Der Fall AfD, der Verfassungsschutz, die UN Warnung und der steuerfinanzierte NGO Komplex

Deutschland steht an einem demokratischen Kipppunkt. Nicht, weil Bürger eine Oppositionspartei wählen. Nicht, weil Millionen Menschen eine andere Migrationspolitik, eine andere Energiepolitik, mehr nationale Souveränität oder mehr Meinungsfreiheit verlangen. Sondern weil ein politisches Kartell zunehmend so handelt, wie es anderen Demokratiefeindlichkeit vorwirft: ausgrenzend, autoritär, bevormundend und in Teilen kontrademokratisch.

Aus meiner Sicht als Bundestagsabgeordneter zeigt sich ein gefährliches Muster. Die Kartellparteien erklären sich selbst zum Inbegriff der Demokratie. Wer ihnen widerspricht, wird nicht mehr nur politisch bekämpft, sondern moralisch verdächtigt, medial skandalisiert, administrativ bearbeitet und im Extremfall geheimdienstlich markiert. Der politische Gegner wird nicht mehr als legitime Alternative behandelt, sondern als Sicherheitsproblem.

Genau in diese Debatte fällt die Warnung der UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Ihre Kritik trifft einen Nerv. Khan beschreibt Deutschland nicht als Diktatur und auch nicht als gescheiterten Staat. Sie erkennt ausdrücklich die verfassungsrechtlichen Garantien, die unabhängige Justiz und die lebendige Zivilgesellschaft an. Aber gerade deshalb ist ihre Warnung so bedeutsam: Sie kommt nicht aus parteipolitischem Kalkül, sondern aus Sorge um die Substanz der Meinungsfreiheit in einem Land, das sich selbst gern als moralischer Maßstab versteht [1].

Die UN Sonderberichterstatterin warnt vor der Verengung des Meinungskorridors

Irene Khan stellte nach ihrem Deutschlandbesuch im Februar 2026 fest, dass der Raum für freie Meinungsäußerung in Deutschland unter Druck steht. Sie kritisierte einen zunehmend sicherheitsstaatlichen Umgang mit politischer Rede, Aktivismus und gesellschaftlichem Protest. Dazu zählt sie Verbote bestimmter Parolen, die Überwachung von Organisationen auf teils vagen Extremismusgrundlagen und die Gefahr, dass politische Äußerungen kriminalisiert oder administrativ eingeschränkt werden [1].

Das ist eine schwere Diagnose. Denn Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit der bequemen, angepassten und regierungsnahen Meinung. Sie ist gerade die Freiheit der unbequemen, störenden und oppositionellen Meinung. Eine Demokratie beweist ihre Stärke nicht daran, wie sie mit Zustimmung umgeht, sondern daran, wie sie Widerspruch aushält.

Khan warnt davor, dass staatliche Maßnahmen Unsicherheit erzeugen können. Bürger wissen dann nicht mehr sicher, welche Äußerungen noch zulässig sind und welche bereits soziale, berufliche oder rechtliche Folgen haben könnten. Das fördert Selbstzensur. Und Selbstzensur ist eine stille Form der Freiheitsbeschränkung [1].

Genau darin sehe ich ein zentrales Problem der deutschen Debatte. Seit Jahren erleben wir, dass bestimmte Themen kaum noch frei diskutiert werden, ohne dass sofort moralische Etiketten verteilt werden. Migration, Islamismus, innere Sicherheit, Klimapolitik, nationale Identität, EU Zentralismus oder Kritik an öffentlich finanzierten Strukturen werden nicht selten in die Nähe von Extremismus gerückt. Die Methode ist immer ähnlich: Erst wird eine Position moralisch markiert, dann gesellschaftlich geächtet, dann institutionell beobachtet.

