aus Potsdam mitnehme, ist einfacher: dass es nie wieder zu solchen Einschränkungen kommt, wie sie die Stadt Cottbus über ihre Bürger hat ergehen lassen. Ich halte einen Teil dieser Maßnahmen für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Genau deshalb muss nachvollziehbar werden, wer sie angeordnet hat.
Bund und Länder arbeiten auf, jeder in einem anderen Format
Der Bundestag hat am 10. Juli 2025 eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt, die sich am 8. September 2025 konstituiert hat und bis Ende Juni 2027 einen Abschlussbericht vorlegen soll [4][5][6]. In Brandenburg hat der Landtag am 23. Januar 2025 die Enquete-Kommission 8/1 zu den Lehren aus der Coronapandemie eingesetzt, die sich am 14. März 2025 konstituierte [7]. Sachsen hat am 25. Oktober 2024 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und im Dezember 2024 zusätzlich eine Enquete-Kommission beschlossen [8][9]. In Thüringen konstituierte sich der Untersuchungsausschuss 8/1 am 1. April 2025 [10]. In Hessen beschloss der Landtag den Untersuchungsausschuss 21/1 bereits am 20. Juni 2024, ließ von den beantragten 43 Fragen aber nur sieben zu, was der Staatsgerichtshof später nicht beanstandete [11].
Ein Gremium für die Städte und Gemeinden findet sich in dieser Aufzählung nicht. Dabei haben nicht der Bundestag und nicht die Landtage die Kitas geschlossen, die Sportplätze abgesperrt, die Bußgelder verhängt und die Besuchsregeln in den Heimen kontrolliert. Das waren die Ämter vor Ort.
Der Antrag und das namentliche Abstimmungsergebnis
Grundlage des Cottbuser Ausschusses ist der Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 5. März 2025 [12]. Er nennt vier Ziele: eine chronologische Übersicht aller kommunalen Maßnahmen, Anweisungen und Allgemeinverfügungen, eine Beschreibung der Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Vorgaben ab Dezember 2019, die Analyse und Veröffentlichung der Informationen, auf denen diese Entscheidungen beruhten, und ein Handlungskonzept für den kommunalen Spielraum im Wiederholungsfall [12]. Beschlossen wurde der Antrag am 26. März 2025 mit einer Änderung [13].
Auf Antrag von Andy Schöngarth (AfD-Fraktion) wurde namentlich abgestimmt [13]. Das Ergebnis steht damit dauerhaft in der Niederschrift und lautet: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen, neun Stadtverordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil [13].
Die drei Nein-Stimmen kamen sämtlich von der Fraktion Die Linke, nämlich von Yasmin Kirsten, Frank Mittag und Christopher Neumann [13]. Christopher Neumann hatte zuvor erklärt, ein kommunaler Ausschuss sei mit diesem Thema überfordert, und auf Landes- und Bundesebene verwiesen, etwa auf eine Enquete-Kommission [13]. Die neun Enthaltungen verteilen sich auf vier Stadtverordnete der SPD (Kerstin Kircheis, Janine Schollbach, Maja Wallstein, Hendrik Zank), drei der Fraktion UC!/FDP (Benjamin Hantschke, Mario Kaun, Jürgen Siewert) und zwei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/SUB (Felix Kotzur, Christian Schömberg) [13]. Felix Kotzur verlangte in der Debatte, der Ausschuss möge sich ausschließlich mit Cottbuser Entscheidungen befassen [13]. Maja Wallstein zeigte sich besorgt und fragte, ob das angestrebte Handlungskonzept dazu dienen solle, Vorgaben von Land und Bund zu umgehen [13].
Wer heute erzählt, die Aufarbeitung sei in Cottbus unumstritten gewesen, kann das in der Niederschrift nachlesen. Zwölf Stadtverordnete wollten nicht mittragen, dass die eigene Stadt ihre eigenen Entscheidungen prüft.
Dass es sehr wohl kommunale Fragen gibt, habe ich in dieser Debatte selbst vorgetragen [13] und dabei auf Maßnahmen hingewiesen, die in Cottbus über die Vorgaben von Bund und Land hinausgingen, darunter eine Verfügung des damaligen Oberbürgermeisters Kelch, nach der Grundschüler im Unterricht eine Maske tragen mussten [14]. Über solche Anordnungen hat kein Ministerium entschieden, sondern das Rathaus.
Der Ausschuss arbeitet seit dem 12. Mai 2025, ihm gehören elf Stadtverordnete aus allen Fraktionen an, und er soll bis zum Ende der Wahlperiode 2029 tagen [15].
