Im Zuge der gewalttätigen Proteste von „Ende Gelände“ im November 2019 existiert ein Gruppenfoto von neun Polizeibeamten vor einer Wand mit einem Graffiti. Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg stellt zwischenzeitlich Fakten dar, die die Vorverurteilung der neun Polizeibeamten durch die Lausitzer Rundschau, das Polizeipräsidium und den Innenminister Stübgen (Protokoll der Innenausschuss-Sitzung vom 10.12.2019) widerlegen. Die Gewerkschaft der Polizei führt aus (unter diesem Link):
„Fakt ist, dass das Gruppenbild kurzzeitig als WhatsApp Status verwendet wurde. Eine Verbreitung im Internet durch die betroffenen Beamten erfolgte nicht.
Fakt ist, dass der Schriftzug nicht von den Beamten übermalt wurde. Auf Weisung des Polizeiführers taten dies die vor Ort angetroffenen Bürger, die nach eigenen Aussagen den Originalschriftzug angebracht hatten.
Fakt ist, dass weder der Schriftzug ‚Stoppt Ende Gelände!‘ noch der abgebildete Krebs dem Rechtsextremismus zuzuordnen sind.
Fakt ist, dass ‚Defend Cottbus‘ durch den Verfassungsschutz nicht als rechtsextremistische Gruppierung eingestuft ist.“
Ich frage die Landesregierung: Gibt es diesbezüglich eine Richtigstellung durch den Innenminister?
- Fragestunde Mündliche Anfrage 183 Lars Schieske (AfD) 12.06.2020 Drucksache 7/1445 (S. 8)