Parteiverbot als demokratischer Selbstwiderspruch

Besonders brisant wurde Khans Kritik durch ihr Interview mit der Berliner Zeitung vom 23. Mai 2026. Dort wurde sie mit der Aussage bekannt, Demokratie durch Verbote von Parteien retten zu wollen, untergrabe die Demokratie selbst [2]. Die Weltwoche griff diese Warnung auf und stellte sie in den Zusammenhang der deutschen Debatte über ein mögliches AfD Verbot [3].

Rechtlich kennt das Grundgesetz die Möglichkeit eines Parteiverbots. Artikel 21 Absatz 2 GG erlaubt ein solches Verfahren unter sehr engen Voraussetzungen. Aber gerade weil ein Parteiverbot der schärfste Eingriff in den demokratischen Parteienwettbewerb ist, darf es niemals zum politischen Ersatz für argumentatives Scheitern werden.

Ich halte es für brandgefährlich, wenn etablierte Parteien, die in vielen Regionen an Zustimmung verlieren, nicht mehr vorrangig politisch argumentieren, sondern offen oder verdeckt über Verbote, Beobachtung und institutionelle Ausgrenzung nachdenken. Eine Partei, die gewählt wird, muss politisch gestellt werden. Wer stattdessen den Staatsapparat bemüht, legt die Axt an den freien Wettbewerb.

Das ist ein demokratischer Selbstwiderspruch. Demokratie bedeutet nicht, dass Bürger so lange wählen dürfen, wie sie das gewünschte Ergebnis liefern. Demokratie bedeutet auch nicht, dass Parteien erst dann als demokratisch gelten, wenn sie sich dem Meinungskorridor der Regierung anpassen. Demokratie bedeutet Wettbewerb. Und Wettbewerb bedeutet, dass Macht wechseln kann.

Wer eine Oppositionspartei mit Millionen Wählern nicht mehr politisch, sondern administrativ bekämpft, greift indirekt auch die politische Urteilskraft dieser Wähler an. Der Bürger wird dann nicht mehr als Souverän behandelt, sondern als Risiko, das betreut, belehrt und notfalls korrigiert werden muss.

Der Verfassungsschutz als politischer Faktor

Der Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit der AfD ist in diesem Zusammenhang zentral. Am 2. Mai 2025 wurde die AfD durch das Bundesamt öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch am 26. Februar 2026 vorläufig, die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als gesichert extremistische Bestrebung einzustufen, zu behandeln oder öffentlich entsprechend zu bezeichnen [4].

Das war kein nebensächlicher Vorgang. Die öffentliche Einstufung einer großen Oppositionspartei durch einen Inlandsnachrichtendienst greift massiv in den politischen Wettbewerb ein. Sie wirkt auf Wähler, Mitglieder, Beamte, Unternehmer, Lehrer, Soldaten, Medien und mögliche Unterstützer. Selbst wenn später ein Gericht korrigiert, ist der politische Schaden bereits eingetreten.

Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Der Beschluss machte deutlich, dass das Bundesamt die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch behandeln oder bezeichnen darf [5]. Damit bestätigte das Gericht zumindest vorläufig, dass der Staat nicht beliebig politische Etiketten mit enormer Wirkung setzen darf.

BILD Kommentator Peter Tiede sprach in diesem Zusammenhang von einer „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“ [6]. Er verwies besonders auf den Zeitpunkt der Verkündung. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser trat kurz vor dem Regierungswechsel mit der Einstufung an die Öffentlichkeit. Aus Sicht Tiedes wirkte das wie ein politisch motivierter Vorgang [6].

Man muss die Wortwahl nicht in jedem Detail übernehmen, um den Kern des Problems zu erkennen. Wenn eine scheidende Regierung kurz vor einem Machtwechsel eine zentrale Oppositionspartei öffentlich geheimdienstlich brandmarkt, entsteht der Eindruck politischer Instrumentalisierung. Ein Inlandsnachrichtendienst darf aber nicht wie ein verlängerter Arm parteipolitischer Interessen erscheinen.

