Wenn es zu einem echten oder vermeintlichen Skandal kommt, ist die Aufregung in den Medien und basierend auf deren gezielter Berichterstattung in der Gesellschaft oft groß. Dann wird demonstriert, was das Zeug hält. Empörungsrituale, Menschenketten, Polit-Talkshows zur besten Sendezeit und andere beliebig abspulbare Routinen werden dann ähnlich wie im Theater aufgeführt. Es muss allen klar werden, wer auf der richtigen und wer auf der falschen Seite steht.
Doch stellt sich später alles als ganz anders heraus, passiert fast immer nichts. Keine Richtigstellungen, keine Entschuldigungen, einfach nur Schweigen.
Fragwürdige „Correctiv“-Berichterstattung
So auch diesmal im Fall der Berichterstattung des selbsternannten Recherchemediums „Correctiv“, das Anfang Januar 2024 über ein angebliches „Geheimtreffen“ in Potsdam berichtet hatte. Dieses Treffen wurde in der Folge hysterisch als „Wannseekonferenz 2.0“ deklariert, auf der Deportationen von Ausländern und deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund geplant worden sein sollen. Keifend wurde das Schlagwort der Remigration einem breiten Publikum bekannt gemacht.
Darauf folgten wütende Demonstrationen in mehreren Städten, organisiert von einem Bündnis aus NGOs, Gewerkschaften, Kirchen und linken Gruppen. Selbst der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz und seine Außenministerin Annalena Baerbock ließen sich auf einer solchen Demo blicken [1]. Das übliche Drehbuch der Empörung wurde abgespielt. Dass das Berliner Ensemble kurze Zeit später das vermeintliche Geheimtreffen tatsächlich als Theaterstück aufführte, setzt dem ganzen Irrsinn die Krone auf und kann als künstlerisches Eingeständnis gesehen werden [1].
Juristisches Nachspiel für „Correctiv“
Das Ganze hat kürzlich am Landgericht Berlin ein juristisches Nachspiel gefunden. So hat das Gericht einer Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben und der sogenannten Rechercheplattform „Correctiv“ drei Äußerungen für die Zukunft untersagt [2]. Bei den nun verbotenen Äußerungen handelt es sich nicht um Nebensächlichkeiten und Spitzfindigkeiten, wie einige Medien fälschlicherweise berichten, sondern um die Kernsätze des Artikels mit dem Titel „Geheimplan für Deutschland“ [1].
Inhaltlich ging es um die vermeintliche Einordnung eines „Masterplans“ zur potentiellen Ausweisung auch deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund im Rahmen des angeblichen „Potsdamer Geheimtreffens“ [2]. Entscheidend für die Bewertung durch das Gericht war, ob es sich bei der Aussage von „Correctiv“, es sei bei dem Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen, um eine zulässige Meinungsäußerung oder um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele [3].
Dies ist rechtlich relevant, denn für eine bloße Meinungsäußerung würde ein erweiterter Schutz über Artikel 5 GG gelten. Handelt es sich jedoch um eine Tatsachenbehauptung, könnte man sie rechtlich verbieten, weil mittlerweile unstreitig ist, dass es bei der besagten Konferenz nicht um Ausweisungen von Staatsbürgern ging. Maßgeblich dafür, dass die Aussage von „Correctiv“ sehr wohl als unwahre Tatsachenbehauptung aufgefasst werden konnte, ist vor allem auch die Gesamtschau der auf den „Correctiv“-Artikel folgenden Berichterstattung der breiten Medienlandschaft, die es überwiegend als Tatsache auffasste [3].
Ebenfalls wurde eine Passage in dem „Correctiv“-Text untersagt, bei der es um eine „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern“ ging [4]. Dass es sich um einen „verfassungswidrigen“ Plan handele, also ein Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen, wurde vom LG auch untersagt, weil es eine Meinungsäußerung ohne tatsächliche Anknüpfungstatsachen sei [3]. Darüber hinaus wurde vom Gericht eine Aussage des „Correctiv“-Kronzeugen Erik Ahrens als unzulässig eingestuft [3]. Dieser hatte ausgeführt: „Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen’.“
Eigene Eindrücke aus einer Veranstaltung
Ich selbst war bei einem Treffen in unserem Bürgertreffpunkt Mühle in Cottbus Ende Februar 2025 anwesend, bei dem Martin Sellner zu Besuch war und im Rahmen seiner Lesereise über den sogenannten „Geheimplan“ berichtet hat. Diese Veranstaltung ist öffentlich und für jeden einsehbar. Schaut euch gerne einmal den YouTube-Link an, den ich hier bereitstelle:
Ich empfand den Abend als hochinteressant. Weder habe ich dort das Wort Deportation noch irgendwelche anderen schrecklichen Dinge, die Martin Sellner oder den Teilnehmern dieses Treffens häufig unterstellt werden, wahrgenommen. Im Gegenteil: Es war sehr informativ, und ich kann jedem nur empfehlen, sich das einfach selbst anzuschauen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Was bleibt: Eine politische Inszenierung
Zentrale Kernaussagen des „Correctiv“-Berichts lösen sich durch das Urteil des LG Berlin in Luft auf. Wenn „Correctiv“ die Aussagen löschen sollte, wozu das Medium nun verpflichtet ist, wäre das bereits der siebte Korrekturhinweis unter dem Originaltext [1].
Das, was uns als große „Enthüllung“ verkauft wurde, entpuppt sich mehr und mehr als plumpe Inszenierung.
Quellenverzeichnis
[1] „Correctiv und der tiefe Linksstaat: Wie mit einer faktisch falschen Recherche ein nationaler Skandal inszeniert wurde“, nius.de, 19. März 2026
[2] „Niederlage für „Correctiv“ vor Gericht – Berufung angekündigt“, www.deutschlandfunk.de, 18. März 2026
[3] „Correctiv verliert Streit um Kernaussage in Potsdam-Bericht“, www.lto.de, 18. März 2026
[4] „„Sind sehr überrascht“ – „Correctiv“ verliert vor Gericht gegen AfD-Politikerin“, www.welt.de, 20. März 2026


