Herr Stübgen verbreitet in den letzten Innenausschusssitzungen stets die gleich bleibenden Zahl von 2.285 vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Damit wird deutlich, dass niemand wirklich abgeschoben worden ist, wenn die Zahl gleich bleibt. Und auch im Innenausschuss fiel zuletzt quasi versehentlich die Zahl der sogar circa 7.300 ausreisepflichtigen Ausländer; die Differenz wird aus verschiedenen Gründen geduldet. Die Ausreisepflichtigen haben alle ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asylanspruch besteht. Damit ist natürlich eine Vollziehung der Ausreisepflicht durchzuführen. Wir haben in Brandenburg schon längst die Kontrolle darüber verloren, wer zu uns gekom-men ist, wer bei uns geblieben ist und wer unauffindbar untergetaucht ist. Die Verhinderung von Abschiebungen führt zu erheblichem Missbrauch und stiftet andere Ausländer dazu an, ohne einen Asylgrund nach Deutschland zu kommen. Außerdem kann das Fehlen einer be-triebsbereiten Abschiebungshafteinrichtung in Brandenburg nicht mehr hingenommen wer-den. Dieser Umstand führt zu einem erheblichen weiteren zusätzlichen finanziellen Aufwand sowohl bei Ausländerbehörden als auch bei der Polizei.
Jeder vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer ist unverzüglich abzuschieben, der Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist auszuweiten und eine Abschiebehafteinrichtung ist vorzuhalten.