Aus meiner Sicht liegt hier der entscheidende Bruch. Der Staat ist nicht mehr nur neutraler Schiedsrichter des demokratischen Wettbewerbs. Er wird selbst zum Akteur. Und zwar mit Machtmitteln, über die die Opposition nicht verfügt.

Das Gutachten und die Frage nach der demokratischen Methode

Tichys Einblick ging noch weiter und argumentierte, das AfD Gutachten des Verfassungsschutzes sage mehr über den Verfassungsschutz aus als über die AfD. Roland Tichy schrieb, darin zeige sich antidemokratisches Gedankengut bei den Verfassern [7].

Der Vorwurf ist schwerwiegend, aber politisch nachvollziehbar. Wenn ein Geheimdienst ein umfangreiches Gutachten erstellt, dieses politisch wirksam wird, die Öffentlichkeit aber zunächst nur eingeschränkt prüfen kann, worauf die Vorwürfe beruhen, entsteht ein rechtsstaatliches Ungleichgewicht. Die Stigmatisierung wirkt sofort. Die Verteidigung kommt später. Der öffentliche Makel bleibt oft selbst dann haften, wenn Gerichte nachträglich Korrekturen vornehmen.

In einer freiheitlichen Demokratie muss eine Partei wissen, welche konkreten Vorwürfe gegen sie erhoben werden. Die Öffentlichkeit muss prüfen können, ob staatliche Behauptungen tragen. Und Gerichte müssen wirksam kontrollieren können, bevor politische Vorverurteilungen irreparabel wirken.

Ich sehe genau darin ein erhebliches rechtsstaatliches Problem. Es entsteht ein Mechanismus, bei dem erst die politische Wirkung erzeugt und danach die rechtliche Prüfung abgewartet wird. Der Verdacht wird gesetzt, die Schlagzeile ist geschrieben, die Gegner zitieren die Einstufung, Talkshows und Leitartikel übernehmen das Etikett. Selbst eine spätere gerichtliche Korrektur erreicht die Bevölkerung meist nicht mehr mit derselben Wucht.

Die Brandmauer als Machtinstrument

Die sogenannte Brandmauer wird öffentlich als Schutz der Demokratie verkauft. Ich halte sie jedoch weniger für einen Schutzmechanismus als für ein Machtinstrument. Sie verhindert normale parlamentarische Abläufe, erschwert sachorientierte Mehrheiten und erklärt Millionen Wähler faktisch zu Bürgern zweiter Klasse.

Wenn AfD Anträge abgelehnt werden, obwohl sie inhaltlich richtig sein können, nur weil sie von der AfD kommen, dann geht es nicht mehr um Sachpolitik. Dann geht es um politische Quarantäne. Wenn Kandidaten der AfD pauschal von Ämtern ferngehalten werden, obwohl diese Ämter parlamentarischen Regeln folgen sollten, dann wird nicht Demokratie verteidigt, sondern demokratische Repräsentation eingeschränkt.

Der Begriff Kartellparteien ist vielleicht polemisch. Aber er beschreibt ein reales Machtverhalten. Parteien, die sich sonst gegenseitig bekämpfen, schließen sich zusammen, sobald es darum geht, eine oppositionelle Kraft außerhalb des erlaubten Machtkorridors zu halten. Der Wähler darf zwar AfD wählen. Aber seine Wahl soll möglichst keine normale politische Wirkung entfalten.

Das ist der eigentliche Skandal. Demokratie lebt von der Möglichkeit, dass Mehrheiten wechseln. Wenn aber alle etablierten Kräfte gemeinsam daran arbeiten, eine wachsende Opposition zu isolieren, dann wird Demokratie zur kontrollierten Demokratie. Der Bürger darf abstimmen, aber bitte nur mit einem Ergebnis, das den herrschenden Milieus passt.

