Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern in ehemalige Abschiebe­haft­anstalt

Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern in ehemalige Abschiebe­haft­anstalt

Fragestunde Mündliche Anfrage 374

Lars Schieske (AfD) 22.01.2021 Drucksache 7/2872 (S. 6)

Frage: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_2800/2872-0374.pdf

Antwort: MA 374 – schriftl. Antwort MIK an MdL.pdf

Antwort des Ministers des Inneren und für Kommunales auf diese Anfrage in der Landtagssitzung am 27.01.2021

Die Abschiebehaft­­­einrichtung auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt würde im März 2017 geschlossen; das Gebäude ist als Hafteinrichtung auch weiterhin nicht nutzbar. Eine solche Nutzung stellt hohe Anforderungen an Sicherheit und Betreuung, die nicht erfüllt werden.

Eine zeitlich begrenzte Nutzung als Quarantäne-Einrichtung ist aber möglich, dafür wurde von April 2020 bis Juni 2020 die Heizungsanlage erneuert, das Erdgeschoss renoviert und während der Belegung eine permanente Brandschutzwache im jeweiligen Flur eingerichtet.

Die Einrichtung verfügt über voll funktionstüchtige und jederzeit nutzbare Notausgänge und Freiflächen. Genutzt wird nur das Erdgeschoss. Die für Einweisungsbeschlüsse von Quarantäneverweigerern zuständigen Amtsgerichte haben sich zudem jeweils vor Ort von der Eignung der Einrichtung überzeugt.

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