Kleine Anfrage 1155

des Abgeordneten Lars Schieske (AfD-Fraktion)

Fragen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3100/3145.pdf

Vorbemerkung des Fragestellers: In der Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. heißt es unter § 4 Mitgliedschaft im Absatz 7 „Die Jugendfeuerwehren innerhalb der Mitglieder nach § 4 (Absatz 1) bilden die ‘Landesjugendfeuerwehr Brandenburg im Lan- desfeuerwehrverband Brandenburg e. V.‘. Die Landesjugendfeuerwehr gibt sich eine Ju- gendordnung.“

Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. ist ein eingetragener Verein. Daher verfügt der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. über die Personal- und Organisationshoheit für alle Belange des Vereins. Die diesbezüglichen Regelungen unterliegen keiner Prüfungspflicht durch die Landesregierung. Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. wird institutionell gefördert. Somit wird lediglich der Wirtschaftsplan des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. durch das innerhalb der Landesregierung zuständige Ministerium gebilligt.

Antwort:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_3300/3341.pdf

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