Der NGO Komplex als steuerfinanziertes Vorfeld

Zu dieser Entwicklung gehört auch der wachsende NGO Komplex. Unter Begriffen wie Demokratieförderung, Vielfalt, Toleranz, Extremismusprävention und Zivilgesellschaft fließen seit Jahren erhebliche öffentliche Mittel in Vereine, Initiativen, Netzwerke und Projekte. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beschreibt selbst, dass es deutschlandweit Projekte fördert, die sich für Demokratie und Vielfalt stark machen und gegen Extremismus einsetzen [8].

Das klingt zunächst unverfänglich. Niemand kann ernsthaft etwas gegen echte Demokratieförderung haben. Die entscheidende Frage lautet aber: Was wird hier konkret gefördert, wer erhält das Geld, welche politischen Grundannahmen stehen dahinter und gegen wen richtet sich die praktische Arbeit?

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ waren für 2026 nach Berichten rund 191 Millionen Euro vorgesehen [9]. Andere Darstellungen zum Bundeshaushalt 2026 nennen für Demokratieförderung und ähnliche Programme sogar Beträge von mehr als 200 Millionen Euro [10]. Das sind keine kleinen Summen. Das ist politisch relevantes Geld. Es stammt von Arbeitnehmern, Handwerkern, Unternehmern, Familien, Selbständigen und Rentnern. Es stammt von Menschen, die jeden Tag arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen und dann erleben, dass mit ihrem Geld Strukturen finanziert werden, die politisch häufig gegen ihre Sorgen, ihre Begriffe und ihre Wahlentscheidungen mobilisieren.

Ich sehe dadurch einen asymmetrischen Wettbewerb. Parteien müssen sich im demokratischen Wettbewerb behaupten. Zugleich aber existiert ein weit verzweigtes Milieu aus öffentlich geförderten Projekten, Stiftungen, Initiativen, Meldestellen, Beratungsnetzwerken und Kampagnenakteuren, das formal nicht als Partei auftritt, aber politisch oft eindeutig in eine Richtung arbeitet. Es wird gegen rechts mobilisiert, gegen Populismus sensibilisiert, gegen angebliche Desinformation geschult, gegen angebliche Menschenfeindlichkeit aufgeklärt. In der Praxis trifft diese politische Energie sehr häufig die AfD, ihre Themen und ihr Umfeld.

Genau deshalb halte ich die Rede von einem Vorfeld der Kartellparteien für berechtigt. Diese Formulierung ist eine politische Bewertung. Aber sie trifft einen wunden Punkt. Was Parteien selbst nicht offen tun sollten, nämlich mit Steuergeld gegen einen konkreten politischen Wettbewerber mobilisieren, kann über Projektförderung indirekt möglich werden. Der Staat finanziert nicht unmittelbar eine Kampagne der SPD, der Grünen oder der Union gegen die AfD. Aber er finanziert ein ideologisches Umfeld, das häufig exakt jene Begriffe, Feindbilder und politischen Prioritäten teilt, mit denen diese Parteien die AfD ausgrenzen.

Radikale Töchter als Beispiel für den Streit um Demokratieförderung

Der Fall „Radikale Töchter“ zeigt, wie politisch dieses Feld ist. Tichys Einblick berichtete im April 2026, das Bundesinnenministerium habe der NGO die Förderung für das Projekt „Mut Muskel Training“ gestrichen. Zugleich kritisierte der Beitrag, dass die Organisation nicht nur staatlich, sondern auch durch Akteure aus dem Umfeld großer Wirtschaftsunternehmen und Stiftungen unterstützt werde [11].

Auch FragDenStaat berichtete über den Förderstopp und stellte die Frage, ob das Ministerium die Förderung nach Gutsherrenart beendet habe [12]. Die taz berichtete ebenfalls über den Fall und brachte ihn in Zusammenhang mit einer Petition aus dem Umfeld der Organisation gegen Friedrich Merz [13]. Die Organisation selbst beschreibt ihre Arbeit als Einsatz für Demokratie, politische Teilhabe und Mut zu Aktion [14].

