Wenn mehr Überwachung zu mehr innerer Sicherheit führen würde, müssten wir in einem sehr sicheren Land leben. Dem widersprechen aber die Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der letzten Jahre und für Millionen Bürger wohl auch das subjektive Sicherheitsgefühl.
Videoüberwachung in großen Teilen des öffentlichen Raums, Verbotszonen jeglicher Art, anlasslose Kontrollen, weitgehende Speicher- und Erfassungsrechte der Behörden in Bezug auf private und finanzielle Daten – all das mag für einen eifrigen Staat sprechen, aber hat eben nicht dazu geführt, dass wir mehr Sicherheit haben.
Daher muss jede Reform, die uns zwar mehr Sicherheit verspricht, aber die Axt an die Freiheit legt, mit großer Skepsis betrachtet werden. Oft sind auch neue Möglichkeiten, die uns mehr Freiheit und Flexibilität suggerieren, im Ergebnis das Gegenteil.
Ein Beispiel dafür könnte das geplante Digitale-Identitäten-Gesetz sein. In Deutschland hat man die digitale Entwicklung über weite Strecken verschlafen. Deshalb wird nun so manche Reform mit heißer Nadel gestrickt – exemplarisch dafür steht die elektronische Patientenakte, die wohl als Misserfolg bezeichnet werden kann.
Was hat es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz auf sich?
Die Bundesregierung will zeitnah die Einführung einer sogenannten digitalen Brieftasche – auch EUDI-Wallet genannt – vorbereiten, mit der „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, so verkündet es Bundesdigitalminister Karsten Wildberger [1]. Die Nutzung soll laut Wildberger natürlich sicher und freiwillig sein [1].
Das Gesetz basiert auf einer Vorgabe der EU, die jeden Mitgliedstaat verpflichtet, eine „Europäische Brieftasche für die Digitale Identität“ bereitzustellen [2]. Stichtag für die Umsetzung ist der 24. Dezember 2026 [3].
Und so verwundert es auch nicht, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein großer Fan der digitalen Brieftasche ist. Ihre Begründung: „Jedes Mal, wenn eine App oder Website uns bittet, eine digitale Identität zu erstellen, haben wir keine Ahnung, was mit unseren Daten passiert“ [4]. Das ist richtig, aber das wissen wir bei der EU und unserem Staat erst recht nicht.
Vorstufe zum Social-Media-Verbot und zur Klarnamenpflicht?
Eine weitere Nutzungsmöglichkeit könnte die Alterskontrolle in sozialen Netzwerken sein [1]. Wir hatten erst kürzlich auf die Diskussion über ein mögliches Verbot von Social-Media für Jugendliche aufmerksam gemacht, hier der Link dazu:
Ein solches Verbot, inklusive dem Altersnachweis und damit der namentlichen Erfassung auch erwachsener Nutzer, könnte mit der digitalen Brieftasche in die Tat umgesetzt werden. Dann ist es schnell vorbei mit der angeblichen Freiwilligkeit.
So heißt es in einem Papier der SPD (immerhin noch an der Bundesregierung beteiligt) zum geplanten Social-Media-Verbot für Jugendliche: „Wir führen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von sozialen Medien ein. Die Verifikation erfolgt mithilfe der EUDI-Wallet“ [5].
Wenn man sich für soziale Netzwerke mit einem offiziellen digitalen Dokument verifizieren muss, kommt das letztlich einer Klarnamenpflicht gleich.
Digitales Ökosystem – oder Freibrief für Datenkraken?
Angedacht ist auch, dass die Wallet zum Bezahlen eingesetzt werden und so perspektivisch das physische Portemonnaie ersetzen kann [2]. Die Zusammenführung so vieler unterschiedlicher Funktionen wirft zahlreiche Fragen zu Datensicherheit, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung auf.
Die Politikwissenschaftlerin Eneia Dragomir bringt es auf den Punkt: „Ist das eine Grundlage für Vertrauen – oder der Aufbau eines Überwachungssystems?“ [4]
Ein weiteres Risiko wird, beispielsweise vom Verbraucherzentrale Bundesverband, darin gesehen, dass private Anbieter und Unternehmen die Daten aus der digitalen Brieftasche abgreifen könnten [3]. Vor dieser Gefahr warnt auch die österreichische Nichtregierungsorganisation epicenter.works, weil Schutzmechanismen leicht umgangen werden könnten, „sodass illegale Anfragen nach zu vielen Informationen möglich werden“ [6].
Digitaler Generalschlüssel für unser Leben
Der Start der digitalen Brieftasche ist für den 2. Januar 2027 geplant [7]. Bezeichnend ist, dass ein großer Teil der konkreten Ausgestaltung nicht vom Bundestag entschieden werden, sondern dem Digitalministerium „nach pflichtgemäßem Ermessen“ vorbehalten bleiben soll [4].
Einige Beobachter des Treibens der Bundesregierung sprechen schon von einem „digitalen Generalschlüssel für unser Leben“ [4]. Und das trifft es wohl ganz gut, wenn große Teile unseres Lebens in einer vom Staat bereitgestellten App für das Smartphone gespeichert werden.
Seitens der EU-Kommission ist sogar geplant, biometrische Gesichtsdaten verpflichtend in den Mindestdatensatz zur Personenidentifizierung aufzunehmen, noch weitere ergänzende Durchführungsrechtsakte sind möglich [6].
Für mehr Bequemlichkeit wird man einmal mehr Sicherheit, Freiheit und Selbstbestimmung an der Garderobe abgeben. Man sollte vorsichtig sein. Auch in China hat das dortige Social-Credit-System einmal klein angefangen.
Quellenverzeichnis
[1] „Bundesregierung bereitet Weg für Einführung von digitaler Brieftasche“, www.stern.de, 20. Mai 2026
[2] „Das soll die digitale Brieftasche in Deutschland können“, www.netzpolitik.de, 27. März 2026
[3] „Das soll die digitale Brieftasche können“, www.zdfheute.de, 20. Mai 2026
[4] „Der Staat im Smartphone: Wie die EU-Wallet Identität und Kontrolle neu ordnet“, www.marktundmittelstand.de, 8. April 2026
[5] „Meinungsäußerung nur noch nach Ausweiskontrolle: Darum ist die EU-Wallet so brandgefährlich für unsere Freiheit“, nius.de, 24. Februar 2026
[6] „EU-Kommission höhlt Datenschutz der digitalen Brieftasche aus“, www.heise.de, 12. März 2026
[7] „Weniger Bürokratie, mehr digital: Das ändert sich bei Personalausweis und Reisepass“, newstime.joyn.de, 26. Mai 2026


