In der 6. Legislaturperiode wurde das Brandenburgische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) nach Einbringung eines Gesetzentwurfes durch die damalige Landesregierung (DRS 6/10686) und nach Durchführung einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales geändert (GVBl.I/18, [Nr. 12]). Hierdurch wurden die Kommunen im Ergebnis mehr belastet, als diese es vorher schon waren. Die an sich dem Land obliegenden Aufgaben wurden noch mehr den Kreisen und Kommunen aufgebürdet.

  • Kleine Anfrage 299 von Daniel Freiherr von Lützow (AfD) , Lars Schieske (AfD) 16.02.2020 Drucksache 7/659 (1 S.)
    • Antwort (LReg) 18.03.2020 Drucksache 7/907 (2 S.)

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