Gerade diese Selbstdarstellung ist interessant. Denn sie zeigt, wie stark politische Aktivierung, moralische Erziehung und Demokratieförderung inzwischen ineinanderfließen. Was als Bildungsarbeit bezeichnet wird, kann in der Praxis sehr politisch sein. Wer junge Menschen nicht nur informiert, sondern zu bestimmten Formen politischer Aktion motiviert, wirkt in den politischen Raum hinein.

Ich stelle deshalb die Frage: Wird hier eine offene Demokratie gefördert, in der unterschiedliche politische Lager fair konkurrieren? Oder wird eine bestimmte ideologische Lesart von Demokratie finanziert, in der linksgrüne, aktivistische oder antirechte Positionen als demokratischer Normalfall gelten, während konservative, patriotische oder migrationskritische Positionen als Problem behandelt werden?

Besonders auffällig ist, dass solche Projekte oft dort aktiv werden, wo die AfD stark ist: in Ostdeutschland, in ländlichen Räumen, in Schichten, die von den etablierten Parteien nicht mehr erreicht werden. Das wirkt wie ein politisches Korrekturprogramm für Bürger, deren Wahlverhalten den herrschenden Politikdarstellern nicht passt.

Steuergeld, Moral und politische Kontrolle

Das Problem liegt nicht darin, dass es Vereine gibt. Eine Demokratie braucht Vereine, Initiativen, Debattenräume und politische Bildung. Das Problem entsteht dort, wo der Staat über Fördermittel ein weltanschaulich einseitiges Feld stabilisiert und dieses Feld anschließend als unabhängige Zivilgesellschaft präsentiert wird.

Wenn eine Organisation erheblich von öffentlichen Mitteln abhängig ist, ist sie nicht einfach Ausdruck freier Bürgergesellschaft. Sie ist dann zumindest teilweise Teil einer staatlich finanzierten politischen Infrastruktur. Das muss transparent benannt werden.

Genau diese Transparenz wird oft vermieden. Die Akteure treten als Zivilgesellschaft auf, sprechen mit moralischem Überlegenheitsanspruch, erhalten aber Geld aus Fördertöpfen, Ministerien oder staatsnahen Programmen. Sie stellen sich als Gegenmacht dar, sind aber häufig Teil eines durch öffentliche Mittel ermöglichten Meinungssystems.

Besonders problematisch ist die moralische Absicherung. Wer diese Strukturen kritisiert, wird schnell selbst verdächtigt. Dann heißt es, man greife die Zivilgesellschaft an, schwäche den Kampf gegen Extremismus oder gefährde die Demokratie. Dabei ist das Gegenteil richtig. Gerade eine Demokratie muss fragen dürfen, ob Steuergeld weltanschaulich ausgewogen verwendet wird. Gerade eine Demokratie muss prüfen dürfen, ob unter dem Label Demokratieförderung politische Vorfeldarbeit finanziert wird.

Redlich arbeitende Menschen zahlen dieses Geld. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, ob mit ihren Steuern Brücken zwischen politischen Lagern gebaut werden oder ob ihre eigenen Positionen durch öffentlich finanzierte Akteure delegitimiert werden.

Die doppelte Zange aus Staat und Vorfeld

Setzt man alle Elemente zusammen, entsteht eine doppelte Zange. Auf der einen Seite steht der staatliche Apparat: Verfassungsschutz, Einstufungen, Gutachten, öffentliche Verdachtskommunikation, mögliche Verbotsdebatten. Auf der anderen Seite steht ein steuerfinanziertes oder stiftungsfinanziertes NGO-Feld, das gesellschaftlich skandalisiert, moralisch markiert und den Meinungskorridor bewacht.