Die Protokolle des Krisenstabes liegen vor, aber sie sind geschwärzt
Die Protokolle des Verwaltungsstabes Corona sind uns inzwischen zur Verfügung gestellt worden. Allerdings sind sie geschwärzt. So können wir das nicht akzeptieren.
Ein Protokoll, in dem die Entscheidung steht, aber nicht der Entscheider, taugt für ein Archiv, nicht für eine Aufarbeitung. Wir wollen sehen, wer wann was veranlasst hat, nicht um jemanden unbedingt an den Pranger zu stellen, sondern weil sich sonst nicht beurteilen lässt, an welcher Stelle im Verwaltungsaufbau die Fehler entstanden sind. Wer bei der nächsten Krise besser entscheiden soll, muss wissen, wie beim letzten Mal entschieden wurde. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26. März 2026 bereits einen Antrag angenommen, der das rechtssichere Verwahren der Verwaltungsstabsprotokolle zur Einsichtnahme prüfen lässt [16]. Auf halbem Weg werden wir dabei nicht stehen bleiben.
Aufarbeitung heißt, die eigenen Akten zu lesen, auch wenn darin Fehler stehen. Wer sie schwärzt, arbeitet nichts auf, sondern räumt weg.
Quellen
[1] Landtag Brandenburg: Untersuchungsausschuss 7/1, Einsetzung am 23.09.2020, Mitgliederübersicht. https://www.landtag.brandenburg.de/de/untersuchungsausschuss/ua_7/1/25766
[2] Landtag Brandenburg: Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 7/3, Drucksache 7/9770. https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9700/9770.pdf
[3] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Bericht zum Untersuchungsausschuss 7/3 (UA Corona 2), Einsetzungsbeschluss des Plenums vom 17.11.2022. https://afd-fraktion-brandenburg.de/wp-content/uploads/2024/08/Untersuchungsausschuss_7_31.pdf
[4] Deutscher Bundestag: Bundestag setzt Enquete-Kommission zur Corona-Pandemie ein, 10.07.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw28-de-enquete-corona-1097380
[5] Deutscher Bundestag: Franziska Hoppermann leitet neue Enquete-Kommission „Corona“, 08.09.2025. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-pa-enquete-corona-konstituierung-1107024
[6] Deutscher Bundestag: Enquete-Kommission „Corona“, Gremienseite. https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/ee01
[7] Landtag Brandenburg: Enquete-Kommission 8/1 „Lehren aus der Coronapandemie zur Analyse und Aufarbeitung staatlicher Maßnahmen sowie zur Stärkung der Krisenresilienz des Landes Brandenburg“, Gremienseite. https://www.landtag.brandenburg.de/de/gremium/ek_8/1/41868
[8] Sächsischer Landtag: 1. Untersuchungsausschuss „Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/164
[9] Sächsischer Landtag: Enquete-Kommission „Pandemie“. https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/ausschuss/176
[10] Thüringer Landtag: Untersuchungsausschuss 8/1 „Corona-Maßnahmen“ konstituiert, Pressemitteilung vom 01.04.2025. https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2025/ua-8/1-corona-massnahmen/
[11] Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Urteil zum Corona-Untersuchungsausschuss, P.St. 2974. https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse/urteil-zum-corona-untersuchungsausschuss
[12] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-16/25 der Fraktion MIB/ZSC vom 05.03.2025, abrufbar über die Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/
[13] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Niederschrift über den öffentlichen Teil der 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2025, TOP 9.7, Beschluss-Nr. AT-16-09/25, abrufbar über das Stadtverordneten-Informationssystem. https://session.cottbus.de/buerger/
[14] dieBasis Landesverband Brandenburg: Cottbus beschließt einen kommunalen Corona-Ausschuss, 09.04.2025. https://diebasis-bb.de/2025/04/cottbus-beschliesst-einen-kommunalen-corona-ausschuss/
[15] Märkischer Bote: Corona-Ausschuss in Cottbus, Mai 2026. https://maerkischer-bote.de/region/corona-ausschuss-in-cottbus-250056
[16] Stadt Cottbus/Chóśebuz: Antrag AT-28/26 „Ergänzende Prüfung zum rechtssicheren Verwahren zur Einsichtnahme in die Protokolle des Verwaltungsstabes der Coronazeit“, angenommen am 26.03.2026, Antragsübersicht der Stadtverordnetenversammlung. https://cottbus.de/stadtverordnetenversammlung/antraege-der-fraktionen/


