Foto: Symbolbild
Antrag vom 3. November 2020

Seit dem 2. November 2020 ist der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen gemäß § 12 SARS-CoV-2-EindV erneut untersagt.
Die Betreiber von Fitness-, Yoga- und Tanzstudios sowie sämtliche Sportvereine des Landes Brandenburg hatten in den vergangenen Monaten die Vorgaben der Landesregierung in detaillierten Hygienekonzepten vorbildlich umgesetzt.
Zu keinem Zeitpunkt wurden diese Einrichtungen als Hotspots oder Treiber innerhalb des Infektionsgeschehens identifiziert.
Für die Betreiber oben genannter Einrichtungen ist das erneute Belegen mit einem pauschalen Berufsverbot vorerst bis Ende des Monats eine Katastrophe und ein Schlag ins Gesicht. Nicht wenige Einrichtungen sind bereits während des vergangenen Lockdowns in finanzielle Schieflage geraten. Die Bürger aller Altersschichten unseres Bundeslandes haben gerade vor dem Hintergrund der massiven seelischen Belastungen, die ein neuerlicher, unverhältnismäßiger Lockdown mit sich bringt, das Recht, Sport im Verein und in Trainingsgruppen zur Förderung des physischen und mentalen Wohlbefindens zu treiben. Als aktiver Sportler komme ich mit vielen anderen Sportlern ins Gespräch, unisono können diese Maßnahmen nicht verstanden werden. Schon im ersten Lockdown hatten wir uns für die Öffnung von Fitnesseinrichtungen eingesetzt und zahlreiche Gespräche mit Studiobetreibern geführt. Der Antrag wurde damals abgelehnt.

Antragstitel: Sportstätten unverzüglich für alle freigeben
Antragsstatus: Der Antrag wurde abgelehnt.
Werdegang:

Zwischenzeitlich wurde die Eindämmungsverordnung geändert und zur Umgangsverordnung umgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sportstätten wieder geöffnet. Die Normalität ist allerdings noch nicht hergestellt.