Die eine Seite liefert den amtlichen Verdacht. Die andere Seite liefert die Kampagne. Die eine Seite etikettiert. Die andere Seite verbreitet die politische Folgerung. Die eine Seite spricht von Verfassungsfeindlichkeit. Die andere Seite fordert Ausgrenzung, Brandmauer und gesellschaftlichen Druck.

So entsteht ein System, in dem Opposition nicht mehr einfach Opposition ist. Sie wird zum Objekt staatlicher und halbstaatlicher Bearbeitung. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Demokratie.

Denn Demokratie ist nicht nur ein Verfahren. Demokratie ist auch ein Vertrauen in den Bürger. Wer den Bürger ständig pädagogisch, medial und administrativ gegen bestimmte Wahlentscheidungen abschirmen will, traut ihm die Demokratie nicht zu.

Demokratiefeindlichkeit im Namen der Demokratie

Die zentrale Pointe lautet: Die Kartellparteien werfen der AfD Demokratiefeindlichkeit vor, bedienen sich aber selbst Methoden, die demokratiefeindlich wirken.

Demokratiefeindlich handelt nicht nur, wer Wahlen abschaffen will. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer den Wettbewerb so verengt, dass bestimmte politische Optionen faktisch nicht mehr als legitim gelten. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Behörden nutzt, um Opposition zu markieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Steuergeld in politische Vorfeldstrukturen lenkt, die gegen eine bestimmte Richtung mobilisieren. Demokratiefeindlich kann auch handeln, wer Meinungsfreiheit nur innerhalb des eigenen Meinungskorridors akzeptiert.

Irene Khan formuliert diese Kritik nicht parteipolitisch. Aber ihre Warnung passt in die deutsche Lage. Wenn der Staat politische Rede und politische Organisation immer stärker unter Sicherheitsgesichtspunkten betrachtet, kann er genau die Freiheitswerte beschädigen, die er angeblich schützen will [1].

Das ist der Punkt, an dem die selbsternannten Demokratieretter sich selbst prüfen müssten. Wer im Namen der Demokratie Parteiverbote diskutiert, wer Geheimdienste gegen Opposition in Stellung bringt, wer den Wählerwillen durch Brandmauern neutralisieren will und wer mit Steuergeld ein politisches Vorfeld finanziert, sollte nicht vorschnell mit dem Finger auf andere zeigen.

Die Demokratie braucht Vertrauen in den Wähler

Eine freie Demokratie braucht keine Angst vor Opposition. Sie braucht Streit. Sie braucht politische Konkurrenz. Sie braucht offene Debatte. Sie braucht den Mut, auch unbequeme Meinungen auszuhalten. Und sie braucht das Vertrauen, dass Bürger selbst entscheiden können.

Die AfD ist für ihre Gegner unbequem, weil sie reale Konflikte sichtbar macht: Migration, innere Sicherheit, Energiepreise, Souveränität, Meinungsfreiheit, EU Machtverschiebung, Medienvertrauen und das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Wer diese Konflikte nicht lösen will, versucht oft, den Überbringer der Konflikte zu delegitimieren.

Doch eine Demokratie wird nicht dadurch stärker, dass man Opposition überwacht, ausgrenzt, moralisch vernichtet oder mit Verbotsfantasien überzieht. Sie wird stärker, wenn Bürger frei entscheiden können, auch dann, wenn ihre Entscheidung den Regierenden nicht gefällt.

Die Warnung der UN Sonderberichterstatterin sollte deshalb ernst genommen werden. Sie zeigt, dass die deutsche Debatte längst nicht mehr nur eine innerdeutsche Parteiauseinandersetzung ist. Es geht um die Frage, ob Deutschland eine offene Demokratie bleibt oder ob sich ein politisches Establishment eine betreute Demokratie baut, in der Wahlen zwar stattfinden, aber echte Opposition systematisch delegitimiert wird.

