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Antrag vom 26. August 2020

Die Koalitionsfraktionen stellten im August einen Antrag zur Ausgestaltung der Task Force für die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäterinnen und Straftäter.Vollziehbar ausreisepflichtige straffällig gewordene, inhaftierte ausländische Personen sowie vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Intensivstraftäter müssen das Land Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland wieder verlassen. Die kommunalen Ausländerbehörden sollen bei der Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger mit nachhaltigem Gefährdungspotenzial für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unterstützt werden. Der Task Force obliegt insbesondere die Aufgabe, im Ergebnis von Einzelfallbe-arbeitungen die Aufenthaltsbeendigung und Rückführung vorgenannter Per- so-nengruppen prioritär vor anderen Rückführungen herbeizuführen. Darauf stellt die AfD-Fraktion einen Entschließungsantrag indem die Landesre-gierung die Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer im Land Brandenburg vornehmen soll.Im Sinne eines durchsetzungsfähigen Rechtsstaates ist dafür Sorge zu tragen, dass prioritär diese Personengruppen konsequent und zügig in die jeweiligen Herkunftsländer zurückgeführt werden. Die ausreisepflichtigen Ausländer haben alle ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen und es wurde rechtskräftig gerichtlich entschieden, dass kein Asy-lanspruch besteht und damit ist eine Vollziehung der Ausreisepflicht durch-zuführen.Dazu bedarf es keiner Task Force. Geltendes Recht muss angewendet werden.Am 26. August hat der Landtag dem Antrag der Koalitionsfraktionen stattgege-ben und die Bildung dieser Task Force beschlossen. Ab dem 1. August bilden sieben Mitarbeiter – zwei im Innenministerium und fünf in der Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt – diese spezielle Task Force. Derzeit gehe es um rund 100 Personen landesweit, die vollziehbar ausreise-pflichtig straffällig geworden und inhaftiert sind,einschließlich der vollziehbar ausreisepflichtigen ausländische Intensivstraftäter, so das Innenministerium.Aktuell sind mehr als 2.000 Asylbewerber in Brandenburg „vollziehbar ausreise-pflichtig“, sagte der Brandenburger Innenstaatssekretär Uwe Schüler (CDU) dem rbb. Dies bedeutet nach geltendem Recht, dass sie entweder unerlaubt eingereist sind oder ihr Antrag auf Asyl oder Flüchtlingsschutz rechtskräftig ab-gelehnt wurde. Die Ausländerbehörde dürfte sie jederzeit abschieben.Die neue „Task Force Abschiebung“, so Schüler, sei aber nur für einen kleinen Teil dieser Gruppe zuständig. Es gehe um rund 30 Strafgefangene, die nach derHaft abgeschoben werden sollen, sowie um Intensivtäter. „Das sind ungefähr 60“, teilte der Innenpolitiker mit. Ein Intensivtäter sei man, „wenn man un-gefähr zwölf Straftaten in einem Jahr begeht, die nicht nur belanglos sind“.
Schwarzfahren zähle er nicht dazu, so Schüler, Ladendiebstähle jedoch würde er „in das Portfolio mit einbeziehen für die Gesamtbetrachtung“. Eine einzelne Straftet reiche im Normalfall nicht aus.Hinzu kommen Personen, „die den öffentlichen Frieden und die öffentliche Si-cherheit nachhaltig stören“. Die Auswahl sollten, so Schüler, die Kreise und kreisfreien Städte selbst treffen.

Antragstitel: Ausgestaltung der Task Force für die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftä-terinnen und Straftäter
Antragsstatus: Dem Ursprungsantrag der Koalition haben wir zugestimmt. Unser Erschließungsantrag wurde jedoch abgelehnt.
Werdegang:

Auf Nachfrage meinerseits im Innenausschuss zur Besetzung der Task Force, wurde bekannt, dass diese Task Force noch nicht einmal vollständig besetzt ist.

Beschluss: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/beschlpr/anlagen/1820-B.pdf