In der Jungen Freiheit habe ich am 9. September 2025 gelesen, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt prüfen wolle, ob Deutschland das portugiesische Modell zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei schweren Straftaten übernehmen könne [1]. In Portugal ist es seit Jahren Praxis, dass eingebürgerten Personen die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden kann, wenn sie wegen schwerer Delikte wie Terrorismus, Mord oder Hochverrat verurteilt wurden – natürlich ohne sie dadurch staatenlos zu machen.
Doch dabei frage ich mich: Weiß Herr Dobrindt eigentlich, dass das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz längst ähnliche Möglichkeiten vorsieht?
Gesetzliche Grundlage schon vorhanden
Nach § 35 StAG kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sie durch Täuschung, Drohung oder falsche Angaben erschlichen wurde. Auch der Verlust der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern nach § 28 StAG ist möglich, wenn sich diese Personen an Terrortaten beteiligen. Zusätzlich eröffnet das Aufenthalts- und Ausweisungsrecht zahlreiche Wege, Straftäter mit doppelter Staatsangehörigkeit abzuschieben.
Das Problem ist also nicht das Gesetz – das Problem ist der politische Wille.
Meine Arbeit im Brandenburger Landtag
Als Abgeordneter im Landtag Brandenburg habe ich mich mit genau diesem Thema befasst. Ich stellte eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, um zu erfahren, wie oft die Rücknahmevorschriften im Staatsangehörigkeitsgesetz angewendet werden [3]. Die Antwort war entlarvend: Es gibt keinerlei statistische Erfassung – die Landesregierung konnte schlicht nichts dazu sagen.
Darüber hinaus brachte meine Fraktion, die AfD im Landtag Brandenburg, einen Antrag mit dem Titel „Rettet die Staatsbürgerschaft – deutsche Pässe nicht verramschen!“ ein (Drucksache 7/8865) [2]. Unser Ziel war es, die Staatsangehörigkeit als hohes Gut zu schützen und bestehendes Recht konsequent anzuwenden. Leider wurde dieser Antrag von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Gewaltspirale seit 2015
Ich sage es ganz deutlich: Die Gewaltspirale, die wir heute in Deutschland erleben, ist eine direkte Folge der Masseneinwanderung seit 2015. Messerattacken, Gruppenvergewaltigungen, Clankriminalität – all das sind Erscheinungen, die unser Land in diesem Ausmaß früher nicht kannte. Wir hätten diese Entwicklung eindämmen können, wenn die Bundesregierung das Recht konsequent angewandt hätte.
Stattdessen werden Straftäter geduldet, nicht abgeschoben und in vielen Fällen sogar noch eingebürgert. Das ist nicht nur ein politisches Versagen, sondern eine Gefahr für die Sicherheit unserer Bürger.
Mein Fazit
Für mich ist klar: Wir brauchen keine neuen Modelle aus Portugal, um Straftätern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Wir haben längst die rechtlichen Möglichkeiten – doch sie werden nicht genutzt. Wenn Herr Dobrindt jetzt so tut, als müsse man das Rad neu erfinden, zeigt das vor allem eines: Entweder kennt er die geltende Rechtslage nicht, oder er will sie bewusst nicht anwenden.
Wir könnten die aktuelle Gewaltspirale in den Griff bekommen, wenn wir unsere Gesetze endlich ausschöpfen und den Mut haben, Straftäter abzuschieben und ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Alles andere ist ein Spiel auf Zeit – auf Kosten der Sicherheit unserer Bürger.
Quellen
[1] Junge Freiheit: „Will Dobrindt Straftätern die Staatsbürgerschaft entziehen?“ (09.09.2025)
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/will-dobrindt-straftaetern-die-staatsbuergerschaft-entziehen/
[2] AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg: Antrag „Rettet die Staatsbürgerschaft – deutsche Pässe nicht verramschen!“ (Drucksache 7/8865, 13.12.2023)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_8800/8865.pdf
[3] Antwort der Landesregierung Brandenburg auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Schieske (Drucksache 7/9066, 25.01.2024)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_9000/9066.pdf