Meine Bewertung ist klar: Nicht die Bürger, die AfD wählen, untergraben die Demokratie. Gefährlich wird es dort, wo staatliche Apparate, öffentliche Gelder, mediale Macht und ein geförderter NGO Komplex zusammenwirken, um eine legitime Opposition aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen.

Quellverzeichnis

[1] Irene Khan, UN Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, vorläufige Beobachtungen nach ihrem Deutschlandbesuch, 6. Februar 2026. Die Stellungnahme behandelt den schrumpfenden Raum für Meinungsfreiheit, sicherheitsstaatliche Ansätze, Selbstzensur und die Gefahr der Kriminalisierung politischer Rede.
https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf

[2] Berliner Zeitung, Interview mit Irene Khan, „Demokratie durch Verbote von Parteien zu retten, untergräbt die Demokratie selbst“, 23. Mai 2026.
https://www.berliner-zeitung.de/article/un-expertin-irene-khan-der-raum-fuer-meinungsaeusserung-in-deutschland-schrumpft-10036917

[3] Weltwoche, Beitrag zur Warnung der UN Berichterstatterin vor Parteiverboten in Deutschland und zur Kritik an der Praxis des Verfassungsschutzes.
https://weltwoche.de/daily/untergraebt-die-demokratie-un-berichterstatterin-warnt-vor-parteiverboten-in-deutschland-und-kritisiert-praxis-des-verfassungsschutzes/

[4] Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26. Februar 2026, „Verfassungsschutz darf Alternative für Deutschland vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen“.
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_26022026/index.php

[5] Verwaltungsgericht Köln, Beschluss 13 L 1109/25 vom 26. Februar 2026.
https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_koeln/j2026/13_L_1109_25_Beschluss_20260226.html

[6] BILD, Peter Tiede, „AfD Klatsche für politisch motivierte Staatsversager“, 27. Februar 2026.
https://www.bild.de/politik/meinung-kommentare-kolumnen/kommentar-von-peter-tiede-afd-klatsche-fuer-politisch-motivierte-staatsversager-69a059157c787f6a1ceefd95

[7] Tichys Einblick, Roland Tichy, „Das AfD Gutachten ist ein Blick in den Spiegel, man sieht die Demokratiefeindlichkeit der Verfasser“, 14. Mai 2025.
https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/afd-gutachten-demokratiefeindlicheit-verfasser/

[8] Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Programmbeschreibung. Das Programm fördert Projekte für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus.
https://www.demokratie-leben.de/

[9] Verfassungsblog, „Fördertheorie und Förderpraxis“, 20. Februar 2026. Der Beitrag nennt für 2026 ein Fördervolumen von 191 Millionen Euro für „Demokratie leben!“.
https://verfassungsblog.de/demokratieforderung-top-down-zivilgesellschaft/

[10] Aktive Bürgerschaft, Übersicht zur Förderung von Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Bundeshaushalt 2026. Dort wird für „Demokratie leben!“ ein Betrag von 209 Millionen Euro genannt.
https://www.aktive-buergerschaft.de/foerderung-von-zivilgesellschaft-und-ehrenamt-im-bundeshaushalt-2026/

[11] Tichys Einblick, Carlheinz Swaczyna, „Radikale Töchter ohne Staats aber mit viel Industriegeld gefördert“, 6. April 2026.
https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/radikale-toechter-mit-industriegeld-gefoerdert/

[12] FragDenStaat, „Radikale Töchter: Demokratieförderung nach Gutsherrenart“, 24. März 2026.
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/radikale-tochter/

[13] taz, „Wegen Petition gegen Merz? Dobrindt stoppt Demokratieprojekt“, 24. März 2026.
https://taz.de/Wegen-Petition-gegen-Merz/!6165344/

[14] Radikale Töchter, Eigendarstellung und aktuelle Hinweise zum Förderstopp.
https://radikaletoechter.de/aktuelles/

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